Leistungsbeschreibung_Auf-und_Abbau-Helfer 2026-09-01.pdf

Dienstleistungen für Aufbau-, Umbau- und Abbauhelfer

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 21:26 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

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Leistungsbeschreibung

für die Ausschreibung eines Rahmenvertrages über die vorübergehende Überlassung von Arbeitnehmern als Aufbau- Umbau- und Abbauhelfer bei Veranstaltungen in der Lokhalle und in der Stadthalle Göttingen auf Grundlage des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes.

Auftraggeber: GWG Gesellschaft für Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung Göttingen mbh

Der Auftraggeber, die GWG Gesellschaft für Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung Göttingen mbh (GWG mbH) ist eine Wirtschaftsförderungs- gesellschaft, die im Auftrag der Stadt Göttingen Dienstleistungen erbringt. Sie ist eine Tochtergesellschaft der Stadt Göttingen und wird durch ihren Geschäftsführer vertreten.

Wirtschaftsförderung für die Stadt Göttingen und die Durchführung von Projekten im Rahmen der Stadtentwicklung – das sind die Kernaufgaben der GWG. Ziel ist, die Attraktivität der Stadt Göttingen als Wirtschaftsstandort zu stärken, dabei Arbeitsplätze zu sichern und auf die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen hinzuwirken.

Zu den Aktivitäten im Bereich der Wirtschaftsförderung zählen die Beratung von Unternehmen bei Finanzierungs- und Antragsverfahren sowie die Information über die verschiedenen Förderprogramme auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene.

Im Bereich Gebäudemanagement entwickelt, vermittelt, vermietet und verkauft die Gesellschaft Gewerbeflächen und -immobilien und schafft damit eine wichtige Grundlage für die Entwicklung der Unternehmen in der Stadt. Für die Zielgruppe junger und innovativer Unternehmen bietet die Gesellschaft in dem Technologiezentrum Science Park moderne und gut ausgestattete Büro- und Laborflächen zu günstigen Einstiegskonditionen und Rahmenbedingungen an. Darüber hinaus entwickelt sie mittel- bis langfristig orientierte Infrastrukturprojekte wie das GVZ Göttingen, um eine zukunftsfähige Infrastruktur am Standort sicherzustellen.

Zur Förderung der Kommunikation zwischen den Unternehmen und den verschiedenen Institutionen sowie zur Anbahnung von Kooperationen ist die GWG in zahlreichen regionalen und überregionalen Netzwerken teils federführend aktiv. So befinden sich der Logistik- und MobilitätsCluster (L.M.C) Göttingen/Südniedersachsen sowie der IT-InnovationsCluster Göttingen/Südniedersachsen in Trägerschaft der GWG; für die Gesundheitsregion Göttingen e. V. betreibt sie die Geschäftsstelle. Mit der Abteilung Veranstaltungsmanagement betreibt die GWG die größten Veranstaltungshallen der Stadt, die Lokhalle und die Stadthalle Göttingen.

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Schwerpunkte der beiden Veranstaltungshäuser sind neben Kulturveranstaltungen ins- besondere Corporate Events, Messen, Betriebsversammlungen, Kongresse, TV- Produktionen, Tagungen, Konferenzen, Shows und Konzerte. Sie dienen dem Ziel, die Attraktivität der Stadt zu erhöhen, sie in ihrer Rolle als Oberzentrum zu stärken und die Stadt als Veranstaltungsort für oben genannte Veranstaltungen bekannt zu machen und weiterzuentwickeln. Die Lokhalle sowie die Stadthalle machen Göttingen als Kultur- und Veranstaltungsort überregional bekannt und tragen zur Profilierung des Standorts bei.

Die Multifunktionshalle Lokhalle als eines der Veranstaltungszentren liegt in unmittelbarer Nähe zum ICE-Bahnhof in Göttingen und bildet damit den Mittelpunkt des Lokhallenareals mit Tagungs- und Kongresshotel, Multiplexkino, Volkshochschule, Medienhaus und Gastronomie. Sie besitzt eine gute Anbindung zur Autobahn A7 (in 5 Min. erreichbar) und liegt nur wenige Schritte von Göttingens Fußgängerzone entfernt.

In einem historischen Industriedenkmal aus dem Jahre 1920 gelegen, bietet die Lokhalle mit 9.400 m² Veranstaltungsfläche in drei Hallen Raum für ein breitgefächertes Veranstaltungsspektrum, wie etwa Messen, Konzerte, Sportturniere, Firmenpräsentationen, Tagungen oder Kongresse.

Die Kapazität der Lokhalle umfasst bis zu 7.500 Stehplätze bzw. 4.000 Sitzplätze. Bühnen, Tribünen, Gastronomie- und Messestände können nach Bedarf flexibel platziert werden.

Die Lokhalle Göttingen weist folgende technischen Daten auf:

Halle 15.400 m², 83 x 65 m
Halle 23.000 m², 78 x 38 m
Halle 31.000 m², 52,5 x 18,5 m
Außengeländeüber 7.000 m²
Höhe17 m, Bühne 11,57 m (lichte Höhe)
VerdunkelungTageslichthalle, automatisch Black-Box (Halle 1) in 60 Sek.
Bodenlast40 t (Halle 1+2+3), LKW/Stapler befahrbar
Bühne410 m² Nivtec, alle Höhen 20-160 cm
Strom1.800 kVA
KommunikationFreies W-LAN, ISDN, Fax, PCs, Laptop, Drucker, Kopierer
Nebenräume10 Künstlergarderoben/ Produktionsbüros (17-47 m²), Cateringraum
(70 m²), moderne Sanitäranlagen für bis zu 10.000 Personen,
CateringFrei zu vergeben (bei geschlossenen Veranstaltungen)
Mobile AusstattungPolsterstühle, Tribüne, Barhocker, Stehtische, Theken, Tresen,
Tische, mobile Tonanlagen, Traversen, Motoren, Messewände,
mobile Garderobenanlagen, etc.

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Die Stadthalle Göttingen liegt am östlichen Rand der Göttinger Altstadt und ist somit fußläufig von der Innenstadt erreichbar. Der ICE-Bahnhof in Göttingen ist nur wenige Autominuten entfernt, ebenso Hotels unterschiedlicher Kategorien. Sie besitzt ebenso eine gute Anbindung zur Autobahn A7.

Die Stadthalle Göttingen wurde im Jahr 1964 zum ersten Mal in Betrieb genommen und ist seitdem fester Bestandteil des gesellschaftlichen und kulturellen Lebens in Göttingen. Die Abteilung Veranstaltungsmanagement der GWG mbH betrieb bis zum 31.12.2018 die Stadthalle Göttingen bis zur Schließung zum Zweck der Sanierung. Seit dem 01.02.2024 ist die GWG mit ihrer Abteilung Veranstaltungsmanagement wieder Betreiberin der Stadthalle Göttingen.

Mit einer Gesamtfläche von 2.700 m² bietet die Stadthalle Göttingen für ein breitgefächertes Spektrum an kulturellen Veranstaltungen. Die vielfältigen Bestuhlungsmöglichkeiten und eine Kapazität, die bis zu 2.645 Besucher ermöglicht, lassen derart verschiedene Nutzungsmöglichkeiten zu, wie etwa Konzerte mit dem Göttinger Symphonie-Orchester, Kammermusik, Solistenkonzerte, Chormusik, Jazz, Rock und Pop sowie Musicalaufführungen und Schauspiel. Darüber hinaus steht die Stadthalle Göttingen für Firmentagungen, Industriepräsentationen und Versammlungen aller Art zur Verfügung.

Pro Jahr werden etwa 123 Veranstaltungen mit insgesamt ca. 87.500 Besuchern in der Stadthalle Göttingen durchgeführt.

Die Stadthalle Göttingen weist folgende technischen Daten auf:

LageInnenstadt Göttingen
Fläche2.700 m²
KapazitätKapazitätStehplätze: 1.716 Personen (Großer Saal)
Reihenbestuhlung: 1.174 Personen (Großer Saal mit Rang)
Parlamentarische Bestuhlung: 304 Personen (Großer Saal)
Bankett Bestuhlung: 412 Personen (Großer Saal)
Räume7 Künstlergarderoben / 1 Produktionsbüro / 1 Tourküche inkl.
Cateringraum
Bühne12m x 9m (13,15m mit Vorbühne); 7,00 m lichte Höhe bis
Unterkante Portal; 1,10 m hoch; Fläche insgesamt 163 m²
(mit Orchestergraben); Fläche Orchestergraben 48 m²,
Höhe max. 1,10 m
ToilettenModerne Sanitäranlagen bis 2.645 Personen
Rollstuhlgerecht/behindertengerechte Toiletten
FahrstühleEs gibt zwei Fahrstühle, die für die Besucher nutzbar sind.
SonstigesSonstigesEs gibt auf der Saalebene eine Terrasse (739 m²), die bei
Bedarf von den Besuchern genutzt werden kann.

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ParkplätzeAuf der Nordseite befinden sich 34 PKW-Stellplätze, die
auch für Nightliner und LKWs genutzt werden können.

Beschreibung des zu vergebenden Auftrages

Die für eine reibungslose Durchführung von Veranstaltungen in der Lokhalle und in der Stadthalle im Einzelfall erforderlichen Leistungen sind entsprechend vielfältig und breit gefächert und können nicht vollständig durch die Mitarbeitenden der GWG bzw. von dieser beauftragte Dienstleister erbracht werden.

Vielmehr besteht der dringende Bedarf zur Unterstützung der Mitarbeitenden der Lokhalle und der Stadthalle durch befristete Arbeitnehmerüberlassung im Bereich des Auf-, Um- und Abbaus von Veranstaltungen. Zur bedarfsgerechten Abwicklung beabsichtigt die GWG daher den Abschluss des dieser Ausschreibung zugrundeliegenden Rahmenvertrages über die befristete Arbeitnehmerüberlassung für den Bereich Auf-, Um- und Abbau von Veranstaltungen.

Der Rahmenvertrag soll die Überlassung von Arbeitnehmern aus den folgenden Einsatzbereichen zum Gegenstand haben:

• Auf- und Abbauhelfer.

Im Zeitraum der regulären Vertragslaufzeit von drei Jahren und einem Verlängerungsjahr plant der Auftraggeber, Arbeitnehmerüberlassungen im Umfang von etwa 2.000 Stunden pro Jahr für Auf- und Abbauhelfer. Über die Gesamtlaufzeit des Vertrages einschließlich der möglichen Verlängerung um ein Jahr ergibt sich daraus eine Schätzmenge von insgesamt 8.000 Stunden für Auf- und Abbauhelfer.

Die Höchstgrenze für diesen Rahmenvertrag beträgt 12.000 Stunden für Auf- und Abbauhelfer.

Bei diesem Gesamtvolumen handelt es sich um einen nach den bisherigen Umsätzen und Planungen des Auftraggebers ermittelten Schätzwert und nicht um einen garantierten Mindestumsatz. Der Auftragnehmer hat – mit Ausnahme der im Folgenden bezeichneten einzelnen Mindestbuchungszeiten – keinen Anspruch auf Abruf eines bestimmten Mindestvolumens.

Vertragliche Grundlage für die Arbeitnehmerüberlassung bildet, neben dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, der den Ausschreibungsunterlagen beigefügte Rahmenvertrag. Hiervon abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers oder sonstige diesen widersprechende Anpassungen, soweit nicht gesetzlich zwingend vorgegeben (z. B. Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns), können nicht berücksichtigt werden und führen zu einem Ausschluss des Angebotes.

Da der genaue Bedarf von der Auslastung der Lokhalle und der Stadthalle abhängt und seitens der GWG daher im Vorfeld nicht festgestellt werden kann, wird im Rahmen dieser Vergabe zunächst ein Rahmenvertrag mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer abgeschlossen. Die Beauftragung erfolgt dann jeweils durch Einzelbeauftragungen gegenüber diesem Rahmenvertragspartner.

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Der Vertragsbeginn ist für den 01.01.2027 festgelegt und hat eine feste Grundlaufzeit von 3 Jahren, somit bis zum 31.12.2029. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, folglich bis zum 31.12.2030, sollte der Auftraggeber nicht spätestens drei Monate vor Ende der Vertragsgrundlaufzeit die Kündigung gegenüber dem Auftragnehmer erklären. Die maximale Laufzeit beträgt damit vier Jahre, falls keine Kündigung seitens des Auftraggebers erfolgt.

Anforderungen an das einzusetzende Personal

Der Auftragnehmer stellt sicher, dass alle eingesetzten Mitarbeitenden über ausreichende Deutschkenntnisse verfügt, um die Kommunikation mit dem Auftraggeber sowie die Umsetzung von Arbeits-, Sicherheits- und Notfallanweisungen jederzeit sicherzustellen.

Der Auftragnehmer gewährleistet ferner, dass sämtliche eingesetzten Mitarbeitenden arbeitsfähig, gesundheitlich zur Ausführung der übertragenen Tätigkeiten geeignet sowie frei von einer Beeinträchtigung durch Alkohol, Drogen oder andere berauschende bzw. leistungsbeeinträchtigende Substanzen sind. Personen, bei denen eine entsprechende Beeinträchtigung besteht oder vermutet wird, dürfen nicht eingesetzt werden bzw. sind unverzüglich durch geeignetes Personal zu ersetzen.

Betriebshaftpflichtversicherung

Der Auftragnehmer verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden.

Der Versicherungsschutz muss auch Haftpflichtansprüche aus Schäden abdecken, die durch die im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung beim Entleiher eingesetzten Arbeitnehmer verursacht werden.

Der Nachweis ist durch Vorlage einer Versicherungsbestätigung des Versicherers zu erbringen. Sofern zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe keine entsprechende Versicherung besteht, ist eine entsprechende Versicherungszusage für den Auftragsfall ausreichend.

Preisangaben

Die Bieter haben die angebotenen Preise ausschließlich in das beigefügte Preisblatt einzutragen.

Die Abrechnung der Leistungen erfolgt ausschließlich auf Grundlage der im Preisblatt angebotenen und bezuschlagten Stundensätze. Zusätzlich werden tatsächlich angefallene Fahrtkosten auf prüffähigen Nachweis erstattet bis zu einer Höhe von 30 % der jeweiligen Netto-Rechnungssumme.

Darüberhinausgehende Vergütungen werden nicht gewährt. Sämtliche weitere im Zusammenhang mit der Leistungserbringung entstehenden Kosten sind in den angebotenen Stundensatz einzukalkulieren und mit diesem vollständig abgegolten.

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Mindestbuchungszeiten

Der Auftraggeber garantiert folgende Mindestabnahmen:

• Mindestabnahme von 4 Stunden pro Helfer und Einsatz

Weitere Vertragsbedingungen

Ergänzend zu dieser Leistungsbeschreibung sowie dem Rahmenvertrag gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).

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Alle Unterlagen dieser Ausschreibung