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Übermittlung von elektronischen Rechnungen
Gem. Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes (E-Rechnungsverordnung - ERechV) sind Auftragnehmer seit dem 27. November 2020 verpflichtet, Rechnungen ausschließlich elektronisch über ein Verwaltungsportal des Bundes einzureichen. (Ausnahmen sind in § 3 Abs. 3 der ERechV geregelt.)
Damit die Adressierung der Rechnung an die empfangende Behörde funktioniert, ist deren Leitweg-Identifikationsnummer (Leitweg-ID) anzugeben. Die Leitweg-ID der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung lautet 991-06480-14.
Seit dem 19.09.2025 muss die Übermittlung von elektronischen Rechnungen an die BAM über die Onlinezugangsgesetzkonforme Rechnungseingangsplattform OZG-RE erfolgen. Unsere Leitweg-ID bleibt unverändert.
Die Registrierung kann jederzeit unter https://xrechnung-bdr.de/ vorgenommen werden. Melden Sie sich unter https://xrechnung-bdr.de/ bei der OZG-RE an. Eine Bedienhilfe zur Nutzung der OZG-RE finden Sie unter https://xrechnung-bdr.de/edi/auth/Help. Näheres zur Umstellung von der vorher genutzten Zentralen Rechnungseingangsplattform (ZRE) auf die OZG-RE finden Sie auf der entsprechenden Informationsseite https://www.e-rechnung-bund.de/plattformkonsolidierung/.
Weitere Informationen zum Thema E-Rechnung finden Sie unter https://www.e-rechnung-bund.de/.
Stand: 30.09.2025, Version 1.004