02_LV Deckensanierung Friedrichstr. u. Zuwegung Mittelfeld.pdf

Deckensanierung der östlichen Friedrichstraße und Zuwegung Mittelfeld

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 22.09.2026, 04:54 (Europe/Berlin)

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L utherstadt Wittenberg Baudurchführung Lutherstraße 56, 06886 Lutherstadt Wittenberg

Bauvorhaben

Straßenunterhaltung

Deckensanierung Lutherstadt Wittenberg

Friedrichstraße Ost

zwischen Annendorfer Straße und Triftstraße

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Inhaltsverzeichnis

0 Los 0 Allgemein...................................................................................... 8

0.1 Allgemein................................................................................................ 8

0.1.1 Baustelle einrichten je zeitlich getrenntem Einsatz............................ 8

0.1.2 Baustellensicherung.............................................................................. 9

Zusammenstellung Los 0 Allgemein.................................................... 11

1 Los 1 Deckensan. Friedrichstr.............................................................. 12

1.1 Vermessung und Deckenbuch.............................................................. 12

1.1.1 Vermessungs- und Absteckarbeiten.................................................... 12

1.1.2 Deckenbuch............................................................................................ 12

1.2 Aufbrucharbeiten.................................................................................... 13

1.2.1 Fräsen und Schneiden Fahrbahndecke............................................... 13

1.3 Erneuerung Straßenabläufe.................................................................. 14

1.3.1 Defekten Straßenablauf wechseln........................................................ 14

1.4 Straßenbau.............................................................................................. 15

1.4.1 Asphalteinbau......................................................................................... 15

Zusammenstellung Los 1 Deckensan. Friedrichstr............................. 18

2 Los 2 Reparatur Schächte..................................................................... 19

2.1 Entwässerungsbetrieb Lutherstadt Wittenberg................................... 19

2.1.1 Rückbau SW- und RW-Schacht............................................................. 19

2.1.2 Einbau SW- und RW-Schacht................................................................ 20

Zusammenstellung Los 2 Reparatur Schächte.................................... 23

3 Los 3 Deckensanierung Zuwegung...................................................... 24

3.1 Allgemein................................................................................................ 32

3.1.1 Baustelle einrichten je zeitlich getrenntem Einsatz............................ 32

3.1.2 Baustellensicherung.............................................................................. 33

3.2 Grünflächen............................................................................................ 34

3.2.1 Baumschutz............................................................................................ 34

3.3 Straßenbau.............................................................................................. 35

3.3.1 Rückbau Aufwerfung Beton.................................................................. 35

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3 .3.2 Asphaltarbeiten...................................................................................... 36

Zusammenstellung Los 3 Deckensanierung Zuwegung..................... 38

Zusammenstellung LV-Gruppe............................................................. 39

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Baubeschreibung Deckensanierung

  1. Allgemeine Beschreibung der Bauleistung 1.1 Vorbemerkung

Instandsetzung der Fahrbahndecke in der Friedrichstraße sowie der Zuwegung Mittelfeld 19 und 21. Beide Baustellen sind gleichzeitig abzuwickeln. Der Personalbedarf ist dementsprechend einzuplanen.

Die Lutherstadt Wittenberg beabsichtigt die Fahrbahndecke der östlichen Friedrichstraße zwi- schen der Annendorfer Straße und der Triftstraße instandzusetzen.

Die Baumaßnahme beinhaltet den teilweisen Rückbau der vorhandenen Fahrbahndecke wie im Lageplan dargestellt.

Die Ausschreibungsunterlagen umfassen den Rückbau der betonierten Fahrbahn, welche teilwei- se mit einer bis zu 4 cm starken Asphaltschicht überzogen und teilweise an Flickstellen in gesam- ter Stärke mit Asphalt ausgebessert wurde. Der Rückbau umfasst das Fräsen des Asphalts sowie Betons um ca. 12 cm.

Als Ausführungszeitraum ist das 4. Quartal 2026 vorgesehen.

1.2 Auszuführende Bauleistungen

Die Fahrbahn soll instandgesetzt werden.

1.3 Art und Umfang

Die Fahrbahn soll auf voller Breite (von Bord zu Bord) unter Vollsperrung instandgesetzt werden. Um die Erreichbarkeit der Einzelhändler durchgehend zu gewährleisten ist in zwei Bauabschnit- ten zu arbeiten. Dazu ist der 1. Bauabschnitt vom Knoten Triftstraße bis zur Mitte der Zufahrt Parkplatz der Ein- zelhändler und der 2. Bauabschnitt von der Mitte der Zufahrt er Einzelhändler bis zum Knoten An- nendorfer Straße einzuplanen, wobei der 1. Bauabschnitt als erstes fertigzustellen ist.

Die Asphaltdeckschicht soll gemäß ZTV Asphalt-StB ohne Mittelnaht auf kompletter Fahrbahn- breite "heiß an heiß" eingebaut werden.

Vor dem Beginn der Fräsarbeiten sind die Höhen zu sichern und eine Vermessung durchzufüh- ren. Mit den Vermessungsdaten ist für das Fräsen sowie für den Einbau der Asphaltschichten ein Deckenbuch zu erstellen. Die Fahrbahndecke soll grundsätzlich um ca. 2 cm abgesenkt werden, da mehrere Anliegerzu- fahrten auf einem Niveau von Null oder darunter liegen. Durch das Absenken soll eine Wasser- führung für Niederschlagswasser hergestellt werden. Es ist weiterhin darauf zu achten, dass die Anbindungsbereiche an den Fahrbahnbestand (Verkehrsknoten) anzupassen sind.

Ein Ablaufen von Niederschlagswasser nach Einbau der neuen Fahrbahndecke über die vorhan- denen Straßenabläufe muss gewährleistet werden.

Das Abfräsen der Fahrbahn sowie die Deckenerneuerung erfolgen auf gesamter Fahrbahnbreite von Bord zu Bord. Ein gesondertes Straßengerinne ist nicht vorhanden. Um den Ablauf von Nie- derschlagswasser zu gewährleisten, ist vor den Fräsarbeiten ein Höhennivellement der Fahrbahn und insbesondere der Gerinnebereiche durchzuführen.

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Der vorhandene Beton sowie Asphalt inklusive vorhandenem Fugenverguss ist um ca. 12 cm auf einer Länge von ca. 360 m sowie einer Breite von ca. 6,50 m bis 7,50 m abzufräsen, so dass der weitere Schichtenaufbau realisiert werden kann. Eventuelle Unebenheiten oder Betonausbrüche in der verbleibenden Betonschicht sind durch Asphaltmischgut auszugleichen.

Die Baugrunduntersuchung, liegt den Ausschreibungsunterlagen bei.

Die vorhandenen Schachtbauwerke/ Schachtabdeckungen sind an die Deckenhöhe anzupassen. Die im Leistungsverzeichnis benannten Schachtabdeckungen sind auszutauschen. Es sind 6 Straßenabläufe zu reparieren, hierbei müssen defekte Betonfertigteile getauscht wer- den. Die vorhandenen Straßenabläufe in der Rinne sind höhenmäßig anzupassen.

1.4 Unterbau

Die verbleibende Betonschicht weist nach dem Fräsen eine Stärke von ca. 11 cm bis 13 cm auf und soll als Tragschicht genutzt werden.

Die Fugen und Risse in der gefrästen Unterlage sind bituminös zu verschließen. Eine entspre- chende Position ist im LV vorgesehen.

1.5 Entwässerung

Während der Bauzeit ist die Ableitung von Oberflächenwasser zu gewährleisten.

1.6 Oberbau

Für den Oberbau wird hier eine Sonderbauweise wie folgt gewählt:

4 cm Splittmastixasphalt SMA 8 S, 25-/55-55 6 cm Asphaltbinder AC 16 B S, 25/55-55

Die Deckschicht ist ohne Mittelnaht einzubauen. Der erhöhte Aufwand für die Herstellung der Deckschicht ohne Mittelnaht ist in die Einheitspreise einzurechnen und wird nicht ge- sondert vergütet. Aufgrund der Bebauung und Nutzung der anliegenden Grundstücke hat die Ver- dichtung des Straßenoberbaus in diesem Abschnitt erschütterungsarm (z.B. mit os- zillierenden Walzen) zu erfolgen.

  1. Beschreibung der Örtlichkeit

2.1 Straßen Der betreffende Teil der Friedrichstraße mündet westlich in die Triftstraße und nordöstlich in die Annendorfer Straße, entsprechend dem beiliegenden Lageplan.

Es ist vor Baubeginn eine Bauanlaufberatung mit dem Auftraggeber durchzuführen, um die tatsächlichen Baugrenzen vor Ort festzulegen.

2.2 Vorhandene öffentliche Verkehrswege

Für Baustofftransporte größeren Umfanges dürfen die Straßen des ortsverbindenden Verkehrs nur mit Erlaubnis der jeweils zuständigen Straßenbau- und Straßenverkehrsbehörde benutzt wer- den. Zur Benutzung der übrigen Wege und Straßen die nicht in der Straßenbaulast der Luther

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2 1.09.2026 Leistungsverzeichnis Deckensanierung Seite 3 von 39 Fahrbahnsanierung Friedrichstr Deckensan. Fahrbahn

stadt Wittenberg liegen, bedarf es der Genehmigung des jeweiligen Unterhaltungspflichtigen und Eigentümers.

a) Die Genehmigung der Benutzung solcher Wege und Flächen hat der AN vorher vom jeweils zuständigen Eigentümer einzuholen. Von den erteilten Genehmigungen ist der AG sofort zu un- terrichten, damit der Zustand der Wege, sofern erforderlich und nicht bereits durch andere AN geschehen, vor und nach Benutzung gemeinsam mit dem AG, dem Eigentümer und unter Um- ständen mit einem Sachverständigen festgestellt werden kann.

b) Der Zustand ist durch Fotoaufnahmen zu belegen. Diese benutzten Wege sind vom AN wäh- rend der Bauzeit in gut befahrbarem Zustand zu halten.

c) Für Schäden an Gemeinde-, Wirtschafts- und Privatwegen sowie an Fremdgelände und für sonstige Entschädigungsansprüche, die durch die Bauarbeiten und besonders durch Material- und Gerätetransporte verursacht werden, hat der AN oder bei gleichzeitiger Benutzung alle betei- ligten AN gemeinsam aufzukommen. Werden diese Wege von mehreren Auftragnehmern gemeinsam benutzt, so haben sie vom Zeit- punkt der gleichzeitigen Benutzung an zu den Unterhaltungs- und Instandsetzungskosten ge- meinsam beizutragen und untereinander hierüber eine Vereinbarung abzuschließen.

Mit der Schlussrechnung hat der AN Bescheinigungen vorzulegen, dass von den für die benutz- ten Verkehrswege zuständigen Eigentümern, Pächtern etc. Entschädigungsansprüche nicht mehr geltend gemacht werden.

2.3 Zugänge, Zufahrten

Als Baustellenzufahrten stehen bauseits die kommunalen Straßen zur Verfügung. Soweit es sich bei den Zuwegungen um Wirtschafts- und Anliegerwege oder sonstige Straßen handelt, über- nimmt der AG keine Gewähr für den Transport von Baustoffen, Geräten, Maschinen und Bauma- terialien. Zur Benutzung von Wegen bzw. Straßen einschl. vorhandener Bach- und Grabenübergänge und deren Belastbarkeit hat sich der AN vor Angebotsabgabe bei den zuständigen Wege- und Stra- ßeneigentümern genau zu erkundigen und evtl. erforderliche Genehmigungen für die Benutzung zu schaffen. Alle hiermit verbundenen Kosten, auch etwaige durch den AN verursachte diesbezügliche Schäden sind von Ihm zu tragen.

Der AN hat für alle Ansprüche Dritter aus Flurschäden und sonstigen Schäden außerhalb des Baustellenbereiches aufzukommen.

2.4 Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen

Entnahmemöglichkeiten von Strom und Wasser, sowie die Möglichkeit zur Ableitung von Abwas- ser sind im Einzelnen mit den jeweils zuständigen Institutionen abzusprechen.

2.5 Lager- und Arbeitsplätze

Lager- und Arbeitsplätze können vom AG nicht zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus er- forderliche Lager- und Arbeitsplätze hat der AN zu beschaffen.

Die Kosten sind durch die Vertragspositionen abgegolten.

2.6 Oberflächenwasser

Die Arbeitsflächen sind stets mit ausreichendem Quergefälle zur raschen Entwässerung anzule

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gen. Während der Bauzeit ist die schadlose Ableitung des Oberflächenwassers Sache des AN. Die Aufwendungen hierfür sind in die Einheitspreise einzurechnen; eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht.

2.7 Boden- und Untergrundverhältnisse

Der Untersuchungsbericht wird als Anlage beigefügt.

2.8 Seitenentnahme und Ablagerungsstellen

entfällt

2.9 Zu schützende Bereiche und Objekte

Die Arbeiten sind so auszuführen, dass die vorhandenen, außerhalb des Einbaubereiches liegen- den Schieber- Hydrantenkappen sowie Rinnenanlagen nicht beschädigt bzw. verschmutzt wer- den.

Die Lagerplätze sind unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten bzw. bei Umsetzen auf eine ande- re Baustelle (Lagerplatz) wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Alle im Bereich der Baustelle vorhandenen Absteck- und Vermessungspunkte, Grenzsteine, sind zu erhalten und ggf. zu sichern. Auf die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz gegen Baulärm entspr. Immissions- schutzgesetzes wird verwiesen. Für den Natur-, Landschafts-, Denkmal-, Immissions- und Gewässerschutz sowie über Bodenfun- de gelten die jeweiligen Gesetze, Vorschriften, Verordnungen usw. in der jeweils neuesten Fas- sung. Bei der Durchführung aller Bauarbeiten ist das Gesetz zum Schutz vor schädlichen Um- welteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vor- gänge zu beachten. Sämtliche Leistungen sind so auszuführen und abzusichern, dass jede Ver- unreinigung von Boden, Schichten- und Grundwasser unterbleibt.

Die vorhandenen Grünflächen im nördlichen Bereich der Friedrichstraße (östlich und westlich der Fahrbahn) dürfen weder für Baustelleneinrichtung genutzt noch befahren werden. Es sind analog zu den Gehwegen Absperrschranken entlang der Fahrbahn aufzustellen um die direkt an der Fahrbahn liegende Grünfläche vom Baustellenbereich abzugrenzen.

  1. Angaben zur Ausführung

3.1 Verkehrsführung, Verkehrssicherung

Der Baubereich ist so zusichern, dass keine Gefahr für Verkehrsteilnehmer entsteht.

Die Baumaßnahme wird in Abstimmung mit der örtlichen Verkehrsbehörde der Lutherstadt Wit- tenberg unter Vollsperrung in zwei Bauabschnitten und einer Innerstädtischen Umleitung durch- geführt.

Der AN hat die Verkehrsführungs-/Verkehrssicherungspläne mit den richtliniengemäßen Beschil- derungen rechtzeitig mit dem Antrag auf Erteilung einer entsprechenden verkehrsbehördlichen Anordnung bei der zuständigen Behörde einzureichen. Eine Vorabstimmung ist schon mit den Behörden erfolgt.

Akute Verkehrsstörungen aller Art sind dem AG zu melden: Im Leistungsverzeichnis sind Positionen hierfür die Position „Gebühren für verkehrsrechtliche An- ordnungen“ enthalten.

Ein Verkehrssicherungsplan für die Baustelle, der die örtlichen Verhältnisse und vorhandene Be

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schilderung berücksichtigt, ist durch den AN zu erstellen. Die Sperrung ist mind. 2 Wochen vor Baubeginn vom AN bei der zuständigen Verkehrsbehörde zu beantragen.

Vor Erteilung der Genehmigung dürfen Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, nicht begonnen werden.

3.1.1 Verkehrsumleitung

Die Verkehrsführung während der Bauzeit für den regionalen sowie gegebenenfalls überregiona- len Verkehr.

Die Realisierung der Baumaßnahme ist unter Vollsperrung des Baufeldes in zwei Bauabschnit- ten durchzuführen, um die Erreichbarkeit der Einzelhändler (Penny-Markt und Getränke Quelle) jederzeit zu gewährleisten.

Der erste Bauabschnitt erstreckt sich von der Triftstraße bis zur Mitte der Zufahrt zum Parkplatz, während der zweite Bauabschnitt von dieser Mitte bis zur Annendorfer Straße verläuft.

Die Gehwege sind frei zu halten und sind zur Baustelle hin mittels Absperrschranken zu sichern. Die zu nutzenden Umleitungsstrecken sind in das Leistungsverzeichnis eingearbeitet. Zusätzlich sind diese mit der zuständigen Verkehrsbehörde abzustimmen.

Es ist eine Umleitung über die Triftstraße und die Annendorfer Straße in Richtung Labetz einzu- richten. Die Erreichbarkeit der Gewerbetreibenden ist jeweils mit anzuzeigen (je nach Forderung der zuständigen Verkehrsbehörde).

3.1.2 Verkehrssicherung

Die Baumaßnahme ist wie vorher angeführt unter Vollsperrung in zwei Bauabschnitten durchzu- führen. Die Ein- und Ausfahrt in das Baufeldes für LKW und Asphaltzug ist durch den AN festzu- legen. Das verwendete Material (Verkehrszeichen, Beleuchtung usw.) muss den Vorschriften der StVO, RSA und ZTV-SA entsprechen. Der Auftragnehmer hat die Verkehrssicherheit auf der Baustelle zu gewährleisten. Alle ggf. notwendigen Absperrungen sind ausreichend zu beleuchten. Für die Absperrung und Beleuchtung der Baustellen sind die StVO sowie die Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen (RSA) maßgebend. Beim Transport von Bodenmassen oder beim Umsetzen von Maschinen und Geräten sind ent- sprechende Vorkehrungen zu treffen, ggf. müssen Fahrzeuge und Maschinen vor Befahren der öffentlichen Straßen gesäubert werden.

Das Säubern der Straße, insbesondere der Baustellenzufahrten, wird nicht gesondert vergütet. Der AN haftet für eventuell durch Verschmutzung der Fahrbahn eintretende Verkehrsunfälle und Folgeschäden. Der AN hat die erforderliche Beschilderung für den Baustellenverkehr, zur Absperrung sowie die evtl. erforderlichen Beleuchtungsanlagen einschl. der Kabel zu stellen, zu installieren und ein- wandfreie, retroreflektierende, den Gütebedingungen entsprechende Schilder einzusetzen. Der AN hat die Beschilderungen min. 2 x täglich sowie zusätzlich unverzüglich nach einem Unwetter oder Sturm zu kontrollieren. Hierüber hat der AN einen Nachweis zu führen.

Die Kontrolle hat zu umfassen:

  • Feststellung der Vollständigkeit und des richtigen Standortes der Beschilderung und der Absperrmittel gem. Verkehrszeichenplan, einschl. ordnungsgemäßer Funktion der Beleuchtung.
  • Sofortiges Abstellen von Mängeln bzw. Ersetzen fehlender oder beschädigter Teile.
  • Reinigung verschmutzter Verkehrszeichen und Beleuchtungseinrichtungen.

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Es ist Sache des AN, zerstörte und verbrauchte Teile, die für eine ständige Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit notwendig sind, unverzüglich zu ersetzen

Der AG informiert vor Baubeginn die Einzelhändler sowie die Anwohner in der Friedrich- straße, hierfür ist nach Erteilung des Auftrages unverzüglich ein Bauleiter mit Kontaktda- ten zu benennen. Zusätzlich wird eine Pressemitteilung herauszugeben, die mit der Presse- stelle der Luth. Wittenberg durch den verantwortlichen Straßenbauleiter abgestimmt wird. Hierzu sind Zuarbeiten durch den AN zu leisten. Die Abfrage der nötigen Daten wird durch den Straßenbauleiter des AG erfolgen.

3.2 Bauablauf

Die Abwicklung der Arbeiten wird in 4 + 1 Bauphasen aufgeteilt.Diese gliedern sich wie folgt:

  1. Vermessen des Bestandes zur Erstellung eines Deckenbuches
  2. Abfräsen der Fahrbahnoberfläche um 12 cm im jeweiligen BA, 1. BA verkehrssichere Befahr- barkeit herstellen.
  3. Reparatur von Schächten und Straßenabläufen im jeweiligen BA
  4. Abstecken und Einbau Asphalt und Fugenverguss Anschlüsse sowie Höhenanpassung der Einbauten
  5. Vor Verkehrsfreigabe ist durch die vertraglich gebundenen Firma für Markierungs- arbeiten die entsprechende Markierung aufzubringen. Die Koordinierung erfolgt über den Straßenbauleiter der Lutherstadt Wittenberg.

Vor Beginn der Arbeiten werden die auszuführende Maßnahmen gemeinsam zwischen Auftrag- nehmern und AG festgelegt.

Der AN hat über den vorgesehenen Bauablauf einen Bauzeitenplan detailliert entsprechend den Hauptpositionen des LV zu erstellen, der auf den geforderten Fertigstellungstermin abgestimmt ist und diesen dem AG innerhalb von 10 Tagen nach Zuschlagserteilung zur Genehmigung vor zulegen.

3.3 Zeitliche Beschränkungen

Ab Baubeginn ist die Abwicklung der Arbeiten in maximal 5 Wochen durchzuführen.

  1. Sonstige Angaben

Oberflächliche Anlagen der Versorgungsträger (Schieber- und Hydrantenkappen, Schachtabde- ckungen, Kennzeichnung von Kabelkreuzungen u. dgl.) sind auszusparen. Die Kosten notwendig werdender Reinigung oder Freilegung von verschmutzten oder überbauten Anlagen trägt der AN.

Schachtanlagen des Entwässerungsbetriebes Lutherstadt Wittenberg dürfen nur mit der schriftli- chen Zustimmung geöffnet werden.

Die Anlieger sind zu informieren. Koordination der Lieferungen für Penny-Markt und Getränke Quelle bezüglich Warenanlieferung.

Die Aufrechterhaltung der Müllentsorgung der Anlieger muss gewährleistet werden. Hierzu müssen die Mülltonnen an einen mit dem Entsorger vereinbarten Sammelplatz durch den AN ver- bracht werden.

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4.1 Witterung

Witterungseinflüsse während der Ausführungszeit gelten gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 2 VOB/B nicht als Behinderung.

4.6. Anforderungen, Prüfungen, Abrechnung und Erstprüfung

4.6.1 Anforderungen

Der AN hat ständig fachkundiges und verantwortliches Aufsichtspersonal für die Bauausführung und für die Abrechnung auf der Baustelle einzusetzen. Bei Bildung einer Bieter- /Arbeitsgemeinschaft ist dem AG sofort ein gesamtverantwortlicher Bauleiter zu benennen.

4.6.2 Prüfungen

Zur Überwachung der eingebauten Mengen ist der AN verpflichtet, Verwertungsnachweise sind zu führen und auf Verlangen dem AG vorzulegen.

4.6.3 Abrechnung

Die Ermittlung des Einbaugewichtes von Binder- und Deckschicht erfolgt über das Gewicht des angelieferten Asphaltmischgutes anhand von Liefernachweisen unter Abzug nicht verbrauchter Restmengen.

Den Schlussrechnungen sind die dazugehörigen original Wiege- und Lieferscheine beizufügen. Liefer- und Wiegescheine sind von der örtlichen Bauaufsicht bei der Anlieferung des Materials anerkennen zu lassen. Restbestände von angelieferten Materialien sind sorgfältig aufzunehmen und zu entfernen. Ihr Gewicht ist bei der Ermittlung des zu vergütenden Gesamtgewichtes in Abzug zu bringen. Auf allen den Schlussrechnungen beizufügenden original Wiegescheinen müssen Brutto- und Ta- ragewichte von der Waage geprägt sein. Handschriftliche Eintragungen oder aus elektronischen Datenspeichern übernommene und ge- druckte Taragewichte sind nicht zulässig. Sämtliche anfallenden Lieferscheine sind auf der Baustelle unverzüglich dem AG zur Kenntnis vorzulegen. Lieferscheine, die zu einem späteren Zeitpunkt vorgelegt werden, werden nicht berücksichtigt. Aufmaße sind grundsätzlich gemeinsam mit dem AG durchzuführen und gegenseitig anzuerkennen. Es wird ein Mehrverbrauch von bis zu 10 % vergütet.

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2 1.09.2026 Leistungsverzeichnis Deckensanierung Seite 8 von 39 Fahrbahnsanierung Friedrichstr Deckensan. Fahrbahn

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

0 Los 0 Allgemein

0.1 Allgemein

0.1.1 Baustelle einrichten je zeitlich getrenntem Einsatz

0.1.1.1 Baustelle einrichten je zeitlich getrenntem Einsatz Geräte, Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel, die zur vertragsgemäßen Ausführung der Bauleistungen erforder- lich sind, auf die Baustelle bringen, bereitstellen und

  • soweit der Geräteeinsatz nicht gesondert vergütet wird - betriebsfertig aufstellen einschl. der dafür notwendigen Arbeiten. Die erforderlichen festen Anlagen herstellen. Baubüros, Unterkünfte, Werkstätten, Lager- schuppen und dgl., soweit erforderlich, antransportie- ren, aufbauen und einrichten. Strom-, Wasser-, Fern- sprechanschluss sowie Entsorgungseinrichtungen und dgl. für die Baustelle, soweit erforderlich, herstellen. Bei Bedarf Lagerplätze, sonstige Platzbefestigungen und Wege im Baustellenbereich anlegen. Oberbodenarbeiten einschl. Beseitigen von Aufwuchs für die Baustellenein- richtung, soweit erforderlich, ausführen. Flächen be- schaffen, sofern die vom AG zur Verfügung gestellten nicht ausreichen. Kosten für Vorhalten, Unterhalten und Betreiben der Geräte, Anlagen und Einrichtungen einschl. Mieten, Pacht, Gebühren und dgl. werden nicht mit dieser Pauschale, sondern mit den Einheitspreisen der betreffenden Teilleistungen vergütet. Soweit nicht für bestimmte Leistungen für das Einrichten der Bau- stelle gesonderte Positionen im Leistungsverzeichnis enthalten sind, gilt die Pauschale 1 psch ....................

0.1.1.2 Baustelle räumen Baustelle von allen Geräten, Anlagen, Einrichtungen und dgl. räumen. Benutzte Flächen und Wege entsprechend dem ursprünglichen Zustand herrichten. Soweit nicht gesonderte Positionen für bestimmte Leistungen des Räumens der Baustelle im Leistungsverzeichnis enthalten sind, gilt diese Pauschale für alle Leistungen dieses Abschnittes des Leistungsverzeichnisses. 1 psch ....................

0.1.1.3 Einholen von Genehmigungen Der Bieter kalkuliert in dieser Position alle Kosten und Aufwendungen zur Einholung und Bereitstellung der Genehmigungen und Erlaubnisse zur Durchführung der beauftragten Leistungen. Dabei sind die Kosten gem. der Gebührenordnung der Stadt (Genehmigung auf Sondernutzung, u. dgl.), des Landkreises (Sperrgenehmigung, u. dgl.) und evtl. anderer Träger öffentlicher Belange zu berücksichtigen und einzukalkulieren. Bestandteil dieser Position sind auch Kosten, die dem Auftragnehmer durch Abnahmehandlungen Dritter entstehen, wenn dafür Gebühren erhoben werden. (Eine Mehrfachabrechnung wegen Nichtabnahme aus

Übertrag: ....................

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2 1.09.2026 Leistungsverzeichnis Deckensanierung Seite 9 von 39 Fahrbahnsanierung Friedrichstr Deckensan. Fahrbahn

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Übertrag: .................... Gründen, die der Auftragnehmer verursachte, wird nicht gewährt.)

Hinweise: Enthalten die Genehmigungen und Erlaubnisse Beauflagungen, die dem Bauleistungsauftrag widersprechen oder deren Erfüllung offensichtlich Mehrkosten verursachen, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber schriftlich unter Beigabe von Kopien der entsprechenden Unterlagen darüber zu informieren und vor Beginn der Arbeiten eine Entscheidung zur Durchführung der Arbeiten oder Übernahme der Kosten abzufordern. Im Unterlassungsfall trägt der Auftragnehmer die Mehrkosten. 1 psch ....................

0.1.1.4 Abstimmung mit dem Auftraggeber Aufwendungen für die Zeit zur örtlichen Abstimmung und Festlegung von sonstigen Details, Absteckung usw., mit dem Auftraggeber. 1 psch ....................

0.1.1 Baustelle einrichten je zeitlich getrenntem Einsatz ....................

0.1.2 Baustellensicherung

Hinweise Der Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 StVO für die Vollsperrung ist mindestens 2 Wochen vor Baubeginn einzurei- chen.

Vor Baubeginn hat der AN eine Presseinformation über die Vollsperrung, Umleitungsstrecke sowie der Verlegung von Bushaltestellen öffentlich zu annoncieren.

Die Anwohner/ Anlieger- information über die Vollsperrung sowie die In- formation an Penny-Markt und Getränke Quelle wird durch den AG schrift- lich durchgeführen. Hierzu ist nach Erteilung des Auftrages unverzüglich ein Bauleiter mit Kontaktdaten zu benennen.

Die Baustelle ist von den vorhanden Grünflächen und Bäumen Mittels Ab- sperrschranken abzusperren, um ein Betreten der Baustelle durch Passanten zu verhindern. Zudem darf die Grünfläche nicht befahren oder als Lagerfläche genutzt werden.

Vor Verkehrsfreigabe ist durch die vertraglich gebundene Firma für Markierungsarbeiten die entsprechende Markierung aufzubringen. Die Koordinierung erfolgt über den Straßenbauleiter der Luther- stadt Wittenberg.

0.1.2.1 Verkehrssicherung längerer Dauer aufbauen und abbauen (für zwei Bauabschnitte) Verkehrssicherung längerer Dauer aufbauen und abbauen (für zwei Bauab- schnitte unter Vollsperrung) einschließlich:

sämtlicher Verkehrszeichen, Zusatzzeichen inkl. Beschriftung und Piktogram- men, Plantafeln inkl. Beschriftung und Piktogrammen sowie Verkehrseinrichtun- gen (Absperrgeräte, Warnleuchten und Aufstellvorrichtungen) betriebsfertig aufbauen.

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2 1.09.2026 Leistungsverzeichnis Deckensanierung Seite 10 von 39 Fahrbahnsanierung Friedrichstr Deckensan. Fahrbahn

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Vorhalten, Kontrolle, Wartung, Instandsetzung, Betreiben und Abbauen sind jeweils mit einzukalkulieren. Vorübergehende Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführen. Verkehrssicherung an Arbeitsstelle. Nach Verkehrskonzept des AN. Vorhandene Verkehrsschilder sowie Fahrbahnmarkierungen außer Kraft setzen ist mit einzukalkulieren.

Länge des Arbeitsbereiches Friedrichstraße von Knoten Triftstr. bis Knoten An- nendorfer Str. unter Vollsperrung in zwei Bauabschnitten

  1. Bauabschnitt von Knoten Triftstr. bis Mitte Zufahrt Einzelhändler
  2. Bauabschnitt von Mitte Zufahrt Einzelhändler bis Knoten Annendorfer Str.

Bauphase 1 bis 3, Absicherung dieser Leistungen incl. der Sicherung von Auf- grabungen und Schachtzugängen zum Geh- und Radwegbereich durch Schran- kenzaun nach ZTV-SA ,

Sicherung des Fußgängerverkehrs durch barrierefreien Überquerungsstellen mit Hilfe von Anrampungen zur differenzierten Bordhöhenangleichung und Herstellung von Zusatzzeichen zur zusätzlichen Beschilderung von Verkehrszeichen.

Verkehrsrechtliche Anordnung nach Unterlagen des AN einholen und zugehörige Unterlagen erstellen. Erforderliche Ortsbesichtigungen zur Erstellung der Planunterlagen für die verkehrsrechtliche Anordnung durchführen. Anfallende Gebühren für verkehrsrechtliche Anordnung sind einzukalkulieren.

Folgende Punkte sind bei der Erarbeitung der Umleitung sowie Verkehrssiche- rung zu berücksichtigen:

Friedrichstraße zw. Krzg. Triftstraße und Krzg. Annendorfer Straße, Fahr- bahnsanierung, Schachtreparatur sowie Reparatur eines Schiebers

Umleitung zum Penny-Markt sowie Getränke Quelle Umleitungsführung über Triftstraße und Annendorfer Straße, Beschilderung ist an den jeweiligen Bauabschnitt anzupassen

im Baubereich Aufstellung Vz 239 mit Zz 1012- 32,

Presseinformation vor Baubeginn insbesondere über kostenfrei zugängliche Printmedien herausgeben

1 psch ....................

0.1.2 Baustellensicherung ....................

0.1 Allgemein ....................

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2 1.09.2026 Leistungsverzeichnis Deckensanierung Seite 11 von 39 Fahrbahnsanierung Friedrichstr Deckensan. Fahrbahn

Zusammenstellung

0.1.1 Baustelle einrichten je zeitlich getrenntem Einsatz .................... 0.1.2 Baustellensicherung .................... 0.1 Allgemein ....................

Summe ....................

zzgl. MwSt ......... % ....................

Gesamtsumme ....................

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2 1.09.2026 Leistungsverzeichnis Deckensanierung Seite 12 von 39 Fahrbahnsanierung Friedrichstr Deckensan. Fahrbahn

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

1 Los 1 Deckensan. Friedrichstr.

1.1 Allgemein

1.1.1 Vermessungs- und Absteckarbeiten

1.1.1.1 Ausführung von Vermessungs- und Absteckungsarbeiten über die gesamte Bauzeit Ausführung von Vermessungs- und Absteckungsarbeiten über die gesamte Bauzeit

Vermessungsarbeiten für Deckenbuch Durchführung aller Vermessungs- und Absteckarbeiten, die zur geordneten Durchführung, Auswertung, Kontrolle, Dar- stellung und georeferenzierten Dokumentation (Lage und Höhe, Lagesystem ETRS 89 UTM 32 und Höhensystem DHHN2016) für die Erstellung eines Deckenbuches und der Absteckung des Deckenbuches für die Ausführung der Bauleistung für die Sanie- rung der Fahrbahndecke der Friedrichstraße zwischen Knoten Triftstraße und Knoten Annendorfer Straße, einschl. Erstellung der Mengenermittlung und prüffähigen Abrechnungsunterlagen erforderlich sind wie bspw.: vor dem Einbau: Aufnahme Querprofile des Straßenkörpers mindestens alle 20 m und markanten Punkten auch dichter, Absteckung der Gradiente aus dem zu erstellenden Deckenbuch Kontrollmessung zwischen dem Bestand und der Planung Men- genermittlung für die Erstellung der prüffähigen Abrechnungsun- terlagen usw. Bei sämtlichen Vermessungsarbeiten ist sicherzu- stellen, dass folgende Messgenauigkeiten mindestens eingehal- ten werden:

Lage und Höhe von (Einzel-)Punkten: +/- 1 cm

Die Beschaffung und Heranführung von erforderlichen Festpunk- ten, welche für die Durchführung der Leistung erforderlich sind, ist Sache des AN und ist in dieser Position miteinzukalkulieren.

Der AN hat die zu beschaffenden und herangeführten Festpunkte vor Ort einzumessen und deren Lage- und Höhe mit dem eige- nen Messnetz zu vergleichen. Abweichungen sind aufzuklären und zu korrigieren. Die Festpunkte sind in den Arbeitskarten/Plänen des AN darzustellen.

Die Darstellungen des AN erfolgen auf Grundlage des Lagesys- tems ETRS 89 UTM 32 und des Höhensystems DHHN2016. Alle Zeichnungen sind CAD-gestützt zu erstellen und als DXF bzw. DWG-Datei sowie als Plot- und PDF-Datei dem AG zu überge- ben. Die Ergebnisse sind dem AG in schriftlicher und digitaler Form in 1-facher Ausfertigung zur Verfügung zu stellen. 1 psch ....................

1.1.1 Vermessungs- und Absteckarbeiten ....................

1.1.2 Deckenbuch

1.1.2.1 Deckenbuch erstellen Deckenbuch erstellen

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2 1.09.2026 Leistungsverzeichnis Deckensanierung Seite 13 von 39 Fahrbahnsanierung Friedrichstr Deckensan. Fahrbahn

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Auswertung der Meßergebnisse aus der v.g. Position und Erstel- len eines Deckenbuches für die Bauausführung mit Achse und Gradiente. Neuprofilierung der Fahrbahnoberfläche in der Höhe und Aus- weis des Profilausgleichs in Längs- und Querrichtung. Erstellung eines Deckenhöhenplanes mit Höhenschichtlinien.

Prüfung und Bestätigung / Freigabe durch den AG. Prüfzeit eine Woche. 1 psch ....................

1.1.2 Deckenbuch ....................

1.1 Vermessung und Deckenbuch ....................

1.2 Aufbrucharbeiten

1.2.1 Fräsen und Schneiden Fahrbahndecke

1.2.1.1 Fahrbahnoberfläche fräsen, laden und abfahren Fahrbahnoberfläche fräsen, laden und abfahren Vorhandene Asphalt-/ Betondecke fräsen, Frästiefe circa 12 cm (entsprechend Deckenbuch) teilweise Asphaltüberzug mit d bis 4 cm Material fräsen und laden Verwertungsklasse A Aufbruchgut der Verwertung entsprechend Verwertungsklasse nach Wahl des AN zuführen 2500 m² .................... ....................

1.2.1.2 Anarbeitung Hochbord Anarbeitung Hochbord Zulage für Beton fräsen bis an den Hochbord heran Anarbeitung Bordanlage 620 m .................... ....................

1.2.1.3 Anarbeitung Einbauteile Anarbeitung Einbauteile Zulage für Beton fräsen bis an Einbauten heran Anarbeitung Einbauten Schachtabdeckungen, Schieberkappen, Straßenabläufe 26 St .................... ....................

1.2.1.4 STLB-Bau 04/2026 080 Betondecke schneiden D 10-15cm T 10-15cm laden Betondecke schneiden, Beton unbewehrt, Deckendicke über 10 bis 15 cm, Tiefe der zu bearbeitenden Fläche über 10 bis 15 cm, anfallende Stoffe laden, Entsorgung wird gesondert vergütet. 38 m .................... ....................

1.2.1.5 Erschwernis Straßenabläufe Erschwernis Straßenabläufe, beim Asphalt- bzw. Betondecke fräsen und Asphalteinbau. Anarbeitung bis an Einbauteile heran Erschwernis beim Anspritzen und Einbauen 11 St .................... ....................

1.2.1.6 Erschwernis durch Hydranten-/ Schieberkappen

Übertrag: ....................

[Seite 17]

2 1.09.2026 Leistungsverzeichnis Deckensanierung Seite 14 von 39 Fahrbahnsanierung Friedrichstr Deckensan. Fahrbahn

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Übertrag: .................... Erschwernis durch Hydranten-/ Schieberkappen, beim Asphalt-/ Betondecke fräsen und Asphalteinbau. Schieberkappen ausbauen und ggf. Entsorgen (nach Absprache mit AG) Erschwernis beim Anspritzen und Einbauen 2 St .................... ....................

1.2.1.7 Erschwernis Kontrollschächte Erschwernis Kontrollschächte, beim Asphalt-/ Betondecke fräsen und Asphalteinbau. Erschwernis beim Anspritzen und Einbauen Anarbeitung an Bauteile heran 13 St .................... ....................

1.2.1 Fräsen und Schneiden Fahrbahndecke ....................

1.2 Aufbrucharbeiten ....................

1.3 Erneuerung Straßenabläufe

1.3.1 Defekten Straßenablauf wechseln

1.3.1.1 Beton Straßenablauf 1a-5d-10a-A4 Aufsatz Straßenablauf D400 L/B 500/500mm pultförmig setzen C20/25 D 10cm Betonteilkombination für Straßenablauf für quadratischen Aufsatz, ohne Schlammraum, mit verzinktem Eimer, DIN 4052 - 1a - 5d - 10a - A4, mit Steck- muffe, Aufsatz für Ablauf DIN 4052, Rost aus Gusseisen, Rahmen mit Eimer- auflage, Klasse D 400 DIN EN 124-1, Maße L/B 500/500 mm, pultförmig, mit Einlage, auf Betonauflager setzen, Beton C 20/25 DIN EN 206, Dicke mind. 10 cm, Ablauf an Leitung anschließen. Herstellung aller Fugen inkl. Material

Die zu wechselnden Straßenabläufe befinden sich an den folgenden Positionen:

  1. gegenüber HsNr. 62
  2. vor HsNr. 63
  3. vor HsNr. 68
  4. vor HsNr. 71
  5. in der Annendorfer Str. -> Einmündungsbereich Friedrichstraße 6 St .................... ....................

1.3.1.2 Aufsatz Straßenablauf D400 L/B 500/500mm pultförmig ausbauen Auflageringe ziehen H bis 5cm Aufsatz für Straßenablauf DIN 4052, Roste aus Gusseisen, Rahmen mit Eimerauflage, Klasse D 400 DIN EN 124-1, Maße L/B 500/500 mm, pultförmig, mit Einlage, ausbauen aus Straßenoberbau, durch Einbau von Auflageringen vollfugig in WW-Schachtkopfmörtel DIN 19573 auf neue Höhe ziehen, Anhebehöhe bis 5 cm, Aufbruchgut entfernen, Aufbruchfreiraum verfüllen mit bitumenhaltigem Mischgut. 5 St .................... ....................

1.3.1.3 STLB-Bau 04/2026 009 Eimer Ablauf A4 Eimer DIN 4052-4 für Straßenablauf, Form A4. 5 St .................... ....................

1.3.1.4 Bedarfsposition Anschluss Rohrleitung Straßenablauf an Kanal reparieren

Übertrag: ....................

[Seite 18]

2 1.09.2026 Leistungsverzeichnis Deckensanierung Seite 15 von 39 Fahrbahnsanierung Friedrichstr Deckensan. Fahrbahn

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Übertrag: ....................

  • Eventualposition* Anschluss Rohrleitung Straßenablauf an Kanal reparieren ggf. Muffen und Dichtungen ersetzen sowie die Anbindung an den RW- Kanal wasserdicht Herstellen 10 m .................... nur E-Preis

1.3.1 Defekten Straßenablauf wechseln ....................

1.3 Erneuerung Straßenabläufe ....................

1.4 Straßenbau

1.4.1 Asphalteinbau

1.4.1.1 Fuge u. Risse Bit.-vergussmasse auf gefrässter Unterlage B 10mm T 20mm Fuge ZTV Fug-StB Fugenspalt mit Druckluft säubern und trock- nen, Fugenwandung mit Voranstrichmittel vorbehandeln, Fugen- raum bis max. 15 mm unter Oberkante mit komprimierbarem, bis 200 Grad C standfesten Füllstoff ausfüllen, mit Bitumenver- gussmasse TL Fug-StB füllen, Fugenbreite 10 mm, Fugentiefe 20 mm, Einzellänge über 100 bis 250 m. Material: N2 2110,5 m .................... ....................

1.4.1.2 Unterlage reinigen Betondeckschicht gefräst komb.Saug-Kehrmaschinen Reinigen der Unterlage für Betondeckschichten gefräst, für das Aufsprühen von bitumenhaltigem Bindemitteln, durch Entfernen der Schmutzschicht, mit kombinierten Saug-/Kehrmaschinen, nicht gebundene Stoffe abfegen, aufnehmen und entsorgen, Vergütung der Entsorgung ist einzukalkulieren. 2500 m² .................... ....................

1.4.1.3 Bitumenh.Bindem. aufsprühen 400 g/m² C60BP4-S auf Betonfläche gefräst Bitumenhaltiges Bindemittel aufsprühen, ZTV Asphalt-StB, 400 g/m², polymermodifizierte Bitumenemulsion C60BP4-S TL BE-StB und DIN EN 13808, ganzflächig, auf Betonflächen gefräst, für den Einbau von Asphaltbinderschichten. 2500 m² .................... ....................

1.4.1.4 Asphaltbinderschicht Fahrbahn AC16BS D 6 cm 25/55-55 A liefern und ein- bauen

Asphaltbinderschicht Fahrbahn AC16BS D 6 cm 25/55-55 A lie- fern und einbauen

Asphaltbinderschicht ZTV Asphalt-StB, in Fahrbahnen, Misch- gutart AC 16 B S, natürliche Gesteinskörnung TL Gestein, unter Verwendung mineralischer Ersatzbaustoffe (MEB) gemäß Er- satzbaustoffverordnung (EBV), Schichtdicke 6 cm, punktuell ggf. bis 10 cm je nach Beschaffen- heit der Unterlage Bindemittel polymermodifiziertes Bitumen 25/55-55 A TL Bitu- men-StB und DIN EN 14023, Einbau zwischen Randeinfassungen, Einbau mit Fertiger.

Übertrag: ....................

[Seite 19]

2 1.09.2026 Leistungsverzeichnis Deckensanierung Seite 16 von 39 Fahrbahnsanierung Friedrichstr Deckensan. Fahrbahn

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Übertrag: ....................

2500 m² .................... ....................

1.4.1.5 STLB-Bau 04/2026 080 Asphaltbinderschicht Profilausgleich Straße AC16BS 25/55-55 A Asphaltbinderschicht ZTV Asphalt-StB, zum Profilausgleich für Straßen Mischgutart AC 16 B S, natürliche Gesteinskörnung TL Gestein, Bindemittel polymermodifiziertes Bitumen 25/55-55 A TL Bitumen-StB und DIN EN 14023. 50 t .................... ....................

1.4.1.6 STLB-Bau 04/2026 080 Asphaltbinderschicht Profilausgleich Straße AC16BS 25/55-55 A von Hand Asphaltbinderschicht ZTV Asphalt-StB, zum Profilausgleich für Straßen Mischgutart AC 16 B S, natürliche Gesteinskörnung TL Gestein, Asphaltgranulat kann zugegeben werden, Bindemittel polymermodifiziertes Bitumen 25/55-55 A TL Bitumen-StB und DIN EN 14023, Einbau von Hand. 10 t .................... ....................

1.4.1.7 Asphaltbinderschicht ZTV Asphalt-StB, für Anrampungen an Einbauten, Einmündungen sowie Zufahrten Asphaltbinderschicht ZTV Asphalt-StB, für Anrampungen an Einbauten, Ein- mündungen sowie Zufahrten, Mischgutart AC 16 B S, natürliche Gesteinskörnung TL Gestein, Bindemittel po- lymermodifizie 15 t .................... ....................

1.4.1.8 Schachtabdeck. anpassen Fahrbahn Schachtabdeckung anpassen, aus Gusseisen mit Betonfüllung, in Fahrbahnen, aus Asphalt, Fugen herstellen ist einzukalkulieren. 6 St .................... ....................

1.4.1.9 STLB-Bau 04/2026 080 Straßenablauf anpassen Fahrbahn Auflageringe Straßenablauf anpassen, aus Beton, Aufsatz aus Gusseisen, in Fahrbahnen, Ausführung mit Auflageringen. 11 St .................... ....................

1.4.1.10 Straßenkappe Tragpl. höhenverstellbar entsprechend Bestand Guss Be- ton Straßenkappe einschl. Tragplatte DIN 3580-1, höhenverstellbar, einwalzen, entsprechend Bestand , DIN 3581, Gehäuse und Deckel aus Gusseisen, Tragplatte aus Beton, Anpassen ist einzukalkulieren.

2 St .................... ....................

1.4.1.11 Unterlage reinigen Asphaltschicht komb.Saug-Kehrmaschinen Reinigen der Unterlage für Asphaltschichten, für das Aufsprühen von bitumenhaltigem Bindemitteln, durch Entfernen der Schmutzschicht, mit kombinierten Saug-/Kehrmaschinen, nicht gebundene Stoffe abfegen, aufnehmen und entsorgen, Vergütung der Entsorgung ist einzukalkulieren. 2500 m² .................... ....................

1.4.1.12 Bitumenh.Bindem. aufsprühen 300g/m²

Übertrag: ....................

[Seite 20]

2 1.09.2026 Leistungsverzeichnis Deckensanierung Seite 17 von 39 Fahrbahnsanierung Friedrichstr Deckensan. Fahrbahn

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Übertrag: .................... Bitumenhaltiges Bindemittel aufsprühen, ZTV Asphalt-StB, 300 g/m², polymermodifizierte Bitumenemulsion C60BP4-S TL BE-StB und DIN EN 13808, ganzflächig, auf frischen Asphaltbinderschichten, für den Einbau von Asphaltdeckschichten aus Splittmastixasphalt oder Asphaltbeton. 2500 m² .................... ....................

1.4.1.13 Splittmastixasphaltdeckschicht SMA 8S D 4 cm 25/55-55 A mit Fertiger Asphaltdeckschicht aus Splittmastixasphalt ZTV Asphalt-StB, in Sammelstraßen, ohne Mittelnaht „heiß an heiß‟, Mischgutart SMA 8 S, natürliche Gesteinskörnung TL Gestein, Schichtdicke 4 cm (entsprechend dem erstellten Decken- buch), Bindemittel polymermodifiziertes Bitumen 25/55-55 A TL Bitu- men-StB und DIN EN 14023,

auf die noch warme Oberfläche 0,5 bis 1 kg/m2 gebrochene Ge- steinskörnung der Lieferkörnung 1/3 streuen, einwalzen, nicht gebundene Stoffe abfegen, aufnehmen und entsorgen, Entsor- gung ist mit einzukalkulieren, Einbau zwischen Randeinfassungen. 2500 m² .................... ....................

1.4.1.14 Anschlussfuge nachschneiden und vergießen Anschlussfuge nachschneiden und vergießen Anschlussfuge Asphalt/ Asphalt, Asphalt/ Beton und Asphalt/ Bord nachschneiden und bituminös vergießen Tiefe bis 4 cm Breite 1 cm Material N2 760 m .................... ....................

1.4.1.15 Fugen um Straßeneinbauten nachschneiden und vergießen Fugen um Einbauten nachschneiden und vergießen Fugen an Abläufen, Kappen, Schächten nachschneiden, säubern und bituminös vergießen Tiefe bis 4 cm Breite 1 cm Material N2 Schneidrückstände sind zu aufzunehmen und zu entsorgen Entsorgung ist mit einzukalkulieren 65 m .................... ....................

1.4.1 Asphalteinbau ....................

1.4 Straßenbau ....................

[Seite 21]

2 1.09.2026 Leistungsverzeichnis Deckensanierung Seite 18 von 39 Fahrbahnsanierung Friedrichstr Deckensan. Fahrbahn

Zusammenstellung

1.1.1 Vermessungs- und Absteckarbeiten .................... 1.1.2 Deckenbuch .................... 1.1 Vermessung und Deckenbuch ....................

1.2.1 Fräsen und Schneiden Fahrbahndecke .................... 1.2 Aufbrucharbeiten ....................

1.3.1 Defekten Straßenablauf wechseln .................... 1.3 Erneuerung Straßenabläufe ....................

1.4.1 Asphalteinbau .................... 1.4 Straßenbau ....................

Summe ....................

zzgl. MwSt ......... % ....................

Gesamtsumme ....................

[Seite 22]

2 1.09.2026 Leistungsverzeichnis Deckensanierung Seite 19 von 39 Fahrbahnsanierung Friedrichstr Deckensan. Fahrbahn

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

2 Los 2 Reparatur Schächte

2.1 Entwässerungsbetrieb Lutherstadt Wittenberg

2.1.1 Rückbau SW- und RW-Schacht

2.1.1.1 Betondecke schneiden, Dicke bis 20 cm Betondecke schneiden, Dicke bis 20 cm

Betondecke schneiden, Beton unbewehrt, Deckenschicht bis 20 cm. 56 m .................... ....................

2.1.1.2 Betondecke aufbrechen

Betondecke aufbrechen, Schichtdicke bis 20 cm, Anfallende Aufbruchstoffe einer Verwertung zuführen. Ausführung in Kleinstflächen mit anteiliger Handschachtung. 50 m² .................... ....................

2.1.1.3 Vorhandenen Schacht freilegen, verfüllen und verdichten Vorhandenen Schacht freilegen, Schacht freilegen, Erdarbeiten ausführen, Tiefe bis 2,00 m, Aushubmassen seitlich lagern und nach Schachtreparatur verfüllen und verdichten,

übriges Material der Verwertung zuführen, Entsorgungs- und Verwertungskosten trägt AN. 40 m³ .................... ....................

2.1.1.4 Zulage Handschachtung Zulage Handschachtung, Boden lösen und seitlich lagern, Arbeiten von Hand für Boden, der aus besonderen Gründen nicht maschinell gelöst werden kann,

Nur auf besondere Anordnung des AG ausführen,

Mengenermittlung nach Aufmaß an Abtragprofilen. 1 m³ .................... ....................

2.1.1.5 Verbau für Schachtgrube, Baugrubentiefe bis 2 m Verbau DIN 18303 für Schachtgrube, Baugrubentiefe bis 2 m Verbau für Schachtgrube herstellen, Baugrubentiefe bis 2 m Verbau vorhalten und nach Fertigstellung der Bauarbeiten wieder vollständig zurückbauen. Erschwernis durch beengte Verhältnisse. 35 m² .................... ....................

2.1.1.6 Vorhandene Schachtabdeckung fachgerecht ausbauen, zwischenlagern und wieder fachgerecht einbauen Vorhandene Schachtabdeckung fachgerecht ausbauen, zwischenlagern und wieder fachgerecht einbauen

Schächte : S2, S5, S6, R3, R5, R8 (siehe beigefügte Lagepläne) 6 St .................... ....................

2.1.1.7 Vorhandene Schachtabdeckung fachgerecht ausbauen und entsorgen Vorhandene Schachtabdeckung fachgerecht ausbauen und entsorgen

Übertrag: ....................

[Seite 23]

2 1.09.2026 Leistungsverzeichnis Deckensanierung Seite 20 von 39 Fahrbahnsanierung Friedrichstr Deckensan. Fahrbahn

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Übertrag: ....................

vorhandene Schachtabdeckung ausbauen, Aufbruchgut einschl. Schachtabdeckungen in Eigentum des AN übernehmen und von der Baustelle entfernen. Entsorgungs- und Verwertungskosten trägt AN.

Schächte: S3, S8 und R6 (siehe beigefügte Lagepläne) 4 St .................... ....................

2.1.1.8 Abbruch Schacht bis einschließlich Konus, lichte Tiefe bis 1,50 m Abbruch Schacht bis einschließlich Konus, lichte Weite bis 1000 mm, WD = 150 mm, Tiefe bis 1. Schachtring (einschl. Ko- nus),

Abbruch Schacht bis einschließlich Konus, rund oder rechtecking lichte Weite bis 1000 mm, Wanddicke bis 15 cm lichte Tiefe bis 1,50 m, aus Mauerwerk oder Beton. Aufbruchgut in Eigentum des AN übernehmen und von der Baustelle entfernen. Entsorgungs- bzw. Verwertungskosten trägt der AN. Erdarbeiten in Bodenklassen 2-5 ausführen, incl. Verbau der Baugrube.

Schacht: S2 (siehe beigefügten Lageplänen)

1 St .................... ....................

2.1.1.9 Abbruch Schacht bis einschließlich Konus, lichte Tiefe bis 2,00 m Abbruch Schacht bis einschließlich Konus, lichte Weite bis 1000 mm, WD = 150 mm, Tiefe bis 1. Schachtring (einschl. Konus),

Abbruch Schacht bis einschließlich Konus, rund oder rechteckig lichte Weite bis 1000 mm, Wanddicke bis 15 cm lichte Tiefe bis 2,00 m, aus Mauerwerk oder Beton. Aufbruchgut in Eigentum des AN übernehmen und von der Baustelle entfernen. Entsorgungs- bzw. Verwertungskosten trägt der AN. Erdarbeiten in Bodenklassen 2-5 ausführen, incl. Verbau der Baugrube.

Schacht: R8 (siehe beigefügten Lageplänen)

1 St .................... ....................

2.1.1 Rückbau SW- und RW-Schacht ....................

2.1.2 Einbau SW- und RW-Schacht

2.1.2.1 Schachthals SH-M 1000/625x850, liefern und einbauen Schachthals SH-M 1000/625x850, liefern und einbauen

Schachthals mit angeformten Schachtring als Betonfertigteil, Typ 2, nach DIN EN 1917 und DIN 4034-1 liefern und einbauen. Hals dicht gegen drückendes Wasser

[Seite 24]

2 1.09.2026 Leistungsverzeichnis Deckensanierung Seite 21 von 39 Fahrbahnsanierung Friedrichstr Deckensan. Fahrbahn

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Verwendung von Zementen mit hohem Sulfatwiderstand nach DIN 1164, Grad der Aggressivität nach DIN 4030: stark angreifend

Schacht: S2 und R8 (siehe beigefügten Lageplänen)

2 St .................... ....................

2.1.2.2 Schachtring SR-M 1000x250, liefern und einbauen Schachtring SR-M 1000x250, liefern und einbauen

Schachtringe als Betonfertigteil, Typ 2, nach DIN EN 1917 und DIN 4034-1 liefern und einbauen. Ring dicht gegen drückendes Wasser,

Verwendung von Zementen mit hohem Sulfatwiderstand nach DIN 1164, Grad der Aggressivität nach DIN 4030: stark angreifend

Schacht: S2 (siehe beigefügten Lageplänen)

1 St .................... ....................

2.1.2.3 Auflagerring aus Beton (H=40 mm, H=60 mm, H=80mm, H=100mm) mit Ver- schiebesicherung Auflagerring aus Beton (H=40 mm, H=60 mm, H=80mm, H=100mm) mit Ver- schiebesicherung

Verschiebesicherung, entsprechend DIN 4034-1 für Schachthals 625 mm AR-V 625 x H, Ring dicht gegen drückendes Wasser, liefern und in Zementmör- tel versetzen.

Möglichst nur 2 Stück Auflagerringe verwenden, Auflagerringe > 2 Stück nur auf besondere Anordnung des AG ausführen,

Abrechnung nach tatsächlicher eingebauter Anzahl 10 St .................... ....................

2.1.2.4 Schachtabdeckung BEGU nach DIN 19584, D 400, m.L. Schachtabdeckung BEGU nach DIN 19584, D 400, m.L.

Klasse D400 entsprechend DIN EN 124/DIN 1229 lichte Weite: 610 mm Bauhöhe: 160 mm BEGU-Rahmen DIN 19584-5 hochziehbar rund BEGU-Deckel DIN 19584-2 mit dämpfender Einlage, mit Lüftungsöffnungen, Auflageflächen mechanisch bearbeitet, Halterungen für Schmutzfänger, liefern und einbauen.

Schacht: S3, S8, R6 und R8 (siehe beigefügte Lagepläne)

4 St .................... ....................

2.1.2.5 Schmutzfänger aus Stahl, verzinkt Schmutzfänger aus Stahl, verzinkt

für Schachtabdeckung, entsprechend DIN 1221

Übertrag: ....................

[Seite 25]

2 1.09.2026 Leistungsverzeichnis Deckensanierung Seite 22 von 39 Fahrbahnsanierung Friedrichstr Deckensan. Fahrbahn

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Übertrag: .................... schwere Ausführung, liefern und einbauen. Schacht S3 und R6 (siehe beigefügten Lageplänen)

2 St .................... ....................

2.1.2.6 STS Bk1,0 EV2 120MPa 0/32 D 44cm Schottertragschicht, Belastungsklasse RStO 12/24 Bk1,0, Verformungsmodul auf der Oberfläche mind. EV2 120 MPa, aus Baustoffgemisch für Schottertragschicht, rezyklierte Gesteinskörnung (RC-Baustoff) TL Gestein, Körnung 0/32, Schichtdicke 44 cm. 50 m² .................... ....................

2.1.2.7 TS Beton Fahrbahn C12/15 D 12cm Betontragschicht ZTV Beton-StB in Fahrbahnen zur gebundenen Wiederherstel- lung des Niveaus der gefrästen Unterlage, Beton C 12/15 DIN 1045-2, natürliche Gesteinskörnung, Arbeitsbreite bis 3 m, Dicke 12 cm. 50 m² .................... ....................

2.1.2.8 Fuge um wiederhergestelltem Beton herstellen und mit Bit.-vergussmasse schließen B 10mm T 20mm Fuge ZTV Fug-StB Fuge nach Wahl des AN ausbilden, Fugenspalt mit Druckluft säubern und trocknen, Fugenwandung mit Voranstrichmittel vorbehandeln, Fugenraum bis max. 15 mm unter Oberkante mit komprimierbarem, bis 200 Grad C stand- festen Füllstoff ausfüllen, mit Bitumenvergussmasse TL Fug-StB füllen, Fugenbreite 10 mm, Fugentiefe 20 mm, Einzellänge über 2 bis 3 m. Material: N2 56 m .................... ....................

2.1.2 Einbau SW- und RW-Schacht ....................

2.1 Entwässerungsbetrieb Lutherstadt Wittenberg ....................

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2 1.09.2026 Leistungsverzeichnis Deckensanierung Seite 23 von 39 Fahrbahnsanierung Friedrichstr Deckensan. Fahrbahn

Zusammenstellung

2.1.1 Rückbau SW- und RW-Schacht .................... 2.1.2 Einbau SW- und RW-Schacht .................... 2.1 Entwässerungsbetrieb Lutherstadt Wittenberg ....................

Summe ....................

zzgl. MwSt ......... % ....................

Gesamtsumme ....................

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2 1.09.2026 Leistungsverzeichnis Deckensanierung Seite 24 von 39 Fahrbahnsanierung Friedrichstr Deckensan. Fahrbahn

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

3 Los 3 Deckensanierung Zuwegung

Bauvorhaben

Straßenunterhaltung

Deckensanierung Lutherstadt Wittenberg

Zuwegung Mittelfeld 19 und 21

  1. Allgemeine Beschreibung der Bauleistung

1.1 Vorbemerkung

Instandsetzung der Fahrbahndecke der Zuwegung Mittelfeld 19 u. 21. Beide Baustellen sind

[Seite 28]

2 1.09.2026 Leistungsverzeichnis Deckensanierung Seite 25 von 39 Fahrbahnsanierung Friedrichstr Deckensan. Fahrbahn

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

gleichzeitig abzuwickeln. Der Personalbedarf ist dementsprechend einzuplanen.

Die Lutherstadt Wittenberg beabsichtigt die Fahrbahndecke der Zuwegung Mittelfeld 19 u. 21 in- standzusetzen.

Die Baumaßnahme beinhaltet den teilweisen Rückbau von Fahrbahnunebenheiten sowie dem Auffüllen von Fehlstellen.

Die Ausschreibungsunterlagen im Los 3 umfassen das Herstellen einer ebenen Bestandsdecke zur Verwendung als Unterlage zum Asphalteinbau, es soll Einschichtig eine bis zu 5 cm starke Asphalttragdeckschicht überzogen und teilweise an Flickstellen in gesamter Stärke mit Asphalt ausgebessert wurde. Der Rückbau umfasst das Ausbauen von zwei aufgeworfenen Betonplatten in der vorhandenen Decke und dem Auffüllen dieser beiden Stellen mit Schottertragschicht sowie das Auffüllen von Fehlstellen mit Tragdeckschicht vor Asphalteinbau mit Fertiger.

Nach der Fertigstellung der Asphalttragdeckschicht sind in Randbereichen noch die Anbindungs- bereiche an angrenzende Flächen befahrbar herzurichten. Hierzu ist eine Deckschicht ohne Bin- demittel in der Körnung 0/11 in ca. 4 cm Schichtdicke (verdichtet) auf Schottertragschicht 0/32 bis 12 cm Schichtdicke einzubauen. Die Deckschicht ohne Bindemittel ist mit der letzten Lage Schot- tertragschicht zu verdichten.

Als Ausführungszeitraum ist das 4. Quartal 2026 vorgesehen.

1.2 Auszuführende Bauleistungen

Die Fahrbahn soll instandgesetzt werden.

1.3 Art und Umfang

Die Fahrbahn soll auf voller Breite (ohne Parkplätze und Zufahrten) unter Vollsperrung instandge- setzt werden. Die Asphalttragdeckschicht soll ohne Mittelnaht auf kompletter Fahrbahnbreite in einer Breite von ca. 4,50 m eingebaut werden.

Es ist darauf zu achten, dass die Anbindungsbereiche an den Fahrbahnbestand (Mittelfeld) anzu- passen sind. Im Anschlussbereich an die Fahrbahn der Straße Mittelfeld sowie entlang der Ein- fassung der befestigten Fläche für die PKW-Stellplätze ist eine Anschlussfuge vorzusehen.

Ein Ablaufen von Niederschlagswasser nach Einbau der neuen Fahrbahndecke über die vorhan- denen Straßenabläufe muss gewährleistet werden.

Eventuelle Unebenheiten oder Ausbrüche in der vorhandenen Fahrbahndecke sind durch As- phaltmischgut auszugleichen. Diese sind vor Beginn mit dem AG abzustimmen.

1.4 Unterbau

Die vorhandene Befestigung ist zu überbauen.

1.5 Entwässerung

Während der Bauzeit ist die Ableitung von Oberflächenwasser zu gewährleisten.

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2 1.09.2026 Leistungsverzeichnis Deckensanierung Seite 26 von 39 Fahrbahnsanierung Friedrichstr Deckensan. Fahrbahn

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

1.6 Oberbau

Für den Oberbau wird hier eine Sonderbauweise wie folgt gewählt:

5 cm Asphalttragdeckschicht AC 16 TD 160/220 TL

Die Deckschicht ist ohne Mittelnaht einzubauen. Aufgrund der Bebauung und Nutzung der anliegenden Grundstücke hat die Verdichtung des Straßenoberbaus in diesem Abschnitt erschütterungsarm (z.B. mit oszillierenden Wal- zen) zu erfolgen.

  1. Beschreibung der Örtlichkeit

2.1 Straßen Der betreffende Teil mündet von der Straße Mittelfeld nordwestlich der Fabrikstraße, entspre- chend dem beiliegenden Lageplan.

Es ist vor Baubeginn eine Bauanlaufberatung mit dem Auftraggeber durchzuführen, um die tatsächlichen Baugrenzen vor Ort festzulegen.

2.2 Vorhandene öffentliche Verkehrswege

Für Baustofftransporte größeren Umfanges dürfen die Straßen des ortsverbindenden Verkehrs nur mit Erlaubnis der jeweils zuständigen Straßenbau- und Straßenverkehrsbehörde benutzt wer- den. Zur Benutzung der übrigen Wege und Straßen die nicht in der Straßenbaulast der Luther- stadt Wittenberg liegen, bedarf es der Genehmigung des jeweiligen Unterhaltungspflichtigen und Eigentümers.

a) Die Genehmigung der Benutzung solcher Wege und Flächen hat der AN vorher vom jeweils zuständigen Eigentümer einzuholen. Von den erteilten Genehmigungen ist der AG sofort zu un- terrichten, damit der Zustand der Wege, sofern erforderlich und nicht bereits durch andere AN geschehen, vor und nach Benutzung gemeinsam mit dem AG, dem Eigentümer und unter Um- ständen mit einem Sachverständigen festgestellt werden kann.

b) Der Zustand ist durch Fotoaufnahmen zu belegen. Diese benutzten Wege sind vom AN wäh- rend der Bauzeit in gut befahrbarem Zustand zu halten.

c) Für Schäden an Gemeinde-, Wirtschafts- und Privatwegen sowie an Fremdgelände und für sonstige Entschädigungsansprüche, die durch die Bauarbeiten und besonders durch Material- und Gerätetransporte verursacht werden, hat der AN oder bei gleichzeitiger Benutzung alle betei- ligten AN gemeinsam aufzukommen. Werden diese Wege von mehreren Auftragnehmern gemeinsam benutzt, so haben sie vom Zeit- punkt der gleichzeitigen Benutzung an zu den Unterhaltungs- und Instandsetzungskosten ge- meinsam beizutragen und untereinander hierüber eine Vereinbarung abzuschließen.

Mit der Schlussrechnung hat der AN Bescheinigungen vorzulegen, dass von den für die benutz- ten Verkehrswege zuständigen Eigentümern, Pächtern etc. Entschädigungsansprüche nicht mehr

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2 1.09.2026 Leistungsverzeichnis Deckensanierung Seite 27 von 39 Fahrbahnsanierung Friedrichstr Deckensan. Fahrbahn

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

geltend gemacht werden.

2.3 Zugänge, Zufahrten

Als Baustellenzufahrten stehen bauseits die kommunalen Straßen zur Verfügung. Soweit es sich bei den Zuwegungen um Wirtschafts- und Anliegerwege oder sonstige Straßen handelt, über- nimmt der AG keine Gewähr für den Transport von Baustoffen, Geräten, Maschinen und Bauma- terialien. Zur Benutzung o. a. Wege bzw. Straßen einschl. der Bach- und Grabenübergänge und deren Be- lastbarkeit hat sich der AN vor Angebotsabgabe bei den zuständigen Wege- und Straßeneigentü- mern genau zu erkundigen und evtl. erforderliche Genehmigungen für die Benutzung zu schaf- fen. Alle hiermit verbundenen Kosten, auch etwaige durch den AN verursachte diesbezügliche Schäden sind von Ihm zu tragen.

Der AN hat für alle Ansprüche Dritter aus Flurschäden und sonstigen Schäden außerhalb des Baustellenbereiches aufzukommen.

2.4 Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen

Entnahmemöglichkeiten von Strom und Wasser, sowie die Möglichkeit zur Ableitung von Abwas- ser sind im Einzelnen mit den jeweils zuständigen Institutionen abzusprechen.

2.5 Lager- und Arbeitsplätze

Lager- und Arbeitsplätze können vom AG nicht zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus er- forderliche Lager- und Arbeitsplätze hat der AN zu beschaffen.

Die Kosten sind durch die Vertragspositionen abgegolten.

2.6 Oberflächenwasser

Die Arbeitsflächen sind stets mit ausreichendem Quergefälle zur raschen Entwässerung anzule- gen. Während der Bauzeit ist die schadlose Ableitung des Oberflächenwassers Sache des AN. Die Aufwendungen hierfür sind in die Einheitspreise einzurechnen; eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht.

2.7 Boden- und Untergrundverhältnisse

entfällt

2.8 Seitenentnahme und Ablagerungsstellen

entfällt

2.9 Zu schützende Bereiche und Objekte

Die Arbeiten sind so auszuführen, dass die vorhandenen, außerhalb des Einbaubereiches liegen- den Schieber- Hydrantenkappen sowie Rinnenanlagen nicht beschädigt bzw. verschmutzt wer- den.

Die Lagerplätze sind unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten bzw. bei Umsetzen auf eine ande

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2 1.09.2026 Leistungsverzeichnis Deckensanierung Seite 28 von 39 Fahrbahnsanierung Friedrichstr Deckensan. Fahrbahn

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

re Baustelle (Lagerplatz) wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Alle im Bereich der Baustelle vorhandenen Absteck- und Vermessungspunkte, Grenzsteine, sind zu erhalten und ggf. zu sichern. Auf die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz gegen Baulärm entspr. Immissions- schutzgesetzes wird verwiesen. Für den Natur-, Landschafts-, Denkmal-, Immissions- und Gewässerschutz sowie über Bodenfun- de gelten die jeweiligen Gesetze, Vorschriften, Verordnungen usw. in der jeweils neuesten Fas- sung. Bei der Durchführung aller Bauarbeiten ist das Gesetz zum Schutz vor schädlichen Um- welteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vor- gänge zu beachten. Sämtliche Leistungen sind so auszuführen und abzusichern, dass jede Ver- unreinigung von Boden, Schichten- und Grundwasser unterbleibt.

Die vorhandenen Grünflächen östlich und westlich der Zuwegung dürfen weder für Bau- stelleneinrichtung genutzt noch befahren werden.

2.10 Baumschutz

Die Lutherstadt Wittenberg verfügt über eine Baumschutzsatzung vom 20.01.2019, mit der Bäu- me innerhalb des Stadtgebietes unter besonderen Schutz gestellt werden. Als Trägerin der Baumschutzsatzung vertritt die Stadt- verwaltung das öffentliche Interesse an der Erhaltung, Pflege und Entwicklung des städtischen Baumbestandes. Baumaßnahmen im Wurzel- und Kronentraufbereich von Gehölzen werden daher bereits im Vor- feld eng mit den Sachbearbeitern Baumpflege des Fachbereichs Öffentliches Grün abgestimmt. Während der Bauausführung werden die erforderlichen Baumschutzmaßnahmen fachlich begleitet und überwacht, um Beeinträchtigungen der Gehölze zu vermeiden und deren langfristigen Erhalt sicherzustellen.

2.11 Leitungstrassen zur Medienverlegung sowie Straßen- und Tiefbaumaßnahmen sind grundsätzlich außerhalb des Wurzel- und Kronentraufbereiches von Bäumen zu planen und auszuführen. Die Vorgaben der DIN 18920 so- wie der R SBB sind bereits in der Planungsphase zu berücksichtigen. Kann der Wurzelbereich aus zwingenden technischen Gründen nicht umgangen werden, sind frühzeitig schadensminimierende Maßnahmen mit dem Fachbereich Öffentliches Grün - Baumpflege (baumpflege@wittenberg.de) abzustimmen.

Wurzeln mit einem Durchmesser von mehr als 3 cm dürfen grundsätzlich nicht durchtrennt wer- den. Ist eine Wurzelverletzung im begründeten Ausnahmefall unvermeidbar, entscheidet der zu- ständige Sachbearbeiter Baumpflege über die weitere Vorgehensweise. Beschädigte, gerissene oder ausgefranste Wurzeln sind entsprechend den Vorgaben der ZTV-Baumpflege fachgerecht glatt nachzuschneiden und unverzüglich vor Austrocknung zu schützen.

Der Wurzelbereich ist während der gesamten Bauzeit vor Bodenverdichtungen zu schützen. Ein Befahren, Begehen oder die Lagerung von Baustoffen, Bodenaushub oder Maschinen innerhalb des Wurzelbereiches ist grundsätzlich zu vermeiden. Sind Überfahrten unvermeidbar, sind geeig- nete lastverteilende Systeme, beispielsweise Baggermatratzen oder Lastverteilplatten, einzuset- zen.

Bei Baumaschinen mit senkrecht geführten Auspuffanlagen ist sicherzustellen, dass heiße Ab- gase nicht unmittelbar in die Baumkrone abgegeben werden.

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2 1.09.2026 Leistungsverzeichnis Deckensanierung Seite 29 von 39 Fahrbahnsanierung Friedrichstr Deckensan. Fahrbahn

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Während der gesamten Bauausführung sind die Anforderungen der DIN 18920, der R SBB, der ZTV-Baumpflege, der ZTV LA-StB 2018, der Baumschutzverordnung des Landkreises Witten- berg sowie der Baumschutzsatzung der Lutherstadt Wittenberg verbindlich einzuhalten. Die Ein- haltung der festgelegten Baumschutzmaßnahmen wird durch die Sachbearbeiter Baumpflege des Fachbereiches Öffentliches Grün überwacht.

  1. Angaben zur Ausführung

3.1 Verkehrsführung, Verkehrssicherung

Der Baubereich ist so zusichern, dass keine Gefahr für Verkehrsteilnehmer entsteht.

Der AN hat die Verkehrsführungs-/Verkehrssicherungspläne mit den richtliniengemäßen Beschil- derungen rechtzeitig mit dem Antrag auf Erteilung einer entsprechenden verkehrsbehördlichen Anordnung bei der zuständigen Behörde einzureichen.

Akute Verkehrsstörungen aller Art sind dem AG zu melden: Im Leistungsverzeichnis sind Positionen hierfür die Position „Gebühren für verkehrsrechtliche An- ordnungen“ enthalten.

Ein Verkehrssicherungsplan für die Baustelle, der die örtlichen Verhältnisse und vorhandene Be- schilderung berücksichtigt, ist durch den AN zu erstellen. Die Sperrung ist mind. 2 Wochen vor Baubeginn vom AN bei der zuständigen Verkehrsbehörde zu beantragen.

Vor Erteilung der Genehmigung dürfen Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, nicht begonnen werden.

3.1.1 Verkehrsumleitung

entfällt

3.1.2 Verkehrssicherung

Die Baumaßnahme ist unter Vollsperrung durchzuführen. Die Ein- und Ausfahrt in das Baufeldes für LKW und Asphaltzug muss über die Straße Mittelfeld erfolgen. Das verwendete Material (Verkehrszeichen, Beleuchtung usw.) muss den Vorschriften der StVO, RSA und ZTV-SA ent- sprechen. Der Auftragnehmer hat die Verkehrssicherheit auf der Baustelle zu gewährleisten. Alle ggf. notwendigen Absperrungen sind ausreichend zu beleuchten. Für die Absperrung und Be- leuchtung der Baustellen sind die StVO sowie die Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen (RSA) maßgebend. Beim Transport von Bodenmassen oder beim Umsetzen von Maschinen und Geräten sind ent- sprechende Vorkehrungen zu treffen, ggf. müssen Fahrzeuge und Maschinen vor Befahren der öffentlichen Straßen gesäubert werden.

Das Säubern der Straße, insbesondere der Baustellenzufahrten, wird nicht gesondert vergütet. Der AN haftet für eventuell durch Verschmutzung der Fahrbahn eintretende Verkehrsunfälle und Folgeschäden. Der AN hat die erforderliche Beschilderung für den Baustellenverkehr, zur Absperrung sowie die evtl. erforderlichen Beleuchtungsanlagen einschl. der Kabel zu stellen, zu installieren und ein- wandfreie, retroreflektierende, den Gütebedingungen entsprechende Schilder einzusetzen.

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Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Der AN hat die Beschilderungen min. 2 x täglich sowie zusätzlich unverzüglich nach einem Unwetter oder Sturm zu kontrollieren. Hierüber hat der AN einen Nachweis zu führen.

Die Kontrolle hat zu umfassen:

  • Feststellung der Vollständigkeit und des richtigen Standortes der Beschilderung und der Absperr- mittel gem. Verkehrszeichenplan, einschl. ordnungsgemäßer Funktion der Beleuchtung.
  • Sofortiges Abstellen von Mängeln bzw. Ersetzen fehlender oder beschädigter Teile.
  • Reinigung verschmutzter Verkehrszeichen und Beleuchtungseinrichtungen.

Es ist Sache des AN, zerstörte und verbrauchte Teile, die für eine ständige Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit notwendig sind, unverzüglich zu ersetzen

Der AG informiert vor Baubeginn die Anwohner in der Straße Mittelfeld 19 und 21. Hierzu ist nach Erteilung des Auftrages unverzüglich ein Bauleiter mit Kontaktdaten zu benennen.

3.2 Bauablauf

Die Abwicklung der Arbeiten wird in 3 Bauphasen aufgeteilt.Diese gliedern sich wie folgt:

  1. Rückbau des aufgeworfenen Betons und Einbaut STS nach Abstimmung mit AG
  2. Einbau Profilausgleich, Asphalttragdeckschicht sowie Anpassungen an den Bestand und Fugenverguss
  3. Einbau STS und DSoB als Profilausgleich zur befestigten Nebenanlage

Vor Beginn der Arbeiten werden die auszuführende Maßnahmen gemeinsam zwischen Auftrag- nehmern und Auftraggeber festgelegt.

Der AN hat über den vorgesehenen Bauablauf einen Bauzeitenplan detailliert entsprechend den Hauptpositionen des LV zu erstellen, der auf den geforderten Fertigstellungstermin abgestimmt ist und diesen dem AG innerhalb von 10 Tagen nach Zuschlagserteilung zur Genehmigung vor zulegen.

3.3 Zeitliche Beschränkungen

Ab Baubeginn ist die Abwicklung der Arbeiten in maximal 1 Wochen durchzuführen.

  1. Sonstige Angaben

Oberflächliche Anlagen der Versorgungsträger (Schieber- und Hydrantenkappen, Schachtabde- ckungen, Kennzeichnung von Kabelkreuzungen u. dgl.) sind auszusparen. Die Kosten notwendig werdender Reinigung oder Freilegung von verschmutzten oder überbauten Anlagen trägt der AN.

Schachtanlagen des Entwässerungsbetriebes Lutherstadt Wittenberg dürfen nur mit der schriftli- chen Zustimmung geöffnet werden.

Die Anlieger sind zu informieren.

Die Aufrechterhaltung der Müllentsorgung der Anlieger muss gewährleistet werden. Hierzu müssen die Mülltonnen an einen mit dem Entsorger vereinbarten Sammelplatz durch den AN ver- bracht werden.

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Position Beschreibung Menge Einh EP GP

4.1 Witterung

Witterungseinflüsse während der Ausführungszeit gelten gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 2 VOB/B nicht als Behinderung.

4.6. Anforderungen, Prüfungen, Abrechnung und Erstprüfung

4.6.1 Anforderungen

Der AN hat ständig fachkundiges und verantwortliches Aufsichtspersonal für die Bauausführung und für die Abrechnung auf der Baustelle einzusetzen. Bei Bildung einer Bieter- /Arbeitsgemeinschaft ist dem AG sofort ein gesamtverantwortlicher Bauleiter zu benennen.

4.6.2 Prüfungen

Zur Überwachung der eingebauten Mengen ist der AN verpflichtet, Verwertungsnachweise sind zu führen und auf Verlangen dem AG vorzulegen.

4.6.3 Abrechnung

Das Aufmaß sowie die Abrechnung für dieses Los sind gesondert und unabhängig von den übrigen Losen abzuwickeln.

Die Ermittlung des Einbaugewichtes der Asphalttragdeckschicht erfolgt über das Gewicht des an- gelieferten Asphaltmischgutes anhand von Liefernachweisen unter Abzug nicht verbrauchter Restmengen.

Den Schlussrechnungen sind die dazugehörigen original Wiege- und Lieferscheine beizufügen. Liefer- und Wiegescheine sind von der örtlichen Bauaufsicht bei der Anlieferung des Materials anerkennen zu lassen. Restbestände von angelieferten Materialien sind sorgfältig aufzunehmen und zu entfernen. Ihr Gewicht ist bei der Ermittlung des zu vergütenden Gesamtgewichtes in Abzug zu bringen. Auf allen den Schlussrechnungen beizufügenden original Wiegescheinen müssen Brutto- und Ta- ragewichte von der Waage geprägt sein. Handschriftliche Eintragungen oder aus elektronischen Datenspeichern übernommene und ge- druckte Taragewichte sind nicht zulässig. Sämtliche anfallenden Lieferscheine sind auf der Baustelle unverzüglich dem AG zur Kenntnis vorzulegen. Lieferscheine, die zu einem späteren Zeitpunkt vorgelegt werden, werden nicht berücksichtigt. Aufmaße sind grundsätzlich gemeinsam mit dem AG durchzuführen und gegenseitig anzuerkennen. Es wird ein Mehrverbrauch von bis zu 10 % vergütet.

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2 1.09.2026 Leistungsverzeichnis Deckensanierung Seite 32 von 39 Fahrbahnsanierung Friedrichstr Deckensan. Fahrbahn

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

3.1 Allgemein

3.1.1 Baustelle einrichten je zeitlich getrenntem Einsatz

3.1.1.1 Baustelle einrichten je zeitlich getrenntem Einsatz Baustelle einrichten je zeitlich getrenntem Einsatz

Geräte, Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel, die zur vertragsgemäßen Ausführung der Bauleistungen erforder- lich sind, auf die Baustelle bringen, bereitstellen und

  • soweit der Geräteeinsatz nicht gesondert vergütet wird - betriebsfertig aufstellen einschl. der dafür notwendigen Arbeiten. Die erforderlichen festen Anlagen herstellen. Baubüros, Unterkünfte, Werkstätten, Lager- schuppen und dgl., soweit erforderlich, antransportie- ren, aufbauen und einrichten. Strom-, Wasser-, Fern- sprechanschluss sowie Entsorgungseinrichtungen und dgl. für die Baustelle, soweit erforderlich, herstellen. Bei Bedarf Lagerplätze, sonstige Platzbefestigungen und Wege im Baustellenbereich anlegen. Oberbodenarbeiten einschl. Beseitigen von Aufwuchs für die Baustellenein- richtung, soweit erforderlich, ausführen. Flächen be- schaffen, sofern die vom AG zur Verfügung gestellten nicht ausreichen. Kosten für Vorhalten, Unterhalten und Betreiben der Geräte, Anlagen und Einrichtungen einschl. Mieten, Pacht, Gebühren und dgl. werden nicht mit dieser Pauschale, sondern mit den Einheitspreisen der betreffenden Teilleistungen vergütet. Soweit nicht für bestimmte Leistungen für das Einrichten der Bau- stelle gesonderte Positionen im Leistungsverzeichnis enthalten sind, gilt die Pauschale 1 psch ....................

3.1.1.2 Baustelle räumen Baustelle räumen

Baustelle von allen Geräten, Anlagen, Einrichtungen und dgl. räumen. Benutzte Flächen und Wege entsprechend dem ursprünglichen Zustand herrichten. Soweit nicht gesonderte Positionen für bestimmte Leistungen des Räumens der Baustelle im Leistungsverzeichnis enthalten sind, gilt diese Pauschale für alle Leistungen dieses Abschnittes des Leistungsverzeichnisses. 1 psch ....................

3.1.1.3 Einholen von Genehmigungen Der Bieter kalkuliert in dieser Position alle Kosten und Aufwendungen zur Einholung und Bereitstellung der Genehmigungen und Erlaubnisse zur Durchführung der beauftragten Leistungen. Dabei sind die Kosten gem. der Gebührenordnung der Stadt (Genehmigung auf Sondernutzung, u. dgl.), des Landkreises (Sperrgenehmigung, u. dgl.) und evtl. anderer Träger öffentlicher Belange zu berücksichtigen und einzukalkulieren. Bestandteil dieser Position sind auch Kosten, die dem Auftragnehmer durch Abnahmehandlungen Dritter entstehen, wenn dafür Gebühren erhoben werden.

Übertrag: ....................

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2 1.09.2026 Leistungsverzeichnis Deckensanierung Seite 33 von 39 Fahrbahnsanierung Friedrichstr Deckensan. Fahrbahn

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Übertrag: .................... (Eine Mehrfachabrechnung wegen Nichtabnahme aus Gründen, die der Auftragnehmer verursachte, wird nicht gewährt.)

Hinweise: Enthalten die Genehmigungen und Erlaubnisse Beauflagungen, die dem Bauleistungsauftrag widersprechen oder deren Erfüllung offensichtlich Mehrkosten verursachen, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber schriftlich unter Beigabe von Kopien der entsprechenden Unterlagen darüber zu informieren und vor Beginn der Arbeiten eine Entscheidung zur Durchführung der Arbeiten oder Übernahme der Kosten abzufordern. Im Unterlassungsfall trägt der Auftragnehmer die Mehrkosten. 1 psch ....................

3.1.1.4 Abstimmung mit dem Auftraggeber Aufwendungen für die Zeit zur örtlichen Abstimmung und Festlegung von sonstigen Details, Absteckung usw., mit dem Auftraggeber. 1 psch ....................

3.1.1 Baustelle einrichten je zeitlich getrenntem Einsatz ....................

3.1.2 Baustellensicherung

Hinweise Der Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 StVO für die Vollsperrung ist mindestens 2 Wochen vor Baubeginn einzurei- chen.

Der AG informiert vor Baubeginn die Anwohner in der Straße Mittelfeld 19 und 21. Hierzu ist nach Erteilung des Auftrages unverzüglich ein Bauleiter mit Kontaktdaten zu benennen.

Die Baustelle ist von den vorhanden Grünflächen und Bäumen Mittels Ab- sperrschranken abzusperren, um ein Betreten der Baustelle durch Passanten zu verhindern. Zudem darf die Grünfläche nicht befahren oder als Lagerfläche genutzt werden.

3.1.2.1 Verkehrssicherung längerer Dauer aufbauen und abbauen (für zwei Bauabschnitte) Verkehrssicherung längerer Dauer aufbauen und abbauen einschließlich:

sämtlicher Verkehrszeichen, Zusatzzeichen inkl. Beschriftung und Piktogram- men, Plantafeln inkl. Beschriftung und Piktogrammen sowie Verkehrseinrichtun- gen (Absperrgeräte, Warnleuchten und Aufstellvorrichtungen) wenn gefordert betriebsfertig aufbauen. Vorhalten, Kontrolle, Wartung, Instandsetzung, Betreiben und Abbauen sind jeweils mit einzukalkulieren. Vorübergehende Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführen. Verkehrssicherung an Arbeitsstelle. Nach Verkehrskonzept des AN. Vorhandene Verkehrsschilder sowie Fahrbahnmarkierungen außer Kraft setzen ist mit einzukalkulieren.

Gesamte Länge des Arbeitsbereiches der Zuwegung unter Vollsperrung

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2 1.09.2026 Leistungsverzeichnis Deckensanierung Seite 34 von 39 Fahrbahnsanierung Friedrichstr Deckensan. Fahrbahn

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Bauphase 1 bis 3, Absicherung dieser Leistungen incl. der Sicherung von Auf- grabungen und Schachtzugängen durch Schrankenzaun nach ZTV-SA ,

Sicherung des Fußgängerverkehrs durch barrierefreien Überquerungsstellen mit Hilfe von Anrampungen zur differenzierten Bordhöhenangleichung und Herstellung von Zusatzzeichen zur zusätzlichen Beschilderung von Verkehrszeichen.

Verkehrsrechtliche Anordnung nach Unterlagen des AN einholen und zugehörige Unterlagen erstellen. Erforderliche Ortsbesichtigungen zur Erstellung der Planunterlagen für die verkehrsrechtliche Anordnung durchführen. Anfallende Gebühren für verkehrsrechtliche Anordnung sind einzukalkulieren.

Beschilderung ist an den jeweiligen Bauabschnitt anzupassen

im Baubereich Aufstellung Vz 239 mit Zz 1012- 32,

1 psch ....................

3.1.2 Baustellensicherung ....................

3.1 Allgemein ....................

3.2 Grünflächen

3.2.1 Baumschutz

Hinweis Hinweis:

Die vorhandenen Grünflächen östlich und westlich der Zuwegung dürfen weder für Baustelleneinrichtung genutzt noch befahren werden.

3.2.1.1 Stammschutz Ummantelung Bohlen Polsterung U 0,5-1m H 3m (nach un- ten aufgeweitet aufstellen) herstellen räumen Stammschutz durch 40 mm dicken Bohlenmantel einschl. Polsterung gegen den Baum (nach unten aufgeweitet aufstellen), Stammumfang in 1 m Höhe gemes- sen über 0,5 bis 1 m, Abstand vom Stamm mind. 10 cm, Höhe mind. 3 m, her- stellen und räumen. 1 St .................... ....................

3.2.1.2 Stammschutz Ummantelung Bohlen Polsterung U 1-1,5m H 3m (nach un- ten aufgeweitet aufstellen) herstellen räumen Stammschutz durch 40 mm dicken Bohlenmantel einschl. Polsterung gegen den Baum (nach unten aufgeweitet aufstellen), Stammumfang in 1 m Höhe gemes- sen über 1 bis 1,5 m, Abstand vom Stamm mind. 10 cm, Höhe mind. 3 m, her- stellen und räumen. 2 St .................... ....................

3.2.1.3 Stammschutz Ummantelung Bohlen Polsterung U 1,5-2m H 3m (nach un- ten aufgeweitet aufstellen) herstellen räumen

Übertrag: ....................

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2 1.09.2026 Leistungsverzeichnis Deckensanierung Seite 35 von 39 Fahrbahnsanierung Friedrichstr Deckensan. Fahrbahn

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Übertrag: .................... Stammschutz durch 40 mm dicken Bohlenmantel einschl. Polsterung gegen den Baum (nach unten aufgeweitet aufstellen), Stammumfang in 1 m Höhe gemes- sen über 1,5 bis 2 m, Abstand vom Stamm mind. 10 cm, Höhe mind. 3 m, her- stellen und räumen. 1 St .................... ....................

3.2.1.4 Stammschutz Ummantelung Bohlen Polsterung U 2-2,5m H 3m (nach un- ten aufgeweitet aufstellen) herstellen räumen Stammschutz durch 40 mm dicken Bohlenmantel einschl. Polsterung gegen den Baum (nach unten aufgeweitet aufstellen), Stammumfang in 1 m Höhe gemes- sen über 2 bis 2,5 m, Abstand vom Stamm mind. 10 cm, Höhe mind. 3 m, her- stellen und räumen. 1 St .................... ....................

3.2.1.5 Baumschutzzaun aus mobilen Gitterzäunen herstellen, Zaunoberkante ca. 2,00 m über Geländeoberkante, Baumschutzzaun aus verzinkten Stahlrohrrahmen und Gittermatten (Vergitterung) auf unbefestigtem/befestigtem Untergrund senkrecht und standsicher herstellen, vorhalten und nach Beendigung der Bauarbeiten vollständig rückbauen und abfahren, Zaunoberkante ca. 2,00 m über Geländeoberkante, bestehend aus mobilen Zaunelementen einschließlich Beton- oder Kunststoff-Standfüßen, Standfüße nicht auf Wurzelanläufen anordnen, Zaunelemente mit gegen unbefugtes Herausheben gesicherten Verbindungsklammern oder Verschraubungen verbinden, Standsicherheit - Verrückbarkeit durch Erdanker gewährleisten.

Bäume die nicht großräumig durch Baumschutzzäune vom Baustellengeschehen abgegrenzt werden können, müssen einen Stammschutz erhalten, um mechanische Schäden an der Rinde und im Holz zu vermeiden. Das Wegbinden von Kronenteilen hat als temporäre Schutzmaßnahme hat Vorrang vor schneidenden Arbeiten. 70 m .................... ....................

3.2.1 Baumschutz ....................

3.2 Grünflächen ....................

3.3 Straßenbau

3.3.1 Rückbau Aufwerfung Beton

3.3.1.1 Teilrückbau Fahrbahndecke Beton Fahrbahn D 20-30cm Geräteeinsatz mgl. laden transp. LKW AN entsorgen Vergüt.Entsorg.gg.Nachweis Teilrückbau der Fahrbahndecke aus unbewehrtem Beton, Normalbeton, in Fahrbahnen, Dicke über 20 bis 30 cm, Geräteeinsatz ist möglich, Verfahren nach Wahl des AN, Ausführung staubarm TRGS 559, ohne Zerkleinerung, auf LKW des AN laden, transportieren, entsor- gen, Mengenermittlung nach Wiegekarte, Vergütung der Entsorgung gegen Nachweis. 10 t .................... ....................

3.3.1.2 STS nach Teilrückbau Beton Bk0,3 EV2 80MPa 0/32 D 20cm mit Gerät Schottertragschicht nach Teilrückbau Beton, Belastungsklasse RStO 12/24 Bk0,3, in Wohnwegen, Verformungsmodul auf der Oberfläche mind. EV2 80 MPa, Ungleichförmigkeitszahl U mind. 13, aus Baustoffgemisch für Schottertragschicht, Gesteinskörnung TL Gestein, Körnung

Übertrag: ....................

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2 1.09.2026 Leistungsverzeichnis Deckensanierung Seite 36 von 39 Fahrbahnsanierung Friedrichstr Deckensan. Fahrbahn

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Übertrag: .................... 0/32, Schichtdicke 20 cm, abgerechnet wird nach Auftragprofilen, Arbeiten mit Gerät. 18 m² .................... ....................

3.3.1.3 STS EV2 60MPa 0/32 D 12cm mit Gerät Schottertragschicht nach Einbau Fahrbahndecke, Verformungsmodul auf der Oberfläche mind. EV2 60 MPa, Ungleichförmigkeitszahl U mind. 13, aus Bau- stoffgemisch für Schottertragschicht, natürliche Gesteinskörnung TL Gestein, Körnung 0/32, Schichtdicke bis 12 cm, Rand mit Neigung ist für Befahrbarkeit anzupassen, abgerechnet wird die für diese Schicht geforderte Breite bis zur Mitte der Randausbildung, abgerechnet wird nach Auftragprofilen, Arbeiten mit Gerät. 95 m² .................... ....................

3.3.1.4 DSoB Gemisch DoB 0/11 D 4cm Deckschicht ohne Bindemittel, aus Baustoffgemisch für Deckschichten ohne Bindemittel, natürliche Gesteinskörnung TL Gestein, Körnung 0/5, Schichtdicke 4 cm, Verdichtungsgrad und Verformungsmodul müssen den geforderten Wer- ten der Tragschicht entsprechen und nachgewiesen werden, Verdichtung hat zusammen mit der obersten Lage Schottertragschicht zu erfol- gen, zulässige Abweichung von der Sollhöhe 2 cm, Abweichung von der Ebenheit in- nerhalb einer 4 m langen Messstrecke bis 1,5 cm. 95 m² .................... ....................

3.3.1 Rückbau Aufwerfung Beton ....................

3.3.2 Asphaltarbeiten

3.3.2.1 Reinigen der Betonunterlage für Asphalttragdeckschicht Reinigen der Betonunterlage für Asphalttragdeckschichten, für das Aufsprühen von bitumenhaltigem Bindemitteln, durch Entfernen der Schmutzschicht, mit kombinierten Saug- /Kehrmaschinen, nicht gebundene Stoffe abfegen, aufnehmen und entsorgen, Vergütung der Entsorgung ist einzukalkulieren. 324 m² .................... ....................

3.3.2.2 Bitumenh.Bindem. aufsprühen 400 g/m² C60BP4-S auf Betonfläche gefräst Bitumenhaltiges Bindemittel aufsprühen, ZTV Asphalt-StB, 400 g/m², polymermodifizierte Bitumenemulsion C60BP4-S TL BE-StB und DIN EN 13808, ganzflächig, auf Betonflächen gefräst, für den Einbau von Asphaltbinderschichten. 2500 m² .................... ....................

3.3.2.3 STLB-Bau 04/2026 080 Asphalttragdeckschicht Schadstelle Anrampung Provisorium AC16TD Bindem. 160/220 Asphalt-Thermo-Container von Hand Asphalttragdeckschicht, in Schadstellen, Anrampungen und Provisorien, Mischgutart AC 16 TD, natürliche Gesteinskörnung TL Gestein, Bindemittel Straßenbaubitumen 160/220 TL Bitumen-StB und DIN EN 12591, Hohlraumgehalt 1 bis 3 Vol.-% auf die noch warme Oberfläche 1 bis 2 kg/m2 gebrochene Gesteinskörnung der Lieferkörnung 2/5 streuen, einwalzen, nicht gebundene Stoffe abfegen, aufnehmen und entsorgen, Entsorgung wird gesondert vergütet, Transport im Asphalt-Thermo-Container, Einbau von Hand. 5 t .................... ....................

Übertrag: ....................

[Seite 40]

2 1.09.2026 Leistungsverzeichnis Deckensanierung Seite 37 von 39 Fahrbahnsanierung Friedrichstr Deckensan. Fahrbahn

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Übertrag: .................... 3 .3.2.4 Asphalttragdeckschicht Fahrbahn AC16TD Bindem. 160/220 D 5cm As- phalt-Thermo-Container mit Fertiger Asphalttragdeckschicht, in Fahrbahnen, Mischgutart AC 16 TD, natürliche Ge- steinskörnung TL Gestein, Bindemittel Straßenbaubitumen 160/220 TL Bitu- men-StB und DIN EN 12591, Hohlraumgehalt 1 bis 3 Vol.-% Schichtdicke 5 cm, auf die noch warme Oberfläche 1 bis 2 kg/m2 gebrochene Gesteinskörnung der Lieferkörnung 2/5 streuen, einwalzen, nicht gebundene Stoffe abfegen, aufneh- men und entsorgen, Abfegen, Aufnehmen und Entsorgung ist einzukalkulieren, Rand mit Neigung 2:1, abgerechnet wird die für diese Schicht geforderte Breite bis zur Mitte der Randausbildung, Transport im Asphalt-Thermo-Container, Ein- bau mit Fertiger. 324 m² .................... ....................

3.3.2.5 Anschlussfuge nachschneiden und vergießen Anschlussfuge nachschneiden und vergießen Anschlussfuge Asphalt/ Asphalt, Asphalt/ Beton und Asphalt/ Bord nachschneiden und bituminös vergießen Tiefe bis 5 cm Breite 1 cm Material N2 15 m .................... ....................

3.3.2 Asphaltarbeiten ....................

3.3 Straßenbau ....................

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2 1.09.2026 Leistungsverzeichnis Deckensanierung Seite 38 von 39 Fahrbahnsanierung Friedrichstr Deckensan. Fahrbahn

Zusammenstellung

3.1.1 Baustelle einrichten je zeitlich getrenntem Einsatz .................... 3.1.2 Baustellensicherung .................... 3.1 Allgemein ....................

3.2.1 Baumschutz .................... 3.2 Grünflächen ....................

3.3.1 Rückbau Aufwerfung Beton .................... 3.3.2 Asphaltarbeiten .................... 3.3 Straßenbau ....................

Summe ....................

zzgl. MwSt ......... % ....................

Gesamtsumme ....................

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2 1.09.2026 Leistungsverzeichnis Deckensanierung Seite 39 von 39 Fahrbahnsanierung Friedrichstr Deckensan. Fahrbahn

Zusammenstellung LV-Gruppe

Los-Nr. Gewerk Netto MwSt Brutto

0 Los 0 Allgemein .................... .................... ....................

1 Los 1 Deckensan. Friedrichstr. .................... .................... ....................

2 Los 2 Reparatur Schächte .................... .................... ....................

3 Los 3 Deckensanierung Zuwegung .................... .................... ....................

Gesamtsumme .................... .................... ....................

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung