[ ] Dieses Dokument enthält Betriebs- und/oder Geschäftsgeheimnisse
Angebotsschreiben
Hinweis: Das Dokument ist von dem Bieter bzw. von der Bietergemeinschaft ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Es ist nicht erforderlich, das Dokument in ein PDF zu konvertieren.
Name des Bieters/der Bietergemeinschaft
Ich gebe/Wir geben im o.g. Vergabeverfahren ein Angebot ab
als
[ ] Einzelbieter (in diesem Fall ist Ziffer 1 auszufüllen)
[ ] Bietergemeinschaft (in diesem Fall ist Ziffer 2 auszufüllen)
- Angaben zum Einzelbieter
Hinweis: Ziffer 1 ist nur auszufüllen, wenn das Angebot durch einen Einzelbieter abgegeben wird.
| Name und Adressdaten des Unternehmens: | |
| Wirtschafts-Identifikationsnummer oder alternativ eine andere eindeutige Identifikationsnummer (z.B. Umsatzsteuer-ID oder Handelsregister-Nummer: Hinweis: Handelt es sich bei dem Bieter um eine natürliche Person, kann „keine Angabe“ eingetragen werden | Art: Wählen Sie ein Element aus. Nummer: |
| Handelsregistergericht und Ort: | |
| Handelsregisternummer: Sofern nicht bereits als eindeutige Wirtschafts-Identifikationsnummer die Handelsregisternummer angegeben wurde. | |
| Größe des Unternehmens | [ ] Kleinstunternehmen (bis 9 Beschäftigte und bis 2 Mio. EUR Umsatz) [ ] Kleines Unternehmen (bis 49 Beschäftigte und bis 10 Mio. EUR Umsatz und kein Kleinstunternehmen) [ ] Mittleres Unternehmen (bis 249 Beschäftigte und bis 50 Millionen Euro Umsatz und kein kleines Unternehmen) [ ] Großunternehmen (über 249 Beschäftigte oder über 50 Millionen Euro Umsatz) |
| Nationalität des Eigentümers gem. § 3 Geldwäschegesetz (GWG): Hinweis: Die Angabe der Nationalität (BT-706) des wirtschaftlichen Eigentümers des beauftragten Unternehmens ist verpflichtend, wenn das beauftragte Unternehmen nicht börsennotiert ist. | Das Unternehmen ist börsennotiert: Wählen Sie ein Element aus. Falls das Unternehmen nicht börsennotiert ist, Angabe der Staatsangehörigkeit(en): |
- Bietergemeinschaft
Hinweis: Ziffer 2 ist nur auszufüllen, wenn das Angebot durch eine Bietergemeinschaft abgegeben wird.
| Mitglied Nr. 1 und zugleich vertretungsberechtigtes Mitglied |
| Name und Adressdaten des Unternehmens: | |
| Teil der Leistung, die das Mitglied der Bietergemeinschaft erbringt: | |
| Wirtschafts-Identifikationsnummer oder alternativ eine andere eindeutige Identifikationsnummer (z.B. Umsatzsteuer-ID oder Handelsregister-Nummer): Hinweis: Handelt es sich bei dem Bieter um eine natürliche Person, kann „keine Angabe“ eingetragen werden | Art: Wählen Sie ein Element aus. Nummer: |
| Handelsregistergericht und Ort: | |
| Handelsregisternummer: Sofern nicht bereits als eindeutige Wirtschafts-Identifikationsnummer die Handelsregisternummer angegeben wurde. | |
| Größe des Unternehmens: | [ ] Kleinstunternehmen (bis 9 Beschäftigte und bis 2 Mio. EUR Umsatz) [ ] Kleines Unternehmen (bis 49 Beschäftigte und bis 10 Mio. EUR Umsatz und kein Kleinstunternehmen) [ ] Mittleres Unternehmen (bis 249 Beschäftigte und bis 50 Millionen Euro Umsatz und kein kleines Unternehmen) [ ] Großunternehmen (über 249 Beschäftigte oder über 50 Millionen Euro Umsatz) |
| Nationalität des Eigentümers gem. § 3 Geldwäschegesetz (GWG): Hinweis: Die Angabe der Nationalität (BT-706) des wirtschaftlichen Eigentümers des beauftragten Unternehmens ist verpflichtend, wenn das beauftragte Unternehmen nicht börsennotiert ist. | Das Unternehmen ist börsennotiert: Wählen Sie ein Element aus. Falls das Unternehmen nicht börsennotiert ist, Angabe der Staatsangehörigkeit(en): |
| Mitglied Nr. 2 |
| Name und Adressdaten des Unternehmens: | |
| Teil der Leistung, die das Mitglied der Bietergemeinschaft erbringt: | |
| Wirtschafts-Identifikationsnummer oder alternativ eine andere eindeutige Identifikationsnummer (z.B. Umsatzsteuer-ID oder Handelsregister-Nummer): Hinweis: Handelt es sich bei dem Bieter um eine natürliche Person, kann „keine Angabe“ eingetragen werden | Art: Wählen Sie ein Element aus. Nummer: |
| Handelsregistergericht und Ort: | |
| Handelsregisternummer: Sofern nicht bereits als eindeutige Wirtschafts-Identifikationsnummer die Handelsregisternummer angegeben wurde. | |
| Größe des Unternehmens: | [ ] Kleinstunternehmen (bis 9 Beschäftigte und bis 2 Mio. EUR Umsatz) [ ] Kleines Unternehmen (bis 49 Beschäftigte und bis 10 Mio. EUR Umsatz und kein Kleinstunternehmen) [ ] Mittleres Unternehmen (bis 249 Beschäftigte und bis 50 Millionen Euro Umsatz und kein kleines Unternehmen) [ ] Großunternehmen (über 249 Beschäftigte oder über 50 Millionen Euro Umsatz) |
| Nationalität des Eigentümers gem. § 3 Geldwäschegesetz (GWG): Hinweis: Die Angabe der Nationalität (BT-706) des wirtschaftlichen Eigentümers des beauftragten Unternehmens ist verpflichtend, wenn das beauftragte Unternehmen nicht börsennotiert ist. | Das Unternehmen ist börsennotiert: Wählen Sie ein Element aus. Falls das Unternehmen nicht börsennotiert ist, Angabe der Staatsangehörigkeit(en): |
| Mitglied Nr. 3 |
| Name und Adressdaten des Unternehmens: | |
| Teil der Leistung, die das Mitglied der Bietergemeinschaft erbringt: | |
| Wirtschafts-Identifikationsnummer oder alternativ eine andere eindeutige Identifikationsnummer (z.B. Umsatzsteuer-ID oder Handelsregister-Nummer): Hinweis: Handelt es sich bei dem Bieter um eine natürliche Person, kann „keine Angabe“ eingetragen werden | Art: Wählen Sie ein Element aus. Nummer: |
| Handelsregistergericht und Ort: | |
| Handelsregisternummer: Sofern nicht bereits als eindeutige Wirtschafts-Identifikationsnummer die Handelsregisternummer angegeben wurde. | |
| Größe des Unternehmens: | [ ] Kleinstunternehmen (bis 9 Beschäftigte und bis 2 Mio. EUR Umsatz) [ ] Kleines Unternehmen (bis 49 Beschäftigte und bis 10 Mio. EUR Umsatz und kein Kleinstunternehmen) [ ] Mittleres Unternehmen (bis 249 Beschäftigte und bis 50 Millionen Euro Umsatz und kein kleines Unternehmen) [ ] Großunternehmen (über 249 Beschäftigte oder über 50 Millionen Euro Umsatz) |
| Nationalität des Eigentümers gem. § 3 Geldwäschegesetz (GWG): Hinweis: Die Angabe der Nationalität (BT-706) des wirtschaftlichen Eigentümers des beauftragten Unternehmens ist verpflichtend, wenn das beauftragte Unternehmen nicht börsennotiert ist | Das Unternehmen ist börsennotiert: Wählen Sie ein Element aus. Falls das Unternehmen nicht börsennotiert ist, Angabe der Staatsangehörigkeit(en): |
Sofern ein Angebot als Bietergemeinschaft abgegeben wird, bestätigen die Mitglieder, dass
- das oben bezeichnete vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft, und späteren Arbeitsgemeinschaft, die Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin während des Vergabeverfahrens und während der Vertragserfüllung rechtsverbindlich vertritt,
- das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
- alle Mitglieder der Bietergemeinschaft für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner haften.
- Ansprechpartner
Ich benenne / Wir benennen als Ansprechpartner für das Vergabeverfahren:
| Name des Bieterunternehmens | |
| Name des Ansprechpartners | |
| Telefonnummer des Ansprechpartners | |
| E-Mail-Adresse des Ansprechpartners |
- Nachunternehmer
Im Falle der Zuschlagserteilung werden folgende wesentliche Leistungen durch einen Nachunternehmer erbracht bzw. folgende Kapazitäten eines Dritten (Eignungsleihe) werden zum Nachweis der Eignung in Anspruch genommen.
Hinweis: Im Falle eines Nachunternehmersohne Eignungsleihe muss der Name des Dritten mit Abgabe des Angebotes noch nicht benannt werden. Vor Zuschlagserteilung wird die Auftraggeberin von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Nachunternehmer zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Dritten zur Verfügung stehen. Hierzu wird die Auftraggeberin den Bieter/die Bietergemeinschaft unter Fristsetzung zur Einreichung der Anlage A3_Eigenerklärung Nachunternehmer für jeden eingesetzten Nachunternehmer auffordern. Sofern ein oder mehrere Nachunternehmer ohne Eignungsleihe bereits mit Abgabe des Angebotes benannt werden, ist von jedem Nachunternehmer die Anlage A3_Eigenerklärung Nachunternehmer mit dem Angebot ausgefüllt einzureichen.
Im Falle eines Nachunternehmers mit Eignungsleihe muss der Nachunternehmer mit Abgabe des Angebotes bereits benannt werden. Von jedem Nachunternehmer mit Eignungsleihe ist die Anlage A3_Eigenerklärung Nachunternehmer einzureichen.
| Wesentliche Teilleistung bzw. Eignungskriterium | Name des Dritten | Eignungsleihe |
| z.B. Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit durch Inanspruchnahme der ISO-X Zertifizierung des Nachunternehmers. | XY GmbH | Ja |
Mit Abgabe des Angebotes wird bestätigt, dass jeder eingesetzte Nachunternehmer während der gesamten Vertragslaufzeit:
- die Vorgaben des Datenschutzes einhält und umsetzt, sofern für den Auftragnehmer entsprechende Vorgaben gelten.
- die Vorgaben des Vertraulichkeitsgrundsatzes des Vertrages einhält und umsetzt;
- die Vorgaben an „Mindestlohn und Tariftreue“ einhält und umsetzt;
- die sonstigen vertraglichen und gesetzlichen Vorgaben einhält und umsetzt;
- über die erforderliche Eignung und Erfahrung, welche für die Leistungserbringung erforderlich sind, verfügt.
- Arbeits- und Gesundheitsschutz
Mit Abgabe des Angebotes wird die Anerkennung und Einhaltung der nachfolgenden Vorschriften bestätigt:
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass alle gültigen Vorschriften des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, des Brandschutzes, der Hygiene sowie der Umgang mit Gefahrstoffen unter der Einhaltung der allgemeinen gültigen anerkannten Regeln der Technik befolgt werden. Dieses bezieht sich auch auf die Vorschriften im Arbeits- und Gesundheitsschutz der jeweiligen zuständigen Berufsgenossenschaft des Auftragnehmers sowie der Berufsgenossenschaft der Auftraggeberin (Verwaltungsberufsgenossenschaft - VBG).
Der Auftragnehmer hat je nach Anzahl seiner Beschäftigten nach der DGUV Vorschrift 2 einen Betriebsarzt sowie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu stellen bzw. zu beauftragen. Diese Personen dienen der DAK-Gesundheit bei Bedarf ggf. als Ansprechperson für den Arbeits- und Gesundheitsschutz. Es wird darauf hingewiesen, dass gegebenenfalls auch die Einhaltung der gesetzlichen sowie der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften des Auftragnehmers durch die DAK-Gesundheit jederzeit abgefordert werden können.
Der Auftragnehmer übernimmt alle entstehenden Aufgaben und Verpflichtungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und ist diesbezüglich eigenverantwortlich.
Der Auftragnehmer hat Betriebsanweisungen für die eingesetzten Arbeitsmittel und die ein-gesetzten Gefahrstoffe zu erstellen und auszuhängen. Tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilungen für die durchzuführenden Arbeiten (Branchen- Aufgabenspezifisch), die Arbeitsmittel und die eingesetzten Gefahrstoffe sind ebenfalls vorzuhalten und auf Nachfrage der DAK-Gesundheit zur Verfügung zu stellen. Das gleiche gilt beim Einsatz von Gefahrstoffen für die Sicherheitsdatenblätter. Für die Lagerung von Gefahrstoffen sowie für die Zusammenlagerungsverbote ist die TRGS 510 in der neusten Ausgabe einzuhalten.
Die eingesetzten Mitarbeitenden des Auftragnehmers sind im Umgang mit den verwendeten Gefahrstoffen, im Umgang mit den von der DAK-Gesundheit gestellten Hilfsmitteln (Hebebühnen, Hubfahrzeuge, Aufzüge, etc.), die fest mit Gebäuden verbunden sind, und den eingesetzten Hilfsmittel des Auftragnehmers bezüglich ihrer Tätigkeit im Arbeits- und Gesundheitsschutz hier im Speziellen: Bewegung von Lasten, Wegesicherungen wie zum Beispiel Stolperfallen durch Zuleitungen von elektrischen Betriebsmitteln, Aufstellung von Hinweisschildern bei der Reinigung, usw. gemäß der gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften regemäßig zu unterweisen. Für die zur Verfügung gestellte Müllpresse ist eine Betriebsanweisung vorzuhalten sowie eine jährliche Unterweisung durchzuführen.
Desweitern hat der Auftragnehmer die Regeln und Anforderungen gemäß des VdS (Verband der Sachversicherer) zu erfüllen.
Der Auftragnehmer hat eine angemessene Anzahl von Ersthelfern (Vorgaben der Berufsgenossenschaft des Auftragnehmers), Brandschutzhelfern und ggf. einen Sicherheitsbeauftragten zu stellen. Die Beschäftigten der DAK-Gesundheit sowie deren Kunden und Gäste sind vor Gefährdungen, die durch Wechselwirkungen auf Grund der Leistungserbringung entstehen, zu schützen.
Der Auftragnehmer hat sich an die Hausordnungen und die Brandschutzordnung sowie an andere Weisungen der DAK-Gesundheit zu halten und nach diesen zu handeln.
Der Auftragnehmer hat eigenständig Prüfverpflichtungen seiner hier eingesetzten Betriebsmittel nach den gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorgaben einzuhalten.
Bei der DAK-Gesundheit dürfen nur ortsveränderliche geprüfte elektrische Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 eingesetzt werden. Die Betriebsmittel müssen mit einem Prüfsiegel gekennzeichnet sein.
Eingesetzte Leitern und Tritte sind nach der Betriebssicherheitsverordnung ebenfalls zu prüfen. Diese jährliche Prüfung ist nach der DGUV Vorschrift 208-016 durchzuführen und zu belegen. Die Leitern und Tritte sind mit einem Prüfsiegel zu versehen.
Des Weiteren hat der Auftragnehmer darauf zu achten, dass seine hier eingesetzten Mitarbeiter bezüglich Ihre Arbeitsaufgabe nach den Arbeitsschutzvorschriften bekleidet sind. Sollte eine persönliche Schutzausrüstung (PSA) von Nöten sein, ist diese vom Auftragnehmer für seine Mitarbeitenden zu stellen.
Der Auftragnehmer hat die notwendigen arbeitsmedizinischen Vorsorgen zum Schutz der eingesetzten Mitarbeitenden nach der gültigen Fassung der ArbMedVV anzubieten oder durchzuführen.
- Rechtsverbindliche Bestätigung
Durch Abgabe des Angebotes bestätigt der Bieter/bestätigen die Mitglieder der Bietergemeinschaft, dass:
- er/sie sich für alle in diesem Dokument abgegebenen Erklärungen bindet/binden sowie, dass alle Bedingungen des Vergabeverfahrens akzeptiert werden,
- keine wettbewerbsbeschränkenden Abreden mit anderen Bietern getroffen wurden,
- er/sie sich bis zur im Dokument A0_Bewerbungsbedingungen genannten Bindefrist an sein/ihr Angebot bindet,
- das Angebot unter Beachtung der veröffentlichten Bieterfragen und -antworten in der zum Zeitpunkt der Angebotsfrist letzten veröffentlichten Fassung abgegeben wurde,
- die im Rahmen des Angebotes gemachten Angaben wahrheitsgemäß, vollständig und nicht irreführend sind,
- für die ausschreibungsgegenständlichen Leistungen keine Preisabsprachen, insbesondere auch mit ihm/ihr verbundenen Unternehmen, vorgenommen wurden. Verbundene Unternehmen in diesem Sinne sind Unternehmen, die - unabhängig von ihrer Rechtsform - zueinander in einem Abhängigkeits- oder Beherrschungsverhältnis im Sinne von § 17 AktG stehen oder Konzernunternehmen im Sinne von § 18 AktG sind.
WICHTIGER HINWEIS!
Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss das Angebot nicht unterschreiben. Mit Abgabe des Angebotes über das Vergabemanagementsystem gilt das gesamte Angebot als unterzeichnet gemäß Textform. Als Erklärender gilt die im Vergabemanagementsystem hinterlegte Person. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Bieter, dass die aufgestellten Anforderungen bzw. Vorgaben sowie Unterlagen und Informationen dieses Verfahrens vollumfänglich akzeptiert bzw. eingehalten werden und dass das Angebot auf deren Basis erstellt hat und eingereicht wurde.
Eine Unterzeichnung ist lediglich in folgenden Dokumenten, sofern diese einzureichen sind, zwingend:
- Anlage A3 Eigenerklärung Nachunternehmer
- Anlage B4 Verpflichtungserklärung des Auftragnehmers zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben
Die Unterzeichnung kann durch eine händische Unterschrift, eine Signatur oder - bei einer Angebotsabgabe in Textform - durch eine leserliche (elektronische) Eintragung des Namens des Erklärenden erfolgen.