01_Bedingungen Open House.pdf

Catering für die Beschäftigten der BGHM Hamburg in externen Gastronomieräumen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 10.09.2026, 15:35 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe-online.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

Open-House-Unterlagen 2026-002-OH Beköstigung der Beschäftigten der BGHM Hamburg in den Gastronomieräumen des Gastronomiebetreibenden

01 Bedingungen Open-House-Verfahren

I. Vorbemerkung

Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert den Abschluss von Verpflegungsverträgen zur Mitnutzung bestehender gastronomischer Einrichtungen am Standort Hamburg für die eigenen Beschäftigten.

Hierbei übernimmt die BGHM 20 % der Kosten für die eigenen Beschäftigten an einer Hauptmahlzeit, die der Kantinenrichtlinie entspricht. Die Rabattierung muss den Beschäftigten an der Kasse abgezogen werden und wird im Nachgang monatlich an den Gastronomiebetreibenden erstattet.

Die BGHM zahlt einen Zuschuss für an ihre Beschäftigte jeweils ausgegebene zubereitete Hauptmahlzeit in Höhe von 20 % des Verkaufspreises, sofern der Auftragnehmer die für den Bereich Kantinen/Gemeinschaftsverpflegung geltenden Kriterien des „Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit“ der Bundesregierung in der jeweils gültigen Fassung erfüllt.

II. Vereinbarung mit Gastronomiebetreibenden

  1. Open-House-Verfahren

Die vorliegende Beschaffung erfolgt im Rahmen eines Open-House-Vertrags (Rahmenvereinbarung betreffend den Abschluss eines Verköstigungsvertrages). Es handelt sich um ein sog. Open-House-Verfahren, d.h. nicht um ein klassisches Vergabeverfahren, bei dem der Auftraggeber die Auswahl des Auftragnehmers zu verantworten hat.

Die gegenständliche Rahmenvereinbarung stellt keinen öffentlichen Auftrag im Sinne der Vergaberichtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates dar. Die vergaberechtlichen Regelungen, insbesondere der 4. Teil des GWB sowie die VgV sowie die VOB/A finden daher keine Anwendung.

Das vorliegende Open-House-Modell ist als ein Zulassungsverfahren ausgestaltet. Die BGHM schließt mit jedem interessierten Unternehmen einen Verköstigungsvertrag ab.

  1. Fragen zum Verfahren

Fragen zu dem Verfahren, zu den Unterlagen oder zum Leistungsgegenstand sind ausschließlich auf dem elektronischen Weg über das e-Vergabeportal evergabe-online zu stellen und von jedweder anderen Form der Kontaktaufnahme abzusehen.

Berufsgenossenschaft Holz und Metall Isaac-Fulda-Allee 18 Version 1.0 55124 Mainz Stand: 19.08.2026 Seite 1 von 5

Open-House-Unterlagen 2026-002-OH Beköstigung der Beschäftigten der BGHM Hamburg in den Gastronomieräumen des Gastronomiebetreibenden

01 Bedingungen Open-House-Verfahren

Die BGHM wird jeden Versuch der Kontaktaufnahme, der nicht auf dem elektronischen Weg über die e-Vergabeplattform evergabe-online erfolgt, umgehend zurückweisen. Damit soll ein transparentes Verfahren sichergestellt werden.

  1. Gegenstand der Leistungserbringung

Gegenstand des Vertragssystems ist die Beköstigung der Beschäftigten der BGHM in den Gastronomieräumen des Gastronomiebetreibenden. Rechtsgrundlage für den Vertragsschluss ist Nr. 2 Abs. 2 der Richtlinie für Kantinen bei Dienststellen des Bundes (Kantinenrichtlinien) in der konsolidierten Fassung.

Der Abschluss des Verköstigungsvertrages erfolgt auf Grundlage der Bestimmungen dieses Dokuments sowie der Rahmenvereinbarung zum Verfahren 2026-002-OH.

Das Vertragssystem umfasst die Erbringung der oben genannten Leistungen an die Mitarbeitenden der BGHM.

Das Vertragssystem beginnt mit Zuschlag zu laufen und läuft auf unbestimmte Zeit.

  1. Zulassungsverfahren

Interessierte Unternehmen können den Beitritt zu dem Vertragssystem jederzeit während der gesamten Laufzeit des Vertragssystems beantragen, indem sie ein Antrag auf Aufnahme einreichen und alle geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen.

Für alle Gastronomiebetriebe gelten die gleichen Bedingungen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt.

Einzelnen Vertragspartnern wird keine Exklusivität zugesichert.

Die Anforderungen an die Gastronomen sind nachfolgend unter Ziff. II.5 aufgeführt. Die Vertragsbedingungen sind im „Verköstigungsvertrag“, die Anforderungen an die Gastronomiebetreibenden sind im Leistungsverzeichnis aufgeführt.

Hinweis: Die Zulassung eines Gastronomiebetriebes, d.h. der Abschluss eines Verköstigungsvertrags, bedeutet nicht, dass die Mitarbeitenden den Gastronomiebetrieb auch regelmäßig nutzen werden. Die Benutzung des gastronomischen Angebotes liegt allein bei den Mitarbeitenden.

Berufsgenossenschaft Holz und Metall Isaac-Fulda-Allee 18 Version 1.0 55124 Mainz Stand: 19.08.2026 Seite 2 von 5

Open-House-Unterlagen 2026-002-OH Beköstigung der Beschäftigten der BGHM Hamburg in den Gastronomieräumen des Gastronomiebetreibenden

01 Bedingungen Open-House-Verfahren

Mit dem Abschluss des Verköstigungsvertrages erwirbt der Anbieter keinen Zahlungsanspruch gegenüber der BGHM.

Für die Zulassung eines interessierten Anbieters gilt:

Die BGHM prüft die eingereichten Unterlagen, insbesondere darauf, ob der interessierte Anbieter die erforderliche Eignung aufweist und die verbindlichen Vertragsbedingungen akzeptiert. Die Zulassung zum Vertragssystem erfolgt durch Abschluss des Verköstigungsvertrages mit dem Antragsteller.

Der Vertragsschluss erfolgt mit allen Unternehmen, welche:

• die geforderte Eignung nachweisen, • die Vertragsbedingungen akzeptieren und • dies durch Einreichung eines vollständig ausgefüllten Antragsformulars sowie der weiteren geforderten Unterlagen bestätigen.

  1. Einzureichende Unterlagen

Die Unterlagen sind an openhouse@bghm.de zu richten.

Die Unterzeichnung des Verköstigungsvertrages erfolgt bei nachgewiesener Eignung und setzt kumulativ folgendes voraus:

• vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Angebotsformblatt (Dokument 02), • ausgefülltes Formblatt zur Eignung (Dokument 03).

Präqualifizierte Unternehmen: Präqualifizierte Unternehmen können ihre Eignung mittels Vorlage des Nachweises der Präqualifikation belegen. Besteht die Präqualifikation nur für einen Teil der vom Leistungsumfang erfassten Arbeiten, so muss die Eignung für den anderen Teil der vom Leistungsumfang erfassten Arbeiten entsprechend den vorstehenden Anforderungen nachgewiesen werden. Der Antragsteller ist auch in diesem Fall dafür verantwortlich, dass seine Nachweise vollständig sind; die Nachweise sind mithin zu erbringen, soweit eine Präqualifikation nicht besteht.

Hinweis:

Änderungen an den Unterlagen durch die Antragsteller, insbesondere dem Vertrag und dem Leistungsverzeichnis sind unzulässig und führen zur Ablehnung des Antrags.

Berufsgenossenschaft Holz und Metall Isaac-Fulda-Allee 18 Version 1.0 55124 Mainz Stand: 19.08.2026 Seite 3 von 5

Open-House-Unterlagen 2026-002-OH Beköstigung der Beschäftigten der BGHM Hamburg in den Gastronomieräumen des Gastronomiebetreibenden

01 Bedingungen Open-House-Verfahren

Nach Eingang der vollständigen Teilnahmeunterlagen prüft die Auftraggeberin, ob die Teilnahmevoraussetzungen sowie die geforderten Nachweise erfüllt sind.

Die Entscheidung über den Abschluss eines Open-House-Vertrags wird dem Antragsteller grundsätzlich innerhalb von sechs Wochen nach vollständigem Eingang der Unterlagen mitgeteilt. Sofern Unterlagen fehlen oder ergänzende Angaben erforderlich sind, fordert die Auftraggeberin diese nach. Die Frist beginnt in diesem Fall erst mit dem vollständigen Eingang der nachgeforderten Unterlagen.

Soweit die Eignung durch Eigenerklärung nachgewiesen wird, behält sich die Auftraggeberin vor, jederzeit geeignete Nachweise oder ergänzende Unterlagen anzufordern. Dies gilt auch nach Abschluss des Open-House-Vertrags, soweit dies zur Überprüfung der fortbestehenden Eignung erforderlich ist.

  1. Antragstellergemeinschaften

Wenn ein Antragsteller sich nicht allein, sondern als Antragstellergemeinschaft beteiligen will, ist folgendes zu beachten:

Die Antragstellergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,

• in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, • in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, • in der erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der BGHM rechtsverbindlich vertritt, • in der erklärt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

Bei Antragstellergemeinschaften müssen die Unterlagen/Erklärungen nach Ziffer 5 für jedes Mitglied der Antragstellergemeinschaft vorgelegt werden.

  1. Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe)

Beabsichtigt der Antragsteller sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe), so hat er bereits mit dem Angebot:

• anzugeben, welche Leistungsbereiche in welchem Umfang von diesen Unternehmern im Auftragsfall übernommen werden sollen und die vorgesehenen Unternehmen zu benennen. Ein entsprechendes Formblatt wird im Bedarfsfall durch die BGHM zur Verfügung gestellt;

Berufsgenossenschaft Holz und Metall Isaac-Fulda-Allee 18 Version 1.0 55124 Mainz Stand: 19.08.2026 Seite 4 von 5

Open-House-Unterlagen 2026-002-OH Beköstigung der Beschäftigten der BGHM Hamburg in den Gastronomieräumen des Gastronomiebetreibenden

01 Bedingungen Open-House-Verfahren

• für diese Unternehmen die Unterlagen/Erklärungen in dem unter Ziffer 5 genannten Umfang vorzulegen; • und die rechtsverbindliche Erklärung der benannten Unternehmen über deren Zusicherung, im Fall der Beauftragung des Antragstellers die erklärten Nachunternehmerleistungen zu erbringen, vorzulegen.

  1. Nachunternehmereinsatz

Andere Nachunternehmen, auf deren Leistungsfähigkeit sich der Antragsteller nicht beruft (keine Eignungsleihe), müssen mit dem Antrag benannt werden; zudem sind der Umfang sowie die Art des Nachunternehmereinsatzes anzugeben. Dies erfolgt durch eine vom Antragsteller zu erstellende Eigenerklärung.

  1. Vertraulichkeit

Die vorliegenden Unterlagen einschließlich sämtlicher Formulare und Vertragsunterlagen sowie die darin enthaltenen Informationen und alle weiteren von der BGHM zur Verfügung gestellten Informationen sind vertraulich zu behandeln. Die betreffenden Unterlagen bzw. die in ihnen enthaltenen Informationen dürfen von den interessierten Unternehmen nur für Zwecke dieses Verfahrens verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.


Berufsgenossenschaft Holz und Metall Isaac-Fulda-Allee 18 Version 1.0 55124 Mainz Stand: 19.08.2026 Seite 5 von 5

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung