[Seite 1]
Auswahlkriterien – Einrichtung ‚Martin-Luther-Gymnasium Hartha‘ Öffentliche Ausschreibung – Vergabe Nr. ZD 2026/23 „Vergabe einer Dienstleistungskonzession zur Schülerspeisenversorgung in einer Schule in Trägerschaft des Landkreises Mittelsachsen“
Auswahlkriterien
1. Vorbemerkungen
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich auf der Grundlage der nachfolgenden Auswahlkriterien und der darin festgelegten Gewichtung. Insgesamt werden 1.000 Punkte vergeben. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag. Bei Gleichstand entscheidet das Los.
Die in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Mindestanforderungen sind verbindliche Vertragspflichten und daher auch im Rahmen der Auswahlkriterien zu beachten.
2. Auswahlkriterien
2.1. Kriterium 1: Qualität (60 %)
Die Qualitätsbewertung erfolgt durch eine Blindverkostung (Teststellung).
Teststellung: Verkostung von Speisen
- Ausgestaltung der Teststellungsumgebung: • Lieferung zweier Hauptgerichte zur Verkostung (davon ein vegetarisches Gericht und ein Fisch-/Fleischgericht) • Beide Hauptgerichte müssen aus dem tagesaktuellen Speiseplan aus der Küche des Bieters stammen, die die Schule mit Speisen beliefern wird. Der Speisenplan ist dafür 2 Wochen vor dem Verkostungstermin an den Landkreis über die Auftragsplattform elektronisch zu übermitteln. Der Küchenstandort ist zu benennen. Eine nachträgliche Änderung eines eingereichten Speiseplanes ist nicht zulässig. Abweichungen der zur Teststellung gelieferten Speisen von dem übermittelten Speisenplan sind nicht zulässig und führen für die betroffene Speise zur Vergabe der Note 6 in allen drei Wertungskategorien. • Die präsentierten Gerichte sind in der benannten Küche zuzubereiten und entsprechend den Vorgaben der Leistungsbeschreibung anzuliefern. Die Gerichte können vor Ort in der vorhandenen Küche für die Verkostung ausgegeben werden. • Es handelt sich um eine Blindverkostung, d.h. die Juroren kennen den Anbieter der Speisen nicht. • Der Landkreis teilt dem Bieter den Verkostungstermin (Tag und Uhrzeit) mit. Die Verkostung soll nicht länger als 1 Stunde dauern. Näheres zum Ablauf sowie den Rahmenbedingungen teilt der Landkreis mit der Einladung mit.
Seite 1 von 4
[Seite 2]
Auswahlkriterien – Einrichtung ‚Martin-Luther-Gymnasium Hartha‘ Öffentliche Ausschreibung – Vergabe Nr. ZD 2026/23 „Vergabe einer Dienstleistungskonzession zur Schülerspeisenversorgung in einer Schule in Trägerschaft des Landkreises Mittelsachsen“
- Bewertung der Testspeisen • Verkostet wird durch eine drei-köpfige Jury, bestehend aus: o Schülervertreter Schüler der Schule, mind. 16 Jahre alt o Elternvertreter o Vertreter aus der Lehrerschaft an der Schule
• Die Jury bewertet die Qualität nach Optik, Geschmack und Textur der beiden Gerichte mit Schulnoten 1 bis 6. Auf die 6 Teilnoten (je Gericht 3 Teilnoten) werden die jeweils darauf entfallenden Wertungspunkte entsprechend der nachfolgenden Tabelle vergeben. Insgesamt können in diesem Kriterium 600 Punkte erzielt werden.
| Note | Bewertung | Anteil der Maximalpunktzahl | |
|---|---|---|---|
| 1 | hervorragend | 100 % | 100 Punkte |
| 2 | gut | 80 % | 80 Punkte |
| 3 | befriedigend | 60 % | 60 Punkte |
| 4 | ausreichend | 40 % | 40 Punkte |
| 5 | mangelhaft | 20 % | 20 Punkte |
| 6 | ungenügend | 0 % | 0 Punkte |
Die Juroren verständigen sich auf jeweils eine gemeinsame Wertungsentscheidung für jeden der drei Teilaspekte und für jedes der beiden Gerichte. Die Jury wird vor der Verkostung in die geltenden rechtlichen Bewertungsgrundsätze (Sachlichkeit, Willkürfreiheit, Beachtung der bekannt gemachten Bewertungsgrundsätze, Begründungsanforderungen) durch einen Vertreter des Landkreises eingewiesen.
Ein Vertreter des Landkreises überwacht den gesamten Verkostungsprozess und seine Dokumentation vor Ort.
Die präsentierten Gerichte werden vor Ort vorab fotografiert. Die Blindverkostung wird sichergestellt. Es wird vorab geprüft werden, ob die zur Verkostung präsentierten Speisen tatsächlich dem vorab vorgelegten Speisenplan entsprechen.
Geschirr und Besteck wird im Rahmen des Testessens durch die Schule gestellt.
Seite 2 von 4
[Seite 3]
Auswahlkriterien – Einrichtung ‚Martin-Luther-Gymnasium Hartha‘ Öffentliche Ausschreibung – Vergabe Nr. ZD 2026/23 „Vergabe einer Dienstleistungskonzession zur Schülerspeisenversorgung in einer Schule in Trägerschaft des Landkreises Mittelsachsen“
2.2. Kriterium 2: Preis (40 %)
Auf dieses Kriterium entfallen maximal 400 Punkte.
Die Preisbewertung erfolgt auf Grundlage von Bruttopreisen (soweit Umsatzsteuer tatsächlich anfällt).
| Unterkriterium | Gewicht |
|---|---|
| Hauptgerichte incl. Dessert (gemittelter Preis der einzelnen Gerichtskategorien) | 75 % |
| Cafeteria-/Kioskangebot (gemittelter Preis für abgefragte Produktgruppen) | 25 % |
2.3.1. Preis für Hauptgerichte incl. Dessert (Unterkriterium 1)
Die Bieter haben ihre Preise in dem dafür vorgesehenen Preisblatt anzugeben.
Hierzu sind die Preise für jede Hauptgerichtskategorie anzugeben:
- Preis für Hauptgericht Fleisch/Fisch
- Preis für vegetarische Hauptgerichte
- Preis für das weitere Hauptgericht
- Preis für Salatbar pro Portion (500 g)
Der aus diesen Produkten gemittelte Preis wird für die Preiswertung herangezogen. Wegen der Einzelheiten der Berechnung wird auf das Preisblatt verwiesen.
Auf dieses Unterkriterium (UK1) werden maximal 300 Punkte vergeben.
Die Ermittlung der Preispunkte UK1 erfolgt nach folgender Formel: Preispunkte = Maximalpunkte × (Pmax – Pbieter) / (Pmax – Pmin)
Dabei gilt: • Pbieter = Preis des jeweiligen Angebots • Pmin = niedrigster wertbarer Angebotspreis • Pmax = festgelegter Höchstpreis
Seite 3 von 4
[Seite 4]
Auswahlkriterien – Einrichtung ‚Martin-Luther-Gymnasium Hartha‘ Öffentliche Ausschreibung – Vergabe Nr. ZD 2026/23 „Vergabe einer Dienstleistungskonzession zur Schülerspeisenversorgung in einer Schule in Trägerschaft des Landkreises Mittelsachsen“
2.3.2. Preis für Cafeteria-/Kioskangebot (Unterkriterium 2)
Daneben ist der Preis für das Cafeteria-/Kioskangebot für nachfolgende Produkte anzugeben. Der aus diesen Produkten gemittelte Preis wird für die Preiswertung herangezogen.
• Kalte Pausensnacks (z. B. Brötchen mit Salatbeilage) • Wraps • Frischobst als Stückware (z. B. Apfel) • Müsliriegel • Milcherzeugnisse wie z. B. Joghurt (1,5-1,8% Fett) oder Quarkspeisen • Mineralwasser • Fruchtschorle
Das Cafeteria-/ Kioskangebot soll die gesundheitsfördernde Ernährung der Schüler unterstützen. Daher sind folgende Getränkearten und Snacks vom Verkauf nur in geringem Maß erlaubt, beziehungsweise vollständig ausgeschlossen. Daher ist die nachfolgende Negativliste zu berücksichtigen.
• kein Verkauf von koffeinhaltigen Getränken & Energy Drinks • keine Süßigkeiten in übermäßigen Umfang
Auf dieses Unterkriterium (UK2) werden maximal 100 Punkte vergeben.
Die Preiswertung erfolgt nach folgender Formel: Preispunkte = Maximalpunkte × (Pmax – Pbieter) / (Pmax – Pmin)
Dabei gilt: • Pbieter = Preis des jeweiligen Angebots • Pmin = niedrigster wertbarer Angebotspreis • Pmax = festgelegter Höchstpreis
Seite 4 von 4