Leistungsbeschreibung_2026-03-001.pdf

Dienstleistungen für Arbeitssicherheit und arbeitsmedizinische Betreuung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 23.09.2026, 18:54 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.meinauftrag.rib.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Leistungsbeschreibung arbeitssicherheitstechnischer

und arbeitsmedizinischer Dienst

Präambel

Die Stiftung Oper in Berlin ist eine der größten Kultureinrichtungen des Landes Berlin. Sie bildet mit ihren vier künstlerischen Betrieben – der Deutschen Oper Berlin, der Staatsoper Unter den Linden, der Komischen Oper Berlin und dem Staatsballett Berlin, sowie dem Bühnenservice Berlin eine deutschlandweit einmalige Kulturinstitution zur Pflege und Weiterentwicklung der Kunstgattung Oper und Ballett in der Bundeshaupt- stadt. Hinzu kommt das Stiftungsdach mit der Generaldirektion, dem Personalservice und der Finanzbuchhaltung. Die unten beschriebenen Leistungen sollen zum 01.01.2027 vergeben werden. Sie sind in allen 5 Betrieben der Stiftung Oper in Berlin zu erbringen. Die Stiftung Oper in Berlin legt großen Wert auf ein kooperatives und wertschätzendes Miteinander.

I. Beschreibung der Betriebe

a. Stiftung Oper in Berlin Am 01.01.2004 wurde die "Stiftung Oper in Berlin" mit den fünf eigenständigen Betrieben gegründet.

Am Standort Am Wriezener Bahnhof 1, 10243 Berlin ist der Bühnenservice Ber- lin, in dem die Dekorations- und die Kostümwerkstätten zusammengelegt sind, und das Stiftungsdach mit den Abteilungen Generaldirektion, Finanz- und Rech- nungswesen und Personalservice angesiedelt. Die Generaldirektion wird ab dem 01.01.2027 von dem Generaldirektor Dr. Stefan Brandt geleitet.

b. Deutsche Oper Berlin Die Deutsche Oper Berlin (Bismarckstr. 35, 10627 Berlin) ist das Opernhaus mit den meisten Sitzplätzen in Berlin. Es wird von dem Intendant Christoph Seuferle (und ab Sommer 2027 von dem Intendanten Aviel Cahn) und dem kaufmänni- schen Geschäftsführer Thomas Fehrle geleitet.

Seite 1

[Seite 2]

c. Staatsoper Unter den Linden Die Staatsoper Unter den Linden (Unter den Linden 7, 10117 Berlin) ist seit über 280 Jahren eine der traditionsreichsten und künstlerisch bedeutsamsten Büh- nen der Welt. Sie wird von der Intendantin Elisabeth Sobotka und dem kauf- männischen Geschäftsführer Ronny Unganz geleitet.

d. Komische Oper Berlin Die Komische Oper Berlin mit Sitz im Schillertheater (Bismarckstraße 110, 10625 Berlin) wird den Co-Intendanten Phillip Bröking und Susanne Moser (auch kaufmännische Geschäftsführerin) geleitet und gilt als wegweisend in Sa- chen innovatives Musiktheater. Es verfügt zudem über Außenspielstätten, wie im Hangar 5 im Flughafen Tempelhof.

e. Staatsballett Berlin Seit dem 1. Januar 2004 ist das Staatsballett Berlin (Bismarckstr. 35, 10627 Berlin) eine eigenständige Ballett-Institution. Das Staatsballett Berlin präsentiert seine Vorstellungen auf den Bühnen der Stiftung Oper in Berlin, an der Deut- schen Oper Berlin, der Komischen Oper Berlin und der Staatsoper Unter den Linden. Die Trainingsräume befinden sich in der Deutschen Oper Berlin. Es wird von dem Intendanten Christian Spuck und der kaufmännischen Geschäftsfüh- rerin Jenny Mahr geleitet.

f. Bühnenservice Berlin Die Werkstätten des Bühnenservice der Stiftung Oper in Berlin (Am Wriezener Bahnhof 1, 10243 Berlin) sind integraler Bestandteil der Stiftung Oper in Berlin. Hier werden alle Kostüme und Dekorationen der künstlerischen Betriebe der Stiftung, sowie des Deutschen Theater Berlin hergestellt. Darüber hinaus wer- den auch Projekte für externe Auftraggeber geplant und realisiert. Er wird ab dem 01.01.2027 vom kaufmännischen Geschäftsführer Marco Unterhaslberger geleitet.

II. Beschreibung der Leistung

a. Grundlage

Art und Umfang der Leistung erfolgt auf der Grundlage von § 19 ASiG, die Auf- gaben sind nach den §§ 3 und 6 ASiG (siehe Anlage 1) für die Beschäftigten wahrzunehmen. Dabei verpflichtet er sich, die jeweils gültigen Rechtsvorschrif- ten anzuwenden.

Seite 2

[Seite 3]

b. Umfang betriebsspezifische Betreuung (DGUV Vorschrift 2) Die Berechnung und die Aufteilung der Grundbetreuung und die Bestimmung der Art und des Umfangs der betriebsspezifischen Betreuung nach § 2 Abs. 3 DGUV Vorschrift 2 i.V.m. Anlage 2 übernimmt der Auftraggeber. Er wird dabei von den Fachkräften beraten und unterstützt.

Bestimmung und Aufteilung der Betreuungsleistungen:

Teil 1 Zeitumfang und Aufteilung der Grundbetreuung nach Anlage 2 Abschnitt 2 DGUV Vorschrift 2 i. V. m. Anhang 3 DGUV Vorschrift 2 Teil 2 Bestimmung und Aufteilung der betriebsspezifischen Betreuung Anlage 2 Abschnitt 2 DGUV Vorschrift 2 i. V. m. Anhang 4 DGUV Vorschrift 2

Hinweis: Die in der DGUV Vorschrift 2 im Anhang 4 Pkt. 1.4 zu berücksichtigen- den Leistungen zu arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen sind se- parat aufzuführen.

Umfang der Betreuung Los 1 - Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Zur Erstellung des Angebotes ist beispielhaft mit den in der Tabelle genannten Daten die Einsatzzeiten der Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu kalkulieren:

• Die Betreuungsleistung des Arbeitsschutzes wird jährlich innerhalb der ersten 4 Kalenderwochen eines jeden Kalenderjahres in Zusammenar- beit zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer ermittelt - ent- sprechen Anhang 4 der DGUV V2.

• Die Grundbetreuung umfasst insgesamt 2.393 Stunden, bei rund 2114 Beschäftigten, Auszubildenden und Stipendiaten-Volontäre in Voll- und Teilzeit.

• Die betriebsspezifische Betreuung im Kalenderjahr 2026 belief sich auf 330 Stunden und wird jedes Jahr auf den tatsächlichen Bedarf zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer abgestimmt.

Seite 3

[Seite 4]

Tabelle 1

EinrichtungAnzahl MAGrundbetreuung (h)Betriebsspezifik (h)
Deutsche Oper Berlin5976600
Staatsoper Unter den Linden627713110
Komische Oper Berlin465534120
Staatsballett Berlin11113312
Bühnenservice Berlin25128276
Stiftungsdach637012
gesamt:21142393330

Umfang der Betreuung Los 2 - Betriebsärzte

Zur Erstellung des Angebotes ist beispielhaft mit den in der Tabelle genannten Daten die Einsatzzeiten der Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu kalkulieren:

• Die Betreuungsleistung des Arbeitsmedizinischen Bedarfes wird jährlich innerhalb der ersten 4 Kalenderwochen eines jeden Kalenderjahres in Zusammenarbeit zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer ermittelt - entsprechen Anhang 4 der DGUV V2.

• Die Grundbetreuung umfasst insgesamt 598 Stunden, bei rund 2114 Be- schäftigten, Auszubildenden und Stipendiaten-Volontäre in Voll- und Teilzeit.

• Die betriebsspezifische Betreuung im Kalenderjahr 2026 belief sich auf 52 Stunden und wird jedes Jahr auf den tatsächlichen Bedarf zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer abgestimmt.

Seite 4

[Seite 5]

Tabelle 2

EinrichtungAnzahl MAGrundbetreuung (h)Betriebsspezifik (h)
Deutsche Oper Berlin5971650
Staatsoper Unter den Linden62717824
Komische Oper Berlin4651334
Staatsballett Berlin111336
Bühnenservice Berlin2517112
Stiftungsdach63186
gesamt:211459852

d. Der Auftraggeber verpflichtet den Auftragnehmer, alle erforderlichen arbeitsmedi- zinischen Vorsorgeuntersuchungen nach staatlichen (und ggf. berufsgenossen- schaftlichen Regelungen, wie z.B. der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen) durchzuführen (siehe Anlage 2).

e. Weitere Vereinbarungen

(1) Der Auftragnehmer stellt für die Erfüllung der Aufgaben nach ASiG Betriebs- ärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit Fachkundenachweis i. S. d. §§ 4 und 7 ASiG zur Verfügung. Er benennt die Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit und ihrer Vertreter namentlich. Er sorgt für eine konti- nuierliche Betreuungsleistung, die auch die telefonische Erreichbarkeit wäh- rend der üblichen Bürostunden (Montag bis Freitag von 9.00 bis 16.00 Uhr) beinhaltet.

(2) Die Betreuung ist zur Wahrung der Kontinuität und Vertrauensbildung grund- sätzlich durch 1 Fachkraft pro Betrieb vorzunehmen. Ein Wechsel, der die jeweilige Dienststelle betreuenden Fachkraft soll, weitestgehend vermieden werden. Die zum Einsatz kommenden Fachkräfte übernehmen die arbeits- medizinische und sicherheitstechnische Betreuung der Beschäftigten der je- weiligen Dienststellen. Änderungen sind mit dem Auftraggeber einvernehm- lich zu vereinbaren. Eine Vertretung während urlaubs- bzw. anderweitiger abwesenheitsbedingter Gründe ist sicherzustellen.

(3) Die Aufgaben der Fachkräfte in der Dienststelle sind während der regulären Anwesenheitszeiten der Beschäftigten der Stiftung Oper in Berlin zu erfüllen.

Seite 5

[Seite 6]

Bei der Einsatzplanung sind die geltenden Arbeitszeitregelungen (insbeson- dere die Schichtdienst- und Gleitzeitregelungen) zu berücksichtigen.

(4) Die Fachkräfte erbringen einen Anteil von mindestens 70 Prozent der ver- einbarten Einsatzzeit persönlich in den Betrieben der Stiftung Oper in Berlin. Zeiten der Fachkräfte durch Urlaub, Krankheit oder Fortbildung werden nicht auf die Einsatzzeit angerechnet. Für die Anfahrten zu den Betrieben der Stif- tung Oper in Berlin im Rahmen der vereinbarten Einsatzzeit werden keine zusätzlichen Kosten wie Anfahrtspauschale o. ä. erhoben.

(5) Der Auftraggeber sorgt für die Zusammenarbeit zwischen Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit und arbeitet mit dem Personalrat und ggf. an- deren Mitarbeitervertretungen gemäß § 9 i. V. m. § 16 ASiG zusammen. Die Mitarbeit in den Arbeitsschutzausschüssen gemäß § 11 ASiG und gegebe- nenfalls in den Arbeitsgruppen des betrieblichen Gesundheitsmanagements ist zu gewährleisten (z.B. in der Komischen Oper Berlin).

(6) Die Abrechnungen erfolgen in 12 Monatsabrechnungen, die ersten 11 Rech- nungen sind pauschal zu 12/100 der Jahreskalkulation zu stellen, die 12. Rechnung ist die Jahresschlussrechnung, die Mehr- / Minderstunden jegli- cher Art ausgleicht und das Jahr abschließt. Die Abrechnungen werden für die Betriebe und das Stiftungsdach jeweils gesondert erstellt. Diese Nach- weise sind dem Auftraggeber zu übersenden, zur Mindestanforderung An- lage 3. Die Erstellung der Abrechnungsunterlagen ist nicht Gegenstand der Einsatzzeit.

(7) Der Auftragnehmer sichert zu, dass die in den jeweiligen Dienststellen tätig werdende Betriebsärzte und Fachkräfte zur Geheimhaltung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu verpflichten sind. Die Verschwiegenheits- pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

(8) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Beschäftigten der Stiftung Oper in Berlin über die Aufnahme persönlicher Daten in die elektronische Datenver- arbeitung unter Hinweis auf den Verwendungszweck zu informieren und auch im Übrigen die Bestimmungen der europäischen Datenschutzgrund- verordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes, des Berliner Datenschutzge- setzes, des sowie der einschlägigen Rechtsnormen zur Wahrung des Sozi- algeheimnisses einzuhalten.

(9) Der Auftragnehmer stellt das zur Wahrnehmung der Aufgaben der Fach- kräfte und Betriebsärzte erforderliche Assistenzpersonal, sowie die erforder- lichen Geräte zur Verfügung und sichert zu, dass der Dienst in seiner Aus- stattung mindestens den "Grundsätzen über Ärzte, Hilfspersonal Räume, Einrichtungen, Geräten und Mittel für überbetriebliche arbeitsmedizinische Dienste" (BGG 963) entspricht.

Seite 6

[Seite 7]

(10) Der Auftragnehmer bietet in den Betrieben der Stiftung Oper in Berlin regel- mäßige Beratungs- und Sprechstunden durch die Fachkräfte in einem fest- zulegenden Umfang an. Die Organisation obliegt dem Auftraggeber. Eine Anfahrtspauschale wird nicht erhoben (siehe § 4 Abs. 5 des Vertrags).

(11) Der Auftragnehmer bietet den Mitarbeitenden zwei Termine pro Spielzeit für Grippeschutzimpfungen an. Eine gesonderte Vergütung wird nicht erhoben.

(12) Der Auftragnehmer gewährleistet die zur Aufgabenerfüllung notwendige Fortbildung seiner Fachkräfte und Betriebsärzte. Er stellt damit sicher, dass Fortentwicklung und neue Erkenntnisse in der Arbeitsmedizin und Arbeitssi- cherheit, der Wissenschaft und Technik und des Rechts in der Betreuung durch die Fachkräfte kommuniziert werden und zur Anwendung kommen.

(13) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nach 12 Monaten seit Inkrafttreten des Vertrages einen gemeinsamen detaillierten Jahresbericht über die Aufga- benerfüllung der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärzte zu fer- tigen (§ 5 DGUV Vorschrift 2), eine problemorientierte Auswertung vorzu- nehmen sowie Lösungs- und Handlungsempfehlungen zu geben. Der Be- richt ist der Generaldirektion sowie dem Personalrat innerhalb von 2 Wochen nach Ablauf des Kalenderjahres zur Verfügung zu stellen. Zu Struktur und Themen des Berichtes siehe Anlage 4.

(14) Sollte im Konfliktfall zwischen der Stiftung Oper in Berlin und der Fach- kraft/den Fachkräften oder dem/der Betriebsarzt/Betriebsärztin eine Eini- gung nicht möglich sein, tauscht der Auftragnehmer auf begründetes Ver- langen hin die entsprechenden Personen aus.

(15) Die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen können in den Räum- lichkeiten des Auftraggebers durchgeführt werden, sofern diese geeignet sind und geeignete Ausstattung zur Verfügung steht. Anderenfalls hat der Auftragnehmer entsprechende Räumlichkeiten und Ausstattung entspre- chend § 2 (9) dieses Vertrages zur Verfügung zu stellen.

(16) Die medizinischen Befunde und Unterlagen, die im Zusammenhang mit der Aufgabenwahrnehmung entstehen und die der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen, sind bei einer Beendigung des Vertragsverhältnisses angemes- sen aufzubewahren. Dem/der nachfolgenden Betriebsarzt/Betriebsärztin sind auf Anforderung und mit Einwilligung des Beschäftigten der Stiftung Oper in Berlin sämtliche Unterlagen zu übergeben, die für die arbeitsmedi- zinische Betreuung erforderlich sind. Davon unberührt bleibt das Führen der Vorsorgekartei als Aufgabe des Stiftung Oper in Berlin.

Seite 7

[Seite 8]

(17) Der Auftragnehmer überlässt der Stiftung Oper in Berlin diejenigen Aufzeich- nungen, die im Zusammenhang mit der Aufgabenwahrnehmung nach ASiG für die Dienststelle entstehen, in bearbeitbarer Form.

III. Haftung /Haftpflichtversicherung

a) Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für alle Schäden, die diesem durch schuldhafte Verletzung der vertraglichen Pflichten entstehen. Im Rahmen seiner Haftung stellt der Auftragnehmer den Auftraggeber von Ersatzansprüchen Dritter frei.

b) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung für die vereinbarten Tätigkeiten in den einzelnen Leistungsorten (Betrieben) auf eigene Kosten abzuschließen und weist den Abschluss vor Auf- nahme der Tätigkeit und den Bestand der Versicherung darauffolgend jährlich nach.

c) Die Mitarbeiter*innen des Auftragnehmers werden durch diesen gesetz- lich unfallversichert.

IV. Geltungsdauer

a) Dieser Vertrag soll zum 01.01.2027 für die Dauer von 4 Jahren ge- schlossen werden.

b) Der Vertrag verlängert sich nach den 4 Jahre um jeweils ein Jahr soweit seine Beendigung nicht bis zum 30.09. schriftlich dem Auftragnehmer mitgeteilt wurde. Die Verlängerung ist zwei Mal möglich.

Folgende Anlagen sind der Leistungsbeschreibung beigefügt:

Anlage 1 – Aufgaben der Betriebsärzte nach § 3 ASiG und Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit nach § 6 ASiG

Anlage 2 – Arbeitsmedizinische Vorsorge

Anlage 3 – Abrechnung

Anlage 4 – Jahresbericht

Seite 8

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung