Borngasse 30 - Mobile Homes - 16.07.2026 - Leistungsbeschreibung Bewachung.pdf

Bewachung der städtischen Unterkunft in der Borngasse 30

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 22.09.2026, 12:14 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.vmp-rheinland.de

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Vergabeunterlagen zur Vergabenummer

8-30_26_5-54_01

zur Direktvergabe gem. Erlass zur

Anwendung des Vergaberechts bei der

Beschaffung von Leistungen zur

Gewährleistung der Kapazitäten zur

Unterbringung von Geflüchteten

Leistungsbeschreibung

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Inhaltsverzeichnis

I. Allgemeines

II. Dienstleistung und Dienstzeiten

III. Dienstort

IV. Weisungsbefugte

V. Verstärkung und Sondereinsätze

VI. Aufgaben

VII. Zugangskontrolle

VIII. Notfälle

IX. Gebäudeschäden

X. Rundgänge

XI. Schlüssel

XII. Unterrichtung der Sicherheitsmitarbeiter*innen

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I. Allgemeines:

Übernahme von Dienstleistungen im Wach- und Sicherungsdienst für die städtische Unterkunft Borngasse 30, 51469 Bergisch Gladbach, 15 Stunden am Tag an 7 Tagen/ Woche mit zwei Sicherheitsdienstmitarbeiter*innen. Das Objekt wird von der Stadt Bergisch Gladbach (im Folgenden Auftraggeberin genannt) zur Unterbringung von Geflüchteten genutzt. Als Berechnungsgrundlage gilt der aktuelle Stundensatz des Lohntarifvertrages für Sicherheitsdienstleitungen in NRW vom 11.02.2025 (Tarif A1 c) – Sicherheitsmitarbeiter in Flüchtlingsunterkünften) gültig ab 01.04.2025).

In der Pauschale sind sämtliche Kosten für:

• Alle für die Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers in Frage kommenden tariflichen Zuschläge inkl. Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge, • An- und Abfahrt, • Schichtübergaben, • Urlaubs- Kranken- und Weihnachtsgeld, • Ersatzgestellung bei Ausfällen, • Aus- und Weiterbildungskosten, • Einheitliche Dienstkleidung, • Sonstige Arbeitsmaterialien, • Raumausleuchtende Taschenlampe, • Handy, inklusive Vertrag, • Wächterkontrollsystem, • und Kosten für erweiterte Führungszeugnisse der Sicherheitsmitarbeiter*innen enthalten.

Sollte sich durch den Einsatz von technischen Hilfsmitteln (Überwachungskameras etc.) die Anzahl der einzusetzenden Mitarbeiter verändern, wird Ihnen die Änderung mit einem Vorlauf von 6 Wochen mitgeteilt.

II. Dienstleistung und Dienstzeiten:

2.1 Dienstleistung

Bewachung des Objektes Borngasse 30. Die Bewachung umfasst primär die Zugangskontrolle zu der Einrichtung, das Durchsetzen der Regeln der Unterkunft, die Vermeidung von Eskalationen von Konflikten und die Verhinderung von Ruhestörungen.

Ein Lageplan liegt bei. Die zu bewachenden Flächen werden vorab mit dem zuständigen Sachbearbeiter des FB 5-540 abgestimmt.

Weitere Ausführungen folgen ab Ziff. 5.

2.2 Dienstzeiten

Die Bewachung des Objektes Borngasse 30 erfolgt 15 Stunden am Tag, an 7 Tagen/ Woche in der Zeit von 17:00 Uhr – 8:00 Uhr während der Vertragslaufzeit durch zwei Sicherheitsmitarbeiter*innen.

III. Dienstort

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Der Dienstort für die eingesetzten Sicherheitsmitarbeiter*innen ist das gesamte Gelände des zu bewachenden Objektes. Es handelt sich um 17 Gebäude (Mobile Homes) mit jeweils 6 Plätzen in denen geflüchtete Personen untergebracht werden. Jedes Mobile Home verfügt über Badezimmer, Küchenflächen und Wohnräume.

In Alarmfällen sowie für andere in dieser Leistungsbeschreibung festgelegten Tätigkeiten oder auf Anweisung der weisungsbefugten Personen der Auftraggeberin kann dieser Bereich verlassen werden. Ein Verlassen des Dienstortes muss in direktem Zusammenhang mit einer zwingend notwendigen dienstlichen Maßnahme stehen.

3.1 Aufenthaltsort

Außerhalb der Kontrollgänge oder sonstigen Dienstgängen hält sich der/ die Mitarbeiter*in hauptsächlich in dem zugewiesenen Büro auf. Bei Verlassen des Büros ist dieses abzuschließen. (siehe auch Punkt 9).

3.2 Besondere Verhaltensregeln auf dem Objekt

Das Rauchen ist in sämtlichen Gebäuden ausdrücklich verboten, da es sich um eine öffentliche Einrichtung handelt.

Bewohnerinnen und Besucherinnen der Unterkunft sind auf das Verbot hinzuweisen. Während der Rundgänge besteht für die Sicherheitsmitarbeiter*innen striktes Rauchverbot. Es ist untersagt, während des Dienstes ein Fernsehgerät, Radio oder sonstige private elektronische Geräte mitzubringen und in Betrieb zu nehmen.

3.3 Alkoholkonsum

Alkoholkonsum ist auf dem gesamten Unterkunftsgelände untersagt und die Bewohner*innen sind sofort aufzufordern, dies zu unterlassen. Ggf. sind weitere Maßnahmen wie das Einschalten der Ordnungsbehörde oder Polizei, einzuleiten.

3.4 Nachtruhe

In der Zeit zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr ist der/ die Mitarbeiter*in dazu angehalten, die Nachtruhe aufrechtzuerhalten.

3.5 Verschwiegenheitspflicht

Die Erteilung einer Auskunft über Personen oder innerbetriebliche Abläufe der Unterkunft sind höflich, aber bestimmt, zurückzuweisen. In einem solchen Fall sind Name und Anschrift zu erfragen und im Wachbuch zu notieren.

Darüber hinaus ist die weisungsbefugte Person der Auftraggeberin über den Vor- fall zu benachrichtigen.

3.6 Ausrüstung

Der Auftragnehmer stellt seinen Mitarbeiter*innen auf eigene Kosten ein dienstliches Mobiltelefon inkl. Vertrag zur Verfügung. Dieses darf ausschließlich zu Dienstgesprächen benutzt werden.

IV. Weisungsbefugte

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In Not- und Katastrophenfällen sind Polizei und Feuerwehr zu kontaktieren.

Das Sicherheitspersonal untersteht fachlich und disziplinarisch nachfolgenden Personen.

Weitere Weisungsbefugte sind von der Auftraggeberin: Herr Axel Kranz Abteilungsleitung 5-50 Tel.: 02202-141612 E-Mail: a.kranz@stadt-gl.de

Weitere zuständige Stellen der Auftraggeberin sind:

Frau Ines Overath Sachgebietsleiter 5-540 Liegenschaften + Hausmeisterservice Tel.: 02202 14-1740 E-Mail: sachgebiet-540@stadt-gl.de

Herr Dragan Brkic Teamleiter 5-5401 Hausmeisterservice Tel.: 02202 142780 / 24h Bereitschaftsdienst 0163-6522974 E-Mail: d.brkic@stadt-gl.de

Herr Asnas Kumsal Sachbearbeiter 5-540 Liegenschaften + Hausmeisterservice Tel.: 02202 14-2682 E-Mail: k.asnas@stadt-gl.de

Die Mitarbeiter*innen der Abteilung 5-50 und 5-540 weisen sich durch einen Dienstausweis bzw. Chip aus. Das Sicherheitspersonal nimmt von fremden Personen keine Aufträge und Anweisungen entgegen. Auch außerhalb der Regelarbeitszeiten ist bei unklaren Sachverhalten der Bereitschaftsdienst/ Vorgesetzte des Auftraggebers zu kontaktieren und Rücksprache zu halten. Bei außergewöhnlichen Notfällen (siehe 8.2) ist neben der Polizei und Feuerwehr auch der 24h-Bereitschaftsdienst der Hausmeister zu informieren.

V. Verstärkung und Sondereinsätze

Sollte im Ausnahmefall eine zusätzliche Beauftragung erforderlich sein, erfolgt diese auf Grundlage des Stundenverrechnungssatzes aus der Kalkulation.

Das zusätzliche Personal muss ebenfalls alle Anforderungen aus dieser Vergabe erfüllen.

Es muss innerhalb von 8 Stunden im Einsatz sein.

VI. Aufgaben

6.1 Allgemeines

Bei der Bewachung der Unterkunft sind Sicherheitsaspekte ebenso zu berücksichtigen wie die religiöse, ethnische und kulturelle Prägung der betroffenen Bewohner*innen.

Deshalb ist es umso wichtiger ihnen mit dem nötigen Respekt entgegenzutreten. Das Sicherheitspersonal hat die Sicherheit des Objektes, die festgelegten Aufgaben in dieser

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Leistungsbeschreibung, zu erfüllen, sowie bei außergewöhnlichen Situationen, besonnen zu handeln und die notwendigen Maßnahmen zu treffen.

Bei besonderen Vorkommnissen, die nicht detailliert in dieser Leistungsbeschreibung erläutert sind, ist, falls eine Entscheidungsfindung seitens der Sicherheits- mitarbeiter*innen nicht zu dem beabsichtigten Erfolg führt, Rücksprache mit einem der Weisungsbefugten zu halten.

Der Mitarbeitende hat sich zu jederzeit allen Bewohnerninnen gegenüber neutral zu verhalten. Der Aufbau persönlicher Beziehungen zu Bewohnerninnen sowie zu einzelnen Besuchern*innen ist nicht erwünscht.

6.2 Allgemeine Aufgaben des Bewachungspersonals (nicht abschließend)

  1. Durchsetzung des Hausrechts und der Benutzungsordnung der Stadt Bergisch Gladbach.

  2. Während der Abwesenheit des Sozial- und Hausmeisterdienstes ist der Sicherheits- dienst für die Bewohnerinnen der/ die Ansprechpartnerin aber auch Notrufzentrale für z.B. Feuerwehr, Ordnungsamt, Polizei oder Krankenwagen.

  3. Regelmäßige und anlassbezogene Kontrollgänge im Einzelfall zur Gewährleistung von Ruhe, Ordnung, Sicherheit und Brandschutz (Gefahrenerkennung und Gefahrenabwehr) sind durchzuführen. Hier ist besonders zu beachten, dass keine Gegenstände im Flur abgestellt werden dürfen. Hierzu gibt es genauere Infos nach Vertragsschluss.

  4. Schlüsselausgabe und -empfang inkl. Notiz dazu in der Bewohnerliste.

  5. Schließdienst außerhalb der Dienstzeiten der städtischen Mitarbeiter nach Absprache. Hierzu gibt es genauere Infos nach Vertragsschluss.

  6. Reagieren auf ausgelöste Alarme im Brandfall. Alarmierung der Feuerwehr. Aufsuchen der Auslösestelle und Einschätzung der Situation ggf. kleine Brände löschen und in jedem Fall Warnung der im Gebäude befindlichen Personen und Einleitung der Evakuierung. Informierung der Einsatzleitung Hausmeister*in über den Vorfall. Nach Eintreffen der Feuerwehr und gesicherter Lage Eintrag im Wachbuch verfassen.

  7. Deeskalierendes Einschreiten im Konfliktfall.

  8. Meldung von festgestellten Mängeln auf dem Gelände und in oder am Gebäude.

  9. Verschlusskontrolle.

  10. Führen eines Wachbuches, darin sind alle Vorkommnisse zu vermerken, die vom regelmäßigen Betrieb der Unterkunft abweichen z. B. Unruhen, Körperliche Auseinandersetzungen, Sachbeschädigungen, Notrufe, Handwerker usw.

  11. Führung und Bewahrung der Besucherlisten, in die sich alle Personen, bis auf die dem Objekt zugeordneten städtischen Mitarbeiter*innen von FB 5- 50, ein- und austragen müssen.

  12. Annahme von Fundsachen und Weiterleitung an die Hausmeister oder die Sozialarbeiter*innen der Auftraggeberin.

  13. Überprüfung der Einhaltung von Auflagen in besonderen Situationen z. B. von

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infektionsbedingten Zugangsbeschränkungen.

  1. Im Brandfall, Alarmierung der Bewohner/ Besucher mit Fanfare.

  2. Mitführen raumausleuchtender Taschenlampen für zusätzliche Ausleuchtung zur vorhandenen Sicherheitsbeleuchtung.

  3. Die Ausgabe der Hauspost hat ordnungsgemäß zu erfolgen. Das eingesetzte Sicherheitspersonal nimmt eingehende Post entgegen und gibt diese an die zuständigen Bewohnerinnen und Bewohner aus. Die Ausgabe erfolgt ausschließlich gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises. Die Übergabe ist durch das Sicherheitspersonal entsprechend zu dokumentieren.

  4. Monatliche Anwesenheitsliste der Sicherheitsmitarbeiter müssen dem Fachbereich 5- 540 zur Verfügung gestellt werden.

  5. Das Sicherheitspersonal hat darauf zu achten, dass Bewohnerinnen und Bewohner keine Fremdmöbel oder Großgeräte in die Unterkunft einbringen. Insbesondere Großgeräte sind zu kontrollieren. Bei Feststellung nicht genehmigter Gegenstände ist der Auftraggeber unverzüglich zu informieren und das Aufstellen der Gegenstände zu unterbinden.

VII. Zugangskontrolle

7.1 Allgemeiner Zutritt

Personen sind auf ihre Berechtigung zum Betreten des Gebäudes zu überprüfen (Anhand der Bewohnerliste und des Ausweises).

7.2 Bewohner*innen

Bewohner*innen haben uneingeschränkten Zugang. Die Auftraggeberin stellt bei derer Abwesenheit der Auftragnehmerin eine Bewohnerliste zur Durchführung der Eintrittskontrollen zur Verfügung. Es dürfen keine personenbezogenen Daten an Dritte weitergegeben werden. Die Bewohnerliste wird wöchentlich durch die zuständigen Sozialarbeiter aktualisiert und wird dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer erhält nach Vertragsschluss die Kontaktdaten.

7.3 Dauerzutrittsberechtigungen

Dauerzutrittsberechtigt sind:

  • Mitarbeiter*innen der Stadt Bergisch Gladbach

  • Mitarbeiter*innen des beauftragten Sozialbetreuers,

  • Mitarbeiter*innen des beauftragten Reinigungsdienstes.

Dieser Personenkreis weist sich, soweit er dem Sicherheitspersonal nicht bekannt ist, durch einen Dienstausweis bzw. Chip aus.

7.4 Besucher

Besuch ist zwischen 7.00 Uhr und 22.00 Uhr erlaubt. Danach haben Besucher*innen das Gelände zu verlassen, es sei denn, sie haben eine Übernachtungserlaubnis durch die

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städtischen Mitarbeiter*innen von 5-501 erhalten.

Alle Personen, die das Gelände betreten oder befahren wollen, werden aktiv angesprochen und aufgefordert, sich auszuweisen und ordnungsgemäß anzumelden. Alle Besucherinnen (egal ob privat oder beruflich) haben sich in eine Besucherliste einzutragen und den/ die Besuchten mit Namen und Zimmernummer zu benennen. Bei ungeklärter oder zweifelhafter Zugangsberechtigung werden die städtischen Mitarbeiter*innen am nächsten Tag informiert. Zweifelhafte Zugangsberechtigungen sind vorher aufzuzeichnen.

Um 21:30 Uhr ist anhand der Besucherlisten zu überprüfen, ob sich noch Besucher in der Unterkunft befinden. Ist dies der Fall, ist der/ die angegebene Besuchte aufzusuchen und sein Besuch höflich aufzufordern, das Gelände um 22:00 Uhr zu verlassen.

7.5 Sonderzugangsrechte

Folgende Personenkreise haben unter bestimmten Voraussetzungen Sonderzugangs- rechte:

  • Staatsanwaltschaft, Ordnungsamt, Polizei, Gewerbeaufsichtsamt, TÜV, Zoll, Steuerfahndung. Dieser Personenkreis hat im Rahmen von Strafverfolgungsmaßnahmen uneingeschränktes Zutrittsrecht. Polizei und Ordnungsamt ist außerdem noch im Rahmen der Gefahrenabwehr sowie bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten Zutritt zum Objekt zu ermöglichen.

  • Feuerwehr

Der Feuerwehr ist jederzeit im Rahmen der Gefahrenabwehr z.B. im Brandfall der Zutritt zu den Objekten zu ermöglichen.

  • Rettungsdienst

Beim Vorliegen von gesundheitlichen Problemen bei einem/er Bewohnerin oder Mitarbeiterin oder Besucher*in ist dem Rettungsdienst jederzeit der Zutritt zu den Objekten zu gewähren.

VIII. Notfälle

8.1 Notfall-Telefonliste

Polizei Notruf 110 Feuerwehr Notruf 112 Hausmeisternotdienst 0163 - 6522974 Polizei-Leitstelle (Bergisch Gladbach) 02202 - 205200

8.2 Besondere Vorkommnisse

Bei besonderen Vorkommnissen wie z. B.

  • Feuer,
  • Einbruch,
  • Überfall.
  • Bombendrohung,
  • Räumung,
  • größeren Schadenfällen und
  • Auffinden verdächtiger Gegenstände

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  • Ruhestörung

oder wenn Entscheidungen getroffen werden müssen, die die Kompetenzen des Sicherheitspersonal übersteigen, ist unverzüglich einer der weisungsbefugten Personen der Auftraggeberin und die Einsatzleitung des Auftragnehmers zu informieren. Außerhalb der regulären Dienstzeiten von 08:00 bis 16:00 Uhr ist der Hausmeisternotdienst zu benachrichtigen. Besondere Vorkommnisse sind ausführlich schriftlich im Wachbuch zu dokumentieren. Eine Kopie ist via Mail an die Weisungsbefugten und die zuständigen Stellen der Auftraggeberin zu übermitteln.

8.3 Brandmeldeanlage/ Rauchmelder

Lösen die Rauchmelder den Alarm aus, muss der Sicherheitsdienst auf das akustische Signal reagieren und hat die Aufgabe die Feuerwehr zu alarmieren (siehe auch Punkt 6.2).

8.4 Feuer

  • Feuerwehr rufen - 112
  • Bewohner*innen evakuieren
  • Eventuell mit dem Feuerlöscher löschen (siehe auch Punkt 6.2)

8.5 Bombendrohung

Beim Eingang einer anonymen Bombendrohung ist wie folgt zu verfahren:

  • Durch das Sicherheitspersonal ist besonnen zu handeln und es soll versucht werden, so viele Informationen wie möglich zu erhalten. Nach Möglichkeit ist das Gespräch aufzuzeichnen.
  • Nach Eingang der Drohung ist unverzüglich die Polizei und eine der weisungsbefugten Personen der Auftraggeberin zu verständigen.

8.6 Einbruch

Wird durch das Sicherheitspersonal ein Einbruch festgestellt oder erhält das Sicherheits- personal Kenntnis von einem Einbruch, so ist der Tatort nicht zu betreten und die Polizei sowie eine der weisungsbefugten Personen der Auftraggeberin unverzüglich zu informieren. Der/die Sicherheitsmitarbeiterin vor Ort sichert den Tatort ohne Gefährdung der eigenen Person ab und wartet auf das Eintreffen der Polizei. Die erste Begehung des Tatortes er- folgt nur durch die Polizei. Der/ Die Sicherheitsmitarbeiterin steht lediglich für Informationen hinsichtlich der Örtlichkeiten und besonderen Umstände bereit.

8.7 Diebstahl

Wird durch das Sicherheitspersonal ein Diebstahl festgestellt, so hat der Mitarbeitende sämtliche Informationen zusammenzutragen und eine der weisungsbefugten Personen der Auftraggeberin und die Polizei zu informieren.

8.8 Überfall

Bei einem Überfall verständigt der/die Sicherheitsmitarbeiterin die Polizei und eine der weisungsbefugten Personen der Auftraggeberin. Er/ Sie wartet das Eintreffen der Polizei ab und weist die Beamteninnen entsprechend der Gegebenheiten ein.

8.9 Sachbeschädigung

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Beim Vorliegen einer Sachbeschädigung sind alle Informationen zusammenzutragen und ein ausführlicher Bericht im Wachbuch zu erstellen. Werden Personen bei der Begehung der Sachbeschädigung beobachtet, so sind unverzüglich die Polizei und eine der weisungsbefugten Personen der Auftraggeberin zu verständigen.

Handelt es sich bei dem Täter um eine/n Bewohner*in, so erfolgt vorerst nur eine Verständigung eines der Weisungsbefugten der Auftraggeberin, der über die weitere Vorgehensweise entscheidet.

Wird durch die Sachbeschädigung der Betrieb der Auftraggeberin erheblich beeinträchtigt, hat der/ die Sicherheitsmitarbeiter*in die entsprechenden Sicherungsmaßnahmen nach Rücksprache mit einem der Weisungsbefugten der Auftraggeberin zu veranlassen.

8.10 Unbefugte Personen

Werden Personen, die nicht berechtigt sind, das Objekt zu betreten, in den Unterkünften der Auftraggeberin angetroffen, sind die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.

Sind die Personen dem/ der Sicherheitsmitarbeiter*in nicht persönlich bekannt, so ist – ohne Gefährdung der eigenen Person – nach Möglichkeit eine Identitätsfeststellung durchzuführen.

Besteht bei den Personen der dringende Verdacht, mit einer gerade begangenen Straftat in Zusammenhang zu stehen, sind sie nach Möglichkeit am Verlassen des Objekts zu hindern. Unverzüglich sind die Polizei und anschließend eine der weisungsbefugten Personen der Auftraggeberin zu verständigen.

8.11 Verdächtige Personen und Fahrzeuge

Werden verdächtige Personen oder Fahrzeuge bemerkt, bei denen offensichtlich ist, dass die Unterkunft ausgespäht wird, hat das Sicherheitspersonal sämtliche relevanten Beobachtungen z. B. Fahrzeugbeschreibung und amtliches Kennzeichen im Wachbuch zu dokumentieren.

8.12 Auffinden verdächtiger Gegenstände

Werden verdächtige Gegenstände (z. B. Brand- oder Sprengsätze wie präparierte Gasflaschen, Feuerlöscher, Gepäckstücke usw.) aufgefunden, so ist folgendes zu beachten:

  • Gegenstände nicht berühren, - nicht mit Wasser besprühen, - nicht abdecken.
  • Fundort weiträumig absperren und jeglichen Zutritt verhindern,
  • Polizei, Feuerwehr und einen der Weisungsbefugten verständigen,

Nach Eintreffen der Polizei, Feuerwehr ist deren Weisung bezüglich dieser Vorkommnisse Folge zu Leisten. Gegebenenfalls kann die Räumung von Gebäuden oder Gebäudeteilen erforderlich werden.

8.13 Unfall - Erste Hilfe

Bei einem Unfall mit Personenschaden ist durch das Sicherheitspersonal Erste Hilfe zu leisten und bei Bedarf sofort der Rettungsdienst zu verständigen. Unverzüglich ist eine der weisungsbefugten Personen der Auftraggeberin sowie die Ansprechpartner der Auftraggeberin (während der Dienstzeiten der Stadt Bergisch Gladbach) in Kenntnis zu

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setzen und außerhalb der Dienstzeiten der Stadt Bergisch Gladbach ist die Notbereitschaft der Hausmeister zu Informieren. Durch den/ die Sicherheitsmitarbeiter*in erfolgt die Einweisung zur Unfallstelle.

8.14 Kinderschutz/ Verhalten in Notfällen

Das eingesetzte Sicherheitspersonal muss über Grundkenntnisse im Bereich Kinderschutz verfügen und für den Umgang mit entsprechenden Situationen sensibilisiert sein.

Bei Verdachtsfällen, Gefährdungssituationen oder sonstigen Notfällen, die Kinder betreffen, hat das Sicherheitspersonal unverzüglich angemessen zu reagieren, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr einzuleiten und den Auftraggeber sofort zu informieren.

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer hierzu einen Leitfaden zum Thema Kinderschutz sowie zum Verhalten in entsprechenden Situationen zur Verfügung. Dieser Leitfaden ist vom eingesetzten Personal zu beachten und umzusetzen.

Entsprechende Nachweise müssen auf Verlangen der Auftraggeberin übermittelt werden.

IX. Gebäudeschäden

Bei Gebäudeschäden ist unverzüglich eine der Hausmeister der Auftraggeberin zu verständigen. Während der normalen Dienstzeiten (07:30 - 16:00 Uhr) sind die zuständigen Stellen der Auftraggeberin zu informieren.

9.1 Handlungsanleitung

Ein kurzzeitiger Stromausfall ist unkritisch. Zuerst soll der Sicherungskastenüberprüft werden. Bei längerem Stromausfall (> 10 Minuten) sind ebenfalls die Hausmeister zu informieren (siehe 8). Nach Vertragsschluss wird eine Übergabe durch die Sachgebiete 5-540 und 5-501 bezüglich der Unterkunft, sowie Bewohner durchgeführt.

X. Rundgänge

Zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in der Unterkunft werden durch das Sicherheitspersonal Kontrollgänge durchgeführt.

Allgemeines

Durch das Sicherheitspersonal sind Rundgänge wie nachfolgend aufgeführt auszuführen:

Rhythmus: Es ist im Abstand von jeweils 30 Minuten ein Kontrollgang durchzuführen. Währenddessen verbleibt eine Sicherheitsmitarbeiterin bzw. ein Sicherheitsmitarbeiter im Eingangsbereich des Komplexes, während die zweite Sicherheitskraft den Rundgang übernimmt.

Während des Kontrollgangs hat sich die ausführende Sicherheitskraft an festgelegten Kontrollpunkten bzw. Stationen mittels eines geeigneten Kontrollsystems einzuloggen, um die ordnungsgemäße Durchführung sowie die lückenlose Nachverfolgbarkeit der

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Rundgänge sicherzustellen. Nach Vertragsschluss wird eine Übergabe durch die Sachgebiete 5-540 und 5-501 bezüglich der Unterkunft, sowie Bewohner durchgeführt.

Der Sicherheitsdienst ist verpflichtet, die hierfür erforderlichen technischen Geräte und Systeme (z. B. Wächterkontrollsysteme einschließlich der notwendigen Kontrollpunkte/ Transponder) eigenständig bereitzustellen, fachgerecht zu installieren und betriebsbereit zu halten. Die erfassten Daten sind auf Anforderung der Auftraggeberin vorzulegen.

Auf Anweisung der Auftraggeberin können die Kontrollgänge abweichend eingeteilt oder angepasst werden.

Bei den Kontrollgängen ist unter anderem besonders zu achten auf:

  • Feuer und Rauch,
  • austretende Flüssigkeiten,
  • unbefugte Personen,
  • Wassereinbrüche
  • ausreichende Absicherung eventueller Gefahrenstellen und Baustellen
  • freie Zugänglichkeit sämtlicher Brandschutzeinrichtungen (Hydranten, Feuerlöscher usw.)
  • Müll- und Sperrmüllansammlungen
  • Eventuelle Ruhestörungen abstellen
  • Fluchtwege frei und nicht verschlossen

Die Kontrollgänge erstrecken sich auf das gesamte Gelände und Gebäude nach Einweisung durch die Auftraggeberin und können durch diese angepasst werden. Nach Vertragsschluss wird eine Übergabe durch die Sachgebiete 5-540 und 5-501 bezüglich der Unterkunft, sowie Bewohner durchgeführt.

XI. Schlüssel

10.1 Schlüssel des Wachpersonals

Dem Sicherheitspersonal werden die nötigen Schlüssel zur Durchführung der Aufgaben übergeben.

Im Notfall: Technikraumschlüssel bzw. Hausanschlussraumschlüssel befindet sich in einem verschlossenen Umschlag. Sollte dieser geöffnet werden müssen, so ist ein Protokoll darüber an die weisungsbefugten Personen der Auftraggeberin zu senden und der Schlüssel den Hausmeistern zum erneuten Verschluss in einem Umschlag mit städtischem Stempel zu übergeben. Die Hausmeister weisen das Sicherheitspersonal hierzu ein.

XII. Unterrichtung der Sicherheitsmitarbeiter*innen

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Der Auftragnehmer unterrichtet alle eingesetzten Sicherheitsmitarbeiter*innen über diese Leistungsbeschreibung und trägt Sorge für die vollumfängliche Wahrnehmung aller Aufgaben, Sicherheitshinweisen und sonstigen Pflichten.

Bergisch Gladbach, den 16.07.2026

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