Weiterentwicklung sowie Service und Support des Zentralen Informationssystems (ZIS)

Status
Vergeben
Angebotsfrist
12.08.2025, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
01.07.2025
CPV-Codes
Anzeigen
  • Entwicklung von kundenspezifischer Software (72230000)
  • Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste (72250000)
  • Software-Wartung und -Reparatur (72267000)
Bekanntmachung
evergabe-online.de
Bekanntmachungsnummer
422348-2025
Verfahrensnummer
cfb9b1c9-b381-4272-b894-95e837d078b6

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) in Köln sucht einen Auftragnehmer für die Weiterentwicklung sowie die Übernahme von Service und Support des Zentralen Informationssystems (ZIS). Neben festen Weiterentwicklungsleistungen sollen weitere Entwicklungs-, Service- und Supportleistungen bei Bedarf einzeln beauftragt werden; vorgesehen ist ein Gesamtumfang von bis zu 9.094 Personentagen. Die Vertragslaufzeit beträgt 2.190 Tage, die Angebotsfrist endet am 12. August 2025 um 10:00 Uhr.

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Leistungsbeschreibung

Im Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) besteht der Bedarf an Leistungen betreffend die Weiterentwicklung, die Übernahme des Service und Supports an dem Zentralen Informationssystem (ZIS). Hierzu soll ein Auftragnehmer gefunden werden, der für das ZIS einerseits feste Leistungsumfänge im Bereich der Weiterentwicklung für das BALM und andererseits Weiterentwicklungsleistungen sowie Leistungen für Service und Support des ZIS im Bedarfsfall nach gesonderter Beauftragung erbringt. Der Auftraggeber geht davon aus, dass letztere über die Vertragslaufzeit einen Aufwand von ca. 9.094 Personentagen verursachen werden. Eine Pflicht zur Erteilung von Einzelaufträgen nach Teil B und Teil C dieser Leistungsbeschreibung wird hierdurch nicht begründet. Die voraussichtliche Abnahmemenge entspricht der maximalen Abnahmemenge und beziffert sich auf insgesamt 9.094 Personentagen.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Weiterentwicklung, Service und Support des Zentralen Informationssystems (ZIS) des Bundesamtes für Logistik und Mobilität

    Im Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) besteht der Bedarf an Leistungen betreffend die Weiterentwicklung, die Übernahme des Service und Supports an dem Zentralen Informationssystem (ZIS). Hierzu soll ein Auftragnehmer gefunden werden, der für das ZIS einerseits feste Leistungsumfänge im Bereich der Weiterentwicklung für das BALM und andererseits Weiterentwicklungsleistungen sowie Leistungen für Service und Support des ZIS im Bedarfsfall nach gesonderter Beauftragung erbringt. Der Auftraggeber geht davon aus, dass letztere über die Vertragslaufzeit einen Aufwand von ca. 9.094 Personentagen verursachen werden. Eine Pflicht zur Erteilung von Einzelaufträgen nach Teil B und Teil C dieser Leistungsbeschreibung wird hierdurch nicht begründet. Die voraussichtliche Abnahmemenge entspricht der maximalen Abnahmemenge und beziffert sich auf insgesamt 9.094 Personentagen.

    Frist: 12.08.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten darüber hinaus insgesamt die in den Vergabeunterlagen ausführlich benannten Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB. Details zu den Ausschlussgründen sind u.a. der Anlage "Bewerbungsbedingungen" zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe sind die vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte Dokumente (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gem. § 126 BGB zu übermitteln. Es gelten darüber hinaus insgesamt die in den Vergabeunterlagen ausführlich benannten Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB. Details zu den Ausschlussgründen sind u.a. der Anlage "Bewerbungsbedingungen" zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe sind die vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte Dokumente (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gem. § 126 BGB zu übermitteln. Das BALM kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch des Bieters auf Nachforderung besteht grundsätzlich nicht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien (hierzu Ziffer 4) betreffen, ist grundsätzlich ausgeschlossen und nur innerhalb der engen Grenzen des § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV ausnahmsweise möglich.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Weiterentwicklung, Service und Support des Zentralen Informationssystems (ZIS) des Bundesamtes für Logistik und Mobilität

Für das Zuschlagskriterium Preis kann die vorstehend genannte Maximalpunktzahl erzielt werden. Der niedrigste Preis erhält die Maximalpunktzahl. Die dem niedrigsten Preis folgende, das heißt höheren Angebote, erhalten im Verhältnis zum niedrigsten Angebotspreis entsprechend weniger Punkte. Angebotspreise, die den niedrigsten Angebotspreis um 100 % oder mehr übersteigen, werden mit 0 Wertungspunkten bewertet. Bei der Umrechnung wird auf zwei Dezimalstellen hinter dem Komma genau gerechnet und kaufmännisch gerundet. Bewertungsbeispiel (fiktiv) Bieter A bietet mit 10.000 EUR den niedrigsten und auskömmlichen Angebotspreis. Er erhält die Maximalpunktzahl, Bieter B bietet mit 12.000 EUR einen höheren Angebotspreis und erhält aufgrund des prozentualen Abstandes von 20 % (2.000 / 10.000) eine geringere Punktzahl von [Maximalpunktzahl – (20 % x Maximalpunktzahl)]. Bieter C bietet 24.000 EUR. Er erhält 0 Punkte.
30 %
Die Bewertung der leistungsabhängigen Zuschlagskriterien erfolgt anhand einheitlicher Bewertungsmaßstäbe, die für alle Bieter gleich angewendet werden. Zur Bewertung der angebotenen Leistung (bspw. qualitative, umweltbezogene und soziale Zuschlagskriterien) wird das BALM wie folgt vorgehen. Das BALM prüft zunächst, ob etwaige Mindestanforderungen an die Leistung aus der Leistungsbeschreibung, und, soweit den Vergabeunterlagen beigefügt, aus den Kriterienkatalogen oder Bewertungsmatrizen, eingehalten werden. Werden Mindestanforderungen nicht erfüllt, ist das Angebot von der Wertung auszuschließen. Eine weitere Bewertung des Angebots findet nicht statt. Die als Bewertungskriterien kenntlich gemachten Kriterien bewertet das BALM anhand der vom Bieter eingereichten Unterlagen. In Bezug auf das jeweilige Kriterium können Punkte nach dem Bewertungsschema gem. Vergabeunterlagen (hier insbesondere Bewerbungsbedingungen) erzielt werden.
70 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

Es gelten darüber hinaus insgesamt die in den Vergabeunterlagen ausführlich benannten Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB. Details zu den Ausschlussgründen sind u.a. der Anlage "Bewerbungsbedingungen" zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe sind die vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte Dokumente (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gem. § 126 BGB zu übermitteln. Es gelten darüber hinaus insgesamt die in den Vergabeunterlagen ausführlich benannten Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB. Details zu den Ausschlussgründen sind u.a. der Anlage "Bewerbungsbedingungen" zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe sind die vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte Dokumente (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gem. § 126 BGB zu übermitteln. Das BALM kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch des Bieters auf Nachforderung besteht grundsätzlich nicht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien (hierzu Ziffer 4) betreffen, ist grundsätzlich ausgeschlossen und nur innerhalb der engen Grenzen des § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV ausnahmsweise möglich.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 18.11.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 762431-2025

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