A18a Spezifikation Container+BEC001_04.pdf

Brandmeldeanlage inkl. Werk- und Montageplanung, Montage und Inbetriebsetzung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 18.09.2026, 10:55 (Europe/Berlin)

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PROJEKT ZRE
A18aSpezifikation Container

KAPITEL A18A: SPEZIFIKATION CONTAINER

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3Überarbeitung (Ausstattung und Definition Büroarbeitsplätze)05.09.2023S.Beecken
2Überarbeitung (kostenfreie Containergestellung)20.06.2022A. Quickert20.06.2022S. Beecken
1ErsterstellungJ.BiesterfeldA. Quickert
IndexArt der Änderungerstellt DatumNamegeprüft DatumName
Weitergabe sowie Vervielfältigung und Mitteilung ihres Inhalts nicht gestattet, soweit nicht ausdrücklich zugestanden. Zuwiderhandlung verpflichtet zu Schadenersatz. Alle Rechte für den Fall der Patenterteilung oder Gebrauchsmuster-Eintragung vorbehalten.
Erstellt: J.Biesterfeld ZRE)Geprüft: (ZRE)Frei gegeben: (ZRE)

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PROJEKT ZRE
A18aSpezifikation Container

Beschreibung zur Nutzung der Container:

Container werden in begrenzter Anzahl vorgehalten. Der jeweilige AN hat die erforderliche

Anzahl an Büroarbeitsplätzen bzw. Umkleide- und Pausenraumbedarf gemäß der Anzahl der

Mitarbeitenden anzumelden, siehe Dokument A18. Die Stellung eigener Container ist nicht

gestattet. Es besteht kein Anspruch auf „Wahl“ von einem bestimmten Container. Die Büro-

arbeitsplätze und Unterbringungsplätze werden zugewiesen. Die Zuweisung erfolgt nach Ver-

fügbarkeit. Bei Übernahme / Übergabe wird für beide Parteien ein Zustandsprotokoll gefertigt

und sämtliche Mängel werden gelistet. Das Protokoll wird von beiden Parteien verbindlich

unterschrieben. Alle Auftragnehmer haben gemeinschaftlich genutzte Container (Sanitär, Ta-

gesunterkunft, Umkleide) pfleglich zu behandeln. Für Gewaltschäden an diesen Containern

haben die Nutzer gesamtschuldnerisch einzustehen, wenn der Verursacher nicht eindeutig

zu ermitteln ist. Die Überprüfung auf Gewaltschäden bei den gemeinschaftlich genutzten Con-

tainern erfolgt wöchentlich, um den Benutzerkreis, der heranzuziehen ist, einzuengen. Unab-

hängig davon werden notwendige Instandsetzungsarbeiten unverzüglich nach Meldung ver-

anlasst. Für mitgebrachte Gegenstände haben die Auftragnehmer selbst einzustehen. Eine

Haftung dafür wird nicht übernommen.

Der Bauablauf kann es bedingen, dass die Nutzung der Container angepasst werden muss.

Umzüge innerhalb der Containeranlage sind auf Verlangen der Projekt-, Bauleitung, durch

den jeweiligen Auftragnehmer / Nutzer, innerhalb von einer Woche durchzuführen.

Es gilt ein allgemeines Rauch- und Alkoholverbot (inkl. E-Zigaretten) in den Containern. Über-

nachtungen sind in der gesamten Containeranlage verboten. Der Baulogistiker wird diesbe-

züglich Kontrollen stichprobenartig durchführen.

Beschreibung zur Nutzung der Bürocontainer / Büroarbeitsplätze:

Bürocontainer werden in begrenzter Anzahl vorgehalten. Der jeweilige AN kann die ge-

wünschte Anzahl an Büroarbeitsplätzen anmelden, siehe Dokument A18. Die Stellung eige-

ner Container ist nicht gestattet. Es besteht kein Anspruch auf die Wahl von einem bestimm-

ten Container und / oder der Büroarbeitsplätze, noch auf eine feste Anzahl. Die Büroarbeits-

plätze werden zugewiesen. Die Zuweisung erfolgt nach Verfügbarkeit.

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A18aSpezifikation Container

Bei Übernahme/ Übergabe der Büroarbeitsplätze wird von beiden Parteien ein Zustandspro-

tokoll gefertigt und sämtliche Mängel werden gelistet. Das Protokoll wird von beiden Parteien

verbindlich unterschrieben.

Für mitgebrachte Gegenstände haben die Auftragnehmer selbst einzustehen. Eine Haftung

dafür wird nicht übernommen.

Der Bauablauf kann es bedingen, dass die Nutzung der Container angepasst werden muss.

Umzüge innerhalb der Containeranlage sind auf Verlangen der Projekt-, Bauleitung durch den

jeweiligen Auftragnehmer, innerhalb von einer Woche durchzuführen.

Es gilt ein allgemeines Rauch- und Alkoholverbot (inkl. E-Zigaretten) in den Containern. Über-

nachtungen sind nicht zulässig. Der Baulogistiker wird diesbezüglich Kontrollen stichproben-

artig durchführen.

Ausstattungsmerkmale der bereitgestellten Baustellencontainer:

(aufgelisteten Möbel verstehen sich als grobe Orientierung) Allgemeine Ausstattung:

 Klimatisierung der Büro- und Besprechungscontainer

Ausstattung Büroarbeitsplatz:

 Schreibtisch mit Rollcontainer

 Drehstühle gepolstert

 Aktenschrank

 Aktenregal

 Papierkorb

 Kleiderständer

Ausstattung Besprechungsraum (übergeordnet für alle Gewerke):

 1 Konferenztisch für 12 Personen mit Tanks zur Mitte, zur Spannungsversor-

gung von IT-Geräten. Der Tisch besteht aus mehreren Modulen.

 12 Besprechungsstühle

 Papierkorb

 Kleiderständer

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A18aSpezifikation Container

 Großbildschirm zur Präsentation

Tagesunterkunftscontainer Ausführende Gewerke:

Der Bauablauf kann es bedingen, dass die Nutzung der Container angepasst werden muss.

Umzüge innerhalb der Containeranlage sind auf Verlangen der Projekt-, Bauleitung durch den

jeweiligen Auftragnehmer, innerhalb von einer Woche durchzuführen.

Es gilt ein allgemeines Rauch- und Alkoholverbot (inkl. E-Zigaretten) in den Containern. Über-

nachtungen sind nicht zulässig. Der Baulogistiker wird diesbezüglich Kontrollen stichproben-

artig durchführen.

 Nutzung durch gewerbliche Mitarbeitende

 Tische

 stapelbare Stühle

 Pantryküche (kleine Ausführung)

Dusch-/WC-Container für Ausführende Gewerke (in verschiedene Ausführungen):

Der Bauablauf kann es bedingen, dass die Nutzung der Container angepasst werden muss.

Umzüge innerhalb der Containeranlage sind auf Verlangen der Projekt-, Bauleitung durch den

jeweiligen Auftragnehmer, innerhalb von einer Woche durchzuführen.

Es gilt ein allgemeines Rauch- und Alkoholverbot (inkl. E-Zigaretten) in den Containern. Über-

nachtungen sind nicht zulässig. Der Baulogistiker wird diesbezüglich Kontrollen stichproben-

artig durchführen.

 Duschen, Handwaschbecken

 WC in Kabine, Urinal

 Handwaschbecken

 Spiegel, Kleiderhaken,

 Papierkorb

 Seifenspender

Umkleidecontainer für Ausführende Gewerke:

Der Bauablauf kann es bedingen, dass die Nutzung der Container angepasst werden muss.

Umzüge innerhalb der Containeranlage sind auf Verlangen der Projekt-, Bauleitung durch den

jeweiligen Auftragnehmer, innerhalb von einer Woche durchzuführen.

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A18aSpezifikation Container

Es gilt ein allgemeines Rauch- und Alkoholverbot (inkl. E-Zigaretten) in den Containern. Über-

nachtungen sind nicht zulässig. Der Baulogistiker wird diesbezüglich Kontrollen stichproben-

artig durchführen.

 Doppelspind L x B x H = 0,50 x 0,50 x 1,80 m Nutzung für 1 Arbeitnehmer

 Sitzgelegenheit

Technische Ausstattung der Containeranlage(n):

 Die Beheizung aller Container erfolgt elektrisch.

Folgende Leistungen und Temperaturen stehen zur Verfügung:

 Warmwasserbereitung: Warmwasser in 37°C in ausreichender Menge, entspre-

chend der Anzahl an Baustellenpersonal.

Maßgabe an die zur Verfügung stehenden Warmwassermenge ist die Duschzeit

zum Arbeitsende, die unter den Nutzern (Vergabeeinheiten) eigenständig abzu-

stimmen ist.

Die Innentüren sind verschließbar mit Schloss und Zylinder inkl. je 3 Schlüsseln. Für die Au-

ßentüren der Flure sind ebenfalls im Schließsystem berücksichtig. Je Geschoss sind minde-

stens zwei Feuerlöscher gemäß ASR 2.2 "Maßnahmen gegen Brände" montiert. Je Geschoss

ist im Flur eine Sicherheitsbeleuchtung mit akkugepufferter Rettungszeichenleuchte als

Fluchtwegebeleuchtung installiert. Die Flure der Containeranlage sind mit Rauchmeldern inkl.

Prüfung und Wartung ausgestattet. Die Außentüren der Flure sind mit Panikschlössern aus-

gestattet. Die Flucht- und Rettungspläne sind gemäß den gesetzlichen Vorschriften innerhalb

der Containeranlage entsprechend geschossweise vorhanden. Außenbeleuchtung im Ein-

gangsbereich Treppenhaus mittels LED-Strahler und Dämmerungsschalter.

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