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Justizvollzugsanstalt Bremen Referat Sicherheit (30) Sonnemannstr. 2 28239 Bremen
Merkblatt für Baumaßnahmen in Justizvollzugsanstalten
Baumaßnahmen in Justizvollzugsanstalten sind immer sicherheitsrelevant , da sie mit zur Flucht geeigneten Gegenständen durchgeführt werden oder sie Lücken im Sicherheitssystem schaffen. Entsprechende sicherheitsrelevante Gegenstände (gefährliche Werkzeuge, Leitern, Sägen, Bohrer, Seile und ähnliches) müssen verschlossen oder angeschlossen sein. Nach Arbeitsende müssen sie, wenn möglich, außerhalb der JVA sicher gelagert werden. Auch dort sind sie gegen eine Benutzung durch unbefugte Personen zu sichern. Der Verlust von Arbeitsmaterialien ist der JVA zu melden. Bei der Ausführung von Arbeiten, bei denen sich die Fluchtgefahr erhöht, muss die JVA hierüber informiert werden. Abgestellte Fahrzeuge müssen verschlossen werden, die Diebstahlsicherung (Lenkradschloss) muss aktiviert sein. Äußere Staufächer müssen verschlossen sein. Leitern außerhalb des Kfz müssen angeschlossen sein. Fahrzeuge dürfen sich nur zum Beladen und Entladen in der JVA befinden. Manipulationen am Fahrzeug müssen sofort der JVA gemeldet werden. Die Arbeitskräfte dürfen sich nur im zugewiesenen Bereich aufhalten. Erkenntnisse über Gefangene sind gemäß dem Bremischen Datenschutzgesetz vertraulich zu behandeln. In der Nähe der Mauer und des Innenzaunes dürfen keine Fahrzeuge und zur Flucht geeignete Materialien abgestellt werden. Kontaktaufnahmen durch Gefangene oder außerhalb der JVA durch externe Personen im Bezug zu der Tätigkeit melden Sie dem Sicherheitsdienst der JVA. Externe Arbeitskräfte, die länger als einen Tag in der JVA tätig sind, erhalten einen Besucherausweis mit Lichtbild. Dieser Ausweis wird zum Arbeitsbeginn an der Pforte gegen den Personalausweis getauscht. Bei Arbeitsende wird dann dieser Ausweis wieder gegen den Personalausweis zurück getauscht. Mindestens drei Werktage vor der Aufnahme muss der Auftragnehmer der JVA die Daten der Arbeitskräfte mitteilen. Die Arbeitnehmer müssen die Überprüfung ihrer Daten schriftlich zustimmen (siehe Formblatt im Anhang). Die JVA führt Personenkontrollen der Arbeitskräfte und der entsprechenden Fahrzeuge durch.
Folgende Gegenstände dürfen nicht in die JVA mit eingebracht werden: (cid:190) Alkoholische Getränke (cid:190) Schnurlose Telefone (Handys) (cid:190) Waffen oder waffenähnliche Gegenstände. Sowie alle Gegenstände, die im Rahmen der entsprechenden Gesetze verboten sind. (cid:190) Fotoapparate oder Videokameras
Ferner ist folgendes verboten: (cid:190) Die Kontaktaufnahme zu Gefangenen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. (cid:190) Die Übergabe von jeglichen Gegenständen an Gefangene
Kenntnisse über Sicherheitseinrichtungen müssen vertraulich behandelt werden, dieses gilt auch nach der Beendigung der Bautätigkeit. Der Auftragnehmer und dessen Mitarbeiter sind verpflichtet alle Besonderheiten und Auffälligkeiten einem Justizvollzugsbediensteten zu melden. Bei Unklarheiten oder Fragen bitten wir Sie, mit uns Rücksprache zu halten. 6002/60 dnatS – nemriF nov gnurheleB 4344 AneG
- 810 remmunkcurdroV
Anlage 1.1
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Anlage 1.1
JVA Bremen -Sicherheitsdienst-
Name der Firma:
Name: Vorname:
Geburtsdatum:
Belehrung für Baumaßnahmen in Justizvollzugsanstalten
Baumaßnahmen in Justizvollzugsanstalten sind immer sicherheitsrelevant , da sie mit zur Flucht geeigneten Gegenständen durchgeführt werden oder sie Lücken im Sicherheitssystem schaffen. Entsprechende sicherheitsrelevante Gegenstände (gefährliche Werkzeuge, Leitern, Sägen, Bohrer, Seile und ähnliches) müssen verschlossen oder angeschlossen sein. Nach Arbeitsende müssen sie, wenn möglich, außerhalb der JVA sicher gelagert werden. Auch dort sind sie gegen eine Benutzung durch unbefugte Personen zu sichern. Bei der Ausführung von Arbeiten, bei denen sich die Fluchtgefahr erhöht, muss die JVA hierüber informiert werden. Abgestellte Fahrzeuge müssen verschlossen werden, die Diebstahlsicherung (Lenkradschloss) muss aktiviert sein. Die Arbeitskräfte dürfen sich nur im zugewiesenen Bereich aufhalten. Externe Arbeitskräfte, die länger als einen Tag in der JVA tätig sind, erhalten einen Besucherausweis mit Lichtbild. Dieser Ausweis wird zum Arbeitsbeginn an der Pforte gegen den Personalausweis getauscht. Bei Arbeitsende wird dann dieser Ausweis wieder gegen den Personalausweis getauscht. Mindestens drei Werktage vor der Aufnahme muss der Auftragnehmer der JVA die Daten der Arbeitskräfte mitteilen. Die Arbeitnehmer müssen die Überprüfung ihrer Daten schriftlich zustimmen (siehe Formblatt im Anhang). Ferner darf die JVA Kontrollen der Arbeitskräfte und der entsprechenden Fahrzeuge durchführen.
Folgende Gegenstände dürfen nicht in die JVA mit eingebracht werden: (cid:190) Alkoholische Getränke (cid:190) Schnurlose Telefone (Handys) (cid:190) Waffen oder waffenähnliche Gegenstände. Sowie alle Gegenstände, die im Rahmen der entsprechenden Gesetze verboten sind. (cid:190) Fotoapparate oder Videokameras
Ferner ist folgendes verboten: (cid:190) Die Kontaktaufnahme zu Gefangenen (cid:190) Die Übergabe von jeglichen Gegenständen an Gefangene
Kenntnisse über Sicherheitseinrichtungen müssen vertraulich behandelt werden, dieses gilt auch nach der Beendigung der Bautätigkeit. Der Auftragnehmer und dessen Mitarbeiter sind verpflichtet alle Besonderheiten und Auffälligkeiten einem Bediensteten zu melden. Bei Unklarheiten oder Fragen bitten wir Sie, mit uns Rücksprache zu halten.
Unterschrift des Belehrten : ________________________________________
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