A1.1_Allgemeine Bewerbungsbedingungen.pdf

Digitale Software und Dienstleistungen für jährliche Hochschulwahlen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 11.09.2026, 06:35 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe-online.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

Hochschule Magdeburg-Stendal Allgemeine Bewerbungsbedingungen (Stand 03/2025)

  1. Allgemeine Hinweise............................................................................................. 1

  2. Sprache und Kommunikation ................................................................................. 2

  3. Form des Teilnahmeantrages/ Form des Angebotes ................................................. 2

4 Preise .................................................................................................................. 2

  1. Nebenangebote / Hauptangebote .......................................................................... 3

  2. Fristen ................................................................................................................. 3

  3. Bewerbergemeinschaft/ Bietergemeinschaft .......................................................... 3

  4. Eignungsleihe, Unteraufträge, Nachunternehmer .................................................... 4

  5. Eignung und Präqualifizierung ................................................................................ 5

  6. Nachforderung von Unterlagen .............................................................................. 5

  7. Wertung der Angebote, Zuschlagserteilung ............................................................. 5

  8. Mitteilungen und Bekanntmachungen .................................................................... 5

  9. Wettbewerbsbeschränkende Absprachen .............................................................. 6

  10. Allgemeine Hinweise 1.1 Die hier vorliegenden Bewerbungsbedingungen informieren über Grundsätze, die für Teilnahme an Vergabeverfahren zu beachten sind. Sie setzen sich aus diesen Allgemeinen und gegebenenfalls zusätzlichen Besonderen Bewer- bungsbedingungen zusammen. Falls Besondere Bewerbungsbedingungen für das Vergabever- fahren existieren, gehen diese den Allgemeinen Bewerbungsbedingungen vor. 1.2 Enthalten die Teilnahme- oder Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber/ Bieter Unklar- heiten, Lücken, Widersprüche oder Fehler, die die Angebotserstellung beeinflussen könnten, so ist der Auftraggeber unverzüglich in Textform darauf hinzuweisen. Dies gilt auch für weitere Fra- gen zu den Unterlagen, die im Rahmen der Erstellung des Teilnahmeantrags oder Angebots auf- treten. Der Auftraggeber ist gehalten, rechtzeitig angeforderte zusätzliche Auskünfte über die Vergabe- unterlagen spätestens 6 Tage vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist zu erteilen. Daher sollten Auskünfte zur Vergabe bis spätestens 8 Tage vor dem jeweiligen Fristsende angefordert werden. Spätere Anfragen können unberücksichtigt bleiben. Die Antworten auf Fragen, die nicht bewerber-/ bieterspezifische Sachverhalte zum Inhalt ha- ben, werden an alle Verfahrensteilnehmer versandt. Zur Verständlichkeit der Antworten können die zugrundeliegenden Fragestellungen in anonymisierter Form in der Regel ebenfalls an alle Verfahrensteilnehmenden versandt werden. Mit der Übersendung einer Frage wird eine entspre- chende Bekanntgabe als genehmigt gewertet. Sofern Gründe gegen eine Veröffentlichung be- stimmter Daten/ Informationen bestehen, ist dies in der Frage ausdrücklich mitzuteilen. Die Ant- worten werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und sind somit verbindlich für die Erstellung des Teilnahmeantrages bzw. des Angebotes sowie für die Prüfung und Wertung der eingegange- nen Teilnahmeanträge bzw. Angebote. Antworten, die sich auf Vertragsbedingungen oder auf die Leistungsbeschreibung beziehen, werden zudem verbindlicher Vertragsbestandteil. 1.3 Ergänzend zu den Vergabeunterlagen gelten die deutschen Rechtsvorschriften.

Seite 1 von 6

Hochschule Magdeburg-Stendal Allgemeine Bewerbungsbedingungen (Stand 03/2025)

  1. Sprache und Kommunikation 2.1 Der Teilnahmeantrag/ das Angebot sowie alle weiteren Dokumente, Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache abzufassen. 2.2 Sofern Bescheinigungen verlangt werden, haben ausländische Teilnehmende eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftsstaates in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen. 2.3 Für die Kommunikation sind die in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Möglichkeiten zu nutzen.

  2. Form des Teilnahmeantrages/ Form des Angebotes 3.1 Das Verfahren wird grundsätzlich elektronisch durchgeführt. Dabei ist besonders zu beachten, dass eine Übersendung von Teilnahmeanträgen oder Angeboten per E-Mail nicht zulässig ist und zum Ausschluss aus dem Verfahren führt, es sei denn abweichende Kommunikationswege wer- den explizit in den Vergabeunterlagen erlaubt. 3.2 Für den Teilnahmeantrag/ das Angebot sind die vom Auftraggeber bereitgestellten/ übersandten Vordrucke zu verwenden. Teilnahmeanträge und Angebote müssen eindeutige Angaben über den Bewerber/ Bieter als Wirtschaftsteilnehmer enthalten (Firma inkl. Rechtsnorm, Adresse, Name der handelnden Person). 3.3 An den vorgegebenen Texten in den Teilnahmeunterlagen bzw. den Vergabeunterlagen dürfen keine Zusätze angebracht oder Änderungen vorgenommen werden. Sofern von dem Bewerber/ Bieter weitere Erläuterungen zur Beurteilung des Teilnahmeantrages oder des Angebotes für er- forderlich gehalten werden, sind diese auf einer gesonderten Anlage beizufügen. Die Erläuterun- gen dürfen jedoch nicht zu einer Änderung der Teilnahmeunterlagen bzw. in den Vergabeunter- lagen festgelegten Bedingungen führen. 3.4 Anstelle der vom Auftraggeber übersandten Leistungsbeschreibung können selbstgefertigte Ab- schriften oder Kurzfassungen verwendet werden, wenn sie den vom Auftraggeber verfassten Wortlaut der Urschrift als allein verbindlich anerkennen. Kurzfassungen müssen mit der vom Auftraggeber übersandten Leistungsbeschreibung vollständig übereinstimmen. Die Kurzfas- sung ist zusammen mit der vom Auftraggeber übersandten Leistungsbeschreibung Bestandteil des Angebotes. Wenn die Eintragung von Daten (Preise, Typenbezeichnungen etc.) in die Leis- tungsbeschreibung vorgesehen ist, so darf für den Fall der Verwendung einer Kurzfassung nur eines der beiden Dokumente, entweder Kurzfassung oder Leistungsbeschreibung des Auftrag- gebers, ausgefüllt werden. 3.5 Der Teilnahmeantrag/ das Angebot muss vollständig sein und soll nur die Preise und die in den Teilnahme- und Vergabeunterlagen geforderten Erklärungen und Unterlagen enthalten. Ände- rungen an eigenen Eintragungen des Teilnehmers/ Bieters müssen zweifelsfrei sein. Änderungen an den Teilnahme- und Vergabeunterlagen sind unzulässig. Teilnahmeanträge und Angebote, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen.

Die Beifügung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen, Liefer- oder Zahlungsbedin- gungen bzw. ein Verweis darauf ist nicht zulässig.

3.6 Für die Erstellung des Teilnahmeantrages/ des Angebotes und der ggf. geforderten Muster wird grundsätzlich keine Vergütung gewährt. Teilnahmeunterlagen/ Angebotsunterlagen und Muster sind auf eigene Kosten des Bewerbers/ Bieters zu übersenden.

4 Preise 4.1 Die Preise sind als Nettopreise in EUR anzugeben. Der Bruttopreis ist am Schluss des Angebots hinzuzufügen.

Seite 2 von 6

Hochschule Magdeburg-Stendal Allgemeine Bewerbungsbedingungen (Stand 03/2025)

4.2 Falls eine Prüfung des angebotenen Preises nach der Verordnung über die Preise bei öffentli- chen Aufträgen vom 21. November 1953 in der jeweils geltenden Fassung die Unzulässigkeit des Preises ergibt, gilt als Angebotspreis der preisrechtlich zulässige Preis. 4.3 Die Verteilung von geforderten Einheitspreisen für einzelne Leistungspositionen auf verschie- dene Einheitspreise anderer Leistungspositionen ist unzulässig.

  1. Nebenangebote / Hauptangebote 5.1 Nebenangebote sind Angebote, die vom geforderten Angebot (Hauptangebot) abweichen, aber geeignet sind, das mit der Ausschreibung verfolgte, Ziel zu erreichen. Ob Nebenangebote zuge- lassen sind, ergibt sich aus der Auftragsbekanntmachung. Sind Nebenangebote zugelassen, müssen sie die in den Vergabeunterlagen festgelegten Mindestanforderungen für Nebenange- bote erfüllen. Wenn Nebenangebote nicht zugelassen sind, werden dennoch eingereichte Ne- benangebote nicht berücksichtigt. Nebenangebote sind als gesonderte Anlage zu erstellen und als „Nebenangebot“ deutlich zu kennzeichnen und aussagekräftig zu formulieren. Auf dem Angebotsformular ist auf Nebenan- gebote hinzuweisen und die Anzahl der Nebenangebote ist anzugeben. 5.2 Es ist nicht zulässig, mehrere Hauptangebote abzugeben. Sollten dennoch mehrere Hauptan- gebote eingereicht, werden alle Angebote von der Wertung ausgeschlossen. 5.3 Sind innerhalb eines Loses mehrere Varianten beschrieben, kann – entgegen Punkt 5.2 - auf jede Variante ein Hauptangebot abgegeben werden.

  2. Fristen 6.1 Der Teilnahmeantrag/ Das Angebot muss vor Ablauf der, in den Vergabeunterlagen angegebenen Teilnahmefrist/ der Angebotsfrist vollständig eingegangen sein. Die Angebotsfrist gilt auch für nachträgliche Berichtigungen und Änderungen des Angebotes. Berichtigungen und Änderungen des Teilnahmeantrages/ des Angebotes sind bis zum Ablauf der jeweiligen Frist zulässig und unterliegen denselben Formerfordernissen wie der Teilnahmean- trag/ das Angebot selbst. Bei Abgabe eines überarbeiteten Teilnahmeantrages/ Angebotes ist der vorherige Teilnahmeantrag/ das vorherige Angebot zurückzuziehen. Die Rücknahme eines Angebotes ist bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig. 6.2 Ein nicht frist- oder formgerecht eingereichter Teilnahmeantrag / eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen. 6.3 Die Bindefrist beginnt mit dem Ablauf der Angebotsfrist. Bis zum Ablauf der Bindefrist ist der Bieter an sein Angebot gebunden. Das Angebot kann in dieser Zeit nicht geändert oder zurück- gezogen werden.

  3. Bewerbergemeinschaft/ Bietergemeinschaft Bewerber-/ Bietergemeinschaften müssen mit Abgabe des Angebotes bzw. bei Vergabeverfah- ren mit Teilnahmewettbewerb bereits mit Abgabe des Teilnahmeantrags alle Mitglieder der Be- werber- / Bietergemeinschaft benennen sowie Art und Umfang des jeweiligen Leistungsteils des einzelnen Mitglieds angeben. Sie müssen ein Mitglied als Vertreter für die Abgabe von Erklärun- gen im Vergabeverfahren sowie für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bevoll- mächtigen und sie müssen sich für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Ver- bindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. Für die mitzuteilenden Angaben ist der in den Vergabeunterlagen enthaltene Vordruck „Bewer- ber-/ Bietergemeinschaftserklärung“ zu verwenden. Der Vordruck ist vollständig auszufüllen, mit Unterschriften zu versehen und dem Angebot bzw. dem Teilnahmeantrag beizufügen. Die in den Teilnahmebedingungen zum Vergabeverfahren geforderten Unterlagen/ Erklärungen/

Seite 3 von 6

Hochschule Magdeburg-Stendal Allgemeine Bewerbungsbedingungen (Stand 03/2025)

Angaben sind zudem für jedes Mitglied einzeln entsprechend seinem Leistungsumfang nachzu- weisen. Die Bildung oder Änderung von Bewerber- / Bietergemeinschaften ist nach Ablauf der Angebots- frist bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist unzulässig und führt zum Ausschluss des Gemeinschafts- angebotes. Im Fall eines vorgeschalteten Teilnahmewettbewerbs ist die Bildung oder Änderung von Bewerber- / Bietergemeinschaften bereits nach Ablauf der Teilnahmefrist bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist unzulässig.

  1. Eignungsleihe, Unteraufträge, Nachunternehmer Bewerber/ Bieter können, im Hinblick auf die für den zu vergebenden Auftrag erforderliche wirt- schaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit, die Kapazi- täten anderer Unternehmen (Drittunternehmen) in Anspruch nehmen (Eignungsleihe, § 47 VgV, § 34 UVgO, § 14 TVergG LSA). Bei Inanspruchnahme haftet der Bewerber/ Bieter und die hierfür benannten Unternehmen entsprechend dem Umfang der jeweiligen Eignungsleihe gemeinsam für die Auftragsausführung. Die Drittunternehmen müssen mit Abgabe des Angebotes bzw. bei Vergabeverfahren mit Teil- nahmewettbewerb bereits mit Abgabe des Teilnahmeantrags in einer Erklärung zur Eignungs- leihe dazu benannt werden. Es sind Art und Umfang der von ihnen in Anspruch genommenen Kapazitäten anzugeben. Jedes Drittunternehmen hat sich zudem in dieser Erklärung zu ver- pflichten, dem Bewerber/ Bieter, für den Zuschlagsfall, die entsprechenden Kapazitäten zur Ver- fügung zu stellen. Alle Angaben zur Eignungsleihe sind in der Erklärung vollständig zu tätigen, mit Unterschriften und Stempeln zu versehen und dem Angebot bzw. bei Vergabeverfahren mit Teilnahmewettbewerb bereits dem Teilnahmeantrag beizufügen. Es sind die in den Teilnahmebedingungen zum Vergabeverfahren geforderten Unterlagen/ Erklä- rungen/ Angaben für diese Drittunternehmen einzureichen. Der Austausch oder die Änderung der benannten Drittunternehmen ist nach Ablauf der Ange- botsfrist bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist unzulässig und führt zum Ausschluss des Angebotes. Im Fall eines vorgeschalteten Teilnahmewettbewerbs sind der Austausch oder die Änderung der benannten Drittunternehmen bereits nach Ablauf der Teilnahmefrist bis zum Ablauf der Zu- schlagsfrist unzulässig.

Wenn beabsichtigt ist, einen Teil des Auftrags an einen Dritten im Wege der Unterauftragsver- gabe (Unteraufträge § 36 VgV, § 26 UVgO, § 14 TVergG LSA (Nachunternehmer)) zu vergeben und sich zugleich im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten dieses Unternehmens berufen wird, gelten ebenfalls die vorgenannten Regelungen.

Wenn beabsichtigt ist, einen Teil des Auftrags an einen Dritten im Wege der Unterauftragsver- gabe (Unteraufträge § 36 VgV, § 26 UVgO, § 14 TVergG LSA (Nachunternehmer)) ohne Eignungs- leihe zu vergeben sind mit der Abgabe des Angebots die Art und der Umfang des zu übertragen- den Leistungsteils anzugeben und, falls zu diesem Zeitpunkt schon zumutbar, spätestens aber vor Zuschlagserteilung, die anderen Unternehmen zu benennen. Abweichend hiervon sind bei Vergaben, die in den Anwendungsbereich des TVergG LSA fallen, bereits bei der Angebotsab- gabe die Nachunterunternehmer zu benennen.

Es muss nachgewiesen werden, dass zum Zeitpunkt der Auftragserfüllung die erforderlichen Ka- pazitäten und Mittel der vorgesehenen Unterauftragsnehmer zur Verfügung stehen.

Seite 4 von 6

Hochschule Magdeburg-Stendal Allgemeine Bewerbungsbedingungen (Stand 03/2025)

  1. Eignung und Präqualifizierung Nachweise zur grundsätzlichen Eignung bzw. zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen kön- nen über Nachweise, die innerhalb einer Präqualifizierung im regionalen Unternehmer- und Lie- ferantenverzeichnis (ULV) oder im Amtlichen Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) erworben wurden, erbracht werden. Soweit die Nachweise der Präqualifikationsdatenbank den gestellten Anforderungen nicht vollständig entsprechen, sind ergänzende Nachweise und Anga- ben dem Teilnahmeantrag/ Angebot beizufügen. Den jeweiligen Vergabeunterlagen ist zu ent- nehmen, ob darüber hinaus weitere Eignungsnachweise zu erbringen sind. In europaweiten Ver- fahren nach VgV kann die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Nach- weis der Eignung eingereicht werden. Spätestens vor Zuschlagserteilung sind die in den Verga- beunterlagen geforderten Eignungsnachweise von dem obsiegenden Bieter zu erbringen. Der Auftraggeber kann auch während des Verfahrens unter den Voraussetzungen gem. § 50 VgV die in den Vergabeunterlagen geforderten Eignungsnachweise verlangen.

  2. Nachforderung von Unterlagen Der Auftraggeber entscheidet sowohl bei fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften unter- nehmensbezogenen Unterlagen als auch bei fehlenden oder unvollständigen leistungsbezoge- nen Unterlagen nach pflichtgemäßem Ermessen gemäß § 56 Abs. 2 VgV bzw. § 41 Abs. 2 UVgO über eine Nachforderung. Auch eine Nachforderung von einzelnen preisbezogenen und / oder kalkulatorischen Angaben ist zulässig. Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen können zum Ausschluss aus dem Verfahren führen.

  3. Wertung der Angebote, Zuschlagserteilung Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot wird auf Grundlage der Wertungskriterien aus der Auftragsbekanntmachung und den Vergabeunter- lagen ermittelt. Es gilt grundsätzlich eine Zahlungsfrist von 30 Tagen. Angebotene Preisnachlässe (Rabatt- oder Skontogewährung) werden bei der Wertung der Angebote berücksichtigt. Ein angebotenes Skonto wird nur gewertet, wenn die Zahlungsfrist ab Eingang der prüfbaren Rechnung mindes- tens 14 Tage beträgt. Im Falle einer Verhandlungsvergabe behält sich der Auftraggeber vor, einen Zuschlag bereits auf ein Erstangebot zu erteilen, ohne eine oder mehrere Verhandlungsrunden durchzuführen.

  4. Mitteilungen und Bekanntmachungen 12.1 Der Auftraggeber informiert die Bewerber und Bieter über den Ausgang der formalen Vergabe- verfahren, im Falle einer Aufhebung oder der erneuten Einleitung eines Vergabeverfahrens ein- schließlich der Gründe dafür. Die beantragten Mitteilungen über die Nichtberücksichtigung werden elektronisch versendet. 12.2 Die Bekanntmachungspflichten des Auftraggebers über vergebene Aufträge ergeben sich aus §§ 30, 46 UVgO, § 19 TVergG LSA, §§ 39 und 62 VgV. Danach sind unter Umständen der Name des Auftragnehmers und Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots (ausgenommen die Fälle des § 30 UVgO und § 39 VgV) bekannt zu geben. Sofern die geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers einer solchen Bekanntgabe zuwiderlaufen, hat der Auftragnehmer dies dem Auftraggeber mit dem Angebot mitzuteilen. Der Auftraggeber entscheidet über den Inhalt der Bekanntgabe nach pflichtgemäßem Ermessen.

Seite 5 von 6

Hochschule Magdeburg-Stendal Allgemeine Bewerbungsbedingungen (Stand 03/2025)

  1. Wettbewerbsbeschränkende Absprachen Die Beteiligung an einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache im Zusammenhang mit die- sem Vergabeverfahren führt zum Ausschluss aus dem Verfahren.

Seite 6 von 6

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung