2298_VgV-BNB_RFB_20260907.pdf

BNB-Nachhaltigkeitskoordination für den Neubau eines Forschungsarchivs

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 12:04 (Europe/Berlin)

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Projekt 2298_ Verhandlungsverfahren gemäß § 17 VgV für Leistungen der BNB-Nachhaltigkeitskoordination

  • einschließlich Nachweisführung und Begleitung der Konformitätsprüfung Neubau Forschungsarchiv „Tor zur Literatur“ Marbach | Marbach am Neckar Stand: 07.09.2026
.rN egarFBewerberfragen-/Antwortenkatalog
EingangRückfragenAusgang
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DatumDatum
127.08.2026 um 11:47 UhrIn den Vergabeunterlagen wird als Nachweis der Zusatzqualifikation Nachhaltigkeit eine Bestätigung über die Eintragung im Bundesregister Nachhaltigkeit als BNB-Koordinator, BNB-Berater oder BNB-Sachverständiger genannt. Gleichzeitig wird die Vorlage eines "gleichwertigen Qualifikationsnachweises" zugelassen. Wir bitten um Klarstellung, ob die Eintragung im Bundesregister Nachhaltigkeit zwingend erforderlich ist oder ob auch ein entsprechender BNB-Qualifikationsnachweis (z. B. erfolgreich absolvierte BNB-Ausbildung mit Nachweis der erworbenen Fachkenntnisse) als gleichwertiger Qualifikationsnachweis anerkannt wird. Aus unserer Sicht stellt die Eintragung im Bundesregister nicht automatisch einen höheren Qualifikationsgrad dar als der unmittelbare Nachweis der fachlichen BNB-Qualifikation. Wir bitten daher um Bestätigung, dass auch Personen ohne Registereintragung, jedoch mit nachgewiesener BNB-Zusatzqualifikation, die Anforderung erfüllen können.Die Eintragung im Bundesregister Nachhaltigkeit ist nicht zwingend erforderlich. Alternativ kann auch ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis vorgelegt werden. Voraussetzung ist, dass dieser eine mit der Qualifikation als BNB-Koordinator, BNB-Berater oder BNB-Sachverständiger vergleichbare fachliche Befähigung belegt. Hierzu sind insbesondere die ausstellende Stelle, die Bezeichnung und die wesentlichen Inhalte der Qualifikation sowie der Zeitpunkt des Qualifikationserwerbs anzugeben. Soweit für den Erwerb der Qualifikation ein Leistungsnachweis oder eine Prüfung absolviert wurde, kann dies bei der Beurteilung der Gleichwertigkeit berücksichtigt werden. Eine reine Teilnahmebestätigung über eine Schulungs- oder Fortbildungsveranstaltung wird nicht ohne Weiteres als gleichwertiger Qualifikationsnachweis anerkannt.27.08.2026
231.08.2026 um 13:55 UhrNach Durchsicht der Vergabeunterlagen fragen wir höflich an, ob auch Referenzen gewertet werden können, die ein Vorzertifikat DGNB nach dem BNB-Kriterienkatalog aufweisen.Nein. Es werden in den Referenzkategorien A und B Referenzprojekte gewertet, bei denen die abschließende Konformitätsprüfung abgeschlossen bzw. das entsprechende Zertifikat innerhalb des vorgegebenen Referenzzeitraums erteilt wurde. Ein DGNB-Vorzertifikat ist hierfür nicht ausreichend.07.09.2026

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  • einschließlich Nachweisführung und Begleitung der Konformitätsprüfung Neubau Forschungsarchiv „Tor zur Literatur“ Marbach | Marbach am Neckar Stand: 07.09.2026
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DatumDatum
302.09.2026 um 09:53 UhrKann als Referenz auch ein Projekt vorgelegt werden, in dem die LP 8 bereits abgeschlossen wurde und die Einreichung der Unterlagen bei der Konformitätsprüfstelle zeitnah erfolgt?Nein. Maßgeblich für die Wertung ist, dass die Konformitätsprüfung innerhalb des angegebenen Referenzzeitraums abgeschlossen beziehungsweise das Zertifikat erteilt wurde. Der Abschluss der Leistungsphase 8 oder die bevorstehende Einreichung der Zertifizierungsunterlagen bei der Konformitätsprüfstelle erfüllt diese Anforderung nicht.07.09.2026
402.09.2026 um 10:55 UhrWir möchten bitte folgende Bieterfrage stellen: Aufgrund vergleichbarer Komplexität der Zertifizierungssysteme würden wir gerne erfragen, ob auch eine Referenz einer abgeschlossenen DGNB Zertifizierung für eine der beiden Referenzkategorien (A oder B) eingereicht werden kann?Ja. Abgeschlossene DGNB-Zertifizierungen werden sowohl für die Referenzkategorie A als auch für die Referenzkategorie B zugelassen. Voraussetzung ist, dass die jeweils übrigen Anforderungen der betreffenden Referenzkategorie vollständig erfüllt sind.07.09.2026
502.09.2026 um 14:45 UhrIm Rahmen des VgV-Verfahrens zur BNB-Koordination bitten wir um Mitteilung, ob auch einschlägige DGNB-Zertifizierungen bzw. entsprechende Qualifikations- und Referenznachweise als gleichwertig anerkannt werden. Unseres Erachtens weisen DGNB-Zertifizierungen vergleichbare Leistungen und Kompetenzen im Bereich des nachhaltigen Bauens und der Gebäudezertifizierung nach. Falls DGNB-Nachweise anerkannt werden, bitten wir um Angabe, welche konkreten Zertifizierungen, Qualifikationen oder Referenzprojekte hierfür zugrunde gelegt werden können. Etwas kürzer:Als Referenzprojekte werden in den Referenzkategorien A und B neben abgeschlossenen BNB-Zertifizierungen auch abgeschlossene DGNB-Zertifizierungen zugelassen, sofern die jeweils übrigen Anforderungen der betreffenden Referenzkategorie vollständig erfüllt sind. Als gleichwertiger persönlicher Qualifikationsnachweis wird auch die Qualifikation als DGNB-Auditor anerkannt. Der Abschluss DGNB-Auditor gehört zu den vom Bundesregister Nachhaltigkeit für die Eintragung anerkannten Abschlüssen.07.09.2026

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Projekt 2298_ Verhandlungsverfahren gemäß § 17 VgV für Leistungen der BNB-Nachhaltigkeitskoordination

  • einschließlich Nachweisführung und Begleitung der Konformitätsprüfung Neubau Forschungsarchiv „Tor zur Literatur“ Marbach | Marbach am Neckar Stand: 07.09.2026
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DatumDatum
Werden im vorliegenden VgV-Verfahren neben BNB-Nachweisen auch DGNB-Zertifizierungen oder vergleichbare DGNB-Qualifikationen als gleichwertiger Nachweis anerkannt? DGNB-Zertifizierungen betreffen ebenfalls die Bewertung und Qualitätssicherung nachhaltiger Gebäude und weisen aus unserer Sicht vergleichbare Leistungen und Kompetenzen nach.
604.09.2026 um 12:42 UhrGemäß der Ausschreibung sind als Referenzen Projekte mit abgeschlossener Zertifizierung nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) gefordert. Werden Projekt, die nach dem System der DGNB zertifiziert wurden, als gleichwertig anerkannt?Als Referenzprojekte werden in den Referenzkategorien A und B neben abgeschlossenen BNB-Zertifizierungen auch abgeschlossene DGNB-Zertifizierungen zugelassen, sofern die jeweils übrigen Anforderungen der betreffenden Referenzkategorie vollständig erfüllt sind.07.09.2026

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