Brandschutz-Trockenbauarbeiten an der Grundschule Lutzerath
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- Nicht angegeben
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- ZVS-ZUCK
- Erfüllungsregion
- Rheinland-Pfalz, Deutschland
- Verfahren
- Verfahrensart unbekannt
- Auftragsart
- Nicht angegeben
- Veröffentlicht
- 13.08.2026
- CPV-Codes
AnzeigenAusblenden
- Abbrucharbeiten (45111100)
- Baureifmachung und Abräumung (45111200)
- Bauleistungen im Hochbau (45210000)
- Brandschutzarbeiten (45343100)
- Einbau von Trennwänden (45421141)
- Einbau von abgehängten Decken (45421146)
- Überholungs- und Sanierungsarbeiten (45453000)
- Bekanntmachung
- rlp.vergabekommunal.de
- Bekanntmachungsnummer
- 25705070
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die ZVS-ZUCK schreibt Trockenbauarbeiten für Brandschutzmaßnahmen an der Grundschule Lutzerath in der Verbandsgemeinde Ulmen aus. Angaben zum Auftragsumfang und zum Zeitrahmen sind nicht enthalten.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
VG Ulmen, Grundschule Lutzerath: Baumaßnahmen Brandschutz - Trockenbauarbeiten
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · VG Ulmen, Grundschule Lutzerath: Baumaßnahmen Brandschutz - Trockenbauarbeiten
VG Ulmen, Grundschule Lutzerath: Baumaßnahmen Brandschutz - Trockenbauarbeiten
Vergabeunterlagen
Die Seite mit den Unterlagen ist beim Ursprungsportal nicht mehr erreichbar.
Zum UrsprungsportalÄnderungen und Bieterfragen
2 Einträge- 06.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 25893690
- 05.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung CXVHY55DY6NUCM2A
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.