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FWG Fernwärmegesellschaft mbH Templin Wertungs- und Zuschlagskriterien – BEW-Transformationsplan Wärmenetz Templin Süd, Pos. 1 bis 3 Vergabe-Nr. FWG-2026-TP-SÜD-01 · Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (SektVO) · Stand 25.08.2026
Dieses Dokument beschreibt die Kriterien beider Verfahrensstufen. Teil A gilt für die Auswahl der Bewerber im Teilnahmewettbewerb, Teil B für die Wertung der Angebote. Beide Teile werden bereits mit der Auftragsbekanntmachung veröffentlicht, damit die Bewerber ihre Teilnahme auf einer vollständigen Grundlage entscheiden können.
Teil A – Teilnahmewettbewerb
A.1 Mindestkriterien Gewertet werden nur Teilnahmeanträge, die folgende Kriterien erfüllen. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss:
• fristgerechte Abgabe über den Vergabemarktplatz Brandenburg, • Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung über mindestens 5,0 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie 0,5 Mio. EUR für Vermögensschäden, • rechtsverbindliche Unterzeichnung bzw. Benennung der handelnden vertretungsberechtigten Person bei elektronischer Übermittlung in Textform, • vollständiger und wertbarer Teilnahmeantrag entsprechend Formular 2.6 EU – maßgeblich ist der Stand nach Ablauf einer etwaigen Nachforderungsfrist nach § 51 SektVO.
A.2 Wertungskriterien und Gewichtung Je Kriterium wird eine der vier Punktstufen 100, 70, 40 oder 0 nach dem Maßstab in A.3 vergeben; Zwischenwerte werden nicht vergeben. Die Punktzahl wird mit der Gewichtung multipliziert; die gewichteten Punkte werden zur Gesamtpunktzahl addiert und auf zwei Nachkommastellen gerundet. Die Bewertung wird je Kriterium schriftlich begründet und im Formular 1.7 EU dokumentiert.
| Kriterium | Gewichtung | Bewertungsgegenstand |
|---|---|---|
| Fachspezifische BEW- /Transformationsplan-Erfahrung | 15 % | Nachweis abgeschlossener oder weit fortgeschrittener BEW- Transformationspläne für Bestandswärmenetze, inklusive Zielbild 2045, Zwischenzustände 2030/2035/2040, Maßnahmenpakete, Wirtschaftlichkeit und Förderfähigkeit |
| Erfahrung mitteltiefe und tiefe Geothermie | 15 % | Referenzen zu Potenzialanalyse und Planungsleistungen inklusive Untergrundbewertung, Fündigkeits- und Bohrungsrisiko, berg- und genehmigungsrechtlicher Schnittstellen, Seismik, Hydrogeologie, Dubletten- und Bohrkonzepten sowie Einbindung in Wärmenetze im Norddeutschen Becken |
| Fernwärmetechnische Systemkompetenz | 15 % | Erfahrung mit Netzmodellierung, Temperaturabsenkung, Hydraulik, Erzeugerpark-Transformation, Speicherintegration, Großwärmepumpen, Spitzenlast- und Redundanzkonzepten sowie Dekarbonisierung fossiler KWK und Kessel |
| Projektsteuerung und Gutachterkoordination | 15 % | Nachweis, dass der Bewerber interdisziplinäre Gutachter steuern kann: Geologie, Bohrtechnik, Genehmigung, Netzplanung, Wirtschaftlichkeit, Fördermittel, Kommunikation |
| Fördermittel- und Antragskompetenz BEW Module 1 bis 4 | 10 % | Erfahrung mit BAFA- und BEW-Anträgen, Mittelabrufen und Verwendungsnachweisen |
| Daten-, Modellierungs- und Qualitätssicherungskompetenz | 10 % | Umgang mit Wärmeabsatzdaten, Lastgängen, GIS, Netz- und Erzeugermodellen, Szenarien, Annahmendokumentation, Plausibilisierung und prüffähiger Ergebnisaufbereitung |
| Kapazität und Verfügbarkeit des Schlüsselpersonals | 10 % | Verbindliche Benennung von Projektleitung, Stellvertretung und Fachrollen Geothermie, Fernwärme, Wirtschaftlichkeit und Förderung; verfügbare Personentage; Ausfallsicherheit |
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| Kriterium | Gewichtung | Bewertungsgegenstand |
|---|---|---|
| Kommunikations- und Stakeholder-Erfahrung | 10 % | Erfahrung mit Stadtwerken, Kommunen, Behörden, Grundstückseigentümern, politischen Gremien und Bürgerkommunikation bei Wärme- und Geothermieprojekten |
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A.3 Bewertungsmaßstab je Kriterium
| Kriterium | 100 Punkte – sehr gut | 70 Punkte – gut | 40 Punkte – ausreichend | 0 Punkte – schlecht |
|---|---|---|---|---|
| Fachspezifische BEW- /Transformationsplan- Erfahrung | Mehrere abgeschlossene oder weit fortgeschrittene, sehr gut vergleichbare BEW- Transformationspläne für Bestandswärmenetze; Zielbild 2045, Zwischenzustände, Maßnahmenpakete, Wirtschaftlichkeit und Förderfähigkeit vollständig und prüffähig nachgewiesen | Vergleichbare Erfahrung überwiegend vorhanden; wesentliche Bestandteile belegt, einzelne Lücken in Umfang, Tiefe oder Übertragbarkeit | Nur einzelne oder bedingt vergleichbare Referenzen; BEW-spezifische Anforderungen nur teilweise nachgewiesen | Keine belastbaren oder keine einschlägigen Nachweise |
| Erfahrung mitteltiefe und tiefe Geothermie | Mehrere sehr gut vergleichbare Referenzen mit Potenzialanalyse, Untergrundbewertung, Fündigkeits- und Bohrungsrisiko, Genehmigungsschnittstellen, Seismik, Hydrogeologie, Dubletten- und Bohrkonzepten sowie Einbindung in Wärmenetze; Referenzen im Norddeutschen Becken und Projekte, die bis in den Betrieb begleitet wurden | Relevante Geothermieerfahrung überwiegend nachgewiesen; einzelne Teilaspekte weniger ausgeprägt; keine Referenzen im Norddeutschen Becken und keine bis in den Betrieb begleiteten Projekte | Nur Teilreferenzen oder allgemeine geothermische Erfahrung; Bezug zu mitteltiefer oder tiefer Geothermie, Risikobewertung oder Wärmenetzeinbindung eingeschränkt | Keine belastbare einschlägige Erfahrung |
| Fernwärmetechnische Systemkompetenz | Sehr gut vergleichbare Referenzen mit Netzmodellierung, Temperaturabsenkung, Hydraulik, Erzeugerpark- Transformation, Speicherintegration, Großwärmepumpen, Spitzenlast- und Redundanzkonzepten sowie Dekarbonisierung fossiler KWK/Kessel | Systemkompetenz überwiegend belegt; mehrere relevante Bausteine nachgewiesen, einzelne Aspekte fehlen oder sind begrenzt vergleichbar | Erfahrung nur in Teilbereichen, etwa Netz oder Erzeugung, ohne ausreichende Systemtiefe | Keine belastbaren Nachweise zu vergleichbarer Systemplanung oder Transformation |
| Projektsteuerung und Gutachterkoordination | Nachweislich erfolgreiche Steuerung interdisziplinärer Gutachterteams in vergleichbaren Projekten; Rollen, Schnittstellen und Ergebnisse nachvollziehbar koordiniert | Steuerung und Koordination überwiegend nachgewiesen; relevante Fachdisziplinen eingebunden, einzelne Einschränkungen bei Umfang, Komplexität oder Vergleichbarkeit | Nur begrenzte Leitungs- oder Koordinationserfahrung, etwa Teilprojektleitung oder Koordination einzelner Gutachter | Keine belastbaren Nachweise |
| Fördermittel- und Antragskompetenz BEW Module 1 bis 4 | Umfassende und aktuelle Erfahrung mit BAFA-/BEW- Verfahren in den Modulen 1 bis 4 einschließlich Antragstellung, Mittelabrufen und Verwendungsnachweisen; Nachweise vollständig und projektbezogen | Erfahrung überwiegend vorhanden; einzelne Module oder Verfahrensschritte weniger umfassend belegt | Nur punktuelle Erfahrung, etwa einzelne Module oder vorbereitende Unterlagen ohne eigene Verfahrensverantwortung | Keine belastbaren Nachweise |
| Daten-, Modellierungs- und Qualitätssicherungskompetenz | Sehr gut belegter Umgang mit Wärmeabsatzdaten, Lastgängen, GIS, Netz- und Erzeugermodellen, Szenarien, Annahmendokumentation, Plausibilisierung und prüffähiger Ergebnisaufbereitung; Qualitätssicherung methodisch nachvollziehbar | Kompetenz überwiegend nachgewiesen; wesentliche Methoden vorhanden, einzelne Nachweise zur Prüffähigkeit oder Dokumentation offen | Nur Teilkompetenzen belegt, etwa Datenauswertung ohne belastbare Modellierung oder Modellierung ohne nachvollziehbare Qualitätssicherung | Keine belastbaren Nachweise |
| Kapazität und Verfügbarkeit des Schlüsselpersonals | Projektleitung, Stellvertretung und Fachrollen verbindlich benannt; verfügbare Personentage plausibel, ausreichend und zeitlich passend; Ausfallsicherheit nachvollziehbar dargestellt | Schlüsselrollen und Verfügbarkeit überwiegend belastbar dargelegt; einzelne Angaben zu Personentagen, Stellvertretung oder Ausfallsicherheit weniger konkret | Benennung oder Verfügbarkeit nur teilweise nachvollziehbar; wesentliche Fachrollen oder Kapazitätsnachweise fehlen | Keine verbindliche oder keine ausreichende Darstellung |
| Kommunikations- und Stakeholder-Erfahrung | Sehr gut vergleichbare Erfahrung mit Stadtwerken, Kommunen, Behörden, Grundstückseigentümern, politischen Gremien und Bürgerkommunikation; | Relevante Erfahrung überwiegend vorhanden; einzelne Zielgruppen oder Projektsituationen weniger umfassend belegt | Nur begrenzte Erfahrung mit einzelnen Stakeholdergruppen oder allgemeine Kommunikationserfahrung | Keine belastbaren Nachweise |
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| Kriterium | 100 Punkte – sehr gut | 70 Punkte – gut | 40 Punkte – ausreichend | 0 Punkte – schlecht |
|---|---|---|---|---|
| Kommunikationsformate und Stakeholdersteuerung belastbar nachgewiesen | ohne ausreichenden Projektbezug |
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A.4 Auswahl der Bewerber Aus den Bewerbern, die die Mindestkriterien erfüllen und keine Ausschlussgründe aufweisen, werden die Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl zur Angebotsabgabe aufgefordert. Aufgefordert werden bis zu drei Bewerber (§ 45 Absatz 3 SektVO). Der Auftraggeber trägt damit der begrenzten Zahl fachlich geeigneter Marktteilnehmer Rechnung; ein angemessener Wettbewerb bleibt gewährleistet.
• Erreichen mehrere Bewerber auf dem letzten zu vergebenden Rangplatz dieselbe Punktzahl, entscheidet zunächst die höhere Punktzahl im Kriterium „Erfahrung mitteltiefe und tiefe Geothermie", danach im Kriterium „Fachspezifische BEW-/Transformationsplan-Erfahrung"; besteht danach weiterhin Gleichstand, entscheidet das Los. • Erfüllen weniger Bewerber die Mindestanforderungen als vorgesehen, kann das Verfahren mit den geeigneten Bewerbern fortgeführt werden. • Die Wertung wird im Formular 1.7 EU dokumentiert; die Bewerberliste wird im Formular 1.8 EU geführt. Nachweise, die zur Bewertung herangezogen werden sollen, sind dem Teilnahmeantrag beizufügen. Nicht eingereichte oder nicht nachvollziehbar belegte Angaben können nicht positiv bewertet werden.
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Teil B – Wertung der Angebote
B.1 Mindestkriterien Gewertet werden nur Angebote, die folgende Kriterien erfüllen. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss:
• fristgerechte Abgabe, • rechtsverbindliche Unterzeichnung bzw. Benennung der handelnden vertretungsberechtigten Person, • Zuschlagsfähigkeit des Angebots, also keine Vorbehalte und keine Änderungen an den Vergabeunterlagen, • kein Nebenangebot – Nebenangebote sind nicht zugelassen.
B.2 Zuschlagskriterien
| Zuschlagskriterium | Gewichtung | Punktevergabe |
|---|---|---|
| Honorarangebot | 40 % | 0–100 Punkte nach Formel |
| Methodisches Konzept | 25 % | 0–100 Punkte |
| Verhandlungsgespräch | 25 % | 0–100 Punkte |
| Schnittstellen- und Risikomanagement | 10 % | 0–100 Punkte |
Der Zuschlag wird auf das Angebot mit der höchsten gewichteten Gesamtpunktzahl erteilt. Die gewichtete Gesamtpunktzahl ergibt sich, indem die Punktzahl je Kriterium mit der Gewichtung multipliziert und die gewichteten Punkte addiert werden; gerundet wird auf zwei Nachkommastellen.
Erreichen zwei Angebote dieselbe gewichtete Gesamtpunktzahl, entscheidet die höhere Punktzahl im Kriterium „Methodisches Konzept", danach im Kriterium „Honorarangebot"; besteht danach weiterhin Gleichstand, entscheidet das Los.
Macht die Auftraggeberin von dem in der Auftragsbekanntmachung vorbehaltenen Recht Gebrauch, den Zuschlag auf ein Erstangebot ohne Verhandlung zu erteilen (§ 15 Absatz 4 SektVO), entfällt das Kriterium „Verhandlungsgespräch". Seine Gewichtung von 25 Prozent verteilt sich in diesem Fall im Verhältnis 2 zu 1 auf die beiden verbleibenden qualitativen Kriterien. Es gelten dann: Honorarangebot 40 Prozent, methodisches Konzept 41,67 Prozent, Schnittstellen- und Risikomanagement 18,33 Prozent.
Nimmt ein Bieter an dem angesetzten Verhandlungsgespräch nicht teil, wird das Kriterium für dieses Angebot mit 0 Punkten bewertet.
Honorarangebot Die Punktzahl ermittelt sich nach der Formel:
Punktzahl Angebot i = 100 × (niedrigstes Honorar / Honorar Angebot i)
Das günstigste Honorarangebot erhält damit 100 Punkte, höhere Honorarangebote erhalten proportional weniger Punkte. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Wertungsrelevant ist die Angebotssumme netto über den vollständigen Leistungsumfang der Positionen 1 bis 3. Sie umfasst zwingend und unabhängig davon, wie der Bieter die Leistung intern erbringt: alle in Ziffer 5.3 der Leistungsbeschreibung aufgeführten Fachplanungen sowie alle in Ziffer 5.4 mit dem Status „Bestandteil des Angebots" oder „Bestandteil, soweit für Leistungsphase 4 erforderlich" bezeichneten Sondergutachten. Nicht in die Wertungssumme gehen ausschließlich die in Ziffer 5.4 ausdrücklich als „ggf. extern / optional" bezeichneten Leistungen (Altlasten, Kampfmittel und Archäologie); sie sind gesondert auszuweisen.
Weist ein Bieter eine wertungsrelevante Leistung nicht oder nur als optionale Leistung aus, ist sein Angebot nicht zuschlagsfähig (B.1).
Bewertungsmaßstab der qualitativen Kriterien
| Kriterium | 100 Punkte – sehr gut | 70 Punkte – gut | 40 Punkte – ausreichend | 0 Punkte – schlecht |
|---|---|---|---|---|
| Methodisches Konzept | Konzept passgenau für die ausgeschriebenen Leistungen; Teilleistungen, Schnittstellen und Steuerungsaufgaben klar strukturiert, vollständig | Großteil des Konzepts trifft die Anforderungen der Positionen 1 bis 3; Darstellung könnte klarer strukturiert sein, in Teilen | Deutlich erkennbare Schwächen in der Struktur, Widersprüche oder Fehler in Bezug auf Leistungen oder Schnittstellen; Bezug zu | Konzept lässt kein Verständnis der Leistungen, Methodik und Schnittstellen |
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| Kriterium | 100 Punkte – sehr gut | 70 Punkte – gut | 40 Punkte – ausreichend | 0 Punkte – schlecht |
|---|---|---|---|---|
| dargestellt und schlüssig beschrieben; Erfahrungen zur Geothermieplanung und BEW deutlich erkennbar | Lücken bei Teilleistungen oder Schnittstellen; Bezug zum Projekt Templin Süd nicht vollständig hergestellt | Templin nur schwach hergestellt | erkennen oder der Bezug zu Templin Süd fehlt ganz | |
| Verhandlungsgespräch | Sehr gute Präsentation von Team, Methodik und vollständig nachvollziehbarem Konzept; klare Antworten, keine Widersprüche, klares Verständnis von Schnittstellen und Zusammenarbeit mit anderen Gutachtern und der Auftraggeberseite | Gute Vorstellung von Team, Methodik und Konzept; nicht alle Antworten vollständig plausibel oder einzelne Teilaspekte unbeantwortet | Erkennbare Widersprüche oder Schwachstellen in der Beantwortung von Fragen | Antworten zeigen, dass der Bieter der Aufgabe nicht gewachsen ist, wichtige Teilaspekte fehlen oder Schnittstellen und Risiken nicht erkannt werden |
| Schnittstellen- und Risikomanagement | Klares Verständnis der Schnittstellen und Risiken zwischen den Teilleistungen der Positionen 1 bis 3, den Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers, weiterer Akteure und gegebenenfalls zusätzlicher Fachgutachten | Beschreibung liegt vor, aber Abgrenzungen, Schnittstellen und Leistungsgrenzen sind nicht definiert; strukturiertes Risikomanagement nicht vollständig dargestellt | Erkennbare Widersprüche oder Fehler zum Aufgabenumfang und zu den Schnittstellen oder Nichtberücksichtigung von Risiken | Schnittstellen werden nicht benannt und Risikomanagement wird nicht beschrieben |
Bei den qualitativen Kriterien w erden ausschließlich die vier Punktstufen 100, 70, 40 und 0 vergeben; Zwischenwerte sind ausgeschlossen. Für das Honorarangebot gilt allein die oben genannte Formel. Die Bewertung wird je Kriterium schriftlich begründet und im Vergabevermerk dokumentiert.
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
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