02_Leistungsbeschreibung_Fahrradleasing.pdf

Dienstfahrradleasing mit Abwicklung und Services für Beschäftigte des Wetteraukreises

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 03:35 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.had.de

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LEISTUNGSBESCHREIBUNG

für die Vergabe einer Rahmenvereinbarung zum Dienstfahrradleasing

Vorbemerkungen

Der Wetteraukreis liegt im Regierungsbezirk Darmstadt in unmittelbarer Nähe

zum Ballungsraum der Region Frankfurt / Rhein-Main. Der Landkreis umfasst 25

Städte und Gemeinden und ist mit über 1700 Beschäftigten einer der größten

Arbeitgeber in der Region. Der Wetterkreis bietet seinen Mitarbeitenden seit 2023

ein Fahrradleasing-Modell an und möchte dieses Angebot fortsetzen. Ziel ist die

Förderung nachhaltiger und umweltfreundlicher Mobilität, die Unterstützung der

Gesundheitsförderung der Beschäftigten sowie die Stärkung der

Arbeitgeberattraktivität. Die Umsetzung des Fahrradleasings erfolgt auf

Grundlage des Tarifvertrages zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings

von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) in der

jeweils geltenden Fassung sowie der ergänzenden gesetzlichen, tariflichen,

steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen.

2022 wurde bereits ein Rahmenvertrag mit einem externen Anbieter über die

Bereitstellung und Abwicklung eines umfassenden Fahrradleasing-Angebotes für

die Beschäftigten mit einer Laufzeit von 3 Jahren geschlossen (plus 1 Jahr

Verlängerung). Mit den Beschäftigten wird einzelvertraglich vereinbart, dass

künftige monatliche Entgeltbestandteile zum Zwecke des Leasings von

straßenverkehrstauglichen Fahrrädern gem. § 63a Straßenverkehrs-

zulassungsordnung (StVZO) sowie leasingfähigen Zubehörs umgewandelt

werden. Dazu schließt der Wetteraukreis mit den Beschäftigten entsprechende

Überlassungs- und Entgeltumwandlungsverträge ab. Die Finanzierung des

Fahrradleasings erfolgt somit im Rahmen einer Entgeltumwandlung und wird von

den Beschäftigten selbst übernommen.

Seit Vorlage des Angebotes haben ca. 170 Beschäftigte des Wetteraukreises von

der Möglichkeit des Fahrradleasings Gebrauch gemacht und entsprechende

Überlassungsverträge unterzeichnet. Das Angebot soll aufgrund der positiven

Resonanz fortgesetzt werden.

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  1. Übersicht der Leistungsbeziehungen

Der Wetteraukreis (nachfolgend Auftraggeber) möchte durch die Beauftragung

eines Auftragnehmers interessierten Beschäftigten im Rahmen eines

Fahrradleasings Fahrräder ohne und mit Motorunterstützung bis 25 km/h – sog.

Pedelecs – (im Folgenden: „Fahrrad“) zur dienstlichen und privaten Nutzung

überlassen.

1.1. Pro berechtigter Person ist das Leasing auf ein Fahrrad zu beschränken.

1.2. Zur Umsetzung des Fahrradleasings schließt der Auftraggeber einen

Rahmenvertrag und im Falle der Bestellung eines Fahrrades durch einzelne

Mitarbeitende sich aus dieser Vereinbarung ergebende Einzelleasingverträge

mit dem Auftragnehmer ab.

1.3. Durch den Auftragnehmer werden alle Leistungen, die zur Abwicklung des

Leasings, die Versicherung der Fahrräder, Inspektion/Wartung/Reparatur

sowie optionale Serviceleistungen notwendig sind, sichergestellt. Gleiches

gilt für eine reibungslose Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und

Schadensabwicklungsprozesse. Der Auftragnehmer koordiniert und

organisiert diese Beziehungen und Leistungen oder nutzt dafür einen

Partner und sorgt für die kontinuierliche Leistungserbringung.

1.4. Der Auftraggeber und der Auftragnehmer schließen einen Rahmenvertrag

über die zu erbringenden Dienstleistungen. Dieser umfasst das Management

der Leistungsprozesse von der Bestellung bis zur Beendigung eines jeden

Einzelleasingvertrags sowie die Rücknahme und Schadensabwicklung nach

den Vorgaben dieser Leistungsbeschreibung.

1.5. Korrespondierend schließt der Auftraggeber für diese Fahrräder einen

Überlassungsvertrag mit dem jeweiligen Beschäftigten, im welchem

dessen/deren Rechte und Pflichten in Bezug auf das Fahrrad und

insbesondere die Entgeltumwandlung geregelt werden.

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1.6. Jedem Mitarbeitenden wird der Abschluss eines Versicherungs- und

Wartungsvertrages vorgeschrieben.

1.7. Der Rahmenvertrag soll zum 01.01.2027 beginnen. Die Laufzeit der

Rahmenvereinbarung mit dem Auftragnehmer beträgt 36 Monate

(„Grundlaufzeit“). Er verlängert sich zweimalig um jeweils 12 Monate

(„Optionszeitraum“), wenn er nicht von einem der Vertragspartner innerhalb

einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der Grundlaufzeit bzw. den jeweiligen

Verlängerungszeiten schriftlich gekündigt wird.

1.8. Alle geleasten Fahrräder sind gegen Verlust und Beschädigung zu

versichern. Hierzu wird zu jedem Einzelleasingvertrag eine

Vollkaskoversicherung gem. § 4.1 des Rahmenvertrages abgeschlossen, die

der Auftragnehmer obligatorisch in seinem Angebot inkludiert hat.

1.9. Weiterhin hat der Auftragnehmer für die Fahrräder Inspektions- und

Instandhaltungsdienstleistungen in der Leasingrate zu inkludieren und

entsprechende Vereinbarungen mit geeigneten Partnern abzuschließen. Da

die Fahrräder sowohl zu dienstlichen als auch zu privaten Zwecken genutzt

werden können, müssen auch die Leasing- und Versicherungsverträge

dementsprechend ausgestaltet sein.

  1. Leistungsgegenstand

Der Auftragnehmer hat sämtliche Leistungen auszuführen, die für die

ordnungsgemäße Durchführung des zu schließenden Rahmenvertrags und die

organisatorische Abwicklung notwendig sind. Insbesondere folgende Leistungen

sind vom Auftragnehmer zu erbringen:

2.1. Abwicklung aller Prozesse und Anfragen wie Bestellung, Beendigung,

Übernahmen des Leasingobjekts, Rückführung, Schadensfallabwicklung,

Abwicklung der Störfälle, Abschluss von Rücknahmevereinbarungen,

Generierung von Leasingantrag und Übernahmebestätigung für die

Beschäftigten des Auftraggebers.

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2.2. Kommunikation und Initialisierung aller Prozesse und Anfragen wie

Bestellung, Beendigung, Übernahmen des Leasingobjekts, Rückführung,

Schadensfallabwicklung, Abwicklung von Störfällen, Abschluss von

Rücknahmevereinbarungen, Generierung von Leasingantrag und

Übernahmebestätigung etc. ausschließlich ONLINE über App / Webseite für

die Beschäftigten des Auftraggebers (Ausnahmen bei rechtlich bindender

Schriftform zugelassen).

2.3. Schaffung eines Fahrradangebots bei mindestens 20 kooperierenden

Fahrradfachhändlern bzw. Filialen im Kreisgebiet des Wetteraukreises und

im Umkreis von 15 Kilometern um den Landkreis herum sowie bei Online-

Fachhändlern.

2.4. Bereitstellung von Finanzierungen/Leasing und die organisatorische und

prozessuale Einbeziehung der Leasinggesellschaft in die

Leistungsbeziehung.

2.5. Der Auftragnehmer muss eine Vollkaskoversicherung mit der Möglichkeit

vollständiger Inklusion aller Serviceleistungen / Ersatzteile für Inspektion

und Verschleiß anbieten. Grundsätzlich ist eine dem Schutzniveau der UVV-

Prüfung entsprechende jährliche Untersuchung zu inkludieren.

2.6. Bereitstellung von - für den Auftraggeber kostenlosen - Lösungen bei

vorzeitiger Beendigung des Leasingvertrags (z. B. bei Krankheit, Todesfall,

Kündigung der/des Beschäftigten des Auftraggebers, Renteneintritt).

2.7. Kommunikation des Angebots im Unternehmen des Auftraggebers

(Zurverfügungstellung von Informationsmaterial, Landingpage u.s.w.)

2.8. Für den Auftraggeber steht ein Ansprechpartner (Außendienstmitarbeiter)

des Auftragnehmers zur Verfügung.

2.9. Der Auftragnehmer ist inhaltlicher Ansprechpartner für alle teilnehmenden

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Beschäftigten. Hierfür stellt er verschiedene Kommunikationskanäle wie E-

Mail und Telefon zur Verfügung, die werktags mindestens von 9.00 Uhr bis

15.00 Uhr erreichbar sind.

2.10. Der Auftragnehmer stellt eine internetbasierte Plattform zur Verfügung,

auf der die Prozesse digital abgewickelt werden. Die Funktionalitäten des

Onlineportals sind bis zur Beendigung des letzten Einzelleasingvertrages

zur Verfügung zu stellen. Einzelleasingverträge dürfen bis zum Ende der

maximalen Laufzeit des Rahmenvertrages abgeschlossen werden und sind

bis zu deren Vertragsende nach 3 Jahren vom Auftragnehmer vollständig

im Sinne der Leistungsbeschreibung zu bedienen.

  1. Fahrradbestellung

Grundsätzlich können alle am Markt verfügbaren Fahrradmodelle mit

Straßenzulassung entsprechend der StVZO im Rahmen des Dienstradleasings

ausgewählt werden. Dies umfasst auch Pedelecs, ausgeschlossen sind S-

Pedelecs. Die Beschäftigten sollen darüber hinaus die Möglichkeit haben,

leasingfähiges Zubehör in das Leasing miteinzubeziehen.

Folgende Rahmenbedingungen sind zu beachten:

3.1. Die Anschaffungskosten für ein Fahrrad einschließlich allen fest mit dem

Fahrrad verbundenen Zubehörs zzgl. Umsatzsteuer dürfen maximal

7.000,00 € nicht übersteigen, dürfen aber 500,00 € nicht unterschreiten.

Maßgeblich für den Preis des Fahrrads ist die unverbindliche

Preisempfehlung des Herstellers, Importeurs oder Großhändlers

einschließlich der Umsatzsteuer. Die Fahrräder können vom

Beschäftigten sowohl individuell zusammengestellt als auch mit

entsprechendem Zubehör ausgestattet werden, soweit es sich hierbei

um leasingfähiges Zubehör handelt. Zum leasingfähigen Zubehör zählen:

Gepäckträger, Schutzbleche, Rückspiegel, Beleuchtung, Fahrradschloss,

Gangschaltung, Akku mit erhöhter Reichweite, Kindersitz.

3.2. Die Vertragslaufzeit der Einzel-Leasingverträge beträgt stets 36 Monate

(fix). Auch über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung hinaus bleibt der

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Auftragnehmer verpflichtet, die vertraglichen Verpflichtungen im

Zusammenhang mit den Einzelleasingverträgen bis zu deren jeweiligem

Ende fortzuführen.

3.3. Es kann pro Beschäftigen/r maximal ein Fahrrad zeitgleich zur Nutzung

überlassen werden.

3.4. Die Nutzung des Dienstrades ist auch für Ehegatten, Lebensgefährten oder

mit dem Nutzer / der Nutzerin in häuslicher Gemeinschaft lebende

Angehörige gestattet. Etwaige Versicherungen haben diesen Nutzerkreis

abzubilden.

3.5. Die Einzelleasingverträge sowie die Überlassungsverträge sind von dem

späteren Auftragnehmer zu entwickeln und zu stellen. Die

Einzelleasingverträge sollen den Brutto-Leasingbetrag (inkl. MwSt)

ausweisen. Sowohl Einzelleasing- wie auch Überlassungsvertrag dürfen den

Vorgaben des Rahmenvertrages sowie dieser Leistungsbeschreibung nicht

widersprechen.

3.6. Der Mitarbeitende des Wetteraukreises wählt bei dem Fachgeschäft seiner

Wahl das gewünschte Fahrrad aus (keine Provision vom Fachhandel). Der

Fachhändler leitet den nachfolgenden Leasingprozess ein und nutzt hierfür

das Online-Tool.

3.7. Der Auftragnehmer beschränkt den Zugang zu dem Angebot nicht auf

bestimmte Marken oder Hersteller. Es sollen auch preislich reduzierte

Fahrräder bzw. Fahrräder von Preisaktionen geleast werden können. Es sind

nur Fahrräder und Pedelecs bis 25 km/h zulässig. Ausgeschlossen werden

S-Pedelecs.

3.8. Es gibt für den Auftraggeber keine Mindestabnahme, auch entstehen weder

dem Auftraggeber noch den Mitarbeitenden neben der Leasingrate und den

Kosten für den Versicherungsschutz zusätzliche Gebühren oder Beiträge.

Kosten, die bei der Rückgabe des Rades entstehen und nicht auf

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vertragswidrige Nutzung zurückzuführen sind, sind durch den

Auftragnehmer zu tragen.

3.9. Die Übergabe des Fahrrades erfolgt durch den ausgewählten Händler an die

Beschäftigten. Die Übergabe wird digital über das Online-Tool quittiert und

dokumentiert.

3.10. Der Auftragnehmer muss ein zur Auftragsdurchführung geeignetes

Händlernetz im Wetteraukreis und in einem Radius von 15 km um den

Landkreis herum aufweisen und eine Bestellung über den Online-

Fahrradfachhandel zulassen.

  1. Online-Tool / Bestellprozess und laufende Verwaltung

Die administrative Abwicklung erfolgt ausschließlich über ein online-Portal.

4.1. Das Portal muss den allgemein gültigen datenschutzrechtlichen

Anforderungen entsprechen. Nichtöffentliche Daten müssen verschlüsselt

übertragen werden.

4.2. Es ist eine einfache, intuitive Bedienung zu gewährleisten, die eine

selbständige Steuerung und Bedienung durch den Anwender ermöglicht.

Das gilt sowohl für die Abwicklung der Bestellprozesse, die Meldung von

Schäden und Störfällen etc.

4.3. Der Auftraggeber soll sämtliche Vorgänge, insbesondere sämtliche

Leasingverträge nebst aller zugehörigen Daten und Unterlagen jederzeit

einsehen und administrieren können. Auch das Störfallmanagement wird im

Portal abgebildet und ist von allen Bevollmächtigten des Auftraggebers

einsehbar. Sollte das bei Vertragsabschluss noch nicht zur Verfügung

stehen, soll dies nach Rücksprache mit dem Auftraggeber nachgeholt

werden.

4.4. Das Tool muss Anträge und Statusinformationen zwischen Händlern, dem

Auftraggeber, dem Auftragnehmer und den Beschäftigten abbilden. Die

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Freigabe bei Abschluss des Leasingvertrages erfolgt (nach Prüfung aller

intern festgelegten Kriterien des Auftraggebers) über das Online-Tool

ausschließlich durch einen Bevollmächtigten des Auftraggebers.

4.5 Das Online-Tool muss Unterlagen wie den Überlassungsvertrag, den

Einzelleasingvertrag sowie die Übernahmebestätigung automatisch

generieren. Des Weiteren muss das Portal die Möglichkeit bieten, bestimmte

Grundeinstellungen vornehmen zu können (welche Fahrradtypen sind

erlaubt, Preisspanne etc.) Bei Überschreitung der Preisobergrenze wird der

Prozess automatisch gestoppt bzw. es erfolgt ein Hinweis.

Im Falle einer Änderung des Tarifvertrages und/oder der sonstigen in

diesem Zusammenhang zu beachtenden rechtlichen Grundlagen hat der

Auftragnehmer die Parameter auf Anforderung des Auftraggebers zu ändern.

4.6. Der Auftraggeber muss jederzeit die Möglichkeit haben, die Vorlage für den

Überlassungsvertrag abändern zu können.

4.7. Der Auftraggeber hat jederzeit eigenständig Einblick in laufende Verträge

über das Online-Tool. Folgende Daten müssen mindestens abrufbar sein:

Endtermin des Leasingvertrages, Name und Nummer der Beschäftigten,

Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, Fahrradtyp, Vertragsnummer,

Nettobetrag, Mehrwertsteuersatz und Bruttobetrag.

  1. Leasing

Der Auftragnehmer bindet zur Finanzierung des Dienstradleasings

gegebenenfalls eine Leasinggesellschaft ein.

Der Auftragnehmer stellt sicher, dass dem Auftraggeber monatlich eine

Übersicht über die in diesem Monat geschlossenen Einzelleasingverträge in

digitaler Form erhält oder dass der Auftraggeber sich eine solche Datei aus

dem Onlineportal jederzeit selber ziehen kann. Aus dieser Übersicht ergeben

sich alle für die Lohnbuchhaltung relevanten Informationen (Beschäftigte(r),

Leasingrate, Versicherungsrate, etc.).

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  1. Gewährleistung / Wartung / Inspektion / Reparatur

6.1. Für das Leasingobjekt gelten die Gewährleistungsbedingungen und

fabrikatsgebundenen Garantiebestimmungen uneingeschränkt. Der

Auftragnehmer unterstützt den Mitarbeitenden während der Laufzeit des

Einzelleasingvertrages bei der Durchsetzung von Gewährleistungs- und

Garantieansprüchen.

6.2. Bestandteil eines jeden Leasingvertrages muss auch ein Inspektions- und

Wartungsvertrag sein. Gegenstand dieses Inspektions- und

Wartungsvertrages müssen mindestens eine jährliche Inspektion durch

einen Sachkundigen zur Feststellung der Verkehrssicherheit sowie

Reparatur- und Wartungsbedürftigkeit sein. Kleinere

Instandhaltungsarbeiten sind dabei im Rahmen der Inspektion enthalten.

Der Auftragnehmer hat die monatlichen Kosten für diesen

Inspektionswartungsvertrag als Von-Hundert-Satz bezogen auf den Brutto-

Kaufpreis des Fahrrades verbindlich anzugeben.

6.3. Über den obligatorischen Inspektions- und Wartungsvertrag hinaus sollen

die Mitarbeitenden die Möglichkeit haben, einen „Full-Service-

Wartungsvertrag“ abzuschließen. Dieser muss mindestens einen

kostenlosen Austausch von Verschleißteilen bis zu einer Kostengrenze von

75€ brutto pro Vertragsjahr des berechtigten Mitarbeitenden abdecken.

Die über die für den obligatorischen Inspektions- und Wartungsvertrag

notwendigen Kosten des Full-Service-Wartungsvertrages sind von dem

Mitarbeitenden selbst im Rahmen der Gehaltsumwandlung zu tragen. Der

Preis für den Full-Service-Wartungsvertrag ist als monatlicher Von-

Hundert-Satz bezogen auf den Brutto-Kaufpreis des Fahrrades gesondert

anzugeben.

  1. Leasingende / Rückgabe vor Ablauf der Leasinglaufzeit

7.1. Eine vorzeitige Beendigung der Nutzungsüberlassung durch den

Beschäftigten und eine Rückgabe des Fahrrads während des vorab

definierten Nutzungszeitraums ist grundsätzlich nicht möglich.

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7.2. Nur in begründeten Ausnahmefällen (sog. Störfall) besteht die Möglichkeit

einer vorzeitigen Rückgabe und damit auch der vorzeitigen Beendigung des

Einzelleasingvertrages.

Störfälle während des Leasingzeitraums sind insbesondere:

a. Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses vor Vertragsbeendigung

b. Gebrechen/Krankheit des Beschäftigten, das ihn dauernd an der Nutzung

des Fahrrades hindert

c. Mutterschutz / Elternzeit

d. Wegfall der Berechtigung zur Teilnahme am Leasingmodell

e. Renteneintritt

f. Todesfall

g. Langfristige Arbeitsunfähigkeit (Wegfall der Entgeltfortzahlung sowie

möglichst bei gravierenden Veränderungen der privaten Lebenssituation

des Mitarbeitenden)

7.3. Der Auftragnehmer muss eine anzahl- bzw. mengenmäßig nicht begrenzte,

kostenlose Rückgabemöglichkeit in den sog. Störfällen anbieten und durch

eine Leasingratenausfallversicherung so abdecken, dass dem Wetteraukreis

als Arbeitgeber keine Kosten durch die oben genannten Störfälle entstehen.

In diesen Fällen ist das Fahrrad vom Auftragnehmer zurückzunehmen.

  1. Leasingende / Rückgabe nach Ablauf der Leasinglaufzeit

8.1. Nach Ablauf der Laufzeit der jeweiligen Leasingverträge werden die

Fahrräder durch die Mitarbeitenden an den ausliefernden

Fahrradfachhändler zurückgegeben. Sollte der Händler nicht mehr

bestehen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, einen anderen Händler in

unmittelbarer Umgebung für die Rückgabe zu benennen oder beim

Mitarbeiter kostenfrei abzuholen. Die Rückgabe wird digital über das Online-

Tool quittiert und dokumentiert.

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8.2. Sollte der Auftragnehmer der/dem Beschäftigten nach Ablauf der 36

Monate (Leasingzeit) ein Angebot zur Übernahme des Fahrrads machen,

sorgt der Auftragnehmer für die Übermittlung dieses Angebots an die/den

Beschäftigten. Der Auftraggeber ist in den Prozess zum Laufzeitende nicht

eingebunden. Ein Anspruch auf Kauf des Fahrrads durch den Auftraggeber

oder den Beschäftigten nach Ende der Einzel-Vertragslaufzeit wird nicht im

Voraus vertraglich vereinbart.

  1. Umfang und Mengen

Der Wetteraukreis hat rd. 1700 Beschäftige. Seit dem Start des Fahrradleasings

im Jahr 2023 haben rund 170 Tarifbeschäftigte einen Einzelleasingvertrag

abgeschlossen.

Sofern zu einem späteren Zeitpunkt auch eine Gehaltsumwandlung für die

Beamtenschaft (ca. 120 Personen) durch den Gesetzgeber zugelassen werden

sollte, ist eine Ausdehnung auf diesen Personenkreis vorzusehen.

Der Auftragnehmer legt keine Mindestabnahmemenge an geleasten Fahrrädern

fest. Die Inanspruchnahme des Angebots zur Nutzung des Dienstrads ist für die

Bediensteten freiwillig. Es bestehen daher keinerlei Abnahmeverpflichtungen.

Die angegebenen Mengen entsprechen lediglich der Schätzung der vermutlich zu

beziehenden Mengen.

  1. Zuschlagskriterien

Bestes Preis-Leistungs-Verhältnis, bewertet auf der Grundlage von Preis und den nachstehenden Qualitätskriterien:

KRITERIUMGEWICHTUNG
1Preis40
2Service · Fachhändler im Wetteraukreis · Arbeitgeberausfallschutz60

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Die detaillierten Anforderungen sowie Erläuterungen sind dem beigefügten

Formblatt zu entnehmen.

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Alle Unterlagen dieser Ausschreibung