[Seite 1]
Laufzeit ab 01.04.2025 erstmals kündbar zum 31.12.2026
AVE ab ........................
BAZ Nr. ......... vom ........................
L O H N T A R I F V E R T R A G
für Sicherheitsdienstleistungen
in Nordrhein-Westfalen
vom 11. Februar 2025
gültig mit Wirkung ab 1. April 2025
Zwischen dem
BUNDESVERBAND DER SICHERHEITSWIRTSCHAFT (BDSW), Landesgruppe Nordrhein-Westfalen,
- einerseits - und der
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Landesbezirk Nordrhein-Westfalen, vertreten durch die Landesbezirksleitung Nordrhein-Westfalen,
- andererseits - wird folgender Lohntarifvertrag geschlossen:
1. Geltungsbereich
Dieser Tarifvertrag gilt:
räumlich: für das Land Nordrhein-Westfalen.
fachlich: für alle Betriebe und selbständigen Betriebsabteilungen des Sicherheits- gewerbes sowie für alle solche, die Kontroll- und Ordnungsdienste betreiben. Als selbständige Betriebsabteilung gilt auch eine Gesamtheit von Arbeit- nehmern eines Betriebes, die außerhalb des Betriebes Sicherheitsdienst- leistungen oder Kontroll- und Ordnungsdienste erbringen.
Nicht erfasst sind die folgenden Sicherheitsdienstleistungen: • Geld- und Wertdienstleistungen • Sicherheitsdienstleistungen nach dem Luftsicherheitsgesetz sowie Service- und Fluggastdienste, jeweils an Verkehrsflughäfen
persönlich: für alle in diesen Betrieben und Betriebsabteilungen tätigen gewerblichen Arbeitnehmer.
Alle Berufsbezeichnungen gelten für alle Geschlechter gleichermaßen.
NRW Lohntarifvertrag 01.04.2025 - 31.12.2026 Seite 1
[Seite 2]
2. Löhne
A
| OBJEKTSCHUTZ | € ab | € ab |
|---|---|---|
| 01.04.2025 - 31.01.2026 | 01.02.2026 - 31.12.2026 |
| 1 a) | Objektschutz I • Sicherheitsmitarbeiter im Objektschutz, dessen Hauptaufgabe die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung sowie die Gefahren- abwehr in einem Objekt ist • Sicherheitsmitarbeiter im Servicedienst | ||
|---|---|---|---|
| Stunden-Grundlohn | 14,60 | 15,11 | |
| b) | Objektschutz II • Sicherheitsmitarbeiter, der im öffentlichen Raum tätig ist oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr • Sicherheitsmitarbeiter bei Messen und Ver- anstaltungen, soweit er im Kontrolldienst in Zugangsbereichen, im Ordnungs- oder Informationsdienst eingesetzt ist • Doorman | ||
| Stunden-Grundlohn | 14,95 | 15,47 | |
| c) | Objektschutz III • Sicherheitsmitarbeiter, der auf Anweisung des Arbeitgebers den Objektschutzdienst als Fahrer eines PKW ausübt • Sicherheitsmitarbeiter in Flüchtlingsunterkünften | ||
| Stunden-Grundlohn | 16,27 | 16,84 |
| PFORTENDIENST / SONSTIGE EINRICHTUNGEN | € ab | € ab |
|---|---|---|
| 01.04.2025 - 31.01.2026 | 01.02.2026 - 31.12.2026 |
| 2 a) | Pfortendienst I Sicherheitsmitarbeiter im Pfortendienst | ||
|---|---|---|---|
| Stunden-Grundlohn | 14,60 | 15,11 |
NRW Lohntarifvertrag 01.04.2025 - 31.12.2026 Seite 2
[Seite 3]
| PFORTENDIENST / SONSTIGE EINRICHTUNGEN | € ab | € ab |
|---|---|---|
| 01.04.2025 - 31.01.2026 | 01.02.2026 - 31.12.2026 |
| ba) | Pfortendienst II / Sonstige Einrichtungen Sicherheitsmitarbeiter im Pfortendienst, dessen Hauptaufgabe in der Zugangs-/ Zufahrtskontrolle von Personen und Kraftfahrzeugen besteht | ||
|---|---|---|---|
| Stunden-Grundlohn | 15,62 | 16,17 | |
| bb) | Sicherheitsmitarbeiter, der zum 31.12.2018 einen tariflichen Anspruch auf mindestens Tariflohngruppe B8 des LTV NRW vom 16.01.2017 hatte | ||
| Stunden-Grundlohn | 15,62 | 16,17 | |
| bc) | Mitarbeiter in Einrichtungen der Abschiebung von Ausreisepflichtigen oder des Justizvollzuges | ||
| Stunden-Grundlohn | 15,62 | 16,17 | |
| c) | Pfortendienst III Sicherheitsmitarbeiter im Pfortendienst, dessen Hauptaufgabe in der Zugangs-/ Zufahrtskontrolle von Personen und Kraftfahrzeugen besteht und der zusätzlich mindestens zwei der nachstehenden Merkmale erfüllt: - regelmäßige Überwachung von Gefahren- meldeanlagen mit insgesamt mindestens 100 Linien - auf Forderung des Arbeitgebers für die konkrete Funktion mindestens die Beherr- schung einer definierten Fremdsprache mit mindestens Sprachlevel A2 gemäß dem gemeinsamen, europäischen Referenz- rahmen für Sprachen - regelmäßige Gefahrgutkontrolle gemäß den Vorschriften der GGVSEB (z. B. ADR) - auf Forderung des Arbeitgebers für die konkrete Funktion die Qualifikation im Brand- und Katastrophenschutz - Zuständigkeit für die Bedienung der Telefon- zentrale während der gesamten Schicht, d. h. nicht nur vertretungsweise | ||
| Stunden-Grundlohn | 15,85 | 16,40 |
NRW Lohntarifvertrag 01.04.2025 - 31.12.2026 Seite 3
[Seite 4]
| EMPFANGSDIENST | € ab | € ab | |
|---|---|---|---|
| 01.04.2025 - 31.01.2026 | 01.02.2026 - 31.12.2026 |
| 3 a) | Empfangsdienst I Sicherheitsmitarbeiter im Empfang, dessen Haupt- aufgabe die Begrüßung von Kunden und Besuchern ist und der zusätzlich auf Forderung des Arbeit- gebers regelmäßig mit mindestens einer der nach- stehend genannten Tätigkeiten beauftragt ist bzw. nachstehende Qualifikation besitzt: - Catering - Raumvergabe - auf Forderung des Arbeitgebers für die konkrete Funktion die Qualifikation im Brand- und Katastrophenschutz | ||
|---|---|---|---|
| Stunden-Grundlohn | 15,62 | 16,17 | |
| ba) | Empfangsdienst II Sicherheitsmitarbeiter im Empfang, der zusätzlich zur Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen nach LG 3a auf Forderung des Arbeitgebers für die konkrete Funktion mindestens eine definierte Fremdsprache beherrscht, die mindestens dem Sprachlevel A2 gemäß dem gemeinsamen, euro- päischen Referenzrahmen für Sprachen entspricht | ||
| Stunden-Grundlohn | 16,27 | 16,84 | |
| bb) | Sicherheitsmitarbeiter, der zum 31.12.2018 einen tariflichen Anspruch auf die Tariflohngruppe B9 des LTV NRW vom 16.01.2017 hatte | ||
| Stunden-Grundlohn | 16,27 | 16,84 |
| SONSTIGE TÄTIGKEITEN | € ab | € ab | |
|---|---|---|---|
| 01.04.2025 - 31.01.2026 | 01.02.2026 - 31.12.2026 |
| 4 a) | Sicherheitsmitarbeiter mit Schusswaffe / UZwGBw oder Diensthund Sicherheitsmitarbeiter, der bei der Ausübung seines Dienstes eine Schusswaffe tragen muss oder der dem UZwGBw unterliegt | ||
|---|---|---|---|
| Stunden-Grundlohn | 17,77 | 18,39 | |
| b) | Sicherheitsmitarbeiter, der die Anforderungen der LG 4a erfüllt und laut Dienstanweisung einen Diensthund zu führen hat, bei Ausübung dieser Funktion | ||
| Stunden-Grundlohn | 18,83 | 19,49 |
NRW Lohntarifvertrag 01.04.2025 - 31.12.2026 Seite 4
[Seite 5]
| SONSTIGE TÄTIGKEITEN | € ab | € ab |
|---|---|---|
| 01.04.2025 - 31.01.2026 | 01.02.2026 - 31.12.2026 |
| 5 a) | Mitarbeiter Kassiertätigkeiten Mitarbeiter als Kassierer • auf Parkplätzen und in Parkhäusern • in Museen | ||
|---|---|---|---|
| Stunden-Grundlohn | 15,79 | 16,34 | |
| b) | Mitarbeiter als Kassierer auf Parkplätzen und in Parkhäusern • an Flughäfen • bei Messen • bei Veranstaltungen | ||
| Stunden-Grundlohn | 17,31 | 17,92 | |
| 6 | Kaufhausdetektiv | ||
| Stunden-Grundlohn | 15,22 | 15,75 |
B
| SICHERHEITSMITARBEITER MIT WEITEREN QUALIFIKATIONEN UND FUNKTIONEN | € ab | € ab |
|---|---|---|
| 01.04.2025 - 31.01.2026 | 01.02.2026 - 31.12.2026 |
| 7 | Interventions-/ Revierdienst /technische Bereiche / Kurierfahrer • Sicherheitsmitarbeiter im Interventions-/ Revierdienst • Mitarbeiter mit Tätigkeiten im betriebseigenen technischen Bereich • Kurierfahrer | ||
|---|---|---|---|
| Stunden-Grundlohn | 17,30 | 17,91 | |
| 8 a) | Notruf- und Serviceleitstellen Sicherheitsmitarbeiter in einer betriebseigenen Notruf- und Serviceleitstelle nach Ablauf einer 6- monatigen Einweisungsphase in diese Aufgabe | ||
| Stunden-Grundlohn | 17,30 | 17,91 | |
| b) | Sicherheitsmitarbeiter in einer betriebseigenen Notruf- und Serviceleitstelle nach Abschluss der Ausbildung zur NSL-Fachkraft | ||
| Stunden-Grundlohn | 17,85 | 18,47 |
NRW Lohntarifvertrag 01.04.2025 - 31.12.2026 Seite 5
[Seite 6]
| SICHERHEITSMITARBEITER MIT WEITEREN QUALIFIKATIONEN UND FUNKTIONEN | € ab | € ab | |
|---|---|---|---|
| 01.04.2025 - 31.01.2026 | 01.02.2026 - 31.12.2026 |
| c) | Sicherheitsmitarbeiter in einer betriebseigenen Notruf- und Serviceleitstelle, dem die Anordnungs- befugnis gegenüber allen Beschäftigten des Inter- ventions- / Revier- und Objektschutzdienstes sowie den Sicherheitsmitarbeitern der LG 9 übertragen ist, nach Abschluss der Ausbildung zur leitenden NSL- Fachkraft | ||
|---|---|---|---|
| Stunden-Grundlohn | 18,85 | 19,51 | |
| d) | Sicherheitsmitarbeiter in einer nicht betriebseigenen Notruf- und Serviceleitstelle nach Abschluss der vom Arbeitgeber für diese Funktion geforderten Aus- bildung zur NSL-Fachkraft | ||
| Stunden-Grundlohn | 17,85 | 18,47 | |
| 9 | • Sicherheitsmitarbeiter (Kontrollinspektor) im Außendienst, der während einer Schicht Sicher- heitsmitarbeiter in verschiedenen Objekten des Objektschutzdienstes anleitet oder die ordnungs- gemäße Ausübung der Tätigkeit überprüft • Schichtführer im Interventions- / Revierdienst | ||
| Stunden-Grundlohn | 18,36 | 19,00 | |
| 10 | Sicherheitsmitarbeiter im Personenbegleitschutz | ||
| Stunden-Grundlohn | 21,80 | 22,56 | |
| 11 | Sicherheitsmitarbeiter in Ausübung einer Funktion, für die eine gesetzliche Vorgabe oder der Auftrag- geber oder der Arbeitgeber eine der Qualifikationen der Lohngruppe 11b - 11e im Einsatz/Dienst fordert oder Sicherheitsmitarbeiter in kerntechnischen Anlagen | ||
| a) | ohne IHK-Prüfung: - als Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft - als IHK-Geprüfte Werkschutzfachkraft - als Servicekraft für Schutz und Sicherheit - als Fachkraft für Schutz und Sicherheit - als Meister für Schutz und Sicherheit | ||
| Stunden-Grundlohn | 19,29 | 19,97 | |
| b) | mit IHK-Prüfung: - als Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft - als IHK-Geprüfte Werkschutzfachkraft - als Servicekraft für Schutz und Sicherheit | ||
| Stunden-Grundlohn | 21,09 | 21,83 | |
| c) | auf Forderung des Arbeitgebers oder des Auftrag- gebers oder auf Grund einer gesetzlichen Vorgabe mit abgeschlossener Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit | ||
| Stunden-Grundlohn | 21,53 | 22,28 |
NRW Lohntarifvertrag 01.04.2025 - 31.12.2026 Seite 6
[Seite 7]
| SICHERHEITSMITARBEITER MIT WEITEREN QUALIFIKATIONEN UND FUNKTIONEN | € ab | € ab |
|---|---|---|
| 01.04.2025 - 31.01.2026 | 01.02.2026 - 31.12.2026 |
| d) | auf Forderung des Arbeitgebers oder des Auftrag- gebers oder auf Grund einer gesetzlichen Vorgabe mit abgeschlossener Ausbildung zum Meister für Schutz und Sicherheit | ||
|---|---|---|---|
| Stunden-Grundlohn | 23,28 | 24,09 | |
| ea) | mit IHK-Prüfung: - als Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft - als IHK-Geprüfte Werkschutzfachkraft in kerntechnischen Anlagen | ||
| Stunden-Grundlohn | 22,60 | 23,39 | |
| eb) | Mitarbeiter, der die Voraussetzung gem. Lohngruppe ea) erfüllt und in seiner Schicht auf Weisung des Arbeitgebers eine Schusswaffe führt | ||
| Stunden-Grundlohn | 23,16 | 23,97 | |
| 12 | • Sicherheitsmitarbeiter im Sicherheits- und Ordnungsdienst in Verkehrsmitteln des öffent- lichen Personenverkehrs oder in Bahnhöfen • Mitarbeiter, dem die Sicherung der Einnahmen der Verkehrsbetriebe im öffentlichen Personen- verkehr übertragen ist | ||
| Stunden-Grundlohn | 19,30 | 19,98 |
C
O
| HANDWERKER SICHERHEITSTECHNIK (ST) | € ab | € ab |
|---|---|---|
| 01.04.2025 - 31.01.2026 | 01.02.2026 - 31.12.2026 |
| 13 a) | Handwerker und Facharbeiter ST | ||
|---|---|---|---|
| Stunden-Grundlohn | 20,92 | 21,65 | |
| b) | Handwerker und Facharbeiter mit selbstständiger Tätigkeit ST | ||
| Stunden-Grundlohn | 22,06 | 22,83 | |
| c) | Handwerker und Facharbeiter mit langjähriger Berufserfahrung und besonderen Spezialkenntnissen ST | ||
| Stunden-Grundlohn | 23,21 | 24,02 |
NRW Lohntarifvertrag 01.04.2025 - 31.12.2026 Seite 7
[Seite 8]
2.1. Der Lohnzuschlag für den Leiter einer Wachgruppe beträgt zum eigenen Stunden-Grundlohn ................................ 12 %.
Der Konsolenbediener im Betreibermodell der Bundeswehr ist stets Leiter einer Wachgruppe.
2.2 Nachstehende Lohnzuschläge sind zu zahlen
a) für den Beschäftigten in Einrichtungen der Abschiebung von Ausreisepflichtigen oder des Justizvollzuges pro Stunde..................................................................1,80 €.
b) für den Betriebssanitäter, der auf Forderung des Arbeitgebers in seiner Schicht die Aufgabe als Betriebssanitäter wahrnimmt und über die entsprechende Qualifikation verfügt pro Stunde..................................................................0,40 €.
c) für den Diensthundeführer, der auf Forderung des Arbeitgebers in seiner Schicht einen Diensthund führt, nicht nur pflegt und wartet pro Stunde..................................................................0,30 €.
2.3 Die Zulage nach 2.2c wird nicht vergütet für den Mitarbeiter, der in der Lohngruppe 4b eingruppiert ist.
2.4. Vorübergehende Zuweisung in eine höhere Lohngruppe berechtigt nicht zu einem Dauerzahlungsanspruch nach dieser Lohngruppe.
2.5. Der Mitarbeiter ist für die Gesamtdauer einer jeden Schicht einheitlich in die Lohngruppe einzugruppieren, deren Merkmale durch die innerhalb der jeweiligen Schicht im zeitlich größten Umfang ausgeübte Tätigkeit erfüllt sind. In der Lohngruppe 4 a) und b) ist jedoch die Vergütung entsprechend der jeweils ausgeübten Funktion auch innerhalb der jeweiligen Schicht zu differenzieren.
3. Vergütung für die Pflege des Diensthundes /
Aufwandsersatz für die Stellung des Hundefutters
3.1. Sofern der Sicherheitsmitarbeiter selbst die Kosten der Beschaffung des Hundefutters für einen dienstlich verwendeten Hund trägt, vergütet der Betrieb für die Beschaffung des Hundefutters und die Pflege des Diensthundes insgesamt 3,00 € pro Dienstschicht, ab dem 01.06.2024 insgesamt 3,50 € pro Dienstschicht.
Hält der Sicherheitsmitarbeiter darüber hinaus einen betriebseigenen Diensthund in seinem eigenen Haushalt, wird die vorstehende Vergütung für jeden Tag gezahlt, an dem er den Diensthund führt oder in seinem Haushalt hält.
3.2. Sofern der Betrieb das Hundefutter auf eigene Kosten beschafft und der Sicherheitsmitarbeiter den Diensthund pflegt, erhält er eine Vergütung für die Pflege von 0,61 € je Dienstschicht.
3.3. Erforderliche und nachgewiesene Fahrtauslagen für die dienstliche Verwendung des Hundes werden vom Betrieb erstattet.
3.4. Für einen eigenen Hund des Sicherheitsmitarbeiters besteht ein Anspruch auf die Vergütung gemäß den Ziffern 3.1 bis 3.3 nur für diejenigen Dienstschichten, in denen der Hund auf schriftliche Veranlassung des Betriebes gestellt wird.
NRW Lohntarifvertrag 01.04.2025 - 31.12.2026 Seite 8
[Seite 9]
3.5. Hundesteuer, Haftpflichtversicherung und Kosten der medizinischen Betreuung trägt für betriebseigene Diensthunde der Betrieb. Werden die Kosten der medizinischen Betreuung durch eine vom Betrieb veranlasste dienstliche Verwendung verursacht, trägt der Betrieb solche Kosten auch für den eigenen Hund des Sicherheitsmitarbeiters.
4. Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütungen für die Fachkraft für Schutz und Sicherheit sowie die Servicekraft für Schutz und Sicherheit betragen
| ab 01.04.2025 - | ab 01.02.2026 - | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 31.01.2026 | 31.12.2026 | |||||||
| 4.1. | im 1. Ausbildungsjahr | 1128,00 | 1208,00 | |||||
| 4.2. | im 2. Ausbildungsjahr | 1182,00 | 1262,00 | |||||
| 4.3. | im 3. Ausbildungsjahr | 1329,00 | 1409,00 |
5. Allgemeine Bestimmungen
5.1. Bestehende günstigere arbeitsvertragliche Regelungen werden durch diesen Tarifvertrag nicht berührt. Aus einer neuen Eingruppierung aus Anlass des Abschlusses dieses Lohntarifvertrages dürfen sich keine Nachteile für den Mitarbeiter ergeben.
5.2. Soweit ein Arbeitsverhältnis bis zu einem Betriebsübergang (§ 613 a Abs. 1 S. 1 BGB) den Tarifverträgen für die Metall- und Elektroindustrie, Stahlindustrie, chemische Industrie oder des öffentlichen Dienstes unterliegt, tritt eine kollektivvertragliche Ablösung der bisher geltenden Rechte und Pflichten durch die in diesem Tarifvertrag getroffenen Regelungen im Sinne des § 613 a Abs. 1 S. 3 BGB nicht ein.
5.3. Bisher außertariflich oder übertariflich gezahlte Vergütungen und/oder Zulagen können bei Erhöhung, Neueinführung oder Umgruppierung tariflicher Mindestlohnsätze angerechnet werden.
5.4. Sämtliche gegenseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis erlöschen beiderseits drei Monate nach Fälligkeit, sofern sie nicht vorher unter Angabe der Gründe schriftlich geltend gemacht worden sind.
Lehnt die Gegenpartei den Anspruch ab, so verfällt dieser, wenn er nicht innerhalb von 3 Monaten nach der Ablehnung gerichtlich geltend gemacht wird.
Von dieser Ausschlussfrist werden jedoch Schadensersatzansprüche, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handlungen beruhen, sowie der Anspruch des Mitarbeiters auf den gesetzlichen Mindestlohn nicht erfasst. Über den gesetzlichen Mindestlohn hinaus gehende Vergütungsansprüche des Mitarbeiters unterliegen weiterhin den tarifvertraglichen Ausschluss- fristen.
5.5. Die Allgemeinverbindlichkeit dieses Tarifvertrages soll durch gemeinsamen Antrag der Vertrags- parteien erwirkt werden.
NRW Lohntarifvertrag 01.04.2025 - 31.12.2026 Seite 9
[Seite 10]
6. Fälligkeit der Bezüge
Die Abrechnung erfolgt monatlich. Die Entgeltperiode ist der Kalendermonat. Die Abrechnung und Auszahlung ist regelmäßig unbar spätestens bis zum 15. des Folgemonats vorzunehmen.
7. Geltungsdauer
7.1. Dieser Tarifvertrag tritt am 01.04.2025 in Kraft. Die Tarifvertragsparteien erklären zugleich ausdrücklich, gemeinsam und übereinstimmend, den Lohntarifvertrag für Sicherheitsdienst- leistungen in Nordrhein-Westfalen vom 3. Mai 2024 mit einer Laufzeit vom 1. Januar 2024 bis zum 31. März 2025 einschließlich der Protokollnotizen gleichen Datums außer Kraft zu setzen.
7.2. Er kann mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten - erstmals zum 31.12.2026 - gekündigt werden.
7.3. Über den mit der Kündigung vorzulegenden Änderungsvorschlag soll so rechtzeitig verhandelt werden, dass der neue Tarifvertrag Anschluss an den vorhergehenden hat.
Neuss, den 11. Februar 2025
BUNDESVERBAND DER SICHERHEITSWIRTSCHAFT Landesgruppe Nordrhein-Westfalen
Gunnar Vielhaack (Landesgruppenvorsitzender)
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), vertreten durch die Landesbezirksleitung Nordrhein-Westfalen
Gabriele Schmidt Sabine Uhlenkott ver.di NRW Landesbezirksleiterin Stellvertretende Landesfachbereichsleiterin Öffentliche und private Dienstleistungen, Sozialversicherung und Verkehr NRW
Karsten Braun Landesfachbereich Öffentliche und private Dienstleistungen, Sozialversicherung und Verkehr NRW
NRW Lohntarifvertrag 01.04.2025 - 31.12.2026 Seite 10