[Seite 1]
Beiblatt zur Referenzenbewertung
Infrastrukturen gelten dann als „kritisch“, wenn sie für die Funktionsfähigkeit moderner Gesellschaften von wichtiger Bedeutung sind und ihr Ausfall oder ihre Beeinträchtigung nachhaltige Störungen im Gesamtsystem zur Folge hat (Auszug Nationale Strategie zum Schutz Kritischer Infrastrukturen (KRITIS-Strategie)). Bei Leistungen an öffentliche Auftraggeber ist eine von der zuständigen Behörde ausgestellte Bescheinigung vorzulegen.
Bei Leistungen in militärischen Liegenschaften ist die zuständige Stelle mindestens der Kasernenkommandant/Standortälteste, in den anderen Fällen (andere öffentliche/private Auftraggeber) ist die Funktion der Auskunftsperson anzugeben.
Bei der Einreichung von weniger als drei Referenzen wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
Es werden nur sieben Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Reihung wird auf Grund der eingereichten Referenzen vorgenommen. Soweit eine Begrenzung auf 7 Bieter wegen Punktegleichheit an der 7. Stelle nicht möglich ist, wird der Bieterkreis um die Anzahl der punktgleichen Bieter erweitert.
Die Referenzen werden nachfolgender Matrix bewertet:
| Bewertungskriterium Referenzen | etknuP lloS | 1 rebreweB | 2 rebreweB | … | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| militärische Liegenschaft oder kritische Infrastruktur jeweils mit Waffe und mehr als 10 Wachpersonen durchschnittlich | 4 | |||||||
| militärische Liegenschaft oder kritische Infrastruktur jeweils mit Waffe und 6 bis 10 Wachpersonen durchschnittlich | 3 | |||||||
| militärische Liegenschaft oder kritische Infrastruktur jeweils mit Waffe und bis zu 5 Wachpersonen durchschnittlich | 2 | |||||||
| Sicherheitsdienstleistung mit Waffe | 1 |
Festlegung der verschiedenen Wachfunktionen mit der Anzahl der benötigten Sicherheitsmitarbeiter. Wachfunktionen sind z. B. Streife, Eingreifkraft, Torposten.
Zu berücksichtigen ist die durchschnittliche Anzahl der je Schicht eingesetzten Wachpersonen (Durchschnitt pro Woche – ohne Berücksichtigung von Feiertagen). Beispiel: Mo-Fr: 3 WP Tagschicht / 5 WP Nachtschicht Sa/So: 5 WP Tag- und Nachtschicht Berechnung: [5 (Schichten) x 3 (WP)] + [9 (Schichten) x 5 (WP)] = 15 + 45 = 60 / 14 (Schichten pro Woche) = 4,29 WP→ somit 5 WP als durchschnittliche Anzahl)