Cloudbasierte Vergabeplattform mit integriertem Managementsystem

Status
Vergeben
Angebotsfrist
22.10.2025, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
20.10.2025
CPV-Codes
Anzeigen
  • Softwarepaket und Informationssysteme (48000000)
  • Softwarepaket für das Beschaffungswesen (48490000)
  • Dienstleistungen in Verbindung mit Software (72260000)
  • Bereitstellung von Software (72268000)
  • Anbieter von Anwendungen (72416000)
Bekanntmachung
evergabe-online.de
Bekanntmachungsnummer
689448-2025
Verfahrensnummer
2853524f-25cf-4020-9286-c70bcc9b5258

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) in Köln beschafft für die Ressortbehörden des Bundesministeriums für Verkehr eine moderne elektronische Vergabeplattform mit integriertem Managementsystem. Die Lösung soll als cloudbasierte Standardsoftware im Modell Software-as-a-Service (SaaS), also als laufender Online-Dienst, bereitgestellt werden und alle wesentlichen Schritte von Vergabeverfahren unterstützen. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 1.440 Tagen; Angebote sind bis zum 22. Oktober 2025 um 09:00 Uhr einzureichen.

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Leistungsbeschreibung

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) und seine Geschäftsbereichsbehörden verwenden als öffentliche Auftraggeber für die Durchführung von Vergabeverfahren elektronische Mittel; d. h. die Vergabeverfahren werden über eine elektronische Vergabe-Plattform abgewickelt. Die Durchführung von Vergabeverfahren erfolgt zum Teil nicht digital und auf unterschiedlichen Systemen und führt aufgrund einer steigenden Anzahl an Verfahren und fortschreitender Weiterentwicklung des Vergaberechts zu einem Bedarf an einer modernen web- und workflowbasierten Vergabeplattform mit integriertem Managementsystem (kurz: ViM), die alle verfahrensbezogenen Schritte einer Vergabe (rechts-)sicher und wirtschaftlich ermöglich.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung einer Vergabeplattform (SaaS) mit integriertem Managementsystem (ViM)

    Gegenstand der Leistung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Bereitstellung einer Vergabeplattform mit integriertem Managementsystem (ViM) für die Ressortbehörden des BMV. Der Betrieb muss dabei in Form einer Cloudleistung über eine als Software-as-a-Service (SaaS) bereitgestellte Standardsoftware erfolgen und eine Anbindung über den Datenservice-öffentlicher-Einkauf unterstützen. Das ViM muss folgende Komponenten mit den folgenden wesentlichen Funktionalitäten umfassen: a) Anwendung für Vergabestellen zur workflowbasierten elektronischen Durchführung und Dokumentation von Vergabeverfahren (Managementsystem) b) Vergabeplattform, auf der die Vergabeunterlagen veröffentlicht bzw. für Unternehmen bereitgestellt werden und über die eine revisionssichere Kommunikation zwischen Vergabestelle und teilnehmenden Unternehmen erfolgt c) Applikation/Funktionalität oder ein webbasierter Zugang für interessierte und/oder teilnehmende Unternehmen zur Übermittlung der Angebotsunterlagen über einen verschlüsselten Kommunikationsweg Hinweis: Abweichend von a) und b), bei denen es sich ausschließlich um Cloudleistungen handelt, ist für c) ausdrücklich auch die Nutzung einer client-seitig (bieter-seitig lokal) zu installierenden App zugelassen.

    Frist: 22.10.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten darüber hinaus insgesamt die in den Vergabeunterlagen ausführlich benannten Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB. Details zu den Ausschlussgründen sind u.a. der Anlage "Bewerbungsbedingungen" zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe sind die vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte Dokumente (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gem. § 126 BGB zu übermitteln. Das BALM kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch des Bieters auf Nachforderung besteht grundsätzlich nicht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien (hierzu Ziffer 4) betreffen, ist grundsätzlich ausgeschlossen und nur innerhalb der engen Grenzen des § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV ausnahmsweise möglich.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung einer Vergabeplattform (SaaS) mit integriertem Managementsystem (ViM)

Für das Zuschlagskriterium Preis kann die vorstehend genannte Maximalpunktzahl erzielt werden. Der niedrigste angebotene Preis (naP) erhält die Maximalpunktzahl (Pmax). Die dem niedrigsten Preis folgenden, das heißt höheren Angebote (aP), erhalten im Verhältnis zum niedrigsten Angebotspreis (((aP-naP)/naP)*100=x%). entsprechend weniger Punkte (P=Pmax-(x%*Pmax)). Bewertungsbeispiel (fiktiv): Bieter A bietet mit 10.000 EUR den niedrigsten und auskömmlichen Angebotspreis. Er erhält die Maximalpunktzahl, Bieter B bietet mit 12.000 EUR einen höheren Angebotspreis und erhält aufgrund des prozentualen Abstandes von 20 % (2.000 / 10.000) eine geringere Punktzahl von [Maximalpunktzahl – (20 % x Maximalpunktzahl)]. Bieter C bietet 24.000 EUR. Er erhält 0 Punkte. Angebotspreise, die den niedrigsten Angebotspreis um 100 % oder mehr übersteigen, werden mit 0 Wertungspunkten bewertet. Bei der Umrechnung wird auf zwei Dezimalstellen hinter dem Komma genau gerechnet und kaufmännisch gerundet.
100 %

Vergabeunterlagen

Das Ursprungsportal bietet zu diesem Verfahren aktuell keine Unterlagen an.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

Es gelten darüber hinaus insgesamt die in den Vergabeunterlagen ausführlich benannten Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB. Details zu den Ausschlussgründen sind u.a. der Anlage "Bewerbungsbedingungen" zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe sind die vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte Dokumente (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gem. § 126 BGB zu übermitteln. Das BALM kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch des Bieters auf Nachforderung besteht grundsätzlich nicht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien (hierzu Ziffer 4) betreffen, ist grundsätzlich ausgeschlossen und nur innerhalb der engen Grenzen des § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV ausnahmsweise möglich.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 13.02.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 105309-2026

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