[Seite 1]
Landside Treatment and Disposal
Baggergutentsorgung
Neuer Wandrahm 4 20457 Hamburg
BETRIEBSORDNUNG
für die Betriebsstätten
Deponie Francop, LD42
Deponie Feldhofe, LD43
[Seite 2]
Inhaltsverzeichnis:
1 Allgemeines ....................................................................................................... 3 1.1 Geltungsbereich ........................................................................................... 3 1.2 Beschreibung der Betriebsstätten ................................................................ 3 1.3 SiGe- Pläne und SiGeKo ............................................................................. 3 1.4 Überwachung der Baustellensicherheit durch Auftragnehmer ..................... 3 1.5 Videoüberwachung ...................................................................................... 3 2 Arbeitsbereiche ................................................................................................. 4 2.1 Ver- und Abladearbeiten .............................................................................. 4 2.2 Wasch- und Wartungsplätze / Tanken ......................................................... 4 2.3 Explosionsgefährdete Bereiche.................................................................... 4 3 Verhalten auf der Deponie ................................................................................ 4 3.1 Grundsatz ..................................................................................................... 4 3.2 Betreten der Deponie ................................................................................... 5 3.3 Verkehrsregelung ......................................................................................... 5 3.4 Nahrungsaufnahme und Rauchen ............................................................... 5 3.5 Notruf / Erste Hilfe / Rettungskette ............................................................... 6 3.6 Brandschutz / Explosionsschutz ................................................................... 6 3.7 Umweltschutz ............................................................................................... 6 3.8 Betriebsanweisungen ................................................................................... 6 4 Ansprechpartner ................................................................................................ 7
Anlagen:
Version zum Aushang
Notfallplan
Bestätigung für den Erhalt der Betriebsordnung
Hamburg Port Authority Betriebsordnung für Deponien 2 Stand: April 2017
[Seite 3]
1 Allgemeines
1.1 Geltungsbereich
Die Grundsätze und Regelungen dieser Betriebsordnung gelten für alle Mitarbei- ter des Anlagenbetreibers sowie für alle Besucher und Fremdfirmen der Betriebs- stätten:
- Deponie Francop
- Deponie Feldhofe
1.2 Beschreibung der Betriebsstätten
In den weiträumigen Bereichen der Betriebsstätten finden neben der Einlagerung des stichfesten Schlickes in den Deponien weitere, teilweise umfassende, bauli- che Maßnahmen statt. Gefahrensituationen werden im Wesentlichen bestimmt durch massive LKW-Verkehre aller Art für alle Baustellenbereiche. Sie benutzen die Fahrwege in den Betriebsstätten gemeinsam mit sich langsam bewegenden Reinigungsfahrzeugen und Erdbaugeräten wie Bagger und Raupen, sowie Klein- LKW und PKW für Aufsichts-, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten.
1.3 SiGe- Pläne und SiGeKo
Für die beiden Betriebsstätten können entsprechend der „Aktivitäten nach der Baustellenverordnung“ im Bedarfsfall ergänzend zu dieser Betriebsordnung für Baustellen Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Pläne (so genannte SiGe-Pläne) und/oder separate Baustellenordnungen erstellt werden. Die AN, NU, etc. und Bauleitungen haben die SiGe-Pläne und Baustellenordnungen bei den Arbeitssi- cherheitsmaßnahmen zu berücksichtigen. Der Sicherheits- und Gesundheits- schutzkoordinator (so genannter SiGeKo) sorgt neben der Bauoberleitung und der Bauüberwachung für die Einhaltung.
1.4 Überwachung der Baustellensicherheit durch Auftragnehmer
Für die Veranlassung und Durchführung der Arbeitssicherheitsmaßnahmen im Arbeitsbereich ist der AN für alle von ihm beschäftigten Arbeitnehmer, auch sei- ner Nachunternehmer im Sinne der „Bestätigung für den Erhalt einer Betriebs- ordnung“ verantwortlich. Die Verpflichtung des AN, Sicherheitsfachkräfte und Si- cherheitsbeauftragte zu bestellen, wird durch die Betriebsordnung und den SiGe- Plan nicht berührt. Die AN, NU, etc. sind verpflichtet, die Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften seiner Berufsgenossenschaft, die Inhalte des SiGe-Plans und die allgemeinen si- cherheitstechnischen Regelwerke zu beachten.
1.5 Videoüberwachung
An allen Reifenwaschanlagen (RWA) sind Videokameras installiert. Die Kameras sind so eingestellt, dass nur Fahrzeuge erfasst werden, die die RWA nicht be- nutzten. Es werden die Kennzeichen der Fahrzeuge erfasst und für die Dauer von max. 7 Tagen gespeichert. Die regelmäßige Auswertung, auf Verstoß gegen
Hamburg Port Authority Betriebsordnung für Deponien 3 Stand: April 2017
[Seite 4]
die Benutzungspflicht der RWA, erfolgt ausschließlich durch einen Zugriffsbe- rechtigten. Die Daten werden ohne expliziten Antrag der Verfolgungsbehörden nicht an Dritte übermittelt.
2 Arbeitsbereiche
2.1 Ver- und Abladearbeiten
Auf- und Abladearbeiten sind mit dem AG vor Ort zu vereinbaren. Kettenfahrzeu- ge sind generell nur direkt vor dem Baufeld abzusetzen. Der AN hat die für ihn angelieferten Materialien sicher und frei von Gefährdungen anderer zu lagern.
2.2 Wasch- und Wartungsplätze / Tanken
Die Wasch- und Wartungsplätze können von den vor Ort tätigen Unternehmen für die Durchführung kleiner Wartungs- und Reparaturarbeiten genutzt werden.
Generell hat die Betankung der Baufahrzeuge auf den dafür ausgewiesenen Wartungsplätzen zu erfolgen. Nur Kettenfahrzeuge dürfen an ihrem Einsatzort betankt werden.
2.3 Explosionsgefährdete Bereiche
Explosionsgefährdete Bereiche auf dem Deponiegelände sind gekennzeichnet. Es besteht in diesen Bereichen ein Verbot mit offenem Licht und Feuer umzuge- hen. Hierzu gehört ebenfalls ein absolutes Rauchverbot.
Im Bereich von Schächten, die in Senken liegen, ist zusätzlich eine besondere Vorsicht geboten.
3 Verhalten auf der Deponie
3.1 Grundsatz
Den Anweisungen des Deponiepersonals ist Folge zu leisten.
Alle Personen haben sich auf der Deponie so zu verhalten, dass der ordnungs- gemäße Betriebsablauf nicht gestört und andere Personen nicht geschädigt oder gefährdet werden.
Beim Betreten der Deponie sind Warnkleidung und Sicherheitsschuhe zu tragen. Darüber hinaus ist entsprechend der Arbeiten die persönliche Schutzausrüstung zu verwenden.
Hamburg Port Authority Betriebsordnung für Deponien 4 Stand: April 2017
[Seite 5]
3.2 Betreten der Deponie
Unbefugten ist das Betreten der Deponie untersagt.
Jeder Besucher der Deponie hat sich bei jedem Besuch neu bei der Betriebslei- tung zu melden und sich in das Meldebuch einzutragen.
Personen, die sich selbstständig auf dem Deponiegelände bewegen, müssen zu- vor eine Einweisung zu möglichen Gefahren und entsprechenden Verhaltensre- geln durch das örtliche Betriebspersonal erhalten.
Für Baumaßnahmen können im Rahmen eines SiGe-Plans und/oder einer sepa- raten Baustellenordnung Ausnahmen geregelt werden.
3.3 Verkehrsregelung
Die Deponie darf nur auf den dafür vorgesehenen und gekennzeichneten Wegen und Flächen befahren werden. Die Wege sind nicht dem öffentlichen Verkehr ge- widmet.
Es gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung.
Die Höchstgeschwindigkeit im Geltungsbereich ist mit 30 km/h (bereichsweise mit 10 km/h) festgelegt. Verkehrs- und Rettungswege dürfen nicht durch Bau- und Montagearbeiten beeinträchtigt werden. Zufahrtswege für Feuerwehr-, Rettungs-, Polizei- und sonstige Hilfsfahrzeuge sind generell freizuhalten.
Handzeichen und Anweisungen des Deponiepersonals haben Vorrang vor Ver- kehrszeichen. Das Parken und Abstellen von Fahrzeugen und Behältern ist auf der Deponie nicht gestattet.
Es sind auf den Deponien keine Privatfahrzeuge zugelassen.
Private Kfz sind auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen am Betriebsgebäude (Ing.-Büros, HPA-Mitarbeiter, Besucher) sowie auf der Baustelleneinrichtungsflä- che (Fremdfirmen) abzustellen.
Motorräder und Fahrräder dürfen nur zwischen PKW-Einfahrt und Betriebsgebäu- de bewegt werden.
3.4 Nahrungsaufnahme und Rauchen
Auf allen Betriebsstätten herrscht Alkoholverbot. Außerhalb der Sozialräume und klimatisierter Fahrzeuge ist der Verzehr von Speisen auf dem gesamten Deponiegelände verboten. Das Rauchen ist im Betriebsgebäude, an Schächten und Schränken sowie in weiteren gekennzeichneten, explosionsgefährdeten Bereichen verboten.
Hamburg Port Authority Betriebsordnung für Deponien 5 Stand: April 2017
[Seite 6]
3.5 Notruf / Erste Hilfe / Rettungskette
Der Notfallplan ist einzuhalten (Anlage).
Notfallplan und Meldekette sind am Betriebsgebäude ausgehängt und von jedem Besucher zu Kenntnis zu nehmen und zu beachten.
Das Betriebspersonal ist über alle Unfälle, Brände und Explosionen umgehend zu informieren. Ein Unfallbericht ist der Betriebsleitung unverzüglich nachzu- reichen. Die Betriebsleitung informiert bei Bedarf umgehend den SiGeKo.
3.6 Brandschutz / Explosionsschutz
Der Umgang mit offenem Feuer ist untersagt.
Im Deponiebereich müssen Arbeiten an Schächten und Rohrleitungen angemel- det und von der Betriebsleitung genehmigt werden (Ggf. Erlaubnisschein, nach DGUV Regel 114-005 (GUV- R 127), Punkt 6.3). Entsprechend der Tätigkeiten wird eine Betriebsanweisung erforderlich. Die Ausführungsplanung bzw. Baulei- tung informiert den SiGeKo über derartige Arbeiten. Entsprechend der Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und der Arbeiten sind geeignete Löscheinrichtungen bereit zu stellen.
3.7 Umweltschutz
Jeder Besucher bzw. Auftragnehmer ist verantwortlich für die Einhaltung der Be- lange des Umweltschutzes im Zusammenhang mit seinen Arbeiten. Umwelt- Schadensereignisse sind der Betriebsleitung unverzüglich zu melden.
Alle Transportfahrzeuge müssen vor dem Verlassen der Betriebsstätten die Rei- fenwaschanlage benutzen. Andere Fahrzeuge sind ggf. mit einem Hochdruckrei- niger zu reinigen.
3.8 Betriebsanweisungen
Über die Betriebsleitung ist bei Bedarf eine Betriebsanweisung abzufordern für:
Deponie Francop (LD42): Schächte Reifenwaschanlage Wartungsplätze Messcontainer
Deponie Feldhofe (LD43): Schächte Reifenwaschanlage Wartungsplätze
Hamburg Port Authority Betriebsordnung für Deponien 6 Stand: April 2017
[Seite 7]
4 Ansprechpartner
Betreiber: Hamburg Port Authority Neuer Wandrahm 4 20457 Hamburg Vertreten durch Herrn Marcus Heilmann Tel.: (040) 428 47 2724
Betriebsleiter Deponie Francop: Herr Christian Hoch Aluminiumstraße 2 21129 Hamburg Tel.: (040) 428 47 7303
Betriebsleiter Deponie Feldhofe: Herr Mark Reineke, Amandus-Stubbe-Str. 158 22113 Hamburg Tel.: (040) 428 47 4911
SiGeKo: Herr Sinan Öztürk Neuer Wandrahm 4 20457 Hamburg Tel.: (040) 428 47 2431
Hamburg, den 03. April 2017 _________________________________ Hamburg Port Authority Leiter „Baggergutentsorgung“ Marcus Heilmann
Hamburg Port Authority Betriebsordnung für Deponien 7 Stand: April 2017