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Catering für die Beschäftigten der BGHM Hamburg in externen Gastronomieräumen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 10.09.2026, 15:35 (Europe/Berlin)

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Open-House-Unterlagen 2026-002-OH Beköstigung der Beschäftigten der BGHM Hamburg in den Gastronomieräumen des Gastronomiebtreibenden

04 Beköstigungsvertrag

Beköstigungsvertrag

zwischen

der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM),

Isaac-Fulda-Allee 18, 55124 Mainz,

  • im Folgenden BGHM genannt -

und

_____________

_____________

  • im Folgenden Auftragnehmer genannt -

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Inhaltsverzeichnis

§ 1 VERTRAGSGEGENSTAND ....................................................................................... 3

§ 2 VERTRAGSBESTANDTEILE ..................................................................................... 3

§ 3 MITTAGESSEN/ANGEBOT DES KANTINENBETREIBERS ..................................... 3

§ 4 VERTRAGSDAUER/KÜNDIGUNG ............................................................................ 4

§ 5 ANSPRECHPERSONEN ............................................................................................ 4

§ 6 ANFORDERUNGEN AN DIE KANTINE/KANTINENBETRIEB .................................. 4

§ 7 ZUSCHÜSSE NACH NR. 9 DER RICHTLINIEN FÜR KANTINEN BEI DIENSTSTELLEN DES BUNDES .............................................................................. 4

§ 8 ZAHLUNG/ABRECHNUNG DER ZUSCHÜSSE ........................................................ 5

§ 9 DATENSCHUTZ UND RECHTSTREUE ..................................................................... 5

§ 10 SCHLUSSBESTIMMUNGEN .................................................................................. 5

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§ 1 Vertragsgegenstand

Gegenstand dieses Vertrages ist die Beköstigung der Beschäftigten der BGHM in den Gastronomieräumen __________. Rechtsgrundlage für den Vertragsschluss ist Nr.2 Abs.2 der Richtlinien für Kantinen bei Dienststellen des Bundes (Kantinenrichtlinien) in der konsolidierten Fassung vom 6. Juni 2023.

§ 2 Vertragsbestandteile

(1) Bestandteile dieses Vertrages sind bei Widersprüchen in der nachstehenden Reihen- und Rangfolge:

a) dieser Vertragstext,

b) die Anlage 1 (Erklärung des Kantinenbetreibers zur Einhaltung der Vorgaben nach den Kantinenrichtlinien),

c) die Leistungsbeschreibung 2026-002-OH.

(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers sind und werden auch künftig nicht Bestandteil dieses Vertrages und entfalten gegenüber der BGHM keine rechts- verbindliche Wirkung. Dies gilt auch, sofern der Auftragnehmer nach Vertragsschluss etwa im Rahmen der Korrespondenz mit der Auftraggeberin auf Allgemeine Geschäfts- bedingungen verweist oder diese beilegt.

§ 3 Mittagessen/Angebot des Kantinenbetreibers

(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, in ihren Kantinenräumen den Beschäftigten der BGHM

montags bis freitags von 11:30 bis 13 Uhr

mindestens zwei Hauptmahlzeiten anzubieten. Die Speisen haben ernährungsphysio- logischen Anforderungen an eine Mittagsmahlzeit zu genügen und müssen dem Quali- tätsstandard der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) für die Betriebsverpfle- gung entsprechen.

(2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über die gesamte Vertragsdauer, die für den Be- reich Kantinen/Gemeinschaftsverpflegung geltenden Kriterien des „Maßnahmenpro- gramms Nachhaltigkeit“ der Bundesregierung in der jeweils gültigen Fassung zu erfül- len. Die genauen Anforderungen hierzu ergeben sich aus Anlage 1.

Es ist täglich ein schmackhaftes/gutes und ausreichendes Mittagessen aus Fleisch, Gemüse (möglichst Frischgemüse) und einer Sättigungsbeilage (Kartoffeln oder ande- ren gleichwertigen Nahrungsmitteln) anzubieten.

Zudem ist täglich mindestens ein vollwertiges ovo-lacto-vegetarisches Gericht, das möglichst nicht ausschließlich aus einer Süßspeise bestehen sollte, anzubieten. Dabei werden die Milch und Ei enthaltenen Komponenten nach Möglichkeit getrennt angebo- ten, um lacto-vegetarische bzw. vegane Varianten zu ermöglichen.

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In fleischlosen Gerichten soll eine gleichwertige Eiweißmenge enthalten sein. Der Vita- minbedarf soll durch Gemüse, Salate oder Obst gedeckt werden. Hierunter fallen auch Tellergerichte, soweit diese in Gehalt und Preis einem Mittagessen entsprechen.

(3) Die BGHM übernimmt keine Verpflichtung zur regelmäßigen Teilnahme ihrer Beschäf- tigten an Mahlzeiten/am Mittagessen.

§ 4 Vertragsdauer/Kündigung

(1) Dieser Vertrag tritt mit Zuschlag. Er kann von jeder Vertragspartei mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Monats gekündigt werden. Beide Vertragsparteien sind zudem zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt.

(2) Die Kündigung ist mindestens in Textform zu erklären.

§ 5 Ansprechpersonen

Ansprechperson bei der BGHM ist:

____________ Telefon: ___________ Mail: ___________

alternativ:

___________ Telefon: ____________ Mail: ____________

Ansprechperson des Auftragnehmers ist:

________ Telefo Mail:

____
_____

§ 6 Anforderungen an die Kantine/Kantinenbetrieb

Die bauliche Gestaltung (Belüftung, Entlüftung, Beleuchtung, Beheizung usw.) muss den gesundheitlichen, hygienischen und arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen ent- sprechen.

§ 7 Zuschüsse nach Nr. 9 der Richtlinien für Kantinen bei Dienststellen des Bundes

(1) Die BGHM zahlt einen Zuschuss für an ihre Beschäftigte jeweils ausgegebene zubereitete Hauptmahlzeit in Höhe von 20 % des Verkaufspreises, sofern der Gastronomiebetrieb des Auftragnehmers die für den Bereich Kantinen/Gemeinschaftsverpflegung geltenden Kriterien des „Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit“ der Bundesregierung in der jeweils gültigen Fassung erfüllt. Die zu erfüllenden Nachhaltigkeitskriterien ergeben sich ergänzend aus Anlage 1. Die an Beschäftigte der BGHM ausgegebenen Hauptmahlzeiten, einschließlich Umsatzsteuer, dürfen trotz Zuschussgewährung den jeweils aktuellen amtlichen

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Sachbezugswert (derzeit 4,57 Euro) der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) nicht unterschreiten. Brötchen, Beilagen, Desserts und Getränke etc. sind von der Bezuschussung ausgenommen.

(2) Die Bezuschussung gilt ausschließlich für an Beschäftigte der BGHM jeweils ausgegebene Hauptmahlzeiten. Die Zugehörigkeit zur BGHM muss an der Kasse durch Kontrolle der Mitarbeiterausweise erfolgen.

(3) Als Nachweis über die Einhaltung der in Absatz 1 genannten Kriterien gilt die unterzeichnete Verpflichtungserklärung des Kantinenbetreibers in Anlage 1. Diese wird Bestandteil des Vertrages. Der Nachweis kann zudem durch eine externe Zertifizierung erfolgen. Die BGHM übernimmt hierfür keine Kosten.

(4) Die BGHM behält sich vor, stichprobenartige Kontrollen über die Einhaltung der Vorgaben der vorgenannten Absätze des § 7 durchzuführen.

§ 8 Zahlung/Abrechnung der Zuschüsse

Die Mahlzeiten werden direkt vergünstigt an die Beschäftigten der BGHM ausgegeben, d.h. der Verkaufspreis wird um 20% gekürzt. Der Kantinenbetreiber erstellt monatlich eine Abrechnung über die Anzahl der an die BGHM-Mitarbeitenden ausgegebenen Mahlzeiten, inklusive des zu erstattenden Gesamtbetrages, an die Ansprechperson der BGHM. Die BGHM erstattet sodann monatlich nachträglich die Gesamtsumme der Zuschüsse an den Kantinenbetreiber.

§ 9 Datenschutz und Rechtstreue

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die im Rahmen des Vertragsverhältnisses über- lassenen bzw. bekannt gewordenen Daten und Informationen der BGHM, nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu nutzen und ansonsten Stillschweigen zu bewahren sowie Unterlagen nicht an Dritte weiterzugeben. Dies gilt auch für die zur Vertragser- füllung eingesetzten Personen, die hierüber zu belehren sind. Die Verpflichtung zum Stillschweigen bleibt auch nach Vertragsende bestehen.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung oder einen Verzicht auf diese Schriftformklausel.

(2) Erfüllungsort für die Beköstigung der Bediensteten sind die Gastronomieräumlichkeiten ______________.

(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dieser Rahmenvereinbarung ist Mainz, sofern nicht durch zwingendes Recht ein anderer Gerichtsstand vorgegeben ist.

(4) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

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(5) Der Auftragnehmer ist über die Datenerhebung nach Art 13 DSGVO informiert. Die BGHM verarbeitet die zum Zweck des Vertragsabschlusses und der Vertragsdurchfüh- rung erhobenen personenbezogenen Daten nach den Bestimmungen der DSGVO und dem Bundesdatenschutzgesetz.

BGHM: Auftragnehmer:

Mainz, ……………... .………………….. , ………………

………………………………………..…... ……………………………………..…… Berufsgenossenschaft Holz und Metall

Anlagen

• Erklärung des Kantinenbetreibers zur Einhaltung der Vorgaben nach den Kantinenrichtlinien (Anlage 1) • Hinweisblatt zum Datenschutz im Vergabeverfahren

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