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Datum Perojekt Moorburg Kathleen Witt r CS31-18 Projekteinkäuferin Zentraler Einkauf
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Maßnahme Tel.: +49 40 428 47-3918
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Bewachung der Deponie Francop, Feldhofe E-Mail und Entwässerungsfelder g ZentralerEinkauf@hpa.hamburg.de www.hamburg-port-authority.de
e
Vergabe Nr.: LD-2147-26-O-EU
n
Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes für Lieferungen und Dienstleistungen
n
Das Vergabeverfahren erfolgt inach SektVO 2016 UVgO, Abschnitt 2, Ausgabe 2017 VgV 2016 Europaweites Vergabeverfahren Nationales Vergabeverfahren
c
Offenes Verfahren
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Öffnungstermin: 06.10.2026 um 10:00 Uhr, Ablauf der Bindefrist: 17.11.2026
t
- Die nachfolgend aufgeführten Anlagen/Udnterlagen sind Bestandteil des durchzuführenden Vergabe- verfahrens. Sie sind entsprechend zu beachten, einzureichen und/oder werden Vertragsbestandteil.
i
Anlagen/Unterlagen:
g
A - die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren gelten
i
• Teilnahmebedingungen • Bürgschaft gem. Formblatt HPA (nur sofern der Aufttragnehmer Sicherheit durch Bürgschaft leistet) • Anforderungen für Nebenangebote
a
•
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B - die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden • Leistungsbeschreibung: Pläne, sonstige Anlagen
b
• Besondere Vertragsbedingungen
e
• Ergänzende Vertragsbedingungen (ILO-Kernarbeitsnormen)
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• Zusätzliche Vertragsbedingungen • Allgemeine Technische Vertragsbedingungen r •
b
C - die ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind und Vertragsbestandteil werdeen • Angebotsbogen
i
• Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm • Erklärung der Bieter- / Arbeitsgemeinschaft (nur sofern zutreffend) t • Nachunternehmereinsatz (nur sofern zutreffend)
b
• Lohngleitklausel Stoffpreisgleitklausel
a
• Erklärung zur Tariftreue
• r
Hamburg Port Authority AöR | Neuer Wandrahm 4 | 20457 Hamburg Geschäftsführer: Jens Meier (Vors.), Friedrich Stuhrmann | Aufsichtsratsvorsitzende: Senatorin Dr. Melanie Leonhard Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Deutsche Bundesbank IBAN: DE76 2000 0000 0020 0015 74 | Steuernummer: 27/253/00495 | USt ID: DE243314560 Schaltfläche "Bewerben". HPA 15.4-1 (01/23/CS31) Seite 1 von 3
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tD - die mit dem Angebot einzureichen sind - auftragsbezogene Angaben • Leistungsverzeichnis als GAEB-Datei
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• Leistungsverzeichnis als excel-Datei r• Erklärung zur Holzzertifizierung • Konzepte (die nicht zuschlagsrelevant sind)
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• Sonstige Unterlagen: Musterdienstplan, Nachweise siehe Leistungsverzeichnis Wachmann und Revierfahrer sowie in der
g
Leistungsbeschreibung unter Pkt. 2.2, 3.1 und 3.2 außer die polizeilichen Führungszeugnisses, siehe Punkt G
e
E - die mit dem Angebot einzureichen sind - Angaben zur Eignung E1 - Angaben zurn Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung • Bescheinigung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes •
n
E2 - Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit • Erklärung über den Giesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre • Umsatz des Unternehme c ns, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der vergebenden Leistung vergleichbar sind.
h
• Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungshöhen von: t 5 Mio € für Personenschä den 3 Mio € für Sachschäden
d
3 Mio € für Umweltschäden 3 Mio € für sonstige Schäden i E3 - Angaben zur technischen und beruflichen Lgeistungsfähigkeit • Referenzliste der wesentlichen in den letzten Geschäftsjahre erbrachten Leistungen
i
• Referenzliste über die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, einschließtlich Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der Auftraggeber
a
• Erklärung aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist
l
• Erklärung aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt • Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens
b
• Präqualifizierte Unternehmen können anstelle der geforderten Unteerlagen und der Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (E1) und zum ersten Punkt der wirtschaftlichen und
a
finanziellen Leistungsfähigkeit (E2, 1.Punkt) im Angebotsbogen die Nummer angeben, unter der sie in der Liste der unter dem sie im Kooperationsverbund PQ-Nord für den Liefer- und Dienstleistungsbereich
r
eingetragen sind. F - die mit dem Angebot einzureichen sind - zuschlagsrelevante Unterlagen b • Konzepte
e
i
•
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G - die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind b • Urkalkulation
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• Gefährdungsanalys, polizeiliche Führungszeugnisse
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Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche "Bewerben". Seite 2 von 3
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t2 Es ist beabsichtigt, die oben genannte Leistung im Namen und für Rechnung (Auftraggeber) Hamburg Port Authority AöR
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zu vergeben.
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3 Allgemeine Auskünfte werden erteilt bei: (Anspreachpartner/in, Ort, Telefon) Holger Kistenbrügger Tel.: +49 40 42847-2738
g
e
4 Einreichung von Angeboten (gilt nur nachstehend, wenn angekreuzt) Angebote für eurnopaweite und nationale Vergaben müssen zwingend über die Vergabeplattform unter www. vergabe.rib.de elektronisch in Textform, elektronisch mit fortgeschrittener Signatur, elektronisch mit qualifizierter Signatur zum vorgena nnten Termin eingereicht werden. Gilt nur für Nationale Vernfahren abweichend: Angebote können in Papiierform zum vorgenannten Termin eingereicht werden. Die Unterlagen in Papierform müssen mit unterzeichnetem Angebotsbogen im verschlossenen Umschlag bis zum vorgenannten Termin bcei der Hamburg Port Authority AöR, Ausschreibungsstelle, Brooktorkai 1, Zi. 20, 20457 Hamburg
h
eingereicht werden.
t
Der Umschlag ist außen mit Ihrem Namen (Unternehmen), Ihrer Anschrift und der Angabe „Angebot für LD-2147-26-O-EU " zu bezeichnen. Die Angebote werden nicht verlesen. d 5 Unterteilung in Lose vorgesehen: ja inein Angebote sind möglich für: ein Los ein oder mehrere Lose alle Lose
g
Näheres siehe Leistungsbeschreibung.
i
6 Nebenangebote zugelassen: ja nein
t
a
7 Nachprüfungsstelle bei nationalen Verfahren: Nachprüfungsbehörde bei europaweiten Verfahren: Hamburg Port Authority AöR Vergabekammer bei der Finanzbehörde
l
Leiter Commercial Services Gänsemarkt 36, 20354 Hamburg Brooktorkai 1, 20457 Hamburg und/oder Postfach 301741, 20306 Hamburg
b
8 Zuschlagskriterien für die Angebotswertung und Auftragserteilung: (Die Reihenfolge der Kriterien hat auf die Anwendung keinen Einfluss) e Preis 100 % a
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b
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Es ist vorgesehen, dass das Verhandlungsverfahren in verschiedenen aufeinander folgenden Phasen abgewickelt wird. i Der Auftraggeber behält sich vor den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen.
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Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche "Bewerben". Seite 3 von 3
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Projekt / Maßnahme: Moorburg
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Vergabe: Bewachung der Deponie Francop, Feldhofe l und Entwässerungsfelder
a
Vergabe Nr.: LD-2147-26-O-EU
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Besondere Veertragsbedingungen für Lieferungen und Dienstleistungen
Die §§ beziehen sich anuf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) - Fassung 2003.
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1 Überwachung der Anlieferung/ Ausführung (§ 4 Abs. 1)
i
Die Überwachung obliegt der HPA Betriebsleitung
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Anordnungen Dritter dürfen nicht befolgt werden.
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Anschrift: Aluminiumstraße 2, 21129 Hamburg
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Gebäude: Betriebsbüro
Raum/ Etage:
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2 Termine
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2.1 Beginn der Ausführung Anlieferung/ Ausführung am 01.12.2026 g spätestens Werktage nach Ziuschlagserteilung spätestens Werktage nach schriftlicher Aufforderung durch den Auftraggeber
t
a
2.2 Ende der Ausführung Anlieferung/ Ausführung bis 30.11.2027 l spätestens Werktage nach Zuschlagserteilung
spätestens Werktage nach dem vereinbarten Ausführungsbeginn
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2.3 Einzelfristen e Folgende Einzelfristen sind Vertragsfristen:
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Hamburg Port Authority AöR | Neuer Wandrahm 4 | 20457 Hamburg Geschäftsführer: Jens Meier (Vors.), Friedrich Stuhrmann | Aufsichtsratsvorsitzende: Senatorin Dr. Melanie Leonhard Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Deutsche Bundesbank IBAN: DE76 2000 0000 0020 0015 74 | Steuernummer: 27/253/00495 | USt ID: DE243314560 Schaltfläche "Bewerben". HPA 15.4-4.1 (09/23/CS31) Seite 1 von 4
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t3 Haftpflichtversicherung (§ 10) Haftpflichtversicherung in angemessener Höhe
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Haftpflichtversicherung mit Deckungshöhen
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5 Mio € für Personenschäden l3 Mio € für Sachschäden a3 Mio € für Umweltschäden Hinweis: Bei Vereinbarung von Vertragsstrafen bitte entweder 3 Mio € für sonstige Schäden g die Angabe in % oder in € angeben. 4 Vertragsstrafen bei Überschreitung von Fristen (§ 11)
e
4.1 Gerät der Auftragnehmer mit dem vereinbarten Fertigstellungstermin in Verzug, ist er verpflichtet dem Auftraggeber fünr jeden Werktag des Verzuges eine entsprechende Vertragsstrafe in Höhe von % der Netto-Abrechnungssumme bzw. €, höchstens jedoch 5% der Netto-Abrechnungssumme zu zahlen.
n
4.2 Die Vertragsstrafe für die vereinbarten Zwischentermine beträgt pro Werktag des Verzugs % der Netto-Abrechnungssumme,
i
€ der Netto-Abrechnungssumme,
c
die auf den bis dahin zu erbringenden Leistungsanteil entfällt, der zum jeweiligen Zwischentermin geschuldet ist. h Die Höhe dieser Vertragsstrafe ist jeweils auf 5% der Netto-Abrechnungssumme, des bis zum Zwischen- termin zu erbringenden Leistungsantteils, begrenzt. 4.3 Auf vorangehende Vertragstermine ve rwirkte Vertragsstrafen werden bei Überschreitung von nachfolgenden Vertragsterminen angerechnet, so dass eine Kumulierung mehrerer Vertragsstrafen ausgeschlossen ist. Die Gesamtsumme aller Vertragsstrafen aus ddem Vertrag ist auf 5% der Netto-Abrechnungssumme des gesam- ten Vertrags begrenzt.
i
4.4 Hält der Auftragnehmer nach Eintritt eines von ihm zu vertretenden Verzuges einen nachfolgenden Zwischentermin oder den Fertigstellungstegrmin ein, so entfällt die bereits verwirkte Vertragsstrafe rückwirkend, es sei denn dem Auftraggeber ist durch den Verzug ein Schaden entstanden.
i
4.5 Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen neben der Vertragsstrafe bleibt unberührt, wobei eine Anrechnung der verwirkten Vertragsstrafe auf die Schadtensersatzansprüche erfolgt. 4.6 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaaltung als Vertragsfrist vereinbarter Einzelfristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet. l 5 Rechnungen Jede Rechnung des AN ist elektronisch an folgende jeweils zuständigbe e-Mailadresse zu senden:
- rechnung@hpa.hamburg.de für die Hamburg Port Authority e
- rechnung-cgh@hpa.hamburg.de für die Cruise Gate Hamburg Gmbh
- rechnung-flotte@hpa.hamburg.de für die Flotte Hamburg Gmbh a
- polder@hpa.hamburg.de für die Polder Hamburg Gmbh
r
Eine Übersendung auf dem Postweg ist nicht erforderlich. Gleichzeitig sind die notwendigen Rechnungsunterlagen (Rechnung, Mengenberecbhnung, Abrechnungs- zeichnungen, Handskizzen etc.) bei der Betriebsleitung LD211
e
ein -fach einzureichen.
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Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche "Bewerben". 1 Die Höchstgrenzen für die Vertragsstrafe bei Verzug richten sich nach § 11 VOL/B Seite 2 von 4
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t6 Sicherheitsleistung (§ 18) 6.1 Stellung der Sicherheit
e
Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von v.H. der Auftragssumme
r
(inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu stellen.
l
Sicherheit für die Mängelansprüche ist in Höhe von v.H. der Abrechnungssumme (iankl. Umsatzsteuer) zu stellen.
g
6.2 Bürgschaften
e
Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweils einschlägige Formblatt des Auftraggebers zu verwenden oder die Bürgschaftserklärung muss den Formblättern des Auftraggebers entsprechen, und zwar
n
für
- die Vertragserfüllung das Formblatt „Vertragserfüllungsbürgschaft"
- die Mängelansprücnhe das Formblatt „Mängelansprüchebürgschaft"
- vereinbarte Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen das Formblatt „Abschlagszahlungs-/Voraus-
i
zahlungsbürgschaft" Die Urkunde über die Abschclagszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Stoffe und Bauteile, für die Sicherheit geleistet worden ist, geliefert sind.
h
Die Urkunde über die Vorauszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Vorauszahlung auf fällige Zahlungen angerechnet worden ist.t 7 Mängelansprüche (§14) Als Verjährungsfristen für Mängelansprüch d e Hinweis: Bei Eintragungen der Mängelansprüche für z.B. Teilleistungen sind separate Fristen anzugeben. gelten die Fristen des § 14 Nr.3 VOL/B i gelten für folgende Leistungen die folgenden Fristen
g
für = Jahre
i
für = Jahre für t = Jahre
a
8 Preise
l
Die vereinbarten Preise beinhalten die Kosten für Verpackung, Aufladen, Beförderung bis zur Anlieferungs- oderAnnahmestelle (frei Haus) und Abladen.
Abweichend hiervon wird folgendes vereinbart:
b
e
a
r
b
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t
b
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t9 Weitere Besondere Vertragsbedingungen 9.1 Lohnänderungen
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Es wird keine Lohngleitklausel vereinbart.
r
Es wird beigefügte Lohngleitklausel vereinbart:
l
9.2 Stoffpreisänderungen Eas wird keine Stoffpreisgleitklausel vereinbart. Es wgird beigefügte Stoffpreisgleitklausel vereinbart. 10 Zahlung (§e17) Die Zahlung dens Rechnungsbetrags erfolgt nach Erfüllung der Leistung binnen 30 Tagen nach Eingang der prüfbaren Rechnung. Abweichend hiervon wird folgendes Zahlungsziel vereinbart: Zahlung nach Erfüllunng der Leistung innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der prüfbaren Rechnung. Abschlagszahlungen werden vereinbart: ja
i
11 Abnahmerelevante Unterlagen
c
Die Vorlage folgender Unterlagen ist eine vertragliche Hauptpflicht und Voraussetzung für die Fertigstellung. Das Fehlen dieser Unterlage/n hzum Zeitpunkt der Abnahme steht einer im Wesentlichen vertragsgerechten Herstellung des Werks entgegen und berechtigt den Auftraggeber, die Abnahme zu verweigern.
t
Stunden- / Tagesnachweise
d
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g
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12 Sonstiges
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r
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Teilnahmebedingungen
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für die Vergabe von Leistungen
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Hinweisle Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwassera- und der Energieversorgung (SektVO, Ausgabe 2016) oder der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO, Ausgabe 2017) oder der oder nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV, Ausgabe 2016)
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e
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Inhaltsverzeichnis
1 Kommunikation im Vergabeverfahren 1 2 Unzulässige Wettbewnerbsbeschränkungen 1 3 Angebot 2
i
4 Nebenangebote 3 5 Tariftreue und Mindestlohn c 3 6 Eignungsnachweise 3
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7 Bietergemeinschaften 4
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8 Nachunternehmer 4 9 Wertungsgleichheit 4 10 Proben und Muster 4
d
i
1 Kommunikation im Vergabeverfahren
g
1.1 Kommunikationsmittel:
i
Vorrangiges Kommunikationsmittel in allen Vergabeverfahren ist die Vergabeplattform www.vergabe.rib.de. Die Kommunikation mit Ausnahme der Angebotsabgabet ist auch über E-Mail zugelassen. Fax und eFax sind keine zulässigen elektronischen Kommunikationsmittel.
a
1.2 Europaweite Vergabeverfahren:
l
Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich mit Hilfe elektronischer Kommunikationsmittel. Der Bieter ist verpflichtet, sich hierzu auf der Vergabeplattform www.vergabe.rib.de zu registrieren. Die zur Registrierung angegebene E-Mail-Adresse gilt als empfangsbevollmächtigte Adresse seitens des Bieters. Der Bieter hat sicherzustellen, dass der Informationsfluss innerhalb des
b
Vergabeverfahrens gewährleistet ist. Dies liegt im Verantwortungsbereich des Bieters. Enthalten die Vergabeunterlagen Unvollständigkeiten oder Fehler, so heat der Bieter den Auftraggeber vor Angebotsabgabe elektronisch über die Vergabeplattform oder per E-Mail darauf hinzuweisen.
a
1.3 Nationale Vergabeverfahren:
r
Abweichend von europaweiten Vergabeverfahren darf bei nationalen Vergabeverfahren die Kommunikation auch schriftlich erfolgen. b 1.4 Enthalten die Vergabunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, Unverstänedlichkeiten oder Fehler, so hat er unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe darauf hinzuweisen.
i
2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
t
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden grundsätzlich vom Verfahren ausgeschlossen. b Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte daarüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
r
Hamburg Port Authority AöR | Neuer Wandrahm 4 | 20457 Hamburg Geschäftsführer: Jens Meier (Vors.), Friedrich Stuhrmann | Aufsichtsratsvorsitzende: Senatorin Dr. Melanie Leonhard Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Deutsche Bundesbank IBAN: DE76 2000 0000 0020 0015 74 | Steuernummer: 27/253/00495 | USt ID: DE243314560 Schaltfläche "Bewerben". HPA 15.4-4 (08/23/CS31) Seite 1 von 4
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t3 Angebot 3.1 Das Angebot sowie jegliche Kommunikation mit dem Auftraggeber ist in deutscher Sprache abzufassen.
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3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Formulare zu verwenden. Der Bieter ist selbst
r
für die Angebotsabgabe auf Grundlage der aktuellen Vergabeunterlagen verantwortlich. Änderungen an den Vlergabeunterlagen durch den Bieter sind unzulässig. 3.3 Das aAngebot ist bis zum Ablauf der Angebotsfrist in der von der Vergabestelle bestimmten Form einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerechtes Angebot wird ausgeschlossen. Es sind nur Angebote bzw. Teilnahmgeanträge zur Eröffnung zugelassen, die bis zum Ablauf der Angebots-/Teilnahmefrist eingegangen sind. Angebote bzw. Teilnahmeanträge, die nachweislich vor Ablauf der Angebots-/Teilnahmefrist dem Auftraggebeer zugegangen waren, aber bei Öffnung des ersten Angebotes bzw. Teilnahmeantrages aus vom Bieter nicht zu vertretenden Gründen dem Verhandlungsleiter nicht vorgelegen haben, werden wie ein rechtzeitig eingnegangenes Angebot bzw. ein rechtzeitig eingegangener Teilnahmeantrag behandelt. 3.4 Europaweite Verga beverfahren: Die Übermittlung von Angeboten und allen einzureichenden Unterlagen/Anlagen und Nachweisen muss
n
ausschließlich auf elektronischen Weg (digital) erfolgen. Hierzu ist bei den Vergaben der Hamburg Port Authority AöR und ihren Tiochterunternehmen zwingend die Vergabeplattform www.vergabe.rib.de zu nutzen. Angebote in Papierform sind seit dem 18.10.2018 nicht mehr zulässig und müssen zwingend ausgeschlossen werden. c Eine (kostenfreie) Registrierung auf der Plattform ist hierbei erforderlich.
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Angebote müssen über die Vergabeplattform elektronisch in Textform, elektronisch mit fortgeschrittener
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Signatur oder elektronisch mit qualifizierter Signatur zum vorgegebenen Termin eingereicht werden.
Ein nicht form- oder fristgerecht übermi tteltes Angebot wird ausgeschlossen. Es sind nur Angebote bzw. Teilnahmeandträge zur Öffnung zugelassen, die bis zum Ablauf der Angebots-/ Teilnahmefrist elektronisch über die Vergabeplattform eingegangen sind.
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3.5 Nationale Vergabeverfahren:
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Abweichend von 3.4 gilt: Angebote können über die Vergabeplattform unter www.vergabe.rib.de elektronisch in Textform, elektronisch mit fortgeschrittener Signatur und elektronisch mit qualifizierter Signatur oder in
i
Papierform bis zum vorgegebenen Termin eingereicht werden. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, zu benennen. Falls vorgegeben, ist das Angebot
t
mit der geforderten Signatur zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen, bis zum Ablauf der Angebotsfrist, über die Vergabeplattform der Vergabestelle azu übermitteln. Bei gleichzeitiger Abgabe eines digitalen und eines schriftlichen Angebotes geht ausschließlich das digitale Angebot in die Wertung. Bei Abgabe eines digitalen Anlgebotes dürfen keine geschützten Dateien hochgeladen werden. Bei schriftlicher Angebotsabgabe in Papierform sind die zugehörigen Pläne/ Zeichnungen zusätzlich in digitaler Form einzureichen. 3.6 Zum Nachweis abgegebener Erklärungen im Vergabeverfahren bbehält sich der Auftraggeber vor, die Erklärungen insbesondere von Dritten (Bietergemeinschaften/Nachunternehmer) rechtsverbindlich nachzuverlangen. e 3.7 Das Angebot muss die geforderten Preise (in € mit zwei Nachkommastellean) ohne Umsatzsteuer enthalten. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. r Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von
b
Mengensatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend.
e
3.8 Soweit Preisnachlässe ohne Bedingungen gewährt werden, sind diese im Formular „Angebot" an der bezeichneten Stelle aufzuführen; sonst dürfen sie bei der Wertung der Angebote nicht berücksichtigt werden.
i
Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
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t3.9 Eine selbstgefertigte Kopie oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. Die Kurzfassung ist zusammen mit dem vom Auftraggeber übersandten Leistungsverzeichnis Bestandteil des Angebots. eDie von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich. Kurzfassungen müssen die Ordnungszahlen (Positionen) des vom Auftraggeber übersandten rLeistungsverzeichnisses vollzählig, in der gleichen Reihenfolge und mit den gleichen Nummern enthalten; sie müssen für jede Teilleistung nacheinander die Ordnungszahl, die Menge, die Einheit, den Einheitspreis, den
l
Gesamtbetrag, den jeweiligen Kurztext, die dem Leistungsverzeichnis entsprechenden Zwischensummen der Leistungsabschnitte, die Angebotssumme und alle vom Auftraggeber geforderten Textergänzungen
a
enthalten.
g
3.10 Ist als Verfahren ein Verhandlungsverfahren vorgesehen, behält sich der Auftraggeber vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen.
e
3.11 Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Bieter im Vergabeverfahren seine Preisermittlung für die vertragli-
n
che Leistung (Urkalkulation) vorzulegen. Wird die Einreichung der Urkalkulation zum Öffnungstermin gefor- dert, ist diese für jedes eingereichte Angebot, sowohl für Hauptangebot und/oder Nebenangebote, sofern zugelassen, abzugeben. In diesem Fall gelten ndie Regelungen in Ziffer 2.2 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Lieferungen und Dienstleistungen entsprechend. Für EU-Vergabeverfahreni gilt: Abweichend zur Angebotsübermittlung inkl. aller einzureichenden Unterlagen/Anlagen und Nachweise erfolgt die Abgabe der Urkalkulatcion in Papierform im verschlossenen Umschlag und nicht digital über die Vergabeplattform www.vergabe rib.de.
h
Die Urkalkulation ist bis zum genannten Öffnungstermin bei der Hamburg Port Authority AöR, Ausschreibungsstelle, EG Zi. 02, Brooktorkai 1, 20457 Hamburg
t
einzureichen. Der Umschlag ist außen mit der Untern ehensbezeichnung, der vollständigen Anschrift und der Angabe: Urkalkulation zum Angebot für... und Vergabe-Nr. zu beschriften. Bei Nichtvorlage der Urkalkulation zum dÖffnungstermin erfolgt der Ausschluss vom weiteren Vergabe- verfahren.
i
4 Nebenangebote
g
Sind Nebenangebote zugelassen, sind die Bestimmungen und Anforderungen des Formulars -Anforderungen für Nebenangebote- zu beachten. i
t
5 Tariftreue und Mindestlohn
a
5.1 Bieter erhalten einen Auftrag nur dann, wenn sie sich bei der Angebotsabgabe verpflichten, ihren Arbeit- nehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt zu zahlen, das in Höhe und
l
Modalitäten (insbesondere Zahlungszeitpunkt) mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages ent- spricht, an den das Unternehmen aufgrund des Arbeitnehme r-Entsendegesetzes gebunden ist. Bieter erhalten einen Auftrag ferner nur dann, wenn sie sich zur Beachtung des Tarifvertragsgesetzes, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer gesetzlicher bBestimmungen über Mindestentgelte verpflichten.
e
5.2 Besteht keine Bindung gem. Nr. 5 Abs. 1, erhalten Bieter einen Auftrag nur, wenn sie sich bei der Angebotsabgabe verpflichten, ihren bei der Ausführung der Leistung eiangesetzten Beschäftigten (ohne Auszubildende) mindestens ein Entgelt in Höhe des Mindestlohns gem. § 1 Abs. 2 Mindestlohngesetz (MiLoG) in der jeweils geltenden Fassung zu zahlen. Soweit Leistungen auf rNachunternehmer übertragen werden sollen, haben die Bieter bzw. Auftragnehmer auch die Nachunternehmer entsprechend zu
b
verpflichten. 5.3 Die Bieter geben solche Erklärungen auf dem Formular „Erklärung zur Tariftreue" uend zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz ab.
i
6 Eignungsnachweise t Ausländische Bieter müssen die geforderten Erklärungen und Nachweise als gleichwertige Bescheinigungen
b
ihres Herkunftslandes einreichen.
a
Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
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t7 Bietergemeinschaften 7.1 Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot die Erklärung gemäß dem entsprechenden Formblatt (BG)
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abzugeben.
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7.2 Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus den aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, werden nicht zugelassen bzw. ausgeschlossen.
l
8 Nachaunternehmer Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, muss er in seinem
g
Angebot die durch Nachunternehmer auszuführenden Leistungen angeben und spätestens zum Aufklärungsegespräch die vorgesehenen Nachunternehmer benennen. Leistungen dürfen nur an Nachunternehmer übertragen werden, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind. Dazu gehört auch, dass sie ihren ngesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachkommen und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen.
Der Bieter hat die Zustimmung des AG mit einem vollständig ausgefüllten Nachunternehmerformular (Formular NU) zu beanntragen. Er ist verpflichtet, die im Formular NU enthaltene Tariftreueerklärung sowie Erklärung über den Nichtausschluss von öffentlichen Aufträgen der FHH des Nachunternehmers von diesem an der dafür vorgeseheinen Stelle unterzeichnen zu lassen und spätestens zum Aufklärungsgespräch vorzulegen.
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Er hat die Angebote etwaiger Nachunternehmer daraufhin zu überprüfen, ob sie unter Einhaltung der Tariftreue kalkuliert worden sindh. Der AG behält sich vor, Nachweise für die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des
t
Nachunternehmers spätestens zum Aufklärungsgespräch zu fordern.
Bei einem Nachunternehmereinsatz fü r wesentliche Leistungen sind die Nachweise für die Fachkunde und Leistungsfähigkeit mit dem Angebot vorzulegen.
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9 Wertungsgleichheit
i
Bei wertungsgleichen Angeboten erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag.
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10 Proben und Muster i 10.1 Soweit Proben und Muster gefordert werden, dürfen tsie nicht mit dem Namen der Firma oder anderen Kennzeichen des Bieters versehen sein.
a
10.2 Für Proben und Muster wird keine Vergütung gewährt. Die nicht gewählten Proben und Muster können innerhalb 14 Tagen nach Ablauf der Bindefrist zurückgefordert werden, soweit sie bei der Prüfung des
l
Angebots nicht verbraucht worden sind. Danach werden die Proben und Muster nicht mehr aufbewahrt.
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Hamburg Port Authority AöR
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Name und Anschrift der Bieterin/ des Bieters:
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Hamburg Port Authority AöR | Neuer Wandrahm 4 | 20457 Hamburg
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Hamburg Port Authority AöR Telefon Commelrcial Services / EG Zimmer 02 Empfangsbevollmächtigte E-Mail-Adresse: Brooktorkai 1
a
20457 Hamburg Ansprechperson:
g
Anschrift und Telefon des Vertreters in Hamburg:
e
(nur bei auswärtigen Firmen / sofern vorhanden)
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n
Angebot für Lieferungen und Dienstleistungen
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Projekt / Maßnahme: Moorburg
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Vergabe: Bewachung der Deponie Francop, Feldhofe und Entwässerungsfelder
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Vergabe Nr.: LD-2147-26-O-EU Ablauf der Bindefrist am: 17.11.2026
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Anlagen: Ergänzungen: Leistungsverzeichnis als D84-Datei gBescheinigung über die Eintragung in das Berufts- oder Leistungsverzeichnis als Excel LV Handelsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes iBestehende Haftpflichtversicherung (Betriebshaftpflicht und/ Ergänzende Vertragsbedingungen oder Berufshaftpflicht auf gesondertes Verlangen) Nachunternehmereinsatz Etrklärung Gesamtumsatz der letzten Geschäftsjahre Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten Erklärung zur Holzzertifizierung a Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der Bei schriftlicher Angebotsabgabe in Papierform sind die vergebenen Leistung vergleichbar ist. zugehörigen Pläne / Zeichnungen zusätzlich in digitaler l Referenzliste des wesentlichen in den letzten Geschäfts- Form einzureichen. (nur bei Nationalen Verfahren) Sonstige Unterlagen: jahre erbrac hten Leistungen Referenzliste über die Ausführung von Leistungen in den letzten Gesbchäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, einschließlich Angabe des
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Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der Auftraggeber Erklärung der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl
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und der Führungskräfte des Unternehmens der letzten drei Jahre
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Erklärung über Ausstattung, Geräte und technische Ausrüs- tung für die Ausführung des Auftrags
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Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens
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Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die SchaltfHlPäAc 1h5.e4- 5 "oLB (e10w/2e3r/CbSe31n)". Seite 1 von 4
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n1. Ich/Wir biete(n) die Ausführung der beschriebenen Leistungen zu den von mir/uns eingesetzten Preisen und mit allen den Preis betreffenden Angaben in Nr. 2.1 des Formulares an. An mein/unser Angebot halte ich tmich/halten wir uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden.
n2.1
| eHauptangebot *) (keine Vergabe nach Losen) | Endbetrag netto (ohne Nachlass) in EUR | Preisnachlass ohne Bedingung |
|---|---|---|
| Summe Angebot | % |
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2.2
| l Hauptangebot *) (bei vorbehaltener losweiser Vergabe) | Endbetrag netto (ohne Nachlass) in EUR | Preisnachlass ohne Bedingung |
|---|---|---|
| a Summe Los 1 | ||
| g Summe Los 2 | ||
| e Summe Los 3 | ||
| n Summe Los 4 | ||
| Summe Los 5 | ||
| n Summe Los 6 | ||
| Summe Los 7 | ||
| i Summe Los 8 | ||
| c Summe Gesamtangebot | ||
| h Zusätzliche Preisermäßigung bei Zutsammenfassung aller angebotenen Lose der Lose Nr.: | Preisnachlass mit Bedingung |
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- Nebenangebote Anzahl:
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- Ich/Wir biete/n % Skonto bei Zahlung innerhalb von Tagen nach Rechnungseingang.
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- Ich/Wir habe(n) die Teilnahmebedingungen beachtet. t
- Bestandteil meines/unseres Angebotes sind neben diesaem Angebotsschreiben (einschließlich Anlagen) folgende Unterlagen, die bei Widersprüchen im Vertrag in ihrer Rangfolge nacheinander gelten:
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- die Leistungsbeschreibung,
- Besondere Vertragsbedingungen
- die Ergänzenden Vertragsbedingungen,
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- die Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen,
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- die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Ausgabe 2003.
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Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche "Bewerben". *) In Abhängigkeit von der Festlegung in der Ausschreibung auszufüllen. Seite 2 von 4
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n7. Ich bin/Wir sind im Kooperationsverbund PQ-Nord für den Liefer- und Dienstleistungsbereich gelistet. Zertifikatscode:
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- Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meinen/unseren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern, der
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Beiträge zu den Sozialversicherungen, der Beiträge zu der Berufsgenossenschaft*) nachgekommen bin/sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfülle(n).
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Aktuelle Nachweise gemäß Teilnahmebedingungen bringe(n) ich/wir bei bzw. habe(n) ich/wir beigebracht.
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- Ich/Wir werde(n) die Leistung im eigenen Betrieb ausführen.
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Ich/Wir werde(n) die Leistung in Arbeitsgemeinschaft ausführen. Ich/Wgir beabsichtige(n), die in der beigefügten Erklärung aufgeführten Leistungen an Nachunternehmer zu übertragen.
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- Zum Nachweis von Tariftreue und Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz
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habe ich/wir die Erklärung gemäß beigefügten Formular ausgefüllt und signiert.
- Wir erklären, dass keiner der Ausschlussgründe gemäß § 21 des Arbeitnehmerentsendegesetzes - AEntG und gemäß § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes - SchwarzArbG vorliegt.
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Weiterhin erklären wir, dass
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- wir nicht zahlungsunfähig sind,
- über unser Vermögen einc Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren nicht beantragt oder eröffnet worden ist,
- die Eröffnung eines solchen Vherfahrens auch nicht mangels Masse abgelehnt worden ist,
- wir uns nicht im Verfahren der Liquidation befinden
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- und wir unsere Tätigkeit nicht eingestellt haben.
- Ich/Wir erkläre(n) weiter, dass ich/wir bei Verwendung einer selbstgefertigten Kopie oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses das vom Auftdraggeber verfasste Leistungsverzeichnis (Langtext) als allein verbindlich anerkenne(n).
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- Ich/Wir erkläre(n), dass die im Leistungsverzeichnis genannten technischen Angaben (Technische Normen u. Spezifikationen, Technische Zulassungen und Prgodukte) als angeboten gelten, wenn im Leistungsverzeichnis bei einer Teilleistung eine Bezeichnung für bestimmte technische Angaben (siehe oben) mit dem Zusatz „oder gleichwertig" verwendet worden ist und ich/wir idort keine abweichenden Angaben gemacht haben.
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Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche "Bewerben". *) Gilt nur für Bieter, die Beiträge zu den Sozialkassen zu entrichten haben Seite 3 von 4
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n14. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir von der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg nicht wegen nachweislich schwerer Verfehlungen von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen bin/sind. Weiterhin terkläre(n) ich/wir hiermit, dass keine Verfehlungen**) vorliegen, die meinen/unseren Ausschluss vom Wettbewerb rechtfertigen könnten.
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- Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine falsche Erklärung in diesem Formular meinen/unseren rAusschluss von künftigen Vergabeverfahren zur Folge haben kann.
- Iclh bin/Wir sind ein Kleinst-/Klein-/bzw. mittelständisches Unternehmen (KMU)***) ja nein
- Ich/Wair erklären, dass ich/wir mit nachfolgend dargelegtem Umgang bezüglich personenbezogener Daten einverstanden sind: Für die gBearbeitung des Vergabeverfahrens ist es notwendig, personenbezogene Daten wie Kontaktdaten, Daten zum beruflichen Werdegang und persönliche Referenzen zu erheben und zu verarbeiten. Hierzu werden diee Unterlagen inkl. der zugehörigen personenbezogenen Daten entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zur Gewährleistung der Ordnungsmäßigkeit und Nachvollziehbarkeit digital archiviert. Die personenbezognenen Daten werden vertraulich behandelt, nicht für andere Zwecke eingesetzt oder an Dritte weitergeleitet. Nach Ablauf der Archivierungsfrist werden die Daten unwiderruflich gelöscht.
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Datum, Stempel und Unterschrift (nur bei schriftlichem Angebot)
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Europaweite Vergabeverfahren müssen zwingend über die Vergabeplattform unter www.vergabe.rib.de elektronisch in Textform, elektronisch mit fortgeischrittener Signatur oder elektronisch mit qualifizierter Signatur zum vorgenannten Termin eingereicht werden.
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Bei Nationalen Vergabeverfahren gilt: Das Angebot wird ausgeschlossen, wenn
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- ein schriftliches Angebot nicht an dieser Stelle unterschrieben ist;
- bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textformt der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, nicht im dafür vorgegebenen Textfeld auf der Vergabeplattform angegeben ist;
- ein elektronisches Angebot, das signiert werden muss, nicht awie vorgegeben signiert ist.
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**) Verfehlungen die in der Regel zum Ausschluss der Bewerberin oder Bieterin bzw. des Bewberbers oder Bieters von der Teilnahme am Vergabeverfahren führen, sind - unabhängig von der Beteiligungsform, bei Unternehmen auch unabhängig von der Funktion der Täterin bzw. des Täters oder der bzw. des Beteiligten - insbesondere: e
- Straftaten, die im Geschäftsverkehr oder im Bezug auf diesen begangen worden sind, u.a. Betrug, Untreue, Urkundenfälschung, Diebstahl, Erpressung; i
- das Anbieten, Versprechen oder Gewähren von Vorteilen an Amtsträger oder an, nach dem Gesetz über die förmliche Verpflichtung, nichtbeamteter Personen, besonders Verpflichtete oder an Personen, die für den ötffentlichen Dienst besonders Verpflichteten nahe stehen (Bestechung / Vorteilsgewährung);
- Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), u.a. Beteiligung an Absprachen übber Preise oder Preisbestandteile, verbotene Preisempfehlungen, Beteiligung an Empfehlungen oder Absprachen über die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten, sowie die Leistung von konkreten Planungs- und Ausschreibungshilfen; a
- Verstöße gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, Arbeitnehmerentsendegesetz, Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz; r
- falsche Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmen / unerlaubter Einsatz von Nachunternehmen, falsche Angaben zu Tariftreue und Mindestlohn / Verstoß gegen die Erklärung zu Tariftreue und Mindestlohn (Nr.10.1 und 10.2);
- andere vergleichbar schwerwiegende Verstöße. Identis*c**h)eK,M Ud igegmiätßa dle r D(eefilneitioknt irn oEnmipfsechlhun)g 2b0e03a/r36b1e/EiGt dbear rKeom mVeisrsigonabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche "Bewerben". Seite 4 von 4
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Zusätzliche Vertragsbedingungen
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für die Ausführung von Lieferungen und Dienstleistungen
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Inhaltsverzeichnis
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Hinweis 2
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1 Art und Umfang der Leistung 2
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2 Vergütung 2 3 Änderungen der Lneistung 2 4 Mehr- oder Minderleistungen 2 5 Ausführungsunterlagen 2 6 Ausführung der Leistung n 2 7 Nachunternehmer i 3 8 Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren 3
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9 Kündigung oder Rücktritt 3 10 Vertragsstrafe h 3 11 Güteprüfung 4
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12 Abnahme, Gefahrübergang 4 13 Verjährungsfrist für Mängelansprüche 4 14 Aufstellung der Rechnung d 4 15 Zahlungsweise, Abtretung, Aufrechnung 4
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16 Kontrollen des Auftraggebers 5 17 entfällt g 5 18 Vertragsstrafenregelung 5
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19 Abnahme 6 20 Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers t 6 21 Streitigkeiten a 6 22 Beschwerde- und Hinweisgeberstelle (Ombudsmann) 7
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23 Kommunikation nach außen 7 24 Verwendungsfähigkeit 7 25 Hersteller 7
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26 Holzzertifizierung 7
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27 Nachträge 7 28 Informationssicherheit und Datenschutz a 8 29 Archivierung personenbezogener Daten 8
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30 Hamburgisches Transparenzgesetz 8 31 Unzulässige Wettbewerbsabsprachen b 8 32 Leitlinien 9
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33 Haftung 9
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34 entfällt 9 35 entfällt t 9
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Hamburg Port Authority AöR | Neuer Wandrahm 4 | 20457 Hamburg Geschäftsführer: Jens Meier (Vors.), Friedrich Stuhrmann | Aufsichtsratsvorsitzende: Senatorin Dr. Melanie Leonhard Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Deutsche Bundesbank IBAN: DE76 2000 0000 0020 0015 74 | Steuernummer: 27/253/00495 | USt ID: DE243314560 Schaltfläche "Bewerben". HPA 15.4-6 (04/25/CS31) Seite 1 von 9
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tHinweis Deie Paragraphen beziehen sich, soweit nicht anders angegeben, auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) - Fassung 2003 - (Bundesanzeiger Nr. 178 a vom 23. September 2003).
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1 Art und Umfang der Leistung (§ 1)
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1.1 Die angebotenen Preise sind Festpreise ohne Umsatzsteuer. Diesen Festpreisen wird die Umsatzsteuer in
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der jeweils geltenden Höhe hinzugesetzt. 1.2 Die vereinbarten Preise beinhalten auch die Kosten für Verpackung, Aufladen, Beförderung bis zur Anliefe-
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rungs- oder Annahmestelle (frei Haus) und Abladen, wenn in der Leistungsbeschreibung/Bestellung nichts anderes angeegeben ist. 1.3 Etwaige Patentgebühren und Lizenzvergütungen sind durch den Preis für die Leistung abgegolten.
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2 Vergütung (§ 2)
2.1 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die Preisermittlung für die vertragliche Leistung dem Auftraggeber verschlossen zur Aufbnewahrung zu übergeben. Dies gilt auch für Nachunternehmerleistungen. 2.2 Die Urkalkulation beinhailtet sämtliche Änderungen aus den Bietergesprächen und die Kalkulation vom Auftraggeber angenommener Nebenangebote. In der Kalkulation müssen für sämtliche Leistungen die Beschaffungskosten/ Herstecllungskosten (EKT), die Gemeinkosten (GK), die Allgemeinen Geschäftskosten (AGK) sowie Wagnis und Gewinn ausgewiesen sein.
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Darüber hinaus hat der Auftragnehmer anzugeben, welche Leistungspositionen er an einen Nachunternehmer zu vergeben beabsichtigt. Diese sind, wenn möglich, mit der Kalkulation des vorgesehe-
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nen Nachunternehmers zu hinterlegen oder in gleicher Weise wie die Positionen zu kalkulieren, die der Auftragnehmer im eigenen Betrieb ausführen wird. Die vorgenannten inhaltlichen Anforderungen finden uneingeschränkt Anwendung. Sofern vom Auftraggeber verlangt, wird ddie Urkalkulation in Anwesenheit beider Vertragspartner kopiert und die Kopie von beiden Vertragspartnern paraphiert. Die paraphierte Kopie der Urkalkulation erhält der Auftragnehmer, um sie auszugsweise zum Beileg etwaiger Nachforderungsansprüche verwenden zu können. Das Original der Urkalkulation wird nach dem Verschließen der Auftraggeberin übergeben, die sie an einem sicheren Ort verwahrt. Sollte ein Partner das Öffgnen der Urkalkulation verlangen, so ist dem Auftragnehmer die Teilnahme an der Einsichtnahme zu gestatten.
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2.3 Ist der Auftrag auf ein Nebenangebot oder einen Änderungsvorschlag erteilt worden, dann sind mit der ver- einbarten Vergütung alle von dem Nebenangebot odetr Änderungsvorschlag beeinflussten Leistungen ab- gegolten, die zur Ausführung der vertraglichen Leistung erforderlich werden.
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3 Änderungen der Leistungen (§ 2)
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Wird bei Änderung der Leistung oder anderen Anordnungen des Auftraggebers eine erhöhte Vergütung be- ansprucht, so muss der Auftragnehmer dies dem Auftraggeber u nverzüglich vor der Ausführung, möglichst der Höhe nach, schriftlich anzeigen.
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4 Mehr- oder Minderleistungen (§ 2 Nr. 3)
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4.1 Soweit Preise je Einheit vereinbart sind, ist bei marktgängigen, serienmäßigen Erzeugnissen der Auftragneh- mer auf Verlangen des Auftraggebers verpflichtet, ohne Änderung der vertraglichen Einheitspreise Mehrleis-
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tungen bis zu 10 v.H. der im Auftrag festgelegten Mengen zu erbringen oder mit einer Minderung bis zu 10 v.H. einverstanden zu sein. r 4.2 Absatz 1 gilt nicht bei Minderleistungen, wenn nach Mengen gestaffelte Preise oder Rabatte wirksam gebun-
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den sind.
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5 Ausführungsunterlagen (§§ 3 und 4 Nr. 1) Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zu Grunde gelegt werden, die vom Auftraggeber aiusdrücklich als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind. Die Verantwortung und Haftung des Auftragnehmers nach dem
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Vertrage, insbesondere nach § 4 Nr. 1 Absatz 1 und § 14 VOL/B, werden hierdurch nicht eingeschränkt. 6 Ausführung der Leistung (§§ 4, 10) b 6.1 Bewachung und Verwahrung des gesamten Besitzes des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungasgehilfen einschließlich der Unterkünfte, Arbeitsgeräte, Arbeitskleider usw. auf den Aufbaustellen - auch während der Arbeitsruhe - ist auch dann Sache des Auftragnehmers, wenn sich diese Gegenstände auf den Grurndstü- cken oder in den Räumen des Auftraggebers befinden.
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t6.2 Der Auftragnehmer hat die ihm zur Ausführung der Leistung übergebenen Gegenstände vor unbefugtem Gebrauch zu schützen.
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6.3 Hat der Auftraggeber auf Grund gesetzlicher Vorschriften Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers Schaden- rersatz zu leisten, so steht ihm der Rückgriff gegen den Auftragnehmer zu, soweit der Schaden durch Ver- schulden des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht worden ist. Hat ein Verschulden des Aluftraggebers oder seiner Erfüllungsgehilfen mitgewirkt, so findet für den Ausgleich § 254 BGB ent- sprechend Anwendung.
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6.4 Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber spätestens zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs (Ziff. 12) das volle ungeingeschränkte Eigentum an dem geleisteten bzw. gelieferten Gegenstand zu verschaffen. Die Ver- schaffung erfolgt frei von Rechten Dritter.
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6.5 Die Gegenstände sind an die von der Empfangsstelle bezeichneten Räume bzw. auf die Grundstücksteile (Leistungsort) zu liefern. Jeder Lieferung ist ein Lieferschein beizufügen.
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6.6 Der Auftraggeber kann sich von der vertragsgemäßen Ausführung der Leistungen unterrichten.
7 Nachunternehmer (§ 4 Nr. 4)
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Sind im Angebot Nachunternehmer oder Bezugsquellen angegeben, so darf sie der Auftragnehmer nicht ohne vorherige Zustimmung des Auftraggebers wechseln.
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8 Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren (§ 8 Nr. 1)
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Wird die Eröffnung des Insolvenz- oder eines vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens über das Vermögen des Auftragnehmers beantragt, hso hat er dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. 9 Kündigung oder Rücktritt (§ 8 Nr.t 2) 9.1 Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn der Auftragnehmer Personen, die auf Seiten des Auftraggebers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst sind, oder ihnen nahe stehenden Personen oder in ihrem
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Interesse einem Dritten Vorteile anbietet, verspricht oder gewährt. Solchen Handlungen des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von Personen gleicih, die von ihm beauftragt oder für ihn tätig sind. 9.2 Der Auftragnehmer versichert, dass gegen geschäftsführende Mitarbeiter keine rechtskräftige Entscheidung
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wegen solcher Verfehlungen oder schwerwiegender Insolvenzdelikte oder Vermögensdelikte in den letzten fünf Jahren ergangen sind.
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9.3 Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder von ihm zurückzutreten,
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ohne, dass ihm hierdurch rechtliche Nachteile entstehen, wenn gegen den Auftragnehmer bzw. einzelne seiner Mitarbeiter Ermittlungsverfahren wegen Preisabsprachen und aller in diesem Zusammenhang in
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Betracht kommender weiterer Delikte eingeleitet wurden bzw. Anklage erhoben wird oder ein Strafbefehl ergeht oder das Verfahren gemäß §§ 153, 153a StPO eingestellt wird.
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9.4 In diesen vom Auftragnehmer zu vertretenden Fällen der Kündigung hat der Auftragnehmer dem Auftrag- geber diejenigen Mehrkosten und Schäden zu ersetzen, die dem Auftraggeber durch die Kündigung und die Neuvergabe der Leistung entstehen. § 8 Nrn. 3 und 4 gelten entsprechend.
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9.5 Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn der Auftragnehmer selbst oder vermittelt durch von ihm eingeesetzte Nachunternehmer schuldhaft gegen ihm obliegende Anforderungen oder Verpflichtungen nach §§ 3, 3a, 5 oder 10 Absatz 2 HmbVgG verstößt. a 10 Vertragsstrafe (§ 11) r 10.1 Bei einem schuldhaften Verstoß gegen die aus §§ 3, 3a, 5 und 10 Absatz 2 HmbVgG resultierenden Ver-
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pflichtungen ist der Auftragnehmer zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichtet. Die Vertragsstrafe beträgt je Verstoß 1 v.H. der Auftragssumme. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung der Vertragsestrafe nach S. 1 auch dann verpflichtet, wenn der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer zu vertreten ist.
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10.2 Ergänzend vereinbarte Vertragsstrafen für die Überschreitung von Ausführungsfristen bleiben unberührt. Hiervon wiederum bleiben weitergehende Schadensersatzansprüche wegen der Überschreitung von Aus-
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führungsfristen unberührt; die Vertragsstrafen nach diesem Absatz 2 werden jedoch auf solche Schadens- ersatzansprüche angerechnet. b 10.3 Die Summe aller zu zahlenden Vertragsstrafenbeträge wird auf insgesamt 5 v.H. der Auftragssumme be-
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grenzt. 10.4 Der Anspruch auf Vertragsstrafe erlischt erst, wenn die Schlusszahlung ohne Vorbehalt geleistet wird. r Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche "Bewerben". Seite 3 von 9
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t11 Güteprüfung (§ 12) 11.1 Die Beschaffenheit der der Zuschlagserteilung zu Grunde gelegten Proben und Muster sind für die Güte der
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zu liefernden Gegenstände maßgebend und gelten als vereinbart; sie muss der in der Leistungsbe- schreibung bezeichneten Beschaffenheit entsprechen.
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11.2 Verlangt der Auftraggeber eine im Vertrag nicht vereinbarte Güteprüfung, werden dem Auftragnehmer die dladurch entstandenen Kosten erstattet. Stellt sich bei der Güteprüfung jedoch heraus, dass die gelieferten Waren nicht den Bedingungen entsprechen, so sind etwaige Kosten für die Güteprüfung vom Auftragnehmer
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zu tragen. Die durch die Güteprüfung verbrauchten oder wertlos gewordenen Waren werden dann nicht vergütet.
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12 Abnahme, Gefahrübergang (§ 13)
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12.1 Die Leistung gilt als abgenommen: a bei Lieferunngen mit der vorbehaltlosen Schlusszahlung, b bei Aufbauleistungen 12 Werktage nach Eingang des schriftlichen Antrages auf Abnahme, soweit der Auftraggeber die Abnahme nicht verweigert. 12.2 Die Gefahr geht auf dnen Auftraggeber über: a bei Lieferungen mit der Entgegennahme durch die Empfangsstelle,
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b bei Aufbauleistungen mit der Abnahme.
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13 Verjährungsfrist für Mängelansprüche (§ 14) Die Verjährungsfrist für Mängelhansprüche beginnt mit Gefahrübergang (Ziff.12). Bei wiederkehrenden Leis- tungen ist die Einzelleistung maßgeblich.
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14 Aufstellung der Rechnungen (§ 15) 14.1 Jede Rechnung des AN ist elektronisch an folgende jeweils zuständige e-Mailadresse zu senden:
- rechnung@hpa.hamburg.de für died Hamburg Port Authority LeitwegID: 02000000-AHPA000001-25
- rechnung-cgh@hpa.hamburg.de für die Cruise Gate Hamburg GmbH LeitwegID: 02000000-UCGH000001-59
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- rechnung-flotte@hpa.hamburg.de für die Flotte Hamburg GmbH LeitwegID: 02000000-UFLH000001-52
- polder@hpa.hamburg.de für die Polder Hamburg GmbH LeitwegID: 02000000-UHPAHP0001-58
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Eine Übersendung auf dem Postweg ist nicht erforderlich.
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Für jede Rechnung ist eine eigene Mail vorzusehen.
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14.2 Die Rechnung ist grundsätzlich in Übereinstimmung mit dem Angebot mit den Festpreisen ohne Umsatz- steuer aufzustellen. Von den Festpreisen sind alle vereinbarten Nachlässe, Skonti usw. abzuziehen. Zu dem
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verbleibenden Nettorechnungsbetrag ist neben dem Steuersatz die Umsatzsteuer am Schluss der Rechnung in einem Betrag gesondert hinzusetzen und der geforderte lRechnungsbetrag, der die Umsatzsteuer ein- schließt, aufzuführen.
14.3 Für selbstständige Teilleistungen (Teillieferungen) können nach Vereinbarung Teilrechnungen eingereicht werden.
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14.4 Soweit Abschlags- oder Vorauszahlungen vereinbart sind, sind in den Rechnungen hierüber der zutreffende Steuersatz und die darauf entfallende Umsatzsteuer offen auszuweiseen. Diese Steuerbeträge sind in der Schlussrechnung vom Gesamtbetrag der Umsatzsteuer wieder abzusetzen.
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15 Zahlungsweise, Abtretung, Aufrechnung (§ 17)
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15.1 Skontofristen beginnen mit dem Tage des Eingangs der Rechnungen (Eingangsstempel der zuständigen Empfangsstelle), jedoch b a bei Aufbauleistungen nicht vor dem Tage der Abnahme
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b bei allen anderen Leistungen nicht vor dem Tage der Erfüllung. 15.2 Der Rechnungsbetrag wird ausschließlich bargeldlos auf ein in der Rechnung angegebeneis Konto gezahlt. 15.3 Der Auftraggeber ist berechtigt, mit allen Gegenforderungen - auch aus anderen Rechtsverthältnissen - auf- zurechnen. Unter Verzicht auf das Erfordernis der Gegenseitigkeit nach § 387 BGB willigt der Auftragnehmer ein, dass Forderungen der Bundesrepublik Deutschland oder der Freien und Hansestadt Hambburg an den Auftragnehmer gegen Forderungen des Auftragnehmers an eine dieser Körperschaften aufgerechnet werden, gleichviel ob er die Lieferungen oder Leistungen allein übernommen hat aoder als gesamtschuldnerisch haftendes Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft.
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t16 Kontrollen des Auftraggebers Der Auftraggeber ist berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung der vertraglichen Verpflich-
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tungen und vom Auftragnehmer abgegebenen Erklärungen, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung der Tariftreue und den Einsatz von Nachunternehmern, zu überprüfen.
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Der Auftragnehmer ist verpflichtet,
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• vollständige und prüffähige Entgeltabrechnungen über die von ihm eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbaeitnehmer bereitzuhalten, • auf Verlangen des öffentlichen Auftraggebers diese Entgeltabrechnungen vorzulegen, • dem ögffentlichen Auftraggeber auf Verlangen Einblick in die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen und in die zwischen ihm und seinen Nachunternehmern abgeschlossenen Verträge zu
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gewähren, und • die Beschäftigten auf die Möglichkeit von Kontrollen hinzuweisen.
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Der Auftragnehmer hat seinem Nachunternehmer die Verpflichtung aufzuerlegen, vollständige und prüffähige Entgeltabrechnung en über die eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bereitzuhalten und diese auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Er hat die Beachtung dieser Verpflichtung zu
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kontrollieren. 17 entfällt i 18 Vertragsstrafenregelung c
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dafür zu sorgen und einzustehen, dass bei der Ausführung der
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übertragenen Leistungen illegale Beschäftigung von Arbeitskräften, Schwarzarbeit und Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegetsetz unterbleiben, die Erklärung zu Tariftreue und Mindestlohn und die Regelungen zur sozial verantwortlichen Beschaffung (Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen) eingehalten werden.
Die Einstandspflicht des Auftragnehmers bezieht sich auch auf das Verhalten Dritter, die von ihm als
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Nachunternehmen beauftragt oder ihrerseits von beauftragten Nachunternehmen (Nachnachunter- nehmen) - gleich in welchem Unterordniungsgrad - mit der Ausführung von vertraglich geschuldeten Leistungen betraut worden sind.
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Begeht der Auftragnehmer bzw. sein Erfüllungsgehilfe oder eine sonstige in Nr. 1 genannte Person bzw. deren Erfüllungsgehilfe bei der Ausführung der übertragenen Leistung
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• eine Straftat nach
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• §§ 10, 11 SchwarzArbG (Beschäftigung von Ausländern ohne Genehmigung und zu ungünstigen Arbeitsbedingungen) a • § 266 a Abs. 1, 2 und 4 StGB (Vorenthaltung von Beiträgen des Arbeitnehmers zur Sozialversi-
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cherung und zur Bundesanstalt für Arbeit, Einbehaltung von Teilen des Arbeitsentgelts) • §§ 15, 15a AÜG (Verleih von ausländischen Arbeitnehme rn ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung durch Verleiher ohne Verleiherlaubnis, Entleih ausländischer Arbeitnehmer ohne Arbeitsgenehmi- gung zu "ausbeuterischen" Bedingungen oder in größerer Zabhl oder beharrlich wiederholt) oder
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• eine Ordnungswidrigkeit nach
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• § 404 Abs. 1 SGE III (Einsatz von Nachunternehmern, die Ausländer ohne Arbeitsgenehmigung beschäftigen)
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• § 404 Abs. 2 Nr. 3 SGB III (Beschäftigung ohne Arbeitsgenehmigung)
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• § 16 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 1a AÜG (Verleih ohne Verleiherlaubnis oder Arbeitnehmerentleihe von Verleihern ohne Verleiherlaubnis)
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• § 16 Abs. 1 Nr. 1b AÜG (Unzulässigkeit gewebsmäßiger Arbeitnehmerüberlassung im Baugewerbe)
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• § 16 Abs. 1 Nr. 2 AÜG (Entleih von ausländischen Arbeitnehmern ohne Arbeitsgenehmigung) • § 8 SchwarzArbG (Beauftragung mit Schwarzarbeit) t • § 5 AEntG (Nichtgewährung zwingender Arbeitsbedingungen),
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oder • wird die Erklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nicht eingehalten, a oder
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• wird gegen die Regelungen zum Nachunternehmereinsatz verstoßen, oder
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t • wird gegen die Regelungen zur sozial verantwortlichen Beschaffung verstoßen, oder
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• wird gegen die Verpflichtung verstoßen, vollständige und prüffähige Entgeltabrechnungen über die rvom Auftraggeber eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bereitzuhalten und diese auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber unverzüglich vorzulegen,
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so kann der Auftraggeber für jeden schuldhaften Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von 1% der Aabrechnungssumme je Verstoß, für alle Vertragsstrafen (inkl. Ziff. 4 BVB) zusammen höchstens jedoch 5% der Netto-Abrechnungssumme verlangen. Die gAbrechnungssumme bezeichnet die nach der Schlussabrechnung geschuldete Vergütung inklusive Zusatzleistungen und Preisgleitung, aber ohne Skonti, Sicherheits- und Gewährleistungseinbehalte,
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Schadensersatzansprüche oder Umsatzsteuer. Die Vertragnsstrafe ist auch dann zu entrichten, wenn vom Auftragnehmer beauftragte Nachunternehmen oder ihrerseits von beauftragten Nachnachunternehmen mit der Ausführung von vertraglich geschul- deten Leistung en betraute Nachnachunternehmen - gleich in welchem Unterordnungsgrad - gegen die in Nr. 2 genannten Vorschriften verstoßen und dem Auftragnehmer diese Verstöße bekannt waren oder
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hätten bekannt sein müssen oder diesem über § 278 BGB (Erfüllungsgehilfen) zugerechnet werden können.
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- Der Auftragnehmer hat bei Abnahme des Werkes eine Erklärung darüber abzugeben, ob gegen ihn bzw. seine Erfüllungsgehilfenc oder eine sonstige in Nr. 2 Satz 1 genannte Person bzw. deren Erfüllungs- gehilfe bei der Ausführung der übertragenen Leistung ein Ordnungswidrigkeitenverfahren, Ermittlungs- verfahren oder Strafverfahhren anhängig ist bzw. ob und wie dieses rechtskräftig zum Abschluss gekommen ist.
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- Die Vertragsstrafe ist auch dann zu entrichten, wenn der Auftragnehmer die in Nr. 2 genannte Erklärung auch nach Aufforderung und angem essener Fristsetzung nicht abgibt bzw. nicht beibringt.
- Wird der Vertrag aus Gründen, die ddie Verwirkung der Vertragsstrafe begründen, angefochten oder gekündigt, so bleibt die Wirksamkeit der Vertragsstrafenvereinbarung davon unberührt.
i
- Sollte die Vereinbarung über die Vertragsstrafe oder Teile der Vereinbarung unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit des Hauptvertrages nicht berührt.
g
19 Abnahme
i
Der Auftraggeber verlangt eine förmliche Abnahme.
t
20 Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers
a
Ausdrücklich ausgeschlossen werden Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers, und zwar auch dann, wenn sich der Auftragnehmer im zukünftigen oder vergangenen Schriftverkehr darauf bezieht
l
oder darauf hinweist bzw. darauf bezogen oder hingewiesen hat. Insbesondere werden Zahlungs- und Lieferbedingungen, Angaben über Erfüllungsort und Gerichtsstand nicht Vertragsbestandteil.
21 Streitigkeiten (§ 19)
b
Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluess des UN-Kaufrechts (CISG):
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t22 Beschwerde- und Hinweisgeberstelle (Ombudsmann) Vermutete oder tatsächliche Straftaten oder sonstigen Unregelmäßigkeiten können an einen unabhängigen
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Ombudsmann gemeldet werden. Der externe Ombudsmann ist Teil des Programms zur Verhütung von Regelverstößen der HPA, worunter insbesondere die Korruptionsprävention fällt. Der Ombudsmann nimmt
r
Beschwerden und Hinweise jeder Art entgegen, die im Zusammenhang mit Regelverstößen stehen. Dazu zlählen insbesondere Wirtschaftsdelikte wie Korruption, Untreue oder Betrug sowie Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten, die durch das wirtschaftliche Handeln der HPA bzw.a eines unmittelbaren oder mittelbaren Zulieferers entstanden sind. Auch Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit Ausschreibungen können gemeldet werden. Eine ausgführliche Verfahrensordnung ist der Internetseite der HPA zu entnehmen. Ansprechpaertner ist: Dr. Carsten Thiel von Herff, LL.M.
n
Loebellstraße 4 D - 33602 Bielefeld Tel.: +49 521 55 7 333 - 0 / Mobil: +49 151 58230321 E-Mail: ombudsmann@nthielvonherff.de Meldeplattform: www.report-tvh.com Homepage: www.thielvoniherff.de 23 Kommunikation nach außecn Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jegliche Kommunikation nach außen über die Auftragserteilung und die
h
Durchführung der Baumaßnahme, insbesondere im Hinblick auf Presse und sonstige Medien, nur nach vorheriger Zustimmung der HPA (Ptublic Affairs) und in miteinander abgestimmter Form vorzunehmen. 24 Verwendungsfähigkeit Der Auftragnehmer verwendet nur Baustoffe und -teile die im konkrekten Verwendungszusammenhang nach nationalen und europäischen Regelungden uneingeschränkt verwendungsfähig sind und übergibt dem Auftraggeber alle nach nationalen und europäischen Regelungen geforderten Verwendbarkeitsnachweise.
i
25 Hersteller
g
Der Auftragnehmer ist Hersteller und Dokumentationsverantwortlicher im Sinne des Produktsicherheits- gesetzes vom 08.11.2011 (BGBI. I S. 2179; 2012 I Si. 131) und der Verordnungen, insbesondere der Maschi- nenverordnung (9. ProdSV) vom 12.05.1993, zu deren Erlass das Produktsicherheitsgesetz ermächtigt, soweit diese auf die vertragsgegenständliche Baumaßnathme Anwendung finden. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die vollständige Dokumentation gem. der einschlägigen Verord-
a
nungen zu übergeben.
l
26 Holzzertifizierung Der Rohstoff Holz als Bestandteil der Bauleistung (ausgenomme n Bauhilfsstoffe) müssen nach FSC, PEFC oder gleichwertig zertifiziert sein oder die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllen. b Bei der Anlieferung von Holz auf der Baustelle oder an der Lieferadressee sind die im Angebot angegebenen Zertifikate oder die gleichwertigen Nachweise vorzulegen.
a
27 Nachträge Bei Nachträgen gelten die Bedingungen des Hauptauftrages einschließlich der drort vereinbarten Nachlässe.
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28 Informationssicherheit und Datenschutz Für die Bearbeitung des Vergabeverfahrens ist es notwendig, personenbezogene Daten wie Kontaktdaten,
e
Daten zum berufliche Werdegang und persönliche Referenzen zu erheben und zu verarbeiten. Hierzu werden die Unterlagen inkl. der zugehörigen personenbezogenen Daten entsprechenid den gesetzlichen Bestimmungen zur Gewährleistung der Ordnungsmäßigkeit und Nachvollziehbarkeit digital archiviert. Die personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt, nicht für andere Zwecke eingesetztt oder an Dritte weitergeleitet. Nach Ablauf der Archivierungsfrist werden die Daten unwiderruflich gelöscht.
b
Der Auftragnehmer und seine Unterauftragnehmer sind verpflichtet, sich an geltendes europäisches und deutsches Datenschutzrecht sowie die relevanten Gesetze und Vorschriften zur Informationssicherheit
a
(insbesondere IT-SiG) zu halten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die HPA unverzüglich über Cyber-Security- und Datenschutz-Vorfrälle in seinem Unternehmen bzw. bei den vom ihm beauftragten Unterauftragnehmern zu informieren.
Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche "Bewerben". Seite 7 von 9
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Kontaktstellen für die Meldung von Vorfällen sind:
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Informationssicherheit@hpa.hamburg.de eDatenschutz@hpa.hamburg.de 29 rArchivierung personenbezogener Daten Für die Bearbeitung des Vergabeverfahrens ist es notwendig, personenbezogene Daten wie Kontaktdaten,
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Daten zum berufliche Werdegang und persönliche Referenzen zu erheben und zu verarbeiten. Hierzu werdaen die Unterlagen inkl. der zugehörigen personenbezogenen Daten entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zur Gewährleistung der Ordnungsmäßigkeit und Nachvollziehbarkeit digital archiviert. Die personegnbezogenen Daten werden vertraulich behandelt, nicht für andere Zwecke eingesetzt oder an Dritte weitergeleitet. Nach Ablauf der Archivierungsfrist werden die Daten unwiderruflich gelöscht.
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30 Hamburgisches Transparenzgesetz
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Dieser Vertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen
n
nach dem HmbTG sein.
i
Unterliegt der Vertrag der Informationspflicht nach dem HmbTG, sind Angaben seitens der/des Auftragnehmer/s, aus denen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse hervorgehen, von ihr/ihm zu kennzeichnen
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oder getrennt vorzulegen und das Geheimhaltungsinteresse darzulegen. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse unterliegen der Informationspflicht nur, soweit das Informationsinteresse das
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Geheimhaltungsinteresse überwiegt.
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Für durch die Verletzung eines Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisses bei der Veröffentlichung im Informationsregister oder Herausgabe auf Antrag nach HmbTG entstehende Schäden haftet die HPA nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Insbesondere wird auf die gesetzliche Verdpflichtung der HPA gemäß § 10 Abs. 2 HmbTG verwiesen, der wie folgt lautet (auszugsweise):
i
„Verträge, die nach Maßgabe dieses Gesetzes bei Vertragsabschluss zu veröffentlichen sind, sind so zu schließen, dass sie frühestens einen Monat nacgh Veröffentlichung wirksam werden und die Behörde inner- halb dieser Frist aus sachlich gerechtfertigtem und im Vertrag angegebenen Grund vom Vertrag zurücktreten kann. (…)“ i 31 Unzulässige Wettbewerbsabsprache t
a
31.1 Wenn der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzu- lässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 15 v.H. der Netto-Abrechnungssumme an den Auftrag-
l
geber zu zahlen, es sei denn, dass ein Schaden in anderer Höhe nachgewiesen wird. Dies gilt auch, wen der Vertrag gekündigt wird oder bereits erfüllt ist. Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftrag- gebers, insbesondere aus § 8 Abs. 4 VOB/B bleiben unberührt.
b
31.2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkung sind insbesondere wettbewerbswidrige Verhandlungen und Ver- abredungen mit anderen Bietern/ Bewerbern über
e
- die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten
a
- die zu fordernden Preise,
- Bindungen sonstiger Entgelte, r
- Gewinnaufschläge,
b
- Verarbeitungsspannen und andere Preisbestandteile
- Zahlungs-, Lieferungs- und andere Bedingungen, soweit sie unmittelbar den Preis beeeinflussen,
- Entrichtung von Ausfallentschädigungen oder Abstandszahlungen,
i
- Gewinnbeteiligung oder andere Abgaben sowie Empfehlungen, es sei denn, dass sie nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen zulässig sind. t Solchen Handlungen des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihm
b
beauftragt oder für ihn tätig sind.
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t32 Leitlinien Für den Auftragnehmer, dessen Beschäftigte und Nachunternehmer gelten dieselben Standards wie für die
e
Beschäftigten der HPA. Folgende Leitlinien sind Vertragsbestandteil und unter den Vertragsbedingungen der HPA im Internet auf www.hamburg-port-authority.de in der Rubrik "HPA 360° / Aktuelle Ausschreibungen /
r
Vertragsbedingungen" abzurufen. -lSicherheitshandbuch
- Kodex Lieferbeziehungen.
a
33 Haftung
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Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich gegen Haftpflichtansprüche in ausreichender Höhe gegen Personen-, Sach-, Vermeögens- und Umweltschäden mit ausreichender Vertragsdauer zu versichern, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Änderungen diesbezüglich sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
n
Eine Fotokopie des Versicherungsscheins, aus dem auch die Dauer der Versicherung hervorgehen muss und eine Bestätigung d er Versicherung, dass Versicherungsschutz grundsätzlich besteht, welche nicht älter als einen Monat ist, ist dem Auftraggeber spätestens 2 Wochen nach Vertragsabschluss kostenlos zu übergeben. Der Abscnhluss der Haftpflichtversicherung (Personen-, Sach-, Vermögens- und Umweltschäden) ist dem Auftraggeber spätestens vor Beginn der Leistungserbringung nachzuweisen.
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34 Entfällt
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35 Entfällt
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Nachunternehmereinsatz
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Projekt/Maßnahme: Moorburg
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Bewachung der Deponie Francop, Feldhofe Vergabe: rund Entwässerungsfelder Vergabe-Nr.: LD-2147-26-O-EU
l
- Antraga des Bieters zum Einsatz von Nachunternehmern - Vertragsbestandteil - (Teilnahmebedingungen HPA)
g
1.1 Als Nachunternehmer werde ich/werden wir nur Firmen beauftragen,
- die fachkuendig, leistungsfähig und zuverlässig sind,
- die sich verpflichten, die übertragenen Leistungen grundsätzlich im eigenen Betrieb auszuführen,
- die ihre Pflichnten aus den §§ 3, 3a, 5 und 10 Abs. 2 des Hamburgischen Vergabegesetzes erfüllen,
- die ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind,
- bei denen die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die zur Übertragung vorgesehenen Leistungen vorliegen. n 1.2 Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne(n) ich/wir folgenden Nachunternehmer mit
i
den von ihm auszuführenden Teilleistungen und beantrage(n) hiermit die Zustimmung zu seinem Einsatz: Nachunternehmer (Name und Anschrift)
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| Pos.-Nr. | h Bezeichnung der Teilleistungen | |
|---|---|---|
| t d |
Begründung für die Weitergabe
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Der Nachunternehmer ist im Kooperationsverbund PQ-Nord gelistet. Zertifikatscode: Der Nachunternehmer hat erklärt, dass er a die oben bezeichnete Leistung vollständig im eigenen Betrieb ausführen wird.
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die nachstehend bezeichneten Leistungsteile
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weitergeben wird an die Firma:
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Für diese Firma hat der Bieter einen gesonderten Antrag „Nachunternehmereinsatz" vorzulegen.
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Mir/Uns ist bekannt, dass ich/wir Leistungen nur auf Nachunternehmer übertragen darf/dürfen, wenn der
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Auftraggeber schriftlich zugestimmt hat. Die nachträgliche Einschaltung oder der Wechsel eines Nachunternehmers bedürfen ebenfalls der schriftlichen Zustimmung durch den Auftraggeber.
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Ort, Datum, Stempel und Unterschrift (nur bei schriftlichem Angebot)
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Zustimmung durch Auftraggeber bei Nachunternehmerwechsel b
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OrgaKz, Datum, Name (Blockschrift) und Unterschrift
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t2. Erklärung von Nachunternehmern 2.1 Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir von der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg nicht wegen nachweislich schwerer
e
Verfehlungen von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen bin/sind. Weiterhin erkläre(n) ich/wir hiermit, dass keine Verfehlungen 1) vorliegen, die meinen/unseren Ausschluss vom Wettbewerb rechtfertigen könnten.
r
2.2 Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 oder 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder § 6 Slatz 1 oder 2 Arbeitnehmer-Entsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt worden bin/sind. 2.3 Ich bin amir/Wir sind uns bewusst, dass eine falsche Erklärung zu 2.1 oder 2.2 den Ausschluss künftiger Nachunternehmereinsätze sowie von Auftragserteilungen bei öffentlichen Aufträgen zur Folge haben kann.
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Ort, Datum, Stempel und Unternschrift des Nachunternehmers (nur bei schriftlichem Angebot) Anmerkung:
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Von jedem weiteren Nachunternehmer ist ebenfalls die Erklärung beizufügen und zum Aufklärungsgespräch vorzulegen.
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- Verfehlungen, die in der Regel zum Ausschluss der Bewerberin oder Bieterin bzw. des Bewerbers oder Bieters von der
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Teilnahme am Vergabeverfahren führen, sind - unabhängig von der Beteiligungsform, bei Unternehmen auch unabhängig von der Funktion der Täterin bzw. des Täters oder der bzw. des Beteiligten - insbesondere:
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- Straftaten, die im Geschäftsverkehr oder im Bezug auf diesen begangen worden sind, u.a. Betrug, Untreue, Urkundenfälschung, Diebstahl, Erpressung;
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- das Anbieten, Versprechen oder Gewähren von Vorteilen an Amtsträger oder an, nach dem Gesetz über die förmliche Verpflichtung, nichtbeamteter Personen, besonders Verpflichtete oder an Personen, die für den öffebntlichen Dienst besonders Verpflichteten nahe stehen (Bestechung / Vorteilsgewährung);
- Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), u.a. Beteiligung an Absprachen übera Preise oder Preisbestandteile, verbotene Preisempfehlungen, Beteiligung an Empfehlungen oder Absprachen über die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten, sowie die Leistung von konkreten Planungs- und Ausschreibungshilfen; r
- Verstöße gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, Arbeitnehmerentsendegesetz, Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz;
- falsche Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmen / unerlaubter Einsatz von Nachunternehmen, falsche Angaben zu Tariftreue und Mindestlohn / Verstoß gegen die Erklärung zu Tariftreue und Mindeslohn (2.3); Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die
- andere vergleichbar schwerwiegende Verstöße. Schaltfläche "Bewerben". Seite 2 von 2
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Hamburg Port Authority AöR
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Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
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(vom Bieter ggf. auszufüllen)
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Projekt / Maßnahme: Moorburg
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Vergabe: Bewachung der Deponie Francop, Feldhofe aund Entwässerungsfelder
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Vergabe Nr.: LD-2147-26-O-EU
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- Wir, die nachstehennd aufgeführten Unternehmen einer Bietergemeinschaft, Mitglied Mitglied n Mitglied i Mitglied
c
beschließen, im Falle der Auftragsehrteilung eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden. Bevollmächtigter Vertreter: t Es ist eine separate E-Mail-Adresse für die Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erstellen und hier einzutragen:
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Anschrift für Schriftverkehr:
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- Die Bieter-/Arbeitsgemeinschaft wurde aus folgenden Gründen gebildet:
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- Wir erklären, dass l
- der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften, b
- für kein Fach- oder Gebietslos, das Gegenstand des Angebots der Bietergemeinschaft ist, ein Mitglied
e
aufgrund seiner betrieblichen oder geschäftlichen Verhältnisse jeweils allein zur Teilnahme an der Ausschreibung mit einem eigenständigen Angebot hinreichend leistungsfähig ist. Erst ihr Zusammenschluss
a
versetzt die Mitglieder der Bietergemeinschaft in die Lage, ein Angebot abzugeben.
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Ort, Datum, Stempel und Unterschrift i
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Ort, Datum, Stempel und Unterschrift b
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Ort, Datum, Stempel und Unterschrift
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Ort, Datum, Stempel und Unterschrift
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Projekt / Maßnahme: Moorburg
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Vergabe: Bewachung der Deponie Francop, Feldhofe lund Entwässerungsfelder
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Vergabe Nr.: LD-2147-26-O-EU
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Eigenerklärung EU-Sanktionen
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Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket - RUS-Sanktionen und dem dort enthaltenen Verbot von Auftragserteilungen an russische Staatsangehörige/Unternehmen/Lieferanten
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gemäß Artikel 5k Absatz 1 VO (EU) 833/2014, in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der VO (EU) 2022/576 des Rates
i
vom 8. April 2022 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Die VO gilt unmittelbar (d.h. ohne nationalen Umsetzungsakt)
c
und ab sofort (die VO ist bereits am 09.04.2022 in Kraft getreten). (Für den Wortlaut des Artikel 5k Absatz 1 der o.g. Verordnung (VO) siehe Rückseite)
h
Bieter *1 Biettergemeinschaft *1 Bewerber *1 Bewerbergemeinschaft *1
- Ich/Wir erkläre(n) verbindlich, dass für d mein/unser Unternehmen (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag/Angebot Vertretenen auch für diese) keine der in Artikel 5k Absatz 1 der VO genannten Sachverhalte zutreffen. i
- Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns verbindglich (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag/ Angebot Vertretenen auch für diese), bei der Ausführung der auf der Grundlage dieses Vergabeverfahrens zu erbringenden Vertragsleistungen die in Artikel 5k iAbsatz 1 der VO genannten Verbote einzuhalten bzw. deren Einhaltung sicherzustellen.
t
- Ich/Wir versichern (zugleich in Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag/Angebot Vertretenen auch für diese),
a
nicht gegen die in Artikel 5k Absatz 1 der VO genannten Verbote zu verstoßen.
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- Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der weiteren Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
b
- Der Auftragnehmer ist verpflichtet, der Vergabestelle bis zum Ende dere Vertragslaufzeit jedwede Änderung die Eigenerklärung hinsichtlich der vorgenannten Ziffern 1. bis 4. betreffend unverzüglich schriftlich anzuzeigen. a Hinweis: Verboten sind nicht lediglich Auftragsvergaben an RUS Unternehmen i.S.d. rVorschrift, sondern auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit mehr als 10% des Auftragswertes aufb betroffene Unternehmen entfallen).
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Datum, Unternehmen/Erklärer in Textform *1
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Wird diese Erklärung nicht mit dem Teilnahmeantrag/ den Angebotsunterlagen bzw. auf Nachforderung der
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Vergabestelle nicht innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist nachgereicht (soweit Nachforderung zugelassen sind), wird der Teilnahmeantrag/ das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. r *1 zutreffendes bitte ankreuzen bzw. Formularfelder ausfüllen
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tArtikel 5k der VO lautet wie folgt: *2
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Abs. (1) Es isrt verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9l und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29a und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit sgolchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russischee Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
n
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 %unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
n
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln,
i
auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen,
c
deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden.
h
Abs. (2) Abweichend von Absatz 1 können die zutständigen Behörden die Vergabe oder die Fortsetzung der Erfüllung von Verträgen genehmigen, die bestimmt sind für
a) den Betrieb ziviler nuklearer Kapazitäten, ihre Instandhaltung, ihre Stilllegung, die Entsorgung ihrer radioaktiven Abfälle, ihre Versorgung mit udnd die Wiederaufbereitung von Brennelementen und die Weiterführung der Planung, des Baus und die Abnahmetests für die Indienststellung ziviler Atomanlagen und ihre Sicherheit sowie die Lieferung von Ausgaingsstoffen zur Herstellung medizinischer Radioisotope und ähnlicher medizinischer Anwendungen, kritischer Technologien zur radiologischen Umweltüberwachung sowie für die zivile nukleare Zusammenarbeit, insbesongdere im Bereich Forschung und Entwicklung,
i
b) die zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei Raumfahrtprogrammen,
t
c) die Bereitstellung unbedingt notwendiger Güter oder Dienstleistungen, wenn sie ausschließlich oder nur in ausreichender Menge von den in Absatz 1 genannten Persoanen bereitgestellt werden können, d) die Tätigkeit der diplomatischen und konsularischen Vertretulngen der Union und der Mitgliedstaaten in Russland, einschließlich Delegationen, Botschaften und Missionen, oder internationaler Organisationen in Russland, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen. e) den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Erdgas und Erdöl, beinschließlich raffinierter Erdölerzeugnisse, sowie von Titan, Aluminium, Kupfer, Nickel, Palladium und Eisenerz aus oder durch
e
Russland in die Union, oder
a
f) den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Kohle und anderen festen fossile Brennstoffen, die in Anhang XXII aufgeführt sind, bis 10. August 2022. r Abs. (3) b Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach diesem Artikel erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung. e
i
Abs. (4) Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten nicht für die Erfüllung — bis zum 10. Oktober 2022 — von Verträgen, die vor
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dem 9. April 2022 geschlossen wurden.
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*2 Hervorhebungen durch Vergabestelle
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Erklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes
geemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz
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Öffentliche Aufträge über Bauleistungen und andere Dienstleistungen sowie Dienstleistungskonzessionen vergibt die Freie unld Hansestadt Hamburg gemäß § 3 des Hamburgischen Vergabegesetzes (HmbVgG) nur an Auftragnehmer, die sich bei Angebotsabgabe schriftlich dazu verpflichten,
a
- ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung dieser Leistungen ein Entgelt zu zahlen, das
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in Höhe und Modalitäten mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entspricht, an den das Unternehmen auf Grund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gebunden ist (§ 3 Abs. 1 HmbVgG).
e
Entsprechendes gilt für die Beachtung des Tarifvertragsgesetzes, Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer gesetznlicher Bestimmungen über Mindestentgelte. 2. ihren Beschäftigte n (ohne Auszubildende) für die Ausführung der Leistung aber mindestens ein Entgelt nach § 1 Abs. 2 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) in der jeweils geltenden Fassung zu zahlen (§ 3 Abs. 2
n
HmbVgG).
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- im Fall der Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes dafür zu sorgen, dass die Verleiher den Leihacrbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung das gleiche Arbeitsentgelt gewähren wie vergleichbaren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern des Entleihers (§ 3 Abs. 3 HmbVgG). h
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Diese Erklärung wird im Fall der Zuschlagserteilung zum Inhalt der vertraglichen Pflichten des Bieters. Wird die folgende Erklärung trotz Aufforderung des Auftraggebers nicht vorgelegt, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen (§ 3 Abs. 4 HmbVgG).
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Der Auftragnehmer / Anbieter erklärt hiermit:
i
- Die Beschäftigten meines/unseres Unternehmens (ohne Auszubildende) werden für die Ausführung der für diesen öffentlichen Auftrag erforderlichen Leistung mindestens eine Vergütung in Höhe des Entgelts nach § 1
g
Abs. 2 Mindestlohngesetz. Bei der Ausführung der Leistungen beträgt die niedrigste Vergütung, die meine/ unsere Beschäftigten erhalten, € (bruttoi) pro Stunde, • ( ) und zwar nach folgendem Tarifvertrag:
t
• ( ) wobei eine tarifliche Bindung nicht besteht (Zutreffendes ankreuzen bzw. ausfüllen).
a
Zudem verpflichte ich mich / verpflichten wir uns zur Einhaltung des Tarifvertragsgesetzes, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer gesetzlicher Bestimmungen über Mindestentgelte.
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- Im Falle der Auftragsausführung durch Nachunternehmer oder Be schäftigte eines Verleihers veranlasse ich / veranlassen wir, dass der Nachunternehmer seinen Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung das gleiche Arbeitsentgelt gewährt wie vergleichbaren Arbeitnehmerinnebn und Arbeitnehmern meines / unseres Unternehmens. Die Einhaltung dieser Vorgaben werden von mir / uns kontrolliert (§ 5 Abs. 1 HmbVgG).
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- Ich habe / Wir haben die Bestimmungen des § 3 Abs. 2 HmbVgG in Verbinadung mit dem Mindestlohngesetz sowie die möglichen Sanktionen gemäß § 11 HmbVgG bei schuldhafter Nichterfüllung der Verpflichtungen aus § 3 Abs. 2 HmbVgG in der jeweils geltenden Fassung zur Kenntnis genormmen (Vertragsstrafe, sofern vereinbart; fristlose Kündigung des Vertrages oder Rücktritt vom Vertrag) und bestätige/n dies mit meiner / unserer Unterschrift. b
e
Diese Erklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland tätig sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
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Ort, Datum Unterschrift, Firmenstempel (nur bei schriftlichem Angebot)
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LV: Wachdienst Seite: 1 U Datum: 28.08.2026 LV-Datum: 08.07.2026
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UPons-Nr. (Pos- Nr.)
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| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
UNrn.)t EUR EUR 01 Wachmann im Pförtnerhaus Wachmann im Pförtnerhaus: e(gem. Lohntarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Hamburg; § 2 II 1 Sicherheitsmitarbeiter im rObjektschutz-/ Sparatwachdienst) Aufgaben:
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Überwachung der Hauptzufahrt mit Schranke, sowie Bedienung der Schranke (Pförtnertätigkeit) aAlarmauslösung im Notfall per Funk oder per Telefon (Handy) an den Revierfahrer Beig Signalauslösung der Fahrzeugwaage (wenn LKW überladen ist), Schranke geschlossen halten oder schließen und Fahrer zur Ladestelle zurückweisen (7:00 bis 19e:00 Uhr) Benachrichtigung der Rufbreitschaft HPA und nötigenfanlls der Polizei, Feuerwehr etc. Feststellen des berechtigten Aufenthaltes von Personen Durchführung von "Erste-Hilfe" und Veranlassung weiterer Hilfen Führung eines Dienstbuches und schriftliche Berichterstattunng bei besonderen Vorkommnissen Erforderliche Qualiifikationen: Werkschutzlehrgang I und II (Nachweis) Erste-Hilfe-Lehrgang (Nachweis) Brandschutzausbildungc (Nachweis) Kenntnisse in Arbeitsschutz und Unfallverhütungsvorschrihften (Nachweis) Dienstzeiten:
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täglich von 7.00 - 7.00 Uhr
Einzelpreise der Pos. 1 Wachmann der Lohngruppe: ........d........... Stundengrundlohn (mind. Tariflohn): ................... Euro/h i Stundenverrechnungssatz an Werktagen: g ................... Euro/h
i
Im Stundenverrechnungssatz sind insgesamt ................... % Lohn und lohnabhängige Kosten enthalten. t
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Zuschläge: Sonntag: l ................... % vom Stundengrundlohn = ................. Euro/h zzgl.
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lohnabhängiger Kosten von: ................... % = ................... Euro/h
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ergibt einen Sonntagszuschlag von: ................... Euro/h a Feiertag: r ................... % vom b Stundengrundlohn = ................... Euro/h zzgl.
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lohnabhängiger Kosten von: ................... % = ................... Euro/h
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ergibt einen Feiertagszuschlag von: ................... Euro/h t Nacht (20.00 bis 6.00 Uhr): b ................... % vom a Stundengrundlohn = ................... Euro/h zzgl.
r
lohnabhängiger Kosten von: ................... % = ................... Euro/h
ergibt einen Nachtzuschlag von: ................... Euro/h Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche "Bewerben".
[Seite 32]
LV: Wachdienst Seite: 2 U Datum: 28.08.2026 LV-Datum: 08.07.2026
n
UPons-Nr. (Pos- Nr.)
t
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
UNrn.)t ergibt einen Nachtzuschlag von: EUR EUR ................... Euro/h
e
4,000 Mona
r
02 Wachmann im Pförtnerhaus (nach Fertigstellung der Toranlage) Wachmann im Pförtnerhaus: (nach Anpassung der
l
Dienstzeiten) (gem. Lohntarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen ain Hamburg; § 2 II 1 Sicherheitsmitarbeiter im Objektschutz-/ Sparatwachdienst)
g
Aufgaben: Überwachung der Hauptzufahrt mit Schranke und Tor,
e
sowie Bedienung der Schranke und des Tores (Pförtnertätigkeit) Alarmauslnösung im Notfall per Funk oder per Telefon (Handy) an den Revierfahrer Bei Signalauslösung der Fahrzeugwaage (wenn LKW überladen ist), Schranke geschlossen halten oder schließen und Fahrer zur Ladestelle zurückweisen (7:00 bis 19:00 Uhr)n Benachrichtigung der Rufbreitschaft HPA und nötigenfalls der Piolizei, Feuerwehr etc. Feststellen des berechtigten Aufenthaltes von Personen Durchführung von "Erste-Hilfe" und Veranlassung
c
weiterer Hilfen Führung eines Dienstbuches und schriftliche Berichterstattung bei behsonderen Vorkommnissen Erforderliche Qualifikationen:
t
Werkschutzlehrgang I und II (Nachweis) Erste-Hilfe-Lehrgang (Nachweis) Brandschutzausbildung (Nachwei s) Kenntnisse in Arbeitsschutz und Unfallverhütungsvorschriften (Nacdhweis) Dienstzeiten:
i
Montagmorgen ab 5:30 bis Samstagmorgen 6 Uhr Samstagmorgen 6 Uhr, Schließung des Torges zum Wochenende.
i
Samstagmorgen ab 6 Uhr bis Montagmorgen 5:30 Uhr und Feiertage keine besetzung des Pförtnerhauses.
t
Einzelpreise der Pos. 2
a
Wachmann der Lohngruppe: ...................
l
Stundengrundlohn (mind. Tariflohn): ................... Euro/h
Stundenverrechnungssatz an Werktagen: ................... Euro/h
b
Im Stundenverrechnungssatz sind insgesamt ................... % Lohn und lohnabhängige Kosten e enthalten.
a
Zuschläge:
r
Sonntag:
b
................... % vom Stundengrundlohn = ................. Euro/h zzgl.
e
lohnabhängiger Kosten von: ................... % = ................... Euro/h i ergibt einen Sonntagszuschlag von: t ................... Euro/h
b
Feiertag:
a
................... % vom Stundengrundlohn = ................... Euro/h zzgl.
r
lohnabhängiger Kosten von: ................... % = ................... Euro/h
ergibt einen Feiertagszuschlag von: Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche "Bewerben".
[Seite 33]
LV: Wachdienst Seite: 3 U Datum: 28.08.2026 LV-Datum: 08.07.2026
n
UPons-Nr. (Pos- Nr.)
t
| Menge = ......... | Einheit .......... Euro/h | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
UNrn.)t EUR EUR ergibt einen Feiertagszuschlag von: ................... Euro/h
e
rNacht (20.00 bis 6.00 Uhr): ................... % vom
l
Stundengrundlohn = ................... Euro/h zzgl. alohnabhängiger Kosten von: ................... % = ................... Euro/h
g
ergibt einen Nachtzuschlag von: ................... Euro/h
e
n
8,000 Mona 03 Revierfahrer (Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft IHK) Revierfahrer: (geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft. Gem. Lohntarifvnertrag für Sicherheitsdienst- leistungen in Hamburg; § 2 II 2 Werkschutzdienst)
i
Aufgaben: drei Kontrollfahrten zu allen Objekten
c
(ca. 200 km/Nacht) mit Aufenthalt auf jedem Gelände von min. zwanzig Minuten Kontrolle von Toren, Zäuhnen, Gebäuden, Anlagen usw. Schließdienst in den Spülfeldern Moorburg Mitte, Moorburg Ost, Moorburg Ellerholz und den
t
Schlickdeponien Francop und Feldhofe Kontrolle im Bereich der METHA/SARA Kontrolle Logistikfläche Drade nau Am Genter Ufer Alarmauslösung im Notfall per Funk oder per Telefon (Handy) d Benachrichtigung der Rufbreitschaft der HPA und nötigenfalls der Polizei, Feuerwehr etc.
i
Feststellen des berechtigten Aufenthaltes von Personen Durchführung von "Erste-Hilfe" und Veranlassung weiterer Hilfe g Führung eines Dienstbuches und schriftliche Berichterstattung bei besonderen Vorkommnissen
i
Erforderliche Qualifikationen: Erfolgreich abgelegte Prüfung als Werkschutzftachkraft vor einer Industrie- und Handelskammer oder Handelskammer oder als Geprüfte Schutz- und a Sicherheitskraft (Nachweis) Erste-Hilfe-Lehrgang (Nachweis)
l
Brandschutzausbildung (Nachweis) Führerschein der Klasse B (Nachweis) Kenntnisse in Arbeitsschutz und Unfallverhütungsvorschriften (Nachweis)
b
Dienstzeiten: Montag bis Sonntag: 19.00 - 7.00 Uhr sowie Sonnabend, Sonntag und Feiertags: 7.00 bis 19.00 Uhr e
a
Einzelpreise der Pos. 3
r
Revierfahrer der Lohngruppe: ................... Stundengrundlohn (mindestens Tariflohn): b ................... Euro/h
e
Stundenverrechnungssatz an Werktagen: ................... Euro/h
i
Im Stundenverrechnungssatz sind insgesamt ................... % Lohn und lohnabhängige Kosten t enthalten.
b
Zuschläge:
a
Sonntag:
r
................... % vom Stundengrundlohn = ................... Euro/h zzgl.
lohnabhängiger Kosten von: ................... % = ................... Euro/h Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche "Bewerben".
[Seite 34]
LV: Wachdienst Seite: 4 U Datum: 28.08.2026 LV-Datum: 08.07.2026
n
UPons-Nr. (Pos- Nr.)
t
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
UNrn.)t lohnabhängiger Kosten von: ................... % EUR EUR = ................... Euro/h eergibt einen Sonntagszuschlag von: ................... Euro/h
r
Feiertag:
l
................... % vom aStundengrundlohn = ................... Euro/h zzgl. lohgnabhängiger Kosten von: ................... % = ................... Euro/h ergibte einen Feiertagszuschlag von: ................... Euro/h
n
Nacht (20.00 bis 6.00 Uhr):
................... % vom
n
Stundengrundlohn = ................... Euro/h zzgl.
i
lohnabhängiger Kosten von: ................... % = ................... Euro/h
c
ergibt einen Nachtzuschlag von: ................... Euroh/h
t
12,000 Mona *** Bedarfsposition mit Gesamt betrag 04 Bedarfsposition: Wachmann Bedarfsposition: Zusätzlicher Wacdhmann Im Falle einer besonderen Gefährdungi ist die bedarfsorientierte Gestellung eines Wachmannes vorgesehen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn sichg nach einem Einbruch Teile von Gebäuden nicht wieder wie vorgesehen verschließen lasseni und somit gesondert bewacht werden müssen.
t
Die Gestellung des Wachmann ist innerhalb von 2 Stunden zu gewährleisten. Die geforderte Qualifikation enspricht den a Forderungen der Pos. 1.
l
Als Lohngruppe, Zuschläge, Tariflohn und prozentualer Anteil von Lohn und lohnabhängiger Kosten gelten die gleichen [TB01Angaben wie unter Pos. 1.
b
In welcher Anzahl kann zusätzliches Personal
e
gestellt werden? '..................' Personen
a
80,000 h
r
05 KFZ-Gestellung Gestellung eines geländegängigen Fahrzeuges
b
Fahrzeuggestellung für den Revierfahrer über die gesamte Vertragslaufzeit. Es sind alle Nebenkosten e (außer Betriebskosten und Fahrer), wie beispielsweise Versicherung, Leasing etc. mit einzurechnen. i Einzusetzendes Geländefahrzeug: ...................
t
Typ: ...................
b
12,000 Mona a 06 KFZ Kilometerpauschale Mit der km-Pauschale sind sämtliche r Betriebskosten des Fahrzeuges abgegolten. Die angenommenen gefahrenen km beziehen sich auf eine Vertragslaufzeit von einem Jahr. Identische, digiVetraglüt e(te wleerkdetnr odinei sgecfha)hr ebneena rkbm eaiutfbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche "Bewerben".
[Seite 35]
LV: Wachdienst Seite: 5 U Datum: 28.08.2026 LV-Datum: 08.07.2026
n
UPons-Nr. (Pos- Nr.)
t
| Menge beziehen si | Einheit ch auf eine Vertragslaufzeit von | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
UNrn.)t einem Jahr. EUR EUR Vergütet werden die gefahrenen km auf Nachweis zu dem vertraglich vereinbarten eEinheitspreis. Angaben des Bieters: rTreibstoffart: '...................' '...................' % Anteil Treibstoffkosten je
l
gefahrenem km kalkulierter Treibstoffpreis (Index Basiert)
a
................... Euro/l exkl. MwSt.
g
kalkulierter Verbrauch des vorgesehenen Fahrzeuges '.....e..............' l/100 km
n
105.000,000gef. *** Bedarfsp osition mit Gesamtbetrag 07 Bedarfposition: KFZ-Gestellung Elektrofahrzeug
n
Gestellung eines geländegängigen Fahrzeuges Fahrzeuggestellungi Elektro-KFZ für den Revierfahrer über die gesamte Vertragslaufzeit. Es sind alle Nebenkosten (außer Bectriebskosten und Fahrer), wie beispielsweise Versicherung, Leasing etc. mit einzurechnen.
h
Einzusetzendes Geländefahrzeug: ...................
t
Typ: ................... 12,000 Mona d *** Bedarfsposition mit Gesamtbetrag 08 Bedarfposition: Elektro-KFZ Kilometeirpauschale Mit der km-Pauschale sind sämtliche Betriebskosten des Fahrzeuges abgegoltegn. Die angenommenen gefahrenen km beziehen sich auf eine Vertragslaufzeit von einem Jahr. i Vergütet werden die gefahrenen km auf t Nachweis zu dem vertraglich vereinbarten Einheitspreis.
a
Angaben des Bieters: '...................' % Anteil Stromkosten je l gefahrenem km kalkulierter Strompreis
'...................' Euro / kWh exkl. MwSt. kalkulierter Verbrauch des vorgesehenen b Fahrzeuges
e
'...................' kWh/100 km
a
105.000,000gef. r 09 Vorhaltung und Einrichtung Vorhaltung und Einrichtung von 60 Kontrollstellen b Vorhaltung und Einrichtung von 60 Kontrollstellen für
e
12 Monate. Aufteilung der Wächterkontrollstellen gemäß Leistungsbeschreibung, Punkt 3.1 ab 4. Abs.
i
1,000 Psch t
b
a
r
Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche "Bewerben".
[Seite 36]
LV: Wachdienst Seite: 6 U Datum: 28.08.2026 LV-Datum: 08.07.2026
n
UPons-Nr. (Pos- Nr.)
t
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
UNrn.)t EUR EUR Zusammenstellung
e
r
Summe: l USt 19,00 %: Summe Brutto (ohne Nachlass):
a
Der Nachlass wird nur gewertet, wenn er an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt ist.
g
e
n
n
i
c
h
t
d
i
g
i
t
a
l
b
e
a
r
b
e
i
t
b
a
r
Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche "Bewerben".