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Hochschule Reutlingen Vergabestelle
Stand: 01.02.2021
Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt
(sofern der öffentliche Auftrag nicht vom AEntG erfasst wird und es sich nicht um Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene handelt)
zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tarif- treue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG).
Ich erkläre/Wir erklären,
dass meinen/unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngeset- zes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung ent- spricht
oder
mein/unser Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat der EU ansässig ist und die Leis- tung ausschließlich im EU-Ausland mit dort tätigen Beschäftigten ausgeführt wird.
Zutreffendes bitte ankreuzen.
dass ich mir/wir uns
von einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleihunter- nehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse/lassen wie für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n);
oder
von einem von mir/uns beauftragen Nachunternehmen eine schriftliche Versicherung geben lasse/lassen, dass dieses den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitneh- merinnen und Arbeitnehmern ausführt und diese Versicherung dem öffentlichen Auftragge- ber vorlege(n);
Zutreffendes bitte ankreuzen.
dass ich mich verpflichte/wir uns verpflichten sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen, wenn sie nicht in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind und den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführen.
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Ich bin mir/Wir sind uns bewusst,
dass mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Ver- leihunternehmen verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen,
dass mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Ver- leihunternehmen vollständige und prüffähige Unterlagen im vorstehenden Sinne über die einge- setzten Beschäftigten bereitzuhalten haben,
dass zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öffentlichen Auftrag- geber und meinem/unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß ver- einbart wird,
dass bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines/unseres Unternehmens sowie der von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die Verpflichtungen aus dieser Erklärung
den Ausschluss meines/unseres Unternehmens und die von mir/uns beauftragten Nachun- ternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat,
mein/unser Unternehmen oder die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Ver- leihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden kann/können,
der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auftraggeber den durch die Kün- digung entstandenen Schaden zu ersetzen habe/haben.
(Ort, Datum) Vor- u. Nachname in Druckbuchstaben, Unterschrift1
1 Mit der elektronischen Abgabe dieses Dokuments über den Vergabemarktplatz Baden-Württemberg zusammen mit dem Teilnahmeantrag oder den Angebotsunterlagen gilt dieses vom Bewerber/Bieter als unterschrieben.