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Dekarbonisierung und Transformationsplan für das Wärmenetz Templin Süd

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 11.09.2026, 21:56 (Europe/Berlin)

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FWG Fernwärmegesellschaft mbH Templin Leistungsbeschreibung – BEW-Transformationsplan Wärmenetz Templin Süd Vergabe-Nr. FWG-2026-TP-SÜD-01 · Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (SektVO) · Stand 25.08.2026

1 Ausgangslage

Die FWG Fernwärmegesellschaft mbH Templin betreibt in Templin die beiden Wärmenetze Nord und Süd. Das bestehende Wärmenetz Süd hat eine Leitungslänge von etwa 3,9 km und versorgt 39 Gebäude mit 875 Wohneinheiten mit Raumwärme und Warmwasser. Die Wärmebereitstellung erfolgt derzeit vollständig über drei Erdgas-Heizkessel.

Für die Umstellung auf eine erneuerbare Versorgungsstruktur hat die FWG einen Förderantrag beim BAFA für einen Transformationsplan gestellt; ein Zuwendungsbescheid liegt vor. Das Vorhaben wird über die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW), Modul 1, mit einem Zuschuss in Höhe von 50 Prozent gefördert.

Die FWG präferiert eine Wärmeversorgung auf Basis von Tiefengeothermie. Eine erste Machbarkeitsstudie liegt vor und lässt hohe Potenziale aus Erdwärme vermuten. Auf Grundlage der kommunalen Wärmeplanung liegt außerdem eine Prognose für die Wärmebedarfsentwicklung vor.

2 Ziel des Auftrags

Zu erbringen sind Beratungs-, Modellierungs-, Planungs- und Koordinationsleistungen zur Dekarbonisierung des Wärmenetzes Süd sowie zur Erstellung des BEW-Transformationsplans. Im Ergebnis sollen

• ein prüffähiger Transformationsplan nach den Anforderungen der BEW, Modul 1, vorliegen, • die Planungsgrundlagen für die Umsetzung der Tiefengeothermie bis einschließlich HOAI-Leistungsphase 4 geschaffen sein und • die Planungsgrundlagen für die BEW-Folgeanträge der Module 2 bis 4 bereitstehen. Zu untersuchen sind zusätzlich die Nachverdichtung und die Netzerweiterung im Netzgebiet Süd – NaturThermeTemplin, weitere Gebäude im Netzgebiet Süd sowie schrittweise Gebäude in der Altstadt – bis hin zu der Frage, ob ein Zusammenschluss mit dem Netzgebiet Nord langfristig technisch umsetzbar und wirtschaftlich sinnvoll ist. Bewertungsmaßstab sind Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit im Dekarbonisierungspfad bis 2045.

3 Leistungsumfang

Die Leistungen gliedern sich in drei Positionen. Sie werden gemeinsam vergeben; eine Aufteilung in Lose erfolgt nicht, weil Position 1 ausdrücklich die Generalkoordination und das Schnittstellenmanagement für die Positionen 2 und 3 umfasst und eine getrennte Vergabe Schnittstellenverluste, Doppelarbeiten und ungeklärte Verantwortlichkeiten zur Folge hätte.

PositionLeistungsbildKerninhalte
Position 1Generalkoordination und EnergiesystemmodellierungGesamtkoordination, Schnittstellenmanagement, Energiesystemmodellierung, Netzhydraulik, Abstimmungen, Berichterstellung und Zuarbeit zum Transformationsplan
Position 2Planungsleistungen TiefengeothermieReview der Machbarkeitsstudie, Basis of Design und Entwurfsplanung (LP 3), Genehmigungsplanung (LP 4) für Untertage- und Obertageanlagen einschließlich Bohrplatz und Betriebsgebäude, Sondergutachten, Risikomanagement, Zuarbeit zum Transformationsplan
Position 3Erstellung des TransformationsplansInhaltlich-konzeptionelle Bearbeitung, Erstellung des BEW- Transformationsplans, Maßnahmenliste, Wirtschaftlichkeitsanalysen, Abstimmung mit allen Akteuren, Anlagen

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4 Position 1 – Generalkoordination und Energiesystemmodellierung

4.1 Generalkoordination und Schnittstellenmanagement • Inhaltlich-konzeptionelle Beratung der FWG über den Gesamtprozess. • Aufbau und Fortschreibung eines Projektstrukturplans mit Rollen, Verantwortlichkeiten, Schnittstellen, Datenanforderungen, Entscheidungspunkten und Terminabhängigkeiten. • Regelmäßige Abstimmungsrunden mit dem Auftraggeber einschließlich Vorbereitung, Protokollierung, Aufgabenverfolgung und Entscheidungslog. • Betreuung und Steuerung von Facharbeitsgruppen, Projektgruppen und der übergreifenden Planungsleistungen. • Interne Koordination, damit die Leistungen der Positionen 1 bis 3 für den Auftraggeber aus einer Hand erbracht werden. • Koordination der Schnittstellen zwischen Auftraggeber, Netzbetrieb, Sondergutachten, Behörden- und Netzbetreiberabstimmungen sowie weiteren Projektbeteiligten. • Qualitätssicherung der Daten, Annahmen und Ergebnisse im Hinblick auf Konsistenz mit den BEW- Anforderungen, der Modellierung und dem Transformationsplan.

4.2 Energiesystemmodellierung und Netzhydraulik • Energiesystemmodellierung für das Wärmenetz Süd einschließlich Erzeugerpark, Speicher- und Flexibilitätsoptionen, Spitzen- und Reserveerzeugung sowie Dekarbonisierungspfad bis 2045. • Abbildung der Wärmebedarfsentwicklung auf Basis der kommunalen Wärmeplanung und der vom Auftraggeber bereitgestellten Daten; Berücksichtigung potenzieller Netzverdichtungen und Netzanschlüsse im Bestandsgebiet. • Untersuchung technischer Versorgungsvarianten, insbesondere Tiefengeothermie mit ergänzenden Wärmeerzeugern, Wärmepumpen, Spitzenlast- und Redundanzkonzepten sowie optionaler Varianten eines langfristigen Zusammenschlusses mit dem Netzgebiet Nord. • Modellierung und Bewertung der Netzhydraulik einschließlich Temperatur- und Druckniveaus, Massenströmen, Engpässen, Netztemperaturabsenkung, erforderlichen Netzmaßnahmen und Auswirkungen geplanter Netzanschlüsse. • Ermittlung und Gegenüberstellung wesentlicher Kennwerte: Investitionskosten, Betriebskosten, Wärmegestehungskosten, Primärenergie- und Emissionswirkungen, Strombedarf, Förderrelevanz. • Sensitivitäts- und Plausibilitätsbetrachtungen zu Wärmebedarf, Anschlussentwicklung, Verfügbarkeit und Höhe der Fördermittel, Strompreisentwicklung, Investitionskosten und Verfügbarkeitsrisiken.

4.3 Ergebnisdarstellung und Zuarbeit zum Transformationsplan • Bericht mit nachvollziehbarer Darstellung von Methodik, Modellannahmen, Varianten, Ergebnissen, Sensitivitäten und Empfehlungen. • Bereitstellung der Modellierungs- und Hydraulikergebnisse in geeigneter Form für Position 3, insbesondere Tabellen, Grafiken, Datenpakete, Kennwerte und Textbausteine. • Regelmäßige Abstimmung mit dem Auftraggeber und dem Bearbeiter des Transformationsplans.

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5 Position 2 – Planungsleistungen Tiefengeothermie

Die Leistungsbereiche Untertage und Obertage sind fachlich getrennt darzustellen. Das Projekt ist als Gesamtwerk zu erbringen; Zuarbeiten und Schnittstellen zu weiteren Gutachten sowie zu den Positionen 1 und 3 sind klar zu benennen.

5.1 Projektstart: Review der Machbarkeitsstudie Zu Projektbeginn ist ein strukturiertes Review der vorliegenden Machbarkeitsstudie durchzuführen. Die Studie wird den Bietern zum Zeitpunkt der Angebotsaufforderung übergeben. Ziel ist die Plausibilisierung der technischen, geologischen, genehmigungsrechtlichen und wirtschaftlichen Annahmen sowie die Identifikation offener Punkte.

• Sichtung und Bewertung der Machbarkeitsstudie einschließlich Datenlage, Annahmen, Risiken und offener Prüfpunkte. • Kompakte Review-Notiz mit fachlichen Änderungsvorschlägen, Priorisierung und Auswirkungen auf Leistungsumfang, Termine, Kosten und Genehmigungsfähigkeit. • Abstimmungsschleife mit dem Auftraggeber zur Festlegung, welche Änderungen vor Fortführung der Planung zu berücksichtigen sind. • Fortschreibung der Projektprämissen als Grundlage für Basis of Design, HOAI-orientierte Planung und Genehmigungsplanung.

5.2 Entwurfsplanung / Basis of Design (LP 3) Die Leistungsphase 3 ist fachlich zweigeteilt: Für den Bereich Untertage ist ein Basis of Design (BoD) zu erstellen; für die Obertageplanung sind HOAI-orientierte Entwurfsplanungsleistungen auf Basis der vereinbarten anrechenbaren Kosten bzw. Schätzkosten zu erbringen. Methodik, Planungsannahmen und Schnittstellen sind nachvollziehbar darzustellen.

Untertage: Geologie, Reservoir Engineering und BoD • Erstellung und Fortschreibung eines Basis of Design für die Untertageplanung mit Planungsprämissen, Bemessungsfällen, Qualitätsanforderungen, Schnittstellen und offenen Punkten. • Definition geologischer Anforderungen an das Erschließungskonzept der Bohrungen einschließlich geologischer Untersuchungsmethoden und geophysikalischem Messprogramm. • Bewertung und Dimensionierung der Reservoir-Komplettierung einschließlich Förder- und Injektionskonzept, erwarteter Thermalwasserparameter und relevanter Auslegungsdaten. • Planung des hydraulischen Leistungstests mittels analytischer und/oder numerischer Verfahren einschließlich Testzielen, Messprogramm, Bewertungskriterien und Datenanforderungen. • Bewertung standortspezifischer Risiken, insbesondere hochsalinare Wässer, Sandsteinaquifere, Korrosion und Scaling, Injektivität, Fündigkeits- und Betriebsrisiken. • Ableitung von Anforderungen an Monitoring, Betrieb, Instandhaltung und spätere Risikobewertung.

Untertage: Bohrtechnik und Bohrplatz • Detaillierung der Bohrplatzplanung einschließlich Konzeptplan, Flächenbedarf, Mengenermittlung, Entwässerungsbemessung, Medien- und Logistikflächen sowie Konzipierung erforderlicher Anlagenfundamente. Die Bohrplatzplanung ist nicht als Grobkonzept zu verstehen; abhängig von Standort, Genehmigungsweg und Ausführbarkeit kann ein deutlich höherer Detaillierungsgrad erforderlich werden. • Casing Design anhand relevanter uni-, bi- und triaxialer Belastungsszenarien sowie Darstellung der Bemessungsgrundlagen. • Definition der Bohranlagenerfordernisse einschließlich Torque & Drag, Hydraulik, Hebekapazitäten, Sicherheitsausrüstung und Anforderungen an die Bohrlochkontrolle. • Auswahl und Darstellung der Bohrlochsicherungsausrüstung und Bohrlochverflanschung einschließlich Zeichnung der Verflanschung und des Blowout Preventers.

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• Bohrlochrisse, Zeit-Teufen-Diagramm, Bohrprogrammstruktur, Messprogramm und Schnittstellen zur Testphase. • Entsorgungskonzept für Bohrklein, Bohrspülung, Thermalwasser und sonstige projektbezogene Stoffströme. • Kostenermittlung für Untertage und Bohrplatz auf dem Niveau der Entwurfsplanung bzw. des BoD mit einer Zielgenauigkeit von etwa ± 20 Prozent sowie Ausweisung der wesentlichen Kostenrisiken und Annahmen.

Obertage: Thermalwasserkreislauf, Wärmepumpenanlage und Betriebsgebäude Der Kernleistungsbereich Obertage umfasst den Thermalwasserkreislauf und die Wärmepumpenanlage. Hinzu kommen die Planungsleistungen für das Betriebsgebäude einschließlich Gebäude, TGA, EMSR, Tragwerksplanung, Brandschutz, Fernwärmetrasse und Mittelspannungsanbindung; diese sind Bestandteil der Position 2.

• Leitdokumente der Verfahrenstechnik: R&I-Fließschema, detaillierte Verfahrens- und Anlagenbeschreibung, Energie- und Massenbilanz, Sicherheitskonzept und Pre-HAZOP. • Anlagenentwurfsplanung einschließlich Ausrüstungsliste, Datenblättern, Rohrleitungs- und Stoffstromlisten, Aufstellungs- und Layoutkonzept sowie 3D-Anlagenplanung, soweit für Schnittstellen und Kostenermittlung erforderlich. • Entwurfsplanung für Thermalwasserkreislauf, Wärmetauscher, Wärmepumpenanlage, Nebenanlagen und relevante Betriebszustände. • Entwurfsplanung für Bohrungen, Bohrplatz, Energiezentrale, Fernwärmenetz, Stromversorgung, Gebäude, TGA, EMSR, Wasserrecht, Betrieb und Instandhaltung. • Elektro-, Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Verbraucher- und Erzeugerliste sowie Automatisierungsgrundkonzept. • Inbetriebnahme-, Betriebs- und Instandhaltungskonzept einschließlich der Anforderungen aus hochsalinarem Thermalwasser, Korrosions- und Scalingmanagement sowie Betriebssicherheit. • Kostenermittlung Obertage auf Niveau LP 3 mit einer Zielgenauigkeit von etwa ± 20 Prozent und separatem Ausweis der Annahmen für HOAI-orientierte Leistungen und Pauschalpreisbestandteile.

5.3 Abgrenzung der Fachplanungen Die nachfolgenden Leistungsbestandteile sind Bestandteil des Auftrags. Der Bieter gibt im Angebot an, ob er sie selbst erbringt oder über Nachunternehmer beziehungsweise Partner erbringen lässt; die Abgrenzung ist preislich und inhaltlich transparent darzustellen. Ein Ausweis als „optional" oder „nicht Bestandteil des Angebotes" ist bei diesen Leistungen nicht zulässig und führt dazu, dass das Angebot nicht zuschlagsfähig ist.

LeistungsbestandteilMindestanforderung an das Angebot
Gebäudeplanung EnergiezentralePlanung des Betriebsgebäudes ist Bestandteil der Position 2; Schnittstellen zu etwaigen externen Leistungen sind zu benennen.
TragwerksplanungDefinition der relevanten Lasten, Fundamente, Medienführungen und Aufstellflächen aus Anlagen- und Bohrplatzplanung; Bestandteil der Ausschreibung.
Technische GebäudeausrüstungSchnittstellen zu Wärme, Lüftung, Sanitär, Brandschutz, Medien und Betriebsführung benennen.
BrandschutzplanungAnforderungen an Anlagenlayout, Gefahrstoffe, Betriebszustände, Gebäude und Rettungswege koordinieren; Erfüllung der Genehmigungsgrundlagen für Untertage- und Obertageanlagen einschließlich Betriebsgebäude.
Fernwärmetrasse bis bestehendes HeizhausSchnittstellen zu Bestand, Hydraulik, Baugrund, Leitungsrechten und Genehmigungen darstellen.
MittelspannungsanbindungAnschlusskonzept, Leistungsbedarf, Netzbetreiber-Schnittstelle sowie Genehmigungs- und Terminrisiken beschreiben.

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5.4 Sondergutachten und besondere Leistungen Alle Sondergutachten, die für die Ergebnisse bis zur HOAI-Leistungsphase 4 erforderlich sind, sind Bestandteil des Auftrags – auch dann, wenn sie in der nachfolgenden Tabelle nicht ausdrücklich genannt sind. Sie sind im Angebot gesondert und nicht in einem pauschalen Gesamtpreis auszuweisen und gehen in die Preiswertung ein. Der Koordinierungsaufwand für diese Gutachten ist im Honorar enthalten.

Nur die in der Tabelle ausdrücklich mit dem Status „ggf. extern / optional" bezeichneten Leistungen sind nicht geschuldet; sie sind gesondert und optional zu bepreisen und bleiben in der Preiswertung unberücksichtigt.

Sonderleistung / GutachtenStatusHinweis
SchallschutzBestandteil des AngebotsRelevanz insbesondere für Energiezentrale, Wärmepumpen, Bohrplatz und Baustellenbetrieb
Baugrund und GeotechnikBestandteil des AngebotsFür Bohrplatz, Fundamente, Gebäude und Trassen relevant; Datenschnittstellen definieren
Risikoanalysen BetriebBestandteil des AngebotsKorrosion, Scaling, Betriebsverfügbarkeit, Injektivität, Wasserchemie, Arbeitssicherheit
Pre-HAZOPBestandteil des AngebotsVertiefte Sicherheitsbetrachtung erst nach Festlegung des Anlagendesigns; abzugrenzen
Umweltfachliche BeiträgeBestandteil, soweit für Leistungsphase 4 erforderlichAbgrenzung zu UVP-Vorprüfung, wasserrechtlichen Unterlagen und naturschutzfachlichen Beiträgen
Altlastenggf. extern / optionalStandortabhängig; Ergebnisse können Planung, Kosten und Genehmigungen wesentlich beeinflussen
Kampfmittel und Archäologieggf. extern / optionalStandort- und behördenabhängig; Terminrisiko berücksichtigen

5.5 Genehmigungsrechtliche Vorprüfung und Genehmigungsstrategie • Darlegung zur Einhaltung der umwelt- und genehmigungsrechtlichen Anforderungen für Untertage, Bohrplatz, Testbetrieb und Obertageanlage. • Integrierte Genehmigungsstrategie mit Verantwortlichkeiten, Behörden, erforderlichen Unterlagen, Schnittstellen, Terminpfad und kritischen Abhängigkeiten. • Abgrenzung bergrechtlicher, wasserrechtlicher, bauordnungsrechtlicher, immissionsschutzrechtlicher und sonstiger Genehmigungs- und Anzeigeerfordernisse. • Identifikation von Punkten, die für die Genehmigungsfähigkeit nicht zwingend, aber für Ausführung, Kosten, Termin oder Betrieb wesentlich sind.

5.6 Wirtschaftlichkeitsbewertung • Fortschreibung der dynamischen Wirtschaftlichkeitsberechnung zur Ermittlung der Wärmegestehungskosten. • Vergleichsbetrachtungen für wesentliche technische Varianten, soweit für die Entscheidungsvorbereitung erforderlich. • Ausweis der Kosten- und Risikosensitivitäten für Fündigkeit, Förderrate, Temperatur, Strompreis, Investitionskosten, Betriebskosten und Verfügbarkeit. • Abstimmung der Ergebnisse mit den Anforderungen des BEW-Transformationsplans.

5.7 Übergeordnetes Projekt- und Schnittstellenmanagement Aufgrund der fachlichen Trennung zwischen Untertage, Obertage, Genehmigungen, Sondergutachten und möglichen Partnerleistungen ist ein übergeordnetes Projektmanagement zwingender Bestandteil der Leistung.

• Projektstrukturplan mit Leistungsbereichen, Verantwortlichkeiten, Rollen und Entscheidungspunkten. • Terminplan mit kritischem Pfad und Abhängigkeiten zu Genehmigungen, Gutachten, Behörden, Netzbetreiber und Auftraggeberentscheidungen. • Schnittstellenliste mit Verantwortlichem, Eingangs- und Ausgangsdaten, Fälligkeiten und Status.

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• Risikoregister für technische, genehmigungsrechtliche, wirtschaftliche und standortbezogene Risiken einschließlich Maßnahmenvorschlägen. • Regelmäßige Projektabstimmungen mit dem Auftraggeber, Protokollierung, Aufgabenverfolgung und Entscheidungslog. • Dokumentation und geordnete Übergabe aller Ergebnisse in Berichtsform, Tabellen, Plänen und Datenpaketen.

5.8 Genehmigungsplanung (LP 4) Die Genehmigungsplanung ist getrennt für Untertage/Bohrplatz und Obertage darzustellen.

Untertage und Bohrplatz • Aufsuchungserlaubnis einschließlich Abstimmung der Antragsstrategie und der erforderlichen Unterlagen. • Hauptbetriebsplan für Bohrplatz, Bohren und Testen einschließlich fachlicher Anlagen und Schnittstellen zu Sondergutachten. • Umweltverträglichkeitsvorprüfung einschließlich Koordination umweltfachlicher Beiträge. • Wasserrechtliche Erlaubnis für Entnahme, Einleitung und Injektion, Testbetrieb und sonstige wasserrechtlich relevante Sachverhalte. • Einvernehmen bzw. Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden, soweit erforderlich. • Darstellung, welche weiteren Unterlagen aus Sicht des Bieters für Genehmigungsfähigkeit, Ausführungsreife oder Risikominimierung erforderlich bzw. zweckmäßig sind.

Obertagesystem und Infrastruktur • Prüfung und Abgrenzung der bauordnungsrechtlichen Genehmigungserfordernisse für Energiezentrale, Anlagenkomponenten und Gebäude. • Bauantrag Energiezentrale einschließlich Tragwerksplanung, TGA und Brandschutz; die Koordination von Fachplanern und Gutachten ist Bestandteil des Angebots. • Genehmigungen und Anzeigen für Fernwärmetrasse, Mittelspannungsanbindung, Grundstücksnutzung, Leitungsrechte, Bauberechtigung und Baustellenlogistik, standortbezogen zu prüfen. • Sicherheitstechnisches Grundkonzept einschließlich Abgrenzung zu Pre-HAZOP und HAZOP, Brandschutz, Arbeitsschutz und Betriebssicherheitsanforderungen. • Darstellung von Genehmigungsrisiken, offenen Datenanforderungen und erforderlichen Entscheidungen des Auftraggebers.

Projektmanagement Genehmigungsplanung • Genehmigungsterminplan mit Behördenpfad, Fristen, Abhängigkeiten und Meilensteinen. • Behörden- und Stakeholdermanagement einschließlich Vorbereitung, Begleitung und Dokumentation von Abstimmungen. • Fortschreibung der Schnittstellenliste, des Risikoregisters und der Entscheidungs- und Klärungsliste. • Zusammenstellung und Übergabe genehmigungsrelevanter Unterlagen in abgestimmter Struktur.

5.9 Zuarbeit zum Transformationsplan • Regelmäßige Abstimmung mit dem Auftraggeber und dem Bearbeiter des Transformationsplans. • Bereitstellung der technischen, wirtschaftlichen und genehmigungsrechtlichen Ergebnisse in der für den BEW-Transformationsplan erforderlichen Tiefe. • Übergabe der Ergebnisse in Berichtsform, Tabellen, Datenpaketen und Plänen nach Abstimmung mit dem Auftraggeber. • Plausibilisierung, dass die Planungs- und Genehmigungsergebnisse mit den BEW-Anforderungen konsistent sind. • Übergabe eines Datenpakets für den BEW-Transformationsplan (Modul 1) sowie der Planungsgrundlagen für die Folgeanträge der Module 2 bis 4.

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6 Position 3 – Erstellung des Transformationsplans

Position 3 umfasst die eigenständige Erstellung des Transformationsplans nach den Anforderungen der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze, Modul 1. Die Ergebnisse aus den Positionen 1 und 2 sind zu integrieren, zu plausibilisieren und in eine konsistente Gesamtstrategie für das Wärmenetz Süd zu überführen.

6.1 Leistungsumfang • Inhaltlich-konzeptionelle Beratung der FWG zu Struktur, Methodik, Datengrundlage und Entscheidungslogik des Transformationsplans. • Regelmäßige Abstimmungsrunden mit dem Auftraggeber einschließlich Vorbereitung, Protokollierung und Nachverfolgung offener Punkte. • Erstellung des Transformationsplans einschließlich Bestandsanalyse, Zielbild, Maßnahmenpfad, Dekarbonisierungsszenario, Zeitplan, Investitions- und Kostenbetrachtung sowie Risiko- und Umsetzungsbewertung. • Integration der Wärmebedarfsentwicklung, Netzverdichtung, potenzieller Neuanschlüsse, Netzhydraulik, Erzeugervarianten, Tiefengeothermieplanung und gegebenenfalls weiterer Wärmeerzeuger in eine konsistente Versorgungsperspektive bis 2045. • Bewertung der langfristigen Option eines Zusammenschlusses mit dem Netzgebiet Nord einschließlich Auswirkungen auf Erzeugerpark, Netzinfrastruktur, Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit, soweit die Datengrundlage dies zulässt. • Aufbereitung der technischen, wirtschaftlichen und förderrelevanten Ergebnisse in der für den BEW- Transformationsplan erforderlichen Tiefe.

6.2 Schnittstellen und Projektsteuerung • Koordination der erforderlichen Zuarbeiten aus den Positionen 1 und 2, der Auftraggeberdaten, der kommunalen Wärmeplanung, des Netzbetriebs und sonstiger Gutachten. • Betreuung und Steuerung von Facharbeitsgruppen und Projektgruppen, soweit sie unmittelbar der Erstellung und Abstimmung des Transformationsplans dienen. • Fortlaufende Plausibilisierung, dass Modellierungs-, Planungs-, Genehmigungs- und Wirtschaftlichkeitsergebnisse konsistent in den Transformationsplan eingehen.

6.3 Ergebnisse und Übergabe • Vollständiges, prüffähiges Berichtsdokument einschließlich Anlagen, Tabellen, Grafiken und Datenanhängen. • Bereitstellung editierbarer Arbeitsstände und finaler Unterlagen in abgestimmten Formaten. • Vorstellung und Abstimmung der wesentlichen Ergebnisse gegenüber dem Auftraggeber und relevanten Projektbeteiligten.

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7 Mitwirkung des Auftraggebers und beigestellte Unterlagen

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die für die Leistungserbringung erforderlichen und bei ihm vorhandenen Daten zur Verfügung, insbesondere:

• Netzdaten des Wärmenetzes Süd (Trassenverlauf, Dimensionen, Betriebsparameter), • Wärmeabsatz- und Lastgangdaten sowie Angaben zu Erzeugungsanlagen, • vorliegende Machbarkeitsstudie Geothermie (Übergabe mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe, gegebenenfalls unter Vertraulichkeitsvereinbarung), • Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung und Prognose der Wärmebedarfsentwicklung, • den BAFA-Zuwendungsbescheid zur BEW Modul 1 einschließlich Nebenbestimmungen. Fachlicher Ansprechpartner des Auftraggebers ist Herr Reiko Kaminski, Fachbereich Technik, Telefon 03987 2050-17. Der Auftraggeber nimmt an den vereinbarten Abstimmungsrunden teil und trifft die erforderlichen Entscheidungen innerhalb der im Terminplan vorgesehenen Fristen. Die Kommunikation im Vergabeverfahren läuft davon unberührt ausschließlich über den Projektraum des Vergabemarktplatzes Brandenburg.

8 Termine

Leistungszeitraum: 01.02.2027 bis 15.12.2027. Der Beginn setzt die vorherige Zuschlagserteilung voraus; die Zuschlagserteilung ist für Dezember 2026 vorgesehen.

Der Bieter legt mit dem Angebot einen Terminplan mit kritischem Pfad, Meilensteinen und Abhängigkeiten zu Genehmigungen, Gutachten und Auftraggeberentscheidungen vor. Die Zwischentermine werden auf dieser Grundlage im Vertrag verbindlich festgelegt.

Der Auftrag wird über die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze gefördert. Der Bewilligungszeitraum des Zuwendungsbescheids läuft derzeit bis zum 01.06.2027; eine Verlängerung bis zum Ende des Leistungszeitraums ist beantragt beziehungsweise wird beantragt. Die Leistungen sind so zu erbringen, dass die Fristen des Zuwendungsbescheids in seiner jeweils geltenden Fassung eingehalten werden können; der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei Mittelabruf und Verwendungsnachweis.

9 Vergütung und Preisdarstellung

• Preise, Leistungsumfang, Projektteam und Referenzen sind je angebotener Position getrennt auszuweisen. Als optional darf ausschließlich ausgewiesen werden, was in Ziffer 5.4 den Status „ggf. extern / optional" trägt. • HOAI-orientierte Leistungen und Pauschalpreisbestandteile sind getrennt darzustellen; die zugrunde gelegten anrechenbaren Kosten bzw. Schätzkosten sind anzugeben. • Sondergutachten und besondere Leistungen sind gesondert und nicht in einem pauschalen Gesamtpreis auszuweisen. In die Preiswertung geht die Angebotssumme über den vollständigen Leistungsumfang der Positionen 1 bis 3 einschließlich aller Fachplanungen nach Ziffer 5.3 und aller Sondergutachten nach Ziffer 5.4 mit dem Status „Bestandteil des Angebots" oder „Bestandteil, soweit für Leistungsphase 4 erforderlich" ein; nur die in Ziffer 5.4 als „ggf. extern / optional" bezeichneten Leistungen bleiben unberücksichtigt. • Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

10 Nutzungsrechte, Vertraulichkeit und Förderbezug

Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber an allen im Rahmen des Auftrags erstellten Unterlagen, Modellen, Berechnungen und Daten ein ausschließliches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein, einschließlich des Rechts zur Weitergabe an Fördermittelgeber, Behörden und beauftragte Dritte sowie zur Verwendung in den BEW-Folgeanträgen der Module 2 bis 4.

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Alle überlassenen Unterlagen, insbesondere die Machbarkeitsstudie Geothermie, sind vertraulich zu behandeln und ausschließlich für die Zwecke dieses Verfahrens und des Auftrags zu verwenden.

Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen so, dass die Förderfähigkeit nach der BEW gewahrt bleibt, und stellt die für Mittelabruf und Verwendungsnachweis erforderlichen Unterlagen bereit.

11 Nebenangebote

Nebenangebote sind nicht zugelassen. Nebenangebote sind auch ohne Hauptangebot nicht zulässig. Angebote, die vom geforderten Leistungsumfang abweichen, werden von der Wertung ausgeschlossen.

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