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Wichtige Hinweise entsprechend § 8 (Bestbieterprinzip) Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt (TVergG LSA)
| Vergabenummer | Bezeichnung der Maßnahme |
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| 633103/52/2026 | Öffentliche Ausschreibung VOB/A Hort „An der Weißen Elster“ - Teilsanierung und Modernisierung, Ertüchtigung Brandschutz und Rettungswege, Freiligrathstraße 47 in 06712 Zeitz; hier: Los 12 Bodenbelagsarbeiten |
| Hort „An der Weißen Elster“ - Teilsanierung und Modernisierung, | |||
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| Ertüchtigung Brandschutz und Rettungswege, Freiligrathstraße 47 in | |||
| 06712 Zeitz; hier: Los 12 Bodenbelagsarbeiten |
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Verpflichtend einzureichende Erklärungen und Nachweise sind der Vergabestelle innerhalb der von ihr unten bestimmten Frist vom Bestbieter (§ 8 Absätze 1, 2 und 3 TVergG LSA) zum geforderten Zeitpunkt vorzulegen.
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Um Verzögerungen im Vergabeverfahren zu vermeiden, kann die Vergabestelle bereits mit der Aufforderung an den Bestbieter auch die nachrangigen Bieter zur Vorlage der verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise auffordern (§ 8 Abs. 1 TVergG LSA i. V. m. § 16 TVergG LSA)
Frist: [x] 3 bis 10 Kalendertage (§ 8 Abs. 2 und 3 TVergG LSA) [ ] mit dem Angebot (§ 8 Abs. 2 TVergG LSA i. V. m. § 16 TVergG LSA)
Die oben genannte Frist gilt auch für Formblätter/Erklärungen/Nachweise, deren Einreichung sich die Vergabestelle vorbehalten hat.
- Erklärungen und Nachweise sind in der für die Angebotsabgabe maßgeblichen Form (siehe Angebotsaufforderung-Formblatt 211, Punkt 8) abzugeben (§ 8 Absatz 2 TVergG LSA).
Bei schriftlicher Erklärung ist/sind das Formblatt/die Formblätter an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterschreiben, und bis zum genannten Fristablauf an die Vergabestelle zu senden oder dort abzugeben. Bei elektronischer Übermittlung in Textform muss der Bieter zu erkennen sein; falls vorgegeben, ist die Erklärung mit der geforderten Signatur/dem geforderten Siegel zu versehen. Die Erklärung/en ist/sind bis zum Ablauf der genannten Frist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln.
Wird die geforderte Form nicht eingehalten, wird das Angebot ausgeschlossen.
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Werden Erklärungen und Nachweise der Vergabestelle nicht oder nicht rechtzeitig vorgelegt, wird das Angebot zwingend nach § 8 Abs. 4 TVergG LSA ausgeschlossen.
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Bei der Beauftragung von Nachunternehmern durch den Bestbieter, stellt die Vergabestelle an den Nachunternehmer die gleichen Anforderungen an die Vorlage der Nachweise und Erklärungen, wie sie für den Bestbieter vorgesehen ist (§ 8 Abs. 5 TVergG LSA).
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Sofern Ihnen eine Einreichung von Unterlagen bis zum Ablauf der Frist nicht möglich ist, beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Fristablauf mit nachvollziehbarer Begründung eine Fristverlängerung!