Bewachungsdienstleistungen für drei Abfalldeponien in der Region Hannover
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 22.06.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- aha Zweckverband Abfallwirtschaft Region HannoverProfil ansehen
- Erfüllungsregion
- Niedersachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 19.05.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 340995-2026
- Verfahrensnummer
- d5991fba-3f39-41c1-b40c-e13279e6ae35
- CPV-Codes
- 79713000 · Bewachungsdienste; 79714000 · Überwachungsdienste
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Kurzbeschreibung
Der aha Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover sucht ein Bewachungsunternehmen zum Schutz der Anlagentechnik auf drei Abfalldeponien außerhalb der Geschäftszeiten. Die Leistungen werden in der Region Hannover erbracht; Angebote müssen bis zum 22. Juni 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Erbringung von Bewachungsdienstleistungen für drei Abfalldeponien des Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover - Vergabe von Bewachungsdienstleistungen
Ziel der Ausschreibung ist der Schutz der aha-Anlagentechnik auf den Deponiestandorten, der durch ein Bewachungsunternehmen außerhalb der Geschäftszeiten sichergestellt werden muss. Der aha betreibt auf seinen Abfalldeponien kritische Infrastrukturen. Er ist dem Sektor "Siedlungsabfallentsorgung" zuzuordnen (§ 9 BSI-Kritis-V i.V.m. Anhang 8 zur BSI-Kritis-V). KRITIS-Betreiber und Einrichtungen versorgen die Allgemeinheit mit einer kritischen Dienstleistung; hier mit Dienstleistungen zur Entsorgung von Siedlungsabfällen. Zu Bewachen sind die Abfalldeponien des Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover. Die Bewachungsleistungen sind während der regulären Einsatzzeiten außerhalb der Öffnungszeiten der Deponien zu erbringen. Die regulären Einsatzzeiten der Deponie Burgdorf sind: - erforderliches Bewachungspersonal: 1 Einsatzkraft - Werktage (Montag bis Donnerstag): 16:15 bis 7:15 Uhr - Freitag von 16:15 bis Samstag 9:15 Uhr - Samstag 13:45 bis Montag 7:15 Uhr durchgehend - Feiertagsregelung 0:00 bis 24:00 Uhr Die regulären Einsatzzeiten der Deponie Kohlenfeld sind: - erforderliches Bewachungspersonal: 1 Einsatzkraft - Werktage (Montag bis Donnerstag): 16:15 bis 7:15 Uhr - Freitag von 16:15 bis Samstag 9:15 Uhr - Samstag 13:45 bis Montag 7:15 Uhr durchgehend - Feiertagsregelung 0:00 bis 24:00 Uhr Die regulären Einsatzzeiten der Deponie Hannover-Lahe sind: - erforderliches Bewachungspersonal: 2 Einsatzkräfte - Werktage (Montag bis Donnerstag): 16:15 bis 7:15 Uhr - Freitag von 16:15 bis Samstag 9:15 Uhr - Samstag 13:45 bis Montag 7:15 Uhr durchgehend - Feiertagsregelung 0:00 bis 24:00 Uhr Bewachungsziel ist Folgendes: - Zutritt zum Gelände nur durch Berechtigte, - Gewährleistung der Unversehrtheit und des Verschlusses der Gebäude, der Umfriedung und der Fahrzeuge, - Abwendung von Gefahren vom Objekt, - Schaden am und auf dem Gelände frühzeitig erkennen, melden und eventuell Schadensausmaß minimieren, - Verhinderung von Diebstahl- und Vandalismusschaden auf dem Gelände und an den Gebäuden. Bei besonderen Anlässen sind auch außerhalb der regulären Einsatzzeiten Bewachungsleistungen auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers zu erbringen (z.B. während der Personalversammlung). Die zum Einsatz kommenden Einsatzkräfte müssen mindestens eine Unterrichtung gem. § 34a GewO erhalten haben und müssen zwingend im Bewacherregister eingetragen sein. Die weiteren Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Frist: 22.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es ist eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 GWB und zu etwaigen Selbstreinigungsmaßnahmen abzugeben; ferner eine Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576. Verstöße gegen § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Es ist darüber hinaus eine Eigenerklärung zur Zahlung des Mindestlohns nach § 4 Abs. 1 NTVergG vorzulegen. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), § 232, 232a Absatz 1 bis 5, §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist. wenn Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. bei Einstellung der beruflichen Tätigkeit. wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. wenn das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Der Auftraggeber kann unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern bzw. vervollständigen oder korrigieren lassen oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote betreiben. Eine solche Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur ist gemäß § 56 Abs. 3 S. 1 VgV unzulässig, soweit es sich um leistungsbezogene Unterlagen handelt, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand von Zuschlagskriterien betreffen. Es besteht kein Anspruch des Bieters auf Nachforderung fehlender Unterlagen.
Vergabeunterlagen
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Anforderungen
Es ist eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 GWB und zu etwaigen Selbstreinigungsmaßnahmen abzugeben; ferner eine Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576. Verstöße gegen § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Es ist darüber hinaus eine Eigenerklärung zur Zahlung des Mindestlohns nach § 4 Abs. 1 NTVergG vorzulegen. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), § 232, 232a Absatz 1 bis 5, §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist. wenn Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. bei Einstellung der beruflichen Tätigkeit. wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. wenn das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Der Auftraggeber kann unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern bzw. vervollständigen oder korrigieren lassen oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote betreiben. Eine solche Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur ist gemäß § 56 Abs. 3 S. 1 VgV unzulässig, soweit es sich um leistungsbezogene Unterlagen handelt, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand von Zuschlagskriterien betreffen. Es besteht kein Anspruch des Bieters auf Nachforderung fehlender Unterlagen.
Änderungen und Bieterfragen
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47 % ähnlichAbschleppdienstleistungen im Abschleppbezirk 2 der Landeshauptstadt Hannover
Offen · Frist 22.09.2026
Die Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Öffentliche Ordnung, beschafft Abschleppdienstleistungen für den Abschleppbezirk 2. Der Leistungszeitraum reicht vom 1. Oktober 2026 bis zum 30. September 2027. Die Ausschreibung betrifft die Region Hannover beziehungsweise das NUTS-Gebiet DE9; Angebote können bis zum 22. September 2026 um 9:30 Uhr (Ortszeit, entsprechend 7:30 Uhr UTC) eingereicht werden.
47 % ähnlichSicherheits- und Bewachungsdienstleistungen für ein Objekt in Dresden
Dresden · Offen · Frist 28.09.2026
Die Landeshauptstadt Dresden beauftragt Sicherheitsdienstleistungen für das Objekt Teplitzer Straße 10 in 01219 Dresden sowie zusätzliche Bewachungsleistungen auf Abruf. Für einen Zeitraum von zwei Jahren sind insgesamt 16.800 Bewachungsstunden an Werktagen, Sonntagen und Feiertagen zu unterschiedlichen Tages- und Nachtzeiten vorgesehen. Angebote müssen bis zum 28. September 2026 um 13:00 Uhr eingereicht werden.
46 % ähnlichDienstleistung zur Abfallsammlung in Braunschweig-Rüningen 2026 bis 2030
Hannover · Offen · Frist 07.10.2026
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nordwest mit Sitz in Hannover, beschafft eine Dienstleistung zur Abfallsammlung in Braunschweig-Rüningen. Der vorgesehene Leistungszeitraum reicht von 2026 bis 2030; die Angebotsfrist endet am 7. Oktober 2026 um 9:00 Uhr. Entscheidend für den Zuschlag ist ausschließlich der Preis.
46 % ähnlichLieferung, Errichtung, Inbetriebnahme und Betrieb einer gasdichten Folieneinhausung
Offen · Frist 29.09.2026
Die Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Museen für Kulturgeschichte, beschafft eine gasdichte Folieneinhausung einschließlich Lieferung, Errichtung, Inbetriebnahme und Betrieb. Der Leistungsort liegt in der Region Hannover; die Frist endet am 29. September 2026 um 07:00 Uhr (UTC).
45 % ähnlichWachschutzleistungen für eine Fraunhofer-Einrichtung
Berlin · Offen · Frist 21.09.2026
Die Fraunhofer-Gesellschaft, vertreten durch den Einkauf B12 in Berlin, beschafft Wachschutzleistungen für eine ihrer Einrichtungen. Der Leistungsort liegt in der Region Sachsen; ein Auftragswert oder Leistungszeitraum ist nicht angegeben. Angebote können bis zum 21. September 2026 um 10:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.
45 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Veröffentlichter Zuschlag
Auftragnehmer: safetec sicherheit-facility-tecnic GmbH
Zuschlagswert: 474.697,76 EUR · Vertragsschluss: 26.08.2026
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
198 vergleichbare Verfahren, davon 86 mit erfasstem Zuschlag · 102 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 274.125,02 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 100 % aus 3 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
Brother Security GmbH · Hannover
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
REMONDIS Industrie Service GmbH & Co. KG · Lünen
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Security- u. Facilitymanagement Dittmar GmbH · Wölpinghausen
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Industrieschutz Walter GmbH · Nastätten
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Mull und Partner Ingenieurgesellschaft mbH · Hannover
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
BG prevent GmbH · Hannover
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
ProWatch Security & Services GmbH · Berlin
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Piepenbrock Dienstleistungen GmbH & Co. KG · Düsseldorf
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
MAAT Security GmbH · Emmerich am Rhein
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Kilb Städtereinigung GmbH · Kelkheim (Taunus)
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende in Niedersachsen, nach Vertragsende sortiert.
- Interim gewerbliche Bewachung der Fallschirmjäger-Kaserne in Seedorf
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Rotenburg · Rotenburg/Wümme
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.03.2027
Auftragnehmer: I-SEC Security Services GmbH
Vertragsschluss: 27.01.2026
Zuschlagswert: -1 EUR
- Gewerbliche Bewachung einer Dienstliegenschaft in Schortens
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Leer · Leer
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.06.2027
Auftragnehmer: I-SEC Security Services GmbH
Vertragsschluss: 30.06.2023
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Bewachung und Absicherung der Evenburg-Kaserne Leer
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Leer · Leer
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.11.2027
Auftragnehmer: Sicherheit Nord
Vertragsschluss: 30.11.2023
Zuschlagswert: 5.500.000 EUR
- Bewachung und Absicherung der Wilhelmstein-Kaserne in Luttmersen
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Wunstorf · Wunstorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.11.2027
Auftragnehmer: Nicht veröffentlicht
Vertragsschluss: 04.10.2023
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Bewachung und Absicherung der Fallschirmjäger-Kaserne in Seedorf
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Rotenburg · Rotenburg/Wümme
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 01.10.2028
Auftragnehmer: SEC4 Global Projects GmbH
Vertragsschluss: 07.06.2024
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Bewachung und Absicherung der Kurt-Schumacher-Kaserne in Hannover
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Hannover · Hannover
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 01.11.2028
Auftragnehmer: Security- u. Facilitymanagement Dittmar GmbH
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Bewachung der Marinefunksendestelle Saterland-Ramsloh
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Leer · Leer
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 01.04.2029
Auftragnehmer: Sicherheit Nord
Vertragsschluss: 28.06.2024
Zuschlagswert: -1 EUR
- Bewachung des Munitionslagers Lorup mit Wachpersonal, Fahrzeugen und Wachbegleithunden
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Leer · Leer
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 28.04.2029
Auftragnehmer: Klüh Security GmbH
Vertragsschluss: 01.07.2024
Zuschlagswert: -1 EUR
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
aha Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover
30625 · Hannover
vergabe@kanzlei-dagefoerde.de+49 511590975601 erfasste Verfahren, davon 1 vergeben. 0 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenTED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49 228996100
Vergabekammer Niedersachsen
vergabekammer@mw.niedersachsen.de+49 4131-15-3308
DAGEFÖRDE Öffentliches Wirtschaftsrecht Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Podbielskistraße 344, 30655 Hannover
vergabe@kanzlei-dagefoerde.de+49 51159097560
Kontakt laut Bekanntmachung
hillmer@hannover.ihk.de+49 5113107-272
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 14:55 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 19.05.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 01.09.2026, 11:57 (Europe/Berlin)
VergabeHero führt Bekanntmachungen, verfügbare Unterlagen und historische Zuschläge zusammen. KI-Zusammenfassungen und Vergleiche sind abgeleitete Informationen. Maßgeblich sind die aktuelle Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen des Auftraggebers.
Was bietet VergabeHero für öffentliche Aufträge?
VergabeHero verbindet KI-gestützte Ausschreibungssuche, Vergabeunterlagen, Wettbewerbsanalyse und Rahmenverträge mit Eignungsprüfung und gemeinsamer Angebotsorganisation. Unternehmen recherchieren öffentliche Aufträge aus Deutschland und Europa, bewerten Chancen anhand von Leistungsanforderungen und Vergabehistorie und bearbeiten ihre Bewerbung im Team.
- Ausschreibungssuche und KI-Matching
- Öffentliche Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge nach Suchbegriffen, CPV-Codes, Regionen und Fristen recherchieren. KI-Matching gleicht Ausschreibungen mit der Leistungsbeschreibung im Suchprofil ab und begründet die Zuordnung. Passende Neuzugänge laufen im gemeinsamen Posteingang zusammen.
- Vergabeunterlagen und Dokumentextraktion
- Verfügbare Vergabeunterlagen aus angebundenen Quellen abrufen und beim Verfahren bündeln. Das Dokumentinventar zeigt tatsächlich hinterlegte Dateien, Abrufstatus und Originalverweise. Fertig extrahierte Dokumenttexte sind über eigene Unterlagenseiten lesbar.
- Leistungsumfang, Lose und Anforderungen
- KI-Zusammenfassungen, Leistungsbeschreibungen, Lose, Eignungsanforderungen und Zuschlagskriterien erleichtern die erste Prüfung. Verfügbare Fristen, Auftragswerte, Verfahrensarten und Kontaktangaben stehen in der Ausschreibungsakte zusammen.
- Wettbewerbsanalyse mit Zuschlagshistorie
- Historische Auftragnehmer vergleichbarer Vergaben anhand gemeinsamer CPV-Codes und der Region untersuchen. Zuschlagshäufigkeiten, Belegverfahren und veröffentlichte Auftragswerte machen die Wettbewerbssituation nachvollziehbar. Frühere Gewinner sind keine bestätigten Bieter des aktuellen Verfahrens.
- Rahmenverträge und Vertragslaufzeiten
- Vergebene Rahmenvereinbarungen mit Auftragnehmern, verfügbaren Zuschlagswerten und voraussichtlichen Vertragsenden recherchieren. Verwandte Rahmenverträge helfen, das Marktumfeld und mögliche künftige Beschaffungsbedarfe einzuordnen. Ein Vertragsende bestätigt keine Neuausschreibung.
- Auftraggeber und Marktüberblick
- Öffentliche Auftraggeber mit ihren veröffentlichten Kontaktdaten, laufenden Verfahren und erfassten früheren Vergaben kennenlernen. Ähnliche offene Ausschreibungen und verknüpfte Zuschläge unterstützen die Recherche nach weiteren Geschäftschancen.
- Eignungsprüfung mit eigenen Checklisten
- Eigene Prüfkriterien in wiederverwendbaren Checklisten organisieren und Ausschreibungen mit KI-Unterstützung prüfen. Ergebnisse, Begründungen und offene Punkte helfen dem Team, die Entscheidung über eine Bewerbung vorzubereiten.
- Angebotsorganisation und Projektmanagement
- Aus einer Ausschreibung ein gemeinsames Projekt erstellen. Aufgaben, Abgabeunterlagen, Zuständigkeiten, Fristen, Kommentare und Bearbeitungsstände bündeln und die Bewerbung von der Prüfung bis zum eingereichten Angebot und Ergebnis verfolgen.
Die Angaben zur konkreten Ausschreibung stehen in den Abschnitten darüber. Umfang und Verfügbarkeit der Unterlagen und Marktdaten hängen vom erfassten Verfahren ab. Persönliche Suchprofile und Teamfunktionen erfordern ein Konto; KI-Matching und KI-Checklistenprüfungen eine entsprechende Freischaltung. Die aktuellen Leistungen und Tarife stehen auf der Preisseite.
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