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Vertrag
Thema: Betriebliches
Arbeitsschutzmanagement
gemäß ASiG und ArbSchG
- Los 2 – Sicherheitstechnische
Betreuung
Lfd. Nr.: 303.760
Dieses Dokument muss nicht zur Angebotsabgabe eingereicht werden.
Dieses Dokument wird bei Zuschlagserteilung Vertragsbestandteil.
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Rahmenvertrag
über die sicherheitstechnische Betreuung gemäß DGUV V2
zwischen
dem
Medizinischer Dienst Niedersachsen (MD Niedersachsen), Hildesheimer Straße 202, 30519 Hannover, vertreten durch die stellv. Vorstandsvorsitzende Frau Heide Grimmelmann-Heimburg,
- nachfolgend „der Auftraggeber“ genannt -
und
[genaue Bezeichnung des Vertragspartners mit Rechtsform und Vertretungsberechtigung]
- nachfolgend „der Auftragnehmer“ genannt -
§ 1 Vertragsgegenstand und Vertragsbestandteile
Gegenstand dieses Rahmenvertrags ist die Übernahme von Aufgaben durch den Auftragnehmer, die sich aus § 6 ASiG in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergeben.
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Folgende Unterlagen sind Bestandteil dieser Rahmenvereinbarung, mit Geltung in der benannten Reihenfolge:
- Leistungsbeschreibung,
- Kriterienkatalog,
- Preisblatt,
- zusätzliche Vertragsbedingungen für Dienstleistungen,
- zusätzliche Vertragsbedingungen zur Korruptionsprävention und wettbewerbsrechtlichen Compliance,
- etwaige Bieterfragen und Antworten im Ausschreibungsverfahren (soweit diese zu Änderungen der Vergabeunterlagen führen, haben diese Änderungen Vorrang vor den ursprünglichen Anforderungen)
- die Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B 2003).
§ 2 Vertragslaufzeit und Kündigung
Dieser Vertrag wird für den Zeitraum ab 01.01.2027 bis einschließlich 31.12.2027 geschlossen und endet dann, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Auftraggeber behält sich einseitig das Recht vor, den Vertrag dreimalig um jeweils zwölf Monate zu verlängern. Die Vertragsverlängerung ist dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor dem Ende der regulären Vertragslaufzeit bzw. dem Ablauf der ersten Verlängerungsoption in Textform (z.B. per E-Mail) anzuzeigen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Ausübung der Option besteht nicht.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Im vertragszeitraum beauftragte, aber noch nicht ausgeführte Leistungen müssen auch nach Ende des Vertragszeitraums durchgeführt werden.
§ 3 Konkretisierung der Leistungsinhalte, Vergütung, Stornokosten
- Die Leistungen des Auftragnehmers haben, sofern zwischen den Parteien nicht anders vereinbart, insbesondere folgenden Inhalt:
Durchführung von sicherheitstechnischen Leistungen gemäß DGUV-V2 gemäß Vergabeunterlagen
-
Die einzelne Beauftragung erfolgt in Textform (z.B. per E-Mail) durch Mitarbeitende der Stabsstelle Arbeitssicherheit/Gesundheitsschutz des Auftraggebers. Nähere Einzelheiten zu den Inhalten der Leistungen, Zeitrahmen zur Erbringung und Ort der Leistungserbringung können von den Parteien auch in Textform gesondert festgelegt werden.
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Eine Vergütung der Leistungen des Auftragnehmers erfolgt gemäß den Angaben im Preisblatt der Vergabeunterlagen.
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- Der Auftragnehmer übermittelt sämtliche Rechnungen sowie Abrechnungsunterlagen, die keine personenbezogenen Daten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) enthalten (z. B. Quartalsabrechnungen), ausschließlich in elektronischer Form an das vom Auftraggeber benannte Funktionspostfach:
Unterlagen, die personenbezogene Daten enthalten, insbesondere Vorsorgebescheinigungen gemäß der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) sowie sonstige personenbezogene Dokumente aus der Leistungserbringung, sind grundsätzlich getrennt von den Abrechnungsunterlagen zu übermitteln.
Diese Unterlagen sind mit dem Vermerk „Persönlich/Vertraulich“ zu kennzeichnen und ausschließlich an den Bereich Arbeitssicherheit des Auftraggebers zu richten:
Bereich Arbeitssicherheit: arbeitssicherheit@md-niedersachsen.de
Bei einer elektronischen Übermittlung personenbezogener Daten sind die datenschutzrechtlichen Anforderungen, insbesondere die Bestimmungen der Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), einzuhalten. Der Auftragnehmer hat geeignete technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO zu treffen, um die Vertraulichkeit, Integrität und Sicherheit der übermittelten personenbezogenen Daten sicherzustellen. Die Übermittlung hat ausschließlich über geeignete, gegen unbefugten Zugriff geschützte Kommunikationswege zu erfolgen.
Eine Übermittlung personenbezogener Daten an andere als die vom Auftraggeber benannten Empfänger oder Kommunikationswege ist unzulässig.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Zugriff auf die übermittelten personenbezogenen Unterlagen ausschließlich durch die zur Verarbeitung befugten Beschäftigten des Bereichs Arbeitssicherheit erfolgt.
Bei postalischer Zustellung:
Medizinischer Dienst Niedersachsen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Hildesheimer Straße 202 30519 Hannover
§ 4 Verschwiegenheitspflicht
-
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle Angelegenheiten des Auftraggebers, die dem Auftragnehmer bei oder anlässlich der Erledigung eines Auftrags zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber den Auftragnehmer schriftlich von dieser Verpflichtung entbindet.
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Die Verschwiegenheitspflicht des Auftragnehmers besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses unbefristet fort. Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche
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Äußerungen, die aufgrund oder anlässlich seines Auftrags gefertigt wurden, sind nach Erledigung des Auftrages zu vernichten, soweit nicht gesetzliche oder vertragliche Bestimmungen dagegensprechen. Solche Unterlagen darf der Auftragnehmer Dritten nur mit schriftlicher vorheriger Genehmigung des Auftraggebers aushändigen. Sie sind dann hinsichtlich der Teilnehmer und des Auftraggebers in jedem Falle zu anonymisieren.
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Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass diese Verschwiegenheitspflicht auch von seinen Mitarbeitern beachtet wird.
-
Vom Auftraggeber an den Auftragnehmer überlassene Unterlagen hat der Auftragnehmer spätestens nach Durchführung der in § 1 dieses Vertrages bezeichneten Tätigkeit zurückzugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht, egal aus welchem Grund, steht dem Auftragnehmer gegen den Auftraggeber nicht zu. Bei Nichteinhaltung der Verschwiegenheitspflicht ist der Auftraggeber zur Forderung von Schadensersatz berechtigt.
§ 5 Haftung
Der Auftragnehmer haftet für alle Schäden, die durch ihn oder die zur Vertragserfüllung eingesetzten Mitarbeiter verursacht werden. Für den Fall, dass Dritte einen Schaden erleiden und den Auftraggeber in Anspruch nehmen, stellt der Auftragnehmer den Auftraggeber von den Ansprüchen Dritter frei. Der Auftragnehmer hat eine angemessene Haftpflichtversicherung zu unterhalten.
§ 6 Pflichten des Auftragnehmers
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Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nur ausreichend qualifiziertes und geschultes Personal einzusetzen.
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Es obliegt dem Auftragnehmer, eigenständig für die Abführung der ihn betreffenden Steuern und Abgaben Sorge zu tragen. Ferner ist der Auftragnehmer für die Abführung der Beiträge bei bestehender Sozialversicherungspflicht selbst verantwortlich.
§ 7 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, an der Ausführung des Auftrags mitzuwirken, soweit es für die ordnungsmäßige Erledigung des Auftrags erforderlich ist. Ferner hat der Auftraggeber den Auftragnehmer umfassend über die für die Beurteilung eines Sachverhalts wesentlichen Faktoren und Hintergründe zu informieren. Er wird den Auftragnehmer von allen betrieblichen Vorgängen und Umständen in Kenntnis setzen, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein könnten.
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§ 8 Nutzungs- und Urheberrechte
Der Auftraggeber ist dazu berechtigt, die vom Auftragnehmer bereitgestellten Unterlagen und Materialien zukünftig innerhalb der Organisation des Auftraggebers zu nutzen. Er erwirbt hieran ein einfaches Nutzungsrecht i.S.d. § 31 Abs. 2 UrhG. Der Auftragnehmer sichert zu, dass die bereitgestellten Unterlagen frei von Rechten Dritter sind.
Sofern vom Auftraggeber bereitgestellte Unterlagen und Materialien verwendet werden, erwirbt der Auftragnehmer keine Rechte daran. Insbesondere darf er diese nicht außerhalb der Organisation des Auftraggebers nutzen. Es gilt im Übrigen § 4 dieses Vertrages.
§ 9 Datenschutz
Die Daten des Auftragnehmers, auch persönliche Daten des Auftragnehmers, werden vom Auftraggeber gespeichert, soweit dies für vertragliche Zwecke, für die Planung und Durchführung der Leistungen sowie für statistische Auswertungen erforderlich ist. Diese Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Der Auftragnehmer erteilt hierzu seine ausdrückliche Einwilligung und hat diese von dem seinerseits eingesetzten Personal einzuholen.
§ 10 Sonstiges
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Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Dienstvertrages und jeder unter diesem Dienstvertrag geschlossener Einzelvertrag bedürfen der Textform.
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Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers finden keine Anwendung.
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Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch Regelungen zu ersetzen, die dem ursprünglich verfolgten Zweck so nahe wie möglich kommen und deren Wirksamkeit keine Bedenken entgegenstehen. Das Gleiche gilt für den Fall von Vertragslücken.
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Ist zwischen den Parteien kein Leistungsort gesondert vereinbart, ist Hannover der Leistungsort.
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Gerichtsstand ist Hannover.
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Alle genannten Preise verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
Hannover, den (tt.mm.jjjj) ________________, den ___________
(Name Unternehmen Auftraggeber) (Name Unternehmen Auftragnehmer)
(Vorname, Name Auftraggeber) (Vorname, Name Auftragnehmer)
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