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Gemeinde Michendorf, Richard-Muth-Platz 1, 14552 Michendorf Anlage 2b
Vordruck für den Bieter
Leistungsbeschreibung: Betriebsärztin/Betriebsarzt Arbeitsmedizinische Betreuung der Beschäftigten (Los 3)
Leistungsort: Gemeindeverwaltung, Bauhof, Schulen und Kindertagesstätten in Trägerschaft der Gemeinde
Leistungszeitraum:
- Januar 2027 bis 31. Dezember 2028 Verlängerungsoption: max. 3 x um je 12 Monate
Vergabe-Nr.: IB-2-2026
In der Fassung vom 21. September 2026
Firmenstempel / -name des Bieters:_________________________________________________________________
Vorbemerkungen: Bestellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes für die Beschäftigten der Verwaltung, des Bauhofs sowie die Beschäftigten der Schul- und Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Michendorf
Die Gemeinde Michendorf ist eine Gemeinde mit rund 14.550 Einwohnern im Landkreis Potsdam-Mittelmark. Derzeit hat die Gemeinde Michendorf ca. 230 Beschäftigte.
Gegenstand der Leistung Nach § 16 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz – ASiG) ist u.a. in den Verwaltungen und Betrieben der Gemeinden ein den Grundsätzen des Gesetzes gleichwertiger arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischen Arbeitsschutz zu gewährleisten.
Die Gemeinde Michendorf wird ihrer Aufgabe eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt zu bestellen, dadurch nachkommen, dass sie einen überbetrieblichen Dienst von Betriebsärzten zur Wahrnehmung der Aufgaben nach § 3 ASIG verpflichtet.
Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde ist als gegeben anzusehen, wenn die Ärztin/der Arzt berechtigt ist die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ zu tragen.
Der Betriebsarzt führt die Einstellungsuntersuchungen durch.
Die Leistungen sind nach den neusten Erkenntnissen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen der Verwaltung (z.B. Haushaltsrecht, öffentliches Dienstrecht) durchzuführen. Der Auftragnehmer ist für die sachgerechte Vorgehensweise einschließlich der zweckmäßigen Auswahl von Methoden und Technik im Einvernehmen mit dem Arbeitsschutzausschuss und der Auftraggeberin verantwortlich.
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Rechtsgrundlagen
- Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG)
- DGUV Vorschrift 2 – Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (DGUV V2)
- Betriebssicherheitsverordnung
- Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
- Unfallverhütungsvorschriften
- Vorschriften des Auftragsgebers
- weitere einschlägige Vorschriften und Empfehlungen
Einsatzzeit Als Einsatzzeit zählt die in den Dienststätten erbrachte Zeit und die Zeit für die arbeitsmedizinische Vorsorge, einschließlich der zu erledigenden schriftlichen Ausarbeitungen. Zur Einsatzzeit zählt auch die Teilnahme an den Arbeitsschutzausschusssitzungen. Wegezeiten können nicht als Einsatzzeiten angerechnet werden.
Die Leistung ist bis zum 31.12. des laufenden Kalenderjahres zu erbringen. Die Jahreseinsatzzeiten werden bis zum 30.01. des darauffolgenden Kalenderjahres abgerechnet.
Dokumentation Der Auftragnehmer hat der Gemeinde Michendorf den Jahresbericht gemäß § 5 DGUV V2 über die arbeitsmedizinische Betreuung unaufgefordert jeweils spätestens im ersten Quartal des Folgejahres vorzulegen.
Ein Jahresarbeitsplan kann auf Wunsch der Auftraggeberin vereinbart werden.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, zeitnah nach jeder Einsatzzeit eine Übersicht/Protokoll über die erfolgten Arbeiten zu erstellen. Diese Dokumentation dient zur Rechnungsprüfung und ermöglicht zugleich die Transparenz über das noch verfügbare Jahreskontingent. Die Darstellungsweise ist mit der Auftraggeberin abzustimmen.
Bei der Dokumentation der Aufgabenwahrnehmung durch den Auftragnehmer sind nachfolgende Anforderungen zu erfüllen:
- Datum der erbrachten Leistung,
- Bezeichnung der erbrachten Leistung,
- Angabe der Einsatzzeit für die Durchführung dieser Leistung vor Ort,
- Angabe der Einsatzzeit für die Vor- und Nachbereitung der Leistung,
- Zeitnachweise der ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen (Anzahl, Untersuchungstage),
- Zeitnachweise für Begehungen und Beratungen.
Aufgaben der Auftraggeberin Die Gemeinde Michendorf wird dem Auftragnehmer alle für eine ordnungsgemäße Durchführung der Betreuung erforderlichen Informationen und Auskünfte erteilen und notwendige Unterlagen unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen vollständig und rechtzeitig übergeben, soweit sie der Gemeinde vorliegen und zur Beurteilung notwendig sind.
Leistungsumfang Mindestumfang Insgesamt sind ca. 230 Beschäftigte betriebsärztlich zu betreuen.
Nach DGUV V 2 wurde für die zu betreuenden Beschäftigten folgende Unterteilung vorgenommen: Gefährdungsgruppe II: 11 Beschäftigte mit a 1,5 Einsatzzeit in Stunden Gefährdungsgruppe III: 194 Beschäftige mit a 0,5 Einsatzzeit in Stunden
Grundbetreuung: Gemäß DGUV V 2 beträgt die Grundbetreuung der Betriebsärztin/ des Betriebsarztes und der Fachkraft für Arbeitssicherheit in Summe 113,5 Stunden/Jahr. Hiervon muss ein Mindestanteil von 20% für die betriebsärztliche Grundbetreuung festgesetzt werden (22,5 Stunden/Jahr).
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Die Auftraggeberin setzt einen Mindestumfang für die Grundbetreuung von 55 Stunden/Jahr fest. Bei Erreichung des Mindestumfangs von 55 Stunden/Jahr informiert die Betriebsärztin/der Betriebsarzt die Auftraggeberin. Darüberhinausgehende notwendige Arbeitszeiten werden erst nach schriftlicher Abstimmung mit der Auftraggeberin durchgeführt. Die Abrechnung für die Leistungen Grundbetreuung erfolgt gemäß Position 1 Einzelkosten €/Stunde.
Die Inhalte der Grundbetreuung sind der Position 1 zu entnehmen. Die Auflistung der Aufgabenfelder der Grundbetreuung inkl. einer Beschreibung möglicher Aufgaben nach Anlage 2 Abschnitt 2 gemäß DGUV V 2 erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann jederzeit durch die Auftraggeberin nach Rücksprache mit dem Auftragnehmer erweitert bzw. ergänzt werden. Dies gilt insbesondere, wenn die gesetzlichen Vorschriften dies erforderlich machen. Eine zusätzliche Vergütung ist nicht vorgesehen. Sollte es notwendig sein, den Stundenumfang der Grundbetreuung zu ändern, kann dies in enger Abstimmung mit der Auftraggeberin erfolgen.
betriebsspezifische Betreuung: Inhalt der Beratungstätigkeiten und Vorsorgen werden mit der Auftraggeberin im Vorfeld abgestimmt. Mögliche Inhalte sind der Position 2 zu entnehmen.
Die jährlichen, betriebsspezifischen Betreuungszeiten sind bedarfsorientiert und mit der Auftraggeberin abzustimmen. Der Mindestumfang für die betriebsspezifische Betreuung inkl. ganzheitliche Vorsorgeuntersuchungen umfasst je Jahr mind. 80 Stunden. Bei Erreichung der Mindeststunden informiert die Betriebsärztin/der Betriebsarzt die Auftraggeberin. Darüberhinausgehende notwendige Arbeitszeiten werden erst nach schriftlicher Abstimmung mit der Auftraggeberin durchgeführt.
Die Abrechnung für die Leistungen betriebsspezifische Betreuung erfolgt gemäß Position 2 Einzelkosten in €/Stunde.
Vergütung und Zahlungsmodalitäten Für die finanzielle Abgeltung der Leistungen des Auftragnehmers werden die jährlichen Einsatzzeiten der unter Punkt 1 und Punkt 2 der Leistungsbeschreibung genannten Einsatzzeiten zugrunde gelegt. Bei Erreichung der Mindeststunden informiert die Betriebsärztin/ der Betriebsarzt die Auftraggeberin. Darüberhinausgehende notwendige Arbeitszeiten für die Realisierung von schriftlich erteilten Sonderaufträgen werden nur nach Vorlage eines Leistungsnachweises erstattet. Als Preissatz für Stunden über die Mindeststunden hinaus gilt die entsprechende Angabe der Spalte Einzelkosten in €/Stunde.
Der Stundensatz wird bis zum 31.12.2028 festgeschrieben.
Die Vergütung der Position 1 „Grundbetreuung“ wird der Gemeinde Michendorf quartalsweise detailliert nach Positionen in Rechnung gestellt. Sie weisen die im abgerechneten Zeitraum jeweils erbrachten Leistungen der Grundbetreuung auf. Die Position 2 „betriebsspezifische Betreuung“ kann monatlich abgerechnet werden. Die einzelnen Abrechnungspositionen werden hierbei detailliert aufgeführt. Sie weisen die im abgerechneten Zeitraum jeweils erbrachten Leistungen der betriebsspezifischen Betreuung auf.
Die Zahlung erfolgt nach Zugang der spezifizierten Rechnung auf das Konto des Auftragnehmers innerhalb von 30 Tagen. Entspricht die Rechnungsstellung nicht den Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung oder werden vereinbarte Leistungen nicht bzw. nicht im erforderlichen Umfang erbracht, ist die Gemeinde Michendorf berechtigt, eine hierfür in Rechnung gestellte Vergütung zurückzubehalten.
Haftpflichtversicherung Die Betriebsärztin/der Betriebsarzt schließt für seine Tätigkeit im Unternehmen der Auftraggeberin eine Haftpflichtversicherung auf seine Kosten ab und weist den Abschluss nach.
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Regeln der Zusammenarbeit zwischen Betriebsärztin/Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit Die Betriebsärztin/ der Betriebsarzt hat mit der von der Gemeinde Michendorf beauftragten Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der Erfüllung Ihrer Aufgaben zusammenzuarbeiten. Dazu gehört insbesondere, gemeinsame Begehungen der Arbeitsstätten vorzunehmen. Sie arbeiten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit anderen für Angelegenheiten der technischen Sicherheit, des Gesundheitsmanagements beauftragten Personen zusammen.
Zusammenarbeit mit dem Personalrat Die Betriebsärztin/ der Betriebsarzt haben bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit dem Personalrat zusammenzuarbeiten. Auf Verlangen des Personalrates haben die Betriebsärztin/ der Betriebsarzt, in Abstimmung mit der von der Gemeinde Michendorf beauftragten Fachkraft für Arbeitssicherheit diesen in Angelegenheiten des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten.
Schweigepflicht Der Auftragnehmer sowie die für ihn tätigen Mitarbeitenden sind gegenüber Dritten zur Verschwiegenheit über alle Angelegenheiten und Informationen verpflichtet, die ihnen im Rahmen der Tätigkeit zur Kenntnis gelangen. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort. Sie entfällt soweit die Mitarbeitenden des Auftragsnehmers von der Schweigepflicht entbunden werden.
Der Auftragnehmer hat die für seine Tätigkeit notwendigen Aufzeichnungen so anzufertigen oder anfertigen zu lassen und diese so aufzubewahren, dass die Schweigepflicht gewahrt wird.
Datenschutz Der Auftragnehmer garantiert die Einhaltung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie weiterer geltender Rechtsvorschriften. Die Verarbeitung von Gesundheitsdaten der Beschäftigten unterliegt den strengen Anforderungen des Art. 9 DSGVO. Es ist sicherzustellen, dass unbefugte Dritte zu keinem Zeitpunkt Zugriff auf die medizinischen Unterlagen und Daten der Beschäftigten erhalten. Gesetzliche Löschfristen werden eingehalten. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie unter www.michendorf.de (Datenschutz/Datenverarbeitung oder im zuständigen Fachbereich der Verwaltung).
Vertragslaufzeit Der Vertrag wird vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2028 geschlossen. Die Vertragslaufzeit verlängert sich um weitere 12 Monate, soweit keine der Parteien spätestens 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich widerspricht.
Unabhängig davon kann jede Partei den Vertrag unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Jahresende kündigen.
| Pos. | Mindest- stunden | Beschreibung | Einzelkosten in €/Stunde | Gesamtkosten in €/Stunde |
|---|---|---|---|---|
| 1 | 55 | Grundbetreuung umfasst: - Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung - Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung – Verhältnisprävention - Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung – Verhaltensprävention - Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten Organisation und Integration in die Führungstätigkeit - Untersuchung nach Ereignissen (u. a. Ursachenanalyse und deren Auswertung, Ermittlung von Unfallschwerpunkten und Schwerpunkte arbeitsbedingter Erkrankungen) |
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| - Allgemeine Beratung der Arbeitsgeberin und Führungskräften, betriebliche Interessensvertretungen, Beschäftigten und Beantwortung von Anfragen - Erstellung von Dokumentationen, Erfüllung von Meldepflichten - Mitwirken/Beratung in betrieblichen Besprechungen - Mitwirkung Sitzung des Arbeitsschutzausschusses (Zu den Aufgaben: zählen die Vorbereitung in Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie die gemeinsame Nachbereitung, Teilnahme, anfertigen des Protokolls. Eine ASA-Sitzung sollte max. 5 Stunden inkl. Vor- und Nachbereitungszeit dauern.) - Selbstorganisation (u. a. ständige Fortbildung, Wissensmanagement entwickeln und nutzen, Aufarbeiten von Hinweisen der Beschäftigten, Erfahrungsaustausch) - Zusammenarbeit und Mitwirkung bei Begehungen: der Auftragnehmer und die Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeiten eng zusammen, um eine umfassende Arbeitsschutzstrategie zu gewährleisten. Die Begehung durch den Auftragnehmer dient der Überprüfung der Arbeitsbedingungen im Hinblick auf gesundheitliche Risiken und der Beratung der Mitarbeiter zu gesundheitlichem Verhalten am Arbeitsplatz. | ||||
|---|---|---|---|---|
| 2 | 80 | Betriebsspezifische Betreuung umfasst: - gemeinsame Erstellung des Vorsorgeprofils mit der Auftraggeberin - arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen entsprechend dem gültigen Vorsorgeprofil - Führung der Vorsorgekartei und Wiedervorlage der anstehenden Untersuchungen - arbeitsmedizinische Beurteilung und Beratung der Beschäftigten nach der arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung einschließlich Erfassung und Auswertung der Untersuchungsergebnisse sowie Mitteilung der Untersuchungsergebnisse an die Beschäftigten - einmal jährlich die vorliegenden betriebsspezifischen Unfall- und Gesundheitsgefahren ermitteln und analysieren, ggf. Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilungen und Beurteilung der gesundheitlichen Risiken - Erstellung des Jahresberichts - Ermittlung von Ansatzpunkten zur Erhöhung der Gesundheitskompetenz der Beschäftigten bei der Arbeit und zur menschengerechten Arbeitsgestaltung zum Erhalt der gesundheitlichen Ressourcen - Tätigkeiten mit Potenzialen psychischer und physischer Fehlbeanspruchung ermitteln, überblickmäßig zusammenstellen und geeignete Maßnahmen vorschlagen/umsetzen - quartalsweise Berichterstattung und Auswertung über die zu erbringenden Leistungen - Unterstützung und Beratung bei der Gesundheitsförderung - Unterstützung bei der Weiterentwicklung eines Gesundheitsmanagements - Beratung bei externen Entwicklungen (z.B. neue Vorschriften, Weiterentwicklung des relevanten Stands der Technik/Arbeitsmedizin) |
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| 19% MwSt. | |
| Summe inkl. MwSt. |
Der Angebotspreis beträgt: ______________________ € brutto.
Ort, Datum Rechtsverbindliche Unterschrift /Textform
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