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Werkfeuerwehr
Brandschutzordnung – Baustellen
Version 3, Stand August 2019
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Brandschutzordnung – Baustellen
INHALTSVERZEICHNIS
Inhaltsverzeichnis
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Vorwort 4 1.1 Zielgruppe 4 1.2 Dokumentation 4 1.3 In Kraft treten 4
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Brandschutz 5 2.1 Brandschutzordnung Teil A 5
Impressum
2.2 Verhalten im Brandfall 6 Herausgeber 2.3 Vorbeugender Brandschutz 10 Universitätsklinikum Münster GB Zentrale Dienstleistungen 3. Örtliche Besonderheiten 16 Pottkamp 17 4. Notrufnummern 19 T 0251 83-55860 F 0251 83-57437 www.ukm.de
Redaktion Edmund Klaus, Markus Schwienheer, Marco Beckmann
Gestaltung GUCC grafik & film, Münster Fotos iStock: 186759167, 483672342, 483675040, 529372205, 531005384 Stand August 2019 Auflage 300 Stück
3 G-8910-8102
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Brandschutzordnung – Baustellen Brandschutzordnung – Baustellen
VORWORT BRANDSCHUTZ
1. Vorwort 2. Brandschutz
2.1 Brandschutzordnung Teil A
Diese Brandschutzordnung – Baustellen (BSO Baustellen) ist integrativer Bestandteil des Teil C der Brandschutzordnung (BSO) des UKM und darin als Anlage 11.8 aufgeführt.
Brände verhüten
Die BSO ist ein internes Regelwerk und entbindet nicht von der Verpflichtung, sonsti- ge Sicherheits- und Arbeitsschutzvorschriften sowie allgemeine anerkannte Regeln der Technik zu beachten und einzuhalten.
1.1 Zielgruppe 1.2 Dokumentation Keine offene Flamme; offene Zündquelle und Rauchen verboten Die BSO Baustellen richtet sich an alle an Die Unternehmen sind verpflichtet, ihre
Verhalten im Brandfall
Baumaßnahmen beteiligte Personen, die Beschäftigten über den Inhalt dieser BSO sich in den Gebäuden des UKM nicht nur Baustellen zu informieren, dazu organi- Ruhe Notruf vorübergehend aufhalten. Sie wird allen siert der Unternehmer die entsprechende über Telefon 112
bewahren
Unternehmen, die an der Planung und Unterweisungen. Bei besonderen Baumaß- Handfeuermelder der Ausführung von Baumaßnahmen am nahmen kann eine Unterweisung von der Brand melden betätigen UKM beteiligt sind, bekannt gegeben und Werkfeuerwehr organisiert werden. Im ausgehändigt. Rahmen der gesetzlichen Erfordernisse sind In Sicherheit Gefährdete Personen warnen diese Unterweisungen zu dokumentieren. bringen Hilflose mitnehmen Für die Einhaltung des Brandschutzes Die Unterweisung des Personals auf der Türen schließen während der Baumaßnahmen ist die zu- Baustelle ist durch ein Protokoll mit Unter- Gekennzeichneten Fluchtwegen folgen ständige Bauleitung und/oder Projektlei- schrift nachzuweisen und auf Verlangen Aufzug nicht benutzen tung zusammen mit den ausführenden dem Brandschutzbeauftragten des UKM vor- Sammelplatz aufsuchen Unternehmen verantwortlich. zulegen. Die Einhaltung der BSO Baustellen Auf Anweisungen ist auf den Baustellen zu kontrollieren. der Feuerwehr achten
1.3 In Kraft treten
Löschversuch Feuerlöscher benutzen Diese BSO Baustellen tritt mit Wirkung unternehmen vom 1.8.2019 in Kraft und ersetzt die bis- Löschschlauch/Wandhydrant benutzen lang gültige Fassung.
Universitätsklinikum Münster . Werkfeuerwehr . T 40000 . 3800 Stand August 2019
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BRANDSCHUTZ BRANDSCHUTZ
2.2 Verhalten im Brandfall
Ruhe Bewahren Schnell und überlegt handeln. Unüberleg- Alarmierungssignale und Anweisungen beachten!
te Handlungen können zu Panik führen. Einweisen der Feuerwehr Eintreffende Kräfte der Feuerwehr und des Brand melden Jeder entdeckte oder vermutete Brand ist Rettungsdienstes einweisen. unverzüglich zu melden. (Hierzu gehört – Zufahrten frei halten auch die Wahrnehmung von Brandrauch – Gebäudezugänge frei machen oder Brandgeruch, dessen Ursache noch – interne Rettungswege frei halten nicht bekannt ist.) Durchsagen beachten Alarmierungssignale und Durchsagen über Im Brandfall unbedingt zuerst Alarmieren, die Hausalarmanlage/Telefon beachten. dann Rettungsmaßnahmen beginnen und Löschversuch unternehmen. Anweisungen befolgen Anweisungen der Feuerwehr sind unver- züglich zu befolgen. Notruftelefon Brandmeldungen werden über die Notfall- Rufnummer 112 abgegeben. Der Notruf ist von jedem Telefongerät aus möglich. Unbedingt beachten: – laufende Telefongespräche abbrechen Brandmeldungen über Telefon müssen folgende Angaben enthalten: – laufende Apparaturen, die nicht Wo befinden Sie sich? Geben Sie eine möglichst exakte Standortangabe, selbst bei für die Patientenversorgung nötig Verbindungsproblemen/-störungen ist die Leitstelle nun in der Lage, auf diesen Notfall sind, abschalten zu reagieren. Beenden Sie nicht sofort nach der Brandmeldung das Gespräch son- – Türen und Fenster schließen dern warten Sie auf Rückfragen.
Druckknopf-/Handfeuermelder Handfeuermelder befinden sich überwie- gend in den Zugangsbereichen der Flure und der Treppenräume.
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BRANDSCHUTZ BRANDSCHUTZ
Gefahrenbereich verlassen Brand eingrenzen
Fluchtwege kennen –Informieren Sie sich regelmäßig über Löschversuch unternehmen Menschenrettung geht immer vor Brand- den Verlauf der Fluchtwege (Flucht- und bekämpfung. Rettungspläne) –alle Brand- und Rauchschutztüren ge- Kleine Brände, besonders Entstehungs- schlossen halten, so dass sich Feuer und brände sind mit geeigneten Feuerlöschein- Rauch nicht ausbreiten können richtungen (Feuerlöscher, Wandhydranten –Feuer- und Rauchschutztüren dürfen zu etc.) unter Beachtung der Eigengefährdung keiner Zeit festgestellt oder verkeilt sein zu bekämpfen. –Fluchtwege müssen stets frei von Brand- lasten gehalten werden und dürfen nicht Feuerlöscher Feuerlöscher befi nden sich in den Fluren, mit Gegenständen verstellt sein Laboratorien und Werkstätten sowie in einzelnen speziellen Räumen. Die Stand- Sich und andere in Sicherheit bringen! Bringen Sie sich selbst und andere Perso- orte befi nden sich überwiegend in Tür nen aus der Gefahrenzone ggfl s. behinder- nähe und innerhalb der Räume. Sie sind ten und hilfl osen Personen helfen. zusätzlich mit einem Piktogramm gekenn- zeichnet. Die Kenntnisse über die Art des Fluchtwegen folgen Immer den gekennzeichneten Fluchtwe- Löschmittels und die Funktionsweise der gen folgen. jeweilig vor Ort befi ndlichen Feuerlöscher sind regelmäßig aufzufrischen. Aufzüge nicht benutzen Aufzüge können im Brandfall zu einer töd- lichen Falle werden. Wandhydranten Wandhydranten befi nden sich überwie- gend in den Zugangsbereichen der Trep- penräume und der Flure. Die Anweisun- gen zum Betrieb der Wandhydrant sind an Sammelplatz aufsuchen Den für das Gebäude festgelegten Sammel- der Türinnenseite ersichtlich. platz aufsuchen (Im Flucht- und Rettungs- plan sind die Sammelplätze ausgewiesen).
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BRANDSCHUTZ BRANDSCHUTZ
2.3 Vorbeugender Brandschutz
Verantwortung auf der Baustelle Im Rahmen dieser Brandschutzordnung Brände verhüten
sind insbesondere der Projektleiter und der Bauleiter dafür verantwortlich, dass Rauchverbot In allen Räumen des UKM besteht nach alle Arbeiten entsprechend den allgemein den gesetzlichen Vorgaben zum Nicht- rau- anerkannten Regeln der Technik erfolgen cherschutz Rauchverbot. Dieses gilt ins- und die baurechtlichen Bestimmungen besondere auch für Technikräume, Zwi- eingehalten werden. schengeschosse und in den Energie- und Versorgungskanälen. In Bezug auf das Dazu gehört vor allem die Sicherheit, Ord- Rauchverbot wird auch auf die Regelungen nung und Sauberkeit am Arbeitsplatz (Bau- in der Hausordnung des UKM hingewiesen. stelle), die Einhaltung der vorbeugen den Brandschutzmaßnahmen und das richtige Feuer und offenes Licht Der Umgang mit Feuer und offenem Licht Verhalten beim Feststellen von Mängeln ist generell untersagt. In begründeten Fäl- und Unzulänglichkeiten. Sie haben sich len können Ausnahmen durch die Werk- über die Brandgefahr ihres Arbeitsplatzes feuerwehr gestattet werden. und der Umgebung sowie über die Maßnah- men bei Gefahr genau zu informieren. Feuergefährliche Arbeiten/ Staub- Alle feuergefährlichen, staubintensiven Ar- arbeiten immer bei der Werkfeuerwehr beiten wie z.B. Schweiß-, Schneid-, Schleif- Der Projektleiter und der Bauleiter werden anmelden! und Lötarbeiten dürfen nur nach Erteilung mit Entgegennahme dieser Brandschutz- einer schriftlichen Genehmigung „Feuerer- ordnung auf ihre übergeordnete Verantwor- T 83-40000 laubnisschein“, der von der Werkfeuerwehr tung für den Brandschutz verpflichtet. Der ausgestellt wird, durchgeführt werden. Bauleiter kontrolliert mindestens einmal täglich die gesamte Baustelle darauf, dass Flucht- und Rettungswege freihalten Flucht- und Rettungswege und Treppenräu- alle Vorgaben zur Sicherstellung des Brand- me sind jederzeit von allen Brandlasten und schutzes eingehalten werden. Die dem Pro- von sperrigen Gegenständen frei zu halten. jektleiter und dem Bauleiter übertrage nen Pflichten zur Überwachung des Brandschut- – Eingangshallen, Treppenräume, Flure, zes können nicht weiter delegiert werden. Stationsflure, Notausgänge
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BRANDSCHUTZ BRANDSCHUTZ
Brände verhüten Brände verhüten
Elektrische Anlagen und Geräte Die Benutzung schadhafter Elektrogeräte Verhaltensregeln allgemein In allen Fällen, wo durch die Baumaßnah- ist verboten. Alle beauftragten Unterneh- men die Zufahrten, Zugänge, Flucht- und men dürfen nur mängelfreie und geprüfte Rettungswege sowie Notausgänge berührt Elektrogeräte zum Einsatz bringen. Nach werden oder hier die Lagerung von Bau- Dienstende sind alle elektrischen Geräte ab- materialien stattfi nden soll, ist die Werkfeu- zuschalten, es sei denn, ein durchgehender erwehr in die Planung mit einzubeziehen. Betrieb ist begründet notwendig. Brennbare Baumaterialien dürfen nur für Brandschutztüren Brand- und Rauchschutztüren dürfen we- Brennbare Flüssigkeiten und/oder Gase den Tagesbedarf innerhalb der Baustellen der festgestellt noch in einer anderen Art dürfen nur in dem für den Arbeitsvor- gelagert werden. Der Einsatz von lösungs- und Weise blockiert werden. gang notwendigen Umfang vorgehalten mittelhaltigen und/oder brennbaren Flüs- werden; diese sind nach Arbeitsende sigkeiten kann nur in Absprache mit der Brandschutzeinrichtungen allgemein Brandschutzeinrichtungen müssen jeder- aus dem Gebäude zu entfernen. Werkfeuerwehr unter der Beachtung von zeit frei zugänglich sein und dürfen in kei- speziellen Aufl agen gestattet werden. ner sonstigen Art und Weise beeinträch- tigt werden. Technikräume Technikräume müssen gegen Fremdzutritt gesichert sein. Alle Mitarbeiter von Fremd- –Feuerlöscher fi rmen haben sich in diesem Sinne nur in –Wandhydranten den vereinbarten, auftragsgebundenen –Handfeuermelder Bereichen aufzuhalten und ebenso darauf –Anlagenbestandteile von Löschanlagen zu achten, dass die Technikbereiche wie- –Brandmelder der entsprechend verschlossen werden. In Technikräumen dürfen keine Brandlasten und keine betriebsfremden Materialien ge- lagert werden. Nach Beendigung der Arbei- ten sind die Technikräume in einem saube ren Zustand zu verlassen.
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BRANDSCHUTZ BRANDSCHUTZ
Brände verhüten Brände verhüten
Schäden an Brandschutzeinrichtungen – defekte Kabelschottungen Freihaltung der äußeren Rettungswege Baustelleneinrichtungen dürfen nur au- – Öffnungen in Decken oder Brandwänden ßerhalb der ausgewiesenen Rettungswege – Defekte an sicherheitstechnischen An- untergebracht werden. Dieses gilt auch für lagen und Einrichtungen das Abstellen von Fahrzeugen und für die Lagerung von Baumaterialien. In den Fällen, in denen bei der Ausfüh- rung von Bauleistungen brandschutzrele- Ausnahmen sind nur in Abstimmung mit vante Schäden an den baulichen und/oder dem Brandschutzbeauftragten möglich. technischen Anlagen festgestellt werden, sind diese über die jeweilige Bauleitung an Brandschutzbeauftragter des UKM Unabhängig von dem Inhalt dieses Teils die Werkfeuerwehr zu melden der Brandschutzordnung kann es notwen- dig werden, dass durch den Brandschutz- Bei groben Mängelfeststellungen ist die beauftragten oder der Werkfeuerwehr in Werkfeuerwehr des UKM sofort zu unter- speziellen Fällen weitere Maßnahmen zur richten: T 83-40000 Sicherstellung des Brandschutzes angeord- net werden. Diesen Anordnungen ist in al- Abschaltungen der Brandmeldeanlage Für den Fall, dass Bereiche (Linien oder len Fällen Folge zu leisten. Einzelmelder) abgeschaltet werden müs- sen, ist dieses unter bei der Werkfeuer- Die Aspekte des Brandschutzes in Kran- wehr zu beantragen: T 83-40000 kenhäusern haben hierbei besondere Prio- rität. Der Brandschutzbeauftragte des UKM Wichtig: Die Abschaltungen und die Zuschaltungen erfolgen immer direkt vor Beginn steht für weitergehende Fragen unter Verstöße gegen diese Brandschutzordnung und nach Beendigung der diesbezüglichen Arbeiten. Während der Zeit der Abschal- T 83-45933 zur Verfügung. können auf Grundlage des geltenden Rechts tung übernehmen die vor Ort eingesetzten Mitarbeiter die Verpflichtung zur Überwa- geahndet werden. chung und Meldung einer möglichen Brandentstehung. Alle Meldungen eines Brandes sind auch in diesen Fällen direkt über die Notrufnummer 112 zu melden.
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ÖRTLICHE BESONDERHEITEN ÖRTLICHE BESONDERHEITEN
3. Örtliche Besonderheiten
Eigene Notizen
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ÖRTLICHE BESONDERHEITEN NOTRUFNUMMERN
4. Notrufnummern
Feuer /Notfall T 112
Polizei T 110
Werkfeuerwehr T 83-40000
Gebäudeleittechnik T 83-45905
Brandschutzbeauftragter T 83-45933
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