[Seite 1]
Referat ZR 3 – Vergaben ZR3-16120-2026-127-15-Prot
Anlage zur Leistungsbeschreibung
Vertraulichkeitserklärung
Name des Unternehmens:
Anschrift:
Kontakt (Telefon und E-Mail):
Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Vertraulichkeitserklärung sind:
• Alle mündlichen oder schriftlichen Informationen und Materialien, die der Auftragnehmer (AN) direkt oder indirekt von der Auftraggeberin (AG) zur Abwicklung des Auftrages erhält und als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus ihrem Gegenstand oder sonstigen Umständen ergibt.
• Die beauftragten Leistungen und sonstige Arbeitsergebnisse.
• Alle Notizen, Analysen, Zusammenstellungen, Studien und anderen Dokumente, ob schrift- lich oder in elektronischer Form, die von dem Bewerber/Bieter/AN oder dessen Bevollmäch- tigten angefertigt wurden und die vertrauliche Informationen enthalten, wiedergeben oder auf solchen vertraulichen Informationen beruhen.
Der Bewerber/Bieter/AN verpflichtet sich, alle ihm direkt oder indirekt zur Kenntnis gekomme- nen vertraulichen Informationen strikt vertraulich zu behandeln und nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der AG an Dritte weiterzugeben, zu verwerten oder zu verwenden.
Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht, wenn eine Verpflichtung zur Offenlegung der vertraulichen Information durch Beschluss eines Gerichts, Anordnung einer Behörde oder ein Gesetz besteht.
Der Bewerber/Bieter/AN wird alle geeigneten Vorkehrungen treffen, um die Vertraulichkeit si- cherzustellen. Vertrauliche Informationen werden nur an die Mitarbeiter oder sonstige Dritte weitergegeben, die sie aufgrund ihrer Tätigkeit erhalten müssen. Der Bewerber/Bieter/AN stellt sicher, dass die zum Einsatz kommenden Personen ebenfalls die vorliegende Vertraulichkeitser- klärung unterzeichnen.
Die Pflicht zur absoluten Vertraulichkeit dauert auch nach Beendigung der Zusammenarbeit an. Auf Verlangen sind ausgehändigte Unterlagen einschließlich aller davon angefertigten Kopien sowie Arbeitsunterlagen und -materialien zurückzugeben.
Der Bewerber/Bieter/AN haftet für alle Schäden in vollem Umfang, die der AG durch Verletzung dieser Pflichten entstehen.
Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt auch für die Rechtsnachfolger des Bewerbers/Bieters/AN.
Ort, Datum Unterschrift/Signatur
Name in Druckbuchstaben, Funktion
- Januar 2017