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Betriebsärztliche Versorgung für das Jobcenter Köln

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 09:01 (Europe/Berlin)

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Wettbewerbsbedingungen

Inhalt

  1. Allgemeine Verfahrensbedingungen .................................................................................. 1 1.1. Fragen im Verfahren ................................................................................................... 2 1.2 Einreichung von Teilnahmeantrag/Angebot .................................................................. 3

  2. Teilnahmewettbewerb ....................................................................................................... 3 2.1 Beteiligung des Personalrates, der Gleichstellungsbeauftragten und der Schwerbehindertenvertretung ............................................................................................ 4 2.2 Anforderungen an den Teilnahmeantrag ...................................................................... 5 2.3 Bewerber*innengemeinschaften .................................................................................. 5 2.4 Eignungsleihe .............................................................................................................. 6 2.5 Unteraufträge ............................................................................................................... 7 2.6 Prüfung der Teilnahmeanträge ..................................................................................... 7

  3. Angebotsphase ................................................................................................................. 8 3.1 Wertungskriterien ......................................................................................................... 8 3.2 Anforderungen an das Angebot ................................................................................... 9 3.3 Prüfung der Angebote .................................................................................................. 9

  4. Allgemeine Verfahrensbedingungen Das Verfahren ist als zweistufiges Verfahren mit Teilnahmewettbewerb und Angebotsphase ausgestattet. Im Teilnahmewettbewerb können interessierte Personen und Unternehmen ihr Interesse an dem Auftrag bekunden (Bewerberinnen). In dieser Phase wird die Eignung der Bewerberinnen anhand der aufgestellten Eignungskriterien (s. Bekanntmachung und s.u.) anhand der einzureichenden Nachweise und Erklärungen geprüft.

Aufgrund der gesetzlichen Beteiligungsrechte des Personalrates, der Gleichstellungsbeauftragten und der Schwerbehindertenvertretung des Jobcenter Köln ist auch eine persönliche Vorstellung der für die Auftragsausführung vorgesehenen Betriebsärzt*innen und die Zustimmung der vorgenannten Organe und Gremien notwendig (s.u. 2.1)

Nur nach Erteilung dieser Zustimmung und bei positiver objektiver Eignungsprüfung können die Bewerberinnen später zur Abgabe eines verbindlichen Angebotes aufgefordert werden (Angebotsphase). Sofern die Zustimmung nicht erteilt oder die Eignung verneint wird, erfolgt keine weitere Berücksichtigung des/der Bewerberin im Verfahren.

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In der Angebotsphase werden die geeigneten Bewerber*innen, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen, zur Abgabe des finalen Angebotes aufgefordert. Es handelt sich grundsätzlich um ein elektronisches Verfahren. Die Verfahrensunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform „Deutsches Vergabeportal“ (www.dtvp.de) zur Verfügung gestellt. Um Teilnahmeanträge und Angebote abgeben zu können, mit dem Auftraggeber kommunizieren zu können und um die Vertragsunterlagen in der jeweils aktuellsten Version zu erhalten, ist eine Teilnahme an dem Verfahren auf der Vergabeplattform notwendig. Hierfür ist eine Registrierung erforderlich. Beachten Sie bitte die den Vergabeunterlagen beigefügte Information über das elektronische Mittel.

Sofern in der Vergabeplattform abweichende Begriffe zu den Begriffen hier in diesem Schreiben verwendet werden, so ist dies durch technische Gründe bedingt und führt nicht zur Geltung anderer vergaberechtlicher Regeln.

1.1. Fragen im Verfahren

Fragen und Auskunftsersuchen der Bewerberinnen und Bieterinnen um zusätzliche Informationen zu den Vergabeunterlagen oder zum laufenden Verfahren sind unverzüglich in Textform einzureichen.

Damit Auskünfte und Antworten auf Fragen ausreichend bei der Teilnahmeantrags- bzw. Angebotserstellung berücksichtigt werden können, sind Auskünfte bis spätestens acht Tage vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist anzufordern. Die Frist für den Eingang allgemeiner Fragen finden Sie jeweils am Anfang des Verfahrensbriefes. Die Frage ist so zu formulieren, dass darin und in der absehbaren Antwort keine vertraulichen Informationen enthalten sind. Andernfalls hat der/die Bewerberin oder der/die Bieterin den Auftraggeber ausdrücklich und in jedem Einzelfall auf vertrauliche Informationen hinzuweisen. Mit dem Stellen einer Frage wird gleichzeitig das Einverständnis erklärt, dass zur Gewährleistung von Transparenz und Gleichbehandlung diese, evtl. im Wortlaut, mitsamt der Antwort veröffentlicht, beziehungsweise auch anderen Bewerberinnen oder Bieterinnen bekanntgegeben wird. Der Name des/der Fragenden wird dabei keinesfalls mitgeteilt. Sofern aus der Frage oder der entsprechenden Antwort Rückschlüsse auf die Identität des/der Bewerberin oder des/der Bieterin möglich sind, so wird die Frage bzw. Antwort bei Veröffentlichung/Bekanntgabe entsprechend umformuliert.

Die Antworten werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und sind verbindlich für die Erstellung der Teilnahmeanträge und Angebote sowie die Prüfung der Teilnahmeanträge und Angebote.

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1.2 Einreichung von Teilnahmeantrag/Angebot

Der Teilnahmeantrag und das Angebot können auf folgendem Weg eingereicht werden:

  • elektronisch in Textform über das Vergabeportal (verschlüsselte Übertragung)

Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss analog § 42 Abs. 1 Nr. 4 UVgO. Dies betrifft textliche Änderungen am vorgegebenen Text der Vergabeunterlagen oder abweichende Erklärungen im Teilnahmeantrag oder Angebot. Die in den Vergabeunterlagen aufgeführten Vorgaben und Bedingungen sind verbindlich.

Der Teilnahmeantrag oder das Angebot muss vor Ablauf der Teilnahme-/Angebotsfrist vollständig eingegangen sein. Die Frist gilt auch für Änderungen des Teilnahmeantrags oder Angebots. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge und Angebote werden ausgeschlossen.

  1. Teilnahmewettbewerb Im Teilnahmewettbewerb können Bewerber*innen ihr Interesse an dem Auftrag bekunden, in dem Sie einen Teilnahmeantrag einreichen.

Eignungskriterien

Öffentliche Aufträge dürfen grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben werden, die nicht in entsprechender Anwendung der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ausgeschlossen sind (vgl. § 31 Abs. 1 UVgO analog). Deshalb haben Bewerber*innen auch hier im Verfahren ihre fachliche Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB darzulegen.

  • Als Nachweis, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, ist das Formular 5 Eigenerklärung Ausschlussgründe auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen
  • Für die Fachkunde und Leistungsfähigkeit ist es erforderlich, dass die für die Auftragsausführung vorgesehene(n) Person(en) berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet, darf dieser nur eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt einsetzen, der die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt. o Mit Abgabe des Teilnahmeantrags bestätigt der/die Bewerber*in, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt. o Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder die Zusatzbezeichnung Seite 3

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„Betriebsmedizin“ zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2. Als Nachweis für die Fachkunde ist die Anlage Profil ausgefüllt mit den erforderlichen Nachweisen in Kopie mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.

Etwaige Änderungen in Bezug auf die Eignung oder das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen während des laufenden Vergabeverfahrens haben die Bewerberinnen und Bieterinnen dem Auftraggeber unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen. Die Mitteilungspflicht erstreckt sich auch auf Veränderungen bei Unterauftragnehmerinnen und bei den Unterauftragnehmerinnen, derer Fähigkeiten sich die Bieterinnen und Bieterinnen im Zuge der Eignungsleihe bedienen. Die Mitteilungspflicht umfasst sämtliche Veränderungen, soweit sie Erklärungen zum oder Nachweise zur Eignung oder zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen betrifft. Die Beurteilung ob die Änderung bedeutsam ist, obliegt dem Auftraggeber. Die Nichteinhaltung dieser Mitwirkungspflichten kann zum Ausschluss des/der Bewerberin bzw. Bieterin vom weiteren Vergabeverfahren führen.

2.1 Beteiligung des Personalrates, der Gleichstellungsbeauftragten und der Schwerbehindertenvertretung

Der Personalrat des Jobcenter Köln ist gemäß §§ 70 Abs. 1, 80 Abs. 1 Nr. 16 Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) im Rahmen der Mitbestimmung bei der Bestellung von externen Betriebsärztinnen und auch bei der Inanspruchnahme eines überbetrieblichen Dienstes zu beteiligen. Aufgrund der besonderen Stellung des Betriebsarztes/der Betriebsärztin kommt es hier u.a. auch darauf an, ob der Personalrat eine vertrauensvolle Zusammenarbeit im Sinne der Mitarbeiterinnen erwarten kann.

Die Gleichstellungsbeauftragte ist im Rahmen der Mitwirkung nach §§ 25, 27 Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) zu beteiligen.

Die Schwerbehindertenvertretung ist nach § 178 Abs. 2 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX) zu beteiligen.

Aus den vorgenannten Gründen ist eine persönliche Vorstellung des/der für die Auftragsausführung vorgesehenen Betriebsarztes/Betriebsärztin vonnöten. Nur nach Zustimmung der zu beteiligenden Gremien und Organe kann eine Aufforderung zur Abgabe eines verbindlichen Angebotes erfolgen. Es ist deshalb unabdingbar, dass der/die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes benannte Betriebsarzt/Betriebsärztin auch später zur Auftragsausführung eingesetzt wird. Ein Wechsel des Betriebsarztes/der Betriebsärztin im laufenden Verfahren ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss.

Termin für die persönliche Vorstellung ist der 21.10.2022. Sie erhalten eine Einladung mit einem genauen Zeitfenster bis zum 09.10.2022. Bitte beachten Sie, dass aus

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organisatorischen Gründen nur eine Vorstellung an diesem Tag möglich ist. Der Termin wird ca. 45 Minuten in Anspruch nehmen.

2.2 Anforderungen an den Teilnahmeantrag

Für die Erstellung des Teilnahmeantrags sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formulare zu nutzen. Änderungen/Korrekturen des/der Bewerber*in an seinen/ihren Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Der Teilnahmeantrag muss vollständig sein; alle geforderten Angaben und Erklärungen müssen enthalten sein. Unterlagen werden analog der Regelungen des § 41 Abs. 2 und 3 UVgO nachgefordert.

Folgende Formulare muss der Teilnahmeantrag enthalten:

  • Teilnahmeantrag
  • 5 Eigenerklärung Ausschlussgründe
  • Anlage 2 Profil inkl. Nachweisen über die Qualifikation als Betriebs- bzw. Arbeitsmedizinier*in bzw. der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 7 DGUV Vorschrift 2.
  • Anlage 4 Erklärung Räume

Folgende Formulare sind einzureichen, sofern einschlägig:

  • 3 Bewerber_innen-Bieter_innengemeinschaftserklaerung
  • 4.1 Erklaerung Unterauftraege Eignungsleihe
  • 4.2 Verpflichtungserklaerung_Unterauftragnehmer_in_Eignungsleiher_in

2.3 Bewerber*innengemeinschaften

Die Bewerber*innengemeinschaft ist ein Zusammenschluss mehrerer selbstständiger Personen oder Unternehmen, die gemeinsam das Ziel verfolgen, den Auftrag zu erhalten und nach erfolgreichem Vertragsabschluss als Arbeitsgemeinschaft durchzuführen.

Bewerberinnengemeinschaften benennen ein bevollmächtigtes Mitglied der Gemeinschaft für die Abgabe und den Empfang von Erklärungen im Vergabeverfahren und im Rahmen der Durchführung des Vertrages für den Fall der Auftragserteilung. Bei Bewerberinnengemeinschaften kann nur das bevollmächtigte Mitglied den Teilnahmeantrag bzw. das Angebot wirksam über das Vergabeportal einreichen. Teilnahmeanträge bzw. Angebote von Bewerberinnengemeinschaften werden deshalb nur berücksichtigt, wenn die Einreichung durch das bevollmächtigte Mitglied der Bewerberinnengemeinschaft im Vergabeportal erfolgt ist. Im Falle einer Einreichung per E-Mail oder auf dem Postweg ist der Teilnahmeantrag bzw. das Angebot vom bevollmächtigten Mitglied auszufüllen und zu unterschreiben (Schriftform) bzw. signieren.

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Die Mitglieder der Bewerber*innengemeinschaft müssen sich zur gemeinsamen Auftragsausführung und gesamtschuldnerischen Haftung im Zusammenhang mit der Auftragsausführung verpflichten. Hierzu ist die von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung 3 Bewerber_innen-Bieter_innengemeinschaftserklaerung mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.

Bei Bewerberinnengemeinschaften genügt hinsichtlich der Fachkunde, dass diese mindestens bei einem Mitglied der Gemeinschaft vorliegt. Hinsichtlich der Leistungsfähigkeit kommt es auf die der Bewerberinnengemeinschaft insgesamt zur Verfügung stehende Kapazität an. Die entsprechenden Nachweise sind einzureichen.

Mit dem Teilnahmeantrag bzw. dem Angebot ist für jedes Mitglied der Bewerber*innengemeinschaft das Formular 5 Eigenerklärung Ausschlussgründe einzureichen.

Die Bildung bzw. Veränderung der Bewerber*innengemeinschaft (z.B. durch den Austausch oder Wegfall von Mitgliedern der Gemeinschaft) ist nach Ablauf der Teilnahmefrist grundsätzlich nicht zulässig.

2.4 Eignungsleihe

Ist eine Bewerberin für die Auftragsdurchführung nur geeignet, weil er/sie sich auf die wirtschaftliche und finanzielle oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens beruft (Eignungsleihe), so sind mit Einreichung des Teilnahmeantrags bzw. des Angebots bereits das Unternehmen und diejenigen Leistungsteile zu benennen, die durch das andere Unternehmen ausgeführt werden sollen. Die Teile sind unter Angabe der Ordnungsziffer der Leistungsbeschreibung genau zu benennen. Hierfür ist die Anlage 4.1 Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe zu verwenden.

Zusätzlich ist durch den/die Teilnehmerin bzw. Bieterin nachzuweisen, dass er/sie das andere Unternehmen entsprechend verpflichtet hat (durch dessen unterzeichnete Erklärung in der Anlage 4.2 Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmerin/Eignungsleiherin).

Darüber hinaus hat der/die Bewerber*in mit dem Angebot bzw. Teilnahmeantrag für jedes andere Unternehmen die geforderten Nachweise für die Erfüllung der Eignungskriterien einzureichen, für die die Kapazitäten des anderen Unternehmens in Anspruch genommen werden.

Zusätzlich dürfen keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen und sonstige Ausschlussgründe nach § 124 GWB, § 21 AentG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG sind gegenüber dem Auftraggeber offenzulegen (vgl. § 42 VgV). Es ist deshalb für jedes Unternehmen ein Formular 5 Eigenerklärung Ausschlussgründe ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.

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Wenn eine Bewerberin beabsichtigt, einen Teil des Auftrags an eine Unterauftragnehmerin zu vergeben und sich gleichzeitig auf dessen Kapazitäten zur Erfüllung der Eignungskriterien zu berufen, so gelten die vorgenannten Regelungen. 2.5 Unteraufträge

Beabsichtigt eine Bewerberin, Teile des Auftrags an Unterauftragnehmerinnen weiter zu beauftragen, so hat der/die Bewerberin spätestens im Angebot diejenigen Leistungsteile zu benennen, die durch den/die Unterauftragnehmer*in ausgeführt werden sollen. Die Teile sind unter Angabe der Ordnungsziffer der Leistungsbeschreibung oder des Angebots genau zu benennen. Hierfür ist die Anlage 4.1 Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe zu verwenden.

Der/die Unterauftragnehmerin ist bei Einreichung des Teilnahmeantrags bzw. des Angebots noch nicht zu benennen. Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers hat der/die Bieterin den/die Unterauftragnehmerin spätestens vor Zuschlagserteilung zu benennen. Des Weiteren hat der/die Bieterin auf Verlangen des Auftraggebers die Erklärungen und Nachweise über die Eignung auch von Unterauftragnehmerinnen vorzulegen. Dies insbesondere, wenn kritische Teile der Leistung an den/die Unterauftragnehmerin vergeben werden sollen.

Es dürfen keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen und sonstige fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB, § 21 AentG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG sind gegenüber dem Auftraggeber offenzulegen (vgl. § 42 VgV).

Liegen zwingende Ausschlussgründe bei dem/der Unterauftragnehmerin vor, so ist dieser binnen einer vom öffentlichen Auftraggeber gesetzten Frist zu ersetzen. Liegen fakultative Ausschlussgründe vor, so kann der öffentliche Auftraggeber die Ersetzung binnen einer gesetzten Frist verlangen. Sofern der Austausch des/der Unterauftragnehmer*in nicht oder nicht fristgerecht erfolgt, wird das Angebot ausgeschlossen.

2.6 Prüfung der Teilnahmeanträge

Zur Öffnung der Teilnahmeanträge sind Bewerber*innen nicht zugelassen.

Der Auftraggeber prüft, ob die Teilnahmeanträge vollständig und fachlich richtig sind. Insbesondere prüft der Auftraggeber die Eignung der Bewerber*innen.

Der Auftraggeber ist zur Aufklärung der Teilnahmeanträge und Angebote sowie der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen (auch bei Eignungsleihe) berechtigt. Zur Aufklärung kann der Auftraggeber insbesondere erläuternde, ergänzende und klarstellende Angaben der Bewerber*innen verlangen.

Der Auftraggeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen sowohl bei fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften unternehmensbezogenen Unterlagen über eine

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Nachforderung (§ 41 Abs. 2 UVgO analog). Aus Gründen des Wettbewerbs darf der Teilnahmeantrag nicht inhaltlich verändert werden, dies stellt die Grenze Nachforderung dar.

Angaben und Unterlagen, die der Auftraggeber nach der Teilnahmeantrags- bzw. Angebotsabgabe von den Bewerberinnen verlangt, sind binnen der vom Auftraggeber gesetzten Frist beizubringen. Das Angebot kann ausgeschlossen werden, wenn der/die Bewerberin dem Verlangen bis zum Ablauf der Beibringungsfrist nicht vollständig nachkommt. Hinsichtlich des Ausschlusses von Teilnahmeanträgen vom Verfahren kommt § 42 UVgO analog zur Anwendung.

  1. Angebotsphase

In der Angebotsphase werden die geeigneten Bewerber*innen, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen, zur Abgabe des finalen Angebotes aufgefordert.

3.1 Wertungskriterien Das wirtschaftlichste Angebot analog § 43 Abs. 1 und Abs. 2 UVgO wird nach dem Preis bestimmt.

Der Angebotspreis wird anhand des Preisblattes wie folgt ermittelt:

  1. Grundbetreuung: Anzahl Beschäftigte pro Jahr x 0,2 Std. x Preis pro Einsatzstunde zzgl. USt.

Betriebsspezifischer Teil:

  1. Allgemein Anzahl der erwarteten Einsatzstunden pro Jahr x Preis pro Einsatzstunde zzgl. USt.

  2. Augenuntersuchung G37 Anzahl der erwarteten Augenuntersuchungen G37 pro Jahr x Pauschalpreis pro Untersuchung ohne USt.

  3. Grippeschutzimpfung Anzahl der erwarteten Grippeschutzimpfungen pro Jahr x Pauschalpreis zzgl. USt.

  4. Ärztliche Untersuchung bei Anzahl der erwarteten Einsatzstunden pro Jahr x Preis pro begründeter Veranlassung Einsatzstunde zzgl. USt.

Die Ergebnisse aus Position 1-5 werden addiert und dann mit der Gesamtvertragslaufzeit von 4 Jahren multipliziert. Die Anzahl der erwarteten Einsatzstunden/Untersuchungen/Grippeschutzimpfungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.

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Weisen zwei oder mehr Angebote einen identischen, niedrigsten Angebotspreis auf, so tritt der Auftraggeber in Verhandlungen mit diesen Bieter*innen ein und fordert sie zur Abgabe eines neuen Angebotes auf.

Liegen am Ende der Verhandlungen immer noch zwei oder mehr Angebote mit einem identischen Angebotspreis gleich auf, so entscheidet das Los.

3.2 Anforderungen an das Angebot

Für die Erstellung des Angebots sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formulare zu nutzen. Änderungen/Korrekturen des/der Bieter*in an seinen/ihren Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Das Angebot muss vollständig sein; alle geforderten Angaben und Erklärungen müssen enthalten sein. Unterlagen werden analog der Regelungen des § 41 Abs. 2 und 3 UVgO nachgefordert.

Folgende Formulare muss das Angebot enthalten:

  • Angebotsschreiben
  • Preisblatt

Folgende Formulare sind einzureichen, sofern einschlägig:

  • 4.1 Erklaerung Unterauftraege Eignungsleihe

3.3 Prüfung der Angebote

Zur Öffnung der Angebote sind Bieter*innen nicht zugelassen.

Der Auftraggeber prüft die Angebote daraufhin, ob sie vollständig, fachlich und rechnerisch richtig sind.

Der Auftraggeber ist zur Aufklärung der Angebote berechtigt. Zur Aufklärung kann der Auftraggeber insbesondere erläuternde, ergänzende und klarstellende Angaben der Bieter*innen verlangen.

Der Auftraggeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen bei fehlenden oder unvollständigen leistungsbezogenen Unterlagen über eine Nachforderung (§ 41 Abs. 3 UVgO analog). Aus Gründen des Wettbewerbs darf das Angebot nicht inhaltlich verändert werden, dies stellt die Grenze Nachforderung dar. Angaben und Unterlagen, die der Auftraggeber nach der Angebotsabgabe von den Bieterinnen verlangt, sind binnen der vom Auftraggeber gesetzten Frist beizubringen. Das Angebot kann ausgeschlossen werden, wenn der/die Bieterin dem Verlangen bis zum Ablauf der Beibringungsfrist nicht vollständig nachkommt.

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Hinsichtlich des Ausschlusses von Angeboten vom Verfahren kommt § 42 UVgO analog zur Anwendung.

Ab einem Auftragswert von 50.000,00 € netto prüft der Auftraggeber vor der Zuschlagserteilung, ob für den/die Bieter*in, der den Zuschlag erhalten soll, Eintragungen im Wettbewerbsregister gespeichert sind (vgl. § 6 Abs.1 WRegG, § 19 Abs. 4 MiLoG).

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Alle Unterlagen dieser Ausschreibung