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A_Wertungshinweise
Es gelangen nur diejenigen Angebote in die Prüfung und Wertung, die sämtliche Anforderungen nach diesen Vergabeunterlagen erfüllen.
Die preisliche Bewertung erfolgt auf Grundlage des fiktiven Losgesamtpreises (brutto in Euro) für die Vertragslaufzeit (=Wertungspreis). Die Definition des fiktiven Losgesamtpreises geht aus dem jeweili- gen Losblatt (Datei Leistungsverzeichnis.aidf) hervor.
Der Bieter verpflichtet sich, auf Anforderung des Auftraggebers die Kalkulation unverzüglich offen zu legen. Eine nachträgliche Preisverhandlung ist ausgeschlossen.
Die Bewertung des Konzeptinhaltes wird anhand der in der Datei A_Bewertungsmatrix aufgeführten Kriterien der Wertungsbereiche I bis IV vorgenommen.
Für die Bewertung der Konzepte gelten ausschließlich folgende 4 Bewertungsstufen:
0 Punkte: Das Leistungsangebot des Bieters entspricht nicht den Anforderungen.
1 Punkt: Das Leistungsangebot des Bieters entspricht mit Einschränkungen den Anforderungen.
2 Punkte: Das Leistungsangebot des Bieters entspricht den Anforderungen.
3 Punkte: Das Angebot des Bieters ist der Zielerreichung in besonderer Weise dien- lich. Ein Konzept wird mit 0 Punkten bewertet, wenn die genannten Anforderungen nicht erfüllt sind oder die Konzeption inhaltlich nicht schlüssig dargestellt wurde. Dies gilt auch, wenn die Anfor- derungen lediglich stichpunktartig ohne weitere konzeptionelle Ausführungen wiederholt wer- den. Außerdem wird ein Konzept mit 0 Punkten bewertet, wenn es im Hinblick auf die Zielset- zung der Maßnahme keinen Erfolg verspricht.
Ein Konzept wird mit 1 Punkt bewertet, wenn die genannten Anforderungen mit Einschränkun- gen erfüllt sind oder die Konzeption inhaltlich Unschärfen aufweist, die Konzeption der Maß- nahme aber insgesamt eine erfolgreiche Durchführung erwarten lässt.
Ein Konzept wird mit 2 Punkten bewertet, wenn die genannten Anforderungen erfüllt sind und die Konzeption inhaltlich schlüssig dargestellt ist sowie im Hinblick auf die Zielsetzung der Maß- nahme Erfolg verspricht.
Ein Konzept wird mit 3 Punkten bewertet, wenn die Konzeption der Zielerreichung in besonde- rer Weise (zum Beispiel kreative Ideen) dienlich ist und dies in der Konzeption inhaltlich schlüs- sig dargestellt ist.
Der Bieter hat die erfolgs- und qualitätsorientierte Umsetzung der Vertragsinhalte auf Grundlage der Leistungsbeschreibung und des Konzeptes durch sein Personal sicherzustellen. Anhand der Erkennt- nisse der Vergabestelle zu bereits erbrachten und vergleichbaren Leistungen im untenstehenden Sinn wird daher das in der Datei A_Bewertungsmatrix im Wertungsbereich V „Bisherige Erfolge und Qua- lität“ aufgeführte Kriterium (Ausführungen im Konzept sind dazu weder gefordert, noch werden sie be- wertet) wie folgt bewertet:
Als vergleichbar betrachtet werden im Rechtskreis Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) individuelle Maßnahmen nach § 16 Absatz 1 SGB II in Verbindung mit § 45 Absatz 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) („45ind“ in der Vergabenummer) des Bieters im Bundesgebiet. Als vergleichbar gelten auch 45ind-Maßnahmen (laufende Nummer nach dem Leistungsverzeichnis/Losblatt) als Be- standteil in kombinierten Losen, die im Anhang dieser Wertungshinweise inklusive Vergabenummer aufgelistet sind oder im Leistungsverzeichnis/Losblatt unter Bemerkungen den Hinweis „45ind-Maß- nahme SGB II“ beziehungsweise „45ind-Maßnahme SGB II und SGB III“ enthalten.
Wenn eine Bietergemeinschaft den Auftrag erhalten hatte, werden die Erkenntnisse jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gleichermaßen für die gesamte Laufzeit des Grundvertrags beziehungsweise der Vertragsverlängerung zugeordnet. Bei Änderungen in der Zusammensetzung der Bietergemeinschaft bleibt der Grundvertrag beziehungsweise die Vertragsverlängerung, an dem/der ein Unternehmen nicht als Mitglied beteiligt war, für dieses Unternehmen dagegen außer Betracht.
Grundlage für die Beurteilung der Vertragsausführung im Wertungskriterium V.1 sind die Bewertungen der Maßnahmebetreuung (MB) im Zuge des Trägermanagements, umgesetzt im IT-Verfahren SAP S/4- HANA. Zeitlich relevant sind nur Maßnahmen, die am 15.03.2024 (Stichtag) noch liefen oder danach begonnen haben.
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Begrifflich wird bei diesem Wertungskriterium auf die Maßnahme (laufende Nummer) nach dem Leis- tungsverzeichnis/Losblatt abgestellt. Eine bewertete Maßnahme in diesem Sinn kann somit mehrere COSACH-Maßnahmen beinhalten, auch aus beiden Rechtskreisen. Eine rechtskreisübergreifend be- wertete Maßnahme (laufende Nummer) nach dem Leistungsverzeichnis/Losblatt fließt in die Wertung unabhängig davon ein, ob ein Los für Bedarfsträger aus einem Rechtskreis oder beiden Rechtskreisen vergeben werden soll.
Die Beurteilung der Vertragsausführung erfolgt anhand der Beantwortung von Fragebögen, die je Maß- nahme versandt werden. Sind mehrere Maßnahmen (laufende Nummern) in einem Los enthalten, so wird jede Maßnahme separat bewertet.
Der erste Fragebogen wird 3 Monate nach Maßnahmebeginn versandt, wenn mindestens 5 Teilneh- mende an der Maßnahme teilnehmen/teilgenommen haben. Alle 12 Monate nach Erstversand wird je- weils ein weiterer Fragebogen zur Bewertung verschickt, wenn die Maßnahme dann noch laufend ist. Bis zu 14 Kalendertage nach Ende der Maßnahme wird ein Abschlussfragebogen verschickt. Die Be- wertungsantworten der Maßnahmebetreuung werden in der Regel innerhalb von 4 Wochen zurückge- sandt.
Die Vergabestelle wertet die verfügbaren Ergebnisse zur Beurteilung der Vertragsausführung bei Be- ginn der fachlichen Angebotswertung aus. In die Auswertung fließt das Ergebnis aus dem zuletzt be- werteten und zurückgesandten Fragebogen der Maßnahme ein. Sofern zum Auswertungsstichtag für eine Maßnahme nur das Ergebnis der Erstbewertung vorliegt, wird dieses herangezogen.
Für die Bepunktung innerhalb des Wertungskriteriums V.1 „Beurteilung der Vertragsausführung“ gilt Folgendes:
Der Fragebogen zur Beurteilung der Vertragsausführung im Rahmen der Maßnahmebetreuung teilt sich in die Abschnitte Maßnahmequalität und Durchführung auf. Jeder Abschnitt enthält 4 Unterkri- terien mit Bewertungsfragen. Für die Beantwortung gelten 4 Bewertungsstufen mit festgelegten Er- füllungsgraden.
Abschnitt Maßnahmequalität
Teilnehmendenzufriedenheit: Liegen berechtigte und dokumentierte Teilnehmendenbeschwerden vor?
| 0 Punkte: | Über 25 % der Teilnehmenden haben sich berechtigterweise beschwert. |
|---|---|
| 1 Punkt: | 10 % bis 25 % der Teilnehmenden haben sich berechtigterweise beschwert. |
| 2 Punkte: | Weniger als 10 % der Teilnehmenden haben sich berechtigterweise be- schwert. |
| 3 Punkte: | Keine teilnehmende Person hat sich berechtigterweise beschwert. |
Maßnahmeausrichtung: Wird die Umsetzung individueller Maßnahmeziele nachvollziehbar ange- strebt?
| 0 Punkte: | Für keinen der Teilnehmenden wird das Erreichen des individuellen Maßnah- meziels angestrebt. |
|---|---|
| 1 Punkt: | Für die Hälfte oder weniger als die Hälfte der Teilnehmenden wird das Errei- chen des individuellen Maßnahmeziels angestrebt. |
| 2 Punkte: | Für mehr als die Hälfte der Teilnehmenden wird das Erreichen des individu- ellen Maßnahmeziels angestrebt. |
| 3 Punkte: | Für alle Teilnehmenden wird das Erreichen des individuellen Maßnahmeziels angestrebt. |
Personaleinsatz: Entspricht die aktuelle Personalmeldung qualitativ und quantitativ den Anforderun- gen der Leistungsbeschreibung/des Konzeptes? Entspricht das eingesetzte Personal der vorliegen- den Meldung? 0 Punkte: Die aktuelle Personalmeldung entspricht zur Hälfte beziehungsweise zu mehr als der Hälfte nicht den Anforderungen. Und: Das eingesetzte Personal entspricht zur Hälfte beziehnungsweise zu mehr als der Hälfte nicht der vor- liegenden Meldung.
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| 1 Punkt: | Die aktuelle Personalmeldung entspricht zu mehr als 50 % den Anforderun- gen. Und/Oder: Das eingesetzte Personal entspricht zu mehr als 50 % der vorliegenden Meldung. |
|---|---|
| 2 Punkte: | Die aktuelle Personalmeldung entspricht zu mehr als 80 % den Anforderun- gen. Und: Das eingesetzte Personal entspricht zu mehr als 80 % der vorlie- genden Meldung. |
| 3 Punkte: | Die aktuelle Personalmeldung entspricht den Anforderungen. Und: Das ein- gesetzte Personal entspricht der vorliegenden Meldung. |
Zusammenarbeit: Werden Absprachen zur Maßnahmenbesetzung eingehalten? Erfolgt ein konti- nuierlicher Austausch? Wie ist der Träger entsprechend der Vorgaben in der Leistungsbeschrei- bung/der Beschreibung im Konzept erreichbar?
| 0 Punkte: | Absprachen werden nicht eingehalten. Und: Es erfolgt kein Austausch. Und: Der Träger ist nie entsprechend den Vorgaben in der Leistungsbeschrei- bung/der Beschreibung im Konzept erreichbar. |
|---|---|
| 1 Punkt: | Absprachen werden überwiegend nicht oder nur die Hälfte der Absprachen werden eingehalten. Und/Oder: Es erfolgt überwiegend kein Austausch. Und/Oder: Der Träger ist überwiegend nicht oder nur in der Hälfte der Fälle entsprechend den Vorgaben in der Leistungsbeschreibung/der Beschrei- bung im Konzept erreichbar. |
| 2 Punkte: | Absprachen werden überwiegend eingehalten. Und: Es erfolgt ein Aus- tausch. Und: Der Träger ist überwiegend entsprechend den Vorgaben in der Leistungsbeschreibung/der Beschreibung im Konzept erreichbar. |
| 3 Punkte: | Absprachen werden immer eingehalten. Und: Es erfolgt ein kontinuierlicher Austausch. Und: Der Träger ist immer entsprechend den Vorgaben in der Leistungsbeschreibung/der Beschreibung im Konzept erreichbar. |
Abschnitt Durchführung
Maßnahmeumsetzung: Sind die Inhalte der Leistungsbeschreibung inklusive Konzept dem mit der Maßnahmeumsetzung betrauten Personal bekannt? Werden alle Inhalte des Maßnahmekonzeptes wie beschrieben umgesetzt?
| 0 Punkte: | Die Inhalte sind nicht bekannt. Und: Die Inhalte werden nicht wie beschrieben umgesetzt. |
|---|---|
| 1 Punkt: | Die Inhalte sind überwiegend nicht oder nur zur Hälfte bekannt. Und/Oder: Die Inhalte werden überwiegend nicht oder nur zur Hälfte wie beschrieben umgesetzt. |
| 2 Punkte: | Die Inhalte sind überwiegend bekannt. Und: Die Inhalte werden überwiegend wie beschrieben umgesetzt. |
| 3 Punkte: | Alle Inhalte sind bekannt. Und: Alle Inhalte werden vollumfänglich wie be- schrieben umgesetzt. |
Maßnahmedokumentation: Liegen die in der Leistungsbeschreibung geforderten maßnahme- und teilnehmendenbezogenen Dokumentationen vor und sind diese aussagekräftig (zum Beispiel Leis- tungs-und Verhaltensbeurteilung)?
| 0 Punkte: | Es liegen keine entsprechenden Dokumentationen vor. Oder: Die vorliegen- den Dokumentationen sind nicht aussagekräftig. |
|---|---|
| 1 Punkt: | Es liegen überwiegend keine entsprechenden Dokumentationen vor oder sie liegen nur zur Hälfte vor. Und/Oder: Die vorliegenden Dokumentationen sind überwiegend nicht aussagekräftig beziehungsweise nur die Hälfte der vorlie- genden Dokumentationen sind aussagekräftig. |
| 2 Punkte: | Es liegen überwiegend Dokumentationen vor. Und: Die vorliegenden Doku- mentationen sind überwiegend aussagekräftig. |
| 3 Punkte: | Es liegen alle geforderten Dokumentationen vor. Und: Alle Dokumentationen sind aussagekräftig. |
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Fehlzeitenmanagement: Wird bei unentschuldigten Fehlzeiten unverzüglich interveniert? Finden zum Beispiel Hausbesuche/telefonische/schriftliche Kontaktversuche statt? Werden als Konse- quenz aus unentschuldigten Fehlzeiten Abmahnungen gefertigt und umgesetzt?
| 0 Punkte: | Es wird nicht interveniert. Und: Es finden keine Kontaktversuche statt. Und: Es werden keine Konsequenzen gezogen. |
|---|---|
| 1 Punkt: | Es wird überwiegend nicht oder nur in der Hälfte der Fälle unverzüglich in- terveniert. Und/Oder: Es finden überwiegend keine unverzüglichen Kontakt- versuche statt oder nur in der Hälfte der Fälle. Und/Oder: Es werden über- wiegend keine oder nur in der Hälfte der Fälle Konsequenzen gezogen. |
| 2 Punkte: | Es wird überwiegend unverzüglich interveniert. Und: Es finden überwiegend Kontaktversuche statt. Und: Es werden überwiegend Konsequenzen gezo- gen. |
| 3 Punkte: | Es wird stets unverzüglich interveniert. Und: Es finden immer unverzüglich Kontaktversuche statt. Und: Es werden stets Konsequenzen gezogen. |
Termintreue: Wie bewerten Sie die Termintreue der gemäß den Vergabeunterlagen (Leistungsbe- schreibung und Vertragsbedingungen) zu übermittelnden Dokumente (zum Beispiel teilnehmenden- und maßnahmebezogene Berichte, Fehlzeiten und Anwesenheitslisten)?
| 0 Punkte: | Keine der notwendigen Dokumentationen werden termintreu übermittelt. |
|---|---|
| 1 Punkt: | Der hälftige oder überwiegende Anteil der notwendigen Dokumentationen wird nicht termintreu übermittelt. |
| 2 Punkte: | Der überwiegende Anteil der notwendigen Dokumentationen wird termintreu übermittelt. |
| 3 Punkte: | Alle notwendigen Dokumentationen werden termintreu übermittelt. |
Die erzielten Punktwerte innerhalb eines Fragebogenabschnitts werden addiert und durch die Ge- samtzahl der Unterkriterien des Abschnitts geteilt. Dadurch ergibt sich das Bewertungsergebnis des Fragebogenabschnitts. Aus den Ergebnissen beider Fragebogenabschnitte wird der einfache Mit- telwert gebildet (kaufmännisch gerundet auf 3 Nachkommastellen), der das Ergebnis für den Fra- gebogen darstellt.
Ist nur eine Maßnahme bewertet worden, wird das Fragebogenergebnis kaufmännisch gerundet auf 2 Nachkommastellen für das Kriterium in die Bewertungsmatrix übernommen.
Aus den Ergebnissen der Bewertung mehrerer Maßnahmen wird der einfache Mittelwert gebildet (kaufmännisch gerundet auf 2 Nachkommastellen) und für das Kriterium in die Bewertungsmatrix übernommen.
Für einen Bieter wird im Wertungskriterium V.1 der Bundesdurchschnitt aller verfügbaren Bewertungen zur Beurteilung der Vertragsausführung in den vergleichbaren Maßnahmen herangezogen, wenn für ihn keine bewerteten Maßnahmen vorhanden sind.
Hat eine Bietergemeinschaft für das Los ein Angebot abgegeben, fließen bei dem Wertungskriterium V:1 die einzelnen Maßnahmen der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die sie als Einzelauftragnehmer durchführ(t)en, nach Maßgabe der vorgenannten Schritte zusammen in die Angebotswertung ein. Ha- ben bei der Durchführung einer wertbaren vergleichbaren Maßnahme 2 oder mehr Mitglieder der Bie- tergemeinschaft miteinander kooperiert, fließt diese Maßnahme für die Bietergemeinschaft nur einmal in das Wertungskriterium ein. Hat ein Mitglied einer Bietergemeinschaft noch keine oder keine wertba- ren Maßnahmen durchgeführt, werden nur die Maßnahmen der übrigen Mitglieder einbezogen.
Die Vergabestelle teilt den unterlegenen Bietern zum Wertungskriterium V.1 die Bewertungsergebnisse zu den berücksichtigten Maßnahmen taggleich zum Versand der Informationsschreiben nach § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) mit. Der Bieter, der den Auftrag erhalten soll, wird über seine entsprechenden Werte taggleich mit dem Versand der Ankündigung des beabsichtigten Zuschlags informiert. Maßnahmen, für die keine verwertbaren Beurteilungen vorliegen, sind nicht auf- gelistet.
Die Werte einer Bietergemeinschaft werden dem Bevollmächtigten in entsprechender Weise mitgeteilt.
Die Bewertungsmatrix (vergleiche Datei A_Bewertungsmatrix) besteht aus Wertungsbereichen, die je- weils Wertungskriterien enthalten. Sowohl die einzelnen Wertungskriterien als auch die einzelnen Wer-
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tungsbereiche sind gewichtet (Spalte „Kriteriengewichtung“). Die Gewichtung (GP = Gewichtungs- punkte) spiegelt die jeweilige Bedeutung der Wertungskriterien innerhalb des Wertungsbereiches sowie der Wertungsbereiche untereinander wider.
Die Leistungspunkte eines Wertungsbereiches werden wie folgt ermittelt:
-
Die erzielten Wertungspunkte des Wertungskriteriums werden mit den jeweiligen Gewichtungs- punkten des Kriteriums multipliziert. Aus der Summe der Produkte aller Wertungskriterien eines Wertungsbereiches, dividiert durch die Summe der Gewichtungspunkte wird der gewichtete Mittelwert gebildet und mit 100 multipliziert. Es erfolgt eine kaufmännische Rundung auf 2 Dezimalstellen. Der so ermittelte Wert kann maximal 300 betragen.
-
Der unter 1. errechnete Wert wird multipliziert mit den Gewichtungspunkten des Wertungsberei- ches. Damit ergeben sich die Leistungspunkte des Wertungsbereiches.
Die Summe der Leistungspunkte eines Loses ergibt sich aus der Addition der Leistungspunkte aller Wertungsbereiche.
Angebote, bei denen die Summe der Punkte in den Wertungsbereichen I bis IV nicht mindestens 85 % der Gesamtpunktzahl beträgt, welche bei durchgängiger Bewertung in der Wertungsstufe „2 Punkte – entspricht den Anforderungen“ in diesen Wertungsbereichen erreicht wird, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Nach Beurteilung der angebotenen Qualität erfolgt die Auswahl des Angebotes, das den Zuschlag zur Durchführung des Loses erhalten soll. Auszuwählen ist das Angebot, das unter Berücksichtigung aller Umstände am wirtschaftlichsten ist.
Die Bewertung der Angebote erfolgt unter analoger Anwendung der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB 2018.04) nach der Erweiterten Richtwertmethode.
Im Schritt 1 wird die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis ermittelt:
Gesamtsumme der Leistungspunkte Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis = x 100 Wertungspreis
Es erfolgt eine kaufmännische Rundung auf 2 Dezimalstellen.
Im Schritt 2 wird ein Wert als Korridor aus der Kennzahl des führenden Angebotes und einer weiteren Kennzahl, die sich aus der Kennzahl des führenden Angebotes minus 10 % ergibt, ermittelt. Es erfolgt eine kaufmännische Rundung auf 2 Dezimalstellen.
Im Schritt 3 werden alle Angebote ermittelt, die innerhalb des Kennzahlenkorridors liegen (inklusive der Randwerte). Diese Angebote werden zunächst als gleichwertig betrachtet. Entscheidungskriterium innerhalb dieser Gruppe ist die Gesamtpunktzahl, die sich aus der Summe der Produkte aus den erziel- ten Wertungspunkten des Wertungskriteriums mit den jeweiligen Gewichtungspunkten des Kriteriums bei den Wertungskriterien III.1, III.2 und V.1 ergibt. Der nach dieser Vorgehensweise wirtschaftlichste Bieter erhält den Zuschlag. Bei identischen Punktzahlen im Entscheidungskriterium greift das preis- günstigere Angebot. Bei identischen Ergebnissen erfolgt eine Auslosung. Hat das Angebot eines bevor- zugten Bieters (Inklusionsbetrieb) die gleiche Punktzahl im Entscheidungskriterium wie das eines nicht bevorzugten Bieters, erhält der bevorzugte Bieter auch bei einem identischen Wertungspreis den Zu- schlag. Liegen mehrere solcher Angebote von bevorzugten Bietern vor, erfolgt eine Auslosung unter diesen bevorzugten Bietern.
Bei Vergabeverfahren nach der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) wird einem bevorzugten Bieter unabhängig vom Abschneiden seines Angebotes in den Schritten 1 bis 3 immer dann der Zuschlag erteilt, wenn der Wertungspreis für sein Angebot den des wirtschaftlichsten, nicht bevorzugten Bieters um nicht mehr als 15 % übersteigt. Sofern dies für Angebote mehrerer bevorzugter Bieter zutrifft, ist Entscheidungskriterium innerhalb dieser Gruppe die Gesamtpunktzahl, die sich aus der Summe der Produkte aus den erzielten Wertungspunkten des Wertungskriteriums mit den jeweiligen Gewichtungs- punkten des Kriteriums bei den Wertungskriterien III.1, III.2 und V.1 ergibt. Bei identischen Punktzahlen im Entscheidungskriterium greift das preisgünstigere Angebot unter den Angeboten der bevorzugten Bieter. Bei identischen Ergebnissen erfolgt eine Auslosung.
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Anhang
| Vergabenummer | RK | Losnummer | lfd. Num- mer(n) |
|---|---|---|---|
| 201-21-45_16e_i-10253 | SGB II | 1 | 1 |
| 201-23-45_16e_i-30122 | SGB II | 1 | 1 |
| 2 | 1,4 | ||
| 3 | 1,2,3,8 | ||
| 4 | 1 | ||
| 201-23-45_FbW-30219 | SGB II | 1 | 1,4 |
| 201-23-U25kombi-30354 | SGB II | 1 | 2 |
| 201-24-U25kombi-40232 | SGB II | 1 | 1 |
| 301-19-45_16e_i-90144 | SGB II | 7 | 1 |
| 301-19-45_16e_i-90355 | SGB II | 1 | 1 |
| 301-22-45_16e_i-20049 | SGB II | 1 | 1 |
| 301-23-45_16e_i-30090 | SGB II | 1 | 1 |
| 301-24-Ü25kombi-40020 | SGB II | 1 | 1,3 |
| 301-25-Ü25kombi-50031 | SGB II | 1 | 1 |
| 401-19-45-16e_i-50754 | SGB II | 1 | 3 |
| 401-19-45abH-00720 | SGB II | 1 | 1,2 |
| 401-21-45-16c-50046 | SGB II | 1 | 2 |
| 701-19-45_16e_i-10105 | SGB II | 2 | 2 |
| 701-19-45_16e_i-10128 | SGB II | 1 | 1 |
| 701-22-45_16e_i-10274 | SGB II | 1 | 1 |
| 701-24-45_16e_i-10035 | SGB II | 1 | 2 |
| 901-21-Ü25sonst-73166 | SGB II | 2 | 1 |
| 4 | 1 | ||
| 901-22-Ü25sonst-74161 | SGB II | 1 | 1 |
| 901-25-Ü25kombi-77009 | SGB II | 1 | 1,2,3 |
| 901-25-Ü25kombi-77027 | SGB II | 1 | 1,2,3 |
| 901-24-Ü25kombi-76064 | SGB II | 1 | 1,2,3 |
| 301-25-45_16e_i-50033 | SGB II | 1 | 1 |
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