Bewachungsdienstleistungen für drei Abfalldeponien in der Region Hannover

Status
Vergeben
Angebotsfrist
22.06.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
aha Zweckverband Abfallwirtschaft Region HannoverProfil ansehen
Erfüllungsregion
Niedersachsen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
19.05.2026
Bekanntmachungsnummer
340995-2026
Verfahrensnummer
d5991fba-3f39-41c1-b40c-e13279e6ae35
CPV-Codes
79713000 · Bewachungsdienste; 79714000 · Überwachungsdienste

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Kurzbeschreibung

Der aha Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover sucht ein Bewachungsunternehmen zum Schutz der Anlagentechnik auf drei Abfalldeponien außerhalb der Geschäftszeiten. Die Leistungen werden in der Region Hannover erbracht; Angebote müssen bis zum 22. Juni 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Erbringung von Bewachungsdienstleistungen für drei Abfalldeponien des Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover - Vergabe von Bewachungsdienstleistungen

    Ziel der Ausschreibung ist der Schutz der aha-Anlagentechnik auf den Deponiestandorten, der durch ein Bewachungsunternehmen außerhalb der Geschäftszeiten sichergestellt werden muss. Der aha betreibt auf seinen Abfalldeponien kritische Infrastrukturen. Er ist dem Sektor "Siedlungsabfallentsorgung" zuzuordnen (§ 9 BSI-Kritis-V i.V.m. Anhang 8 zur BSI-Kritis-V). KRITIS-Betreiber und Einrichtungen versorgen die Allgemeinheit mit einer kritischen Dienstleistung; hier mit Dienstleistungen zur Entsorgung von Siedlungsabfällen. Zu Bewachen sind die Abfalldeponien des Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover. Die Bewachungsleistungen sind während der regulären Einsatzzeiten außerhalb der Öffnungszeiten der Deponien zu erbringen. Die regulären Einsatzzeiten der Deponie Burgdorf sind: - erforderliches Bewachungspersonal: 1 Einsatzkraft - Werktage (Montag bis Donnerstag): 16:15 bis 7:15 Uhr - Freitag von 16:15 bis Samstag 9:15 Uhr - Samstag 13:45 bis Montag 7:15 Uhr durchgehend - Feiertagsregelung 0:00 bis 24:00 Uhr Die regulären Einsatzzeiten der Deponie Kohlenfeld sind: - erforderliches Bewachungspersonal: 1 Einsatzkraft - Werktage (Montag bis Donnerstag): 16:15 bis 7:15 Uhr - Freitag von 16:15 bis Samstag 9:15 Uhr - Samstag 13:45 bis Montag 7:15 Uhr durchgehend - Feiertagsregelung 0:00 bis 24:00 Uhr Die regulären Einsatzzeiten der Deponie Hannover-Lahe sind: - erforderliches Bewachungspersonal: 2 Einsatzkräfte - Werktage (Montag bis Donnerstag): 16:15 bis 7:15 Uhr - Freitag von 16:15 bis Samstag 9:15 Uhr - Samstag 13:45 bis Montag 7:15 Uhr durchgehend - Feiertagsregelung 0:00 bis 24:00 Uhr Bewachungsziel ist Folgendes: - Zutritt zum Gelände nur durch Berechtigte, - Gewährleistung der Unversehrtheit und des Verschlusses der Gebäude, der Umfriedung und der Fahrzeuge, - Abwendung von Gefahren vom Objekt, - Schaden am und auf dem Gelände frühzeitig erkennen, melden und eventuell Schadensausmaß minimieren, - Verhinderung von Diebstahl- und Vandalismusschaden auf dem Gelände und an den Gebäuden. Bei besonderen Anlässen sind auch außerhalb der regulären Einsatzzeiten Bewachungsleistungen auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers zu erbringen (z.B. während der Personalversammlung). Die zum Einsatz kommenden Einsatzkräfte müssen mindestens eine Unterrichtung gem. § 34a GewO erhalten haben und müssen zwingend im Bewacherregister eingetragen sein. Die weiteren Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

    Frist: 22.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es ist eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 GWB und zu etwaigen Selbstreinigungsmaßnahmen abzugeben; ferner eine Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576. Verstöße gegen § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Es ist darüber hinaus eine Eigenerklärung zur Zahlung des Mindestlohns nach § 4 Abs. 1 NTVergG vorzulegen. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), § 232, 232a Absatz 1 bis 5, §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist. wenn Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. bei Einstellung der beruflichen Tätigkeit. wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. wenn das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Der Auftraggeber kann unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern bzw. vervollständigen oder korrigieren lassen oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote betreiben. Eine solche Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur ist gemäß § 56 Abs. 3 S. 1 VgV unzulässig, soweit es sich um leistungsbezogene Unterlagen handelt, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand von Zuschlagskriterien betreffen. Es besteht kein Anspruch des Bieters auf Nachforderung fehlender Unterlagen.

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Anforderungen

Es ist eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 GWB und zu etwaigen Selbstreinigungsmaßnahmen abzugeben; ferner eine Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576. Verstöße gegen § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Es ist darüber hinaus eine Eigenerklärung zur Zahlung des Mindestlohns nach § 4 Abs. 1 NTVergG vorzulegen. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), § 232, 232a Absatz 1 bis 5, §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist. wenn Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. bei Einstellung der beruflichen Tätigkeit. wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. wenn das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Der Auftraggeber kann unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern bzw. vervollständigen oder korrigieren lassen oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote betreiben. Eine solche Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur ist gemäß § 56 Abs. 3 S. 1 VgV unzulässig, soweit es sich um leistungsbezogene Unterlagen handelt, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand von Zuschlagskriterien betreffen. Es besteht kein Anspruch des Bieters auf Nachforderung fehlender Unterlagen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 27.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 590673-2026
Vergleichbare Verfahren198vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag102 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 3 Vergaben

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Wer gewinnt solche Vergaben?

Die 300 inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand
Trend
BSBrother Security GmbHHannover3008.07.20260,01 €steigend
RIREMONDIS Industrie Service GmbH & Co. KGLünen2008.09.2026 - steigend
SUSecurity- u. Facilitymanagement Dittmar GmbHWölpinghausen2026.03.2026 - steigend
IWIndustrieschutz Walter GmbHNastätten2011.06.20257 Mio. €fallend
MUMull und Partner Ingenieurgesellschaft mbHHannover2024.09.2024 - fallend
BPBG prevent GmbHHannover1014.09.2026221 Tsd. €steigend
PSProWatch Security & Services GmbHBerlin1008.09.20261 €steigend
PDPiepenbrock Dienstleistungen GmbH & Co. KGDüsseldorf1007.09.2026 - steigend
MSMAAT Security GmbHEmmerich am Rhein1031.08.2026676 Tsd. €steigend
KSKilb Städtereinigung GmbHKelkheim (Taunus)1028.08.2026 - steigend

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Niedersachsen (66) · Nordrhein-Westfalen (23) · Bayern (19) · Hessen (14) · Baden-Württemberg (14) · Sachsen-Anhalt (11)
ZAZweckverband Abfallwirtschaft Region HannoverHannover1711.08.2026
RHRegion HannoverHannover726.08.2026
RHRegion Hannover30952 Ronnenberg626.08.2026
LHLandkreis HildesheimHildesheim410.07.2026
DADie Autobahn GmbH des Bundes - NL WestMontabaur406.07.2026
BLBundeswehr-Dienstleistungszentrum LeerLeer412.06.2026
SHStadtreinigung Hamburg AöRHamburg409.06.2026
LGLandkreis GifhornGifhorn303.08.2026

Laufende Rahmenverträge

Niedersachsen
  • Bewachung und Absicherung der Evenburg-Kaserne LeerSicherheit NordBundeswehr-Dienstleistungszentrum LeerLeer, Deutschland
    5,5 Mio. €
    30.11.2023noch 14 Monate30.11.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Bewachung und Absicherung der Wilhelmstein-Kaserne in LuttmersenAuftragnehmer nicht veröffentlichtBundeswehr-Dienstleistungszentrum WunstorfWunstorf, Deutschland
    04.10.2023noch 14 Monate30.11.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Bewachung und Absicherung der Fallschirmjäger-Kaserne in SeedorfSEC4 Global Projects GmbHBundeswehr-Dienstleistungszentrum RotenburgRotenburg/Wümme, Deutschland
    07.06.2024noch 24 Monate01.10.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Bewachung und Absicherung der Kurt-Schumacher-Kaserne in HannoverSecurity- u. Facilitymanagement Dittmar GmbHBundeswehr-Dienstleistungszentrum HannoverHannover, Deutschland
    19.03.2024noch 25 Monate01.11.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Bewachung der Marinefunksendestelle Saterland-RamslohSicherheit NordBundeswehr-Dienstleistungszentrum LeerLeer, Deutschland
    -1 €
    28.06.2024noch 30 Monate01.04.2029
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Bewachung des Munitionslagers Lorup mit Wachpersonal, Fahrzeugen und WachbegleithundenKlüh Security GmbHBundeswehr-Dienstleistungszentrum LeerLeer, Deutschland
    -1 €
    01.07.2024noch 31 Monate28.04.2029
    Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

aha Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover

Aktiv seit 2026 · 1 Verfahren
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Verfahren pro Jahr1Ø seit 2026
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 1 seit 2026Spitze KW 21 · 2026 · 1

Leistungsbereiche

Top 5 nach Verfahren

Erfüllungsorte

nach Verfahren

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
SSsafetec sicherheit-facility-tecnic GmbH126.08.2026475 Tsd. €

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende

Keine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.

Letzte Verfahren

neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht
19.05.2026Bewachungsdienstleistungen für drei Abfalldeponien in der Region HannoverVergebenSSsafetec sicherheit-facility-tecnic GmbH475 Tsd. €

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