Kostenloses Live-Webinar: VergabeHero in Aktion erleben.

Betriebsführung, Wartung und Erneuerung der Straßenbeleuchtung in Pfungstadt

Status
Offen
Angebotsfrist
10.11.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
5.977.480 EUR
Lose
1
Auftraggeber
Stadt Pfungstadt
Erfüllungsregion
Hessen, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
12.10.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Straßenbeleuchtungseinrichtungen (34928500)
  • Straßenbeleuchtungsmasten (34928510)
  • Laternenpfähle (34928520)
  • Straßenlaternen (34928530)
  • Straßenbeleuchtung (34993000)
  • Installation von Straßenbeleuchtungsanlagen (45316110)
  • Wartung von Straßenbeleuchtungen (50232100)
  • Betriebsbereitmachung von öffentlichen Beleuchtungsanlagen (50232110)
Bekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
700968-2026
Verfahrensnummer
993c93d2-86a6-49c0-9400-b7050c01d5d3

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Die 12 Unterlagen vom Vergabeportal sind noch nicht geladen. Bis dahin stützen sich die Antworten nur auf die Bekanntmachung.

Kurzbeschreibung

Die Stadt Pfungstadt beauftragt den Betrieb und die Instandhaltung ihrer öffentlichen Straßenbeleuchtung mit rund 2.100 Lichtpunkten. Zum Auftrag gehören außerdem Störungsbeseitigung, Erneuerung und Ausbau der Anlagen, eine neue Beleuchtungssteuerung sowie Energieeffizienz-Investitionen; der geschätzte Auftragswert beträgt rund 5,98 Millionen Euro. Die Vertragsdauer ist mit 4.745 Tagen, also etwa 13 Jahren, angegeben.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Gegenstand dieser Beschaffung ist die Betriebsführung der öffentlichen Beleuchtungsanlagen in der Stadt Pfungstadt (ca. 2.100 Lichtpunkte). Der künftige Auftragnehmer soll den Betrieb, die Wartung, Instandsetzung und Störungsbeseitigung, die Erneuerung und Erweiterung und den Neu- sowie Rückbau von elektrischen Straßenbeleuchtungsanlagen im Gebiet der Stadt Pfungstadt während der Vertragslaufzeit durchführen. Der künftige Auftragnehmer übernimmt als Betreiber die Verantwortung für den sicheren Betrieb und den sicheren Zustand der Beleuchtungsanlagen. Der Auftragnehmer wird zusätzlich mit anfallenden Bedarfsleistungen zur Straßenbeleuchtung beauftragt. Hierzu gehören auch die Installation und der Betrieb einer neuen Beleuchtungssteuerung, sowie die Durchführung von Energieeffizienz-Investitionen. Dem Auftragnehmer wird von der Gemeinde zum Zwecke der Erbringung der Beleuchtungsleistung eine Nutzungsbefugnis an den für den Beleuchtungserfolg notwendigen Beleuchtungsanlagen eingeräumt, die so weit reicht, wie es zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten erforderlich ist.

Ganze Leistungsbeschreibung anzeigen

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · StrB Pfungstadt - TNW

    Gegenstand dieser Beschaffung ist die Betriebsführung der öffentlichen Beleuchtungsanlagen in der Stadt Pfungstadt (ca. 2.100 Lichtpunkte). Der künftige Auftragnehmer soll den Betrieb, die Wartung, Instandsetzung und Störungsbeseitigung, die Erneuerung und Erweiterung und den Neu- sowie Rückbau von elektrischen Straßenbeleuchtungsanlagen im Gebiet der Stadt Pfungstadt während der Vertragslaufzeit durchführen. Der künftige Auftragnehmer übernimmt als Betreiber die Verantwortung für den sicheren Betrieb und den sicheren Zustand der Beleuchtungsanlagen. Der Auftragnehmer wird zusätzlich mit anfallenden Bedarfsleistungen zur Straßenbeleuchtung beauftragt. Hierzu gehören auch die Installation und der Betrieb einer neuen Beleuchtungssteuerung, sowie die Durchführung von Energieeffizienz-Investitionen zu Vertragsbeginn. Dem Auftragnehmer wird von der Gemeinde zum Zwecke der Erbringung der Beleuchtungsleistung eine Nutzungsbefugnis an den für den Beleuchtungserfolg notwendigen Beleuchtungsanlagen eingeräumt, die so weit reicht, wie es zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten erforderlich ist.

Anforderungen an deinen Betrieb

Die zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe sind § 123, § 124 GWB zu entnehmen. Auf die Möglichkeit der Selbstreinigung (§125 GWB) wird hingewiesen. Das Vorgehen der Vergabestelle bei der Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 Abs. 2 - 4 VgV.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · StrB Pfungstadt - TNW

Die Festlegungen zu den Zuschlagskriterien sind den Vergabeunterlagen, insbesondere dem B02_Beantworteten Kriterienkatalog zu entnehmen. Die Darstellung hier erfolgt aus technischen Gründen.
60 %
Die Festlegungen zu den Zuschlagskriterien sind den Vergabeunterlagen, insbesondere dem B02_Beantworteten Kriterienkatalog zu entnehmen. Die Darstellung hier erfolgt aus technischen Gründen.
40 %

Vergabeunterlagen

12 Dateien laut Portal · Stand 12.10.2026
A01_V1_Angebotsaufforderung_Muster.pdfSonstiges300 KB
A02_V1_Bewerbungsbedingungen.pdfAnschreiben364 KB
A03_V1_Beleuchtungsvertrag.pdfVertragsbedingungen637 KB
A04_V1_Leistungsbeschreibung.pdfLVLeistungsverzeichnis476 KB
A06_V1_ Technische Beschreibung Anlagenbestand.pdfSonstiges322 KB
A07_VOL_B.pdfSonstiges245 KB
A08_V1_Zugangsregelungen StrB.PDFSonstiges1,1 MB
B01_V1_Angebotsschreiben_Muster.pdfAnschreiben288 KB
B02_V1_Beantworteter Kriterienkatalog.pdfSonstiges397 KB
B03_V1_Preisblatt und Bauleistungsverzeichnis.pdfLVLeistungsverzeichnis589 KB
D01_V1_Vorlage_Bieterfragen.docxSonstiges42 KB
T01_V1_Teilnahmeantrag.docxAnschreiben111 KB

Anforderungen

Die zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe sind § 123, § 124 GWB zu entnehmen. Auf die Möglichkeit der Selbstreinigung (§125 GWB) wird hingewiesen. Das Vorgehen der Vergabestelle bei der Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 Abs. 2 - 4 VgV.

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.