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Biotopverbund in Neuringe mit sechs neuen Kleingewässern, Wallhecke sowie Blüh- und Brachflächen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 22.09.2026, 23:52 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.niedersachsen.de

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Leistungsbeschreibung mit Anlagen

Naturnahe Neuanlage einer Gewässerlandschaft und Förderung der

Strukturvielfalt als Trittsteinbiotope des Biotopverbundes in Neuringe

Allgemeines

Auftraggeber: Landkreis Emsland, Fachbereich Umwelt, Abt. Naturschutz und Forsten, Ordeniederung 1, 49716 Meppen

Ausführungsort: Fläche in der Gemeinde Neuringe (Gemarkung Neuringe, Flur 4, Flurstück 2/52)

Ansprechpartner/in (fachlich) Dagmar Untiedt, UNB Landkreis Emsland, 05931/443573, dagmar.untiedt@emsland.de Jana Lindemann, UNB Landkreis Emsland, 05931/443576, jana.lindemann@emsland.de

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Landkreis Emsland - GAK-Projekt 2026 21.09.2026

Leistungsbeschreibung

  • Neuanlage von Kleingewässern sowie Förderung der Strukturvielfalt -
  1. Leistungsbeschreibung

Beschreibung der Maßnahme

Durch die Neuanlage von mehreren Kleingewässern, die Errichtung einer Wallhecke sowie die Anlage neuer Blüh- und Brachflächen soll die Strukturvielfalt gefördert werden, um so eine Ausbreitung der Tierarten in der Agrarlandschaft zu ermöglichen.

Maßnahme 1: Auf der Fläche sollen insgesamt 6 Stillgewässer unterschiedlicher Größe und Tiefe angelegt werden. Die Ufer werden durch Abflachungen naturnah ausgebaut bzw. wird an einem Gewässer ein Steilufer angelegt, sodass ein Ansiedlungsbereich für Arten wie die Uferschwalben geschaffen wird.

Maßnahme 2: Mit dem gewonnen Bodenaushub soll eine Verwallung am Rand der Fläche errichtet werden. Diese wird mit heimischen Sträuchern (s. Pflanzliste) bepflanzt und mit einem Wildschutzzaun umzäunt. Der restliche Bodenaushub wird gleichmäßig auf der Fläche ausgebracht.

Maßnahme 3: Auf den durch die Maßnahme entstandenen, offenen Bodenarealen im Bereich der Gewässer, sollen durch die Einsaat von Regiosaatgut die heimischen Kräuter und Gräser gezielt und schnell verbreitet werden.

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Landkreis Emsland - GAK-Projekt 2026 21.09.2026

Gegenstand der Ausschreibung

Inhalte und weitere Ausbauvorgaben und Detailerläuterungen zu den Maßnahmen sowie der weiteren Leistungen sind dem beiliegenden Unterlagen zu entnehmen.

  1. Vorbemerkungen

Leistungsumfang

Die Leistungen umfassen alle notwendigen Arbeitsschritte zur Neuanlage der Gewässer, zur Neuanlegung von Wallhecken sowie zur Ansaat offener Bodenareale. Die Details des Leistungsumfangs sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.

Bei der Umsetzung der Baumaßnahme sind Baumaschinen (Bagger, Radlader etc.) einzusetzen, die mit schnell bzw. leicht biologischen abbaubaren Kraft-, Schmier-, Öl- und Hydraulikstoffen ausgestattet sind. Der Nachweis ist über die Vorlage des Sicherheitsdatenblattes der verwendeten Schmierstoffe der Baumaschinen vor Maßnahmenbeginn zu führen. Abweichungen hiervon sind nur mit Zustimmung der ökologischen Baubegleitung zulässig. Bodenschonende Fahrzeuge und Maßnahmen sind anzuwenden. Benutzte Wege sind umgehend nach Abschluss der Arbeiten wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen, starke Verschmutzungen angrenzender befestigter Straßen sind zu beseitigen.

Sofern nicht gesondert im Leistungsverzeichnis aufgeführt, werden die Kosten für die Baustelleneinrichtung, die Bereitstellung und den Betrieb der Maschinen und Geräte nicht besonders vergütet und sind in die Einheitspreise der Positionen einzukalkulieren. Dazu zählen insbesondere Vorgespräche, Baustelleneinweisung, Baustellenbesprechungen sowie die Abschlussbegehung mit der örtlichen Bauüberwachung. Es wird eine ökologische Baubegleitung seitens der UNB eingesetzt werden, die regelmäßig auf der Baustelle für Detailfragen zur Verfügung steht.

Zufahrt/Zuwegung

Die Maßnahmenfläche ist über die gekennzeichnete Zuwegung für geländegängige Fahrzeuge erreichbar. Die Maschinenauswahl ist den örtlichen Verhältnissen anzupassen. Eine gesonderte Vergütung in Form von Erschwerniszulagen o.dgl. erfolgt nicht.

Zeitraum der Durchführung

Die Arbeiten sind im verbindlich festgelegten Ausführungszeitraum durchzuführen und abzuschließen. Die Arbeiten sind bis spätestens 01.12.2026 durchzuführen und abzuschließen. Eine Fristverlängerung ist nicht möglich, da es keine Möglichkeit der Fördermittelübertragung gibt.

Nachunternehmer

Werden Nachunternehmer eingesetzt, so sind diese durch den AN eindeutig zu benennen: Name, Anschrift, Firmenstempel, gegebenenfalls Unterschrift etc. Der AN hat die Arbeiten, die untervergeben werden, genau zu benennen und den Nachweis seines Nachunternehmers hinsichtlich dessen Fähigkeiten in Bezug auf die Ausführung dieser Arbeiten zu erbringen. Der AG behält sich eine eigene Prüfung des Nachunternehmers vor. Der AG behält sich vor den seitens des AN angegebenen Nachunternehmer abzulehnen. Die Nachunternehmer sind über sämtliche Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen seitens des AN in Kenntnis zu setzen. Die Unterweisung des Nachunternehmers ist zwingend erforderlich und hat vom AN zu erfolgen.

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Kalkulation

Der Bieter hat die Möglichkeit, vor Angebotsabgabe die Örtlichkeiten zu begutachten. Eine Maßnahmenflächenbesichtigung wird zum Zwecke einer realistischen Angebotskalkulation ausdrücklich empfohlen. Nachforderungen, die auf Unkenntnis der Platzsituation vor Ort beruhen, werden nicht anerkannt. Zur Orientierung und ersten Abschätzung des Arbeitsaufwandes dienen die angefügten Fotografien und der Maßnahmenplan. Die dort angegebenen Maße beziehen sich auf Luftbildmessungen und gelten daher nur näherungsweise.

Allgemeines

Die Sicherung der gesamten Baustelle liegt im Verantwortungsbereich des AN und ist während der gesamten Bauzeit vorzuhalten.

Der AN ist verpflichtet bei Ausführung der nachstehenden Leistungen die Mengenangaben des LV in Plan und Detailzeichnung zu überprüfen. Etwaige Unstimmigkeiten in Plan und Örtlichkeit sind der Bauleitung unverzüglich zu melden und mit dieser zu klären.

Mit der Abgabe des Angebotes erklärt der Auftragnehmer, dass er von den auferlegten Bedingungen, dem Maßnahmenplan und den örtlichen Verhältnissen auf der Baustelle Kenntnis genommen hat und erkennt diese als maßgebend und bindend für seine Leistungen und Lieferungen an.

Leistungen, deren Preise nicht vertraglich festgelegt sind, müssen vor Beginn der Ausführung schriftlich angeboten werden. Die Anerkennung dieser Angebotspreise behält sich der Auftraggeber (AG) vor.

Der AG behält sich das Recht vor, die Details der Vertragsbedingungen in vertretbarem Maße abzuändern, beispielsweise in Hinblick auf die Streichung einzelner Positionen, insbesondere aus standortbedingten Gründen. Bei unzumutbaren Belastungen für die Vertragsteilnehmer besteht das Recht, über die Kosten der Leistungen neu zu verhandeln oder vom Vertrag zurückzutreten. Abweichungen von mehr als 5 % sind dem AG rechtzeitig mitzuteilen. Ggf. ist ein Nachtragsangebot einzureichen.

Die Meter- und Quadratmeterangaben im Leistungsverzeichnis stellen einen Schätzwert dar, der mittels Luftbilder ermittelt wurde. Abgerechnet werden die tatsächlich erbrachten Leistungen nach Meter bzw. Quadratmeter. Hierfür sind entsprechende Nachweise an den AG zu übermitteln.

Haftung

Der Unternehmer muss eine ausreichende Haftpflichtversicherung nachweisen. Für alle Schäden, die durch die Leistungserbringung dem AN selbst, dessen Erfüllungsgehilfen, dem AG oder Dritten entstehen, haftet der Unternehmer. Er verpflichtet sich, den AG von etwaigen Ansprüchen freizustellen.

Erd- und Bodenarbeiten

Für die Bodenarbeiten und den Transport sind entsprechende Geräte mit geringem Bodendruck den Bodenbeschaffenheiten und der Witterung angepasst zu verwenden in jeweiliger Absprache mit dem AG. Der AN hat zu berücksichtigen, dass die Zufahrtswege zu den einzelnen Flächen frei zu halten sind, da es sich überwiegend um öffentliche Wege handelt. Bei Zufahrten über Privatflächen ist vorher mit dem Besitzer Kontakt auf zu nehmen.

Die als Transport,- Anlieferungs- und Abfuhrwege genutzten Straßen und Flächen sind einschließlich der Bankette, regelmäßig (täglich) zu reinigen (Räumen und Abkehren). Dies 4

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gilt bei Bedarf auch für die öffentlichen Straßen, die für den An- und Abtransport der Geräte/Baustoffe etc. in das Baufeld genutzt werden. Diese sind bei Verschmutzung umgehend, zumindest werktäglich zu säubern. Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer einschl. Fußgänger, Radfahrer etc. ist auszuschließen. Die Belange der Anwohner sind zu berücksichtigen.

Beweissicherung

Es ist eine Beweissicherung des Zustandes vor Beginn und nach Abschluss der Arbeiten im Bereich der Zuwegungen und Fahrwege zur Einlagerungsfläche (Betriebsweg, Straßenzustand und Gebäude/Einbauten im Bereich angrenzend an die Bauflächen) durchzuführen. Nach Beendigung der Baumaßnahme ist der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen. Eventuelle Schäden sind vom AN zu eigenen Lasten zu beheben.

Liste heimischer Pflanzenarten

Moorweide (Salix repens)

Faulbaum (Frangula alnus)

Weißdorn (Crataegus Monogyna)

Haselnuss (Corylus avellana)

Gemeiner Schneeball (Viburnum opulus)

Vogelbeere (Sorbus aucuparia)

Hundsrose - Rosa canina

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Alle Unterlagen dieser Ausschreibung