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Teil A – Allgemeiner Teil
zum Vergabeverfahren
Kommunikationslösung für
25.000 Personen im
Bildungsbereich (Lehrermail)
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Brandenburgischer IT-Dienstleister
Land Brandenburg vertreten durch das Ministerium der Justiz und für Digitalisierung, dieses vertreten durch den
Brandenburgischer IT-Dienstleister Steinstraße 104 - 106 14480 Potsdam
Version 1.0 vom 15. September 2026
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Kommunikationslösung für 25.000 Personen im Bildungsbereich (Lehrermail) (12908)
Inhalt
1 Einleitung 6
1.1 Allgemein 6
1.2 Ausgangslage 7
1.3 Einschlägige Vergabe und Vertragsordnung 7
2 Ausschreibungsgegenstand 7
3 Hinweise zum Ablauf und den Vergabeverfahrensbedingungen 8
3.1 Begriffsbestimmung 8
3.2 Auftraggeber/ Ausschreibende Stelle 9
3.2.1 Ausschreibende Stelle 9
3.2.2 Auftraggeber 9
3.3 Leistungsort 9
3.4 Losaufteilung 9
3.5 Nebenangebote 9
3.6 Vergabeplattform 9
3.7 Vergütung und Kostenerstattung für Teilnahmeanträge und Angebote 9
3.8 Vertrauliche Handhabung der Teilnahmeanträge / Angebote und Speicherung personenbezogener Daten 9
4 Verschwiegenheit, Geheimhaltung und Datenschutz 10
5 Teilnahmewettbewerb 12
5.1 Ziel des Teilnahmewettbewerbs 12
5.2 Teilnahmebedingungen / Eignungskriterien 12
5.2.1 Allgemein 12
5.2.1.1 Bewerber-/ Bietergemeinschaft 12
5.2.1.2 Unterauftragnehmer 12
5.2.1.3 Eignungsleihe 13
5.2.1.4 Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 13
5.2.1.5 Eigenerklärung Ausschlussgründe 13
5.2.1.6 Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz 14
5.2.2 Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 VgV) 14 5.2.2.1 Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister 14
5.2.3 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV) 14
5.2.4 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV) 14
6 Unklarheiten und Fragen zum Teilnahmewettbewerb 16
7 Teilnahmeantrag 16
7.1 Form des Teilnahmeantrages und deren Einreichung 16
7.2 Vertrauliche Handhabung von Bewerbungsunterlagen und Speicherung personenbezogener Daten 17
7.3 Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse 17
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8 Bewertung Teilnahmeanträge 18
9 Hinweise zur Leistungsbeschreibung, zum Kriterienkatalog und Preisblatt 19
9.1 Allgemein 19
9.2 Leistungsbeschreibung (LB) 20
9.3 Kriterienkatalog (KK) 20
9.4 Preisblatt (PB) 21
10 Angebotsphase 22
10.1 Allgemein 22
10.2 Aufforderung zur Abgabe eines indikativen Angebotes 22
10.3 Geforderte Struktur des Angebotes 22
10.4 Verhandlungsvorschläge 23
10.5 Bindefrist 24
10.6 Unklarheiten und Fragen während der Angebotsphasen 24
10.7 Wesentliche Unterauftragnehmer 24
10.8 Veröffentlichung/sonstige Verwendung der Vergabeunterlagen 24
10.9 Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse 24
10.10 Anzeige von Bedenken zur Ausführung 25
11 Verhandlungen 25
11.1 Allgemeine Hinweise 25
11.2 Ablauf der Verhandlungen 26
11.3 Präzisierung und Modifikation der Vergabeunterlagen 26
11.4 Abgabe von Folgeangeboten 27
11.5 Best and Final Offer (BAFO) 27
12 Prüfung und Wertung der Angebote 27
12.1 Allgemeiner Teil 27
12.2 Verfahren zur Angebotsbewertung 28
12.2.1 Auswertungsmethode 28
12.2.2 Ermittlung der Leistungspunktzahl L (Qualität) für die Angebotsbewertung 28
12.2.3 Mindesterfüllungsgrad der Anforderungen in der Leistungsbeschreibung als Ausschlusskriterium 29
12.2.4 Ermittlung des Gesamtpreises P für die Angebotsbewertung 29
13 Vertragliche Grundlagen 30
13.1 Allgemeines 30
13.2 Vertragslaufzeit und Umfang 30
13.3 Reisekosten 30
13.4 Zahlungsmodalitäten / Abrechnungseinheiten 30
13.5 Auftragsverarbeitung 31
13.6 Sicherheitsprüfung 31
14 Rechtsbehelfsbelehrung 32
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Hinweis: Zur besseren Lesbarkeit werden in diesem Dokument und in allen Anlagen ohne Diskriminierungsabsicht Begriffe wie „Mitarbeiter“, „Anwender“ o. ä. verwendet, diese gelten für alle Geschlechter gleichermaßen. Auf eine gleichzeitige Nutzung der Sprachformen „männlich“, „weiblich“, „divers“ wird verzichtet.
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Brandenburgischer IT-Dienstleister
1 Einleitung
1.1 Allgemein
Der Brandenburgische IT-Dienstleister (ZIT-BB) ist der zentrale Dienstleister für die unmittelbare Landesverwaltung Brandenburg zur Bereitstellung von IT-Dienstleistungen. Zu seinem umfangreichen Aufgabenportfolio gehören u.a. die Planung, die Bereitstellung und der Betrieb der technischen Infrastruktur sowie die Koordination und die Betreuung sowohl von behördenspezifischen als auch behördenübergreifenden und gemeinsamen IT-Verfahren. In seinen Aufgabenbereich fallen auch das IT-Sicherheitsmanagement für die Emergency-Response- Team (CERT).
Abbildung 1: IT-Service für die Landesverwaltung Brandenburg
Der ZIT-BB betreut von seinem zentralen Standort Potsdam aus derzeit ca. 18.000 Arbeitsplätze in der Landesverwaltung Brandenburg. Die Anzahl der zu betreuenden Arbeitsplätze wird in den kommenden Jahren weiter ansteigen. Mit der Zentralisierung der IT der Landesverwaltung ist die Unterstützung der Behörden und Einrichtungen des Landes Brandenburg bei der Planung, der Gestaltung und dem Einsatz von Informationstechnik sowie die Beratung in Fragen der IT-Sicherheit zu einem wesentlichen Tätigkeitsfeld des Betriebs geworden.
Ferner erbringt der ZIT-BB Leistungen nach dem Brandenburgischen E-Government-Gesetz insbesondere für Gemeinden, Ämter und Gemeindeverbände des Landes.
Der Hauptstandort des ZIT-BB befindet sich in der Steinstraße 104-106 in 14480 Potsdam. Aufgrund seiner landesweiten Zuständigkeit hat der ZIT-BB u.a. Außenstandorte in Cottbus, Frankfurt (Oder), Wünsdorf, Gransee und Eberswalde. Sein Rechenzentrum betreibt er in Berlin.
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1.2 Ausgangslage
Das Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium der Justiz und für Digitalisierung, dieses vertreten durch den Brandenburgischen IT-Dienstleister (ZIT-BB), führt dieses Vergabeverfahren durch.
1.3 Einschlägige Vergabe und Vertragsordnung
Das vorliegende Vergabeverfahren wird gemäß den Bestimmungen des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV), jeweils in der zum Zeitpunkt der Absendung der EU-Bekanntmachung gültigen Fassung durchgeführt.
Durchgeführt wird ein „Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb“ gemäß § 17 Abs. 1 VgV. Das Verfahren ist zweistufig. Der Teilnahmewettbewerb (1. Stufe) dient der Auswahl geeigneter Bieter, mit denen in der anschließenden Angebots- und Verhandlungsphase (2. Stufe) verhandelt wird.
2 Ausschreibungsgegenstand
Gegenstand und Ziel des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung einer Kommunikationslösung auf Basis von OX 8 als SaaS für mindestens 25.000 Personen im Land Brandenburg im Bildungsbereich (Lehrermail). Grundlage bildet der Abschluss eines EVB-IT Cloud-Vertrages.
Näheres zum Leistungsgegenstand ergibt sich aus Teil B Leistungsbeschreibung, nachfolgender Beschreibung und den Anlagen.
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3 Hinweise zum Ablauf und den Vergabeverfahrensbedingungen
3.1 Begriffsbestimmung
Bewerber Der Begriff „Bewerber“ gilt gleichermaßen auch für Bewerbergemeinschaften und die damit vertretenen Unternehmen und Wirtschaftsteilnehmer, sofern nicht besondere Anforderungen an letztere aufgeführt werden. Im Zusammenhang mit allen relevanten Fragestellungen bis zum Abschluss des Teilnahmewettbewerbes des Vergabeverfahrens werden die teilnehmenden Unternehmen als Bewerber bezeichnet.
Bewerber- Eine Bewerber-/Bietergemeinschaft ist ein Zusammenschluss von zwei /Bietergemeinschaft oder mehr Einzelbietern, die im Rahmen einer Ausschreibung ein gemeinsames Angebot abgeben mit dem Ziel, den in einer öffentlichen nationalen oder EU-weiten Ausschreibung beschriebenen Auftrag zu erhalten und nach dem Zuschlag auszuführen.
Bieter Im Zusammenhang mit allen relevanten Fragestellungen ab der Angebotsphase bis zum Abschluss des Vergabeverfahrens durch Zuschlagserteilung werden die teilnehmenden Unternehmen als Bieter bezeichnet.
Unterauftragnehmer Reine Zulieferer für den Auftragnehmer (AN) gelten nicht als Unterauftragnehmer. Als Unterauftragnehmer werden solche Unternehmen definiert, die im Auftrag und unter der alleinigen vertraglichen Verantwortung des AN eine direkte Leistungsschnittstelle zu dem AG haben. Unterauftragnehmer für nennenswerte Auftragsteile sind solche, die ca. >20 % der Gesamtauftragssumme leisten sollen.
Eignungsleihe Der Bewerber kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen. (Eignungsleihe).
Auftragnehmer Im Rahmen der Vertragsdurchführung nach Zuschlagserteilung wird nur noch vom Auftragnehmer (AN) gesprochen.
Auftraggeber Ebenso ist für die Phase der Vertragsdurchführung nach Zuschlagserteilung nur noch vom Auftraggeber (AG) die Rede. Als AG in diesem Projekt fungiert das Land Brandenburg vertreten durch das Ministerium der Justiz und für Digitalisierung, dieses vertreten durch den Brandenburgischen IT-Dienstleister (ZIT-BB).
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3.2 Auftraggeber/ Ausschreibende Stelle
3.2.1 Ausschreibende Stelle
Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium der Justiz und für Digitalisierung, dieses vertreten durch den Brandenburgischen IT-Dienstleister (ZIT-BB) Steinstr. 104 – 106 14480 Potsdam
3.2.2 Auftraggeber
Auftraggeber und somit Vertragspartner des zu schließenden Vertrages: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Heinrich-Mann-Allee 107 14473 Potsdam
3.3 Leistungsort
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam.
3.4 Losaufteilung
Eine Aufteilung des Auftrags in Lose ist nicht vorgesehen.
3.5 Nebenangebote
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
3.6 Vergabeplattform
Der AG verwendet für das Vergabeverfahren die Vergabeplattform Vergabemarktplatz Brandenburg (https://vergabemarktplatz.brandenburg.de). Die Kommunikation mit der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Das gilt für Fragen zum Vergabeverfahren, Antworten auf Bewerber- / Bieterfragen, bei Bedarf auch für die Korrektur der Vergabeunterlagen.
3.7 Vergütung und Kostenerstattung für Teilnahmeanträge und Angebote
Eine Vergütung oder Kostenerstattung für Teilnahmeanträge oder Angebote wird ausgeschlossen. Die Angebotsunterlagen sind kostenfrei zuzusenden.
3.8 Vertrauliche Handhabung der Teilnahmeanträge / Angebote und Speicherung personenbezogener Daten
Alle Teilnahmeanträge, Angebote und sonstigen Unterlagen werden vertraulich behandelt. Die vom Bieter im Verlauf des Vergabeverfahrens erhobenen personenbezogenen Angaben werden nach den Bestimmungen der EU-DSGVO im Rahmen der Durchführung der Beschaffungsmaßnahme und ggf. späteren Vertragsdurchführung verarbeitet und gespeichert. Näheres regeln die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes (BbgDSG).
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4 Verschwiegenheit, Geheimhaltung und Datenschutz
Alle Unterlagen, die dem Bieter im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren überlassen werden, dürfen ohne Zustimmung des Auftraggebers nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn es sich bei dem Dritten um einen im Angebot benannten Sub- oder Sub-Subunternehmer handelt.
Bieter, die den Auftrag nicht erhalten oder die kein Angebot abgeben, müssen sämtliche Unterlagen (einschließlich gezogener Kopien) auf Verlangen zurückgeben. Alle Unterlagen der Bieter werden vertraulich behandelt.
Der Bieter hat - auch noch nach der Beendigung der Angebotsphase - über die ihm im Rahmen des Vergabeverfahrens bzw. bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen dienstlichen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter nachweislich zu verpflichten. Die Nichtachtung der Verschwiegenheitspflicht hat zwangsläufig Einfluss auf die Beurteilung der Zuverlässigkeit des Bieters, insbesondere auch bei zukünftigen Maßnahmen der Vergabestelle.
Sämtliche Informationen im Rahmen der Beauftragung unterliegen der Geheimhaltungspflicht und sind vertraulich zu behandeln. Jegliche Informationen, die im Rahmen der Tätigkeiten erhoben, verarbeitet und von dem Auftraggeber übermittelt werden, sind mit der Geheimhaltungsstufe „vertraulich“ gekennzeichnet und durch den Auftragnehmer als solche zu behandeln.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Wahrung der jeweils gültigen Bestimmungen für den Datenschutz, insbesondere nach der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) sowie dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetzes (BbgDSG).
Darüber hinaus gelten auch für nicht personenbezogene Daten folgende Regelungen:
Der Auftragnehmer darf nur Daten erheben, speichern und auswerten, die zur Erbringung der vertragsgemäßen Leistung unabdingbar sind. Dies gilt insbesondere für jede Art von Protokollierung. Die Daten dürfen ausschließlich zur vertragsgemäßen Leistung verwendet werden, zu der sie erhoben wurden (Zweckbindung). Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die Daten vertraulich behandelt werden und Unberechtigte keinen Zugriff auf die Daten erlangen. Sobald der Zweck der Erhebung erfüllt ist oder wegfällt, sind die Daten durch den Auftragnehmer sofort zu löschen. Die Protokollierung und Speicherung von Inhalten (Nutzerdaten) bedarf in jedem Einzelfall der Genehmigung des Auftraggebers.
Grundsätzlich als genehmigt anzunehmen sind Protokollierungen und Auswertungen, die der Sicherstellung der Leistungserbringung dienen und bei denen keine inhaltlichen/ fachlichen Daten (insbesondere personenbezogene Daten von projektunbeteiligten Dritten und BOS-Einsatzdaten) protokolliert oder ausgewertet werden. Hinsichtlich der Informationspflichten gemäß Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird auf die beiliegende Information verwiesen. Soweit im Rahmen der Eignungsprüfung vom Auftraggeber die Angabe von personenbezogenen Daten von Mitarbeitern (z.B. bei Referenzen oder Mitarbeiterprofilen) gefordert wird, hat der Auftragnehmer
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das Einverständnis seines Mitarbeiters zur Weitergabe personenbezogener Daten vor der Weitergabe an die Vergabestelle einzuholen.
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5 Teilnahmewettbewerb
5.1 Ziel des Teilnahmewettbewerbs
Der Teilnahmewettbewerb zum vorliegenden Vergabeverfahren dient der Überprüfung und Feststellung der Eignung anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) festgelegten Eignungskriterien und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB.
Zur Eignungsprüfung sind vom Bewerber Angaben und Erklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zu machen und mit dem Teilnahmeantrag abzugeben.
Entsprechend der Angaben in der EU-Bekanntmachung wird der Auftraggeber (AG) auch aus grundsätzlich geeigneten Bewerbern eine weitere Auswahl derjenigen Bewerber herbeiführen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Das Auswahlverfahren wird in diesem Dokument beschrieben.
5.2 Teilnahmebedingungen / Eignungskriterien
Der Auftraggeber hat spezifische Eignungskriterien und teilweise dazugehörige Mindestanforderungen festgelegt. Diese hat er in der Bekanntmachung veröffentlicht. Zusätzlich stellt er mit den auf der Vergabeplattform bereitgestellten Unterlagen eine Übersicht über die Kriterien bereit. Die Liste ist eine zusätzliche Erleichterung für die Bewerber / Bieter, schnell einen Überblick über die an sie gestellten Anforderungen zu erhalten.
5.2.1 Allgemein
5.2.1.1 Bewerber-/ Bietergemeinschaft
Im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist von allen Mitgliedern zwingend anzugeben, welches Unternehmen bevollmächtigt ist, für die Bewerber-/Bietergemeinschaft mit Wirkung für und gegen die Bewerbergemeinschaft Erklärungen abzugeben und anzunehmen bzw. den späteren Vertrag abzuschließen und durchzuführen. Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft haften gegenüber dem AG gesamtschuldnerisch.
Für die an einer Bewerber-/Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen ist im Formblatt 4.2 EU mitzuteilen, welchen Leistungsanteil sie jeweils übernehmen.
Das Angebot einer Bewerber-/Bietergemeinschaft muss vom bevollmächtigten Vertreter unterschrieben sein. Eine Änderung der Bewerber-/Bietergemeinschaft nach Abgabe des Teilnahmeantrags ist nicht zulässig.
5.2.1.2 Unterauftragnehmer
Insofern Teile des Auftrags von Unterauftragnehmern erbracht werden sollen, sind zwingend die Formblätter 4.3 EU und 4.4 EU auszufüllen und die Unternehmen zu benennen.
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5.2.1.3 Eignungsleihe
Bewerber / Bieter können sich zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf dritte Unternehmen beziehen, wenn die nachfolgenden Voraussetzungen beachtet werden.
Das dritte Unternehmen muss die für die Übernahme des betreffenden Leistungsbereichs erforderliche Eignung aufweisen. Bieter müssen nachweislich die erforderlichen Mittel des Drittunternehmens zur Verfügung stehen, die für den Leistungsbereich erforderlich sind, für den sie nach der Projektstruktur benannt werden und in dem sie gegebenenfalls Referenzen vorlegen.
Ein Bewerber oder Bieter darf die Kapazitäten anderer Unternehmen im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Absatz 3 Nummer 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Der Bewerber sichert mit Nennung der Unterauftragnehmer zu, dass ihm im Auftragsfall die Ressourcen vorgenannter Unterauftragnehmer für die vorgesehenen Aufgabenstellungen im Rahmen der Unteraufträge bzw. dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel im Rahmen der Eignungsleihe uneingeschränkt zur Verfügung stehen.
Im Falle der Eignungsleihe sind zwingend die Formblätter 4.3 EU und 4.4 EU auszufüllen und die Unternehmen zu benennen.
5.2.1.4 Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
Der Bewerber hat nachzuweisen, dass er keinen Bezug zu Russland im Sinne des Artikels 5k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 hat. Der Bieter hat den Nachweis mittels Eigenerklärung mit dem vom AG zur Verfügung gestellten Sonderformular Russland-Embargo zu erbringen.
Im Fall der Beteiligung als Bewerbergemeinschaft ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen.
5.2.1.5 Eigenerklärung Ausschlussgründe
Der Bewerber hat nachzuweisen, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen. Der Bieter hat den Nachweis mittels Eigenerklärung mit dem vom AG zur Verfügung gestellten Formular 4.1 EU zu erbringen.
Im Fall der Beteiligung als Bewerbergemeinschaft ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen.
Im Rahmen der Eignungsleihe ist der Nachweis ebenfalls zwingend von den entsprechenden Unternehmen zu erbringen.
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5.2.1.6 Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz
Der Bewerber hat nachzuweisen, dass er die Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz einhält. Der Bieter hat den Nachweis mittels Eigenerklärung mit dem vom AG zur Verfügung gestellten Formular 5.3 EU zu erbringen.
Im Fall der Beteiligung als Bewerbergemeinschaft ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen.
Insofern für Teile des Auftrags Unterauftragnehmer zum Einsatz kommen, ist zwingend das Formblatt 5.4 EU von jedem zum Einsatz kommenden Unterauftragnehmer zu erbringen.
5.2.2 Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 VgV)
5.2.2.1 Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Der Bewerber hat einen aktuellen Nachweis (nicht älter als drei Monate) einzureichen, dass das Unternehmen im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem es ansässig ist. Im Fall der Beteiligung als Bewerbergemeinschaft ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Der Nachweis darf nicht älter als drei Monate ab Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung sein.
Im Rahmen der Eignungsleihe ist der Nachweis ebenfalls zwingend von den entsprechenden Unternehmen zu erbringen.
5.2.3 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV)
Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers dienen insbesondere seine Angaben Gesamtumsatz Gesamtumsatz mit zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen Betriebshaftpflichtversicherung/ Berufshaftpflichtversicherungsdeckung
in den Anlagen E1 Unternehmensdarstellung und E2 Erklärung zu Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung zu den Bewerbungsbedingungen. Eine detaillierte Differenzierung pro Los kann der entsprechenden Übersicht der Eignungskriterien entnommen werden.
Im Fall der Beteiligung als Bewerbergemeinschaft ist die Anlage von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Gleiches gilt beim Einsatz von Unterauftragnehmern.
5.2.4 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV)
Zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers dienen die Angaben durchschnittlich Beschäftigte gesamt durchschnittlich Beschäftigte, welche Leistungen erbringen, die mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand in Zusammenhang stehen Eigenerklärung zur Bereitschaft der eingesetzten Mitarbeiter zur Durchführung einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung (SÜ2 gemäß § 9 SÜG).
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in der Anlage E1 Unternehmensdarstellung zu den Bewerbungsbedingungen.
Eine detaillierte Differenzierung kann der entsprechenden Übersicht der Eignungskriterien entnommen werden.
Speziell für die Abfrage der Referenzen dienen die Angaben des Bewerbers in der Anlage
- zu Unternehmensreferenzen E2.1; E2.2; E2.3 sowie
- Mitarbeiterprofile E3.1; E3.2; E3.3 und
- im Kriterienkatalog Eignung zu den Bewerbungsbedingungen.
Die Vergabestelle bewertet die Referenzen des Bewerbers gemäß dem im Kriterienkatalog Eignung angegebenen Punkteschema.
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6 Unklarheiten und Fragen zum Teilnahmewettbewerb
Falls diese Bewerbungsbedingungen einschließlich aller Anlagen, in sich, untereinander oder gegenüber der Bekanntmachung Widersprüche, Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler aufweisen oder nicht verständlich sein sollten, ist die Vergabestelle vor Antragsfrist schriftlich darauf hinweisen.
Bewerberfragen sollen mit folgenden Referenzierungen gestellt werden: Dokument(e) der Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb, auf die sich die Fragestellung bezieht Benennung der entsprechenden Punkte/Kapitel
und können bis spätestens siehe Fristen im Vergabeportal
über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg gestellt werden. Fragen sind ausnahmslos über den genannten Kommunikationsweg zu stellen und werden nur auf diesem Weg beantwortet. Fragen, die nicht bis zum o.g. Termin bzw. nicht in deutscher Sprache vorliegen, werden nicht beantwortet.
Hinweis: Bewerber, die sich für das Verfahren auf der Vergabeplattform registriert haben, werden über eingehende Nachrichten über ihren E-Mail-Account benachrichtigt. Sofern eine Nachricht verspätet gelesen, bearbeitet und/oder beantwortet wird, trägt der Bewerber selbst die für ihn entstehenden Nachteile.
Fragen und die hierauf erteilten Antworten werden in anonymisierter Form allen Bewerbern zugänglich gemacht. Es wird daher um eine neutrale Formulierung von Fragen gebeten.
7 Teilnahmeantrag
7.1 Form des Teilnahmeantrages und deren Einreichung
Die Abgabe des Teilnahmeantrages einschließlich aller Unterlagen und Dokumente erfolgt in deutscher Sprache bis zum siehe Fristen im Vergabeportal.
Maßgeblich ist der Eingang des vollständigen Teilnahmeantrages, der im Zweifelsfall vom Bewerber nachzuweisen ist. Bis zum Ablauf der Teilnahmeantragsfrist können Teilnahmeanträge schriftlich geändert oder zurückgezogen werden. Verspätete Teilnahmeanträge werden zwingend vom Verfahren ausgeschlossen. Bewerber und deren Bevollmächtigte nehmen an der Teilnahmeantragsöffnung nicht teil.
Der Teilnahmeantrag muss mit allen Anlagen in Textform als durchsuchbare PDF-Dokument(e) (Lesbarkeit für Adobe Acrobat Reader ab Version 7.0 und mit freigegebener Druck- und Kopiermöglichkeit, d. h. nicht eingescannt, sondern aus dem Texteditor generiert) sowie die Anlagen 1.1, 1.2, etc. – Referenzen des Bewerbers zusätzlich als MS-Excel-Datei eingereicht werden.
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Maßgeblich und verbindlich sind stets die Unterlagen im PDF-Format, d. h. bei Widersprüchen/Abweichungen zwischen den Dokumenten im PDF- und MS-Excel-Format gelten die Angaben im PDF-Dokument.
Es sind ausschließlich elektronische Teilnahmeanträge über den Vergabemarktplatz Brandenburg zugelassen mittels: einfacher Signatur (Textform gem. § 126b BGB) oder qualifizierter elektronische Signatur oder fortgeschrittener elektronische Signatur
Teilnahmeanträge als E-Mail oder Fax gelten nicht als elektronisches Angebot und sind daher aus formellen Gründen auszuschließen. Der Teilnahmeantrag enthält folgende Teile: Teilnahmeantragsschreiben Beantwortete Eignungskriterien inkl. Anlagen Sonstiges
Die Eigenerklärungen gelten mit elektronischer Abgabe des Teilnahmeantrages als unterzeichnet und erfordern daher keine separate Unterschrift. Die Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Vordrucke ist zwingend. Änderungen an diesen Vordrucken sind unzulässig und können zum Ausschluss führen.
Bitte beachten Sie, dass Sie beim Einreichen Ihres Teilnahmeantrages die aktuellen Vorlagen vom Vergabemarktplatz verwenden.
An zu erstellenden Mustern, Dokumentationen, Protokollen und Berichten erwirbt der Auftraggeber das ausschließliche, dauerhafte, unbeschränkte, unwiderrufliche und übertragbare Nutzungsrecht. § 37 UrhG ist ausdrücklich ausgeschlossen.
7.2 Vertrauliche Handhabung von Bewerbungsunterlagen und Speicherung personenbezogener Daten
Alle Bewerbungsunterlagen und ein ggf. späteres Angebot werden vertraulich behandelt. Die vom Bewerber im Verlauf des Vergabeverfahrens erhobenen personenbezogenen Angaben werden nach den Bestimmungen der EU-DSGVO im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Durchführung der Beschaffungsmaßnahme und ggf. späteren Vertragsdurchführung verarbeitet und gespeichert.
Weitere Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikel 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 – Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entnehmen Sie dem beiliegenden Formular 2.8 EU.
7.3 Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
Sollte die Bewerbung Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beinhalten, sind diese im Hinblick auf eine mögliche Einsichtnahme der Beteiligten im Rahmen eines etwaigen Nachprüfungsverfahrens kenntlich zu machen (vgl. § 165 Abs. 2 und 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
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8 Bewertung Teilnahmeanträge
Die Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt gemäß §§ 56 VgV ff. Basis für die Prüfung und Wertung ist der schriftliche Teilnahmeantrag.
Die Bewertung der Bewerber bzw. der Teilnahmeanträge erfolgt in zwei Stufen: Stufe 1: Formale Prüfung und Bewertung Stufe 2: Bewertung der weiteren Eignung und Auswahl der Bewerber
Die formale Prüfung umfasst unter anderem die Feststellung des fristgerechten Eingangs des Teilnahmeantrages sowie die Vollständigkeit der geforderten Angaben gemäß Kriterienkatalog zum Teilnahmewettbewerb und den einzureichenden Unterlagen. Des Weiteren wird geprüft, ob an den Vergabeunterlagen unzulässige Änderungen vorgenommen wurden.
Jeder Bewerber wird einer Eignungsprüfung unterzogen. Es sind die Bewerber geeignet, die die Eignungs- und Bewertungskriterien erfüllen. Die Eignungs- und Bewertungskriterien können dem Dokument „Übersicht_Eignungskriterien“ entnommen werden. Die Bewerber im Teilnahmeauswahlverfahren können maximal 500 Punkte erreichen.
Teilnahmeanträge, die bei Bewertungskriterien (B) weniger als 300 der erreichbaren Eignungspunkte (gewichtete Bewertungspunkte) erhalten, werden als nicht geeignet vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Auswahlentscheidung Im Anschluss an die Eignungsprüfung wählt der Auftraggeber die Bewerber aus, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (Auswahlentscheidung). Dabei können nur solche Bewerber ausgewählt werden, deren Eignung zuvor festgestellt wurde. Ausgewählt werden die Bewerber, die auf Basis des nachfolgenden Systems die meisten Punkte erhalten haben. Es wird die zum Angebot aufgeforderte maximale Anzahl an Bietern auf die 4 bestplatzierten Teilnahmeanträge beschränkt.
Liegen weniger als die o. g. maximale Anzahl Teilnahmeanträge geeigneter Bewerber vor bzw. erreichen weniger als die o. g. maximale Anzahl Teilnahmeanträge die nachfolgend definierte Mindestpunktzahl, so kann das Verfahren auch mit weniger als die o. g. maximale Anzahl Teilnehmern fortgeführt werden.
Sollte ein „Gleichstand“ im Rahmen der Punktvergabe dazu führen, dass mehr als die o. g. maximale Anzahl Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden müssten, so wird der Auftraggeber bei den nach Punktvergabe letztplatzierten Bewerbern das Los entscheiden lassen, wer zur Abgabe des Angebots aufgefordert wird, um aus Gründen der effektiven Verhandlungsführung sicherzustellen, dass nicht mehr als die o. g. maximale Anzahl Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden.
Nach Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt die Auswahl gemäß „Auswahlentscheidung“. Die bestplatzierten Teilnahmeanträge werden anschließend schriftlich zur Abgabe eines indikativen Angebots aufgefordert.
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9 Hinweise zur Leistungsbeschreibung, zum Kriterienkatalog und Preisblatt
9.1 Allgemein
Mit den Vergabeunterlagen im Teilnahmewettbewerb wird den Interessenten - jeweils im Entwurf - eine Leistungsbeschreibung (Teil B) ein Kriterienkatalog Leistung ein Preisblatt und ein Vertragsdokument inkl. Anlagen
zur Verfügung gestellt. Dies dient dazu, potentiellen Interessenten die Entscheidung darüber zu ermöglichen, ob sie sich mit einem Teilnahmeantrag am Verfahren beteiligen möchten.
In einem Verfahren, wie dem Verhandlungsverfahren, sind diese Unterlagen in den Grenzen des § 17 Abs. 10 Satz 2 VgV naturgemäß Änderungen unterworfen. Unter anderem werden auch noch aktuell die Vergabeunterlagen durch den Auftraggeber überarbeitet. Insbesondere wird der Auftraggeber mit der Aufforderung zur Abgabe der Erstangebote eine überarbeitete Fassung der Kriterienkataloge vorlegen, in denen die Gewichtung der B-Kriterien überarbeitet sein wird.
Im Übrigen gelten für die Vergabeunterlagen folgende Erläuterungen: Soweit in den leistungsbeschreibenden Dokumenten Vorgaben im Prosatext gemacht werden, sind dies zwingende Vorgaben. Der Auftragnehmer hat die Vorgaben bei seiner Leistungserbringung zwingend einzuhalten. Abweichungen sind nicht zugelassen. Diese Vorgaben stellen indes nur dann Mindestanforderungen im Sinne der nachfolgenden Definition dar, über die nicht verhandelt werden kann, soweit sie in der Leistungsbeschreibung oder im Kriterienkatalog ausdrücklich als Mindestanforderungen gekennzeichnet sind.
Die verschiedenen Kriterien-Arten werden nachfolgend dargestellt: [M/A] Mindestanforderung [A] Ausschlusskriterium [B] Bewertungskriterium
Mindestanforderungen [M/A] sind solche zwingenden Anforderungen, die nach § 17 Abs. 10 Satz 2 VgV nicht Gegenstand von Verhandlungen im Rahmen des Verhandlungsverfahrens sein können. Der Auftraggeber kann von diesen Mindestanforderungen also im Rahmen der Verhandlungen im Verhandlungsverfahrens nicht abweichen.
Ausschlusskriterien [A] sind zwingende Vorgaben, die der Bieter im Rahmen seiner Leistungserbringung einzuhalten hat. Soweit sich in den leistungsbeschreibenden Dokumenten Vorgaben im Prosatext finden, sind dies zwingende Vorgaben und damit Ausschlusskriterien. Dies gilt auch, ohne dass diese dort mit [A] gekennzeichnet sind. Im Dokument „Kriterienkatalog“ muss der Bieter Angaben zu den dort genannten Ausschlusskriterien machen und mitteilen, ob er die Anforderung einhält oder nicht. Eine Nichterfüllung im finalen bzw. verbindlichen Angebot führt zum Ausschluss des Angebotes. Ausschlusskriterien sind aber nur dann „Mindestanforderungen“ im vorgenannten Sinne, wenn sie (zusätzlich) als solche bezeichnet sind [M/A]. Die Ausschlusskriterien können also – anders als die Mindestanforderungen – zum Gegenstand von Verhandlungen im Rahmen des
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Verhandlungsverfahrens gemacht werden. In diesem Rahmen kann der Auftraggeber auf die Einhaltung der Ausschlusskriterien gegenüber allen Bietern verzichten, diese also „streichen“ oder die Ausschlusskriterien auch inhaltlich abändern. Die Bieter haben hierauf indes keinen Anspruch. Allein der Auftraggeber entscheidet, ob und inwieweit er über Ausschlusskriterien verhandeln wird.
Bewertungskriterien [B] enthalten eine Anforderung, die innerhalb der Bewertungsskala gewichtet und deren Erfüllungsgrad mit Punkten bewertet wird. In Ausprägung einer Bestätigung zum [B]-Kriterium ist vom Bewerber / Bieter anzugeben, ob bzw. inwieweit die jeweilige Anforderung erfüllt wird oder nicht.
Bewertungskriterien sind in den Unterlagen deutlich durch ein vorangestelltes „[B]“ gekennzeichnet. Die Nichterfüllung eines oder mehrerer Bewertungskriterien führt grundsätzlich nicht zum Ausschluss des Teilnahmeantrages / Angebotes, sondern nur zur Abwertung, ausgenommen bei Nichterreichung einer geforderten Mindestpunktzahl mit Bezug auf die Gesamtpunktzahl.
9.2 Leistungsbeschreibung (LB)
In der LB je Los werden die Anforderungen des AG an den Ausschreibungsgegenstand definiert. Die Kapitel der LB sind zweigeteilt aufgebaut: Zunächst werden die Anforderungen an die zu beschaffende Leistung beschrieben. Am Ende jedes Kapitels werden dann die Fragen zu den gestellten Anforderungen sowie die zu bestätigenden Anforderungen dargestellt. Diese werden noch einmal gesondert (unverändert) im Kriterienkatalog aufgeführt und sind dort vom Bieter zu beantworten bzw. zu bestätigen. Die Fragen sind an folgenden Formatierungen zu erkennen:
A bbildung 2: Formatierung Fragen
Die Zielerfüllungsgrade für die Bewertung der Einzelkriterien werden unterhalb der jeweiligen Kriterien in einem grau hinterlegen Block offengelegt. Es erfolgt eine Kennzeichnung der Fragen mit entsprechend für die LB noch einmal konkretisierten Bedeutungen (vgl. bereits einleitend hierzu die Begriffsbestimmungen unter Ziffer 9.1).
9.3 Kriterienkatalog (KK)
Der KK ist vom Bieter vollständig auszufüllen und muss dem Angebot sowohl im PDF-Format als auch im Format MS-Excel beigelegt werden. Die Nummerierung der Fragen im KK stellt einen eindeutigen Bezug zum jeweiligen Kapitel/Unterpunkt in der LB her. Anhand der Antworten im KK wird die Leistungsbewertung des Angebots mit Bezug zu den [B]- Kriterien und deren festgelegten Zielerfüllungsgraden durchgeführt.
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9.4 Preisblatt (PB)
Die Preisangaben im PB müssen sich auf die angebotene Lösung (in LB und beantwortetem KK beschrieben) beziehen. Alle Preise sind als Nettopreise (exkl. USt.) anzugeben.
Die Vorlage für das PB wird dem Bieter als MS-Excel-Datei ausgehändigt. Die Preisangaben sind ausschließlich in diesen Vorlagen einzutragen und dem Angebot sowohl im PDF-Format als auch im Format MS-Excel beizufügen.
Grundsätzlich sind alle nicht gesperrten Felder/Preispositionen der PB auszufüllen. Für das indikative Angebot gilt: Sofern einzelne Positionen aus für die Vergabestelle nachvollziehbaren Gründen nicht ausgefüllt werden, sind diese zwingend im zugehörigen Feld mit entsprechenden Bemerkungen (z. B. „nicht lieferbar“ oder „enthalten in“, dieses aber nur in geringem Umfang zugelassen) zu versehen. Erfolgen diese ergänzenden Angaben nicht, kann das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden.
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10 Angebotsphase
10.1 Allgemein
Es werden diejenigen Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert, die im Teilnahmewettbewerb zu den bestplatzierten Teilnehmern nach dem Ranking der erreichten Eignungspunktzahl der Auswertung gehören. Nähere Angaben zur Auswahlentscheidung finden sich oben unter Ziffer 8.
10.2 Aufforderung zur Abgabe eines indikativen Angebotes
Die Abgabe des Angebotes einschließlich aller Unterlagen und Dokumente erfolgt ausschließlich und komplett in deutscher Sprache bis zum siehe Fristen im Vergabeportal.
Systemdokumentationen zur Kommunikation zwischen IT-Systemspezialisten können, sofern sie in Deutsch nicht vorhanden sind, in Englisch übergeben werden. Abkürzungen und Produktnamen im Angebot sind vom Bieter in einem Glossar zu erläutern.
Maßgeblich ist der Eingang des vollständigen Angebotes, der im Zweifelsfall vom Bieter nachzuweisen ist. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote schriftlich zurückgezogen werden. Verspätete Angebote werden zwingend vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter und deren Bevollmächtigte nehmen an der Angebotsöffnung nicht teil.
Es sind ausschließlich elektronische Angebote über den Vergabemarktplatz Brandenburg zugelassen mittels: einfacher Signatur (Textform gem. § 126b BGB) oder qualifizierter elektronische Signatur oder fortgeschrittener elektronische Signatur
Angebote als E-Mail oder Fax gelten nicht als elektronisches Angebot und sind daher aus formellen Gründen auszuschließen.
10.3 Geforderte Struktur des Angebotes
Das Angebot muss nach dem folgenden Schema zusammengestellt abgegeben werden: Angebotsschreiben und den weiteren Anlagen, soweit zutreffend Beantworteter Kriterienkatalog (KK), ggf. inklusive Anlagen Erläuterungen und Anlagen des Bieters zum KK (sofern durch den Bieter als erforderlich angesehen) mit eindeutigen Verweisen zum KK Soweit der Bieter Verhandlungsvorschläge (zum Beispiel im KK zu Leistungspositionen oder zu Preisen oder Vertragsregelungen) einbringen möchte, sind diese mit dem Formular Verhandlungsvorschläge einzutragen und mit dem Angebot einzureichen Ausgefülltes Preisblatt (PB) Erläuterungen zu Preisen (sofern durch den Bieter als erforderlich angesehen) mit eindeutigen Verweisen zu den PB Weitere Unterlagen des Bieters (z. B. Bedienungsanleitungen, System- /Komponentenbeschreibungen, Zertifikate, Erklärungen etc.)
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Das Angebot muss mit allen Anlagen in Textform als durchsuchbare PDF-Dokument(e) (Lesbarkeit für Adobe Acrobat Reader ab Version 7.0 und mit freigegebener Druck- und Kopiermöglichkeit, d. h. nicht eingescannt, sondern aus dem Texteditor generiert) und das ausgefüllte Preisblatt sowie der ausgefüllte Kriterienkatalog zusätzlich als MS-Excel-Dokument eingereicht werden.
Maßgeblich und verbindlich sind stets die Unterlagen im PDF-Format, d. h. bei Widersprüchen/Abweichungen zwischen den Dokumenten im PDF- und MS-Excel-Format gelten die Angaben im PDF-Dokument.
Der AG weist darauf hin, dass der jeweilige Vertragsentwurf nicht mit dem indikativen Angebot zurückgereicht werden muss. Der Vertragsentwurf ist dennoch Grundlage der indikativen Angebote.
Die Eigenerklärungen gelten mit elektronischer Abgabe des Angebotes als unterzeichnet und erfordern daher keine separate Unterschrift. Die Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Vordrucke ist zwingend. Änderungen an diesen Vordrucken sind unzulässig und können zum Ausschluss führen. Aus gegebenem Anlass weist der AG zudem darauf hin, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters nicht zum Gegenstand des Angebots gemacht werden dürfen. Die Beifügung von AGB des Bieters oder AGB- ähnlichen Unterlagen verhindert die Vergleichbarkeit der Angebote und kann zum Ausschluss des Angebotes wegen einer Änderung der Vergabeunterlagen nach § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV zur Folge haben.
Bitte beachten Sie, dass Sie beim Einreichen Ihres Angebotes die aktuellen Vorlagen vom Vergabemarktplatz bzw. Bieterclient verwenden.
10.4 Verhandlungsvorschläge
Bei dem im Rahmen dieses Verhandlungsverfahrens abzugebenden Erstangebot, handelt es sich um ein indikatives Erstangebot. Sollten Anforderungen in den Vergabeunterlagen (auch [A]- Kriterien) nur schwer oder nicht umsetzbar sein, hat der Bieter hat die Möglichkeit, mit seinem Angebot Verhandlungsvorschläge zu unterbreiten. Verhandlungsvorschläge sind konkrete Vorschläge des Bieters zu den Vergabeunterlagen, die aus seiner Sicht wirtschaftliche und/oder technische Optimierungspotenziale beinhalten. Verhandlungsvorschläge können sich auf alle Bestandteile der Vergabeunterlagen beziehen und auch sog. [A]-Kriterien zum Gegenstand haben. [A]-Kriterien gelten im Rahmen der indikativen Erstangebote nicht als Mindestanforderungen im Sinne des § 17 Abs. 10 Satz 2 VgV und können, ebenso wie die [B]- Kriterien, Verhandlungsgegenstand sein sowie konkretisiert, geändert, ergänzt oder gestrichen werden. Erst nach Verhandlungen und Anpassung der Vergabeunterlagen erfolgt ein Aufruf zur Abgabe endgültiger Angebote.
Verhandlungsvorschläge sind dem Angebot in dem vom Auftraggeber bereitgestellten Formular einzureichen. Sie müssen den jeweils in Bezug genommenen Teil der Vergabeunterlage eindeutig ausweisen (siehe auch Beschreibung der Referenzierungen im Kapitel 6). Der entsprechende Nutzen beziehungsweise das wirtschaftliche Einsparpotenzial aus dem jeweiligen Verhandlungsvorschlag ist möglichst konkret und erschöpfend darzustellen. Der AG wird alle eingereichten Verhandlungsvorschläge prüfen. Ein Anspruch des Bieters auf die Annahme von Verhandlungsvorschlägen durch den AG besteht jedoch nicht.
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10.5 Bindefrist
Die Bieter müssen sich an die von ihnen eingereichten Angebote bis Ablauf der Bindefrist (s. Fristen auf dem Vergabeportal) halten.
10.6 Unklarheiten und Fragen während der Angebotsphasen
Fragen zu den Vergabeunterlagen und zum Auftragsgegenstand können bis spätestens siehe Fristen im Vergabeportal
über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg gestellt werden.
Folgenden Referenzierungen sind dabei zu beachten: Dokument(e) der Unterlagen zur Angebotsphase, auf die sich die Fragestellung bezieht Benennung der entsprechenden Punkte/Kapitel
Die Fragen werden gegenüber allen Bietern – soweit bis dahin bekannt – gleichlautend und anonymisiert beantwortet.
Fragen sind ausnahmslos über den genannten Kommunikationsweg zu stellen und werden nur auf diesem Weg beantwortet. Fragen, die nicht bis zum o.g. Termin bzw. nicht in deutscher Sprache vorliegen, werden nicht beantwortet.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Ihrer Auffassung Unklarheiten, so müssen Sie die ausschreibende Stelle unverzüglich und vor Antragsfrist schriftlich darauf hinweisen.
Bewerberfragen und deren Beantwortung werden Bestandteil der Vergabeunterlagen. Alle Bewerberfragen und deren Antworten werden auf der vorgenannten Vergabeplattform unter der betreffenden Ausschreibung allen Bewerbern zur Verfügung gestellt. Die Bewerber haben selber dafür Sorge zu tragen, dass sie an die dort veröffentlichten Fragen und Antworten gelangen.
10.7 Wesentliche Unterauftragnehmer
Sofern noch nicht im Teilnahmeantrag angegeben, sollen wesentliche Unterauftragnehmer mit dem Angebot benannt werden. (siehe auch Ziff. 5.2.1).
Hinweis für finales Angebot: Spätestens mit dem finalen Angebot müssen wesentliche Unterauftragnehmer benannt und die dazu gehörigen Unterlagen eingereicht werden.
Der Bieter bleibt in der Verantwortung für ein vollständiges Angebot und im Zuschlagsfall als AN in der uneingeschränkten Gesamtverantwortung für die ordnungsgemäße Auftragsdurchführung.
10.8 Veröffentlichung/sonstige Verwendung der Vergabeunterlagen
Diese Vergabeunterlagen dürfen durch den Bieter nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte bedarf vorab der schriftlichen Freigabe durch die Vergabestelle.
10.9 Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
Sollte das Angebot Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beinhalten, sind diese im Hinblick auf eine mögliche Einsichtnahme der Beteiligten im Rahmen eines etwaigen Nachprüfungsverfahrens
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entsprechend kenntlich zu machen (vgl. § 165 Abs. 2 und 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
10.10 Anzeige von Bedenken zur Ausführung
Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe über alle Einzelheiten der Ausschreibung und der vorgesehenen Arbeiten unter Berücksichtigung aller Verhältnisse, die zur Erfüllung des Vertrages maßgebend sind, in eigener Verantwortung Klarheit zu verschaffen und zu informieren.
Der Bieter bestätigt mit der Abgabe des Angebots, dass er die Möglichkeit hatte, alle Verhältnisse, die zur Erfüllung des Vertrages maßgeblich sind, vor Abgabe des Angebots zu überprüfen sowie die Leistungsbeschreibung, die den Preisblättern (PB) zugrunde liegt, vor Abgabe des Angebots mit den Angaben in den PB zu vergleichen und zu bewerten.
Der Bieter bestätigt mit Abgabe des Angebots ferner, dass die Lieferungen und/oder Leistungen vollständig beschrieben sind und keine Teilleistungen fehlen, die zur einwandfreien Erfüllung der Leistungen notwendig sind. Bestehen nach Ansicht des Bieters bei der Auslegung des Ausschreibungstextes mehrere Möglichkeiten bzw. erscheint etwas unklar, so wird der Bieter vor Abgabe des Angebots eine Klärung herbeiführen. Nach Zuschlag durch den AN angesetzte Mehraufwendungen oder Zuschläge aufgrund fehlender oder fehlerhafter Vergabeunterlagen werden seitens des AG nicht anerkannt.
11 Verhandlungen
11.1 Allgemeine Hinweise
Der Auftraggeber kann den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
In den Verhandlungen haben die Bieter ihre im Angebot dargestellte Herangehensweise und dessen Aufgabenverständnis darzulegen. Treten Widersprüche auf, können diese im Rahmen gemeinsamer Erörterungen korrigiert werden. Das Verhandlungsgespräch bietet darüber hinaus den Bietern die Gelegenheit, Fragen zur Leistungserbringung zu stellen. Ebenso wird der Auftraggeber die Gelegenheit nutzen, Fragen zum Angebot zu stellen.
Nach Abschluss der Verhandlungen werden die Bieter, mit denen Verhandlungen geführt wurden und deren Angebote eine Chance auf Zuschlagserteilung haben, mit Angabe einer letzten Einreichungsfrist („Last Call“) zur Abgabe eines finalen Angebotes („Best and Final Offer“ – BAFO) aufgerufen, welches das die Grundlage der Zuschlagserteilung bildet.
Nachfolgend werden der geplante Inhalt und der Ablauf der Verhandlungen dargestellt, wobei sich der Auftraggeber – unter strenger Beachtung der Prinzipien der Transparenz und Nichtdiskriminierung – vorbehält, Inhalt und Ablauf der Verhandlungen zu verändern, sollte sich dies als sachdienlich herausstellen. Insbesondere können – soweit erforderlich – auch weitere Verhandlungsrunden durchgeführt werden.
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11.2 Ablauf der Verhandlungen
Zu den konkreten Terminen erfolgen jeweils gesonderte Einladungen mit einer Tagesordnung. Der Auftraggeber behält sich vor, mit der Einladung zu den Verhandlungen Vorgaben für die Zusammenstellung des Verhandlungsteams zu machen. Verhandlungen werden effizient und strukturiert geführt. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die an den Verhandlungen beteiligten Personen über den gesamten vorgesehenen Verhandlungszeitraum kontinuierlich für den Auftraggeber verfügbar bleiben. Nach derzeitiger Planung sollen die Verhandlungen wie folgt ablaufen: Nach Prüfung der Erstangebote und etwaiger Verhandlungs- und Optimierungsvorschläge beabsichtigt der Auftraggeber, die Bieter zu Verhandlungen über die Angebotsinhalte in die Räumlichkeiten des Auftraggebers einzuladen. Der Auftraggeber wird den Bietern in der Einladung zu den Verhandlungen den beabsichtigten Gegenstand der Verhandlungen mitteilen, um den Bietern eine optimale Vorbereitung auf die Verhandlungen zu ermöglichen. Im Vorfeld der ersten Verhandlung beabsichtigt der Auftraggeber zudem, den Bietern einen Fragenkatalog zu übermitteln, den die Bieter bereits vor der ersten Verhandlung zu beantworten haben. Auch dies dient der Vorbereitung der Verhandlung. Im Rahmen der Verhandlung wird der Auftraggeber mit den Bietern verschiedene Aspekte der Leistungserbringung diskutieren. Nach dem ersten Verhandlungstermin erhalten die Bieter die Möglichkeit, ihre Erstangebote zu optimieren und ein Zweitangebot einzureichen. Hierzu erhalten die Bieter vom Auftraggeber gesonderte Aufforderungsschreiben, in dem die Anforderungen an die Zweitangebote dargelegt werden. Soweit sich in den vorangehenden Verhandlungen Änderungen an den Vergabeunterlagen ergeben haben, wird dies allen Bietern mitgeteilt, damit diese ihre Angebote an den ggf. veränderten Anforderungen ausrichten können. Die danach optimierten Angebote wird der Auftraggeber abermals prüfen und – nach derzeitiger Planung – die Bieter im Nachgang zu einem zweiten Verhandlungstermin einladen. Je nach Verfahrensstand behält sich der Auftraggeber aber vor, bereits auf die zweiten Angebote den Zuschlag gemäß den bekanntgemachten Kriterien auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen. Hierüber wird der Auftraggeber die Bieter vor Einreichung der zweiten Angebote informieren. Sollte der Zuschlag nicht bereits auf die zweiten Angebote erteilt worden sein, wird der Auftraggeber eine zweite Verhandlungsrunde anberaumen und den Bietern die sich aus der zweiten Verhandlungsrunde ergebenen Änderungen mitteilen und die Bieter dann zur Abgabe von endgültigen Angeboten, sog. Best and Final Offers (BAFO) auffordern. Die BAFO wird der Auftraggeber dann final prüfen und bewerten und nach den bekanntgemachten Kriterien das wirtschaftlichste Angebot für den Zuschlag auswählen.
Der Auftraggeber behält sich während des gesamten Verfahrens vor, von einzelnen Inhalten des Auftragsgegenstandes Abstand zu nehmen, sie zu verändern oder zu erweitern, wenn sich diese während der Verhandlungen oder während des laufenden Verfahrens als überflüssig, zu weitgehend oder sonst unzweckmäßig erweisen.
11.3 Präzisierung und Modifikation der Vergabeunterlagen
Auf Grundlage der Verhandlungen und insbesondere auf Basis von Verhandlungsvorschlägen kann der Auftraggeber Vergabeunterlagen (mittels zusätzlicher Schreiben) präzisieren oder modifizieren. Derartige Präzisierungen und Modifikationen können die Leistungsbeschreibung und den Kriterienkatalog, das Preismodell sowie den Vertrag betreffen. Präzisierungen und Modifikationen
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der Leistungsbeschreibung können sich auch auf Ausschlusskriterien und Rahmenbedingungen beziehen.
11.4 Abgabe von Folgeangeboten
Nach den Verhandlungsgesprächen werden die Bieter, mit denen Verhandlungen geführt werden, aufgefordert, weitere konkretisierende Angebote auf Grundlage der im Verhandlungsgespräch gewonnenen Erkenntnisse sowie ggf. aufgrund der den Bietern zugestellten Präzisierungen und Modifikationen der Vergabeunterlagen bis zu dem im Verhandlungsgespräch genannten Termin schriftlich einzureichen bzw. ihr eingereichtes Angebot zu bestätigen. Folgeangebote sind im Änderungsmodus einzureichen, so dass sowohl gestrichene Passagen als auch Ergänzungen erkannt werden.
11.5 Best and Final Offer (BAFO)
Nach Abschluss der Verhandlung/en werden die im Verfahren verbliebenen Bieter aufgefordert, ein endgültiges Angebot (BAFO) abzugeben.
Zur Abfrage eines BAFO wird keine neue LB erstellt (letzte Anpassungen in LB und KK vorbehalten); d. h. die fachlich-inhaltlichen Ergebnisse, konsolidiert aus den Verhandlungen, bleiben die Grundlage für die endgültige Angebotsabfrage.
Der Auftraggeber kann den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
12 Prüfung und Wertung der Angebote
12.1 Allgemeiner Teil
Nur diejenigen Angebote werden der Prüfung und Wertung unterzogen, die die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllen. Die Angebote werden gemäß §§ 56 ff. VgV in der nachgenannten Reihenfolge auf Vollständigkeit und fachliche und rechnerische Richtigkeit, ungewöhnlich niedrige Angebote sowie Leistungsangebot und damit Wirtschaftlichkeit geprüft und bewertet. Gemäß § 57 VgV erfolgt eine Vollständigkeits- und Ausschlussprüfung der Angebote. Diese Prüfung erstreckt sich u. a. darauf, ob
das Angebot form- und fristgerecht eingegangen ist (§ 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV), das Angebot vollständig ist (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 5 VgV); die Vergabestelle kann von der Möglichkeit eines zulässigen Nachforderns von Unterlagen Gebrauch machen (vgl. § 56 Abs. 2 VgV). In diesem Fall wird der Bieter unter Fristsetzung aufgefordert, die dann näher bezeichneten Unterlagen nachzureichen, Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen im Angebot zweifelsfrei sind (§ 57 Abs. 1 Nr. 3 VgV), ein Angebot nicht zugelassene Nebenangebote enthält (§ 57 Abs. 1 Nr. 6 VgV), Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind (§ 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV).
Angebote, die nicht den Erfordernissen genügen, werden von der weiteren Bewertung ausgeschlossen und können somit bei der Zuschlagserteilung keine Berücksichtigung finden.
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Es folgt eine Sichtung auf Einhaltung der Ausschlusskriterien entsprechend LB und KK. Es werden nur diejenigen Angebote der weiteren Leistungsbewertung unterzogen, die diese erfüllt haben. Ein Ausschluss wegen Nichterfüllung von Ausschlusskriterien erfolgt erst nach Einholung endgültiger Angebote. Die Bestimmung der Gesamtpreise laut PB der im Verfahren verbliebenen endgültigen Angebote schließt sich an; dieses mit Prüfung ungewöhnlich niedriger Angebote. Kann der AG nach der Prüfung die geringe Höhe des angebotenen Preises oder der angebotenen Kosten nicht zufriedenstellend aufklären, kann der Zuschlag auf das Angebot abgelehnt werden (vgl. § 60 Abs. 3 VgV). Die Bewertung der [B]-Kriterien laut KK schließt sich an. Endgültige Angebote, die in diesem Prüfungsgang die Mindestpunktzahl gemäß Punkt 12.2.3 nicht erreichen, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt mittels einfacher Richtwertmethode. Die Erläuterung hierzu findet sich in Punkt 12.2. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt (§ 58 Abs. 1 VgV).
12.2 Verfahren zur Angebotsbewertung
12.2.1 Auswertungsmethode
Die Wertung der indikativen Angebote, sowie die darauffolgenden überarbeiteten Angebote, bzw. das letzte Angebot („best and final offer“ - BAFO) erfolgt mit der einfachen Richtwertmethode. Bei der einfachen Richtwertmethode wird das Verhältnis von Preis und Leistung als Quotient zu einer Kennzahl „Z“ errechnet:
(cid:3)(cid:4)(cid:3)(cid:5)(cid:6)(cid:7)(cid:8)(cid:9)(cid:10)(cid:11)(cid:12) (cid:1) = (cid:13)(cid:4)(cid:13)(cid:14)(cid:5)(cid:6)(cid:7)(cid:12)
Z = Kennzahl für Preis-Leistungsverhältnis L = Leistungspunktzahl (Bewertungspunkte x Gewichtungspunkte) P = Gesamtpreis (in EUR)
Das Angebot mit der höchsten Kennzahl Z erhält den Zuschlag.
12.2.2 Ermittlung der Leistungspunktzahl L (Qualität) für die Angebotsbewertung
Die Bewertung der angebotenen Leistungsinhalte erfolgt über den vom Bieter ausgefüllten Kriterienkatalog (KK) zur Leistungsbeschreibung (LB). Die Gewichtung der Einzelkriterien ist im Kriterienkatalog dargestellt. Die Bewertung der Bewertungskriterien erfolgt anhand des erreichten Zielerfüllungsgrads gemäß Spalte „Bewertungsmaßstab“ im Kriterienkatalog.
Zu den Bewertungsmaßstäben: Was der AG als Antwort bzw. Leistung erwartet und für welche Leistung, wie viele Leistungspunkte (L) vergeben werden, ist der Leistungsbeschreibung und entsprechend auch dem Kriterienkatalog zu entnehmen.
Hinweis:
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In Bezug auf die Bewertung der Angaben des Bieters zu den in der Leistungsbeschreibung und im Kriterienkatalog enthaltenen Bewertungskriterien weist der Auftraggeber auf den Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 16.12.2015 – Verg 25/15 – hin. Dort hat der Senat dargelegt und konkretisiert, dass und inwiefern die Auftraggeber den Bietern gegenüber transparent darlegen müssen, welche Erwartungen die Auftraggeber an die von den Bietern einzureichenden Angaben und Konzepte haben. Aus den Angaben der Auftraggeber muss sich für die Bieter klar ergeben, wie die von ihnen einzureichenden Angaben und Konzepte vom Auftraggeber bewertet werden. Der Auftraggeber ist den Anforderungen der Rechtsprechung, insbesondere im Hinblick auf den Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf, nachgekommen und hat seine Erwartungen so konkret wie möglich dargelegt. Sollte für die Bieter dennoch unklar sein, welche Erwartungen der Auftraggeber der Bewertung der einzureichenden Angaben und Konzepte zugrunde legt und wie auf dieser Grundlage welche Punkte für welche Angaben vergeben werden, so wird den Bietern dringend geraten, etwaig bestehende Unklarheiten durch Fragen vor der Abgabe der Angebote zu klären.
Die Leistungspunktzahl für jedes Angebot wird dann wie folgt ermittelt: Jedes einzelne Kriterium erhält die Bewertung mit einer bestimmten Punktzahl. Die für das Kriterium vergebene Punktzahl wird mit dem jeweiligen Gewicht multipliziert. Die Gesamtsumme der in dieser Weise gewichteten Punktzahlen zu allen Kriterien ist die Leistungspunktzahl L des zu bewertenden Angebots (Wert zwischen 0 und 5 Punkten).
12.2.3 Mindesterfüllungsgrad der Anforderungen in der Leistungsbeschreibung als Ausschlusskriterium
Über die Summe aller als Leistungsanforderungen zum Angebot gekennzeichneten [B]-Kriterien wird eine zu erreichende Mindestleistungspunktzahl von 360 der maximal zu erreichenden 500 Leistungspunktzahl festgelegt.
Die geforderte Mindestleistungspunktzahl gilt erst für die Einholung endgültiger Angebote (BAFO). Bei Unterschreitung der Mindestleistungspunktzahl von 360 wird das betreffende Angebot aus der weiteren Wertung ausgeschlossen. Insofern wirkt sich diese Regelung wie ein Ausschlusskriterium aus.
12.2.4 Ermittlung des Gesamtpreises P für die Angebotsbewertung
Der Preis P wird über das PB des Angebots ermittelt und entspricht dem Gesamtpreis des Angebots.
Der der Wertung zu Grunde legende berechnete Preis P kann dem jeweiligen „Gesamtpreis“ des ausgefüllten Preisblatts entnommen werden.
Dieser Gesamtpreis wird anhand der vom Bieter angebotenen Preise und des im Preisblatt dargestellten Wertungsmengengerüstes ermittelt.
Die zum Zwecke der Ermittlung der Preiskennzahl P als fiktive Wertungssumme angenommenen Mengen und das Berechnungsverfahren können dem PB entnommen werden.
Eine Abnahmeverpflichtung lässt sich aus den geschätzten Mengen und Wichtungen im Preisblatt nicht herleiten.
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13 Vertragliche Grundlagen
13.1 Allgemeines
Die Vertragsgestaltung und -führung liegt generell beim Auftraggeber (AG) s. Abschnitt (Auftraggeber).
Änderungen und Zusätze an den vorgegebenen Texten der Verdingungsunterlagen und im Vertragstext sind daher nicht statthaft und führen sofort zum Ausschluss aus dem Verfahren.
Bei Zuschlagserteilung wird das beigefügte Vertragsmuster abgeschlossen. Die Vertragsbestandteile, das Abrufverhalten, die Vertragslaufzeit und weitere Vertragsbedingungen sind dem beigefügten Vertragsmuster bzw. der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
13.2 Vertragslaufzeit und Umfang
Die Laufzeit des EVB-IT Cloud-Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung und endet 4 Jahre nach Abnahme des Systems mit Option auf einmalige Verlängerung um 1 Jahr.
Eine Verpflichtung des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer über den vollständigen Abruf des Gesamtumfangs wie auch der optionalen Unterstützungsleistungen besteht nicht.
13.3 Reisekosten
Der Auftraggeber geht davon aus, dass die ausgeschriebenen Leistungen maßgeblich remote am Standort des Auftragnehmers erbracht werden. Dabei sind generell die jeweils notwendigen Voraussetzungen bzgl. Technik, Datenschutz, usw. erfüllen.
Sollte im Rahmen der Weiterentwicklungen und Unterstützungsleistungen ein Einsatz vor Ort beim Auftraggeber notwendig sein, wird dies im Vorfeld mit dem Auftragnehmer abgestimmt. Notwendige Reisekosten des Auftragnehmers werden durch den Auftraggeber, wie nachfolgend beschrieben, erstattet. Die Übernachtungspauschale kann nur dann anfallen, wenn Mitarbeiter des Auftragnehmers Leistungen an zwei aufeinanderfolgenden Tagen am Standort des Auftraggebers auf dessen Anforderung zu erbringen haben. Für Übernachtungskosten geht der Auftraggeber pauschal von nicht mehr als 85,00 Euro brutto pro Person und Übernachtung aus. Die Erstattung von Reisekosten erfolgt ausschließlich in Höhe der Kosten, die für eine Bahnfahrkarte 2. Klasse mit freier Zug-Wahl auf der schnellsten Verbindung anfallen würden. Maximal werden 100,00 Euro brutto pro Fahrt erstattet. Reisezeiten werden nicht vergütet.
13.4 Zahlungsmodalitäten / Abrechnungseinheiten
Die Abrechnung der Weiterentwicklungs-/Unterstützungsleistungen erfolgt nach tatsächlich erbrachtem Aufwand. Als kleinste Abrechnungseinheit für remote erbrachte Leistungen gelten 0,25 Stunden. Insofern ein Einsatz vor Ort beim Auftraggeber notwendig ist, gilt als kleinste Abrechnungseinheit für vor Ort beim Auftraggeber erbrachte Leistungen 4 Stunden. Für Leistungen, die die 4 Stunden überschreiten, ist als kleinste Abrechnungseinheit 0,25 Stunden anzuwenden. Die Tages-/ Stundensätze gelten für die gesamte Laufzeit des EVB-IT Cloud-Vertrages zzgl. der jeweils aktuellen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Darüberhinausgehende Kosten, ausgenommen die geregelten Reisekosten, sind nicht erstattungsfähig.
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Der Auftragnehmer erstellt nachmonatlich unter Nennung des jeweils eingesetzten Mitarbeiters einen Leistungsnachweis, aus dem die tatsächlich erbrachten Leistungen revisionssicher nachvollziehbar ersichtlich sind.
Es wird ein Zahlungsziel von 30 Tagen nach Rechnungsstellung vereinbart. Ein Skonto wird nicht angerechnet.
13.5 Auftragsverarbeitung
Sofern der künftige Auftragnehmer personenbezogene Daten für den Auftraggeber gemäß Art. 4 Nr. 2 und Art. 28 DSGVO auf Grundlage des oben genannten Vertrages verarbeitet, ist der Abschluss einer Auftragsverarbeitung (AVV) verpflichtend. Die AVV konkretisiert die Verpflichtungen der Vertragsparteien zum Datenschutz, die sich aus den Vertragsunterlagen ergeben. Sie findet Anwendung auf alle Tätigkeiten, die mit dem Vertrag in Zusammenhang stehen und bei denen Beschäftigte des Auftragnehmers oder durch den Auftragnehmer Beauftragte personenbezogene Daten des Auftraggebers verarbeiten.
13.6 Sicherheitsprüfung
Im Zuge der Auftragsdurchführung kann es notwendig sein, dass das eingesetzte Personal einer Sicherheitsüberprüfung (SÜ) unterzogen wird. Bezüglich der Anforderungen, des Prozesses und der Zuständigkeit für die Beantragung der SÜ wird auf die jeweiligen Ausführungen in der Leistungsbeschreibung hingewiesen.
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14 Rechtsbehelfsbelehrung
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen ab Kenntnis beim ZIT-BB zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- oder Angebotsfrist gegenüber dem ZIT-BB gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nrn. 2 und 3 GWB). Teilt der ZIT- BB dem Unternehmen mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, muss ein Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des ZIT-BB bei der Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich zu richten an:
Vergabekammer des Landes Brandenburg1 beim Ministerium für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa Heinrich-Mann-Allee 107 14473 Potsdam
Kontakt: Vergabekammer – Die Vorsitzende Telefon: 0049 331 8661610
Geschäftsstelle: Telefon: 0049 331 8661719 Telefax: 0049 331 8661652
Hinweis zum Nachprüfungsverfahren: Der ZIT-BB ist im Falle eines Nachprüfungsantrages verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, bitten wir Sie daher auf der entsprechenden Anlage genau mitzuteilen, welche Informationen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten.
1 https://mweke.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%c3%bcfungsverfahren/bb1.c.478846.de
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