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FB UK-KIJ
Urkalkulation
| Vergabenummer 26/SuS/DW/160101-13/2 | |
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| Baumaßnahme / Leistung Digitale Schließsysteme Schulen |
BEDINGUNGEN für die Verwendung von Urkalkulationen
1 Übergabe 1.1 Gemäß FB 211 - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots, hat der Bieter eine Urkalkulation vorzulegen. Auf Verlangen der Vergabestelle gilt dies auch für Leistungen, die von Nachauftragnehmern ausgeführt werden sollen.
1.2 Die Urkalkulation kann digital als pdf-Datei oder in Papierform übergeben werden. Der AN kann für die Übergabe eine Passwortsicherung der Datei oder eine Übergabe im verschlossenen Umschlag vorsehen.
1.3 Die Urkalkulation verbleibt beim AG bis zur vorbehaltlosen Annahme der Schlusszahlung. Im Streitfall kann der AG diese auch darüber hinaus einbehalten. Die Aufbewahrung erfolgt an einem gesicherten Ort des AG.
2 Öffnung Die Urkalkulation kann zur Prüfung des Angebotspreises herangezogen werden. Hierzu erfolgt eine Öffnung der Urkalkulation noch vor der Zuschlagserteilung. Dem Bieter wird die Öffnung rechtzeitig mitgeteilt und eine Teilnahme daran ermöglicht. Für die Öffnung nach Zuschlagserteilung gilt Punkt 10 der Vertragsbedingungen 214.
3 Inhalt Die Urkalkulation hat folgende Mindestanforderungen zu erfüllen. Für jeden Einheitspreis sind die Kalkulationsansätze für die Einzelkosten der Teilleistungen aufzugliedern. Aus der Aufgliederung müssen folgende Bestandteile hervorgehen:
- Aufwandswerte für Lohnstunden
- Kalkulationslohn
- Materialkostenansätze
- Geräte- und Fremdleistungsansätze
- Sonstige Kostenarten wie zum Beispiel Transport, Entsorgung, Verbräuche
- Zuschlagssätze / Deckungsbeiträge
- Baustelleneinrichtungskosten nach Kostenarten inklusive deren Verteilung auf Positionen
- Zuschlagssätze für Gemeinkosten der Baustelle, AGK, Wagnis und Gewinn
- Berechnung sonstiger Preisbestandteile, wie Nachlässe
4 Ausschluss Für den Fall, dass keine bzw. eine unvollständige Urkalkulation vorliegt, führt dies zum Ausschluss des Angebotes. Unvollständig ist eine Urkalkulation, wenn sie nicht den obigen Anforderungen entspricht.
KIJ 04.09.2026 Seite 1 von 1