Betriebsführung und Erneuerung der öffentlichen Straßenbeleuchtung in Burgwedel
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 24.01.2025, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 5.017.000 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadt Burgwedel
- Erfüllungsregion
- Niedersachsen, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 20.12.2024
- CPV-Codes
AnzeigenAusblenden
- Straßenbeleuchtungseinrichtungen (34928500)
- Straßenbeleuchtungsmasten (34928510)
- Laternenpfähle (34928520)
- Straßenlaternen (34928530)
- Straßenbeleuchtung (34993000)
- Installation von Straßenbeleuchtungsanlagen (45316110)
- Wartung von Straßenbeleuchtungen (50232100)
- Betriebsbereitmachung von öffentlichen Beleuchtungsanlagen (50232110)
- Bekanntmachung
- dtvp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 782829-2024
- Verfahrensnummer
- 03b1f5df-5a05-47b9-ae5a-5318c0fc10bd
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Stadt Burgwedel sucht einen Auftragnehmer für die Betriebsführung von rund 3.400 öffentlichen Lichtpunkten einschließlich Betrieb, Wartung, Instandsetzung, Störungsbeseitigung sowie Neu-, Um- und Rückbau im Stadtgebiet. Zum Leistungsumfang gehören außerdem eine neue Beleuchtungssteuerung für Fußgängerüberwege und Energieeffizienz-Investitionen; diese Zusatzleistungen werden nur bei Bewilligung der beantragten Förderung beauftragt. Der geschätzte Auftragswert beträgt 5,017 Millionen Euro, die Laufzeit 4.470 Tage; Teilnahmeanträge sind bis zum 24. Januar 2025 um 11:00 Uhr einzureichen.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Gegenstand dieser Beschaffung ist die Betriebsführung der öffentlichen Beleuchtungsanlagen in der Stadt Burgwedel (ca. 3.400 Lichtpunkte). Der künftige Auftragnehmer soll den Betrieb, die Wartung, Instandsetzung und Störungsbeseitigung, die Erneuerung und Erweiterung und den Neu- sowie Rückbau von elektrischen Straßenbeleuchtungsanlagen im Gebiet der Stadt Burgwedel während der Vertraglsaufzeit durchführen. Der künftige Auftragnehmer übernimmt als Betreiber die Verantwortung für den sicheren Betrieb und den sicheren Zustand der Beleuchtungsanlagen. Der Auftragnehmer wird zusätzlich mit anfallenden Bedarfsleistungen zur Straßenbeleuchtung beauftragt. Hierzu gehören auch die Installation und der Betrieb einer neuen Beleuchtungssteuerung für Fußgängerüberwege im Stadtgebiet sowie die Durchführung von Energieeffizienz-Investitionen zu Vertragsbeginn. Die Stadt hat Zuwendungen für die energetische Sanierung der Beleuchtungsanlagen und die Umrüstung der Steuerung beantragt. Es ist für die Stadt daher essenziell, dass der künftige Auftragnehmer die seinerseits erforderlichen Arbeiten innerhalb des zur Verfügung stehenden Förderfensters (siehe Vergabeunterlagen) abschließt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Leistungen für die energetische Sanierung und die Umrüstung der Steuerung nur beauftragt werden, wenn die beantragte Zuwendung bewilligt wurde. Dem Auftragnehmer wird von der Stadt, zum Zwecke der Erbringung der Beleuchtungsleistung, eine Nutzungsbefugnis an den für den Beleuchtungserfolg notwendigen Beleuchtungsanlagen eingeräumt, die so weit reicht, wie es zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten erforderlich ist.
Ganze Leistungsbeschreibung anzeigenWeniger anzeigen
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · StrB Burgwedel TNW
Gegenstand dieser Beschaffung ist die Betriebsführung der öffentlichen Beleuchtungsanlagen in der Stadt Burgwedel (ca. 3.400 Lichtpunkte). Der künftige Auftragnehmer soll den Betrieb, die Wartung, Instandsetzung und Störungsbeseitigung, die Erneuerung und Erweiterung und den Neu- sowie Rückbau von elektrischen Straßenbeleuchtungsanlagen im Gebiet der Stadt Burgwedel während der Vertraglsaufzeit durchführen. Der künftige Auftragnehmer übernimmt als Betreiber die Verantwortung für den sicheren Betrieb und den sicheren Zustand der Beleuchtungsanlagen. Der Auftragnehmer wird zusätzlich mit anfallenden Bedarfsleistungen zur Straßenbeleuchtung beauftragt. Hierzu gehören auch die Installation und der Betrieb einer neuen Beleuchtungssteuerung für Fußgängerüberwege im Stadtgebiet sowie die Durchführung von Energieeffizienz-Investitionen zu Vertragsbeginn. Die Stadt hat Zuwendungen für die energetische Sanierung der Beleuchtungsanlagen und die Umrüstung der Steuerung beantragt. Es ist für die Stadt daher essenziell, dass der künftige Auftragnehmer die seinerseits erforderlichen Arbeiten innerhalb des zur Verfügung stehenden Förderfensters (siehe Vergabeunterlagen) abschließt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Leistungen für die energetische Sanierung und die Umrüstung der Steuerung nur beauftragt werden, wenn die beantragte Zuwendung bewilligt wurde. Dem Auftragnehmer wird von der Stadt, zum Zwecke der Erbringung der Beleuchtungsleistung, eine Nutzungsbefugnis an den für den Beleuchtungserfolg notwendigen Beleuchtungsanlagen eingeräumt, die so weit reicht, wie es zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten erforderlich ist.
Anforderungen an deinen Betrieb
Die Ausschlussgründe richten sich nach §§ 123 - 125 GWB. Hierzu wird auf die Eigenerklärung nach Maßgabe des Teilnahmeantrags verwiesen. Das Vorgehen der Vergabestelle bei der Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 Abs. 2 - 4 VgV.
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Die Ausschlussgründe richten sich nach §§ 123 - 125 GWB. Hierzu wird auf die Eigenerklärung nach Maßgabe des Teilnahmeantrags verwiesen. Das Vorgehen der Vergabestelle bei der Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 Abs. 2 - 4 VgV.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 21.05.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 326633-2025
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.