Auftragsbedingungen HSRT.pdf

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ERGÄNZENDE AUFTRAGSBEDINGUNGEN DER HOCHSCHULE REUTLINGEN (Stand: 01.06.2020)

  1. ALLGEMEINES von 7.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr am Freitag von 7.30 – 12.00 Uhr und nach Mit der Annahme des Auftrags erkennt der Auftragnehmer die allgemeinen Bedingungen für besonderer Vereinbarung; Anlieferung Gebäude 1 Warenannahme. Der Lieferung ist ein die Ausführungen von Leistungen, VOL Teil B, die Ergänzenden Vertragsbedingungen zur Lieferschein beizufügen. Den Rechnungen über Lohnarbeiten sind die von der jeweiligen Berücksichtigung der ILO-Kernarbeitsnormen nach Nr. 8.6.1.2 der VwV Beschaffung in der Hochschuleinrichtung bestätigten Stundennachweise anzuschließen. jeweils gültigen Fassung sowie die nachstehenden Bedingungen an. Die VOL/B gilt nicht für die Vergabe von Aufträgen, die im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit erbracht oder im 11. LIEFERUNG AUS DEM AUSLAND, ZOLL Wettbewerb mit freiberuflichen Tätigen angeboten werden und deren Gegenstand eine Bei Lieferungen aus dem Zollausland hat sich der Auftragnehmer rechtzeitig mit dem Auf- Aufgabe ist, deren Lösung nicht vorab eindeutig erschöpfend beschrieben werden kann. traggeber wegen der Zoll- und Einfuhrabwicklung in Verbindung zu setzen. Eine etwaige Allgemeine Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers und von Zollforderung ist vom Auftragnehmer zu begleichen. dem Bestellschreiben des Auftraggebers oder diesen Ergänzenden Auftragsbedingungen abweichende Bedingungen gelten nur, wenn und soweit sie vom Auftraggeber ausdrücklich 12. EINWEISUNG DES PERSONALS, ABNAHME schriftlich anerkannt worden sind. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer im Angebot Der Auftragnehmer hat das Personal des Auftraggebers auf Anforderung in die Bedienung der oder in der Auftragsbestätigung auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist. gelieferten Geräte einzuweisen und bei der Inbetriebnahme gelieferter Anlagen, Geräte und Sollten einzelne Bestimmungen dieser Ergänzenden Auftragsbedingungen aus irgendwel- Apparate unentgeltlich Mithilfe und technische Beratung zu leisten. chen Gründen nicht zur Anwendung kommen können, so bleiben die übrigen Bestimmungen Die Abnahme erfolgt beim Empfänger. Kosten der Abnahme gehen zu Lasten des Auftrag- davon unberührt. In allen Schriftstücken einschließlich Rechnungen sind Bestellnummer, nehmers. Eine vorherige Besichtigung oder ein vorheriger Test beim Auftragnehmer gilt nur Zeichen und Datum von Schreiben des Auftraggebers anzugeben. als Abnahme, soweit dies vorher schriftlich vereinbart wurde. Ist ein Probebetrieb vorgese- Datenschutzrechtliche Informationen zur Verarbeitung von Kunden-/Lieferantendaten finden Sie hen, so erfolgt die Abnahme nach einwandfreiem Probelauf durch ein gemeinsames Abnah- auf der Homepage der Hochschule Reutlingen unter der Rubrik Aktuelles/Öffentliche Vergabe. meprotokoll.

  2. INFORMATIONSTECHNIK 13. EIGENTUMSVERHÄLTNIS Bei Lieferungen von Hardware und Software im Bereich der Informationstechnik gelten Der Auftraggeber erwirbt das uneingeschränkte Eigentum am Gegenstand der Lieferung oder zusätzlich jeweils die entsprechenden EVB-IT-Vertragsbestimmungen. Leistung nach dessen Übergabe mit der Abnahme. Das gleiche gilt für die vom Auftragneh- mer mitgelieferten Unterlagen (Nr. 6). Durch die Übergabe erklärt der Auftragnehmer, dass er

  3. ANGEBOT, BESTELLUNG UND AUFTRAGSBESTÄTIGUNG voll verfügungsberechtigt ist und Rechte Dritter nicht bestehen. Materialbestellungen jeder Das Angebot ist kostenlos abzugeben. Der Auftragnehmer hat sich im Angebot bezüglich Art bleiben Eigentum des Auftraggebers. Sie sind als solche zu kennzeichnen und getrennt zu Menge, Beschaffenheit und Ausführung an die Anfrage oder an die Ausschreibung zu halten lagern, zu bezeichnen und zu verwalten. Werden Materialbestellungen verarbeitet, umgebil- und im Falle einer Abweichung ausdrücklich auf diese hinzuweisen. Er ist an sein Angebot det, mit anderen Gegenständen verbunden oder vermischt, so erwirbt der Auftraggeber das drei Monate gebunden. alleinige Eigentum an der neuen Sache. Der Auftragnehmer verwahrt diese unentgeltlich für Die Bestellung bedarf, um verbindlich zu sein, der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen den Auftraggeber. Eigentum und Urheberrecht an Unterlagen des Auftraggebers, die er dem haben nur Geltung, wenn sie vom Auftraggeber schriftlich bestätigt werden. Bestellungen Auftragnehmer überlassen hat, verbleiben beim Auftraggeber. Die Unterlagen sind auf sind vom Auftragnehmer unverzüglich schriftlich zu bestätigen. Der Auftraggeber behält sich Verlangen mit allen Abschriften oder Vervielfältigungen unverzüglich herauszugeben. Die vor, die Bestellung zurückzuziehen, wenn die Bestätigung nicht innerhalb angemessener Zeit Unterlagen des Auftraggebers dürfen nur für die im Rahmen des Vertrages festgesetzten eingeht. Zwecke verwendet werden. Bei Zuwiderhandlungen haftet der Auftragnehmer für den gesam- ten Schaden.

  4. PREISE Die vereinbarten Preise sind Festpreise ohne Umsatzsteuer und verstehen sich frei Verwen- 14. RECHNUNG UND ZAHLUNG dungsstelle einschließlich Verpackungs- und Nebenkosten. Wird anderes vereinbart, so sind Für eine elektronische Rechnungsstellung verwenden Sie bitte ausschließlich den Zentralen die Fracht- und Verpackungskosten vom Auftragnehmer zu verauslagen und in den Rech- Rechnungseingang Baden-Württemberg, den Sie zusammen mit weiteren Informationen nungen besonders auszuweisen. unter https://service-bw.de/erechnung erreichen. Ihr Rechnungsdokument muss dazu im Standard XRechnung oder einem anderen der Norm EN 16931 entsprechenden Format

  5. VERPACKUNG erstellt werden und im Feld Buyer-Reference (BT-10) unsere Leitweg-ID aufweisen. Es gelten Verpackungen sind auf das unbedingt Nötige zu beschränken. Sie sollen wiederverwertbar die über https://service-bw.de/erechnung einsehbaren Nutzungsbedingungen des Zentralen oder stofflich verwertbar sein. Verpackungsstoffe sind grundsätzlich vom Auftragnehmer Rechnungseingangs Baden-Württemberg in der zum Zeitpunkt der Einbringung der elektroni- ohne Gewährleistung für die Beschaffenheit und ohne besondere Vergütung zurückzuneh- schen Rechnung gültigen Fassung. men. Entsprechendes gilt für leere Gebinde (z.B. Tonerkartuschen, PC-Tintenpatronen, Die Umsatzsteuer auf der Rechnung ist gesondert auszuweisen. Beim innergemeinschaftli- Druckertrommeln). Der Auftragnehmer gewährleistet die umweltgerechte Entsorgung. chen Erwerb erfolgt keine Ausweisung der Umsatzsteuer unter Angabe der UstId-Nr.. In der Entbindet der Auftraggeber den Auftragnehmer von seiner Rücknahmepflicht, gehen die Rechnung sind die gelieferten Gegenstände unter Angabe des Fabrikats und Modells, sowie Verpackungsstoffe oder Gebinde ohne Anspruch auf Vergütung ins Eigentum des Auftragge- ggf. der Fabrikations- und Gerätenummer, im Klartext zu bezeichnen. Codebezeichnungen bers über. sind zu vermeiden. Wird in gemieteten Behältern geliefert, so hat der Auftragnehmer, wenn nichts anderes Zahlungs- und Skontofristen beginnen am Tag nach Eingang der Rechnung und der Ware vereinbart ist, keinen Anspruch auf besondere Vergütung der Mietgebühr. beim Auftraggeber, jedoch nicht vor Abnahme der Ware. Rechnungen werden grundsätzlich einen Monat nach Rechnungseingang durch Überweisung bezahlt. Maßgebend für die

  6. AUSFÜHRUNG DES VERTRAGES, BEACHTUNG VON VORSCHRIFTEN Rechtzeitigkeit von Zahlungen ist der Zugang des Überweisungsauftrages beim Zahlungs- Der Auftragnehmer hat die zu liefernden Gegenstände auf seine Kosten und Gefahr an die institut des Auftraggebers. Empfangsstelle zu liefern und aufzustellen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei Erfüllung des Vertrages die einschlägigen gesetzlichen und behördlichen Vorschriften und Auflagen zu 15. GEWÄHRLEISTUNG beachten. Die Lieferung oder Leistung muss den Sicherheits-, Arbeitsschutz-, Unfallverhü- Der Auftragnehmer haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für Rechts- und tungs-, einschlägigen Norm-, DIN-, VDE- und sonstigen Vorschriften entsprechen. Nach Sachmängel. Er gewährleistet die sorgfältige und sachgemäße Erfüllung des Vertrages, solchen Vorschriften erforderliche Schutzvorrichtungen hat der Auftragnehmer innerhalb des insbesondere die Einhaltung der festgelegten Spezifikationen und sonstigen Ausführungsvor- vereinbarten Preises mitzuliefern. Hat der Auftragnehmer Bedenken gegen die vom Auftrag- schriften des Auftraggebers entsprechend dem neuesten Stand von Wissenschaft und geber gewünschte Art der Ausführung, so hat er dies dem Auftraggeber unverzüglich schrift- Technik, sowie die Güte und Zweckmäßigkeit der Lieferung hinsichtlich Material, Konstrukti- lich anzuzeigen. on und Ausführung und der zur Lieferung gehörenden Unterlagen (Zeichnungen, Pläne u.ä.). Alle für Abnahme, Betrieb, Wartung und Reparatur erforderlichen Unterlagen (Prüfprotokolle, Die festgelegten Spezifikationen gelten als vertraglich zugesicherte und garantierte Eigen- Werkzeugnisse, Zeichnungen, Pläne, Bedienungsanweisungen u.ä.) hat der Auftragnehmer, schaften des Gegenstandes der Lieferung oder Leistung. Die Bestimmungen der §§ 633 bis erforderlichenfalls in vervielfältigungsfähiger Form, kostenlos und in deutscher Sprache 639 BGB finden auch auf Kauf- und Werklieferungsverträge Anwendung. Der Auftraggeber mitzuliefern. kann nach seiner Wahl auch die Rechte gemäß §§ 434 ff BGB ausüben. Die bei der Mängel- beseitigung vom Auftragnehmer zu tragenden Kosten umfassen auch die Aufwendungen für

  7. LIEFERZEIT Verpackung, Fracht und Anfuhr, die zum Ab- und Einbau aufgewandte Arbeit, Reisekosten Die Lieferzeit beginnt mit dem Datum des Eingangs der Bestellung beim Auftragnehmer. Der und die Durchführung der Mängelbeseitigung beim Auftraggeber. Auftragnehmer gerät nach Ablauf der Lieferzeit in Verzug, ohne dass es der Mahnung bedarf. Mängelansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen, frühestens gem. § 438 Bei Lieferverzug treten die gesetzlichen Folgen ein. Sind Verzögerungen zu erwarten, so hat BGB nach zwei Jahren. Wird keine schriftliche Abnahmebestätigung ausgestellt, so beginnt der Auftragnehmer dies unter Angabe der Gründe und der mutmaßlichen Dauer unverzüglich sie zwei Wochen nach Eingang der Lieferung beim Auftraggeber. Für gelieferte Ersatzstücke schriftlich anzuzeigen. und Nachbesserungsarbeiten leistet der Auftragnehmer wie für den Gegenstand der Liefe- rung Gewähr. Die Gewährleistungsfrist beginnt nach Beseitigung der beanstandeten Mängel.

  8. UNTERRICHTUNGS- UND PRÜFUNGSRECHT Für Lieferteile, die wegen Gewährleistungsmängel nicht in Betrieb bleiben konnten, verlän- Der Auftraggeber und von ihm Beauftragte sind berechtigt, sich beim Auftragnehmer inner- gert sich eine laufende Gewährleistungsfrist um die Zeit der Betriebsunterbrechung. halb der Betriebsstunden über die vertragsgemäße Ausführung der Lieferung zu unterrichten, an werkseigenen Prüfungen teilzunehmen und Prüfungen vorzunehmen. Die Kosten für die 16. SCHUTZRECHTE vom Auftraggeber veranlassten Prüfungen trägt der Auftraggeber, soweit das Personal oder Der Auftragnehmer haftet dafür, dass bei der Ausführung des Vertrages sowie bei Lieferung Material für die Durchführung der Prüfungen vom Auftraggeber gestellt wird. Wiederholungs- und Benutzung des Gegenstandes der Lieferung oder Leistung Schutzrechte Dritter nicht prüfungen durch den Auftraggeber aufgrund in vorherigen Prüfungen festgestellter Mängel verletzt werden. Er stellt den Auftraggeber von Ansprüchen Dritter aus etwaigen Schutz- gehen in vollem Umfang zu Lasten des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, rechtsverletzungen frei. bei der Vergabe von Unteraufträgen dafür Sorge zu tragen, dass der Unterauftragnehmer dem Auftraggeber in dem vorgenannten Umfang das Recht zur Unterrichtung und Vornahme 17. KÜNDIGUNG UND RÜCKTRITT von Prüfungen beim Unterauftragnehmer vertraglich einräumt. Die Prüfungen entbinden den Eine Verletzung der Auftragsbedingungen berechtigt den Auftraggeber, Ersatz für die dadurch Auftragnehmer nicht von seiner Gewährleistung und Haftung. entstehenden Unkosten und Schäden oder Rücktritt vom Vertrag zu verlangen. Der Auftrag- geber ist unbeschadet sonstiger Kündigungs- und Rücktrittsrechte berechtigt, den Vertrag zu

  9. VERTRAGSÄNDERUNG, FORDERUNGSABTRETUNG kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn auf Seiten des Auftragnehmers Handlungen im Der Auftraggeber kann nachträglich Änderungen in der Beschaffenheit der Lieferung oder Sinne des § 333 StGB gegeben sind. Der Auftraggeber kann vom Auftragnehmer daneben Leistung im Rahmen der technischen Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers verlangen. Ersatz allen Schadens verlangen. Techn. Änderungen und deren Auswirkungen auf Preise, Lieferzeit o. sonstige Konditionen Der Auftraggeber kann ferner vom Vertrag ohne Fristsetzung zurücktreten oder kündigen, bedürfen der Schriftform gem. Nr. 3 dieser Erg. Auftragsbedingungen. Der Auftragnehmer wenn über das Vermögen des Auftragnehmers das Insolvenzverfahren oder ein gerichtliches kann Forderungen gegen den Auftraggeber ganz oder teilweise nur mit dessen Zustimmung Vergleichsverfahren eröffnet ist oder der Auftragnehmer seine Zahlungen nicht nur vorüber- rechtswirksam abtreten. gehend einstellt. Schadensersatz wird nicht geleistet.

  10. ORT DER LIEFERUNG UND EMPFÄNGER 18. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND Erfüllungsort für die Lieferung ist die Hochschule Reutlingen oder eine andere vom Auftrag- Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile Reutlingen. Es gilt deutsches Recht unter geber bestimmte Empfangsstelle. Die Warenannahme erfolgt von Montag bis Donnerstag Ausschluss des Kollisionsrechts. www.reutlingen-university.de

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