Anlage T.6__2298_VgV BNB_Forschungsarchiv Marbach_ILO Kernarbeitsnormen.pdf

BNB-Nachhaltigkeitskoordination für den Neubau eines Forschungsarchivs

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 12:04 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

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Verhandlungsverfahren gemäß § 17 VgV für Leistungen der BNB-Nachhaltigkeitskoordination

  • einschließlich Nachweisführung und Begleitung der Konformitätsprüfung Neubau Forschungsarchiv „Tor zur Literatur“ Marbach | Marbach am Neckar

ANLAGE T.6 ZUM TEILNAHMEANTRAG: ILO-KERNARBEITSNORMEN

VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG ZUR EINHALTUNG DER ILO-KERNARBEITSNORMEN

Hiermit erkläre ich/erklären wir, die nachfolgenden, an den Kernarbeitsnormen der International Labour Organization (ILO) orien- tierten Sozialstandards im Unternehmen einzuhalten:

1 Vereinigungsfreiheit und Schutz des Vereinigungsrechts

Die Arbeitnehmer haben das Recht, ohne vorherige Genehmigung Organisationen nach eigener Wahl zu bilden und solchen Orga- nisationen beizutreten, wenn sie deren Satzungen einhalten.

Die Organisationen der Arbeitnehmer haben das Recht, sich Satzungen und Geschäftsordnungen zu geben, ihre Vertreter frei zu wählen, ihre Geschäftsführung und Tätigkeit zu regeln und ihr Programm

2 Vereinigungsrecht und Recht zu Kollektivverhandlungen

Die Arbeitnehmer sind vor jeder gegen die Vereinigungsfreiheit gerichteten unterschiedlichen Behandlung, die mit ihrer Beschäf- tigung in Zusammenhang steht, angemessen geschützt.

Dieser Schutz wird insbesondere gegenüber Handlungen gewährt, die darauf gerichtet sind,

a) die Beschäftigung eines Arbeitnehmers davon abhängig zu machen, dass er keiner Gewerkschaft beitritt oder aus einer Gewerk- schaft austritt,

b) einen Arbeitnehmer zu entlassen oder auf sonstige Weise zu benachteiligen, weil er einer Gewerkschaft angehört oder weil er sich außerhalb der Arbeitszeit oder mit Zustimmung des Arbeitgebers während der Arbeitszeit gewerkschaftlich betätigt.

3 Gleichheit des Entgelts für Männer und Frauen für gleichwertige Arbeit

Die Anwendung des Grundsatzes der Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit wird gefördert, soweit es nach Gesetzgebung, gesetzlich geschaffener oder anerkannter Einrichtungen zur Lohnfestsetzung, Gesamtar-

beitsverträge zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern oder einer Verbindung dieser verschiedenen Mittel möglich ist.

4 Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf

Jede Unterscheidung, Ausschließung oder Bevorzugung, die auf Grund der Rasse, der Hautfarbe, des Geschlechts, des Glaubens- bekenntnisses, der politischen Meinung, der nationalen Abstammung oder der sozialen Herkunft vorgenommen wird und die dazu

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Verhandlungsverfahren gemäß § 17 VgV für Leistungen der BNB-Nachhaltigkeitskoordination

  • einschließlich Nachweisführung und Begleitung der Konformitätsprüfung Neubau Forschungsarchiv „Tor zur Literatur“ Marbach | Marbach am Neckar

ANLAGE T.6 ZUM TEILNAHMEANTRAG: ILO-KERNARBEITSNORMEN

führt, die Gleichheit der Gelegenheiten oder der Behandlung in Beschäftigung oder Beruf aufzuheben oder zu beeinträchtigen vermeiden wir.

5 Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung (Kinderarbeit)

Personen werden erst ab einem Alter beschäftigt, bei dem die volle körperliche und geistige Entwicklung der Jugendlichen gesi- chert ist. Das Mindestalter für die Zulassung zu einer Beschäftigung oder Arbeit, die wegen ihrer Art oder der Verhältnisse, unter

denen sie verrichtet wird, voraussichtlich für das Leben, die Gesundheit oder die Sittlichkeit der Jugendlichen gefährlich ist, wird von uns beachtet.

Minderjährige zwischen 13 und 15 Jahren werden nur beschäftigt, sofern die Einwilligung des Personensorgeberechtigten vorliegt. Dabei dürfen die Kinder nur einer leichten und für Kinder geeigneten Beschäftigung nachgehen.

6 Keine Zwangsarbeit

Die Beschäftigung ist freiwillig. Die persönliche Bewegungsfreiheit der Arbeitnehmer wird durch keinerlei Regelung oder Maßnah- men eingeschränkt.

Hinweis: Die vollständige Fassung der ILO Kernarbeitsnormen ist im Internet verfügbar unter http://www.ilo.org/berlin/arbeits- und-standards/kernarbeitsnormen/lang--de/index.htm

Ort / Datum

Unterschrift in Textform des Bewerbers / Bevollmächtigten der

Bewerbergemeinschaft

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