[Seite 1]
VHB-Bbg Formular4.1 Stand:07/2024 EigenerklärungAusschlussgründe
Eigenerklärung
- Ich/Wirerkläre(n),dass
keine Person, deren Verhalten1 meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen keine Geldbuße nach §30 des Gesetzes über OrdnungswidrigkeitenrechtskräftigfestgesetztwordenistwegeneinerStraftatnach2:
-
§129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), §129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder §129b des Strafgesetzbuchs(KriminelleundterroristischeVereinigungenim Ausland),
-
§89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahmeaneiner solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach §89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zubegehen,
-
§261desStrafgesetzbuchs(Geldwäsche),
-
§263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EuropäischenUnionodergegen Haushalterichtet, die von der EuropäischenUnionoderin ihrem Auftragverwaltetwerden,
-
§264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Unionoderinihrem Auftragverwaltetwerden,
-
§299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 299a und § 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
-
§108edesStrafgesetzbuchs(BestechlichkeitundBestechungvonMandatsträgern)oder§ 108fdesStrafgesetzbuchs(unzulässigeInteressenwahrnehmung),
-
den §§333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit §335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
-
Artikel 2 §2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
10.den §§232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, AusbeutungunterAusnutzungeinerFreiheitsberaubung).
mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass ich/wir mich/uns zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis-undStrafzuschlägeverpflichtethabe(n).
1DasVerhalteneinerrechtskräftigverurteiltenPersonist einem Unternehmenzuzurechnen, wenndiesePersonalsfürdie LeitungdesUnternehmensVerantwortlichergehandelthat;dazugehörtauchdieÜberwachungderGeschäftsführungoder diesonstigeAusübungvonKontrollbefugnisseninleitenderStellung.
2 Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nachdenvergleichbarenVorschriftenandererStaatengleich.
1
[Seite 2]
VHB-Bbg Formular4.1 Stand:07/2024 EigenerklärungAusschlussgründe
- Ich/wirerkläre(n),dassmein/unserUnternehmennicht
bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlicheVerpflichtungenverstoßenhat,
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im VerfahrenderLiquidationbefindetoderseineTätigkeiteingestellthat,
im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung3 begangen hat, durch die die IntegritätdesUnternehmens4infragegestelltwird.
- Ich/wir erklären, dass für mein/unser Unternehmen keine Gründe vorliegen, die zu einem Ausschluss nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, nach § 98c des Aufenthalts- gesetzes, nach § 19 des Mindestlohngesetzes, nach § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungs- gesetzes oder nach§ 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli2021 (BGBl.I S. 2959)führenkönnen.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die vorstehenden Erklärungen zu 1. bis 3. auch von UnterauftragnehmernzufordernundvorVertragsschlussvorzulegen.
(Ort,Datum,Unterschrift,Firmenname)
Hinweis:
Sofern Sie sich in einer der vorgenannten Situationen befinden, können Sie auch Nachweise dafür erbringen, ausreichende Maßnahmen getroffen zu haben, sodass trotz des Vorliegens eines einschlägigen Ausschlussgrundes dieser nicht zur Anwendung kommt. Zu diesem Zweck weisen Sie nach, dass Sie einen Ausgleich für jeglichen durch eine Straftat oder Fehlverhalten verursachten Schaden gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet haben, die Tatsachen und Umstände umfassend durch eine aktive Zusammenarbeit mit dem Ermittlungsbehörden geklärt und konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen haben, die geeignet sind, weitere Straftaten oder Verfehlungen zu vermeiden oder Sie die Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet haben. DieserNachweisistzusammenmitderEigenerklärungderBewerbungbzw.dem Angebotbeizufügen.
3 Verfehlungen, die in der Regel zum Ausschluss des Bewerbers oder Bieters von der Teilnahme am Vergabeverfahren führen,sind–unabhängigvonderBeteiligungsform,beiUnternehmenauchunabhängigvonderFunktiondesTätersoder Beteiligten–insbesondere:
-
Straftaten, die im Geschäftsverkehr oder in Bezug auf diesen begangen worden sind, u.a. Betrug, Subventionsbetrug, Diebstahl, Unterschlagung, Untreue, Urkundenfälschung, Erpressung, wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Vergabeverfahren.
-
Das Anbieten, Versprechen oder Gewähren von unerlaubten Vorteilen an Personen, die Amtsträgern oder für den öffentlichen Dienst Verpflichteten nahestehen, oder an freiberuflich Tätige, die bei der Vergabe im Auftrag einer öffentlichenVergabestelletätigwerden.
-VerstößegegendasGesetzgegenWettbewerbsbeschränkungen,diekeineStraftatensind.
4sieheFußnoteSeite1
2