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Nummer der Rahmenvereinbarung: Nummer (wird ergänzt)
Az.: 02-16/26:2
Rahmenvereinbarung
zwischen der
Bundesrepublik Deutschland
vertreten durch das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie,
dieses vertreten durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
- Auftraggeberin –
und der
Name/Unternehmer 1
vertreten durch
Name Adresse (Str./PLZ/Ort)
- Auftragnehmerin -
über
Deutschkurse
Vorlagenstand: 27.06.2025
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Inhaltsverzeichnis
§ 1 Leistungen der Auftragnehmerin .............................................................................................. 3 § 2 Menge ....................................................................................................................................... 3 § 3 Allgemeine Geschäftsbedingungen .......................................................................................... 3 § 4 Bestellungen (Abrufe) ............................................................................................................... 3 § 5 Reporting durch die Auftragnehmerin ...................................................................................... 4 § 6 Leistungsbedingungen .............................................................................................................. 4 § 7 Leistungsnachweis .................................................................................................................... 4 § 8 Vergütung.................................................................................................................................. 4 § 9 Zahlungsbedingungen ............................................................................................................... 5 § 10 Geheimhaltung ................................................................................................................. 5 § 11 Laufzeit der Rahmenvereinbarung ................................................................................... 6 § 12 Kündigung ......................................................................................................................... 6 § 13 Form .................................................................................................................................. 6
Anlage 01 Leistungsbeschreibung inkl. Anlagen
Anlage 02 Angebot der Auftragnehmerin vom XY (konkretes Datum wird ergänzt)
Anlage 03 Allgemeine Einkaufsbedingungen (AGB) der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung vom 18.04.2016
Anlage 04 VOL/B vom 05.08.2003
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§ 1 Leistungen der Auftragnehmerin
(1) Die Auftragnehmerin verpflichtet sich gegenüber der Auftraggeberin zur Durchführung von Deutschkursen gemäß der Leistungsbeschreibung (Anlage 01) und dem Angebot (Anlage 02).
(2) Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, die auf Grund dieser Vereinbarung zu erbringenden Leistungen fach- und termingerecht sowie vollständig auszuführen.
(3) Die Auftragnehmerin benennt der abrufenden Behörde eine kompetente, fließend deutschsprachige Ansprechperson, die für die gesamte Laufzeit der Vereinbarung die Koordination der Aufgaben und die Abstimmungen mit der Behörde übernimmt. Für den Fall des Ausfalls der benannten Ansprechperson stellt die Auftragnehmerin sicher, dass diese Leistung durch eine mindestens gleichwertig qualifizierte Vertretung erbracht wird. Die abrufende Behörde ist in diesem Fall unverzüglich zu informieren.
(4) Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, fachlich qualifizierte und erfahrene Personen entsprechend den angebotenen Qualifikationsprofilen mit der Durchführung der Arbeiten zu beauftragen. Sie stellt bei den für die Durchführung der Dienstleistung eingesetzten Personen eine höchstmögliche Kontinuität sicher und informiert die abrufende Behörde unverzüglich über alle leistungsbezogenen personellen Änderungen. Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, eingesetzte Mitarbeiter bei mehrfach angezeigten Verstößen gegen vertragliche, organisatorische und/oder inhaltliche Pflichten auf Verlangen der Auftraggeberin zu ersetzen.
(5) Wird eine von der Auftragnehmerin zur Erfüllung der Rahmenvereinbarung eingesetzte Person durch eine andere ersetzt und ist eine Einarbeitung erforderlich, so hat die Auftragnehmerin die hieraus entstehenden Kosten zu tragen.
§ 2 Menge
(1) Die zu leistende Höchstmenge der Rahmenvereinbarung beträgt 75 Kurse.
(2) Die Auftraggeberin verpflichtet sich zur Abnahme einer Mindestabnahmemenge von 30 Kursen.
(3) Die Auftragnehmerin hat keinen Anspruch auf Abrufe aus dieser Rahmenvereinbarung über die Mindestabnahmemenge hinaus.
§ 3 Allgemeine Geschäftsbedingungen
Es gelten die in Anlage beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Anlage 03).
§ 4 Bestellungen (Abrufe)
(1) Die Leistungen dieser Rahmenvereinbarung können von den folgenden Behörden bestellt werden (im Folgenden Besteller): Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
(2) Im Rahmen der Bestellung werden innerhalb der Regelungen der Rahmenvereinbarung Leistungsumfang und Termine für den jeweiligen Einzelfall konkretisiert.
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(3) Bestellungen, die von den Inhalten der Rahmenvereinbarung abweichen, muss die Auftragnehmerin ablehnen und dabei den Besteller darauf hinweisen, dass die Bestellung außerhalb der Rahmenvereinbarung erfolgt. Das Gleiche gilt, wenn die Rahmenvereinbarung vollständig ausgeschöpft ist oder bei Bestellungen von Behörden, die nicht in Abs. 1 genannt sind.
(4) Die Einzelabrufe erfolgen im Regelfall durch die abrufberechtigte Behörde unmittelbar. Daneben ist auch die Auftraggeberin zum Einzelabruf berechtigt.
(5) Der jeweilige Einzelabruf wird mit dessen Zugang bei der Auftragnehmerin wirksam und wird von der Auftragnehmerin unverzüglich bestätigt.
§ 5 Reporting durch die Auftragnehmerin
entfällt
§ 6 Leistungsbedingungen
(1) Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die Leistungen unverzüglich, spätestens innerhalb der in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeiträume zu erbringen. Besteller und Auftragnehmerin können im Rahmen des Einzelabrufs abweichende Leistungstermine vereinbaren.
(2) Erkennt die Auftragnehmerin, dass sie die Leistungsfrist nicht einhalten kann, so hat sie dem Besteller und der Auftraggeberin die Gründe für die Verzögerung unverzüglich mitzuteilen. Etwaige Ansprüche der Auftraggeberin aus der nicht fristgemäßen Erbringung der Leistung bleiben unberührt.
(3) Leistungsort (Erfüllungsort) ist der im Einzelabruf genannte Leistungsort.
§ 7 Leistungsnachweis
(1) Die Auftragnehmerin erstellt monatlich einen Leistungsnachweis, der spätestens am zehnten Werktag des Folgemonats dem Besteller zur Verfügung gestellt und von diesem sodann gegengezeichnet wird. Er beinhaltet mindestens die Termine der durchgeführten Kurse, die Anwesenheitslisten und einen Kurzbericht.
(2) Der Leistungsnachweis gilt auch als genehmigt, wenn und soweit der Besteller nicht innerhalb von 28 Kalendertagen nach Erhalt Einwände geltend macht.
(3) Die Abrechnung erfolgt pro Kurs auf Basis des Anteils der tatsächlich durchgeführten Unterrichtseinheiten an der Gesamtzahl der Unterrichtseinheiten eines Kurses, welcher umgerechnet wird auf den entsprechenden Anteil an dem Preis eines Kurses.
§ 8 Vergütung
(1) Die Vergütung ergibt sich aus den im Angebot der Auftragnehmerin vom TT.MM.JJJJ [wird nach Zuschlag ergänzt] (Anlage 02) genannten Einzelpreisen: s. Angebotsformular
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(2) Bei den im Angebot der Auftragnehmerin genannten Einzelpreisen handelt es sich um Festpreise einschließlich sämtlicher Kosten, insbesondere Materialkosten, Kosten für Reisezeiten, Reisekosten und anderer Nebenkosten.
(3) Die im Angebot genannten Einzelpreise behalten über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung ihre Gültigkeit.
(4) Zuzüglich zu den von der Auftragnehmerin angebotenen Nettopreisen schuldet der Rechnungsempfänger Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.
§ 9 Zahlungsbedingungen
(1) Rechnungsempfänger ist, sofern im Einzelabruf nichts anderes vereinbart wird, der Besteller: Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung, Unter den Eicher 87, 12205 Berlin, Leitweg-ID 991-06480-14
(2) Für die Rechnungsstellung und die Zahlung der Rechnung gelten § 11 der AGB und die Vorgaben der Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes (E-Rechnungsverordnung - ERechV). Mit der Rechnung sind die Leistungsnachweise gem. § 7 der Rahmenvereinbarung zu übermitteln.
(3) Eine Rechnungsstellung in Schriftform ist nur zulässig, soweit ein Ausnahmetatbestand der ERechV vorliegt.
(4) Bei Zahlung innerhalb von [Angabe wird nach Zuschlag ergänzt] XY Tagen gewährt die Auftragnehmerin [Angabe wird nach Zuschlag ergänzt] XY % Skonto.
§ 10 Geheimhaltung
(1) Die Auftraggeberin, der Besteller und die Auftragnehmerin sind verpflichtet, alle im Rahmen der Vereinbarung erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu Zwecken der Vereinbarung zu verwerten.
(2) Vertrauliche Informationen sind Angaben, die ein verständiger Dritter als schützenswert ansehen würde oder die als vertraulich gekennzeichnet sind. Dies können auch solche Informationen sein, die während einer mündlichen Präsentation oder Diskussion bekannt werden.
(3) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, vertrauliche Informationen an solche Unterauftragnehmer weiterzugeben, deren Einsatz die Auftraggeberin ausdrücklich zugestimmt hat, wenn und soweit diese vertraulichen Informationen für die Erbringung der jeweiligen Leistungen durch den Unterauftragnehmer erforderlich sind. Dies gilt nur, wenn sich der Unterauftragnehmer zuvor der Auftragnehmerin gegenüber mindestens in gleichem Umfang zur Vertraulichkeit verpflichtet hat wie die Auftragnehmerin gegenüber der Auftraggeberin.
(4) Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die der Auftraggeberin, dem Besteller und der Auftragnehmerin bereits rechtmäßig bekannt sind oder außerhalb der Rahmenvereinbarung ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt werden.
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(5) Im Falle der Kündigung sind alle Arbeitsunterlagen und Ergebnisse in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung befinden, dem Besteller unverzüglich zu übergeben. Entsprechende Dateien sind zu übermitteln und nach Übermittlung unverzüglich zu löschen. Diese Verpflichtung erstreckt sich auf sämtliche Vervielfältigungsstücke und Kopien solcher Unterlagen gleich welcher Form.
(6) Die in den vorstehenden Absätzen geregelten Verpflichtungen zum Datenschutz und Geheimhaltung gelten 3 Jahre über das Ende der Laufzeit der Rahmenvereinbarung hinaus.
§ 11 Laufzeit der Rahmenvereinbarung
(1) Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt am Zuschlagsdatum und endet mit Ausschöpfung der Höchstmenge (vgl. § 2 Abs. 1), spätestens jedoch nach Ableistung der Kurse des sechsten Lernzeitraums gem. Leistungsbeschreibung.
(2) Eine vor Ablauf dieser Rahmenvereinbarung getätigte Bestellung behält ihre Wirksamkeit auch über den Endzeitpunkt der Rahmenvereinbarung hinaus bis zur vollständigen Leistungserbringung. Für die Abwicklung der Bestellung gelten die Regelungen der Rahmenvereinbarung für diese Bestellung fort.
§ 12 Kündigung
(1) Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung ist lediglich die Kündigung aus wichtigem Grund möglich. Das Recht der Kündigung aus wichtigem Grund richtet sich nach § 15 der AGB. Das Recht zur außerordentlichen Vertragsbeendigung nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere das Recht zur Kündigung nach §§ 314, 626 BGB bleibt unberührt.
(2) Darüber hinaus kann die Auftraggeberin vom Vertrag zurücktreten oder mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn die Auftragnehmerin
-
die Leistung wiederholt nicht zu den gemäß § 6 Abs. 1 vorgegebenen Leistungsterminen erbracht und der Leistungsverzug nach Ablauf der jeweils gesetzten Nachfrist angedauert hat,
-
die Leistung wiederholt mangelhaft erbracht hat und die jeweils gesetzte Nacherfüllungsfrist fruchtlos abgelaufen ist oder
§ 13 Form
Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung sind nur in der Schriftform gem. § 126 BGB, der elektronischen Form gem. § 126a BGB oder der Textform gem. § 126b BGB sowie mit Zustimmung der Auftraggeberin zulässig.
Ansprechpartner der Auftragnehmerin:
Name: ANName (wird ergänzt)
Vorname: ANVorname (wird ergänzt)
Telefonnummer: AN Tel-Nummer (wird ergänzt)
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E-Mail-Adresse: AN EMail (wird ergänzt)
Ansprechpartner der Auftraggeberin:
Name: AG Name (wird ergänzt)
Vorname: AG Vorname (wird ergänzt)
Telefonnummer: AG Tel-Nummer (wird ergänzt)
E-Mail-Adresse: AG EMail (wird ergänzt)
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