ANLAGE
AUFGABENBESCHREIBUNG
Vorhaben: Betrieb Gigabit-Netz
der Breitband Ostalb KAöR in
Kirchheim am Ries, Oberkochen,
Rosenberg, Westhausen und
Wört –
OAK Cluster HGF1
Auftraggeber: Breitband Ostalb KAöR
Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen
Stand: 01.09.2026
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Inhaltsverzeichnis
A. Aufgabenbeschreibung Seite 3
A.1 Auftraggeber Seite 3
A.2 Kurzbeschreibung Projekt Seite 3
A.3 Losaufteilung Seite 4
A.4 Beschreibung Ausschreibungsgegenstand Seite 4
A.5 Zeitpunkt Überlassung Seite 6
A.6 Netzbetrieb Seite 6
Ausschreibung Netzbetrieb Seite 2 von 6 Aufgabenbeschreibung
A. Aufgabenbeschreibung
A.1 Auftraggeber
Auftraggeber ist die Breitband Ostalb KAöR. Die Breitband Ostalb KAöR ist eine gemeinsame kommunale Anstalt des Kreises sowie der insgesamt 42 Städte und Gemeinden des Ostalbkreises.
Aufgabe der Breitband Ostalb KAöR ist es, im Ostalbkreis einen Ausbau mit Glasfaser für unterversorgte Haushalte und Gewerbebetriebe sicherzustellen.
A.2 Kurzbeschreibung Projekt
Für die Breitband Ostalb KAöR sowie die Städte und Gemeinden des Ostalbkreises ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung. Mit der Anforderung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine entscheidende Rolle.
Aus diesem Grund haben die Breitband Ostalb KAöR sowie die Städte und Gemeinden des Ostalbkreises in den letzten Jahren eine Glasfaserinfrastruktur zur Sicherstellung einer leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Versorgung in Teilbereichen des Landkreises hergestellt. Hierzu wurden, ausgehend von Anschlusspunkten an bestehende Glasfaserinfrastrukturen, durch die Breitband Ostalb KAöR die Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet (Backbone-Netz) sowie durch die Städte und Gemeinden innerörtliche Verteilnetze in ungenügend versorgten Bereichen des Landkreises auf Basis der FTTC- (als Zwischenschritt) und FTTB-Technologie hergestellt. Netzbetreiber des bestehenden Backbone-Netzes sowie der bestehenden innerörtlichen Verteilnetze (FTTC und FTTB) ist die NetCom BW GmbH, Ellwangen.
Auf Basis dieser Infrastruktur planen die Städte und Gemeinden die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie in den unter Abschnitt A.3 genannten Gemarkungsgebieten sukzessive in den Jahren 2027 bis 2028. Ausgehend vom bestehenden Backbone-Netz des Ostalbkreises besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtliche Verteilnetze in den jeweiligen Ausbaugebieten. Eine Übersicht über das geplante Gigabit-Netz (FTTB) sowie eine kartographische Darstellung des durch Adresspunkte definierten Ausbaugebiets kann der Anlage Versorgungsgebiet entnommen werden.
Das Projekt wird nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabit-Ausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) sowie nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung)“ gefördert. Die vorläufigen Förderbescheide des Bundes sowie die Förderbescheide des Landes Baden-Württemberg zur Mitfinanzierung des Projekts sind in der Anlage Zuwendungsbescheide beigefügt.
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Dieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden.
Weiterhin sollen zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes.
A.3 Losaufteilung
Die Vergabe des Netzbetriebs erfolgt in fünf räumlichen Losen wie folgt:
Los 1 Kirchheim am Ries GFP 1.0 Förderung nach Gigabit-RL 1.0 Los 2 Oberkochen GFP 1.0 Förderung nach Gigabit-RL 1.0 Los 3 Rosenberg GFP 1.0 Förderung nach Gigabit-RL 1.0 Los 4 Westhausen GFP 1.0 Förderung nach Gigabit-RL 1.0 Los 5 Wört GFP 1.0 Förderung nach Gigabit-RL 1.0
A.4 Beschreibung Ausschreibungsgegenstand
Das Ausbaugebiet umfasst die Gemarkungsgebiete gemäß Abschnitt A.3. In einem ersten Schritt errichten die Städte und Gemeinden auf ihren jeweiligen Gemarkungsgebieten ein Gigabit-Netz (FTTB) zur Erschließung der Grauen Flecken gemäß Gigabit-Richtlinie. Zu einem späteren Zeitpunkt sollen Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, vorgenommen werden, welche nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und ebenfalls Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes sind.
Der mit dieser Ausschreibung zu vergebende Netzbetriebs- und Pachtvertrag umfasst im Sinne einer Rahmenvereinbarung nach Losen sowie unterteilt in geförderten Ausbau und maximalen Ausbau folgende Gebäudeanschlusspunkte (GAP) und Nutzungseinheiten (NE):
Los 1 – Kirchheim am Ries GFP 1.0:
Im Förderverfahren beinhalte Adressen: 628 Gebäudeanschlusspunkte mit 990 Nutzungseinheiten
Maximalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 691 Gebäudeanschlusspunkte mit 1.053 Nutzungseinheiten
Garantierte Minimalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 346 Gebäudeanschlusspunkte
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Los 2 – Oberkochen GFP 1.0:
Im Förderverfahren beinhalte Adressen: 64 Gebäudeanschlusspunkte mit 79 Nutzungseinheiten
Maximalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 70 Gebäudeanschlusspunkte mit 85 Nutzungseinheiten
Garantierte Minimalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 35 Gebäudeanschlusspunkte
Los 3 – Rosenberg GFP 1.0:
Im Förderverfahren beinhalte Adressen: 422 Gebäudeanschlusspunkte mit 687 Nutzungseinheiten
Maximalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 464 Gebäudeanschlusspunkte mit 729 Nutzungseinheiten
Garantierte Minimalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 232 Gebäudeanschlusspunkte
Los 4 – Westhausen GFP 1.0:
Im Förderverfahren beinhalte Adressen: 687 Gebäudeanschlusspunkte mit 1.065 Nutzungseinheiten
Maximalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 756 Gebäudeanschlusspunkte mit 1.134 Nutzungseinheiten
Garantierte Minimalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 378 Gebäudeanschlusspunkte
Los 5 – Wört GFP 1.0:
Im Förderverfahren beinhalte Adressen: 220 Gebäudeanschlusspunkte mit 348 Nutzungseinheiten
Maximalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 242 Gebäudeanschlusspunkte mit 370 Nutzungseinheiten
Garantierte Minimalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 121 Gebäudeanschlusspunkte
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Eine Übersicht über das Kundenpotenzial kann der Anlage Kundenpotenzial entnommen werden.
A.5 Zeitpunkt Überlassung
Der Umsetzung des Projekts liegt folgender Zeitplan zu Grunde:
Jahr 2027 Übergabe Teilnetze Jahr 2028 Abschluss der Umsetzung, Übergabe des letzten Teilnetzes des geförderten Ausbaus
Die Übergabe des ersten Teilnetzes an den zukünftigen Netzbetreiber ist direkt nach Zuschlagserteilung geplant.
A.6 Netzbetrieb
Der Betrieb des neu geschaffenen passiven Gigabit-Netzes (FTTB) des Auftraggebers in den unter Abschnitt A.3 genannten Gemarkungsgebieten wird mittels eines Netzbetriebs- und Pachtvertrags im Sinne einer Rahmenvereinbarung als Dienstleistungskonzession gegen eine Pachtzahlung ausgeschrieben. Wesentliche Pflichten des Netzbetreibers sind hierbei:
- Netzbetrieb der gefördert ausgebauten innerörtlichen Verteilnetze des Auftraggebers gemäß Vorgaben des Fördermittelgebers in den entsprechenden Förderprogrammen sowie den jeweiligen Zuwendungsbescheiden
- Netzbetrieb bei zukünftigen Erweiterungen innerhalb der genannten Gemarkungsgebiete
- Wartung, Instandhaltung und Entstörung
- Erbringung von Mehrfachdiensten für die Endkunden
- Gewährung eines Open Access für weitere Betreiber
Zur Erbringung der beschriebenen Leistung wird ein qualifizierter Netzbetreiber gesucht. Das vorliegende Dokument soll interessierten Anbietern die geforderten Leistungen möglichst transparent darstellen. Die beschriebenen Anforderungen und Ziele sind als klare Vorgaben für die Umsetzung zu verstehen.
Die hierfür erforderlichen Leistungen sind Gegenstand dieser öffentlichen Ausschreibung. Die Auswahl erfolgt im Rahmen dieses Vergabeverfahrens als Verhandlungsverfahren mit vorherigem öffentlichem Teilnahmewettbewerb nach VgV.
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