[Seite 1]
Bewerbungsbedingungen
Thema: Betriebliches
Arbeitsschutzmanagement
gemäß ASiG und ArbSchG
Lfd. Nr.: 303.760
Dieses Dokument muss nicht zur Angebotsabgabe eingereicht werden.
Dieses Dokument wird bei Zuschlagserteilung kein Vertragsbestandteil.
[Seite 2]
Inhaltsverzeichnis
1 Grundsätzliche Bestimmungen zum Vergabeverfahren................................................................ 3 1.1 Grundsätzliche Bedingungen ............................................................................................ 3 1.2 Verfahrensart ................................................................................................................... 3 1.3 Vergabeunterlagen ........................................................................................................... 3 2 Informationen zum Auftraggeber ................................................................................................. 4 2.1 Der Medizinische Dienst Niedersachsen .......................................................................... 4 2.2 Kontaktdaten des Medizinischen Dienstes Niedersachsen .............................................. 5 3 Fristen und Termine zum Verfahren ............................................................................................. 5 4 Form und Inhalt der Angebote sowie deren Einreichung ............................................................. 6 4.1 Inhalt und Aufbau der Angebote ...................................................................................... 6 4.2 Preise ................................................................................................................................ 7 4.3 E-Vergabe ......................................................................................................................... 7 4.4 Informationen nach § 11 Abs. 3 VgV ................................................................................ 8 5 Nebenangebote/Hauptangebote .................................................................................................. 9 6 Kostenerstattung für Bieter ........................................................................................................... 9 7 Unterauftragnehmer und Eignungsleihe ....................................................................................... 9 8 Bietergemeinschaften ................................................................................................................... 9 9 Lose .............................................................................................................................................. 10 10 Wettbewerbsbeschränkende Absprachen .................................................................................. 10 11 Bieterfragen, Änderungen und Berichtigungen .......................................................................... 10 12 Änderungsverbot ......................................................................................................................... 11 13 Berichtigung/Änderung oder Rücknahme des Angebotes .......................................................... 11 14 Schutzrechte ................................................................................................................................ 11 15 Bewertung der Angebote ............................................................................................................ 11 15.1 Bewertungsreihenfolge der Angebote ........................................................................... 11 15.2 Kriterien .......................................................................................................................... 11 15.3 Bewertungsvorgehen ..................................................................................................... 12 15.3.1 Gewichtung Leistung und Preis .......................................................................... 12 15.3.2 Gewichtung der Bewertungskriterien ................................................................ 12 15.3.3 Preis .................................................................................................................... 12 15.3.4 Beispiel................................................................................................................ 13 16 Zuschlagserteilung ....................................................................................................................... 13 17 Rechtsbehelfsbelehrung .............................................................................................................. 14 18 Angabe der Vergabekammer....................................................................................................... 14 19 Eignung des Bieters ..................................................................................................................... 15 20 Abfrage Wettbewerbsregister ..................................................................................................... 15 21 Vergabebekanntmachung ........................................................................................................... 15 22 Schlussbestimmung ..................................................................................................................... 15
Seite 2 von 15
[Seite 3]
1 Grundsätzliche Bestimmungen zum Vergabeverfahren
1.1 Grundsätzliche Bedingungen
Für die Durchführung EU-weiter Verfahren gelten die folgenden Gesetze und Verordnungen in den jeweils gültigen Fassungen:
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
- Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge, Vergabeverordnung (VgV)
Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden. Jede Veröffentlichung ist ohne ausdrückliche Genehmigung des Medizinischen Dienstes nicht erlaubt.
Jegliche Kommunikation mit dem Auftraggeber ist in deutscher Sprache zu führen.
1.2 Verfahrensart
Die Ausschreibung erfolgt im Rahmen eines Offenen Verfahrens gemäß § 15 VgV.
1.3 Vergabeunterlagen
Die Vergabeunterlagen bestehen aus zwei Teilen:
Verfahrensunterlagen:
- Anschreiben
- Bewerbungsbedingungen
- Leitfaden zur Nutzung der Vergabeplattform
- Eigenerklärung
- Eignungsprüfung
- Angaben Wettbewerbsregister
- Angaben zur Vergabebekanntmachung
Vertragsunterlagen:
- Vertragsentwurf
- Leistungsbeschreibung inkl. Anlagen
- Kriterienkatalog
- Preisblatt
- Datenschutzerklärung Entwurf
- Zusätzliche Vertragsbedingungen zur Korruptionsprävention und wettbewerbsrechtlichen Compliance
- Zusätzliche Vertragsbedingungen für Dienstleistungen
- Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)
Seite 3 von 15
[Seite 4]
Der Vertrag selbst und ggf. weitere Vertragsbedingungen enthalten in der Regel keine Angaben oder entsprechende Felder, die bereits zur Angebotsabgabe auszufüllen wären und müssen daher nicht mit der Angebotsabgabe eingereicht werden. Sie werden aber bei Zuschlagserteilung Vertragsbestandteil. Ggf. wird der jeweilige Vertrag noch entsprechend ausgefüllt und ergänzt.
Den einzelnen Anlagen kann anhand der Angaben auf den jeweiligen Deckblättern entnommen werden, ob sie beim Bieter verbleiben können oder ausgefüllt und ggf. unterzeichnet mit dem Angebot einzureichen sind.
Erst bei endgültiger Zuschlagserteilung wird der Vertrag von beiden Parteien unterzeichnet und die im Rahmen der Angebotsabgabe eingereichten Unterlagen (Leistungsbeschreibung etc.) und die weiteren Vertragsbedingungen werden Vertragsbestandteil.
Welche Anlagen Teil der jeweils vorliegenden Vergabeunterlagen und entsprechend zur Angebotsabgabe mit einzureichen sind, kann dem Anschreiben und dem Punkt 4.1 Inhalt und Aufbau der Angebote entnommen werden.
2 Informationen zum Auftraggeber
2.1 Der Medizinische Dienst Niedersachsen
| Wer sachgerechte Entscheidungen treffen will, braucht den Rat von Experten. Der Medizinische Dienst | |
|---|---|
| Niedersachsen stellt der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung das benötigte medizinische | |
| und pflegefachliche Wissen zur Verfügung. | |
| An der Seite der gesetzlichen Krankenversicherung wirkt der Medizinische Dienst Niedersachsen als | |
| interessenunabhängiger sozialmedizinischer Begutachtungs- und Beratungsdienst an der Gestaltung | |
| des Gesundheitswesens mit. | |
| Der Medizinische Dienst Niedersachsen versteht sich als modernes Dienstleistungsunternehmen. Im | |
| Mittelpunkt hierbei stehen das gutachterliche Know-how und die qualifizierte Beratungsleistung zum | |
| Nutzen der Solidargemeinschaft im Gesundheitswesen. | |
| Das bedeutet im Einzelnen: | |
| - den Anspruch jeder/s Versicherten auf ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche | |
| medizinische Versorgung nach dem Maß des Notwendigen zu wahren | |
| - sozialmedizinischen Sachverstand bei der aktiven Mitgestaltung des Gesundheitswesens | |
| einzubringen | |
| - von Leistungsträgern und -anbietern unabhängige und neutrale Beratung und Begutachtung | |
| vorzunehmen | |
| - auf Landesebene als eigenständige, von der Kranken- und Pflegeversicherung gemeinsam | |
| getragene Arbeitsgemeinschaft zu wirken. |
Weitere Informationen können der Internetpräsenz des Medizinischen Dienstes Niedersachsen entnommen werden (www.md-niedersachsen.de).
Seite 4 von 15
[Seite 5]
2.2 Kontaktdaten des Medizinischen Dienstes Niedersachsen
Medizinischer Dienst Niedersachsen Hildesheimer Str. 202 30519 Hannover Tel.: +49 511 8785-0 Fax: +49 511 8785-199 Internet: www.md-niedersachsen.de
Die Ausschreibung wird durchgeführt durch den Stabsbereich Recht & Compliance (Vertrags- und Vergabemanagement). E-Mail: ausschreibung@md-niedersachsen.de
Die Kommunikation mit dem Auftragnehmer ist in deutscher Sprache zu führen und erfolgt ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal.
3 Fristen und Termine zum Verfahren
| Aktivität | Datum |
|---|---|
| Bekanntmachung auf dem Deutschen Vergabeportal (www.dtvp.de) | 21.09.2026 |
| Ende der Annahmefrist für Bieterfragen | 12.10.2026 |
| Ende der Angebotsfrist und Beginn der Zuschlags- und Bindefrist | 19.10.2026 - 12:00 Uhr |
| Geplante Zuschlagserteilung | Mitte Dezember/Ende Dezember |
| Ende der Zuschlags- und Bindefrist | 31.12.2026 |
| Vertragsbeginn | 01.01.2027 |
Das Angebot muss bis zum Ablauf der Angebotsfrist elektronisch über das Deutsche Vergabeportal (www.dtvp.de) an den Medizinischen Dienst Niedersachsen übermittelt werden.
Die Zuschlags- und Bindefrist beginnt mit Ablauf der Angebotsfrist und endet am o.g. Datum. Jeder Bieter ist bis zum Ablauf der Bindefrist an sein Angebot gebunden. Innerhalb dieser Frist wird der Auftrag vergeben.
Weitere Termine und Fristen, die die Auftragsausführung betreffen, können den Vertragsunterlagen entnommen werden.
Seite 5 von 15
[Seite 6]
4 Form und Inhalt der Angebote sowie deren Einreichung
4.1 Inhalt und Aufbau der Angebote
Die Vergabeunterlagen bestehen aus den im Anschreiben genannten Teilen.
Für eine vollständige Angebotsabgabe müssen die folgenden Unterlagen eingereicht werden:
o Eigenerklärung o Eignungsprüfung (zzgl. der Unternehmensdarstellung und Referenzen auf gesonderten Anlagen) - inkl. Eigenerklärungen hinsichtlich der Befähigungen der betreuenden Ärzte o Ggf. weitere Anlagen zum Eignungsnachweis (Bietergemeinschaften, Unteraufträge, Eignungsleihe, Newcomer o.ä.) o Kriterienkatalog inkl. Anlagen o Preisblatt o Angaben Wettbewerbsregister o Abfrage Vergabebekanntmachung o Ggf. weitere Anlagen zur Angebotsabgabe
Die o.g. Unterlagen müssen an den dafür vorgesehenen Stellen ausgefüllt werden. Sollte der vorgesehene Platz nicht ausreichen, ist der jeweilige Inhalt auf einer separaten Anlage beizufügen und an dem vorgesehenen Platz auf diese Anlage zu verweisen.
Für die Angebotsabgabe sind die vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Die Angebotsabgabe erfolgt in Textform. Sofern am Ende der jeweiligen Unterlage ein entsprechendes Feld vorhanden ist, ist dort der Name des Erklärenden (Vertretungsberechtigung für das Unternehmen nach außen) einzutragen. Ohne den Namen des Erklärenden gilt die jeweilige Unterlage als nicht abgegeben.
Der Vertragsabschluss erfolgt in Textform. Nach Zuschlagserteilung wird der Vertrag durch den Vorstand oder eine/n andere/n berechtigte/n Mitarbeiter/in des Medizinischen Dienstes unterschrieben oder gezeichnet (Eintragung des Namens des Erklärenden, des Datums und des Namens des Unternehmens) und per Mail an den zukünftigen Auftragnehmer gesendet. Dieser unterschreibt oder zeichnet den Vertrag seinerseits und sendet ein Exemplar als PDF per Mail an den Medizinischen Dienst Niedersachsen zurück. Mit den Vertragsunterlagen sendet der zukünftige Auftragnehmer ebenfalls die Datenschutzerklärung zurück.
Das Angebot ist elektronisch über das Deutsche Vergabeportal (www.dtvp.de) an den Medizinischen Dienst Niedersachsen zu übermitteln. Schriftliche Angebote und Angebote per E-Mail oder Fax werden nicht berücksichtigt.
Wie die Übermittlung erfolgt, kann dem beigefügten Leitfaden des Deutschen Vergabeportals entnommen werden.
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
Das Angebot muss vollständig sein, es darf nur die Preise und die geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Sämtliche im Rahmen dieser Ausschreibung eingereichten Erklärungen und Nachweise müssen in
Seite 6 von 15
[Seite 7]
deutscher Sprache verfasst sein. Erforderlichenfalls müssen neben den Original-Erklärungen und Original-Nachweisen deutsche Übersetzungen beigelegt werden. Hierfür entstehende Kosten sind vom Bieter zu tragen. Der Bieter trägt die Verantwortung für die korrekten Übersetzungen.
Die Verwendung selbst gefertigter Vervielfältigungen, Abschriften und Kurzfassungen ist nicht zulässig.
Änderungen und Ergänzungen an den Vertragsunterlagen (Leistungsbeschreibung, Vertrag, Vertragsbedingungen etc.) sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebotes.
Vorformulierte Vertragsbedingungen oder die AGB des Bieters oder Dritter sind ausgeschlossen. Sollten dem Angebot vorformulierte Vertragsbedingungen oder AGB des Bieters oder Dritter beigefügt werden ohne einen konkreten Hinweis darauf, dass diese Bedingungen nicht gelten, führt das zum Ausschluss des Angebotes.
4.2 Preise
Die Preise sind in Euro anzugeben. Für die Preisangabe sind die beigefügten Preisblätter zu verwenden.
Spekulationspreise sind unzulässig. Angebote, bei denen auch nach entsprechender Nachfrage oder Überprüfung bei dem Bieter durch die Vergabestelle der Preis in einem offenbaren Missverhältnis zu der Leistung steht oder ungewöhnlich niedrig im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung erscheint, werden nach entsprechender Prüfung ausgeschlossen.
Preisnachlässe, die gewertet werden sollen, sind entweder in die Einzelpreise einzukalkulieren oder können an der auf dem Preisblatt bezeichneten Stelle – sofern vorhanden – als Vomhundertsatz auf die Gesamtsumme gewährt werden. Zu wertende Preisnachlässe sind grundsätzlich nicht an Bedingungen geknüpft.
Welche Preise in welchem Maße in die Gesamtbewertung mit eingehen, kann der Bewertung der Angebote und dem Preisblatt entnommen werden.
4.3 E-Vergabe
Als E-Vergabeplattform wird für die Angebotsabgabe das Deutsche Vergabeportal unter www.dtvp.de verwendet.
Um als Bieter an Vergabeverfahren des Medizinischen Dienstes Niedersachsen teilzunehmen, muss eine Registrierung auf der o.g. Vergabeplattform erfolgen. Die Registrierung, wenn nicht bereits vorhanden, ist einmalig zur Teilnahme an aktuellen und zukünftigen Ausschreibungen erforderlich. Um Unternehmen auch bei Verhandlungsvergaben und beschränkten Ausschreibungen über die Vergabeplattform zur Angebotsabgabe auffordern zu können, sollten Bieter darauf achten, dass je Unternehmen nur ein Unternehmens-Account besteht bzw. das Unternehmen nicht mehrfach registriert ist. Zusätzlich sollte die bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse keine personalisierte Adresse sein, sondern eine Adresse, auf die mehrere Mitarbeitende Zugriff haben (im Urlaubsfall o.ä.).
Seite 7 von 15
[Seite 8]
Das Deutsche Vergabeportal basiert auf einer Softwarelösung der cosinex GmbH. Von cosinex wird unter http://support.cosinex.de ein kostenfreies Support-Center mit weiteren Hinweisen, Tipps und Benutzeranleitungen für die Nutzung durch Unternehmen angeboten.
4.4 Informationen nach § 11 Abs. 3 VgV
Die elektronische Teilnahme an Vergabeverfahren sowie die Registrierung für die E-Vergabeplattform sind für Bieter vollständig kostenfrei. Die von der Vergabestelle übermittelten Informationen werden entweder direkt in der bzw. über die Oberfläche der E-Vergabeplattform bzw. dem virtuellen Projektraum zum Vergabeverfahren (z.B. Bekanntmachungen, Kommunikationsnachrichten) oder innerhalb der Plattform bzw. virtuellen Projekträume als Datei-Downloads bereitgestellt (Vergabeunterlagen oder Anhänge zu Kommunikationsnachrichten). Die verwendeten Dateitypen und Dateiformate werden durch das Vergabeverfahren bzw. die Vergabestelle vorgegeben und können je nach Ausschreibungsgegenstand abweichen (z.B. GAEB-Dateien im Bereich von Bauleistungen).
Zur Nutzung der E-Vergabeplattform bis zur Abgabe elektronischer Teilnahmeanträge und Angebote sind lediglich ein aktueller Internet-Browser sowie ein Internetzugang erforderlich. Hierbei werden ausschließlich HTML- und Javascript-konforme Standardtechnologien und keinerlei Add-Ons/Plugins oder sonstige ggf. (sicherheits-)kritische Technologien verwendet.
Aktuell sind folgende Internet-Browser zur Nutzung freigegeben: Microsoft Internet Explorer ab Version 9 bzw. Microsoft Edge in der jeweils aktuellen Version Mozilla Firefox in der jeweils aktuellen Version Google Chrome in der jeweils aktuellen Version Apple Safari ab Version 5
Für die Abgabe elektronischer Angebote, Teilnahmeanträge, Interessenbekundungen und Interessenbestätigungen wird innerhalb der E-Vergabeplattform ein kostenfreies Bietertool bereitgestellt. Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche sich über Webstart Technologie automatisch installiert, sofern der Prozess der Abgabe aus dem virtuellen Projektraum des entsprechenden Vergabeverfahrens heraus gestartet wurde. Hiermit wird eine lokale Verschlüsselung der Angebote sichergestellt. Voraussetzung für die Nutzung des Bietertools ist eine entsprechende Java-Laufzeitumgebung (JRE), welche kostenfrei unter http://www.java.com/ bezogen werden kann, sofern diese nicht bereits auf dem Rechner installiert ist. Je nach Betriebsumgebung sind für die Installation der Laufzeitumgebung bzw. des Bietertools u.U. administrative Rechte erforderlich. Elektronische Angebote, Teilnahmeanträge, Interessenbekundungen und Interessenbestätigungen, die über das Bietertool abgegeben werden, werden mit einem qualifizierten oder einfachen elektronischen Zeitstempel versehen.
Die elektronischen Angebote, Teilnahmeanträge, Interessenbekundungen und Interessenbestätigungen werden mit Hilfe des Bietertools auf dem Rechner des Bieters (lokal) zusammengestellt, mit den entsprechenden Schlüsseln des Vergabeverfahrens Ende-zu-Ende verschlüsselt, mit den vorgegebenen Signaturinformationen versehen und in Form sogenannter OSCI- Nachrichten (über das OSCI-Protokoll) zu einem "Vermittler", dem sogenannten Intermediär, übertragen. Der "Vermittler" sorgt für eine sichere Aufbewahrung der verschlüsselten Angebote / Teilnahmeanträge vor Ablauf der entsprechenden Frist (z.B. Angebotsfrist), ergänzt die Meta- Informationen zum Angebot mit dem notwendigen Zeitstempeln und führt die erforderlichen Signaturprüfungen inkl. Quittungsmechanismen durch. Erst mit Ablauf der entsprechenden Frist und nach einem erfolgreichen 4-Augen-Login durch zwei berechtigte Nutzer der Vergabestelle holt die E-
Seite 8 von 15
[Seite 9]
Vergabeplattform die Angebote / Teilnahmeanträge vom Intermediär ab und bringt die verschlüsselten Angebote / Teilnahmeanträge mit den korrespondierenden Schlüsseln zusammen, sodass die Angebote / Teilnahmeanträge in der E-Vergabeplattform entschlüsselt und zur weiteren Auswertung bereitgestellt werden.
5 Nebenangebote/Hauptangebote
Es sind keine Nebenangebote zugelassen. Je Bieter ist ein Hauptangebot zugelassen.
Werden Nebenangebote eingereicht, obwohl dies ausgeschlossen ist, werden alle Nebenangebote des Bieters ausgeschlossen. Werden mehrere Hauptangebote eingereicht, obwohl dies ausgeschlossen ist, werden alle Angebote des Bieters ausgeschlossen.
6 Kostenerstattung für Bieter
Das Angebot wird vom Bieter kostenfrei erstellt. Kosten für die Angebotsunterlagen werden nicht erstattet.
7 Unterauftragnehmer und Eignungsleihe
Sollen Teile der Leistung an Unterauftragnehmer vergeben werden oder will der Bieter die Kapazitäten anderer Unternehmen im Hinblick auf die wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch nehmen (Eignungsleihe), so teilt der Bieter auf einer separaten Anlage mit, um welche Leistungen es sich dabei handelt. Zusätzlich benennt er – wenn möglich – die Unterauftragnehmer mit der Angebotsabgabe.
Die Unterauftragnehmer müssen die Unterlagen zur Eignungsprüfung aus Teil 1 entsprechend ausfüllen und mit dem Angebot, spätestens aber vor der Zuschlagserteilung einreichen. Vom Unterauftragnehmer müssen nur die Teile ausgefüllt werden, die für seine Teile des Auftrages maßgeblich sind. Die Eigenerklärung ist grundsätzlich vom Unterauftragnehmer per Nennung des Erklärenden zu bestätigen und einzureichen.
Der Unterauftragnehmer hat zusätzlich eine Verpflichtungserklärung einzureichen, dass er für die vorgesehene Leistung in dem vorgesehenen Zeitraum zur Verfügung steht.
8 Bietergemeinschaften
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfalle erklärt ist,
- dass ausschließlich der bevollmächtigte Vertreter der Arbeitsgemeinschaft zur Rechnungsstellung gegenüber dem Auftraggeber berechtigt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
Seite 9 von 15
[Seite 10]
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und berechtigt ist, im Rahmen des Vergabeverfahrens uneingeschränkt im Namen aller Mitglieder der Bietergemeinschaft zu handeln,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Beabsichtigt ein Bieter sich mit einer Bietergemeinschaft an dem Vergabeverfahren zu beteiligen, hat er die hierfür maßgeblichen Gründe schriftlich mitzuteilen und zusammen mit dem Angebot vorzulegen.
Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss mit dem Angebot eine unterzeichnete Eigenerklärung und die Unterlagen zur Eignungsprüfung aus Teil 1 einreichen. Jedes Mitglied muss in der Eignungsprüfung nur die Teile ausfüllen, die für seine Teile des Auftrages maßgeblich sind.
9 Lose
Die ausgeschriebene Leistung ist auf mehrere Lose aufgeteilt:
Nein, es können nur Angebote über die Gesamtheit der Leistung eingereicht werden. Ja, das Angebot kann sich erstrecken auf maximal ein Los. ein oder mehrere Lose. alle Lose.
Bei Vergaben mit mehreren Losen: jeder Bieter, der formal richtige und fristgerechte Angebote eingereicht hat, kann den Zuschlag erhalten auf
sämtliche eingereichte Angebote. maximal folgende Anzahl an Losen:
10 Wettbewerbsbeschränkende Absprachen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
11 Bieterfragen, Änderungen und Berichtigungen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat der Bieter über eine Bieterfrage in Textform unverzüglich vor Angebotsabgabe den Medizinischen Dienst Niedersachsen darauf hinzuweisen.
Bieterfragen reicht der Bieter ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal ein. Schriftlich eingereichte Bieterfragen und Bieterfragen per E-Mail oder Fax können nicht berücksichtigt werden.
Seite 10 von 15
[Seite 11]
Aus Gründen der Gleichberechtigung werden alle Fragen der Bieter und die entsprechenden Antworten anonymisiert auf dem Deutschen Vergabeportal veröffentlicht.
Über alle Änderungen und Berichtigungen, z.B. an der Leistungsbeschreibung, werden alle Bieter rechtzeitig und gleichermaßen über das Deutsche Vergabeportal informiert.
Bieterfragen und die dazugehörigen Antworten, Änderungen und Berichtigungen, die sich auf Vertragsbedingungen oder auf die Leistungsbeschreibung beziehen, werden verbindlicher Vertragsbestandteil.
12 Änderungsverbot
Änderungen an den Vergabeunterlagen sind nicht zulässig. Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden, werden gem. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV ausgeschlossen.
13 Berichtigung/Änderung oder Rücknahme des Angebotes
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist kann jeder Bieter sein Angebot ohne Angabe von Gründen berichtigen, ändern oder zurückziehen. Danach ist es bis zum Ablauf der Bindefrist verpflichtend.
Die Berichtigung/Änderung unterliegt denselben Formerfordernissen wie das Angebot selbst. Bei Abgabe eines überarbeiteten Angebotes ist klarzustellen, in welchem Umfang das vorherige Angebot gültig bleibt. Aus der Klarstellung muss eindeutig hervorgehen, dass es sich weder um ein weiteres Haupt- noch um ein Nebenangebot handelt.
14 Schutzrechte
Der Bieter hat im Angebot auf einer separaten Anlage anzugeben, ob für den Gegenstand des Angebotes gewerbliche Schutzrechte bestehen oder von dem Bieter oder anderen beantragt sind.
15 Bewertung der Angebote
15.1 Bewertungsreihenfolge der Angebote
- Formale Prüfung der Angebote.
- Prüfung der Eignung der Bieter gemäß Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit.
- Prüfung der Angemessenheit der Preise.
- Feststellung des wirtschaftlichsten Angebotes.
15.2 Kriterien
Alle Merkmale der Eignungsprüfung und im Kriterienkatalog sind folgendermaßen unterteilt (Spalte „K“ = Kriterium):
Seite 11 von 15
[Seite 12]
„A“: Ausschlusskriterium Ausschlusskriterien können nur mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden (ggf. mit Platz für weitere Erläuterungen). Können nicht alle Ausschlusskriterien mit „Ja“ beantwortet werden, wird das entsprechende Angebot des Bieters ausgeschlossen.
„B“: Bewertungskriterium Alle Bewertungskriterien werden, je nach Leistung/Eigenschaft, mit Bewertungspunkten zwischen 0 und 10 bewertet, wobei es 10 Punkte für den höchsten Zielerfüllungsgrad gibt. Ggf. ist eine zu erreichende Mindestpunktzahl gefordert. Wird diese Mindestpunktzahl nicht erreicht, wird das Angebot ausgeschlossen.
„i“: Informationskriterium Informationskriterien sollen zusätzliche Auskunft z.B. über technische Merkmale liefern. Sie werden nicht zur Bewertung herangezogen.
15.3 Bewertungsvorgehen
15.3.1 Gewichtung Leistung und Preis
Die Entscheidung über die Auftragserteilung wird anhand der folgenden Kriterien getroffen.
Leistung 50 % a. Betreuungskonzept 40 % b. Anzahl der Niederlassungen/Stützpunkte 60 % Preis 50 %
Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl. Die Gesamtpunktzahl errechnet sich aus der Summe der gewichteten Leistungspunktzahl und der gewichteten Preispunktzahl.
15.3.2 Gewichtung der Bewertungskriterien
Die Gewichtungen der einzelnen Bewertungskriterien kann der Leistungsbeschreibung bzw. dem Kriterienkatalog entnommen werden.
Jedes Bewertungskriterium wird mit Bewertungspunkten zwischen 0 und 10 bewertet. Diese Punktzahl wird dann mit der jeweiligen Gewichtung des Kriteriums multipliziert, so dass sich ein gewichteter Punktwert ergibt. Die Summe aller gewichteten Punktwerte eines Loses ergeben die Leistungspunktzahl. Da das Kriterium Leistung ein Wertungsgewicht von 50% hat, werden die ermittelten Punkte jeweils mit 50% multipliziert, sodass sich ein gewichteter Punktwert ergibt.
Ist für die Summe der Bewertungspunkte – bezogen auf alle oder nur auf einzelne Bewertungskriterien – eine Mindestpunktzahl gefordert, kann das dem Kriterienkatalog entnommen werden.
15.3.3 Preis
Der im Preisblatt errechnete Gesamtpreis wird nach einer Wertungsmethode bewertet, der die Angebotspreise aller Bieter zueinander in Beziehung setzt.
Seite 12 von 15
[Seite 13]
Die Berechnungsformel für die relative Bewertung der Angebote nach dem Kriterium Preis lautet wie folgt:
B * 10 i B= B𝐻ew𝑚𝑖e𝑛rtung (= Preispunktzahl) i = 𝐻𝑖 H = niedrigster Angebotspreis min H = eigener Angebotspreis i
Da das Kriterium Preis ein Wertungsgewicht von 50% hat, werden die mit der obigen Formel ermittelten Punkte (= Preispunktzahl), jeweils mit 50% multipliziert, sodass sich ein gewichteter Punktwert ergibt.
15.3.4 Beispiel
In diesem Beispiel werden die Kriterien wie folgt gewichtet: Leistung: 60 % Preis: 40 %
| Kriterium | Gewicht. | Bieter 1 | Bieter 2 | Bieter 3 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Bew.- Punkte (0-10) | Gew. Punkt- wert | Bew.- Punkte (0-10) | Gew. Punkt- wert | Bew.- Punkte (0-10) | Gew. Punkt- wert | ||
| Bewertungskriterium 1 | 25% | 10 | 2,50 | 8 | 2,00 | 10 | 2,50 |
| Bewertungskriterium 2 | 10% | 10 | 1,00 | 10 | 1,00 | 10 | 1,00 |
| Bewertungskriterium 3 | 5% | 5 | 0,25 | 10 | 0,50 | 2 | 0,10 |
| Bewertungskriterium 4 | 40% | 5 | 2,00 | 10 | 4,00 | 3 | 1,20 |
| Bewertungskriterium 5 | 20% | 10 | 2,00 | 10 | 2,00 | 10 | 2,00 |
| Leistungspunktzahl | 100% | 7,75 | 9,50 | 6,80 | |||
| Preis | 10.000 € | 12.000 € | 9.500 € | ||||
| Preispunktzahl gem. Formel | 9,50 | 7,92 | 10,00 | ||||
| Gesamtpunktzahl = (Leistungspunktzahl x 60%) + (Preispunktzahl x 40%) | 8,45 | 8,87 | 8,08 |
(Preispunktzahl x 40%)
In dem dargestellten Beispiel würde Bieter 2 den Zuschlag auf sein Angebot erhalten. Der Inhalt der Tabelle basiert auf beispielhaften Zahlen.
16 Zuschlagserteilung
Mit Ablauf der Angebotsfrist beginnt die Auswertung der Angebote. Der Bieter, dessen Angebot den Zuschlag erhalten soll, wird während der Zuschlags- und Bindefrist vom Medizinischen Dienst Niedersachsen informiert.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt (höchste Gesamtpunktzahl gemäß o.g. Bewertung).
Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß § 134 GWB rechtzeitig vor Vertragsschluss über die geplante Zuschlagserteilung informiert.
Seite 13 von 15
[Seite 14]
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind ebenfalls innerhalb dieser Frist zu rügen. Bei Verstoß gegen die Rügeobliegenheiten ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 GWB unzulässig.
Hilft der Auftraggeber einer Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer gestellt werden.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
17 Rechtsbehelfsbelehrung
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind ebenfalls innerhalb dieser Frist zu rügen. Bei Verstoß gegen die Rügeobliegenheiten ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 GWB unzulässig.
Hilft der Auftraggeber einer Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer gestellt werden.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
18 Angabe der Vergabekammer
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Auf der Hude 2 21339 Lüneburg Tel. 04131/15-1334 Fax 04131/15-2943
Seite 14 von 15
[Seite 15]
19 Eignung des Bieters
Zum Nachweis der Fachkunde, der Leistungsfähigkeit und der Zuverlässigkeit muss der Bieter die beigefügte Unterlage zur Eignungsprüfung ausfüllen und dem Angebot inkl. ggf. geforderter Nachweise beifügen.
Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund (z.B. „Newcomer“) die zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit geforderten Angaben nicht machen oder Nachweise nicht erbringen, so kann er diese durch andere Unterlagen belegen.
20 Abfrage Wettbewerbsregister
Gemäß § 6 Abs. 1 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) ist der MDN dazu verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags in einem Verfahren über 50.000,00 € netto bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den der Auftrag vergeben werden soll, gespeichert sind. Dazu füllen Bieter die beigefügte Anlage „Angaben zur Abfrage des Wettbewerbsregisters“ aus und fügen Sie dem Angebot bei.
21 Vergabebekanntmachung
Im Zuge der Einführung neuer Anforderungen für EU-weit vergebene Aufträge (sog. eForms) sind öffentliche Auftraggeber ab dem 25.10.2023 verpflichtet, in Vergabebekanntmachungen (bisher Bekanntmachung über vergebene Aufträge) die in der Anlage aufgeführten Angaben zu den Auftragnehmern zu veröffentlichen. Vor diesem Hintergrund sind für jeden Bieter und bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die in der Anlage geforderten Angaben zu machen und mit dem Angebot einzureichen.
22 Schlussbestimmung
Mit Abgabe eines Angebotes im Rahmen dieser Ausschreibung erklärt sich der Bieter mit den Bewerbungs- und den Vertragsbedingungen einverstanden und akzeptiert, dass ein Verstoß gegen diese Bedingungen zum Ausschluss des Bieters oder des Angebotes führen kann.
Falsche Angaben im Rahmen der Eignungsprüfung führen zum Ausschluss des Bieters.
Seite 15 von 15