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| PROJEKT ZRE | ||
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| A18a | Spezifikation Container |
KAPITEL A18A: SPEZIFIKATION CONTAINER
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| 3 | Überarbeitung (Ausstattung und Definition Büroarbeitsplätze) | 05.09.2023 | S.Beecken | ||||
| 2 | Überarbeitung (kostenfreie Containergestellung) | 20.06.2022 | A. Quickert | 20.06.2022 | S. Beecken | ||
| 1 | Ersterstellung | J.Biesterfeld | A. Quickert | ||||
| Index | Art der Änderung | erstellt Datum | Name | geprüft Datum | Name | ||
| Weitergabe sowie Vervielfältigung und Mitteilung ihres Inhalts nicht gestattet, soweit nicht ausdrücklich zugestanden. Zuwiderhandlung verpflichtet zu Schadenersatz. Alle Rechte für den Fall der Patenterteilung oder Gebrauchsmuster-Eintragung vorbehalten. | |||||||
| Erstellt: J.Biesterfeld ZRE) | Geprüft: (ZRE) | Frei gegeben: (ZRE) |
Bearbeiter: Dokument: Stand: Seite: ZRE A18A Spezifikation Container+BEC001_04 19.03.2025 1 von 5
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| A18a | Spezifikation Container |
Beschreibung zur Nutzung der Container:
Container werden in begrenzter Anzahl vorgehalten. Der jeweilige AN hat die erforderliche
Anzahl an Büroarbeitsplätzen bzw. Umkleide- und Pausenraumbedarf gemäß der Anzahl der
Mitarbeitenden anzumelden, siehe Dokument A18. Die Stellung eigener Container ist nicht
gestattet. Es besteht kein Anspruch auf „Wahl“ von einem bestimmten Container. Die Büro-
arbeitsplätze und Unterbringungsplätze werden zugewiesen. Die Zuweisung erfolgt nach Ver-
fügbarkeit. Bei Übernahme / Übergabe wird für beide Parteien ein Zustandsprotokoll gefertigt
und sämtliche Mängel werden gelistet. Das Protokoll wird von beiden Parteien verbindlich
unterschrieben. Alle Auftragnehmer haben gemeinschaftlich genutzte Container (Sanitär, Ta-
gesunterkunft, Umkleide) pfleglich zu behandeln. Für Gewaltschäden an diesen Containern
haben die Nutzer gesamtschuldnerisch einzustehen, wenn der Verursacher nicht eindeutig
zu ermitteln ist. Die Überprüfung auf Gewaltschäden bei den gemeinschaftlich genutzten Con-
tainern erfolgt wöchentlich, um den Benutzerkreis, der heranzuziehen ist, einzuengen. Unab-
hängig davon werden notwendige Instandsetzungsarbeiten unverzüglich nach Meldung ver-
anlasst. Für mitgebrachte Gegenstände haben die Auftragnehmer selbst einzustehen. Eine
Haftung dafür wird nicht übernommen.
Der Bauablauf kann es bedingen, dass die Nutzung der Container angepasst werden muss.
Umzüge innerhalb der Containeranlage sind auf Verlangen der Projekt-, Bauleitung, durch
den jeweiligen Auftragnehmer / Nutzer, innerhalb von einer Woche durchzuführen.
Es gilt ein allgemeines Rauch- und Alkoholverbot (inkl. E-Zigaretten) in den Containern. Über-
nachtungen sind in der gesamten Containeranlage verboten. Der Baulogistiker wird diesbe-
züglich Kontrollen stichprobenartig durchführen.
Beschreibung zur Nutzung der Bürocontainer / Büroarbeitsplätze:
Bürocontainer werden in begrenzter Anzahl vorgehalten. Der jeweilige AN kann die ge-
wünschte Anzahl an Büroarbeitsplätzen anmelden, siehe Dokument A18. Die Stellung eige-
ner Container ist nicht gestattet. Es besteht kein Anspruch auf die Wahl von einem bestimm-
ten Container und / oder der Büroarbeitsplätze, noch auf eine feste Anzahl. Die Büroarbeits-
plätze werden zugewiesen. Die Zuweisung erfolgt nach Verfügbarkeit.
Bearbeiter: Dokument: Stand: Seite: ZRE A18A Spezifikation Container+BEC001_04 19.03.2025 2 von 5
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| A18a | Spezifikation Container |
Bei Übernahme/ Übergabe der Büroarbeitsplätze wird von beiden Parteien ein Zustandspro-
tokoll gefertigt und sämtliche Mängel werden gelistet. Das Protokoll wird von beiden Parteien
verbindlich unterschrieben.
Für mitgebrachte Gegenstände haben die Auftragnehmer selbst einzustehen. Eine Haftung
dafür wird nicht übernommen.
Der Bauablauf kann es bedingen, dass die Nutzung der Container angepasst werden muss.
Umzüge innerhalb der Containeranlage sind auf Verlangen der Projekt-, Bauleitung durch den
jeweiligen Auftragnehmer, innerhalb von einer Woche durchzuführen.
Es gilt ein allgemeines Rauch- und Alkoholverbot (inkl. E-Zigaretten) in den Containern. Über-
nachtungen sind nicht zulässig. Der Baulogistiker wird diesbezüglich Kontrollen stichproben-
artig durchführen.
Ausstattungsmerkmale der bereitgestellten Baustellencontainer:
(aufgelisteten Möbel verstehen sich als grobe Orientierung) Allgemeine Ausstattung:
Klimatisierung der Büro- und Besprechungscontainer
Ausstattung Büroarbeitsplatz:
Schreibtisch mit Rollcontainer
Drehstühle gepolstert
Aktenschrank
Aktenregal
Papierkorb
Kleiderständer
Ausstattung Besprechungsraum (übergeordnet für alle Gewerke):
1 Konferenztisch für 12 Personen mit Tanks zur Mitte, zur Spannungsversor-
gung von IT-Geräten. Der Tisch besteht aus mehreren Modulen.
12 Besprechungsstühle
Papierkorb
Kleiderständer
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| A18a | Spezifikation Container |
Großbildschirm zur Präsentation
Tagesunterkunftscontainer Ausführende Gewerke:
Der Bauablauf kann es bedingen, dass die Nutzung der Container angepasst werden muss.
Umzüge innerhalb der Containeranlage sind auf Verlangen der Projekt-, Bauleitung durch den
jeweiligen Auftragnehmer, innerhalb von einer Woche durchzuführen.
Es gilt ein allgemeines Rauch- und Alkoholverbot (inkl. E-Zigaretten) in den Containern. Über-
nachtungen sind nicht zulässig. Der Baulogistiker wird diesbezüglich Kontrollen stichproben-
artig durchführen.
Nutzung durch gewerbliche Mitarbeitende
Tische
stapelbare Stühle
Pantryküche (kleine Ausführung)
Dusch-/WC-Container für Ausführende Gewerke (in verschiedene Ausführungen):
Der Bauablauf kann es bedingen, dass die Nutzung der Container angepasst werden muss.
Umzüge innerhalb der Containeranlage sind auf Verlangen der Projekt-, Bauleitung durch den
jeweiligen Auftragnehmer, innerhalb von einer Woche durchzuführen.
Es gilt ein allgemeines Rauch- und Alkoholverbot (inkl. E-Zigaretten) in den Containern. Über-
nachtungen sind nicht zulässig. Der Baulogistiker wird diesbezüglich Kontrollen stichproben-
artig durchführen.
Duschen, Handwaschbecken
WC in Kabine, Urinal
Handwaschbecken
Spiegel, Kleiderhaken,
Papierkorb
Seifenspender
Umkleidecontainer für Ausführende Gewerke:
Der Bauablauf kann es bedingen, dass die Nutzung der Container angepasst werden muss.
Umzüge innerhalb der Containeranlage sind auf Verlangen der Projekt-, Bauleitung durch den
jeweiligen Auftragnehmer, innerhalb von einer Woche durchzuführen.
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| A18a | Spezifikation Container |
Es gilt ein allgemeines Rauch- und Alkoholverbot (inkl. E-Zigaretten) in den Containern. Über-
nachtungen sind nicht zulässig. Der Baulogistiker wird diesbezüglich Kontrollen stichproben-
artig durchführen.
Doppelspind L x B x H = 0,50 x 0,50 x 1,80 m Nutzung für 1 Arbeitnehmer
Sitzgelegenheit
Technische Ausstattung der Containeranlage(n):
Die Beheizung aller Container erfolgt elektrisch.
Folgende Leistungen und Temperaturen stehen zur Verfügung:
Warmwasserbereitung: Warmwasser in 37°C in ausreichender Menge, entspre-
chend der Anzahl an Baustellenpersonal.
Maßgabe an die zur Verfügung stehenden Warmwassermenge ist die Duschzeit
zum Arbeitsende, die unter den Nutzern (Vergabeeinheiten) eigenständig abzu-
stimmen ist.
Die Innentüren sind verschließbar mit Schloss und Zylinder inkl. je 3 Schlüsseln. Für die Au-
ßentüren der Flure sind ebenfalls im Schließsystem berücksichtig. Je Geschoss sind minde-
stens zwei Feuerlöscher gemäß ASR 2.2 "Maßnahmen gegen Brände" montiert. Je Geschoss
ist im Flur eine Sicherheitsbeleuchtung mit akkugepufferter Rettungszeichenleuchte als
Fluchtwegebeleuchtung installiert. Die Flure der Containeranlage sind mit Rauchmeldern inkl.
Prüfung und Wartung ausgestattet. Die Außentüren der Flure sind mit Panikschlössern aus-
gestattet. Die Flucht- und Rettungspläne sind gemäß den gesetzlichen Vorschriften innerhalb
der Containeranlage entsprechend geschossweise vorhanden. Außenbeleuchtung im Ein-
gangsbereich Treppenhaus mittels LED-Strahler und Dämmerungsschalter.
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