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Bewirtschaftung der Kantine und Konferenzservice in Soest

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 11.09.2026, 22:05 (Europe/Berlin)

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Bewirtschaftung der Kantine

der

Qualitäts- und UnterstützungsAgentur

– Landesinstitut für Schule (QUA-LiS NRW)

Paradieser Weg 64

59494 Soest

Leistungsbeschreibung

Soest, 22. Juli 2026

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Inhaltsverzeichnis

  1. Vorbemerkungen .......................................................................................................... 3

  2. Bewirtschaftung des Kantinenbetriebes ....................................................................... 3

2.1 Aufgaben der/des Auftragnehmenden .......................................................................... 5

2.2 Verpflegungsleistung .................................................................................................... 5

2.3 Umfang der Vollverpflegung ......................................................................................... 7

  1. Konferenzservice ........................................................................................................ 10

  2. Zwischenverpflegung / Kioskware .............................................................................. 11

  3. Kalkulationsgrundlage / Gültigkeit des Angebotes ...................................................... 11

  4. Raumverzeichnis ........................................................................................................ 13

  5. Inventargestellung ...................................................................................................... 13

  6. Reinigung, Hygiene, Arbeitssicherheit und Entsorgung .............................................. 14

  7. Umsatzzahlen ............................................................................................................. 15

  8. Öffnungszeiten ........................................................................................................... 17

  9. Verpflegungsqualität ................................................................................................... 18

  10. Personaleinsatz .......................................................................................................... 18

  11. Haftung / Versicherungen ........................................................................................... 18

  12. Angebot / Abgabepreise ............................................................................................. 19

  13. Referenzen ................................................................................................................. 19

  14. Eigeninvestitionen ...................................................................................................... 19

  15. Sonstiges .................................................................................................................... 19

  16. Ansprechpartner Bewerbende .................................................................................... 20

  17. Ansprechpartner/in bei der QUA-LiS NRW zum Vergabeverfahren ........................... 20

  18. Ortsbesichtigung ......................................................................................................... 20

  19. Konzeptvorstellung / Präsentation .............................................................................. 20

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  1. Vorbemerkungen

Die Qualitäts- und UnterstützungsAgentur – Landesinstitut für Schule (QUA-LiS NRW) ist mit zurzeit mehr als 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als nachgeordnete Behörde des Ministeriums für Schule und Bildung (MSB) die zentrale Einrichtung für pädagogische Dienstleistungen des Landes Nordrhein-Westfalen. Ihre Kernaufgabe ist die Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung von Schulen und Unterricht. Sie unterstützt die allgemein- und berufsbildenden Schulen bei ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag, berät und unterstützt das MSB und fördert die gemeinwohlorientierte Weiterbildung in NRW. Die QUA-LiS NRW unterhält einen Tagungsbetrieb (28 Tagungsräume für 5 bis ca. 200 Personen) nebst 115 Gästezimmern. Drei Tagungsräume befinden sich im selben Gebäude wie die Kantine, die anderen Tagungsräume befinden sich im gegenüberliegenden Hauptgebäude und sind mittels Rampe barrierefrei erreichbar. Im Regelfall werden ein- bis dreitägige Veranstaltungen durchgeführt. Während der Schulferien in Nordrhein-Westfalen und an den Wochenenden ruht der Tagungsbetrieb üblicherweise bzw. ist erheblich reduziert, so dass nur die Mitarbeitenden der QUA-LiS NRW die Kantine nutzen. Neben der Verpflegung der Tagungsgäste (morgens, mittags, abends) und der Mitarbeitenden wird für die Durchführung des Tagungsbetriebes vom der/dem Kantinenbetreibenden ein Konferenzservice angeboten und die optionale Bewirtung von Sonderveranstaltungen erwartet.

Die QUA-LiS NRW beabsichtigt, die Bewirtschaftung der Kantine (einschließlich Küche und Nebenräumen) einschließlich des Konferenzservices in ihren Räumlichkeiten in Soest zum 1. Februar 2027, neu zu vergeben. Die Vergabe des Betriebs der Kantine erfolgt im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages gemäß § 103 GWB. Hierbei stellt die Auftraggeberin der/dem Auftragnehmenden die zur Erbringung der Leistung erforderliche Infrastruktur zur Verfügung. Das wirtschaftliche Risiko der Betriebsführung trägt die/der Aufragnehmende.

Der Dienstleistungsvertrag ist auf 4 Jahre und 6 Monate befristet. Er beginnt am 1. Februar 2027 und endet am 31.07.2031. Für den Auftraggeber besteht die Option, das Vertragsverhältnis einmalig um ein Jahr bis längstens zum 31.07.2032 zu verlängern. Die Option ist schriftlich bis zum 31.01.2031 durch den Auftraggeber zu erklären. (siehe Anlage 1 Dienstleistungsvertrag)

  1. Bewirtschaftung des Kantinenbetriebes

Der Kantinenbetrieb befindet sich im Unterkunftsgebäude, die Tagungsräume befinden sich in unmittelbarer Nähe zur Kantine im Hauptgebäude (Grundrisse der Gebäude (EG und UG) sowie eine Liegenschaftskarte liegen diesen Vergabeunterlagen als Anlagen 4 und 5 bei.

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Eigentümer des Gebäudes am Paradieser Weg 64 in Soest ist das Land NRW, vertreten durch den Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes NRW (BLB NRW). Die QUA-LiS NRW als Einrichtung des Landes NRW ist Mieterin.

Die Räumlichkeiten des Kantinenbetriebes sind im bestehenden Zustand und mit der vorhandenen Ausstattung zu übernehmen. In Absprache mit der Auftraggeberin ist eine Erneuerung / Austausch / Ergänzung von Geräten und Inventar des Kantinenbetriebes möglich. Näheres regelt Nr. 7 dieser Leistungsbeschreibung. Die Auftraggeberin beabsichtigt grundsätzlich eine Renovierung/Modernisierung der Kantine, möglichst unter Aufrechterhaltung des Kantinenbetriebes und befindet sich diesbzgl. in Gesprächen mit dem o.g. Vermieter. Ein konkreter Zeitpunkt kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht benannt werden, da jegliche Maßnahmen von der anstehenden Planung seitens des BLB NRW, baurechtlichen Genehmigungen und der Verfügbarkeit erforderlicher Haushaltsmittel abhängen. Sofern eine Renovierung in der Vertragslaufzeit durchgeführt werden sollte, wird die Auftraggeberin eine Beeinträchtigung des Kantinenbetriebes möglichst vermeiden (z.B. Arbeiten in den Sommerferien), kann dies aber nicht garantieren. Das wirtschaftliche Risiko einer vorübergehenden Schließung liegt in diesem Fall bei der/dem Auftragnehmenden.

Zu dem Kantinenbetrieb gehören ein Küchenbetrieb mit 3 Kühl- und 2 Tiefkühlhäusern, Lebensmittellager, eine Speise- und Getränkeausgabe (Warm- und Kaltgetränke) mit separater Salattheke, ein Gastraum (ca. 110 Sitzplätze) sowie ein Außenbereich mit aufgestelltem Außenmobiliar, der bei entsprechender Witterung als zusätzliche Örtlichkeit zur Verpflegungseinnahme genutzt wird.

Der Kantinenbetrieb erstreckt sich auf den Einzelverkauf von Waren, Speisen und Getränken an Tagungsgäste, Mitarbeitende sowie Gäste der QUA-LiS NRW. Es besteht kein Verzehrzwang. Kundinnen und Kunden ist es erlaubt, auch mitgebrachte Speisen in den Räumlichkeiten der Kantine einzunehmen soweit dieses nicht zu Nachteilen für die/den Auftragnehmer/in führt (mangelndes Platzangebot, Nutzung von Besteckteilen und Geschirr etc.)

Bei Bedarf können die überlassenen Produktions- und Wirtschaftsräume von der/dem Auftragnehmenden grundsätzlich auch für ein externes Catering genutzt werden, sofern der Kantinenbetrieb dadurch nicht beeinträchtigt wird. Im Falle eines externen Caterings hat die/der Auftragnehmende dann einen angemessenen anteiligen Zins einschließlich Allgemeinkostenzuschlag zu entrichten, der die Zurverfügungstellung von Räumlichkeit und Betriebsmitteln adäquat kompensiert. Die Umsätze sind gesondert auszuweisen. Sofern eine solche Nutzung beabsichtigt wird, werden die Vertragspartner hierüber eine gesonderte Vereinbarung treffen. Gleiches gilt für den Fall, dass die Leistungen des regulären Kantinenbetriebes Personen angeboten werden, die nicht Landesbedienstete oder Gäste der Auftraggeberin sind. Eine EU-Zulassung gemäß Artikel 4 der VO (EG) 853/2004 der Gewerbeküche liegt nicht vor. Daher dürfen nicht mehr als ein Drittel der in der Küche zubereiteten Speisen auf das externe Catering entfallen. Die/der Auftragnehmende hat dies laufend sicherzustellen.

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Die Bewirtschaftung der Kantine erfolgt in eigenen Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes wirtschaftliches Risiko der/des Auftragnehmenden. Die/der Auftragnehmende ist dabei zur Erfüllung aller gesetzlichen, behördlichen, sozialrechtlichen und berufsgenossenschaftlichen Regelungen verpflichtet. Die/der Auftragnehmende bestreitet alle Kosten der Bewirtschaftung der Verpflegung, wie z.B. Waren-, Verwaltungs- und Personalkosten.

2.1 Aufgaben der/des Auftragnehmenden

Die/der Auftragnehmende der Kantine ist verpflichtet in den dafür vorgesehenen Räumen die Tagungsteilnehmenden sowie die Mitarbeitenden und Gäste der Auftraggeberin zu verpflegen. Werktäglich ist eine Vollverpflegung (Frühstück, Mittag- und Abendessen) anzubieten. In der Regel muss am Montag kein Frühstück und am Freitag kein Abendessen für Tagungsgäste angeboten werden, Ausnahmen sind in seltenen Fällen möglich. Weiterhin ist werktäglich ein Konferenzservice für die Versorgung der Tagungen (gemäß Nr. 3 dieser Leistungsbeschreibung) der QUA-LiS NRW anzubieten. Bei Bedarf und nach Absprache / vorheriger Anmeldung kann ein Catering bei innerbetrieblichen Veranstaltungen z. B. Betriebsfeste, Jubiläum, Jahresempfang, politische Veranstaltungen / Besuche (auch gehoben) ausgerichtet werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, Veranstaltungen außerhalb des Tagungsbetriebes und der preislich festgelegten Leistungen des Konferenzservice (Nr. 3 dieser Leistungsbeschreibung) auch extern zu vergeben. Die/der Auftragnehmende erhält hierfür kein Exklusivrecht.

Die/der Auftragnehmende hat mindestens in den Vormittagsstunden sicherzustellen, dass in den Kantinenräumen während der Öffnungszeiten Kaffee, Tee, sonstige alkoholfreie kalte und warme Getränke erworben werden können. Ebenso muss der Erwerb von Snacks (z.B. Schoko-/Müsliriegel, Kekse, Kaugummis, Eis o.ä.) sowie belegten Brötchen (keine Aufbackware) und kleinen Imbissgerichten (z.B. Frikadellen, Bockwürste) möglich sein, das Nähere regelt die nachfolgende Nr. 4.

2.2 Verpflegungsleistung

Die Speisenzubereitung soll grundsätzlich in der QUA-LiS NRW erfolgen. Die Küche sowie alle vorhandenen Ausstattungsgegenstände der Kantine können von der/dem Auftragnehmenden unentgeltlich genutzt werden.

In der Küche stehen u.a. folgende Geräte zur Verfügung:

 2 Kessel mit je 100 Liter Fassungsvermögen  1 Rational Ivario L (neuwertig)  1 Fritteuse mit zwei Einsätzen (neuwertig)

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 2 Bratkipper (Bratpfannen)  3 Konvektomaten (2 neuwertig)  1 Mikrowelle  2 Dunstabzugshauben (1 neuwertig)  1 Korbspülmaschine  Tellervorwärmer  1 Schneidemaschine für Aufschnitt o.ä.  1 Kaffeemaschine WMF 9000F mit Vorratsbehälter (zweieinhalb Jahre alt)  1 Kaffeespezialitätenmaschine WMF 1800S  1 Kaffeemaschine WMF Cafemat

Die Verpflegungsmengen für die Tagungsgäste werden der/dem Auftragnehmenden spätestens eine Kalenderwoche im Voraus vom Tagungsmanagement der QUA-LiS NRW mitgeteilt. Der Auftraggeber stellt für die Bestellung der Mahlzeiten ein verbindliches Formular zur Verfügung. Um Vorräte und Speisereste der angebotenen Mahlzeiten so gering wie möglich zu halten, ist eine kostenlose Stornierung bzw. Erweiterung von einzelnen Bestellungen in der Regel noch bis spätestens am Vor-Vor-Werktag bis 12 Uhr möglich sein. Sofern zu einem späteren Zeitpunkt Absagen erfolgen bzw. bestellte Leistungen nicht abgenommen werden, trägt die Kosten die verantwortliche Organisationseinheit der Auftraggeberin. Die Verpflegungsleistungen für Tagungsgäste sind ebenso wie die Leistungen im Konferenzservice unmittelbar zwischen der/dem Auftragnehmenden und der beauftragenden Stelle (Organisationseinheit der Auftraggeberin) per Einzelrechnung pro Veranstaltung abzurechnen. Es gilt die gesetzliche Zahlungsfrist des § 286 Abs. 3 BGB.

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2.3 Umfang der Vollverpflegung

Frühstück – Mindestanforderungen: Das Speisen- und Getränkeangebot wird von den Gästen in Selbstbedienung nach eigenem Wunsch und Appetit gewählt. Es umfasst mindestens:

 Heißgetränke (in der Regel Filterkaffee, Tee, Milch oder Kakao) nebst Bereithaltung von Zucker und anderen Süßungsmitteln Kaltgetränke (in der Regel Wasser, Fruchtsäfte und Milch) weitere alkoholfreie Getränke in Mehrweggebinde können gegen Aufpreis angeboten werden  Backwaren, vornehmlich Brötchen (normal 50 % und dunkel, teilweise mit Körnern, Schnittbrot, Vollkornbrot oder Toastbrot (keine Aufbackware),  Müsli- und Cornflakes Variationen, Joghurt, Frischobst  Butter, Margarine, Diätmargarine jeweils in Portionen  als süße Aufstriche: verschiedene Sorten Marmelade, Konfitüre, Honig, Nuss- Nougat-Creme oder Zuckerrübensirup  herzhafte Beläge: eine Auswahl an Wurstaufschnitt (auch vegetarisches Angebot und Geflügel), Dauerwurst oder Salami, Schinken und Schnittkäseauswahl, präsentiert auf gekühlten Flächen (z.B. in der vorhandenen Salatbar)

Mittagessen – Mindestanforderungen: Die Abgabe der Speisen und Getränke erfolgt über die vorhandene Ausgabetheke mit Warmhaltefunktion sowie Kühlung.

Das Mittagessen kann z.B. in Buffetform oder durch Bestückung der Teller durch das Kantinenpersonal angeboten werden. Die Entscheidung obliegt grundsätzlich der/dem Auftragnehmenden. Das Ausgabekonzept muss in jedem Fall eine zügige Versorgung der Gäste (keine langen Wartezeiten/Schlangenbildung auch bei hohem Gästeaufkommen), Wahlmöglichkeiten bei Komponenten sowie hygienische Standards sicherstellen. Entsprechende Maßnahmen sind in den Konzepten zur Güte und Vielfalt des Speiseangebotes; Variationsreichtum, zur Qualitätssicherung und zum Personaleinsatz darzustellen (siehe Formular 325).

Die Mittagsverpflegung muss mindestens aus frischem Gemüse oder Salat, dazu Eiweißreichem wie Fisch, Fleisch oder Hülsenfrüchten sowie Kohlenhydraten aus Nudeln, Kartoffeln oder Reis bestehen. Es sollen vegetarische und nicht vegetarische Komponenten bereitgestellt werden.

Das Angebot muss mindestens enthalten:

Vorspeisen: Es sind verschiedene frische und angemachte/marinierte Salate zur freien Zusammenstellung in einer Salatbar vorzuhalten. Ein weiteres/ergänzendes, über die Salatbar hinausgehendes Vorspeisenangebot ist möglich.

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Hauptgerichte: mindestens 2 unterschiedliche Hauptgerichte, davon 1 vegetarisches oder veganes mindestens 2 verschiedene Sättigungsbeilagen (Kartoffelprodukte, Nudeln, Reis o.ä.) mindestens 2 verschiedene Gemüsebeilagen (schonende Zubereitung), alternativ eine Gemüsebeilage und einen Beilagensalat In jedem Fall muss für die Gäste die Möglichkeit bestehen, zwischen verschiedenen Sättigungs- und Gemüse-/Salatbeilagen zu wählen.

Dessert: mindestens 1 Dessertangebot, täglich wechselnd (z.B. Quarkspeisen, Joghurt, Pudding o.ä., Obst bzw. Obstsalate)

Das Anbieten weiterer einfacher Gerichte/Snacks/günstiges Wochengericht (z.B. Eintöpfe, Bockwurst, Wraps o.ä.) ist grundsätzlich gewünscht. Sofern diese bei entsprechender Nachfrage angeboten werden, hat die/der Auftragnehmende bei der Preisgestaltung die von der Auftraggeberin eingeräumten Vergünstigungen zu berücksichtigen. Sowohl das Absehen von einer Pacht/Gewinnabführung als auch die Nichterhebung von Betriebskosten haben der Verbilligung der Speisen und Getränke für die Landesbeschäftigten zu dienen.

Als Getränk muss den Tagungsgästen Tafelwasser kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Dieses kann in Krügen/Karaffen oder Zapfanlagen angeboten werden. Weitere alkoholfreie Getränke in Mehrweggebinde können gegen Aufpreis angeboten werden. Diese sind unmittelbar durch die Gäste zu zahlen.

Für die Mitarbeitenden der QUA-LiS NRW muss die Möglichkeit bestehen aus dem Angebot ein Mittagessen mit freier Komponentenwahl (Sättigungs- und Gemüsebeilage, Fleisch- oder Fleischersatzkomponente) sowohl mit als auch ohne Vorspeise und Dessert zu einem vergünstigten Preis zu erwerben.

Abendessen – Mindestanforderungen: Das Speisen- und Getränkeangebot wird von den Gästen in Selbstbedienung nach eigenem Wunsch und Appetit gewählt. Es umfasst mindestens:

 Heißgetränke in der Regel Filterkaffee, Tee, Milch oder Kakao nebst Bereithaltung von Zucker und anderen Süßungsmitteln  Kaltgetränke: in der Regel Mineralwasser, Milch, weitere alkoholfreie Getränke in Mehrweggebinde können gegen Aufpreis angeboten werden  Backwaren: verschiedene Sorten Schnittbrot inkl. Vollkornbrot, Brötchen (normal 50 % und dunkel, teilweise mit Körnern) oder Toastbrot (keine Aufbackware),  Butter, Margarine, Diätmargarine jeweils in Portionen  herzhafte Beläge: eine Auswahl an Wurstaufschnitt (auch vegetarisches Angebot und Geflügel), Schinken, Dauerwurst oder Salami, Bratenaufschnitt und Schnittkäseauswahl, präsentiert auf gekühlten Flächen (z.B. in der vorhandenen Salatbar)  mind. 2 verschiedene angemachte Salate in Schüsseln o.ä., präsentiert auf gekühlten Flächen (z.B. in der vorhandenen Salatbar)

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 Rohkost z.B. Gurke, Tomate o.ä. geschnitten bzw. in Stücken Im Hinblick auf Umweltschutz und Abfallvermeidung dürfen Getränke nicht in Dosen oder Einwegflaschen angeboten werden.

Die Ausgabe alkoholischer Getränke in der Kantine darf erst nach den Verpflegungszeiten bzw. frühestens nach 19 Uhr erfolgen. Ausgenommen hiervon sind durchgeführte Veranstaltungen der Auftraggeberin sowie Veranstaltungen, für die eine ausdrückliche Genehmigung zum Ausschank alkoholischer Getränke durch die Auftraggeberin vorliegt. Beide Vertragsparteien sind berechtigt den Alkoholkonsum begründet ganz oder teilweise zu untersagen. Die Beantragung einer Schankerlaubnis bei der zuständigen Behörde obliegt der/dem Auftragnehmenden. Sie ist vor dem ersten beabsichtigten Alkoholausschank nachzuweisen.

Werden bei der Zubereitung von Speisen Alkohol oder alkoholhaltige Flüssigkeiten verwendet, sind diese ausreichend zu kennzeichnen. Die Kennzeichnungspflicht umfasst auch Allergene sowie gentechnisch veränderte Lebensmittel.

Alle Speisenangebote haben den ernährungsphysiologischen Anforderungen zu genügen und müssen den DGE-Qualitätsstandard für die Betriebsverpflegung einhalten. Insbesondere betrifft das:

  • Die/der Auftragnehmende stellt die Verpflegung zur Verfügung und informiert das Ausgabepersonal über das Angebot, die enthaltenen Allergene, die Portionsgrößen. Umgekehrt informiert das Ausgabepersonal die/den Auftragnehmenden über Wünsche und Anregungen der Gäste und Beschäftigten.
  • Die/der Auftragnehmende sichert die erforderlichen Fähigkeiten und die beruflichen Qualifikationen des eingesetzten Personals gegenüber der Auftraggeberin zu. Dazu zählt auch ein Basiswissen zu den ausgereichten Speisen und Getränken. Insbesondere während der Zubereitung und Ausgabe der Mittagsverpflegung muss eine Fachkraft anwesend sein, die mindestens über eine abgeschlossene Berufsausbildung als Köchin/Koch oder Hauswirtschafterin/Hauswirtschafter verfügt.
  • Die Empfehlung der DGE im Hinblick auf Umwelt, Klima, soziale Aspekte und Tierschutz sollen als Grundlage einer gesundheitsfördernden und nachhaltigen Verpflegung umgesetzt werden

o Die Lebensmittel aus der Gruppe Getreide, Getreideprodukte und Kartoffeln sollen abwechslungsreich im Angebot sein. o Die Lebensmittelgruppe Gemüse, Obst (und Nüsse) und Salat (vegetarische Speisen) sind täglich anzubieten. o Die Lebensmittelgruppe Milch und Milchprodukte soll mindestens als Frühstücksmahlzeit in Kombinationen (Milch, Joghurt) angeboten werden. o Die Lebensmittelgruppe Wurst, Fleisch, Fisch und Eier sollen nur in Maßen in den Speiseplan integriert werden. Weißes Fleisch ist dabei dem roten Fleisch vorzuziehen. Fisch soll aus nachhaltiger Fischerei bezogen werden (MSC oder ASC).

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o Die Lebensmittel Öle und Fette sollen bewusst verwendet werden, um möglichst wenig gesättigte Fettsäuren zu verzehren. Es soll auf Öle geachtet werden mit einem geringen Anteil an gesättigten Fettsäuren und einem günstigen Verhältnis von Omega-3 zu Omega-6 Fettsären (z.B. Rapsöl). Palmöl und Kokosfette sind möglichst zu vermeiden.

Grundsätzlich sollen Obst- und Gemüsesorten – bevorzugt saisonal und aus der eigenen Region – und Fleisch aus Deutschland und der EU verwendet werden, da diese Produkte i.d.R. weniger Pflanzschutzmittel-Rückstände/Schadstoffe enthalten. Das betrifft auch Lebensmittel aus ökologischer bzw. konventioneller Landwirtschaft und Tierhaltung (Eier mindestens Freilandhaltung).

Die/der Auftragnehmende verzichtet bei der Herstellung von Speisen, so weit wie möglich, auf Fertigprodukte bzw. Teilfertigwaren. Hierbei sollen insbesondere Lebensmittel der Conveniencestufe III bis V1 nur in Ausnahmefällen zum Einsatz kommen).

  1. Konferenzservice

Die/der Auftragnehmende bietet auf jeweilige Bestellung seitens der tagungsveranstaltenden Organisationseinheiten der Auftraggeberin (mindestens 1 Kalenderwoche im Voraus) einen Konferenzservice für die Versorgung der Tagungen und sonstigen Veranstaltungen an. Kostenfreie Stornierungen/Reduzierungen/ Erweiterungen von Bestellungen seitens der Auftraggeberin sind bis 12 Uhr am Vor- Vor-Werktag vor Liefertermin möglich. Der Konferenzservice umfasst standardmäßig Kaffee, Tee in Thermoskannen (1 Liter) und Wasser in Mehrwegflaschen. Diese sowie das notwendige Geschirr, Milch und Zucker/Ersatzstoffe sind grundsätzlich von der/dem Auftragnehmenden in die jeweiligen Tagungsräume zu liefern und nach Veranstaltungsende abzuholen. Das Eindecken sowie Abräumen des Geschirrs liegen nicht im Aufgabenbereich der/des Auftragnehmenden. Die/der Auftragnehmende ist bereit Sonderwünschen, im Hinblick auf Veranstaltungen und Sitzungen des Auftraggebers, nach rechtzeitiger Voranmeldung grundsätzlich Rechnung zu tragen. So sind z.B. für spezifische Veranstaltungen auf gesonderte Bestellung weitere alkoholfreie Kaltgetränke (z.B. Cola, Limonaden, Säfte) und/oder belegte Brötchen und/oder Kuchen/Kekse/Waffeln und/oder Obst zu liefern. Die Abrechnung der Leistungen im Konferenzservice erfolgt seitens der/des Auftragnehmenden als Einzelrechnung unmittelbar gegenüber der bestellenden Person bzw. Organisationseinheit der Auftraggeberin. Sammelrechnungen für mehrere Veranstaltungen verschiedener Organisationseinheiten in einem bestimmten Zeitraum sind aus haushaltsrechtlichen Gründen nicht möglich. Es gilt die gesetzliche Zahlungsfrist des § 286 Abs. 3 BGB.

Service-Transportwagen, Geschirr und Thermoskannen werden von der Auftraggeberin als Erstausstattung zur Verfügung gestellt.

1 gemäß Klassifikation des Bundeszentrums für Ernährung (BZfE) Seite 10 von 21

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  1. Zwischenverpflegung / Kioskware

In den Zeiten 9:00 Uhr bis 10:30 Uhr stellt die/der Auftragnehmende sicher, dass die Tagungsgäste und Beschäftigten sich in den Kantinenräumen mit Filterkaffee und Kaffeespezialitäten, Tee, sonstigen alkoholfreien kalten und warmen Getränken versorgen können. Ebenso sollen Nahrungs- und Genussmittel (z.B. Snacks wie Schoko-/Müsliriegel, Kekse o.ä.) angeboten werden, für die seitens der Tagungsgäste und der Mitarbeitenden während des Dienstes Bedarf besteht (Zwischenverpflegung). Insbesondere ist zwischen 9:00 Uhr und 10:30 Uhr eine Auswahl an belegten Brötchen (keine Aufbackware) vorzuhalten. Sofern eine entsprechende Nachfrage besteht, kann der Kioskbetrieb/die Zwischenverpflegung auch in den Nachmittagsstunden angeboten werden. Die Preise sind in dem Preisblatt - Anlage 2 anzugeben und mit dem Angebot einzureichen.

Ein Teil des Angebotes, insbesondere die Kioskware und Getränke, kann mittels Automaten bereitgestellt werden. Die/der Auftragnehmende darf die Automaten nach Absprache mit der Auftraggeberin eigenverantwortlich aufstellen oder einen qualifizierten Nachunternehmer entsprechend beauftragen. Die Betreuung der Getränke- und/oder Snackautomaten einschließlich der Wartung und Störungsbeseitigung obliegt der Vertragspartei, die die Automaten aufgestellt hat. Die lebensmittelrechtlichen, insbesondere hygienischen und kennzeichnungsrechtlichen Vorschriften sind einzuhalten. Die Einnahmen aus dem Automatenverkauf fließen der/dem jeweiligen Aufsteller/in zu. Der Auftraggeberin stellt grundsätzlich die für die Automatenaufstellung bestimmten Plätze zur Verfügung und sorgt für die Unterhaltung der Zuleitungen für Strom und Wasser. Die Automatenaufstellung steht in jedem Fall unter Vorbehalt gesetzlicher Vorschriften (z.B. Brandschutz, Arbeitsschutz usw.).

  1. Kalkulationsgrundlage / Gültigkeit des Angebotes

Die Preise aller in der Kantine geführten Lebens-, Genuss und Verbrauchsmittel müssen sich in den Grenzen halten, die dem Charakter einer Kantine als betriebliche Sozialeinrichtung entsprechen. Sämtliche der/dem Auftragnehmenden im Geschäftsbetrieb entstehenden Kosten sind in die jeweiligen Preise einzukalkulieren. Bei der Preisgestaltung hat die/der Auftragnehmende die von der Auftraggeberin eingeräumten Vergünstigungen zu berücksichtigen. Auf eine Gewinnabgabe o.ä. wird grundsätzlich verzichtet. Sowohl das Absehen von einer Gewinnabgabe als auch die Nichterhebung von Betriebskosten haben der Verbilligung der Speisen und Getränke für die Landesbeschäftigten zu dienen.

Für die Angebotserstellung ist das beiliegende Preisblatt (Anlage 2) auszufüllen. Dieses umfasst die Preisangaben (Einzelpreise und Gesamtpreise) für die einzelnen Mahlzeiten - das Frühstück, das Mittagessen und das Abendessen im Rahmen des Tagungsbetriebes – sowie für die Zwischenverpflegung, den Konferenzservice und die

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Verpflegung der Mitarbeitenden der QUA-LiS NRW.

Die Einhaltung der im Angebot genannten Preise (Preisbindungsfrist) wird für den Zeitraum von der Aufnahme der regulären Bewirtschaftung (1.02.2027) bis zum 31.03.2028 garantiert. Nach Ablauf der Preisbindungsfrist kann die/der Auftragnehmende eine Preisanpassung aufgrund gestiegener Warenkosten schriftlich beantragen, wenn zum Ende der Preisbindungsfrist der Verbraucherpreisindex in der Kategorie CC 01 (Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke) seit mindestens drei Monaten den Basiswert zum Zeitpunkt des Abschlusses der Preisbindungsvereinbarung um mehr als 5 %-Punkte übersteigt oder sich nachweislich andere Kostenfaktoren seitdem um mehr als 5 % erhöht haben (z.B. Reinigungs- oder Personalkosten). Maßgeblich sind hier die Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes (www.destatis.de), Preissteigerungen sind von der/dem Auftragnehmenden zu belegen. Die Preisanpassungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Auftraggeberin.

Für die Bewirtschaftung der Kantine zum Zwecke der Verpflegung der Tagungsgäste erhält die/der Auftragnehmer/in eine gemäß o.g. Preisblatt festgelegte pauschale Vergütung pro Tagungsteilnehmenden und Mahlzeit für diese Bewirtungsleistungen (Essenspreise für die einzelnen Mahlzeiten). Die Verpflegungsleistungen für Tagungsgäste sind ebenso wie die Leistungen im Konferenzservice unmittelbar zwischen der/dem Auftragnehmenden und der beauftragenden Stelle (Organisationseinheit der Auftraggeberin) per Einzelrechnung pro Veranstaltung abzurechnen. Die erbrachten Leistungen im Rahmen der Zwischenverpflegung sowie die Verpflegungsleistungen für die Mitarbeitenden der QUA-LiS NRW werden unmittelbar mit den jeweiligen Kundinnen und Kunden abgerechnet. Die/der Auftragnehmende ist verpflichtet ein den geltenden gesetzlichen Regelungen entsprechendes Kassensystem (mit TSE-Chip) mit angeschlossenem Lesegerät für elektronisches Bezahlen auf eigene Kosten zur Verfügung zu stellen. Ebenso obliegt der/dem Auftragnehmenden die Verantwortung für die Wartung und Instandhaltung dieses Kassensystems. Bargeldloses Zahlen ist zu ermöglichen.

Der Kantinenbetrieb unterliegt der gesetzlichen Steuerpflicht. Die/der Auftragnehmende hat die Steuern zu tragen.

Das anliegende Preisblatt (Anlage 2) stellt ein verbindliches Mindestangebot dar.

Die Angebotsliste (Speisen, Getränke und Kioskartikel) mit den aktuellen Verkaufspreisen ist von der/dem Auftragnehmenden als deutlich lesbarer Aushang vor dem Verkaufstresen anzubringen. Dem Tagungsmanagement der QUA-LiS NRW ist spätestens am Donnerstag der Vorwoche bis 13 Uhr der Speiseplan für die folgende Woche elektronisch zuzuleiten.

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  1. Raumverzeichnis

Der/dem Auftragnehmenden stehen folgende Räume unentgeltlich zur Verfügung (siehe anliegende Lagepläne):

UnterkunftsgebäudeBezeichnung/NutzungGröße qm
ErdgeschossEssenausgabe, Speisesaal, Verkaufsraum, Eingangca. 187
Büro11
Lagerraum5,36
Personalraum (aktuell Lagernutzung)8,6
Kantinenküche und Vorbereitungsbereich61,7
Spülraum18
2 Kühlräume11
Tiefkühlcontainerca. 4
Warenlager/Vorratsraum24
Aufzug
Flur36
Außenbereich / Innenhof
Kellergeschoss2 Lagerräumeca. 26
Lagerflur23
Getränkelager / Kühlraum10,2
Tiefkühlraum4,5
Sanitärräume/Umkleiden für Personal17,3

Eine nach Absprache mögliche Nutzung der Räumlichkeiten (aus hygienerechtlichen Gründen ohne den Küchen- und Ausgabebereich) durch die QUA-LiS NRW für dienstliche Veranstaltungen bleibt hiervon unberührt.

Sämtliche Räume sind komplett möbliert und mit küchentechnischem Gerät ausgestattet.

  1. Inventargestellung

Die Kosten der Einrichtung der Kantine sowie der zusätzlich zur Bewirtschaftung überlassenen Räume einschließlich der Erstausstattung der Küchenmaschinen, des Koch- und Essgeschirrs, Besteck und dergleichen trägt die Auftraggeberin bzw. das Land NRW. Die Einrichtungen bleiben Eigentum des Landes NRW. Ersatzbeschaffungen sollen möglichst im Einvernehmen zwischen Auftraggeberin und Auftragnehmer/in erfolgen.

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Die Kosten der Unterhaltung, Reparatur und des Ersatzes der Einrichtungsgegenstände sowie die Ersatzkosten für Ausstattungsgegenstände mit einem Einzelanschaffungswert von mehr als 300 € inkl. MwSt. trägt die Auftraggeberin, sofern diese Kosten trotz sorgfältiger Behandlung nicht zu vermeiden waren. Unterhaltungsaufwände, Reparaturen und Ersatzbeschaffungen bis zu 300,- € inkl. MwSt. trägt die/der Auftragnehmende. Die/der Auftragnehmende hat der Auftraggeberin das Eigentum an den von ihr/ihm beschafften Ersatzstücken zu übertragen.

Die/der Auftragnehmende hat die ihr/ihm überlassenen Räume und Ausstattungsgegenstände pfleglich zu behandeln und in ordnungsmäßigem Zustand zu halten. Außerdem ist sie/er für die Vollzähligkeit der Ausstattungsgegenstände in den ihr/ihm überlassenen Räumen verantwortlich. Diese werden in der bei Vertragsabschluss übergebenen Inventarlisten nachgehalten. Ohne schriftliche Genehmigung der Auftraggeberin darf die/der Auftragnehmende an den ihr/ihm überlassenen Räumen und Ausstattungsgegenständen keine Änderungen vornehmen. Die Auftraggeberin trägt die Unterhaltungskosten der Ausstattung und die Schönheitsreparaturen in den Betriebsräumen, es sei denn, die/der Auftragnehmende hat die aufgetretenen Schäden zu vertreten.

Eine Ausleihe von Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen für Zwecke außerhalb des Kantinenbetriebes ist untersagt.

  1. Reinigung, Hygiene, Arbeitssicherheit und Entsorgung

Die Reinigung des Geschirrs/Besteck/Kochutensilien, der Küche, des Theken- bzw. der Ausgabebereiche und Vorratsräume der Kantine einschließlich der Wände und Fußböden inklusive Bodeneinläufe, der Gerätschaften, Glocken der Küchenabluftanlage inkl. Fettfilter und Essensausgabe hat durch die/den Auftragnehmenden – mit für die Geräte und Räumlichkeiten zugelassenen Reinigungsmitteln – zu erfolgen. Das Gleiche gilt bei der Verwendung von Spülmitteln. Die Reinigung und die vorgeschriebenen Wartungen von Schankanlagen (sofern eine Nutzung erfolgt) und die hier anfallenden Kosten obliegen der/dem Auftragnehmenden.

Die Reinigung des Gastraumes (Speisesaal) der Kantine veranlasst grundsätzlich die Auftraggeberin. Dies umfasst die tägliche Fußbodenreinigung sowie die zweimal jährliche Fensterreinigung. Sie trägt auch die Kosten dieser Reinigungen. Davon unabhängig obliegt die Reinigung der Tische und Stühle im Speisesaal sowie im Bereich der Außengastronomie während bzw. nach den Mahlzeiten der/dem Auftragnehmenden.

Abluftleitungen, Ventilatoren und Entwässerungsleitungen werden von der Auftraggeberin regelmäßig auf ihren Verschmutzungsgrad geprüft und bei Bedarf durch eine Fachfirma gereinigt. Die Durchführung erfolgt in Absprache mit der/dem

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Auftragnehmenden durch die Auftraggebende, welche auch die Kosten hierfür trägt.

Die Bewirtschaftung der Räume erfolgt grundsätzlich unter Beachtung der einschlägigen HACCP-Vorschriften. Ferner hat die/der Auftragnehmende sicherzustellen, dass sie/er alle notwendigen Dokumentationen, u.a. im Bereich der Produkthaftung, der Rückverfolgung und der Betriebs-/Personalhygiene in einer den gesetzlichen Vorgaben entsprechender Art und Weise führt. Diese Aufzeichnungen sind gegenüber den Ordnungsbehörden bzw. der Lebensmittelüberwachung griffbereit vorzuhalten. Die Auftraggeberin behält sich ggf. stichprobenartige Kontrollen vor. Die geplanten Hygienemaßnahmen und deren Dokumentation sind mit Angebotsabgabe zu beschreiben. Der/dem Auftragnehmenden obliegt die Einhaltung aller lebensmittelrechtlichen Vorschriften, der Hygiene-Verordnungen (einschließlich vorbeugender Schädlingsbekämpfung und -monitoring), Unfallverhütungsvorschriften sowie der entsprechenden behördlichen Auflagen einschließlich Gesundheitsuntersuchungen des Personals. Schädlingsbefall ist der Auftraggeberin unverzüglich zu melden. Die Kosten der Schädlingsbekämpfung trägt die Auftraggeberin, sofern der Schädlingsbefall nicht fahrlässig durch die/den Auftragnehmenden verursacht wurde.

Die Mülltrennung ist nach der jeweils gültigen Abfallentsorgungssatzung der Stadt Soest vorzunehmen. Der/dem Auftragnehmenden werden ein Restmüllcontainer (1100 l) sowie ein Altpapiercontainer (1100 l) zur Verfügung gestellt. Die Gebühren trägt die Auftraggebende. Zum Schutz der Umwelt ist auf Einsatz von Einweggeschirr zu verzichten. Die allgemeine Vermeidung von Abfällen wird hoch priorisiert. Die fachgerechte und gesetzeskonforme Entsorgung von Speiseresten sowie Speisefetten und -ölen obliegt der/dem Auftragnehmenden auf eigene Rechnung.

  1. Umsatzzahlen

Der letzte langjährige Kantinenbetreiber stellte seine Tätigkeit im Sommer 2023 altersbedingt ein. Die Betriebsjahre 2020 bis 2023 waren geprägt durch Einschränkungen in Folge der Corona-Pandemie. In den Jahren 2020 bis 2022 reduzierten sich coronabedingt die Anzahl der Übernachtungen und der abgerechneten Mahlzeiten um mehr als 50 %. Seit Januar 2023 erfolgte eine Steigerung der Gästezahlen, ebenso wurden seitens der Auftraggeberin zum Januar 2023 inflationsbedingt Preiserhöhungen i.H.v. durchschnittlich 12,6 % genehmigt. Abschlussbilanzen des ehemaligen Pächters für die Jahre 2020-23 liegen nicht vor. Somit können für eine Orientierung lediglich belastbare Umsatz- und Gästezahlen aus dem Jahr 2019 benannt werden.

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Im Wirtschaftsjahr 2019 (vor Corona, vor Preiserhöhungen) betrug der Umsatz rund 400.000,- €, es gab ca. 10.000 Übernachtungen sowie weitere 10.500 Tagesgäste. Es wurden für das Tagungsgeschäft (ohne Mitarbeitendenverpflegung, Konferenzservice usw.) ca. 10.000 Frühstück und Abendessen sowie ca. 30.300 Mittagessen abgerechnet. Die Anzahl der vorgenannten mit dem vormaligen Pächter abgerechneten Gerichte erhöht sich jeweils um die Speisen und Getränke, die die Mitarbeitenden der QUA-LiS NRW oder andere Gäste im laufenden Dienstbetrieb erwarben.

Seit Sommer 2023 gab es mehrere Verträge mit einem Caterer und Kantinenbetreiber, welche jeweils keine Dauerlösung darstellten. Nunmehr wird wieder eine langfristige Lösung für den Kantinenbetrieb der QUA-LiS NRW angestrebt. Aufgrund der Wechsel zwischen Sommer 2023 und 2026 liegen für diese Wirtschaftsjahre keine Umsatzzahlen vor. Zur Orientierung können nachfolgend die Verbrauchsdaten des Tagungsbetriebes für das Jahr 2025 benannt werden, welche nach derzeitiger Schätzung sich in ähnlichem Umfang auch 2026 ergeben werden

Im Wirtschaftsjahr 2025 wurden über den Tagungsbetrieb bestellt: Mittagessen Tagungsgäste: ca. 17.700 Frühstück Tagungsgäste: ca. 7640 Abendessen Tagungsgäste: ca. 6000

Es gab ca. 8200 Übernachtungen.

Es wurden von der Auftraggeberin für die Verpflegung der Tagungsgäste an den damaligen Kantinenbetreiber im Jahr 2025 ca. 276.370, - € gezahlt. Darin nicht erhalten sind die Einnahmen für die Verpflegung der Mitarbeitenden, für das Kioskgeschäft sowie für Getränke aller Art (z.B. Getränke zu den Mahlzeiten) sowie die Zahlungen für die Verpflegung von sogenannten Gastveranstaltungen (z.B. Direktbuchungen/-zahlung von QUA-LiS-externen Institutionen unmittelbar beim Kantinenbetreiber). Die Erfahrungswerte der Vergangenheit zeigen eine Verteilung des Kantinengesamtumsatzes von ca. 60 bis 70 % für die Tagungsverpflegung und ca. 30 bis 40 % für die Mitarbeitendenverpflegung, Konferenzservice und Kioskgeschäft. Es handelt sich dabei um eine Schätzung, für deren Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden kann.

Weiterhin kann festgehalten werden, dass sich gegenüber den erhöhten Preisen ab 2023 (siehe oben) nunmehr weitere Preiserhöhungen von durchschnittlich 10 % bei der Tagungsverpflegung und 36 % bei der Verpflegung der Mitarbeitenden ergeben haben.

Die Auftraggeberin übernimmt keine Gewähr für eine bestimmte Mindestanzahl von Essensteilnehmenden. Auch ein Mindestumsatz kann nicht zugesagt werden. Der Umsatz unterliegt nachfrageabhängigen Schwankungen, die sowohl durch die Bedarfe der jeweiligen Arbeitsbereiche der QUA-LiS NRW als auch durch die Schulferien in NRW gegeben sind.

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  1. Öffnungszeiten

Die Zeiten, in denen die Kantine geöffnet zu halten ist, werden grundsätzlich in Absprache mit der Auftraggeberin festgesetzt.

Zu nachfolgend genannten Zeiten muss die Verpflegung der Tagungsgäste und Mitarbeitenden gewährleistet werden:

Frühstück Tagungsteilnehmende: Dienstag bis Freitag 7:30 - 9.00 Uhr Frühstücksmöglichkeit für Mitarbeitende: Montag bis Freitag 9:00 – 10:00 Uhr

Mittagessen Tagungsteilnehmende: Montag bis Freitag 12:15 – 14:00 Uhr Mittagessen Mitarbeitende: Montag bis Freitag 12:00 – 13:30 Uhr

Abendessen Tagungsteilnehmende: Montag bis Donnerstag 17:30 – 19:30 Uhr

Zwischenverpflegung: Montag bis Freitag 9:00 – 10:30 Uhr zusätzliche Öffnungszeiten nachmittags bei entsprechender Nachfrage möglich

Der Konferenzservice muss in der Regel von Montag bis Freitag von 8:30 – 17:00 Uhr bzw. in Abstimmung nach Bedarf angeboten werden. Für einige spezifische Veranstaltungen muss ein Konferenzservice in Ausnahmefällen auch nach 17 Uhr angeboten werden. Diese Termine werden frühzeitig bekannt gegeben.

Davon abweichende Öffnungs-/Schließungszeiten sind im Einvernehmen mit der Auftraggeberin zu regeln; insbesondere kann in besonderen Ausnahmefällen auch außerhalb der Dienstzeiten und an Wochenenden Service zu leisten sein.

Die Öffnung der Kantine außerhalb der festgelegten Öffnungszeiten (z.B. zur abendlichen Zusammenkunft der Übernachtungsgäste) erfolgt nach eigenem Ermessen der/des Auftragnehmenden. Es ist darauf zu achten, dass der Tagungs- und Kantinenbetrieb nicht gestört wird. Insbesondere ist darauf zu achten, dass nach 22 Uhr keine Störungen der Nachtruhe erfolgen. Spätestens 23 Uhr ist jeglicher Betrieb einzustellen.

Brückentage sind grundsätzlich als Öffnungstage einzustufen. Beabsichtigte Schließungen der Kantine werden im Einvernehmen mit dem Inneren Dienst der QUA- LiS NRW geregelt.

Urlaubsbedingte Schließungen dürfen ausschließlich zu den in Nordrhein-Westfalen geltenden Schulferienzeiten erfolgen.

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  1. Verpflegungsqualität

Es sind nur qualitativ gute, möglichst zertifizierte Lebensmittel zu verwenden. Auf die Güte der Waren ist angemessener Wert zu legen. Die Qualität und Herkunft der Lebensmittel ist mit der Angebotsabgabe (siehe Formular 325) zu erläutern. Zu beachten ist hier insbesondere das Zuschlagskriterium (Güte und Vielfalt des Speisenangebotes; Variationsreichtum).

  1. Personaleinsatz

Die/der Auftragnehmende hat den Kantinenbetrieb persönlich zu führen. Sie/er kann Familienangehörige oder Angestellte zur Hilfeleistung heranziehen. Sofern der Kantinenbetrieb als Einzelunternehmer oder Personengesellschaft geführt wird, kann auch eine/ein verantwortliche/r Betriebsleiter/in benannt werden. Diese/r ist dauerhaft in dem Betrieb einzusetzen. Selbiges gilt in jedem Falle für juristische Personen des Privatrechts. Die/der Auftragnehmende bzw. der/die Betriebsleiter/in muss mindestens über eine abgeschlossene Berufsausbildung als Köchin/Koch oder Küchenmeister/in verfügen. In allen Fällen ist grundsätzlich eine durchgehende Präsenz von fachkompetentem, entscheidungsbefugten Personal sicherzustellen. Es ist mindestens sicherzustellen, dass während der Zubereitung und der Ausgabe der Mittagsverpflegung eine Fachkraft anwesend ist, die mindestens über eine abgeschlossene Berufsausbildung als Köchin/Koch oder Hauswirtschafterin/Hauswirtschafter verfügt. Eine Beauftragung eines Nachunternehmers für die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung ist unzulässig, sofern es die unmittelbare Zubereitung der Mahlzeiten betrifft. Die/der Auftragnehmende hat genügend Personal zu beschäftigen und die entsprechende personelle Besetzung sicherzustellen, um einen ordnungsgemäßen, hygienisch einwandfreien und zeitgerechten Kantinenbetrieb und Konferenzservice zu gewährleisten. Der geplante Personaleinsatz ist bei Abgabe des Angebotes (siehe Formular 325) zu benennen. Sollten bereits Personen für den Betrieb der Kantine vorgesehen und im Personalkonzept benannt sein, müssen diese auch für die Auftragsdurchführung eingesetzt werden.

Bei der Auswahl und Einstellung von Personal wird dafür geworben, dass Personen im Sinne des § 155 Sozialgesetzbuch (SGB IX) eingestellt werden.

  1. Haftung / Versicherungen

Voraussetzung für den Abschluss des Dienstleistungsvertrag ist der Abschluss einer entsprechenden Versicherung durch die/den Auftragnehmenden (siehe § 14 des Dienstleistungsvertrages).

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  1. Angebot / Abgabepreise

Die Preise sind als Nettopreise anzugeben. Veränderungen des Mehrwertsteuersatzes fallen in den Risikobereich der Auftraggeberin bzw. der Kundinnen und Kunden. Nach Aufschlag der Mehrwertsteuer wird kaufmännisch zum nächsten 10er Cent-Bereich (ab- bzw. auf-) gerundet. Berücksichtigt werden müssen sämtliche zuvor gemachten Vorgaben. Die Zahlenangaben dürfen auf einem Zusatzblatt erläutert werden.

  1. Referenzen

Referenzobjekte, die bewirtschaftet werden oder bereits bewirtschaftet wurden und einem vergleichbaren Vertragsvolumen und ggf. einer vergleichbaren Einrichtung entsprechen, sind mit Angebotsabgabe zu benennen. Es muss mindestens eine Referenz vorgelegt werden. Die Referenzobjekte müssen aus den letzten 3 Jahren vor der Veröffentlichung dieses Verfahrens auf dem Vergabemarktplatz stammen. Die Referenzleistungen müssen innerhalb dieses Zeitraums für mindestens sechs Monate erbracht worden sein. Die Referenzen sind mit dem Angebot unter Nennung der Auftraggeber/in (unter Verwendung der Referenzliste, siehe Anlage 6) einzureichen.

Bewerben können sich auch Personen, die über die o.g. Berufsqualifikationen sowie über entsprechende Berufserfahrung als angestellte Küchen-/Kantinenleitung in einer vergleichbaren Einrichtung mit vergleichbaren Vertragsvolumen verfügen. In diesen Fällen sind aussagekräftige Arbeitszeugnisse sowie Referenzen der jeweiligen Einrichtung beizufügen.

  1. Eigeninvestitionen

Es bleibt der/dem künftigen Auftragnehmenden unbenommen, die Umsatz- und Kostensituation durch eigene Investitionen zu verbessern, sowie das Einbringen zusätzlicher eigener Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände (z.B. Dekorationsartikel) nach Absprache mit dem „Inneren Dienst“ der QUA-LiS NRW vorzunehmen.

  1. Sonstiges

In unmittelbarer Nähe zur Kantine (Garagenhof/Anlieferung Kantine) steht der/dem künftigen Auftragnehmenden eine Stellfläche für ein Fahrzeug unentgeltlich zur Verfügung. Das Parken weiterer Fahrzeuge (z.B. von Beschäftigten der Kantine) ist in dem vorgenannten Bereich nicht zulässig. Es stehen fußläufig kostenlose weitere nutzbare Dienststellenparkplätze zur Verfügung.

Die Verpflegung durch die Kantine wird grundsätzlich in den Räumen der Kantine ausgegeben. Etwaige Ausnahme: Verpflegung und Versorgung von dienstlichen Veranstaltungen mit besonderen Bedarfen/Veranstaltungskonzepten im

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Tagungsbereich des Bürogebäudes.

  1. Ansprechpartner Bewerbende

Es ist ein/e feste/r und allgemein zuständige/r Ansprechpartner/in für das laufende Bewerbungsverfahren zu benennen.

  1. Ansprechpartner/in bei der QUA-LiS NRW zum Vergabeverfahren

Sämtliche Rückfragen sind über den Vergabemarktplatz des Landes Nordrhein- Westfalen zu stellen.

  1. Ortsbesichtigung

Vor Abgabe eines Angebotes ist verpflichtend eine Ortsbesichtigung zu vereinbaren. Diese sind zwischen dem 02.09. und 04.09.2026 möglich. Ohne vorherige Terminabsprachen sind Ortbesichtigungen wegen einer möglichen Störung im Betriebsablauf nicht möglich. Angebote ohne vorherige Ortsbesichtigung werden vom Verfahren ausgeschlossen und finden keine Berücksichtigung im weiteren Verfahrensablauf.

Zur Absprache von Besichtigungsterminen steht zur Verfügung:

Herr Sebastian Schütz, SG 1.3 Qualitäts- und UnterstützungsAgentur – Landesinstitut für Schule (QUA-LiS NRW) Paradieser Weg 64, 59494 Soest Tel.: 02921 683-1300 E-Mail: sebastian.schuetz@qua-lis.nrw.de

  1. Konzeptvorstellung / Präsentation

Nach Angebotsabgabe und Ablauf der Angebotsfrist, muss das jeweilige Angebot von der/dem Bietenden vor einem Auswahlgremium präsentiert werden. Bei juristischen Personen des Privatrechts ist das Konzept durch eine/einen Verantwortliche/n, vorzugsweise die/der spätere Betriebsleiter/in, vorzustellen. Die Präsentationen sind in der Zeit vom 30.09. und 01.10.2026 vorgesehen.

Es werden ausschließlich die bis dahin 3 bestplatzierten Bietenden zu der Präsentation eingeladen.

Vorgestellt werden dürfen nur die Inhalte des zuvor eingereichten Angebotes. Angebotsergänzungen oder Änderungen sind unzulässig und werden nicht gewertet.

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Das Auswahlgremium besteht aus dem Sachgebiet für Kantinenangelegenheiten (SG 1.3), dem Sachgebiet für Tagungsangelegenheiten (SG 1.4) und der Zentralen Vergabestelle, der Dienststellenleitung oder einer benannten Vertretung und der Verwaltungsleitung sowie Vertreterin/Vertreter des Personalrats. Ebenfalls können bei der Präsentation Vertreter/innen der Gleichstellung und der Schwerbehindertenvertretung anwesend sein.

Die Eignungs- und Zuschlagskriterien gehen aus dem Formular 325 hervor. Bitte beachten Sie dieses bei der Erstellung Ihres Angebots.

Zu dieser Leistungsbeschreibung gehören folgende Anlagen:

Anlage 1: Bewirtschaftungsvertrag Kantine und Konferenzservice Anlage 2 Preisblatt Kantine Anlage 3 Bildergalerie Anlage 4 Übersicht Räumlichkeiten Kantine Anlage 5 Liegenschaftsplan QUA-LiS NRW Anlage 6 Liste zum Eintragen von Referenzen Anlage 7 Teilnahmebescheinigung Ortsbesichtigung

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