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Betrieb und Verpachtung von Glasfasernetzen in 25 Kommunen

Status
Offen
Angebotsfrist
03.11.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
52.821.982 EUR
Lose
25
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
01.10.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Fernmeldedienste (64200000)
  • Fernsprech- und Datenübertragungsdienste (64210000)
  • Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen (64214400)
Bekanntmachung
deutsche-evergabe.de
Bekanntmachungsnummer
675496-2026
Verfahrensnummer
48890381-5bc3-45c8-9373-55dd9e089fd3

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Der Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall verpachtet passive Glasfasernetze bis zu den Gebäuden und beauftragt den Netzbetrieb in 25 Kommunen des Landkreises Schwäbisch Hall. Die Betreiber sollen Internet- und Telekommunikationsdienste anbieten, anderen Anbietern offenen Netzzugang ermöglichen und Wartung, Störungsbehebung sowie weitere Serviceleistungen übernehmen; der geschätzte Gesamtwert beträgt rund 52,8 Millionen Euro. Die Inbetriebnahme der Netze wird ab 2027 und voraussichtlich spätestens bis 2032 erwartet.

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Leistungsbeschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Verpachtung passiver Glasfasernetze (FTTB), die der Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken (Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021) in 25 Kommunen errichtet, an Netzbetreiber, die im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb sicherstellen sowie Internet- und Telekommunikationsdienste gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringen. Den Netzbetreibern obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage eines Netzbetriebs- und Pachtvertrags je Los. Die Leistung ist in

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Leistungen nach Losen (25)

  • LOT-0001 · Los 1 Blaufelden - Netzbetrieb hellgraue Flecken4.275.000 EUR

    Der Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Blaufelden ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch. Die Netzinbetriebnahme wird ab dem Jahr 2027, voraussichtlich spätestens bis 2032, erwartet. Nach der unverbindlichen Prognose (Anlage 2 Leistungsbeschreibung, Ziff. 3.5.3) umfasst das Los voraussichtlich rund 712 Adresspunkte. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Nicht Gegenstand sind die im Jahr 2021 im Wege einer Dienstleistungskonzession vergebenen Netze (weiße Flecken) und die Förderkulisse dunkelgraue Flecken (Gigabit-Richtlinie 2.0), mit denen der Losgegenstand teilweise technisch verwoben ist (vgl. Anlage 2 Leistungsbeschreibung). Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 22.08.2022 mit Änderungsbescheiden vom 05.11.2024, 18.11.2025 und 18.05.2026; Az. 832.6/10-22 01BW21351 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 06.12.2022 mit Änderungsbescheiden vom 21.11.2024 und 27.05.2026; Az. 7-8433.5/55 bzw. 4-8433.5/55 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

  • LOT-0002 · Los 2 Braunsbach – Netzbetrieb hellgraue Flecken1.615.000 EUR

    Der Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Braunsbach ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch. Die Netzinbetriebnahme wird ab dem Jahr 2027, voraussichtlich spätestens bis 2032, erwartet. Nach der unverbindlichen Prognose (Anlage 2 Leistungsbeschreibung, Ziff. 3.5.3) umfasst das Los voraussichtlich rund 265 Adresspunkte. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Nicht Gegenstand sind die im Jahr 2021 im Wege einer Dienstleistungskonzession vergebenen Netze (weiße Flecken) und die Förderkulisse dunkelgraue Flecken (Gigabit-Richtlinie 2.0), mit denen der Losgegenstand teilweise technisch verwoben ist (vgl. Anlage 2 Leistungsbeschreibung). Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 19.07.2022 mit Änderungsbescheiden vom 18.11.2025 und 11.05.2026; Az. 832.6/10-22 01BW21122 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 11.10.2022 mit Änderungsbescheid vom 13.05.2026; Az. 7-8433.5/29 bzw. 4-8433.5/29 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

  • LOT-0003 · Los 3 Bühlertann – Netzbetrieb hellgraue Flecken1.662.500 EUR

    Der Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Bühlertann ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch. Die Netzinbetriebnahme wird ab dem Jahr 2027, voraussichtlich spätestens bis 2032, erwartet. Nach der unverbindlichen Prognose (Anlage 2 Leistungsbeschreibung, Ziff. 3.5.3) umfasst das Los voraussichtlich rund 274 Adresspunkte. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Nicht Gegenstand sind die im Jahr 2021 im Wege einer Dienstleistungskonzession vergebenen Netze (weiße Flecken) und die Förderkulisse dunkelgraue Flecken (Gigabit-Richtlinie 2.0), mit denen der Losgegenstand teilweise technisch verwoben ist (vgl. Anlage 2 Leistungsbeschreibung). Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 08.07.2022 mit Änderungsbescheiden vom 12.11.2024, 18.11.2025 und 11.05.2026; Az. 832.6/10-22 01BW21118 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 11.10.2022 mit Änderungsbescheid vom 13.05.2026; Az. 7-8433.5/35 bzw. 4-8433.5/35 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten

  • LOT-0004 · Los 4 Fichtenau – Netzbetrieb hellgraue Flecken4.085.000 EUR

    Der Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Fichtenau ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch. Die Netzinbetriebnahme wird ab dem Jahr 2027, voraussichtlich spätestens bis 2032, erwartet. Nach der unverbindlichen Prognose (Anlage 2 Leistungsbeschreibung, Ziff. 3.5.3) umfasst das Los voraussichtlich rund 672 Adresspunkte. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Nicht Gegenstand sind die im Jahr 2021 im Wege einer Dienstleistungskonzession vergebenen Netze (weiße Flecken) und die Förderkulisse dunkelgraue Flecken (Gigabit-Richtlinie 2.0), mit denen der Losgegenstand teilweise technisch verwoben ist (vgl. Anlage 2 Leistungsbeschreibung). Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 13.09.2022 mit Änderungsbescheiden vom 25.04.2025, 18.11.2025 und 18.05.2026; Az. 832.6/10-22 01BW21260 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 06.12.2022 mit Änderungsbescheiden vom 25.06.2025 und 27.05.2026; Az. 7-8433.5/78 bzw. 4-8433.5/78 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

  • LOT-0005 · Los 5 Fichtenberg – Netzbetrieb hellgraue Flecken237.500 EUR

    Der Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Fichtenberg ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch. Die Netzinbetriebnahme wird ab dem Jahr 2027, voraussichtlich spätestens bis 2032, erwartet. Nach der unverbindlichen Prognose (Anlage 2 Leistungsbeschreibung, Ziff. 3.5.3) umfasst das Los voraussichtlich rund 42 Adresspunkte. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Nicht Gegenstand sind die im Jahr 2021 im Wege einer Dienstleistungskonzession vergebenen Netze (weiße Flecken) und die Förderkulisse dunkelgraue Flecken (Gigabit-Richtlinie 2.0), mit denen der Losgegenstand teilweise technisch verwoben ist (vgl. Anlage 2 Leistungsbeschreibung). Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 18.08.2022 mit Änderungsbescheiden vom 09.09.2024, 28.05.2025, 18.11.2025 und 18.05.2026; Az. 832.6/10-22 01BW21250 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 06.12.2022 mit Änderungsbescheid vom 27.05.2026; Az. 7-8433.5/62 bzw. 4-8433.5/62 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

  • LOT-0006 · Los 6 Gaildorf – Netzbetrieb hellgraue Flecken665.000 EUR

    Der Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Gaildorf ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch. Die Netzinbetriebnahme wird ab dem Jahr 2027, voraussichtlich spätestens bis 2032, erwartet. Nach der unverbindlichen Prognose (Anlage 2 Leistungsbeschreibung, Ziff. 3.5.3) umfasst das Los voraussichtlich rund 106 Adresspunkte. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Nicht Gegenstand sind die im Jahr 2021 im Wege einer Dienstleistungskonzession vergebenen Netze (weiße Flecken) und die Förderkulisse dunkelgraue Flecken (Gigabit-Richtlinie 2.0), mit denen der Losgegenstand teilweise technisch verwoben ist (vgl. Anlage 2 Leistungsbeschreibung). Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 05.08.2022 mit Änderungsbescheiden vom 05.09.2024, 18.11.2025 und 18.05.2026; Az. 832.6/10-22 01BW21288 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 06.12.2022 mit Änderungsbescheid vom 27.05.2026; Az. 7-8433.5/63 bzw. 4-8433.5/63 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

  • LOT-0007 · Los 7 Gerabronn – Netzbetrieb hellgraue Flecken2.755.000 EUR

    Der Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Gerabronn ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch. Die Netzinbetriebnahme wird ab dem Jahr 2027, voraussichtlich spätestens bis 2032, erwartet. Nach der unverbindlichen Prognose (Anlage 2 Leistungsbeschreibung, Ziff. 3.5.3) umfasst das Los voraussichtlich rund 447 Adresspunkte. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Nicht Gegenstand sind die im Jahr 2021 im Wege einer Dienstleistungskonzession vergebenen Netze (weiße Flecken) und die Förderkulisse dunkelgraue Flecken (Gigabit-Richtlinie 2.0), mit denen der Losgegenstand teilweise technisch verwoben ist (vgl. Anlage 2 Leistungsbeschreibung). Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 28.07.2022 mit Änderungsbescheiden vom 25.10.2024, 18.11.2025 und 18.05.2026; Az. 832.6/10-22 01BW21267 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 06.12.2022 mit Änderungsbescheiden vom 29.10.2024 und 27.05.2026; Az. 7-8433.5/60 bzw. 4-8433.5/60 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

  • LOT-0008 · Los 8 Ilshofen – Netzbetrieb hellgraue Flecken2.850.000 EUR

    Der Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Ilshofen ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch. Die Netzinbetriebnahme wird ab dem Jahr 2027, voraussichtlich spätestens bis 2032, erwartet. Nach der unverbindlichen Prognose (Anlage 2 Leistungsbeschreibung, Ziff. 3.5.3) umfasst das Los voraussichtlich rund 466 Adresspunkte. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Nicht Gegenstand sind die im Jahr 2021 im Wege einer Dienstleistungskonzession vergebenen Netze (weiße Flecken) und die Förderkulisse dunkelgraue Flecken (Gigabit-Richtlinie 2.0), mit denen der Losgegenstand teilweise technisch verwoben ist (vgl. Anlage 2 Leistungsbeschreibung). Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Bescheid über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe vom 19.07.2022 mit Änderungsbescheid vom 06.11.2024, Bescheid über eine Zuwendung in abschließender Höhe vom 23.06.2025 und Änderungsbescheid vom 27.11.2025; Az. 832.6/10-22 01BW21219 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 06.12.2022 mit Änderungsbescheiden vom 21.11.2024 und 01.07.2025; Az. 7-8433.5/64 bzw. 4-8433.5/64 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

  • LOT-0009 · Los 9 Kreßberg – Netzbetrieb hellgraue Flecken1.710.000 EUR

    Der Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Kreßberg ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch. Die Netzinbetriebnahme wird ab dem Jahr 2027, voraussichtlich spätestens bis 2032, erwartet. Nach der unverbindlichen Prognose (Anlage 2 Leistungsbeschreibung, Ziff. 3.5.3) umfasst das Los voraussichtlich rund 281 Adresspunkte. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Nicht Gegenstand sind die im Jahr 2021 im Wege einer Dienstleistungskonzession vergebenen Netze (weiße Flecken) und die Förderkulisse dunkelgraue Flecken (Gigabit-Richtlinie 2.0), mit denen der Losgegenstand teilweise technisch verwoben ist (vgl. Anlage 2 Leistungsbeschreibung). Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 16.08.2022 mit Änderungsbescheiden vom 13.11.2024 und 18.11.2025; Az. 832.6/10-22 01BW21210 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 06.12.2022; Az. 7-8433.5/66 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

  • LOT-0010 · Los 10 Langenburg – Netzbetrieb hellgraue Flecken1.282.500 EUR

    Der Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Langenburg ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch. Die Netzinbetriebnahme wird ab dem Jahr 2027, voraussichtlich spätestens bis 2032, erwartet. Nach der unverbindlichen Prognose (Anlage 2 Leistungsbeschreibung, Ziff. 3.5.3) umfasst das Los voraussichtlich rund 213 Adresspunkte. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Nicht Gegenstand sind die im Jahr 2021 im Wege einer Dienstleistungskonzession vergebenen Netze (weiße Flecken) und die Förderkulisse dunkelgraue Flecken (Gigabit-Richtlinie 2.0), mit denen der Losgegenstand teilweise technisch verwoben ist (vgl. Anlage 2 Leistungsbeschreibung). Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 19.07.2022 mit Änderungsbescheiden vom 13.11.2024, 18.11.2025 und 11.05.2026; Az. 832.6/10-22 01BW21079 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 11.10.2022 mit Änderungsbescheiden vom 25.11.2024 und 13.05.2026; Az. 7-8433.5/33 bzw. 4-8433.5/33 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

  • LOT-0011 · Los 11 Mainhardt – Netzbetrieb hellgraue Flecken3.182.500 EUR

    Der Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Mainhardt ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch. Die Netzinbetriebnahme wird ab dem Jahr 2027, voraussichtlich spätestens bis 2032, erwartet. Nach der unverbindlichen Prognose (Anlage 2 Leistungsbeschreibung, Ziff. 3.5.3) umfasst das Los voraussichtlich rund 522 Adresspunkte. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Nicht Gegenstand sind die im Jahr 2021 im Wege einer Dienstleistungskonzession vergebenen Netze (weiße Flecken) und die Förderkulisse dunkelgraue Flecken (Gigabit-Richtlinie 2.0), mit denen der Losgegenstand teilweise technisch verwoben ist (vgl. Anlage 2 Leistungsbeschreibung). Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 22.08.2022 mit Änderungsbescheiden vom 15.11.2024 und 27.11.2025; Az. 832.6/10-22 01BW21290 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 06.12.2022 mit Änderungsbescheid vom 21.11.2024; Az. 7-8433.5/65 bzw. 4-8433.5/65 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

  • LOT-0012 · Los 12 Michelbach/Bilz – Netzbetrieb hellgraue Fl.380.000 EUR

    Der Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet der Gemeinde Michelbach an der Bilz ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch. Die Netzinbetriebnahme wird ab dem Jahr 2027, voraussichtlich spätestens bis 2032, erwartet. Nach der unverbindlichen Prognose (Anlage 2 Leistungsbeschreibung, Ziff. 3.5.3) umfasst das Los voraussichtlich rund 65 Adresspunkte. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Nicht Gegenstand sind die im Jahr 2021 im Wege einer Dienstleistungskonzession vergebenen Netze (weiße Flecken) und die Förderkulisse dunkelgraue Flecken (Gigabit-Richtlinie 2.0), mit denen der Losgegenstand teilweise technisch verwoben ist (vgl. Anlage 2 Leistungsbeschreibung). Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 16.08.2022 mit Änderungsbescheiden vom 07.11.2024 und 18.11.2025; Az. 832.6/10-22 01BW21318 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 06.12.2022; Az. 7-8433.5/58 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

  • LOT-0013 · Los 13 Michelfeld – Netzbetrieb hellgraue Flecken1.425.000 EUR

    Der Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Michelfeld ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch. Die Netzinbetriebnahme wird ab dem Jahr 2027, voraussichtlich spätestens bis 2032, erwartet. Nach der unverbindlichen Prognose (Anlage 2 Leistungsbeschreibung, Ziff. 3.5.3) umfasst das Los voraussichtlich rund 235 Adresspunkte. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Nicht Gegenstand sind die im Jahr 2021 im Wege einer Dienstleistungskonzession vergebenen Netze (weiße Flecken) und die Förderkulisse dunkelgraue Flecken (Gigabit-Richtlinie 2.0), mit denen der Losgegenstand teilweise technisch verwoben ist (vgl. Anlage 2 Leistungsbeschreibung). Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 18.08.2022 mit Änderungsbescheiden vom 13.11.2024, 18.11.2025 und 18.05.2026; Az. 832.6/10-22 01BW21364 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 06.12.2022 mit Änderungsbescheiden vom 14.03.2024, 25.11.2024 und 27.05.2026; Az. 7-8433.5/59 bzw. 4-8433.5/59 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

  • LOT-0014 · Los 14 Obersontheim – Netzbetrieb hellgraue Flecke3.135.000 EUR

    Der Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Obersontheim ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch. Die Netzinbetriebnahme wird ab dem Jahr 2027, voraussichtlich spätestens bis 2032, erwartet. Nach der unverbindlichen Prognose (Anlage 2 Leistungsbeschreibung, Ziff. 3.5.3) umfasst das Los voraussichtlich rund 512 Adresspunkte. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Nicht Gegenstand sind die im Jahr 2021 im Wege einer Dienstleistungskonzession vergebenen Netze (weiße Flecken) und die Förderkulisse dunkelgraue Flecken (Gigabit-Richtlinie 2.0), mit denen der Losgegenstand teilweise technisch verwoben ist (vgl. Anlage 2 Leistungsbeschreibung). Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 08.07.2022 mit Änderungsbescheiden vom 11.11.2024, 18.11.2025 und 11.05.2026; Az. 832.6/10-22 01BW21071 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 11.10.2022 mit Änderungsbescheiden vom 22.11.2024 und 13.05.2026; Az. 7-8433.5/32 bzw. 4-8433.5/32 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

  • LOT-0015 · Los 15 Pfedelbach – Netzbetrieb hellgraue Flecken3.515.000 EUR

    Der Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Pfedelbach ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch. Die Netzinbetriebnahme wird ab dem Jahr 2027, voraussichtlich spätestens bis 2032, erwartet. Nach der unverbindlichen Prognose (Anlage 2 Leistungsbeschreibung, Ziff. 3.5.3) umfasst das Los voraussichtlich rund 573 Adresspunkte. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Nicht Gegenstand sind die im Jahr 2021 im Wege einer Dienstleistungskonzession vergebenen Netze (weiße Flecken) und die Förderkulisse dunkelgraue Flecken (Gigabit-Richtlinie 2.0), mit denen der Losgegenstand teilweise technisch verwoben ist (vgl. Anlage 2 Leistungsbeschreibung). Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 29.07.2022 mit Änderungsbescheiden vom 15.11.2024 und 18.11.2025; Az. 832.6/10-22 01BW21276 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 06.12.2022 mit Änderungsbescheid vom 21.11.2024; Az. 7-8433.5/67 bzw. 4-8433.5/67 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

  • LOT-0016 · Los 16 Rosengarten – Netzbetrieb hellgraue Flecken475.000 EUR

    Der Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Rosengarten ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch. Die Netzinbetriebnahme wird ab dem Jahr 2027, voraussichtlich spätestens bis 2032, erwartet. Nach der unverbindlichen Prognose (Anlage 2 Leistungsbeschreibung, Ziff. 3.5.3) umfasst das Los voraussichtlich rund 80 Adresspunkte. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Nicht Gegenstand sind die im Jahr 2021 im Wege einer Dienstleistungskonzession vergebenen Netze (weiße Flecken) und die Förderkulisse dunkelgraue Flecken (Gigabit-Richtlinie 2.0), mit denen der Losgegenstand teilweise technisch verwoben ist (vgl. Anlage 2 Leistungsbeschreibung). Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 25.08.2022 mit Änderungsbescheiden vom 05.11.2024, 18.11.2025 und 18.05.2026; Az. 832.6/10-22 01BW21317 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 06.12.2022 mit Änderungsbescheid vom 27.05.2026; Az. 7-8433.5/54 bzw. 4-8433.5/54 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

  • LOT-0017 · Los 17 Rot am See – Netzbetrieb hellgraue Flecken4.512.500 EUR

    Der Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Rot am See ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch. Die Netzinbetriebnahme wird ab dem Jahr 2027, voraussichtlich spätestens bis 2032, erwartet. Nach der unverbindlichen Prognose (Anlage 2 Leistungsbeschreibung, Ziff. 3.5.3) umfasst das Los voraussichtlich rund 740 Adresspunkte. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Nicht Gegenstand sind die im Jahr 2021 im Wege einer Dienstleistungskonzession vergebenen Netze (weiße Flecken) und die Förderkulisse dunkelgraue Flecken (Gigabit-Richtlinie 2.0), mit denen der Losgegenstand teilweise technisch verwoben ist (vgl. Anlage 2 Leistungsbeschreibung). Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 28.07.2022 mit Änderungsbescheiden vom 07.11.2024, 18.11.2025 und 18.05.2026; Az. 832.6/10-22 01BW21279 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 06.12.2022 mit Änderungsbescheiden vom 22.11.2024 und 27.05.2026; Az. 7-8433.5/68 bzw. 4-8433.5/68 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

  • LOT-0018 · Los 18 Satteldorf – Netzbetrieb hellgraue Flecken4.702.500 EUR

    Der Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Satteldorf ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch. Die Netzinbetriebnahme wird ab dem Jahr 2027, voraussichtlich spätestens bis 2032, erwartet. Nach der unverbindlichen Prognose (Anlage 2 Leistungsbeschreibung, Ziff. 3.5.3) umfasst das Los voraussichtlich rund 772 Adresspunkte. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Nicht Gegenstand sind die im Jahr 2021 im Wege einer Dienstleistungskonzession vergebenen Netze (weiße Flecken) und die Förderkulisse dunkelgraue Flecken (Gigabit-Richtlinie 2.0), mit denen der Losgegenstand teilweise technisch verwoben ist (vgl. Anlage 2 Leistungsbeschreibung). Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 09.08.2022 mit Änderungsbescheiden vom 13.11.2024, 18.11.2025 und 18.05.2026; Az. 832.6/10-22 01BW21322 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 06.12.2022 mit Änderungsbescheiden vom 22.11.2024 und 27.05.2026; Az. 7-8433.5/57 bzw. 4-8433.5/57 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

  • LOT-0019 · Los 19 Schrozberg – Netzbetrieb hellgraue Flecken351.500 EUR

    Der Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Schrozberg ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch. Die Netzinbetriebnahme wird ab dem Jahr 2027, voraussichtlich spätestens bis 2032, erwartet. Nach der unverbindlichen Prognose (Anlage 2 Leistungsbeschreibung, Ziff. 3.5.3) umfasst das Los voraussichtlich rund 58 Adresspunkte. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Nicht Gegenstand sind die im Jahr 2021 im Wege einer Dienstleistungskonzession vergebenen Netze (weiße Flecken) und die Förderkulisse dunkelgraue Flecken (Gigabit-Richtlinie 2.0), mit denen der Losgegenstand teilweise technisch verwoben ist (vgl. Anlage 2 Leistungsbeschreibung). Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 11.08.2022 mit Änderungsbescheiden vom 05.09.2024, 18.11.2025 und 18.05.2026; Az. 832.6/10-22 01BW21326 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 06.12.2022 mit Änderungsbescheid vom 27.05.2026; Az. 7-8433.5/56 bzw. 4-8433.5/56 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

  • LOT-0020 · Los 20 Stimpfach – Netzbetrieb hellgraue Flecken2.422.500 EUR

    Der Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Stimpfach ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch. Die Netzinbetriebnahme wird ab dem Jahr 2027, voraussichtlich spätestens bis 2032, erwartet. Nach der unverbindlichen Prognose (Anlage 2 Leistungsbeschreibung, Ziff. 3.5.3) umfasst das Los voraussichtlich rund 398 Adresspunkte. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Nicht Gegenstand sind die im Jahr 2021 im Wege einer Dienstleistungskonzession vergebenen Netze (weiße Flecken) und die Förderkulisse dunkelgraue Flecken (Gigabit-Richtlinie 2.0), mit denen der Losgegenstand teilweise technisch verwoben ist (vgl. Anlage 2 Leistungsbeschreibung). Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 19.07.2022 mit Änderungsbescheiden vom 06.09.2024, 18.11.2025 und 11.05.2026; Az. 832.6/10-22 01BW21112 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 11.10.2022 mit Änderungsbescheid vom 13.05.2026; Az. 7-8433.5/34 bzw. 4-8433.5/34 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

  • LOT-0021 · Los 21 Sulzbach-Laufen – Netzbetrieb hellgraue Fl.199.500 EUR

    Der Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Sulzbach-Laufen ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch. Die Netzinbetriebnahme wird ab dem Jahr 2027, voraussichtlich spätestens bis 2032, erwartet. Nach der unverbindlichen Prognose (Anlage 2 Leistungsbeschreibung, Ziff. 3.5.3) umfasst das Los voraussichtlich rund 34 Adresspunkte. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Nicht Gegenstand sind die im Jahr 2021 im Wege einer Dienstleistungskonzession vergebenen Netze (weiße Flecken) und die Förderkulisse dunkelgraue Flecken (Gigabit-Richtlinie 2.0), mit denen der Losgegenstand teilweise technisch verwoben ist (vgl. Anlage 2 Leistungsbeschreibung). Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 14.07.2022 mit Änderungsbescheiden vom 09.09.2024, 18.11.2025 und 11.05.2026; Az. 832.6/10-22 01BW21013 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 11.10.2022 mit Änderungsbescheid vom 13.05.2026; Az. 7-8433.5/30 bzw. 4-8433.5/30 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

  • LOT-0022 · Los 22 Untermünkheim – Netzbetrieb hellgraue Fl.1.558.000 EUR

    Der Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Untermünkheim ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch. Die Netzinbetriebnahme wird ab dem Jahr 2027, voraussichtlich spätestens bis 2032, erwartet. Nach der unverbindlichen Prognose (Anlage 2 Leistungsbeschreibung, Ziff. 3.5.3) umfasst das Los voraussichtlich rund 256 Adresspunkte. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Nicht Gegenstand sind die im Jahr 2021 im Wege einer Dienstleistungskonzession vergebenen Netze (weiße Flecken) und die Förderkulisse dunkelgraue Flecken (Gigabit-Richtlinie 2.0), mit denen der Losgegenstand teilweise technisch verwoben ist (vgl. Anlage 2 Leistungsbeschreibung). Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 19.07.2022 mit Änderungsbescheiden vom 11.11.2024, 18.11.2025 und 11.05.2026; Az. 832.6/10-22 01BW21131 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 06.12.2022 mit Änderungsbescheiden vom 22.11.2024 und 13.05.2026; Az. 7-8433.5/37 bzw. 4-8433.5/37 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

  • LOT-0023 · Los 23 Vellberg – Netzbetrieb hellgraue Flecken1.377.500 EUR

    Der Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Vellberg ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch. Die Netzinbetriebnahme wird ab dem Jahr 2027, voraussichtlich spätestens bis 2032, erwartet. Nach der unverbindlichen Prognose (Anlage 2 Leistungsbeschreibung, Ziff. 3.5.3) umfasst das Los voraussichtlich rund 230 Adresspunkte. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Nicht Gegenstand sind die im Jahr 2021 im Wege einer Dienstleistungskonzession vergebenen Netze (weiße Flecken) und die Förderkulisse dunkelgraue Flecken (Gigabit-Richtlinie 2.0), mit denen der Losgegenstand teilweise technisch verwoben ist (vgl. Anlage 2 Leistungsbeschreibung). Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 09.08.2022 mit Änderungsbescheiden vom 11.11.2024, 18.11.2025 und 18.05.2026; Az. 832.6/10-22 01BW21172 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 06.12.2022 mit Änderungsbescheid vom 27.05.2026; Az. 7-8433.5/38 bzw. 4-8433.5/38 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

  • LOT-0024 · Los 24 Wallhausen – Netzbetrieb hellgraue Flecken2.850.000 EUR

    Der Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Wallhausen ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch. Die Netzinbetriebnahme wird ab dem Jahr 2027, voraussichtlich spätestens bis 2032, erwartet. Nach der unverbindlichen Prognose (Anlage 2 Leistungsbeschreibung, Ziff. 3.5.3) umfasst das Los voraussichtlich rund 466 Adresspunkte. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Nicht Gegenstand sind die im Jahr 2021 im Wege einer Dienstleistungskonzession vergebenen Netze (weiße Flecken) und die Förderkulisse dunkelgraue Flecken (Gigabit-Richtlinie 2.0), mit denen der Losgegenstand teilweise technisch verwoben ist (vgl. Anlage 2 Leistungsbeschreibung). Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 14.07.2022 mit Änderungsbescheiden vom 15.11.2024, 18.11.2025 und 11.05.2026; Az. 832.6/10-22 01BW21040 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 11.10.2022 mit Änderungsbescheiden vom 21.11.2024 und 13.05.2026; Az. 7-8433.5/31 bzw. 4-8433.5/31 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

  • LOT-0025 · Los 25 Wolpertshausen – Netzbetrieb hellgraue Flec1.520.000 EUR

    Der Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Wolpertshausen ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch. Die Netzinbetriebnahme wird ab dem Jahr 2027, voraussichtlich spätestens bis 2032, erwartet. Nach der unverbindlichen Prognose (Anlage 2 Leistungsbeschreibung, Ziff. 3.5.3) umfasst das Los voraussichtlich rund 245 Adresspunkte. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Nicht Gegenstand sind die im Jahr 2021 im Wege einer Dienstleistungskonzession vergebenen Netze (weiße Flecken) und die Förderkulisse dunkelgraue Flecken (Gigabit-Richtlinie 2.0), mit denen der Losgegenstand teilweise technisch verwoben ist (vgl. Anlage 2 Leistungsbeschreibung). Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 08.07.2022 mit Änderungsbescheiden vom 12.11.2024 und 18.11.2025; Az. 832.6/10-22 01BW21175 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 11.10.2022 mit Änderungsbescheid vom 22.11.2024; Az. 7-8433.5/36 bzw. 4-8433.5/36 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

Anforderungen an deinen Betrieb

Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen des Teilnahmeantrags nach Maßgabe des § 56 VgV (entsprechend) nachzufordern; nachgeforderte Unterlagen sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Werden nachgeforderte Unterlagen nicht fristgerecht vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Bewerber werden dazu aufgefordert, alle geforderten Erklärungen und Nachweise vollständig mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Los 1 Blaufelden - Netzbetrieb hellgraue Flecken

Netzpacht (1. Fixpacht je passiv angeschlossener Nutzungseinheit (homes prepared), Euro je Monat – Gewichtung 60 2.1 Zusatzpacht je aktiver Nutzungseinheit privat/SOHO, Euro je Monat – Gewichtung 20 2.2 Zusatzpacht in Prozent vom Nettoumsatz aktiver gewerblicher Nutzungseinheiten und sämtlicher Open-Access-Umsätze – Gewichtung 20)
100 %

LOT-0002 · Los 2 Braunsbach – Netzbetrieb hellgraue Flecken

Netzpacht (1. Fixpacht je passiv angeschlossener Nutzungseinheit (homes prepared), Euro je Monat – Gewichtung 60 2.1 Zusatzpacht je aktiver Nutzungseinheit privat/SOHO, Euro je Monat – Gewichtung 20 2.2 Zusatzpacht in Prozent vom Nettoumsatz aktiver gewerblicher Nutzungseinheiten und sämtlicher Open-Access-Umsätze – Gewichtung 20)
100 %

LOT-0003 · Los 3 Bühlertann – Netzbetrieb hellgraue Flecken

Netzpacht (1. Fixpacht je passiv angeschlossener Nutzungseinheit (homes prepared), Euro je Monat – Gewichtung 60 2.1 Zusatzpacht je aktiver Nutzungseinheit privat/SOHO, Euro je Monat – Gewichtung 20 2.2 Zusatzpacht in Prozent vom Nettoumsatz aktiver gewerblicher Nutzungseinheiten und sämtlicher Open-Access-Umsätze – Gewichtung 20)
100 %

LOT-0004 · Los 4 Fichtenau – Netzbetrieb hellgraue Flecken

Netzpacht (1. Fixpacht je passiv angeschlossener Nutzungseinheit (homes prepared), Euro je Monat – Gewichtung 60 2.1 Zusatzpacht je aktiver Nutzungseinheit privat/SOHO, Euro je Monat – Gewichtung 20 2.2 Zusatzpacht in Prozent vom Nettoumsatz aktiver gewerblicher Nutzungseinheiten und sämtlicher Open-Access-Umsätze – Gewichtung 20)
100 %

LOT-0005 · Los 5 Fichtenberg – Netzbetrieb hellgraue Flecken

Netzpacht (1. Fixpacht je passiv angeschlossener Nutzungseinheit (homes prepared), Euro je Monat – Gewichtung 60 2.1 Zusatzpacht je aktiver Nutzungseinheit privat/SOHO, Euro je Monat – Gewichtung 20 2.2 Zusatzpacht in Prozent vom Nettoumsatz aktiver gewerblicher Nutzungseinheiten und sämtlicher Open-Access-Umsätze – Gewichtung 20)
100 %

LOT-0006 · Los 6 Gaildorf – Netzbetrieb hellgraue Flecken

Netzpacht (1. Fixpacht je passiv angeschlossener Nutzungseinheit (homes prepared), Euro je Monat – Gewichtung 60 2.1 Zusatzpacht je aktiver Nutzungseinheit privat/SOHO, Euro je Monat – Gewichtung 20 2.2 Zusatzpacht in Prozent vom Nettoumsatz aktiver gewerblicher Nutzungseinheiten und sämtlicher Open-Access-Umsätze – Gewichtung 20)
100 %

LOT-0007 · Los 7 Gerabronn – Netzbetrieb hellgraue Flecken

Netzpacht (1. Fixpacht je passiv angeschlossener Nutzungseinheit (homes prepared), Euro je Monat – Gewichtung 60 2.1 Zusatzpacht je aktiver Nutzungseinheit privat/SOHO, Euro je Monat – Gewichtung 20 2.2 Zusatzpacht in Prozent vom Nettoumsatz aktiver gewerblicher Nutzungseinheiten und sämtlicher Open-Access-Umsätze – Gewichtung 20)
100 %

LOT-0008 · Los 8 Ilshofen – Netzbetrieb hellgraue Flecken

Netzpacht (1. Fixpacht je passiv angeschlossener Nutzungseinheit (homes prepared), Euro je Monat – Gewichtung 60 2.1 Zusatzpacht je aktiver Nutzungseinheit privat/SOHO, Euro je Monat – Gewichtung 20 2.2 Zusatzpacht in Prozent vom Nettoumsatz aktiver gewerblicher Nutzungseinheiten und sämtlicher Open-Access-Umsätze – Gewichtung 20)
100 %

LOT-0009 · Los 9 Kreßberg – Netzbetrieb hellgraue Flecken

Netzpacht (1. Fixpacht je passiv angeschlossener Nutzungseinheit (homes prepared), Euro je Monat – Gewichtung 60 2.1 Zusatzpacht je aktiver Nutzungseinheit privat/SOHO, Euro je Monat – Gewichtung 20 2.2 Zusatzpacht in Prozent vom Nettoumsatz aktiver gewerblicher Nutzungseinheiten und sämtlicher Open-Access-Umsätze – Gewichtung 20)
100 %

LOT-0010 · Los 10 Langenburg – Netzbetrieb hellgraue Flecken

Netzpacht (1. Fixpacht je passiv angeschlossener Nutzungseinheit (homes prepared), Euro je Monat – Gewichtung 60 2.1 Zusatzpacht je aktiver Nutzungseinheit privat/SOHO, Euro je Monat – Gewichtung 20 2.2 Zusatzpacht in Prozent vom Nettoumsatz aktiver gewerblicher Nutzungseinheiten und sämtlicher Open-Access-Umsätze – Gewichtung 20)
100 %

LOT-0011 · Los 11 Mainhardt – Netzbetrieb hellgraue Flecken

Netzpacht (1. Fixpacht je passiv angeschlossener Nutzungseinheit (homes prepared), Euro je Monat – Gewichtung 60 2.1 Zusatzpacht je aktiver Nutzungseinheit privat/SOHO, Euro je Monat – Gewichtung 20 2.2 Zusatzpacht in Prozent vom Nettoumsatz aktiver gewerblicher Nutzungseinheiten und sämtlicher Open-Access-Umsätze – Gewichtung 20)
100 %

LOT-0012 · Los 12 Michelbach/Bilz – Netzbetrieb hellgraue Fl.

Netzpacht (1. Fixpacht je passiv angeschlossener Nutzungseinheit (homes prepared), Euro je Monat – Gewichtung 60 2.1 Zusatzpacht je aktiver Nutzungseinheit privat/SOHO, Euro je Monat – Gewichtung 20 2.2 Zusatzpacht in Prozent vom Nettoumsatz aktiver gewerblicher Nutzungseinheiten und sämtlicher Open-Access-Umsätze – Gewichtung 20)
100 %

LOT-0013 · Los 13 Michelfeld – Netzbetrieb hellgraue Flecken

Netzpacht (1. Fixpacht je passiv angeschlossener Nutzungseinheit (homes prepared), Euro je Monat – Gewichtung 60 2.1 Zusatzpacht je aktiver Nutzungseinheit privat/SOHO, Euro je Monat – Gewichtung 20 2.2 Zusatzpacht in Prozent vom Nettoumsatz aktiver gewerblicher Nutzungseinheiten und sämtlicher Open-Access-Umsätze – Gewichtung 20)
100 %

LOT-0014 · Los 14 Obersontheim – Netzbetrieb hellgraue Flecke

Netzpacht (1. Fixpacht je passiv angeschlossener Nutzungseinheit (homes prepared), Euro je Monat – Gewichtung 60 2.1 Zusatzpacht je aktiver Nutzungseinheit privat/SOHO, Euro je Monat – Gewichtung 20 2.2 Zusatzpacht in Prozent vom Nettoumsatz aktiver gewerblicher Nutzungseinheiten und sämtlicher Open-Access-Umsätze – Gewichtung 20)
100 %

LOT-0015 · Los 15 Pfedelbach – Netzbetrieb hellgraue Flecken

Netzpacht (1. Fixpacht je passiv angeschlossener Nutzungseinheit (homes prepared), Euro je Monat – Gewichtung 60 2.1 Zusatzpacht je aktiver Nutzungseinheit privat/SOHO, Euro je Monat – Gewichtung 20 2.2 Zusatzpacht in Prozent vom Nettoumsatz aktiver gewerblicher Nutzungseinheiten und sämtlicher Open-Access-Umsätze – Gewichtung 20)
100 %

LOT-0016 · Los 16 Rosengarten – Netzbetrieb hellgraue Flecken

Netzpacht (1. Fixpacht je passiv angeschlossener Nutzungseinheit (homes prepared), Euro je Monat – Gewichtung 60 2.1 Zusatzpacht je aktiver Nutzungseinheit privat/SOHO, Euro je Monat – Gewichtung 20 2.2 Zusatzpacht in Prozent vom Nettoumsatz aktiver gewerblicher Nutzungseinheiten und sämtlicher Open-Access-Umsätze – Gewichtung 20)
100 %

LOT-0017 · Los 17 Rot am See – Netzbetrieb hellgraue Flecken

Netzpacht (1. Fixpacht je passiv angeschlossener Nutzungseinheit (homes prepared), Euro je Monat – Gewichtung 60 2.1 Zusatzpacht je aktiver Nutzungseinheit privat/SOHO, Euro je Monat – Gewichtung 20 2.2 Zusatzpacht in Prozent vom Nettoumsatz aktiver gewerblicher Nutzungseinheiten und sämtlicher Open-Access-Umsätze – Gewichtung 20)
100 %

LOT-0018 · Los 18 Satteldorf – Netzbetrieb hellgraue Flecken

Netzpacht (1. Fixpacht je passiv angeschlossener Nutzungseinheit (homes prepared), Euro je Monat – Gewichtung 60 2.1 Zusatzpacht je aktiver Nutzungseinheit privat/SOHO, Euro je Monat – Gewichtung 20 2.2 Zusatzpacht in Prozent vom Nettoumsatz aktiver gewerblicher Nutzungseinheiten und sämtlicher Open-Access-Umsätze – Gewichtung 20)
100 %

LOT-0019 · Los 19 Schrozberg – Netzbetrieb hellgraue Flecken

Netzpacht (1. Fixpacht je passiv angeschlossener Nutzungseinheit (homes prepared), Euro je Monat – Gewichtung 60 2.1 Zusatzpacht je aktiver Nutzungseinheit privat/SOHO, Euro je Monat – Gewichtung 20 2.2 Zusatzpacht in Prozent vom Nettoumsatz aktiver gewerblicher Nutzungseinheiten und sämtlicher Open-Access-Umsätze – Gewichtung 20)
100 %

LOT-0020 · Los 20 Stimpfach – Netzbetrieb hellgraue Flecken

Netzpacht (1. Fixpacht je passiv angeschlossener Nutzungseinheit (homes prepared), Euro je Monat – Gewichtung 60 2.1 Zusatzpacht je aktiver Nutzungseinheit privat/SOHO, Euro je Monat – Gewichtung 20 2.2 Zusatzpacht in Prozent vom Nettoumsatz aktiver gewerblicher Nutzungseinheiten und sämtlicher Open-Access-Umsätze – Gewichtung 20)
100 %

LOT-0021 · Los 21 Sulzbach-Laufen – Netzbetrieb hellgraue Fl.

Netzpacht (1. Fixpacht je passiv angeschlossener Nutzungseinheit (homes prepared), Euro je Monat – Gewichtung 60 2.1 Zusatzpacht je aktiver Nutzungseinheit privat/SOHO, Euro je Monat – Gewichtung 20 2.2 Zusatzpacht in Prozent vom Nettoumsatz aktiver gewerblicher Nutzungseinheiten und sämtlicher Open-Access-Umsätze – Gewichtung 20)
100 %

LOT-0022 · Los 22 Untermünkheim – Netzbetrieb hellgraue Fl.

Netzpacht (1. Fixpacht je passiv angeschlossener Nutzungseinheit (homes prepared), Euro je Monat – Gewichtung 60 2.1 Zusatzpacht je aktiver Nutzungseinheit privat/SOHO, Euro je Monat – Gewichtung 20 2.2 Zusatzpacht in Prozent vom Nettoumsatz aktiver gewerblicher Nutzungseinheiten und sämtlicher Open-Access-Umsätze – Gewichtung 20)
100 %

LOT-0023 · Los 23 Vellberg – Netzbetrieb hellgraue Flecken

Netzpacht (1. Fixpacht je passiv angeschlossener Nutzungseinheit (homes prepared), Euro je Monat – Gewichtung 60 2.1 Zusatzpacht je aktiver Nutzungseinheit privat/SOHO, Euro je Monat – Gewichtung 20 2.2 Zusatzpacht in Prozent vom Nettoumsatz aktiver gewerblicher Nutzungseinheiten und sämtlicher Open-Access-Umsätze – Gewichtung 20)
100 %

LOT-0024 · Los 24 Wallhausen – Netzbetrieb hellgraue Flecken

Netzpacht (1. Fixpacht je passiv angeschlossener Nutzungseinheit (homes prepared), Euro je Monat – Gewichtung 60 2.1 Zusatzpacht je aktiver Nutzungseinheit privat/SOHO, Euro je Monat – Gewichtung 20 2.2 Zusatzpacht in Prozent vom Nettoumsatz aktiver gewerblicher Nutzungseinheiten und sämtlicher Open-Access-Umsätze – Gewichtung 20)
100 %

LOT-0025 · Los 25 Wolpertshausen – Netzbetrieb hellgraue Flec

Netzpacht (1. Fixpacht je passiv angeschlossener Nutzungseinheit (homes prepared), Euro je Monat – Gewichtung 60 2.1 Zusatzpacht je aktiver Nutzungseinheit privat/SOHO, Euro je Monat – Gewichtung 20 2.2 Zusatzpacht in Prozent vom Nettoumsatz aktiver gewerblicher Nutzungseinheiten und sämtlicher Open-Access-Umsätze – Gewichtung 20)
100 %

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen des Teilnahmeantrags nach Maßgabe des § 56 VgV (entsprechend) nachzufordern; nachgeforderte Unterlagen sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Werden nachgeforderte Unterlagen nicht fristgerecht vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Bewerber werden dazu aufgefordert, alle geforderten Erklärungen und Nachweise vollständig mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.

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