Dienstleistungen einer Fachkraft für Arbeitssicherheit

Status
Vergeben
Angebotsfrist
30.10.2025, 08:30 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Ennepe-Ruhr-Kreis
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
29.10.2025
CPV-Codes
Betriebliche Gesundheitsfürsorge (85147000)
Bekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
715223-2025
Verfahrensnummer
0cebe255-42a9-42d3-bdaf-6119aa91aa1b

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Der Ennepe-Ruhr-Kreis beauftragt eine Fachkraft für Arbeitssicherheit für die Kreisverwaltung im Raum Schwelm. Zu den Leistungen gehören unter anderem die Beratung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, Gefährdungsbeurteilungen, Sicherheitsunterweisungen, die Prüfung von Arbeitsmitteln sowie die Unterstützung bei Notfall- und Evakuierungsplänen. Vorgesehen sind mindestens 833,23 Einsatzstunden pro Jahr, davon 489,98 Stunden Grundbetreuung und 343,25 Stunden betriebsspezifische Betreuung; über die gesamte Vertragslaufzeit gilt eine Höchstmenge von 4.156,72 Stunden, die Angebotsfrist endet am 30. Oktober 2025 um 7:30 Uhr.

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Leistungsbeschreibung

Im Rahmen dieser Ausschreibung werden die Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit auf Grundlage des § 6 Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) und der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (DGUV Vorschrift 2) der Unfallkasse NRW für die Kreisverwaltung des Ennepe-Ruhr-Kreises vergeben. Zu den wesentlichen Aufgaben gehören insbesondere: • Beratung des Auftraggebers in Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes nach arbeitsschutzrechtlichen Gesetzen, Regelungen und Vorschriften • Überprüfung von sicherheitstechnischen Anlagen, Arbeitsmitteln etc. • Erstellung und Überprüfung von Gefährdungsbeurteilungen • Durchführung psychischer Gefährdungsbeurteilungen inkl. Workshops • Durchführung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzunterweisungen • Überwachung der Einhaltung von Sicherheitsvorschriften • Zusammenarbeit mit anderen Sicherheitsverantwortlichen und Querschnittsstellen beim Ennepe-Ruhr-Kreis • Beratung und Unterstützung bei der Erstellung von Notfall- und Evakuierungsplänen • Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung inkl. Unterstützung bei der Erstellung von Unfall- und Vorfallanalysen • Dokumentation und Berichterstattung über die Sicherheitsmaßnahmen Die Einsatzzeiten (Mindestmenge pro Jahr) von 833,23 Stunden setzen sich wie folgt zusammen: Grundbetreuung: 489,98 Stunden pro Jahr Betriebsspezifische Einsatzzeit: 343,25 Stunden pro Jahr Die Höchstmenge des Vertrages beläuft sich auf 4.156,72 Stunden über die gesamt Vertragslaufzeit.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Sicherheitsfachkraft für den Ennepe-Ruhr-Kreis

    Zu den wesentlichen Aufgaben gehören insbesondere: • Beratung des Auftraggebers in Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes nach arbeitsschutzrechtlichen Gesetzen, Regelungen und Vorschriften • Überprüfung von sicherheitstechnischen Anlagen, Arbeitsmitteln etc. • Erstellung und Überprüfung von Gefährdungsbeurteilungen • Durchführung psychischer Gefährdungsbeurteilungen inkl. Workshops • Durchführung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzunterweisungen • Überwachung der Einhaltung von Sicherheitsvorschriften • Zusammenarbeit mit anderen Sicherheitsverantwortlichen und Querschnittsstellen beim Ennepe-Ruhr-Kreis • Beratung und Unterstützung bei der Erstellung von Notfall- und Evakuierungsplänen • Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung inkl. Unterstützung bei der Erstellung von Unfall- und Vorfallanalysen • Dokumentation und Berichterstattung über die Sicherheitsmaßnahmen Die Grundlage der Leistungserbringung ist die jährliche Berechnung der Einsatzzeiten der Sicherheitsfachkraft. Bei dieser Vergabe handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung. Diese verpflichtet den Auftragnehmer, die definierte Leistung (auf Abruf) zu den in den Vergabeunterlagen festgelegten Bedingungen und Preisen zu erbringen. Die Höchstmenge/Der Höchstwert des Vertrages beläuft sich auf 4.156,72 Stunden über die gesamt Vertragslaufzeit. Sofern diese Höchstgrenze erreicht ist, verliert die Rahmenvereinbarung nach Auffassung des EuGHs ihre Wirkung (sofern der Auftraggeber nicht noch über vergaberechtliche Möglichkeiten eine Anpassung vornimmt). Die angegebenen Mengen orientieren sich an den geschätzten Bedarfen. Die tatsächlich abgerufenen Mengen können von den geschätzten Mengen nach oben oder unten abweichen. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung über die Mindestmenge (die Grundbetreuung und die betriebsspezifische Einsatzzeit - derzeit 833,23 Stunden pro Jahr - hinaus). Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.01.2026 und endet am 31.12.2027. Der Vertrag verlängert sich jedoch automatisch um ein weiteres Jahr (d.h. bis zum 31.12.2028), wenn er nicht spätestens bis zum 30.06.2027 ordentlich gekündigt wird und um noch ein weiteres Jahr (d.h. bis zum 31.12.2029), wenn er nicht spätestens bis zum 30.06.2028 ordentlich gekündigt wird. Die Vertragslaufzeit endet spätestens am 31.12.2029.

    Frist: 30.10.2025, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB sowie den in § 124 Abs. 2 GWB aufgeführten Gesetzen. Zwingende Ausschlussgründe sind in erster Linie bestimmte Straftaten, die sich unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken. Die Straftaten sind in § 123 Abs. 1 Ziffer 1 bis 10 GWB aufgeführt. Bei Verletzung der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung kann ein Ausschluss nach § 123 Abs. 4 GWB erfolgen. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist oder • gem. § 22 Abs. 2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße in der dort genannten Höhe belegt worden ist. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen für sich und evtl. Bewerber-/Bietergemeinschaftsmitglieder (Datei E1) mit seinem Angebot einzureichen bzw. – falls ein Ausschlussgrund vorliegt - eine entsprechende Eigenerklärung sowie Nachweis(e) von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB entsprechend der in Datei E1 aufgeführten Hinweise. (Selbiges gilt für jeden Eignungsleiher (Datei E4 534 EU-EN); bei Unterauftragsvergabe (Datei E3 533 EU-EN) spätestens vor Vertragsschluss). Weiterhin gelten die Ausschlussregelungen der VgV (vgl. § 57 VgV, § 60 VGV). Unterlagen können gemäß § 56 VgV und den Angaben in der Auftragsbekanntmachung nachgefordert werden.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Sicherheitsfachkraft für den Ennepe-Ruhr-Kreis

Die Bewertung der Kosten fließt zu 40% in die Gesamtbewertung des Angebots ein, was einer maximalen Gesamtpunktzahl von 40 Punkten entspricht. Der für die geforderte Leistung kalkulierte Stundensatz ist im Preisblatt (Anlage D1) anzugeben. Sämtliche Nebenkosten (z.B. Fahrtkosten, Übernachtungskosten sowie andere Nebenkosten) sind im Gesamtpreis zu inkludieren und werden nicht gesondert vergütet.
Eingereicht werden soll ein Konzepts für die Durchführung einer tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung und konzeptionellen Darstellung der Durchführung von psychischen Gefährdungsbeurteilungen. Nähere Angaben zum Konzept, der Bewertung sowie den einzuhaltenden Formvorgaben entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung Ziffer 3.5.1. Die Bewertung des Konzeptes fließt zu 40% in die Gesamtbewertung des Angebots ein, was einer maximalen Gesamtpunktzahl von 40 Punkten entspricht. Die Bewertung des Konzeptes erfolgt durch eine Jury aus 5-6 Mitarbeitern*innen der Kreisverwaltung. Der Durchschnitt aller Bepunktungen (gerundet auf zwei Nachkommastellen) durch die Jury ergibt die Gesamtbewertung.
Erfahrung und Rahmenbedingungen: Bewertet wird die Erfahrung der Hauptansprechperson, die Anzahl der eingesetzten Ansprechpersonen, die telefonische Erreichbarkeit, sowie die räumliche Distanz für Ad-hoc-Termine. Die Distanz wird gemessen am Unternehmenssitz des Hauptansprechpartners des Bieters bis zum Kreishaus, Hauptstraße 92, 58332 Schwelm (Angabe des kürzesten regulären Weges über google-maps-Routenplaner am Stichtag: 23.10.2025 10 Uhr). Zudem wird die Qualität und der Detaillierungsgrad der technisch-organisatorischen Maßnahmen gewertet. Die Wertung für die Erfahrung und die Rahmenbedingungen fließt zu maximal 20 Punkten (20%) in die Gesamtwertung ein. Nähere Erläuterungen zum Kriterium Erfahrung und Rahmenbedingungen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung sowie dem Bewertungsbogen D2.

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB sowie den in § 124 Abs. 2 GWB aufgeführten Gesetzen. Zwingende Ausschlussgründe sind in erster Linie bestimmte Straftaten, die sich unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken. Die Straftaten sind in § 123 Abs. 1 Ziffer 1 bis 10 GWB aufgeführt. Bei Verletzung der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung kann ein Ausschluss nach § 123 Abs. 4 GWB erfolgen. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist oder • gem. § 22 Abs. 2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße in der dort genannten Höhe belegt worden ist. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen für sich und evtl. Bewerber-/Bietergemeinschaftsmitglieder (Datei E1) mit seinem Angebot einzureichen bzw. – falls ein Ausschlussgrund vorliegt - eine entsprechende Eigenerklärung sowie Nachweis(e) von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB entsprechend der in Datei E1 aufgeführten Hinweise. (Selbiges gilt für jeden Eignungsleiher (Datei E4 534 EU-EN); bei Unterauftragsvergabe (Datei E3 533 EU-EN) spätestens vor Vertragsschluss). Weiterhin gelten die Ausschlussregelungen der VgV (vgl. § 57 VgV, § 60 VGV). Unterlagen können gemäß § 56 VgV und den Angaben in der Auftragsbekanntmachung nachgefordert werden.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 15.12.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 830445-2025

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