UKM Fremdunternehmenrichtlinie.pdf

Bodenbelagsarbeiten in der Chirurgischen Klinik des Universitätsklinikums Münster

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 20:06 (Europe/Berlin)

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Fremdunternehmenrichtlinie

Richtlinie für die Durchführung von Arbeiten durch

Fremdunternehmen

im

Universitätsklinikum Münster (UKM)

(Fremdunternehmenrichtlinie)

Auftragnehmer

Name des Unternehmens
Adresse
Telefon
Fax

Mit meiner Unterschrift bestätige ich den Erhalt und die Einhaltung der Regeln der Fremd- unternehmenrichtlinie.

Vertretungsberechtigter des Auftragnehmers:


(Name, Vorname und Tätigkeit) (Datum, Unterschrift)

Durchschrift dieses unterschriebenen Deckblattes bitte zurück an:

UKM/Tochtergesellschaft des UKM
Bereich
Name
Anschrift

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Fremdunternehmenrichtlinie

Inhaltsverzeichnis

Geltungsbereich .................................................................................................................... 4

Telefonverzeichnis ................................................................................................................ 5

Vorbemerkungen ................................................................................................................... 6

Grundsätzliches ..................................................................................................................... 7

Zufahrts- und Zugangsregelungen......................................................................................... 7

Zufahrtsberechtigung ......................................................................................................... 7

Wege und Aufzüge ............................................................................................................ 7

Zugangsberechtigungen für sicherheitsrelevante Bereiche ................................................ 8

Schlüssel ........................................................................................................................... 8

Verkehr ................................................................................................................................. 9

Fahrzeuge ......................................................................................................................... 9

Verkehrsregelung .............................................................................................................. 9

Baustelle ..............................................................................................................................10

Materialtransport ...............................................................................................................10

Materiallagerung ...............................................................................................................10

Baustellenreinigung ..........................................................................................................10

Baustellensicherung/Brandschutz .....................................................................................10

Hygieneanforderungen .....................................................................................................10

Koordination .....................................................................................................................11

Besondere Arbeitssituationen ...............................................................................................11

Gefährliche Arbeiten .........................................................................................................11

Arbeiten in Installationsgeschossen und technischen Betriebsräumen .............................11

Arbeiten im Bereich der Luftansaugbauwerke ...................................................................12

Arbeiten an Gas- oder Wasserleitungen ...........................................................................12

Arbeiten im Bereich elektrischer Gefährdungen ................................................................12

Arbeiten unter besonderen Schutzvorkehrungen und Anweisungen .................................12

Gefahrstoffe ......................................................................................................................13

Sicherheit .............................................................................................................................13

Flucht- und Rettungswege ................................................................................................13

Unterweisung ....................................................................................................................14

Sicherheitsvorkehrungen ..................................................................................................14

Version 1.6 – 06.02.2019 – NC 50332 Autor: Friedhelm Kösters et al. Seite 2/17

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Fremdunternehmenrichtlinie

Unfall/Schadensfall ( 112) .................................................................................................14

Verhalten bei einem Unfall ................................................................................................14

Verhalten im Schadensfall ................................................................................................14

Umweltschutz und Abfall- / Wertstoffentsorgung ..................................................................15

Geheimhaltung .....................................................................................................................15

Haftung / Schadenersatz ......................................................................................................15

Anlagenverzeichnis ..............................................................................................................16

Herausgeber ........................................................................................................................17

Version 1.6 – 06.02.2019 – NC 50332 Autor: Friedhelm Kösters et al. Seite 3/17

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Fremdunternehmenrichtlinie

Geltungsbereich

Diese Richtlinie gilt für folgende Auftrag gebende/erteilende Unternehmen:

 Universitätsklinikum Münster (UKM)  UKM Infrastruktur Management GmbH (UKM IM), nachfolgend „Tochtergesellschaft“

Die Richtlinie gilt räumlich für den Bereich des Campus des UKM (hierzu zählen auch die Außeneinrichtungen, wie z.B. die Klinik für Hautkrankheiten und das PAN-Zentrum) und die Gebäude der IM GmbH.

Version 1.6 – 06.02.2019 – NC 50332 Autor: Friedhelm Kösters et al. Seite 4/17

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Fremdunternehmenrichtlinie

Telefonverzeichnis

Notruf Feuerwehr / Notarzt / Rettungsdienst: 112
Zentrale Servicesteuerung (Leitwarte) (0251) 83-45 111
Werkfeuerwehr-Einsatzzentrale/Brandschutzbeauftragter (0251) 83-40 000
Notaufnahme (Unfallchirurgie, Durchgangsarzt, Waldeyer Str. 1) (0251) 83-56 301
Sicherheitsdienst (0251) 83-50 000
Arbeitsmedizinischer und Sicherheitstechnischer Dienst – AMSD (0251) 83-56 081
Stabsstelle Strahlenschutz (0251) 83-55 560
Umweltschutz/ Entsorgungsmanagement (0251) 83-48 877
Asbest/Schadstoffe (0152) 5495841 oder (0152) 54956106

Version 1.6 – 06.02.2019 – NC 50332 Autor: Friedhelm Kösters et al. Seite 5/17

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Fremdunternehmenrichtlinie

Vorbemerkungen

Das Universitätsklinikum Münster ist ein Krankenhaus, das sich zur Aufgabe gemacht hat, seine Patienten medizinisch bestmöglich zu versorgen und ihnen und ihren Besuchern den Aufenthalt im UKM so angenehm wie möglich zu gestalten. Selbstverständlich wird auch von den beauftragten Fremdunternehmen dieses hohe Maß an Rücksichtnahme gegenüber den Patienten und Besuchern erwartet. Alle Arbeiten sind deshalb so auszuführen, dass sie sowohl den laufenden Betrieb der Kran- kenversorgung als auch den Forschungsbetrieb im UKM so wenig wie möglich beeinträchti- gen und eine Gefährdung oder gar Schädigung von Personen vermieden wird sowie Be- schädigungen an den Einrichtungen und Gebäuden des UKM ausgeschlossen sind. Die nachstehenden Ausführungen dienen der grundsätzlichen Organisation der Arbeiten, der Arbeitssicherheit sowie der Sicherstellung des Arbeits- und Umweltschutzes. Sie sind ver- bindlich für jeden Mitarbeiter1 des beauftragten Unternehmens.

Vor Arbeitsausführung ist diese Richtlinie dem Vertretungsberechtigten des beauftragten Fremdunternehmens durch die

UKM Infrastruktur Management GmbH Albert-Schweitzer-Campus 1, Gebäude D 5 48149 Münster

bzw. das

Universitätsklinikum Münster Albert-Schweitzer-Campus 1, Gebäude D 5 48149 Münster

auszuhändigen. Die verantwortlichen Ansprechpartner im UKM oder der Tochtergesellschaft, wie z.B. Projektleiter, werden dem ausführenden Unternehmen gleichzeitig benannt.

Der Verantwortliche des Fremdunternehmens hat den Empfang, die Kenntnisnahme und die Einhaltung durch ihn und die ihm unterstellten auf dem UKM-Gelände tätigen Mitarbeiter des Fremdunternehmens durch Unterschrift auf dem Deckblatt zu bestätigen.

1 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit werden geschlechtsbezogene Begriffe zum Teil nur in ihrer männlichen Form verwendet; dies impliziert selbstverständlich auch die weibliche Form.

Version 1.6 – 06.02.2019 – NC 50332 Autor: Friedhelm Kösters et al. Seite 6/17

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Fremdunternehmenrichtlinie

Grundsätzliches

Der Auftragnehmer hat sich über die für seine Arbeiten maßgeblichen Vorschriften zu infor- mieren, bevor er die Arbeit innerhalb des UKM aufnimmt.

Die unterzeichnende verantwortliche Person des Fremdunternehmens ist für die Überwa- chung der Einhaltung der Regelungen dieser Richtlinie durch die ihm unterstellten Mitarbeiter verantwortlich. Das Fremdunternehmen hat die Einhaltung sämtlicher Regelungen der Richtlinie, auch der ggf. von ihr beauftragten Unterauftragnehmer, sicher zu stellen.

Bei etwaigen Verstößen gegen diese Richtlinie ist unter Umständen ein Baustopp erforder- lich.

Es ist zwingend erforderlich, dass der projektverantwortliche Mitarbeiter vor Ort des Fremd- unternehmens der deutschen Schrift und Sprache mächtig ist.

Dem Fremdunternehmen nicht gehörende Gegenstände dürfen nur nach Rücksprache mit dem verantwortlichen Projektleiter des UKM/der Tochtergesellschaft außer Haus gebracht werden. Eine Nutzung ist nur dann möglich, wenn diese ausdrücklich vom Projektleiter des UKM/der Tochtergesellschaft gestattet wird.

Rechtzeitig vor der ersten Arbeitsaufnahme hat sich der Verantwortliche des Fremdunter- nehmens bei der zuständigen Projektleitung des UKM/der Tochtergesellschaft unter Angabe der beauftragten Maßnahme/Tätigkeit, des Arbeitsbereiches, der Zeitdauer sowie eventueller besonderer Bedingungen für die Arbeitsausführung zu melden.

Zufahrts- und Zugangsregelungen

Zufahrtsberechtigung

Das Befahren des UKM-Geländes mit motorisierten Fahrzeugen ist nur zum Be- und Entla- den und nur für die unbedingt notwendige Zeit erlaubt. Die Einfahrt ist grundsätzlich nur über die Hauptzufahrt bzw. Baustellenzufahrt an der Albert-Schweitzer-Straße zulässig. Ausnah- men sind mit der Projektleitung abzustimmen.

Wege und Aufzüge

Da in den Gebäuden des UKM nicht alle Wege und Aufzüge uneingeschränkt zur Verfügung stehen (insbesondere die Aufzüge im Zentralgebäude), ist eine Abstimmung mit der Projekt- leitung des UKM/der Tochtergesellschaft vor Beginn der Maßnahme erforderlich. Patienten- transporte haben bei der Aufzugnutzung grundsätzlich Vorrang.

Version 1.6 – 06.02.2019 – NC 50332 Autor: Friedhelm Kösters et al. Seite 7/17

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Fremdunternehmenrichtlinie

Zugangsberechtigungen für sicherheitsrelevante Bereiche

Zugangsberechtigungen für sicherheitsrelevante Bereiche sind ebenfalls mit der Projektlei- tung des UKM/der Tochtergesellschaft vor Beginn der Maßnahme abzustimmen.

Schlüssel

Die Ausgabe und Rücknahme der Technikschlüssel erfolgt durch die Leitwarte des UKM, Albert-Schweitzer-Campus 1, Gebäude A4. Technikschlüssel müssen täglich nach Arbeits- ende an die Leitwarte zurückgegeben werden. Der Fremdunternehmer haftet für alle an Ihn bzw. seine Mitarbeiter ausgegebenen Schlüs- sel. Der Verlust ist der Leitwarte sofort nach Kenntniserlangung mitzuteilen. Die daraus ent- stehenden Kosten werden dem Fremdunternehmer vom UKM in Rechnung gestellt. Arbeitsbereiche, insbesondere die Installationsgeschosse, müssen am Arbeitsende ver- schlossen werden.

Version 1.6 – 06.02.2019 – NC 50332 Autor: Friedhelm Kösters et al. Seite 8/17

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Fremdunternehmenrichtlinie

Verkehr

Fahrzeuge

Die für die Durchführung des Arbeitsauftrages notwendigen Fahrzeuge sind zur Erlangung einer Einfahrerlaubnis vor Beginn der Maßnahme durch den Fremdunternehmer anzumel- den:

  • Für Wartungs-, Reparatur- oder Servicearbeiten ist bei einer Auftragsdauer von weni- ger als einer Woche eine Tages-/Wocheneinfahrerlaubnis (montags-freitags) bei den Pförtnern der Baustellenzufahrten erhältlich.
  • Bei Baumaßnahmen müssen Anmeldungen für einzelne Transporte mindestens zwei Tage vor Anlieferung erfolgen. Die Freigabe zur Einfahrt und die damit verbundene Unterweisung erfolgt durch die Baulogistik der UKM IM GmbH (im-baulogistik@ukmuenster.de).

Fahrzeuge, die durch das äußere Erscheinungsbild eindeutig zu erkennen sind (Rettungs- wagen, Löschfahrzeuge, Polizei, Post), können ohne Einfahrgenehmigung in das Gelände einfahren. Das UKM behält sich vor, die Ladung ein- und ausfahrender Fahrzeuge zu kontrollieren und Ein- und Ausfuhrlisten für Material, Geräte und Werkzeuge zu verlangen.

Verkehrsregelung

Auf dem Gelände des UKM gelten die

  • Straßenverkehrsordnung (http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/index.html),
  • die Verkehrs- und Parkordnung des UKM (Anlage)
  • die Hausordnung des UKM (Anlage). Eine der Situation angemessene Geschwindigkeit ist einzuhalten. Die zulässige Höchstge- schwindigkeit von 20 km/h ist einzuhalten. Das Parken der Fahrzeuge ist ausschließlich auf den ausgewiesenen Plätzen gestattet. Im Fahrzeug ist eine Rufnummer des Fahrers sichtbar zu hinterlegen. Feuerwehrzufahrten, Feuerwehrstell- und –bewegungsflächen, Feuerlöscheinrichtungen (z.B. Hydranten), Verkehrswege, Notausgänge und Kanaldeckel sind immer freizuhalten. Unnötiges Laufenlassen von (Kraftfahrzeug-)Motoren ist zu vermeiden.

Version 1.6 – 06.02.2019 – NC 50332 Autor: Friedhelm Kösters et al. Seite 9/17

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Fremdunternehmenrichtlinie

Baustelle

Materialtransport

Der Transport großer und schwerer Lasten sowie der Einsatz von Flurförderzeugen dürfen nur in Abstimmung mit der Projektleitung des UKM/der Tochtergesellschaft erfolgen, da so- wohl die Tragfähigkeit der Böden als auch die Größe und Traglast der Aufzüge in allen Ge- bäuden des UKM unterschiedlich sind. Vorgesehene Kranarbeiten sind rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme mit dem Projektleiter des UKM/der Tochtergesellschaft abzustimmen.

Materiallagerung

Das Lagern von Chemikalien und brennbaren Flüssigkeiten ist in den Gebäuden sowie auf dem Gelände des UKM grundsätzlich verboten. Nicht mehr genutzte Holzpaletten, Verpackungsmaterial und ähnliches (Brandlasten) sind täglich aus den Gebäuden und vom Gelände zu entfernen. Die Zwischenlagerung von nicht brennbarem Material oder Behältern ist nur auf den durch die Projektleitung des UKM/der Tochtergesellschaft zugewiesenen Flächen erlaubt.

Baustellenreinigung

Der Fremdunternehmer hat den eigenen Arbeitsbereich arbeitstäglich in einem sauberen und aufgeräumten Zustand zu halten. Brennbares Verpackungsmaterial muss vom Fremdunter- nehmer unverzüglich entsorgt werden. Kommt der Fremdunternehmer seiner Entsorgungspflicht nicht oder nicht ausreichend nach, ist der Bau-/Projektleiter des UKM/der Tochtergesellschaft ohne weitere Fristsetzung berech- tigt, die Reinigung und Entsorgung auf Kosten des Fremdunternehmer durch Dritte vorneh- men zu lassen.

Baustellensicherung/Brandschutz

Zusätzlich zu den geltenden gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Regeln ist der Inhalt der Baustellenbrandschutzordnung des UKM zu beachten. Diese Brandschutzordung ist diesem Dokument als Anlage beigefügt. Die Folgekosten eines Brandes oder Fehlalarms (Feuerwehreinsatz) trägt der Verursacher.

Hygieneanforderungen

Das Einhalten der hygienischen Anforderungen ist im gesamten Klinikbereich extrem wichtig. Trotz laufender Baumaßnahmen muss der Klinikbetrieb weiterhin allen erforderlichen hygie- nischen Anforderungen entsprechen, um gesundheitliche Schäden für alle Beteiligten (Pati- enten, Mitarbeiter des Fremdunternehmen und des UKM sowie Besucher) abzuwenden. Da- her gelten die mit dem Projektleiter abgestimmten zusätzlichen hygienischen Schutzmaß- nahmen für die mit der Bauleistung vor Ort tätigen Personen. Diese Schutzmaßnahmen gel-

Version 1.6 – 06.02.2019 – NC 50332 Autor: Friedhelm Kösters et al. Seite 10/17

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Fremdunternehmenrichtlinie

ten nicht nur für die besonders schutzbedürftigen Bereiche (OP, Labore, Reinräume, etc.), sondern auch für die allgemeinen Bereiche mit Patientenkontakt (z. B. Flure und Treppen- häuser).

Koordination

Damit sich Mitarbeiter verschiedener Auftragnehmer an der gleichen Arbeitsstelle in ihrer Ausführung nicht gegenseitig gefährden oder behindern, ist vor Arbeitsaufnahme eine ge- genseitige Abstimmung zwischen dem verantwortlichen Projektleiter des Auftragnehmers und dem Projektleiter des UKM/der Tochtergesellschaft unter Einbeziehung des Sicherheits- gesundheitskoordinators (SiGeKo) herbeizuführen. Federführend erfolgt die Koordination durch den Projektleiter des UKM/der Tochtergesellschaft. Er hat die entsprechende Wei- sungsbefugnis inne. Seinen Weisungen ist Folge zu leisten. Die Weisungsbefugnis des Projektleiters beschränkt sich auf die Koordinierung der vorgese- henen Arbeiten. Vorgesetzte sind weiterhin für die ihnen unterstellten Mitarbeiter verantwort- lich. Diese haben alle Einrichtungen zu schaffen und alle Vorkehrungen zu treffen, die zur Durchführung der für Ihr Unternehmen und für das UKM geltenden Unfallverhütungsvor- schriften erforderlich sind. Dazu zählt auch die Vermeidung der Gefährdung anderer Perso- nen.

Besondere Arbeitssituationen

Gefährliche Arbeiten

Gefährliche Arbeiten (z.B. an Systemdecken, Schächten usw.) sowie Arbeiten im Bereich von GEKENNZEICHNETEN Gefahrstoffen (z.B. asbesthaltige Brandschutzplatten, -schotts, -dichtungen, -klappen) sind mit der Projektleitung des UKM/der Tochtergesellschaft vor Be- ginn der Maßnahme abzustimmen. Wegen des Vorhandenseins NICHT GEKENNZEICHNETER Gefahrstoffe (z.B. asbesthaltige Spachtelmassen an Leichtbauwänden, asbesthaltige Dämmschichtbildner an Elektrokabeln, asbesthaltige Dichtungen an RLT-Anlagen etc.) muss sich der Fremdunternehmer vor Be- ginn seiner Tätigkeiten die zur Erstellung seiner Gefährdungsbeurteilung notwendigen Infor- mationen bei der Projektleitung einholen.

Arbeiten in Installationsgeschossen und technischen Betriebsräumen Das Betreten der Installationsgeschosse und der technischen Betriebsräume ist nur in Be- gleitung einer befähigten Person des UKM oder mit dessen Zustimmung gestattet. Die Türen zu den Installationsgeschossen sowie zu den technischen Betriebsräumen sind stets verschlossen zu halten. Grundsätzlich muss jedes Fremdunternehmen sich vor dem Arbeitsbeginn vergewissern, welche Installationen und Gefahrstoffe die auszuführenden Arbeiten beeinflussen können. Es ist eine größtmögliche Sorgfalt des Fremdunternehmens erforderlich. Das UKM behält sich vor, gegenüber dem Fremdunternehmen Ansprüche aus Sorgfaltspflichtverstößen gel- tend zu machen.

Version 1.6 – 06.02.2019 – NC 50332 Autor: Friedhelm Kösters et al. Seite 11/17

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Fremdunternehmenrichtlinie

Arbeiten im Bereich der Luftansaugbauwerke

Bei allen Arbeiten im Bereich der Luftansaugbauwerke ist vor Beginn der Maßnahme von der Projektleitung des UKM/der Tochtergesellschaft zu prüfen, ob geruchsbildende oder ander- weitig belastende Stoffe freigesetzt werden, die über die Luftansaugbauwerke in die Innen- räume der Gebäude auf dem Gelände des UKM gelangen könnten. Ohne vorherige Abstimmung mit der Projektleitung des UKM dürfen derartige Arbeiten nicht ausgeführt werden.

Arbeiten an Gas- oder Wasserleitungen

Die Ausführung der Arbeiten an Gas- oder Wasserleitungen ist nur einer befähigten Person erlaubt. Grundsätzlich ist vor Beginn der Arbeiten die Zustimmung des Projektleiters des UKM/der Tochtergesellschaften erforderlich.

Arbeiten im Bereich elektrischer Gefährdungen

Der Fremdunternehmer hat bei Tätigkeiten an oder in der Nähe von elektrischen Anlagen aller Spannungsebenen sowie beim Umgang mit elektrischen Arbeitsmitteln sicherzustellen, dass alle Sicherheitsanforderungen aus den elektrotechnischen Regelwerken sowie ggfs. weitergehende Forderungen des Auftraggebers im Rahmen seines Auftrages eingehalten werden. Dazu zählt insbesondere auch die Vermeidung der Gefährdung aller Personen und Anlagen. In diesem Zusammenhang hat er nachweislich dafür zu sorgen, dass alle von ihm eingesetzten Beschäftigten persönlich und fachlich geeignet sind. Zudem dürfen nur geprüfte und geeignete Anlagen und Arbeitsmittel zum Einsatz kommen. Vor Beginn der Tätigkeiten an oder in der Nähe elektrotechnischer Anlagen hat sich der Fremdunternehmer zu den erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen mit dem Projektleiter bzw. der verantwortlichen Elektrofachkraft des UKM/der Tochtergesellschaften abzustimmen. Elektrische Anschlüsse aus dem Netz des UKM zur Energieversorgung von Bau- und Mon- tagestellen des Auftragnehmers sind nur nach Zustimmung zu errichten.

Arbeiten unter besonderen Schutzvorkehrungen und Anweisungen

Bestimmte Arbeiten benötigen besondere Schutzmaßnahmen, Anweisungen oder Abspra- chen. Diese werden gemeinsam zwischen dem Bereichsleiter, dem Projektleiter der UKM IM und der befähigten Person des Fremdunternehmens festgelegt, z.B. Arbeiten

 an bestimmten Gebäudeteilen, z.B. AWT-Schächte, Balkone, Dächer und Wartungsstege

 an Installationsschächten, z.B. Elektroschächte in EDV-Räumen

 bei Gefahrstoffsensoren

 in Laboratorien, Chemikalienlager oder Gaszentrale

 in Strahlenschutz-, Röntgen- und Gentechnikbereichen, bei Biogefährdung oder Magnet- feldern.

Version 1.6 – 06.02.2019 – NC 50332 Autor: Friedhelm Kösters et al. Seite 12/17

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Fremdunternehmenrichtlinie

 im Bereich / in der Nähe von Gefahrstoffen (z.B. schadstoff-/asbesthaltige Bauteile, Ge- räte, Schächte, Deckenhohlräume etc.)

Feuergefährliche Arbeiten (Arbeiten mit offener Flamme und/oder Funkenflug, wie z.B. Schweißen, Löten, Trennschleifen etc.) sind im Vorfeld durch die Werkfeuerwehr zu geneh- migen. Die ggfls. erteilte Genehmigung wird in Form eines Erlaubnisscheins für Feuerarbei- ten erteilt.

Bei Staubarbeiten (Staub und Dampf erzeugende Arbeiten, wie z.B. Trockenbau, Trocken- schleifen, Stemmarbeiten, Reinigungsarbeiten oder ähnliches) ist eine Abschaltung der Feu- ermelder im Arbeitsbereich im Vorfeld bei der Werkfeuerwehr zu beantragen. Die ggfls. er- teilte Genehmigung wird in Form eines Erlaubnisscheins für Staubarbeiten erteilt.

Gefahrstoffe

Sofern im Rahmen des Auftrages Gefahrstoffe mit hohem Gefährdungspotential (Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung) eingesetzt werden, müssen diese im Vorfeld vom Projektleiter des UKM/der Tochtergesellschaft für den Auftrag freigegeben werden. Die auch für die Ge- fährdungsbeurteilung notwendigen Sicherheitsdatenblätter sind im am Ort der Verwendung vorzuhalten. Ergibt die Gefährdungsbeurteilung, dass eine Betriebsanweisung notwendig ist, sind die Mitarbeiter des Fremdunternehmers (sowie auch des Subunternehmers), die mit den Gefahrstoffen arbeiten, anhand der zugehörigen Betriebsanweisung vor Arbeitsaufnahme vom Auftragnehmer zu unterweisen.

Bei der Lagerung von Gefahrstoffen und dem Vorhalten für den Gebrauch, dem Umfüllen, sowie der Verarbeitung und der Entsorgung sind die jeweiligen Gefahrenhinweise (H- und P – Sätze), insbesondere unter den lokalen Gegebenheiten, zu beachten.

Sollten durch die Arbeiten unvorhergesehene Gefahrstoffe auftreten, ist der Projektleiter des UKM/der Tochtergesellschaft unverzüglich zu informieren. Im Übrigen gilt die Baustellen- brandschutzordnung.

Sicherheit

Die Mitarbeiter des beauftragten Fremdunternehmens haben sich über die im Haus vorhan- denen Sicherheitseinrichtungen, wie Feuerlöscher, Wandhydranten, Handfeuermelder, Rauchmelder, Gas-Notschalter, Notausschalter, Absperreinrichtungen und Telefone, zu in- formieren.

Flucht- und Rettungswege

Die Mitarbeiter des beauftragten Fremdunternehmens sind verpflichtet, sich vor Arbeitsbe- ginn über die Bezeichnung des Standortes (Gebäude, Etage, Flur und Raum) sowie über die Fluchtwege (Treppenräume, Notausgänge) zu informieren.

Version 1.6 – 06.02.2019 – NC 50332 Autor: Friedhelm Kösters et al. Seite 13/17

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Fremdunternehmenrichtlinie

Flucht- und Rettungswege dürfen unter keinen Umständen versperrt oder eingeengt werden.  Flure und Treppenräume gelten als Flucht- und Rettungswege.  Im Brandfall automatisch schließende Feuerschutztüren, Treppenräume und Aufzugvor- räume sind stets freizuhalten.

Unterweisung

Eine Unterweisung des Verantwortlichen des Fremdunternehmens erfolgt durch eine befä- higte Person des Auftraggebers. Der Verantwortliche des Fremdunternehmens wiederum ist für die Unterweisung seiner Mitarbeiter verantwortlich.

Sicherheitsvorkehrungen

Zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit werden Kontrollen durchgeführt. Die Kontrollen können sich auf Personen, Fahrzeuge und alle mitgeführten Behältnisse und Gegenstände erstrecken. Den Anordnungen des für die konkrete Maßnahme bestellten Sicherheitsgesundheitskoordi- nators (SiGeKo) sowie des Sicherheitsdienstes des UKM ist unverzüglich Folge zu leisten.

Unfall/Schadensfall ( 112)

Verhalten bei einem Unfall

Je nach Art und Schwere des Unfalls sind die Erste-Hilfe-typischen Maßnahmen durch den Ersthelfer einzuleiten. Als Durchgangsarzt stehen für die Fremdunternehmer die Unfallchi- rurgie des UKM, Waldeyerstraße 1, Tel. Pforte 83-56301, bei Augenverletzungen die Klinik für Augenheilkunde, Domagkstraße 15, Tel. 83-56001 zur Verfügung. Jede erlittene Verletzung und jeder Unfall während der Tätigkeit am UKM sind unverzüglich dem Projektleiter des UKM/der Tochtergesellschaft zu melden.

Verhalten im Schadensfall

Bei drohenden Umweltschäden, z.B. durch auslaufendes Öl, Chemikalien oder Gasaustritt, ist unverzüglich die Feuerwehr zu informieren,  112.

Bei Schäden an technischen Einrichtungen oder bei Bauschäden hat der Verursacher die Projektleitung des UKM/der Tochtergesellschaft oder die Zentrale Servicesteuerung des UKM,  83-45111 (24 Stunden besetzt), zu informieren.

Version 1.6 – 06.02.2019 – NC 50332 Autor: Friedhelm Kösters et al. Seite 14/17

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Fremdunternehmenrichtlinie

Umweltschutz und Abfall- / Wertstoffentsorgung

Bei allen Arbeiten sind die geltenden umweltrechtlichen Regelungen einzuhalten. Dieses bedeutet z.B., dass alle nachweispflichtigen Abfälle (übernahme- resp. begleitscheinpflichtig) über einen Entsorgungsfachbetrieb zu entsorgen sind. Die bei den Arbeiten anfallenden Abfälle und Wertstoffe müssen rechtzeitig, rechtskonform und sachgerecht in Eigenverantwortung durch den Fremdunternehmer entsorgt werden. Die Abfall- und Wertstoffcontainer sowie der Entsorgungshof des UKM stehen für diese Entsor- gung grundsätzlich nicht zur Verfügung. Ausnahmen sind über die Bauleitung der UKM IM zusammen mit dem Team Umweltschutz- und Entsorgungsmanagement abzustimmen. Das vom Projektleiter des UKM/der Tochtergesellschaft vorgegebene Abfallnachweisverfah- ren ist vom Fremdunternehmer zwingend zu beachten. Im Fall der Entsorgung von gefährli- chen Abfällen ist der Projektleiter des UKM/der Tochtergesellschaft vom Fremdunternehmer zu unterrichten. Er erteilt die notwendigen Informationen über das Verfahren bei Entsorgung von gefährlichen Abfällen am UKM. Die Bodeneinläufe in den Gebäuden, auf den Dächern oder im Freien auf dem Gelände des UKM dürfen nicht vom Fremdunternehmen zur Entsorgung von wassergefährdenden Stoffen (z.B. Chemikalien oder Farbreste) genutzt werden.

Geheimhaltung

Dem Fremdunternehmen und seinen Mitarbeitern ist das Anfertigen von Aufzeichnungen über Betriebseinrichtungen und Arbeitsweisen des UKM/der Tochtergesellschaften nicht ge- stattet. Das schließt ein Fotografierverbot mit ein. Erfordert die Durchführung der Maßnahme das Anfertigen von Aufzeichnungen, z. B. zur Dokumentation, bedürfen diese einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch den Projektleiter des UKM/der Tochtergesellschaft. Das Fremdunternehmen verpflichtet sich, über interne Angelegenheiten, Daten-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers und seiner Tochtergesellschaften sowie per- sonenbezogene Daten der Patienten und Mitarbeiter des Auftraggebers und seiner Tochter- gesellschaften von denen er oder seine Mitarbeiter bei der Erfüllung des Auftrags oder bei Gelegenheit Kenntnis erhalten, Dritten gegenüber strengstes Stillschweigen zu bewahren. Der Fremdunternehmer gewährleistet, dass seine Mitarbeiter zur Vertraulichkeit verpflichtet wurden. Der Fremdunternehmer stellt ferner sicher, dass seine Mitarbeiter auch nach Been- digung der Maßnahme zur Verschwiegenheit gegenüber Dritten verpflichtet sind.

Haftung / Schadenersatz

Im Falle von Zuwiderhandlungen behält sich das UKM vor, die ihm aus Gesetz und Vertrag zustehenden Rechte gegenüber dem Fremdunternehmer geltend zu machen.

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Fremdunternehmenrichtlinie

Anlagenverzeichnis

Anlage 1 – Verkehrs- und Parkordnung des UKM in der geltenden Fassung

Anlage 2 – Hausordnung des UKM in der geltenden Fassung

Anlage 3 – Baustellenbrandschutzordnung in der geltenden Fassung

Anlage 4 – Lageplan des UKM (mit Gebäudenummern)

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Fremdunternehmenrichtlinie

Herausgeber

Universitätsklinikum Münster Albert-Schweitzer-Campus 1, Gebäude D5

48149 Münster

UKM Infrastruktur Management GmbH Albert-Schweitzer-Campus 1, Gebäude D5

48149 Münster

Version 1.6 – 06.02.2019 – NC 50332 Autor: Friedhelm Kösters et al. Seite 17/17

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