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| A4_Bewertungskriterien | |||||||
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| Name des Verfahrens: | Eventlogistik bundesweit | ||||||
| Die Bewertung der Angebote erfolgt auf der Grundlage der nachfolgenden Ausführungen. Die Auftraggeberin erteilt gem. § 58 VgV den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot. Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand der in diesem Dokument aufgeführten Zuschlagskriterien mit der jeweils angegebenen Gewichtung ermittelt: Zur Berechnung der Gesamtwertung werden die gewichteten Punkte addiert. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot mit der höchsten Gesamtwertung. Hierbei wird folgende Formel zugrunde gelegt: Pges = PreisPges + QualitätPges Die Faktoren der vorgenannten Formel sind folgende: Pges = Punkte gesamt PreisPges = Punkte für Preis gesamt QualitätPges = Punkte für Qualität gesamt Durch die Zusammenführung der Punktzahlen von Preis und Qualität ergibt sich pro Bieter eine Gesamtpunktzahl. Infolgedessen ergibt sich - ausgehend von der Anzahl der erreichten Punkte gesamt - eine absteigende Reihenfolge der eingereichten Angebote. Das Angebot, welches die höchste Gesamtpunktzahl aufweist und damit den ersten Rang einnimmt, wird als das wirtschaftlichste Angebot angesehen und bezuschlagt. | |||||||
| 1. | Preis | ||||||
| Nr. | Unterkriterium | Gewichtung | Erläuterung | Bewertungsmaßstab | Max. Punkte | ||
| 1. | Preis | 60% | Gewertet wird die Summe der erzielten Punkte der Unterkriterien 1.1 - 1.8 | 600 | |||
| 1.1 | Vergabepreis | 40% | Gewertet wird die Summe der im Preisblatt angebotenen Gesamtpreise brutto der Reiter: Brandingmodule Outdoor, Brandingmodule Indoor, Einzelartikel & AE hinzubuchbar, Aktivierungsmodule, Spezialequipment sowie Lager. | Das Angebot mit der niedrigsten Summe der Gesamtpreise brutto erhält die maximale Anzahl an Preispunkten. Ein fiktives Angebot mit einem Angebotspreis vom Zweifachen des günstigsten Angebotspreises erhält 0 Preispunkte. Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit Rundung auf 2 Nachkommastellen (interpolationsmethode). Angebote, die teurer als das fiktive Angebot sind, erhalten ebenfalls null Preispunkte. | 400 | ||
| 1.2 | Sonderfahrten | 4% | Gewertet wird die vom Bieter im Preisblatt (Reiter Sonderfahrten) angebotene Gesamtpreis brutto. | Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis brutto erhält die maximale Anzahl an Preispunkten. Ein fiktives Angebot mit einem Angebotspreis vom Zweifachen des günstigsten Angebotspreises erhält 0 Preispunkte. Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit Rundung auf 2 Nachkommastellen (interpolationsmethode). Angebote, die teurer als das fiktive Angebot sind, erhalten ebenfalls null Preispunkte. | 40 | ||
| 1.3 | Leerguthandling | 2% | Gewertet wird die vom Bieter im Preisblatt (Reiter Leerguthandling) angebotene Gesamtpreis brutto. | Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis brutto erhält die maximale Anzahl an Preispunkten. Ein fiktives Angebot mit einem Angebotspreis vom Zweifachen des günstigsten Angebotspreises erhält 0 Preispunkte. Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit Rundung auf 2 Nachkommastellen (interpolationsmethode). Angebote, die teurer als das fiktive Angebot sind, erhalten ebenfalls null Preispunkte. | 20 | ||
| 1.4 | Stornogebühren | 2% | Gewertet wird die vom Bieter im Preisblatt (Reiter Stornogebühren) angebotene Gesamtpreis brutto. | Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis brutto erhält die maximale Anzahl an Preispunkten. Ein fiktives Angebot mit einem Angebotspreis vom Zweifachen des günstigsten Angebotspreises erhält 0 Preispunkte. Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit Rundung auf 2 Nachkommastellen (interpolationsmethode). Angebote, die teurer als das fiktive Angebot sind, erhalten ebenfalls null Preispunkte. | 20 | ||
| 1.5 | Entsorgung | 2% | Gewertet wird die vom Bieter im Preisblatt (Reiter Entsorgung) angebotene Gesamtpreis brutto. | Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis brutto erhält die maximale Anzahl an Preispunkten. Ein fiktives Angebot mit einem Angebotspreis vom Zweifachen des günstigsten Angebotspreises erhält 0 Preispunkte. Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit Rundung auf 2 Nachkommastellen (interpolationsmethode). Angebote, die teurer als das fiktive Angebot sind, erhalten ebenfalls null Preispunkte. | 20 | ||
| 1.6 | Mitarbeitergestellung | 4% | Gewertet wird die vom Bieter im Preisblatt (Reiter Mitarbeitergestellung) angebotene Gesamtpreis brutto. | Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis brutto erhält die maximale Anzahl an Preispunkten. Ein fiktives Angebot mit einem Angebotspreis vom Zweifachen des günstigsten Angebotspreises erhält 0 Preispunkte. Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit Rundung auf 2 Nachkommastellen (interpolationsmethode). Angebote, die teurer als das fiktive Angebot sind, erhalten ebenfalls null Preispunkte. | 40 | ||
| 1.7 | VW-Bulli | 2% | Gewertet wird die vom Bieter im Preisblatt (Reiter VW-Bulli) angebotene Gesamtpreis brutto. | Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis brutto erhält die maximale Anzahl an Preispunkten. Ein fiktives Angebot mit einem Angebotspreis vom Zweifachen des günstigsten Angebotspreises erhält 0 Preispunkte. Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit Rundung auf 2 Nachkommastellen (interpolationsmethode). Angebote, die teurer als das fiktive Angebot sind, erhalten ebenfalls null Preispunkte. | 20 | ||
| 1.8 | Speditionsportal | 4% | Gewertet wird die vom Bieter im Preisblatt (Reiter Speditionsportal) angebotene Gesamtpreis brutto. | Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis brutto erhält die maximale Anzahl an Preispunkten. Ein fiktives Angebot mit einem Angebotspreis vom Zweifachen des günstigsten Angebotspreises erhält 0 Preispunkte. Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit Rundung auf 2 Nachkommastellen (interpolationsmethode). Angebote, die teurer als das fiktive Angebot sind, erhalten ebenfalls null Preispunkte. | 40 | ||
| 2. | Qualität | 40% | 400 | ||||
| 2.1 | Konzept | 40% | 400 | ||||
| Bewertet wird das vom Bieter eingereichte Konzept anhand der nachfolgend festgelegten Zuschlagskriterien (Unterkriterien und Gewichtung der einzelnen Unterkriterien): Ziel der Konzepteinreichung ist es, nachzuweisen, dass die Leistungen entsprechend den Anforderungen der ausgeschriebenen Leistung qualitativ hochwertig erbracht werden. Die Darstellungen bzw. Inhalt der eingereichten Konzepte werden Bestandteil des Vertrages und sind während der Vertragslaufzeit vom Bieter/späteren Auftragnehmer zwingend einzuhalten. Der Bieter hat ein Konzept einzureichen. Hierbei muss er auf alle nachfolgend aufgeführten Unterkriterien eingehen. Für alle Unterkriterien hat die Auftraggeberin formelle und inhaltliche Anforderungen sowie einen Bewertungsmaßstab aufgestellt. Wird das geforderte Konzept überhaupt nicht eingereicht, ist das Angebot unvollständig und muss ausgeschlossen werden. Eine Nachforderung des fehlenden Konzepts ist nach § 56 Abs. 3 Satz 1 VgV ausgeschlossen. Wird ein Konzept eingereicht, dass jedoch nicht alle nachfolgenden Unterkriterien thematisiert oder aus dem hervorgeht, dass einzelne Leistungsbestandteile mangelhaft oder nicht erfüllt werden, kann die Wirtschaftlichkeit iSv. § 58 Abs. 1 VgV nicht positiv festgestellt werden, weshalb das Angebot nicht bezuschlagt werden kann. | |||||||
| Bewertungsmaßstab: | |||||||
| Die Auftraggeberin bewertet unter Ausübung ihres Beurteilungsspielraumes im Rahmen einer Gesamtbetrachtung je Unterkriterium inwieweit das vom Bieter eingereichte Konzept eine termin- und fachgerechte Auftragsausführung erwarten lässt. Dabei berücksichtigt sie neben der Vollständigkeit auch die Schlüssigkeit sowie die Umsetzbarkeit und die Detailtiefe der Angaben des Bieters. Gesamtbetrachtung bedeutet, dass die einzelnen Bewertungsmaßstäbe (Vollständigkeit, etc.) gesamtheitlich bewertet werden. Beim Wertungsaspekt Schlüssigkeit prüft die Auftraggeberin, ob und in welchem Maße die Ausführungen des Bieters für sich genommen bzw. isoliert betrachtet inhaltlich fachlich vertretbar, widerspruchsfrei und plausibel sind. Beim Wertungsaspekt Umsetzbarkeit prüft die Auftraggeberin, ob und in welchem Maße die vom Bieter beschriebenen Lösungsansätze die konkret in den Vergabeunterlagen aufgeführten Anforderungen und Rahmenbedingungen berücksichtigen. Dabei wird auch berücksichtigt, ob die Umsetzung mit Risiken behaftet ist sowie, wie hiermit umgegangen wird. Die Unterkriterien werden einzeln bewertet und anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes bepunktet. Die Bewertung erfolgt anhand des nachfolgend aufgeführten Bewertungsmaßstabes, wobei 10 Punkte die Maximalpunktzahl und 0 die Minimalpunktzahl darstellen. Die erreichten Punkte werden je Unterkriterium mit einem Gewichtungsfaktor multipliziert. Beispiel: Erhält der Bieter in einem Kriterium, welches mit 40 % (=max. 400 Punkte) in die Gesamtwertung einfließt, 8 Punkte, erhält der Bieter für dieses Kriterium 320 Punkte (8 Punkte * 40 Gewichtungsfaktor = 320 Punkte). Die daraus ermittelten Gesamtpunkte aller Kriterien werden anschließend addiert. - 10 Punkte: Die Konzeptinhalte entsprechen in besonderer Weise den Anforderungen und lassen auf eine sehr gute Qualität bzw. auf ein sehr hohes Niveau der Auftragsausführung schließen. - 8 Punkte: Die Konzeptinhalte entsprechen vollumfänglich den Anforderungen und lassen auf eine gute Qualität bzw. auf ein hohes Niveau der Auftragsausführung schließen. - 6 Punkte: Die Konzeptinhalte entsprechen im Wesentlichen den Anforderungen und lassen auf eine befriedigende Qualität bzw. auf ein mittleres Niveau der Auftragsausführung schließen. - 4 Punkte: Die Konzeptinhalte entsprechen mit Einschränkungen den Anforderungen und lassen auf eine ausreichende Qualität bzw. auf ein niedriges Niveau der Auftragsausführung schließen. - 2 Punkte: Die Konzeptinhalte entsprechen nur mit erheblichen Einschränkungen den Anforderungen und lassen auf ein sehr niedriges Niveau der Auftragsausführung schließen. - 0 Punkte: Die Konzeptinhalte verfehlen das geforderte Thema gänzlich oder lassen darauf schließen, dass einzelne Leistungsbestandteile mangelhaft oder nicht erfüllt werden. | |||||||
| Formelle Anforderungen | Inhaltliche Anforderungen | ||||||
| Das Konzept darf maximal 15 DIN A4 Seiten einnehmen, inklusive etwaiger Deckblätter, Gliederungen, Grafiken, etc. Das Konzept muss mindestens eine Schriftgröße 12 sowie einen einfachen Zeilenabstand aufweisen. Überschreitet das Konzept die maximal zulässige Seitenzahl, werden bei der Angebotswertung nur die Inhalte, die innerhalb der zulässigen Seitenzahl sind, berücksichtigt. | Der Bieter hat auf alle der unten aufgeführten Kriterien einzugehen. Diese sind in unterschiedlicher Ausprägung gewichtet. Auf folgende Kriterien muss von Seiten des Bieters eingegangen werden: - Fachgerechte Lagerhaltung - Distribution und Infrastruktur - Reinigung und Reparatur - Auf- und Abbauservice - Mitarbeiterstruktur und -qualifikation - Speditionsportal | ||||||
| Nr. | Unterkriterium | Gewichtung | Anforderungen | ||||
| 2.1.1 | Fachgerechte Lagerhaltung | 6% | Darzustellen ist, wie eine reibungslose, einheitliche und qualitätsgesicherte Leistungserbringung hinsichtlich der Lagerung erfolgt. Dazu gehören u.a. die Lagerverwaltung, Lagerausstattung, Lagerkapazitäten, Personalkapazitäten und Prozesse. Es ist zudem aufzuzeigen, wie der Auftragnehmer durch geeignete organisatorische und technische Maßnahmen sicherstellt, dass die Veranstaltungsartikel der DAK- Gesundheit während Lagerung, Kommisionierung und Lieferung jederzeit eindeutig identifizierbar sind und nicht mit Veranstaltungsartikeln anderer Auftraggeber verwechselt werden können. | 60 | |||
| 2.1.2 | Distribution und Infrastruktur | 6% | Das Konzept muss Aussagen betreffend der Prozessabläufe in der Distribution (Abwicklung der eingehenden Bestellungen bis zum Versand), Lieferzeiten (Reaktionszeiten bzw. benötigte Vorlaufzeiten) und zur Größe des Fuhrparks enthalten. | 60 | |||
| 2.1.3 | Reinigung und Reparatur | 7% | Darzustellen ist, mit welchen Betriebsmitteln bzw. welcher Ausstattung die Reinigung der Veranstaltungsartikel erfolgt. | 70 | |||
| 2.1.4 | Auf- und Abbauservice | 7% | Darzustellen ist, mit welcher Anzahl und Qualität der für die Leistungserbringung geeigneten Mitarbeiter der Bieter den Auf- und Abbau-Service sicherstellt. Die Qualifikationen der Mitarbeiter müssen erkennen lassen, dass diese die geforderten Leistungen fachgerecht erbringen können. | 70 | |||
| 2.1.5 | Mitarbeiterstruktur und -qualifikation | 7% | Es ist anzugeben wie sich die Mitarbeiterstruktur des Unternehmens zusammensetzt, sprich z.B. wie viele festangestellte Mitarbeiter und wie viele Sub- oder Nachunternehmer zur Leistungserbringung eingesetzt werden. Zudem sind Angaben zu tätigen welche und in welcher Regelmäßigkeit Mitarbeiterqualifizierungen durchgeführt werden. | 70 | |||
| 2.1.6 | Speditionsportal | 7% | Es ist darzustellen, welche technischen Funktionalitäten und Möglichketen - auf die Prozesse der DAK-Gesundheit bezogen - das Speditionsportal des Auftragnehmers bietet. Insbesondere hat der Auftragnehmer dabei auf die Herausforderungen der Bestelländerungen und Abwicklung der Bestellungen in den unterschiedlichen zeitlichen Staffelungen (>21 Tage, <21 Tage, <7 Tage) einzugehen. Positiv wird hierbei die Lösungsorientierung des Auftragnehmers bewertet. | 70 |