03_Gewichtung Zuschlagskriterien.pdf

Dienstfahrradleasing mit Abwicklung und Services für Beschäftigte des Wetteraukreises

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 03:35 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.had.de

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Wertung der Angebote

I. Mindestanforderungen:

Die Nichterfüllung der Vorgaben aus der Leistungsbeschreibung führt zum Ausschluss des Angebots, insbesondere sind folgende Mindestanforderungen zu erfüllen:

Laufzeit der RahmenvereinbarungSiehe Nr. 1 der Leistungsbeschreibung: 36 Monate mit auftraggeberseitiger Verlängerungsoption um weitere 24 Monate
Laufzeit EinzelleasingvertragSiehe Nr. 3 der Leistungsbeschreibung: 36 Monate feste Laufzeit
Brutto-HöchstwertInkl. Leasingfähiges Zubehör 7.000 €
Brutto-MindestwertUVP min. 500 €
Ausschluss S-PedelecDas Leasen von S-Pedelecs ist ausgeschlossen
LeasingrateEs dürfen ausschließlich fest mit dem Fahrrad verbundene Gegenstände, leasingfähiges Zubehör sowie Wartung, Service und Versicherung mitgeleast werden.
Fahrräder je MitarbeiterDas Leasing ist auf 1 Fahrrad je Beschäftigten begrenzt. Vor Abwicklung wird die Berechtigung zur Teilnahme am Fahrradleasing durch den Arbeitgeber geprüft.
HändlernetzZusammenarbeit mit 20 kooperierenden Fahrradfachhändlern im Wetteraukreis und im Umkreis von 15 km über das Kreisgebiet hinaus sowie online-Fachhändler
AbwicklungsprozessDer Abwicklungsprozess hat online zu erfolgen
Arbeitgeberausfallschutz/StörfälleLeasingratenausfallschutzversicherung bei Langzeiterkrankungen, Todesfall, Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Mutterschutz und Elternzeit, Renteneintritt
Freie MarkenwahlDer Auftragnehmer beschränkt den Zugang zu dem Angebot nicht auf bestimmte Marken oder Hersteller. Es sollen auch reduzierte Fahrräder bzw. Fahrräder von Preisaktionen geleast werden können.

werden können.

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Wertungskriterien:

II. Preis (40% der Gesamtwertung)

Der für die Berechnung der Leasing-Rate anzusetzende Vom-Hundert-Satz muss bei allen Einzelleasingverträgen, unabhängig vom Kaufpreis des Fahrrads, gleich hoch sein. Zum Zwecke der vergleichenden Angebotswertung wird für die Preisfindung ein kalkulatorischer Brutto-Kaufpreis des Fahrrads (einschl. Zubehör) in Höhe von 4.000,00 € vorgegeben. Der im Preisblatt einzutragende Gesamt-Angebotspreis basiert auf einer Schätzung. Dabei wird kalkuliert, dass im Laufe der Rahmenvereinbarung 110 Angestellte des Wetteraukreises ein Fahrradleasing in Anspruch nehmen. Da für die Einzelleasingverträge eine feste Laufzeit von 36 Monaten gilt, wird die als Einheitspreis abgefragte Monatsrate mit 110 (Beschäftigten) und 36 (Monaten Laufzeit) multipliziert. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den vorstehenden Werten nur um eine Schätzung zur Hilfe bei der Kalkulation und Wertung handelt, eine konkrete Anzahl an Einzelleasingverträgen kann nicht zugesichert werden. Der so ermittelte Gesamtangebotspreis wird in der Angebotswertung mit den Qualitätskriterien (Nr. III) korrekt ins Verhältnis gesetzt.

Grundlage der Punktebewertung für das Zuschlagskriterium Preis:

Die Punktebewertung erfolgt nach folgender Formel:

Gesamtpunktzahl des Bieters = Niedrigster Preis x max. erreichbare Punktzahl Preis des Bieters

Max. erreichbare Punktzahl = 400 Punkte Gerechnet wird mit drei Stellen nach dem Komma.

III. Qualität / Service (60 % der Gesamtwertung)

Grundlage der Punktebewertung für das Zuschlagskriterium

  1. Qualität des Fachhändlernetzes anhand Anzahl und räumlicher Erreichbarkeit – Wertung mit 30 % innerhalb der Kriterien nach Nr. III

Mit wie vielen niedergelassenen Fachhändlern im Wetteraukreis sowie 15 km um den Landkreis herum wird zusammengearbeitet?

30 oder mehr Fachhändler: 10 Punkte 21 bis 29 Fachhändler: 1 bis 9 Punkte

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  1. Sog. „Störfallregelungen“ (Punkt 7 der Leistungsbeschreibung) - Wertung mit 70 % innerhalb der Kriterien nach III.

Nur in begründeten Ausnahmefällen, Störfälle im Sinne von Punkt 7.2 der Leistungsbeschreibung, besteht die Möglichkeit einer vorzeitigen Rückabwicklung und damit auch der vorzeitigen Beendigung des Einzelleasingvertrages. In diesen Störfällen muss eine für den Auftraggeber kostenlose Abwicklung des Einzelleasingvertrages gewährleistet sein bzw. hat der Auftragnehmer den Auftraggeber von Ansprüchen Dritter aus dem Einzelleasingvertrag, insbesondere von Ansprüchen des Leasinggebers freizustellen.

Ist keine Leasingratenausfallschutzversicherung für die folgenden Störfälle angeboten, wird das Angebot ausgeschlossen.

Nach welcher Laufzeit des jeweiligen Einzelleasingvertrages greift die Leasingratenausfallversicherung in den sog. Störfällen

sofort: 10 Punkte  3 Monaten 5 Punkte  3 Monaten  6 Monaten 3 Punkte nach mehr als 6 Monaten 1 Punkt

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