Assistierte Ausbildung für die Agentur für Arbeit Rheine

Status
Vergeben
Angebotsfrist
Nicht angegeben
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
19.07.2024
CPV-Codes
Allgemeine und berufliche Bildung (80000000)
Bekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
433750-2024
Verfahrensnummer
d5cb6259-f896-41f2-99fd-31ce70079e2e

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Beschafft werden die Konzeption und Durchführung einer Assistierten Ausbildung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) sowie nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in Verbindung mit dem SGB III. Auftraggeber ist die Bundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum NRW, für den Bezirk der Agentur für Arbeit Rheine. Der Umfang beträgt etwa 21.744 Stunden; ein Zeitrahmen ist nicht angegeben.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Konzeption und Durchführung der Assistierten Ausbildung nach §§ 74 - 75a SGB III sowie nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. §§ 74 - 75a SGB III für ein Gesamtstundenkontingent von ca. 21.744 Stunden der AA Rheine im Bezirk des REZ NRW

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · REZ NRW AsAflex AA Rheine

    REZ NRW AsAflex AA Rheine

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.